Was übernimmt eine Reiseversicherung?

Zusatzversicherungen der Krankenkasse

Was übernimmt eine Reiseversicherung?

Die Reiseversicherung kann nach dem Baustein-Prinzip aufgebaut werden. Es lässt sich damit nicht eindeutig festlegen, welche Leistungen übernommen werden, denn das ist davon abhängig, welche Bausteine Sie versichert haben Möglich ist die Übernahme der folgenden Leistungen.

Zusatzversicherungen der Krankenkasse
    • Annullierungskosten

      Versichert sind dabei alle Kosten, die mit der Absage der Urlaubsreise im Zusammenhang stehen. Die Reise kann dabei ins In- oder Ausland gebucht worden sein. Die Kosten für Ferienunterkünfte, Tickets, Mietfahrzeuge, Eintrittskarten etc. werden übernommen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Annullation berechtigt bzw. sieht die Versicherung diese als leistungswürdige Situation an. Zur Annullierung berechtigen unter anderem die Diagnose einer schweren Krankheit oder die Feststellung des Todes eines nahen Verwandten oder der Kinder. Auch innere Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder Streiks im Urlaubsland berechtigen zum Annullieren. Dies aber auch nur dann, wenn die reisende Person an ihrem Urlaubsort konkret gefährdet wäre! Zeitlich abgegrenzt wird die Leistung bei einer Annullierung aufgrund einer unvorhergesehenen Kündigung oder eines plötzlichen Stellenantritts. Versichert ist die Annullierung auch im Fall des Diebstahls der Reisepässe.
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    • Heilungskosten

      Versichert sind Behandlungen, die aufgrund eines Notfalls im Ausland vorgenommen werden müssen und nicht über die bereits bestehende Kranken- oder Unfallversicherung abgedeckt sind. Erbracht werden dabei lediglich die Leistungen, die als Differenzkosten zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und der gesetzlichen Leistung durch die Grundversicherung anfallen. In Ländern mit hohen Behandlungskosten kann es sein, dass die Versicherung nicht ausreichend ist, wenn die Deckungssumme der Reiseversicherung nicht ausreichend hoch gesetzt wurde. Dann muss jeder selbst für die Differenzkosten aufkommen.
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    • Personen-Assistance

      Die Kostenübernahme im Rahmen der Personen-Assistance ist nur möglich, wenn die versicherte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Auch dann, wenn der Stellvertreter am Arbeitsplatz betroffen ist, kann die Versicherung eine Leistung erbringen. Zu den üblichen Leistungen zählen unter anderem die Übernahme der Mehrkosten für eine direkte Heimreise, die Rückreisekosten für Personen und die Kosten für Rettungsaktionen. Auch Kosten für unbedingt nötige Telefonanrufe sowie Überführungskosten bei verstorbenen Personen werden übernommen. Des Weiteren leistet die Reiseversicherung Kostenvorschüsse, wenn eine Behandlung im Spital nötig wird und dies nur gegen Vorschusszahlungen möglich ist.
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    • Fahrzeug-Assistance

      Die Versicherung berät zum weiteren Vorgehen und organisiert Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls. Übernommen werden Pannenhilfe- und Abschleppkosten, auch die Fahrzeugbergung oder eventuelle Standgebühren gehören zum Leistungsumfang der Reiseversicherung. Wird das Fahrzeug nach Hause zurückgeführt, werden die dafür anfallenden Kosten ebenfalls übernommen. Findet die Reparatur am Urlaubsort statt, können auch Zustellkosten für Ersatzteile getragen werden. Die Ersatzteile selbst zahlt die Versicherung aber nicht. Kosten für einen Mietwagen, Zug- oder Flugtickets sowie weitere Transportmehrkosten zählen dagegen zur Leistung der Versicherung. Muss die Reise unterbrochen werden, bis das Fahrzeug wieder fahrbereit ist, zahlt die Versicherung Unterkunft und Verpflegung bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
    • Reisegepäck

      Das Reisegepäck ist gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung über die Reiseversicherung abgesichert. Dazu kommt meist eine feste Summe, über die der Reisende verfügen kann, wenn sein Reisegepäck verspätet ankommt und er erst einmal die wichtigsten Dinge kaufen muss.

Vor Abschluss der Reiseversicherung sollten Sie überlegen, welchen Baustein Sie benötigen. Danach können Sie hier die Angebote zur Reiseversicherung vergleichen und sich ein Bild über die einzelnen Anbieter machen. Bitte vor Unterzeichnung des Vertrags diesen genau prüfen!

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Wie finde ich die richtige Reiseversicherung?

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Wie finde ich die richtige Reiseversicherung?

Allzu häufig wird vor Abschluss einer Reiseversicherung nur auf die Höhe der Prämien geschaut. Doch diese allein sollten nicht der Massstab sein! Wichtig ist vor allem die Leistung, die im Schadensfall durch die Versicherung erbracht wird.

Wie finde ich die richtige Reiseversicherung

Kriterien für die Wahl der richtigen Reiseversicherung

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern für Reiseversicherungen sind gross, daher sollten Sie bei der Auswahl auf die folgenden Punkte achten:

    • Bausteine und Deckungen

      Bei den meisten Versicherern werden Standardprodukte angeboten, teilweise können die Leistungen nach Bedarf zusammengestellt werden. Wichtigste Bausteine sind immer die Teilbereiche Annullation und Personen-Assistance. Vor allem Letztere unterscheidet sich stark bei einzelnen Anbietern: So werden zum Beispiel die Kosten für Länder mit hohen Behandlungskosten wie die USA oder Japan nur teilweise übernommen. Andere Versicherer tragen auch dort die Gesundheitskosten in vollem Umfang. Besonders günstige Deckungen gibt es oft, wenn die Versicherung nur für eine einmalige Reise abgeschlossen wird. Wer in seiner Hausratversicherung den Baustein „Diebstahl auswärts“ inkludiert hat, braucht keine separate Reisegepäckversicherung.
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    • Ausschlüsse

      Chronische oder psychische Erkrankungen werden meist aus der Leistung ausgeschlossen. Andere Versicherer zahlen nur, wenn sich der Zustand des Reisenden auf „akut“ verschlechtert, wieder andere zahlen bei verschiedenen Erkrankungen nur, wenn diese nachweislich nicht vor Reiseantritt hätten festgestellt werden können. Ein Nachweis, der nur schwer zu erbringen sein dürfte! Schwammige Formulierungen in den Ausschlüssen führen meist dazu, dass die Versicherung nicht zahlt.
  •  
    • Klausel zur Verlängerung

      Eine Reiseversicherung, die für ein Jahr abgeschlossen wurde, verlängert sich meist stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen der gesetzten Frist gekündigt wird. Wenn Sie keine weiteren Reisen planen, sollten Sie die Kündigung unbedingt rechtzeitig einreichen. Ansonsten können Sie einen solchen Vertrag nur noch im Schadensfall oder bei einer Erhöhung der Prämie kündigen.
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    • Prämien

      Auch wenn diese nicht allein ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen einen Versicherer sein sollten, so müssen die Prämien doch mit einbezogen werden. Nutzen Sie die Chance und vergleichen Sie hier die Angebote zur Reiseversicherung! Entscheiden Sie sich für das beste Preis-Leistungs-Angebot: Höhere Prämien können gerechtfertigt sein, wenn die Leistungen entsprechend nach oben angepasst sind. Für geringe Leistungen darf freilich auch nur eine niedrigere Prämie fällig werden. Doch auch bei gleichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter sehr.
    • Reputation

      Schauen Sie sich im Internet die Bewertungen anderer Nutzer bzw. Versicherter an. Was sagen diese über die einzelnen Anbieter? Vielleicht finden sich Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, in denen Reiseversicherer doch zur Zahlung verklagt wurden oder sogar Recht mit ihrer Ablehnung der Leistungen bekamen. Stellen Sie dabei fest, dass einzelne Versicherer anscheinend häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind als andere, nehmen Sie von diesen Anbietern Abstand.
    • Notwendigkeit

      Nicht immer ist die Reiseversicherung überhaupt notwendig. Auch wenn Sie einen guten Anbieter gefunden haben: Einen Zelturlaub brauchen Sie sicherlich nicht mit einer separaten Versicherung abzusichern. Ausserdem können manche Reisen gar nicht versichert werden, denn häufig ist für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen eine bestimmte Entfernung zum Heimatort nötig. Wer zum Beispiel einen sehr kostenintensiven Urlaub im nächsten Ort bucht, der weniger als 50 km vom Heimatort entfernt ist, kann keine Reiseversicherung abschliessen.

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Benötige ich überhaupt eine Reiseversicherung?

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Klare Antwort auf die Frage in der Überschrift: Das kommt darauf an! Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob eine Reiseversicherung nötig ist oder nicht, ist der Preis, der für die Reise gezahlt wurde bzw. zu zahlen ist. Gerade bei mittel- bis hochpreisigen Reisen ist der Abschluss der Reiseversicherung unbedingt zu empfehlen.

Benötige ich überhaupt eine Reiseversicherung

Besser mit Reiseversicherung planen?

Schnell ist es passiert und beim Wandern im Urlaub ist ein Sturz geschehen. Die Folge: Beinbruch, Aufenthalt im Spital, Abbruch des Urlaubs. Die Kosten für die Reise waren aber enorm und sollen nun umsonst gewesen sein?
Anderer Fall: Geschäftsführer A reist mit der Familie in den lang ersehnten Urlaub und hat einige Wochen zuvor seinen Stellvertreter eingearbeitet. Dieser erleidet auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz einen schweren Unfall, genau in der Zeit des Urlaubs. Er fällt viele Wochen aus. Die Folge: Rückreise des Geschäftsführers A, denn er muss das Unternehmen leiten. Eine weitere Abwesenheit eines Verantwortlichen ist nicht vertretbar. Auch hier gilt: Ausser Spesen nix gewesen?

Neben diesen Beispielen gibt es zahlreiche weitere Fälle, in denen eine Reiseversicherung hilfreich wäre, denn sie kommt für die oft hohen Mehrkosten wegen eines ungeplanten Spitalaufenthalts auf. Wer jedoch chronisch krank ist, muss damit rechnen, gar keine derartige Versicherung abschliessen zu können. Denn: Das Risiko für eine Stornierung ist gross und die meistern Versicherer möchten genau dieses Risiko nicht eingehen. Sie sichern sich ebenfalls rundum ab und führen eine lange Liste an Ausschlüssen zu ihren Leistungen auf. Zu diesen Ausschlüssen zählen eben auch die chronisch Kranken, des Weiteren Erkrankungen, die erst im Urlaub auftreten, ihren Ursprung aber schon vorher hatten. Hier gilt im umgekehrten Fall, dass die Kosten für eine Reiseversicherung umsonst aufgebracht worden wären.

Lieber ohne Reiseversicherung unterwegs sein?

Diese Frage können Sie nur für sich selbst beantworten. Wenn Sie einen Campingausflug planen, braucht dieser sicherlich nicht über eine Reiseversicherung abgesichert sein. Planen Sie jedoch eine Luxusreise in ein Fünf-Sterne-Hotel, sollten Sie über die Versicherung nachdenken. Sie müssen nicht jeden Baustein absichern und Sie brauchen sicherlich nicht zwingend die Fahrzeug-Assistance, wenn Sie lediglich mit dem Mietwagen unterwegs sind. Ausserdem sollten Sie bereits vorhandene Versicherungen prüfen. Teilweise sind Reiseversicherungen auch über die Kreditkarte abzusichern oder schon mit enthalten. Eine Fahrzeug-Assistance ist im Vertrag zum Automobilclub enthalten und der Krankenrücktransport vielleicht in der bereits bestehenden Unfallversicherung. Prüfen Sie Ihren derzeitigen Versicherungsstatus und entscheiden Sie erst danach, ob Sie eine zusätzliche Reiseversicherung benötigen.

Fazit:Bitte im Einzelfall entscheiden

Es lässt sich keine pauschale Aussage darüber treffen, ob eine Reiseversicherung sinnvoll ist oder nicht. Als Faustregel kann gelten, dass diese Versicherung für alle diejenigen sinnvoll ist, die auf die Reise sparen mussten und es sich nicht eben leisten können, auf das bereits investierte Geld wegen eines Unfalls oder einer unvorhersehbaren Erkrankung zu verzichten. Gute Reiseversicherungen kosten aber pro Jahr zwischen 280 und 400 Franken, daher sollte ihre Notwendigkeit gut abgewägt werden.

Ehe Sie eine derartige Absicherung vornehmen, können Sie hier die Reiseversicherungen vergleichen! Schauen Sie dabei auch auf das Kleingedruckte und die möglichen Ausschlüsse, um auf Nummer sicher zu gehen.

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Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es?

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Versicherer unterscheiden im Allgemeinen zwischen zwei Arten der Reiseversicherung: zwischen der Annullationsversicherung und der Personen-Assistance. Die übrigen Versicherungen wie Fahrzeug-Assistance oder Reisegepäckversicherung sind Bausteine, die ergänzend zu diesen beiden Basisversicherungen gewählt werden können.

Welche Arten von Reiseversicherungen gibt es

Teilweise wird auch eine alleinige Reisegepäckversicherung angeboten, dann benötigen Sie keine der beiden im Folgenden aufgeführten Versicherungen:

Annullationsversicherung

Die Annullationsversicherung zahlt dann, wenn der Versicherte eine Reise gebucht und bezahlt hat, aus bestimmten Gründen jedoch nicht antreten kann. Abgesicherte Risiken sind unter anderem

– Unfall und Erkrankung
– Tod
– Naturkatastrophen
– Unruhen am Zielort oder im Ferienland
– Transportausfälle
– Verlust des Arbeitsplatzes innerhalb eines festen Zeitrahmens vor der Abreise

Leichte Unpässlichkeiten oder Trennung vom Partner werden nicht akzeptiert und somit nicht durch die Annullationsversicherung getragen.
Diese Versicherung lohnt sich vor allem dann, wenn es sich bei der gebuchten Reise um eine mittel- oder hochpreisige Reise handelt und das Absagen einen herben finanziellen Verlust bedeuten würde. Wichtig: Die Annullationsversicherung sollte immer auch die Leistungserbringung innerhalb der Schweiz beinhalten.

Personen-Assistance

Müssen Sie vorzeitig aus dem Urlaub zurückreisen, benötigen eine Bergung oder Rettung am Urlaubsort, kommt diese Art der Reiseversicherung zum Tragen. Sie greift bereits ab dem Zeitpunkt der Anreise und somit sobald Sie Ihre Urlaubsreise beginnen. Versichert ist auch eine vorzeitige Heimreise, des Weiteren Hotelkosten, die eventuell zusätzlich entstehen. Versichert sind hier zum Beispiel folgende Risiken:

– Erkrankung und Tod
– Naturkatastrophen
– Politische Unruhen
– Erkrankung und Tod nahestehender Personen
– Erkrankung und Tod des Stellvertreters am Arbeitsplatz

Diese Versicherung ist unbedingt bei Reisen in Länder, die für eine geringere Sicherheit der Reisenden bekannt sind, wichtig. Ausserdem sollten Reisende, die einen Extremurlaub planen, eine derartige Versicherung abschliessen. Die Personen-Assistance sollte auch innerhalb der Schweiz gelten und ist ohne weiteren Baustein abschliessbar.

Zusammenfassend lässt sich dazu sagen, dass die Annullierungsversicherung auf Ereignisse abzielt, die bereits vor Beginn der Reise liegen. Wer zu Hause plötzlich erkrankt, die teure Kreuzfahrt auf dem Atlantik aber schon gebucht hat, kann durch die Annullierungsversicherung sein Geld wiederbekommen. 

Wichtig sind jedoch mögliche Ausschlüsse. Dabei gehen einige Versicherer sehr perfide vor und zahlen nicht, wenn beispielsweise eine Erkrankung „hypothetisch“ schon vorher hätte festgestellt werden können. Wie bei jeder Versicherung gilt also auch bei der Annullierungsversicherung, dass Sie vor dem Abschluss das Kleingedruckte genau lesen sollten.

Fazit zu den Arten der Reiseversicherung

Personen-Assistance und Annullierungsversicherung sind die beiden wichtigsten Arten der Reiseversicherung. Sie können durch weitere Bausteine ergänzt werden, sodass die Reise rundum abgesichert ist. Zu diesen Ergänzungen zählen die Fahrzeug-Assistance, die Absicherung der Heilungskosten und die Reisegepäckversicherung. 

Werden alle diese Bausteine in einem Tarif abgeschlossen, besteht ein kompletter Rundum-Schutz. Überlegenswert ist es aber, ob die Kosten der Reise eine solche Komplettversicherung rechtfertigen, denn das Geld wird nicht zurückerstattet, wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wird.

Wir empfehlen Ihnen, die Angebote zur Reiseversicherung unbedingt hier zu vergleichen! Sie bekommen damit einen Überblick über die Anbieter und erfahren im weiteren Schritt, wo Sie wirklich gut versichert sind.

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Was ist eine Reiseversicherung?

Was ist eine Reiseversicherung

Was ist eine Reiseversicherung?

 

Eine Reise kann noch so sorgfältig geplant werden, einige Unwägbarkeiten bleiben. Das heisst, dass immer unvorhergesehen Dinge wie Erkrankungen oder Verletzungen geschehen können. Die Reiseversicherung kommt dann für entstehende Kosten auf, die mit der Reise in Zusammenhang stehen. Die einzelnen Versicherer bieten verschiedene Bausteine, aus denen der individuelle Schutz zusammengesetzt werden kann.

Was ist eine Reiseversicherung

Grundlegendes zur Reiseversicherung

Reiseversicherungen müssen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz richten. Des Weiteren unterliegen sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den allfälligen Zusatzbedingungen. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, darf jedoch jede Versicherung selbst festlegen.

Versichert sind in der Police immer die Personen, die auch im Versicherungsvertrag genannt werden. Teilweise ist eine Familienversicherung möglich, die einen grösseren Personenkreis umfasst und für alle im Haushalt lebenden Personen abgeschlossen werden kann.
Auch der Geltungsbereich der Reiseversicherungen ist nicht immer gleich, sondern kann angepasst werden. 

Meist gilt die Versicherung für Reisen auf der ganzen Welt, sie kann aber auch nur auf Europa beschränkt werden. Selbst für Reisen, die nur innerhalb der Landesgrenzen der Schweiz stattfinden, kann die Versicherung gelten. Die meisten Versicherer verlangen jedoch, dass das Reiseziel mindestens 50 km vom Wohnort entfernt liegen muss, damit die Assekuranz in Leistung tritt.

Welche Leistungen sind versicherbar?

Die Angebote zur Reiseversicherung ähneln sich bei allen Anbietern. In der Regel sind die folgenden Bausteine inkludiert bzw. können individuell mit aufgenommen werden:

    • Reisegepäckversicherung

      Das Reisegepäck ist gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert, nicht aber gegen Schäden durch Witterung oder Temperatureinflüsse. Es wird eine feste Deckungssumme vereinbart. Geldwerte, verlegte Gegenstände oder natürliche Abnutzung sind nicht versichert.
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    • Annullierungskosten

      Kosten für die Absage der Reise werden übernommen, wobei auch Mietwagen, Ferienappartements und Eintrittstickets inkludiert sind. Es gibt allerdings vordefinierte Gründe, die für eine versicherte Annullation vorliegen müssen (u. a. Streik, Tod naher Verwandter, Terror, unvorhergesehene Kündigung, Diebstahl der Reisepässe). Nicht versichert ist die Trennung vom Partner, die Absage wegen schlechten Wetters am Urlaubsort oder Eintrittstickets unter 100 Schweizer Franken.
  •  
    • Personen-Assistance

      Versichert ist der Abbruch der Reise durch Unfall, Verletzung, Erkrankung oder Tod des Versicherten oder eines Stellvertreters am Arbeitsplatz. Rettungsaktionen, Rücktransporte, Überführungskosten Verstorbener, Kosten für Telefonanrufe und Kostenvorschüsse für eine Spitalbehandlung werden übernommen. Erkrankungen, die keine Notfälle sind, Wagnisse oder Epidemien sind ebenso wenig versichert wie Erkrankungen, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden haben.
    • Fahrzeug-Assistance

      Versichert ist je nach Anbieter und gewähltem Tarif ein unterschiedlicher Deckungsumfang. Unter anderem werden die Bergung des Fahrzeugs sowie seine Rückführung in die Schweiz übernommen, ausserdem Standgebühren und Kosten für die Zustellung von Ersatzteilen. Transportmehrkosten (z. B. für den Mietwagen) oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der Versicherung.
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    • Heilungskosten

      Notfallmässige Behandlungen im Ausland werden übernommen, sofern sie nicht durch die Kranken- und Unfallversicherung abgedeckt sind. Teilweise müssen die Reisenden Mehrkosten aber selbst übernehmen. Nicht notfallmässige Behandlungen sind nicht abgedeckt, ebenso wenig die Kosten, die durch Epidemien, Wagnisse, die Einnahme von Betäubungsmitteln oder die Teilnahme an Demonstrationen entstehen können. Auch schon vor der Reise bestehende Erkrankungen werden kostenmässig nicht übernommen.

Fazit: Das bringen Reiseversicherungen

Reiseversicherungen kommen in all den Fällen auf, in denen die Reise abgebrochen werden muss, weil ein Unfall geschehen oder eine Erkrankung eingetreten ist. Sie sichert hohe Mehrkosten ab. Ihr Abschluss sollte aufgrund zahlreicher Ausschlüsse jedoch gut abgewägt werden.

Ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie die Angebote zur Reiseversicherung jetzt vergleichen! Sie erhalten damit einen Überblick über verschiedene Anbieter und deren Tarife.

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Glossar Lebensversicherung

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Lebensversicherung Glossar - Fachbegriffe verständlich erklärt

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Barwert

Als Barwert wird der Wert bezeichnet, den die gesamten Prämienzahlungen über die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsvertrags besitzen. Zur Berechnung wird ein fester Prozentsatz herangezogen, über den alle künftigen Zahlungen zu jedem Zeitpunkt abgezinst werden können.
Der Barwert zeigt, wie viel Geld angelegt werden muss, damit die noch in der Zukunft liegenden Prämien gezahlt werden können, wobei diese Berechnung von einem konstanten Zinssatz ausgeht. Die Methode ist die Grundlage für den Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte von unterschiedlichen Anbietern.

Begünstigte

Begünstigte sind die Personen, die im Versicherungsvertrag genannt werden und die im Falle des Eintretens des versicherten Ereignisses die vereinbarten Leistungen erhalten. Bei der Risikolebensversicherung kann im Falle des Todes des Versicherungsnehmers eine Einmalzahlung oder auch eine regelmässige Rentenzahlung erfolgen, wobei die Art der Zahlung im Vorab vertraglich festgelegt werden muss.
Begünstigte können verschiedene Personen sein, die frei bestimmbar sind. Die Begünstigten können während der Laufzeit des Vertrags geändert werden, es muss nicht bei den ursprünglich benannten Personen bleiben. Eine Einschränkung gibt es aber, wenn die Lebensversicherung in der 3a-Säule geführt wird, dann ist die Änderung der Begünstigten nicht ohne Weiteres möglich.

Deckungskapital

Von den Prämien, die in die Lebensversicherung Schweiz einbezahlt werden, werden Verwaltungskosten abgerechnet. Diese sind vom Versicherer frei festzulegen und können sich zum Beispiel auf die Vermittlungsprovision oder auf die Verwaltung der Policen beziehen. Der übrig bleibende Betrag ist der Sparanteil der Prämien. Dieser wiederum wird verzinst und sammelt sich im Laufe der Vertragslaufzeit an. Man spricht dann vom sogenannten Deckungskapital. Das Kapital gilt auch als Rückstellung und soll dazu beitragen, Verbindlichkeiten, die noch in der Zukunft liegen zu sichern bzw. später begleichen zu können. Das Deckungskapital ist damit in der Regel niedriger als die eingezahlten Prämien.

Deckungsumfang

Im Versicherungsvertrag werden Leistungen beschrieben, die im Fall des Eintretens des versicherten Ereignisses ausgezahlt werden sollen. Diese Leistungen bekommt der Begünstigte oder die Begünstigten ausgezahlt. Sie werden auch als Deckungsumfang bezeichnet. Bei einer Lebensversicherung kann sich der Deckungsumfang demnach auf einmalige Zahlungen im Versicherungsfall beziehen oder auf monatlich zu entrichtende Rentenzahlungen, wenn diese vertraglich vereinbart worden waren.

Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn

In der Versicherungspolice ist vom Eintrittsalter der versicherten Person die Rede. Es handelt sich dabei um das tatsächliche Alter desjenigen, der hier versichert wird. Meist sind Lebensversicherungen diesbezüglich beschränkt und gewähren alten Menschen keinen Versicherungsvertrag mehr. Oft gilt als Höchstalter 60 Jahre, teilweise ist auch 65 oder 70 Jahre das maximal mögliche Alter. Gleichzeitig gibt es bei Lebensversicherungen Einschränkungen nach unten, meist wird die Volljährigkeit gefordert. Bei einer Versicherung, bei der in die 3a-Säule eingezahlt wird, gilt die Altersbeschränkung von 16 bis 18 Jahren, was vom jeweiligen Versicherer abhängig ist. Bei einer Todesfallversicherung in der 3b-Säule hingegen ist das vorgeschriebene Eintrittsalter tiefer.

Das Eintrittsalter ist für die Bestimmung der Prämienhöhe von grosser Bedeutung, denn je älter ein Versicherungsnehmer ist, desto höher sind die Beiträge, die er zahlen muss. Das wiederum bewirkt, dass sehr junge und gesunde Versicherungsnehmer mit vergleichsweise niedrigen Beiträgen konfrontiert werden. Die Prämien errechnen sich aber auch aus weiteren Faktoren, zu denen unter anderem das Geschlecht des Versicherungsnehmers, die vereinbarte Versicherungssumme, die gewünschte Laufzeit des Vertrags sowie verschiedene Gesundheitsfaktoren (Raucher, Sportler, Mensch mit Übergewicht etc.) zählen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Auf der einen Seite gibt es die klassische Risikolebensversicherung, die das Risiko Tod und je nach Vertrag das Risiko der Invalidität absichert. Auf der anderen Seite steht die fondsgebundene Versicherung, die zusätzlich das Ansparen von Kapital ermöglicht. Hierbei wird der Sparanteil an einen Anlagefonds geknüpft bzw. orientiert sich der Sparanteil am Verlauf des Anlagekurses. Die fondsgebundene Versicherung ist damit risikoreicher, bietet aber auch die Chance auf eine höhere Rendite und damit auf eine höhere Leistung im versicherten Schadensfall. Der Versicherungsnehmer wählt aus einer grossen Produktpalette aus, in welchen Anlagefonds er investieren möchte. Ein Verlustrisiko besteht hier dennoch, wird durch verschiedene Sicherheitsvorkehrungen aber begrenzt.

Garantierte Versicherungssumme

Im Versicherungsvertrag wird eine garantierte Versicherungssumme angegeben. Dabei handelt es sich um die Summe, die in jedem Fall ausgezahlt wird, sollte der versicherte Schadensfall eintreten. Die angegebene Versicherungssumme kann sich aber erhöhen, wenn die Versicherungsgesellschaft einen grossen finanziellen Erfolg einfährt. Da der Versicherungsnehmer durch die Überschussbeteiligung am Gewinn des Versicherungsunternehmens beteiligt ist, profitiert er auch direkt von einem Erfolg und somit von höheren Renditen. Diese sorgen dafür, dass die ausgezahlte Versicherungssumme im besten Fall deutlich höher ausfällt als die garantierte Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag vereinbart worden war.

Gemischte Lebensversicherung

Die gemischte Lebensversicherung stellt eine Kombination aus verschiedenen Versicherungsbestandteilen dar. Zum einen wird damit die finanzielle Sicherheit der Hinterbliebenen im Todesfall gewährt, zum anderen kann die Erwerbsunfähigkeit mit versichert werden. Ausserdem ist es möglich, einen Sparanteil einzubeziehen, über den die Bildung eines Vermögens möglich wird. Bei Ablauf der Vertragslaufzeit wird die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Er erhält dann die angesparte Summe, die aus Prämien, Zinsen und Überschussbeteiligungen besteht.
Vorteilhaft ist bei der gemischten Lebensversicherung vor allem, dass der Versicherte selbst bestimmen kann, wer der Begünstigte im Fall seines Ablebens ist. Das Erbrecht ist dabei aber zu beachten! Nachteilig ist, dass bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags ein Verlust einkalkuliert werden muss, weil der Rückkaufswert geringer ist als der eigentlich momentan im Vertrag befindliche Betrag. Des Weiteren erhöht der Überschussanteil zwar das angesparte Kapital, die genaue Höhe des Überschussanteils kann allerdings nicht garantiert werden und somit unerwartet niedrig oder sehr hoch ausfallen.

Lebensversicherung 3a

Bei der Lebensversicherung 3a handelt es sich um die gebundene Vorsorge, die eben auch Lebensversicherungen beinhalten darf. Hierbei kann der Versicherungsnehmer von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Wichtig: Im Todesfall des Versicherungsnehmers gelten erbrechtliche Einschränkungen, wenn es um die Auszahlung der Versicherungsleistung an Begünstigte geht. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu einem 3a-Konto.
Während der gesamten Laufzeit der Lebensversicherung 3a fallen fixe Prämien pro Jahr an, eine vorzeitige Auflösung ist zwar möglich, allerdings mit erheblichen finanziellen Einbussen verbunden. Vor der geplanten Auflösung oder Kündigung sollten Sie daher den Rückkaufswert der Lebensversicherung genau prüfen. Ebenfalls wichtig: Die Rendite der 3a-Lebensversicherung wird deutlich verringert, wenn Verwaltungsgebühren aufgerechnet werden müssen.

Lebensversicherung auflösen/auszahlen

Geht es um eine Risikolebensversicherung, so ist der Auszahlungsbetrag bei Auflösung sehr gering oder gar nicht vorhanden. Der Grund: Hierbei wird kein Geld angespart, das wieder zur Auszahlung bereitstünde. Bei Versicherungsauflösung kann demnach auch nur ein geringes Guthaben ausgezahlt werden, wenn überhaupt eines aus Überschussbeteiligungen vorhanden sein sollte. Der Rückkaufswert der Versicherung ist ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe ein Betrag ausgezahlt werden kann.

Lebensversicherung kündigen/wechseln

Es ist möglich, die Lebensversicherung zu kündigen, allerdings ist damit in der Regel ein finanzieller Verlust verbunden. Die Versicherungsgesellschaften schützen sich somit vor allzu häufigen und unüberlegten Kündigungen. Bei einer Lebensversicherung, die als Risikoversicherung geführt wird, ist die Kündigung bzw. Auflösung meist schon nach dem ersten Versicherungsjahr möglich.
Der Wechsel von einer Versicherungsgesellschaft in die andere ist nur über den Rückkauf möglich, was mit finanziellen Verlusten verbunden ist: Von der Summe, die eingezahlt worden ist, müssen allerdings Gebühren abgerechnet werden, denn diese behält der Versicherer in der Regel ein, berechnet sie aber ab der ersten Prämie. Das heisst, dass nur der Teil der eingezahlten Prämien wieder ausbezahlt wird, der abzüglich der Gebühren übrig ist.

Lebensversicherung Risikoprüfung/Gesundheitsprüfung

Wer sich in einer Lebensversicherung gegen bestimmte Risiken absichern möchte, muss eine Gesundheitsprüfung vornehmen lassen. Für den Versicherer ist es wichtig, welchen Gesundheitsstatus der Versicherte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hat, denn damit wird die Tragweite einer Versicherung erst einmal deutlich. Meist findet die Gesundheitsprüfung über die Beantwortung einzelner Fragen in einem Fragebogen statt. Dieser Bogen wird von der zu versichernden Person ausgefüllt und muss von dieser unterzeichnet werden. Eine genauere Prüfung findet statt, wenn eine sehr hohe Versicherungssumme vereinbart werden soll oder wenn bereits gesundheitliche Bedenken bestehen. Dann wird meist der behandelnde Arzt befragt oder es wird ein ärztliches Gutachten eingefordert. Dafür muss der Arzt jedoch von seiner Schweigepflicht entbunden werden.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie ist ein Vorteil für den Versicherungsnehmer, der dadurch weitere Leistungen in einen bereits bestehenden Vertrag aufnehmen lassen kann. Möglich ist es auch, die Konditionen des bestehenden Vertrags zu verbessern bzw. die versicherten Leistungen nach oben anzupassen. Manche Versicherer bieten an, die Versicherungssumme auch später noch zu erhöhen, ohne dass eine erneute Risikoprüfung vorgenommen werden muss.

Prämienbefreiung

Der Versicherte hat die Möglichkeit, von der Zahlung seiner Prämien befreit zu werden. Möglich wird das zum Beispiel bei Eintritt einer Invalidität. Er ist dann nicht mehr in der Lage, die Prämien aufzubringen, was von vornherein bei Vertragsschluss berücksichtigt wird. Der Versicherungswert kann sich jedoch verringern, denn viele Versicherer zahlen einen Teil der Prämie oder sogar die gesamte Prämie erst dann ein, wenn ein vorher definierter Grad der Invalidität nachgewiesen wurde. Ohne diesen Nachweis bleibt der Wert der Versicherung auf dem Stand bestehen, auf dem er zum Zeitpunkt des Eintritts der Prämienbefreiung war.

Prämiengarantie

Bei Beginn des Versicherungsvertrags bietet die Versicherungsgesellschaft eine feste Prämienhöhe an, die über die gesamte Laufzeit des Vertrags bestehen bleibt. Die Prämiengarantie ist nicht abhängig davon, wie erfolgreich der Versicherer wirtschaftet und welchen finanziellen Erfolg er selbst einfährt.

Produktausprägung

Ein Versicherungsprodukt hat immer bestimmte Kernmerkmale, die mit dem Begriff Produktausprägung bezeichnet werden. Eine Todesfallversicherung unterscheidet zum Beispiel zwischen einer konstanten und einer abnehmenden Versicherungssumme als Produktausprägung. Die konstante Versicherungssumme wird von Beginn an festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit des Vertrags auf dieser Summe bestehen. Eine Veränderung oder Anpassung ist nicht möglich. Bei einer abnehmenden Versicherungssumme hingegen wird die Summe zu Beginn festgelegt, danach nimmt der Betrag aber alljährlich ab. Das ist beispielsweise bei Risikoversicherungen der Fall, die einen Kredit absichern. In dem Masse, wie die Kreditsumme verringert wird, reduziert sich auch die Versicherungssumme.

Rating

Mit einem Rating wird die Bonität eines Unternehmens oder einer Privatperson beurteilt, wobei eine unabhängige Einrichtung dieses Rating vornehmen muss. Auch Versicherungen unterliegen einem Rating. Ein solches wird dazu verwendet, um ein Unternehmen finanziell mit einem anderen vergleichbar werden zu lassen und eine gewisse Rangordnung herzustellen. Ratings können ausserdem ein Indikator für die Ausfallwahrscheinlichkeit oder die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens sein. Unterschieden wird meist in ein sehr geringes Ausfallrisiko (AAA), in ein sehr leichtes Ausfallrisiko (AA+, AA, AA-) und in eine Sicherheit, die dann besteht, wenn die Branche oder die Gesamtwirtschaft nicht durch bestimmte Ereignisse beeinflusst wird (a+, A, A-). Ist bei einer Verschlechterung der Wirtschaftslage mit Problemen zu rechnen, werden die Buchstaben BBB+, BBB oder BBB- vergeben. Danach folgt im Rating die Beurteilung BB+, wenn mit Zahlungsausfällen zu rechnen ist. Die Buchstabenbewertung entstammt der Agentur „Standard and Poor’s“ und wird allgemein für ein Rating verwendet.

Risikoausschluss

Versicherer versuchen, sich ebenfalls zu schützen und nehmen verschiedene Gefahrenumstände aus einem Vertrag heraus. Das heisst, dass bei Eintreten eines solchen Umstandes keine Haftung möglich ist und der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Das wird als Risikoausschluss bezeichnet, eines der wichtigsten Mittel zur Beschränkung der Haftungsrisiken für den Versicherer.
Wird eine Todesfallversicherung abgeschlossen, wird meist das Risiko des Suizids aus der Versicherung herausgenommen. Das kann für die gesamte Laufzeit des Vertrags der Fall sein, kann sich aber auch auf einen vordefinierten Zeitraum (z. B. drei Jahre) beziehen. Sollte sich der Versicherungsnehmer binnen dieser Zeit selbst töten, erhalten die Hinterbliebenen keine Versicherungsleistungen mehr, die Versicherungssumme kommt nicht zur Auszahlung. Anderer Versicherer nehmen ein Risiko nicht vollends aus dem Leistungsumfang, sondern versichern bestimmte Risiken nur mit einer geringeren Deckungssumme. Auch dabei gibt es wieder Einschränkungen, denn wenn z. B. die Selbsttötung im Zustand einer nachweislichen Geistesstörung begangen worden ist, muss die Versicherung wiederum haften. Diesbezüglich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehr genau zu lesen, ehe ein Vertrag unterzeichnet wird, denn ein derartiger Risikoausschluss gilt auch für andere zu versichernde Risiken.

Rückkaufsfähigkeit

Nicht jede Versicherungspolice ist rückkaufsfähig. Diese Eigenschaft hat sie nur dann, wenn sie auch einen Rückkaufswert hat. In dem Fall ist es dem Versicherungsnehmer möglich, die Police vorzeitig zu kündigen und sich den bisher angesparten Betrag auszahlen zu lassen. Dieser errechnet sich aus den eingezahlten Prämien abzüglich aller Gebühren.

Rückkaufswert

Beantragt der Versicherungsnehmer eine Auszahlung seiner Lebensversicherung, so ist das nur zum derzeit gültigen Rückkaufswert möglich. Dieser stellt den Wert der Lebensversicherung zu einem festen Zeitpunkt dar. Die Höhe des Rückkaufswerts ist unter anderem von der bisherigen Laufzeit des Vertrags, von eingezahlten Prämien und abzugsfähigen Abschlussgebühren abhängig. Versicherungsunternehmen unterscheiden noch einmal in garantierte Rückkaufswerte und Rückkaufswerte mit Überschüssen. Letztere sind davon abhängig, wie das Geschäftsergebnis des Versicherers im letzten Jahr aussah. Vor dem Abschluss der Lebensversicherung sollten daher auch Abschluss- und Verwaltungskosten verglichen werden, denn diese schmälern den Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrags erheblich.

Schlussalter

Als Schlussalter wird bei der Lebensversicherung das Alter des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person bezeichnet, wenn das Ende der Vertragslaufzeit erreicht ist. Es wird auch als Endalter bezeichnet und stellt zum Beispiel bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung den Zeitpunkt dar, zu dem die vereinbarte Leistung fällig gestellt wird. Bei einer Todesfallversicherung in der 3a-Vorsorge wird das Schlussalter oft auf 64 Jahre für Frauen festgesetzt, bei Männern liegt es bei 65 Jahren. Damit deckt sich das Schlussalter mit dem derzeit üblichen Renteneinstiegsalter. Bei Todesfallversicherungen in der 3b-Vorsorge hingegen ist das Schlussalter deutlich höher und liegt in der Regel zwischen 75 und 80 Jahren.

Steuern Lebensversicherung

Sowohl die Einzahlung in die 3a- als auch in die 3b-Säule bieten steuerliche Vorzüge. Dabei kann bei Einzahlung in die 3a-Säule die zu zahlende Prämie direkt vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wofür es bestimmte Höchstbeträge gibt. Wer in einer beruflichen Versorgungseinrichtung der zweiten Säule ist, kann einen Höchstbetrag von 6.682 Schweizer Franken abziehen. Für alle anderen gilt der Satz von 20 Prozent, der maximal abgezogen werden kann. Höchstens dürfen es hier 33.408 Franken sein. Bei einer Einzahlung in die freie Vorsorge hingegen wird ein Pauschalbetrag geltend gemacht.
Bei einer Todesfallversicherung, die in der gebundenen Vorsorge geführt wird, fallen während der Laufzeit keine Steuern an. Bei der Todesfallversicherung der 3b-Säule aber sind Vermögens- und Verrechnungssteuern zu zahlen, unter bestimmten Voraussetzungen fallen auch Einkommenssteuern an.
Handelt es sich um eine gemischte Lebensversicherung mit Kapitalbildung, müssen die Leistungen in der gebundenen Vorsorge als Einkommen versteuert werden, wofür ein spezieller Steuersatz gilt. Die Auszahlung des Versicherungsbetrags in der freien Vorsorge ist steuerfrei. Dafür gelten aber bestimmte Auflagen.

Technischer Zinssatz

Um die Prämien für die Risikolebensversicherung zu berechnen, wird der sogenannte technische Zinssatz herangezogen. Er ist auch im Versicherungsvertrag nachzulesen. Dabei kann sich die Obergrenze des technischen Zinssatzes ändern, sie wird von Zeit zu Zeit von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht neu definiert und danach von den Versicherungsunternehmen der Schweiz verwendet. Ein technischer Zinssatz, der beim Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde gelegt worden ist, gilt für die gesamte Laufzeit des Vertrags und wird später nicht neu angepasst.
Mithilfe des technischen Zinssatzes lässt sich der Gegenwartswert der Versicherung berechnen, woraus sich wiederum die Möglichkeit ergibt, ein künftiges Todesfallkapital in seiner Höhe zu bestimmen. Es ist damit also möglich, das auszuzahlende Kapital bei Eintritt des Todesfalls genau zu bestimmen. Bei einer Todesfallversicherung erfolgt die Verzinsung nämlich nicht aufgrund der Prämie, die eingezahlt wird, sondern aufgrund der Risikoprämie, die sich aus den eingezahlten Beträgen minus der Kostenprämie ergibt. Die Kostenprämie wiederum beinhaltet Gebühren und Verwaltungskosten. Die Risikoprämie ist der Betrag, der das Guthaben des Versicherten darstellt, wenn alle Kosten von den eingezahlten Prämien abgezogen worden sind.

Todesfall

Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags, gilt dieses Ereignis versicherungstechnisch als Todesfall. Der Versicherer ist nun unverzüglich zu benachrichtigen. Er verlangt in der Regel einen amtlichen Todesschein sowie ein Zeugnis über die Ursache des Todes. Handelt es sich um einen Unfalltod, so wird oft der Polizeirapport herangezogen, um den Tod nachzuweisen bzw. die Ursache zu klären.
Der Versicherer muss dann die Anspruchsberechtigung klären. Vor allem in Fällen, bei denen mehrere Begünstigte berücksichtigt werden müssen, kann die Klärung der Anspruchsberechtigung recht lange dauern. Erst dann, wenn alle nötigen Dokumente vorliegen, kann der Versicherer die vertraglich zugesicherte Leistung erbringen. Dafür hat er vier Wochen Zeit. Meist geht die Auszahlung aber deutlich schneller vonstatten.

Todesfallleistung

Die Versicherungssumme, die zu Beginn des Versicherungsvertrags festgelegt wird, entspricht der sogenannten Todesfallleistung. Der Betrag, der hier definiert ist, wird bei Eintreten des Schadensereignisses (Tod des Versicherungsnehmers) an den Begünstigten ausgezahlt.

Umwandlungswert

Jede Versicherungspolice hat einen Gegenwert, der als Umwandlungswert bezeichnet wird. Mit ihm kann die Versicherung in eine von Prämien befreite Versicherung überführt werden. Auch die Überführung in ein gänzlich anderes Versicherungsprodukt ist zum Umwandlungswert möglich. Viele Versicherer setzen den Umwandlungswert mit dem Rückkaufswert gleich.

Überschussbeteiligung

Erwirtschaften die Versicherer einen Überschuss im Versicherungsjahr, so wird der Versicherte daran beteiligt. Die Überschussbeteiligung gilt als zusätzliche Versicherungsleistung und wird auf die garantierte Versicherungssumme aufgerechnet. Meist kalkulieren die Versicherer ihre Gewinne eher vorsichtig, daher sind Überschussbeteiligungen oft überraschend hoch. Positiv wirken sich Veränderungen in der Sterblichkeit, niedrige Gesamtkosten oder auch eine gute Zinsentwicklung aus.

Versicherungssumme

Im Versicherungsvertrag wird eine feste Leistungssumme definiert, die als Versicherungssumme bezeichnet wird. Mit dieser Summe wird der Leistung des Versicherers ein Betrag zugewiesen, wobei es sich um den Höchstbetrag handelt. Bei einer konstanten Todesfallversicherung wird die Versicherungssumme im Schadensfall an den Begünstigten ausgezahlt. Bei einer abnehmenden Todesfallversicherung hingegen wird die Summe, die der Begünstigte im Schadensfall bekommt, mit jedem Jahr geringer.
Die Lebensversicherer haben in der Regel einen Minimalbetrag, der als Versicherungssumme festzulegen ist und der sich häufig auf 10.000 Schweizer Franken beläuft. Teilweise sind die Versicherungssummen nach oben begrenzt, einige Anbieter offerieren auch freie Versicherungssummen.

Vertragsdauer

Für einen Versicherungsvertrag wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt. Diese Zeitspanne nennt sich im Versicherungswesen „Vertragsdauer“.

Vertragslaufzeit

Die Vertragsdauer wird auch als Vertragslaufzeit bezeichnet und meint die Zeitspanne, die für den Versicherungsschutz relevant ist. Die Laufzeit kann bei den meisten Versicherungen frei gewählt werden, es gibt allerdings bestimmte Grenzen, die sich zum Beispiel auf das Alter beziehen. Die Mindestlaufzeiten sind kurz und belaufen sich lediglich auf einige Jahre, die maximalen Laufzeiten hingegen liegen meist zwischen 10 und 35 Jahren.
Die Vertragslaufzeit sollte so angepasst sein, dass sie dem Zweck der Versicherung entspricht. Eine Risikolebensversicherung wird daher nur für die Dauer der Zeit geschlossen, in der das betreffende Risiko auch besteht. Sind kleine Kinder im Haus, wird eine Lebensversicherung meist nur so lange bestehen müssen, bis die Kinder voraussichtlich ein eigenes Einkommen haben.
Tritt das versicherte Ereignis binnen der Vertragslaufzeit ein, bekommen die Begünstigten die vereinbarte Geldleistung ausgezahlt. Ohne Eintreten des versicherten Schadensereignisses endet der Vertrag zum vorgesehenen Datum.

Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer bekommt das Recht zugestanden, innerhalb einer Frist, die vertraglich vereinbart worden ist, den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist nicht mit der Kündigung zu verwechseln!
Meist wird als Frist zum Widerruf eine Dauer von sieben oder vierzehn Tagen vorgesehen, die genaue Frist steht im Versicherungsvertrag und hier in den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Der Versicherungsnehmer muss zur Wahrung seines Rechts einen Brief per Einschreiben mit dem Vertrag und seinem Antrag an den Versicherer senden. Wichtig ist, dass der Brief innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht, das Datum des Poststempels ist nicht relevant.

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Der Betrag, der an die Hinterbliebenen im Todesfall geht, wird durch den Versicherungsnehmer und die Versicherung bei Vertragsschluss genau festgelegt. Mit den folgenden drei Schritten lässt sich herausfinden, wie viel Geld tatsächlich aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird.

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1. Art der Lebensversicherung klären

Zwei Arten der Lebensversicherung sind möglich, beide werden erbrechtlich verschieden behandelt. Zum einen ist die reine Todesfallversicherung zu nennen, die als Risikolebensversicherung den Tod finanziell absichert. Diese Art der Versicherung dient einzig dem Schutz der Hinterbliebenen. Der Versicherungsbetrag wird nicht zu Lebzeiten des Versicherten ausbezahlt. Kommt es durch den Todesfall zur Auszahlung an die Hinterbliebenen, spielen aktuelle Regelungen des Steuer- oder des Erbrechts keine Rolle. Beim Abschluss der Police ist zudem eine Prämienbefreiung im Fall der Erwerbsunfähigkeit möglich.

Ausserdem gibt es die Lebensversicherungen, die kapitalbildend sind und somit einen Sparanteil besitzen. Hierbei wird die Vorsorge mit der Todesfallabsicherung verbunden. Angehörige sind im Falle des Ablebens sowie bei einer Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers finanziell begünstigt. Die gemischte Lebensversicherung sowie die lebenslängliche Todesfallversicherung zählen zu dieser Art Lebensversicherung, beide besitzen einen Rückkaufswert und beide sind in die Erbmasse zu rechnen.

2. Begünstigten klären

Bei einem vorzeitigen Ableben zahlt die Todesfallversicherung dem Begünstigten die in der Police genannte Versicherungssumme aus. Bei einer Risikolebensversicherung können die Begünstigten frei bestimmt werden, daher werden mit einer solchen Versicherung meist Konkubinatspartner abgesichert. Bei einer reinen Todesfallversicherung können auch die gesetzlichen Erben begünstigt sein. 

Handelt es sich um eine Police mit Rückkaufswert, muss der Begünstigte die erbrechtlichen Pflichtanteile bedenken. Die Erben können, wenn sie das Erbe nicht wegen Überschuldung ausgeschlagen haben, ihre Anteile einfordern. Der Versicherer ist verpflichtet, ihnen gegenüber die Summe des Rückkaufswerts der Versicherung zu nennen.

3. Bedingungen der Auszahlung berücksichtigen

Zuerst muss die Versicherung über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Wer anspruchsberechtigt ist, muss dabei auch die entsprechenden Policen vorweisen können, es muss ein Nachweis des Anspruchs möglich sein. Danach werden die versicherten Leistungen genau geprüft, ehe es zur Auszahlung kommt. Es ist hilfreich, wenn die nötigen Unterlagen für den Versicherer bereits vorbereitet wurden. Dazu zählt unter anderem ein Brief, der per Einschreiben an den Versicherer gehen sollte und in dem der eigene Anspruch angekündigt wird. 

Wichtig: Nennen Sie dabei die Nummern der Policen und die Mitgliedschaftsnummer! Ausserdem sollte dem Brief eine Kopie des Todesscheins, der beim Zivilstandsamt am Sterbeort ausgestellt wird, beiliegen. Eine Abschrift aus dem Familienbüchlein ist ebenfalls nutzbar und kann in Kopie beigefügt werden. Ebenfalls wichtig ist, dass eine Prämienerstattung beantragt wird. Die Prämien, die bereits vorausgezahlt wurden, sollten wieder zurückerstattet werden, sie gehen nach dem Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers nicht mehr in die Versicherungssumme mit ein.

Machen Sie sich bereits vor Abschluss der Lebensversicherung mit der Verfahrensweise zur Auszahlung der Versicherungsprämie vertraut und sprechen Sie mit den Begünstigten darüber. Im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers hat kaum jemand die Musse, sich mit den Modalitäten der Versicherungen auseinanderzusetzen und somit ist es hilfreich, wenn bereits jeder Bescheid weiss und die Vorgehensweise kennt.

Nun heisst es für Sie, dass Sie jetzt die beste Lebensversicherung für die Schweiz finden sollten! Vergleichen Sie dafür hier die Angebote und achten Sie in gleichem Masse auf die Prämien wie auch auf die Leistungen.

 

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Es ist keine Frage mehr des Wollens, sondern des Müssens: Die Altersvorsorge muss in diesen Zeiten selbst in die Hand genommen werden. Angesichts der sinkenden Leistungen durch berufliche und gesetzliche Altersvorsorgen muss jeder privat dafür sorgen, dass der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann und es nicht zur Altersarmut kommt. Bei einer Lebensversicherung gibt es neben der Bildung eines festen Kapitals die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

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Sparen in Säulen

Die dritte Säule der Altersvorsorge gliedert sich in die gebundene und in die freie Säule (3a bzw. 3b). Beide bieten steuerliche Vorteile, wenn auch unterschiedlicher Art:

    • 3a-Säule

      Die Versicherungsprämie kann bei der gebundenen Vorsorge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dafür gelten allerdings gesetzlich festgelegte Höchstsätze. Der Abzug für Personen, die über die zweite Säule (berufliche Versorgungseinrichtung) abgesichert sind, beträgt 6.682 Schweizer Franken. Wer dieser Säule nicht angeschlossen ist, darf höchstens 20 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens (netto) steuerlich geltend machen, wobei die Höchstsumme auf 33.408 Schweizer Franken beschränkt ist.

    • 3b-Säule

      Die Prämien werden bei dieser Säule pauschal geltend gemacht, es sind keine spezifischen steuerlichen Abzüge einzuhalten.

Weitere steuerliche Betrachtungen

Eine Lebensversicherung, die als Todesfallversicherung abgeschlossen worden ist und zur 3a-Säule gehört, ist frei von der Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Todesfallversicherungen der 3b-Säule hingegen unterliegen der Vermögens- und der Verrechnungssteuer und müssen teilweise sogar bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

Eine Kapitalleistung der gemischten Lebensversicherung muss bei Einzahlung in die 3a-Säule als Einkommen versteuert werden. Hierfür gilt allerdings in der Regel ein spezieller Satz, der als steuerlich privilegiert gilt. Wird eine Todesfallversicherung der 3b-Säule ausgezahlt, gelten bestimmte steuerliche Auflagen.

Zusammenfassend lässt sich damit sagen, dass die gemischte Lebensversicherung, die Leibrente und die Risikolebensversicherung bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig sind. Kommt es zur Auszahlung der Beträge, die in der 3a-Säule eingespart wurden, wird ein reduzierter Steuersatz fällig.

Wird hineggen in die 3b-Säule eingespart, was ebenfalls mit der gemischten Lebensversicherung, mit der Risikolebensversicherung oder auch mit einer Leibrente für alle volljährigen Schweizer möglich ist, sind die Einzahlungen nicht steuerlich abzugsfähig. Die aktuellen Rückkaufswerte werden dann allerdings als Vermögen betrachtet und entsprechend besteuert. Kommt es dann zur Auszahlung der jeweiligen Versicherungssummen, ist die Steuerpflicht abgegolten und es werden keine Steuern mehr verlangt.

Unterschiede beachten

Wenn Sie eine Lebensversicherung abschliessen wollen, sollten Sie Unterschiede in der steuerlichen Behandlung der einzelnen Varianten kennen und berücksichtigen. Lassen Sie sich dazu umfassend beraten, was Sache eines professionellen Steuerberaters sein sollte. Er findet die für Sie individuell am besten passende Lösung. 

Sie können dennoch jetzt und hier die beste Lebensversicherung Schweiz finden, indem Sie Prämien und Leistungen der einzelnen Anbieter konkret miteinander vergleichen!

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Es geht vielen Versicherungsnehmern so: Sie haben eine Lebensversicherung abgeschlossen und fühlen sich einige Jahre später nicht mehr wohl damit. Vielleicht war die gewählte Prämie zu hoch oder es hat sich etwas in den Lebensumständen geändert. Vielleicht ist auch der Bonusanteil nicht so hoch wie erwartet. In jedem Fall steht nun das Auflösen und Auszahlen der Lebensversicherung im Raum. Doch das will gut überlegt sein!

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Kosten fressen den Sparanteil auf

Die einzelnen Versicherungen können selbst festlegen, wie hoch ihre Abschlussgebühren für die Lebensversicherung sind. Meist wird hier von einem Prozent der Versicherungssumme ausgegangen. Beträgt diese also 100.000 Schweizer Franken, liegt der Anteil der Gebühren bei 1000 Franken. Diese werden zuerst mit den eingezahlten Prämien verrechnet, danach erfolgt das Bilden der Ansparsumme. 

Bei 250 Franken Prämie pro Jahr dienen die ersten vier Jahre also lediglich dem Tilgen der Gebühren. Auch bei Einmalzahlungen wird eine Gebühr fällig, die dann von dieser Zahlung direkt abgezogen wird. Vom Restbetrag werden Zinsen gebildet, die letzten Endes die Sparsumme erhöhen. Daraus resultiert aber ein niedrigerer Rückkaufswert! Dieser Verlust lässt sich nur wettmachen, wenn Sie das Geld alternativ anlegen und dort einen Gewinn erwirtschaften.

Bedenken Sie, dass die Zinserträge bei der Lebensversicherung steuerfrei sein können, was bei anderen Geldanlagen nicht der Fall ist. Das Auflösen und Auszahlen der Lebensversicherung ist unter diesen Gesichtspunkten nur sinnvoll, wenn eine gewinnbringende Alternativanlage zur Wahl steht, bei der die Verluste wieder ausgeglichen werden können. Ansonsten sollten Sie lieber mit der Versicherung sprechen und eine Reduzierung der Prämien erbitten. Eventuell kann ein Vertrag zur Lebensversicherung auch ruhen, sodass Sie bei finanziellen Problemen nicht gleich die Kündigung des Vertrags erwägen müssen.

Neuer Versicherungsschutz problematisch

Haben Sie eine Police gekündigt und wollen einen neuen Versicherungsschutz abschliessen, können Sie mit diesem Vorhaben Pech haben. Ist inzwischen einige Zeit vergangen, lehnen Sie manche Versicherungen eventuell aus Altersgründen ab oder verlangen sehr hohe Prämien. Sind Sie gesundheitlich angeschlagen, bekommen Sie womöglich gar keinen neuen Vertrag mehr. Ausserdem sehen es viele Versicherer schlichtweg nicht gern, wenn eine Lebensversicherung einfach aufgelöst wird – wird die Frage nach bereits früher abgeschlossenen Versicherungsverträgen damit beantwortet, dass ein solcher Vertrag aufgelöst oder gekündigt wurde, kann das ein Ausschlusskriterium für Sie sein.

Fazit: Lebensversicherung auflösen oder kündigen ist nicht immer sinnvoll

Es mag sicherlich Fälle geben, bei denen das Auflösen des Versicherungsvertrags sinnvoll ist. Doch angesichts dessen, dass damit hohe finanzielle Verluste verbunden sein können, sollte das Vorhaben eventuell Alternativen erfahren. Das heisst, dass es besser sein kann, den Vertrag in Vereinbarung mit dem Versicherer für eine unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Vor allem eine Kündigung innerhalb weniger Jahre nach Abschluss der Lebensversicherung ist verlustreich, da der Versicherer zuerst seine gesamten Gebühren abzieht. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung ist somit um einiges niedriger.

Möchten Sie eine Lebensversicherung abschliessen, informieren Sie sich bitte genau über die aktuellen Anbieter und ihre Konditionen. Auch die Möglichkeiten der Kündigung bzw. eines Wechsels sollten Sie in den Vergleich einbeziehen.

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Gemischte Lebensversicherung

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Bei einer gemischten Lebensversicherung sollen sowohl Todesfall als auch Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert werden. Gleichzeitig gibt es einen Sparanteil, mit dem ein Vermögen gebildet wird. Dieser Teil wird als kapitalbildend beschrieben. Läuft die Police ab, bekommt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Betrag ausgezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Sparbetrag zusammen, der bisher durch Eigenleistungen eingezahlt wurde, aus dem Überschussanteil und aus der garantierten Rendite. Der Überschussanteil wird durch die Geschäftsergebnisse, die die Versicherung in jedem Jahr berechnet, festgelegt.

Vor- und Nachteile der gemischten Lebensversicherung

Die gemischte Lebensversicherung scheint jeden Aspekt abzusichern und präsentiert sich als durchaus vorteilhafte Variante der persönlichen Vorsorge:

    • Der Versicherte bestimmt, wer im Falle seines Ablebens die Versicherungsleistung erhält. Das ist unter anderem für Paare im Konkubinat interessant, denn die gesetzliche Erbfolge würde hier nicht greifen. Dennoch spielt das Erbrecht eine Rolle, denn die Begünstigungsmöglichkeit wird durch dieses zumindest beschränkt.
    • Mit der gemischten Lebensversicherung sind Familien gut abzusichern. Das Guthaben, das aus der Lebensversicherung ausgezahlt wird, geht zuerst an die Familie, danach werden allfällige Gläubiger bedient. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die Kinder oder der Ehepartner als Begünstigte namentlich genannt sind.
    • Durch den Abschluss der Lebensversicherung ist es zwingend nötig, eine jährliche Prämie einzuzahlen. Dies wird als Sparzwang bezeichnet und sichert einen festgelegten Betrag für die eigene Altersvorsorge.

Doch auch die gemischte Lebensversicherung hat Nachteile: So können zum Beispiel finanzielle Verluste entstehen, wenn ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird. Der Rückkaufswert ist in der Regel niedriger als die bisher eingezahlten Prämien, Zinsen und Gewinnbeteiligungen. Des Weiteren gestaltet sich der Vertrag zur gemischten Lebensversicherung oft als wenig transparent und es werden Gebühren fällig, die von vornherein nicht erkennbar waren. 

Der Überschussanteil ist nicht garantiert: Er wird in der Regel ausgezahlt, einen rechtlichen Anspruch auf diesen gibt es aber nicht. Wenn die Versicherung keinen Überschuss erwirtschaftet hat, kann der Versicherungsnehmer keinen solchen ausgezahlt bekommen.

Wie wird die gemischte Lebensversicherung finanziert?

Sie zahlen als Versicherungsnehmer regelmässig in die gemischte Lebensversicherung ein. Das kann über eine monatliche, quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Prämie der Fall sein. Auch Einmalprämien sind möglich, bei dieser ist jedoch die Stempelsteuer von 2,5 Prozent zu zahlen.
Die einbezahlten Prämien werden in die Versicherung des Todesfallrisikos, in das Sparkapital und in Gebühren aufgeteilt. Als Abschluss- und Verwaltungskosten wird im Allgemeinen ein Prozent der Versicherungssumme angenommen. 

Diese Kosten kann die Versicherung aber selbst bestimmen, daher lohnt sich das genaue Hinsehen und Vergleichen dieses Punkts vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags.

Wichtig: Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss herbe Einbussen hinnehmen. Denn die Gebühren fallen dennoch an, sie werden von den bis dato eingezahlten Prämien abgezogen. Erst dann, wenn die Abschlusskosten finanziert wurden, kann die Bildung des Sparkapitals beginnen. Dies macht sich negativ beim Rückkaufwert bemerkbar.

Möchten Sie eine gemischte Lebensversicherung abschliessen, schauen Sie genau auf die gebotenen Konditionen und Prämien sowie auf die Gebühren. Der Versicherungsexperte muss in der Lage sein, die anfallenden Gebühren aufzuschlüsseln. Überlegen Sie auch, ob eine gemischte Versicherung für Sie die richtige Wahl ist. Sollte das der Fall sein, gilt es, hier die beste Lebensversicherung Schweiz zu finden!

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