Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Die betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz ist mittlerweile gut aufgestellt. Sie hat zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Gleichzeitig soll es um die Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen gehen. Doch eine Sache verlieren die Schweizer Arbeitgeber aus den Augen: Stress und psychische Belastungen sowie deren Auswirkungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz: Wichtige Unterstützung der Mitarbeiter

Berufsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle sollen verhindert werden, das gilt auch für die Erkrankung durch Infektionen. Die betriebliche Gesundheitsförderung setzt genau das in den Fokus und versucht, Gesundheitspotenziale zu stärken. Das Wohlfühlen am Arbeitsplatz ist dabei ein entscheidender Punkt, wobei dazu auch die ergonomischen Grundsätze gehören. Menschen, die sich wohlfühlen, verfügen über ein besseres Immunsystem und fühlen sich weniger gestresst. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung soll also der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. Diese Massnahmen basieren auf diesen Grundgedanken:

    • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    • Verbesserung der Arbeitskoordination
    • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen
    • Weiterbildung der Mitarbeiter und Stärkung ihrer Kompetenzen
    • Berücksichtigung ergonomischer Vorgaben

Durch die betriebliche Gesundheitsförderung soll also die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und ihre Arbeitskraft erhalten werden. Viele Arbeitgeber vergessen aber die Einflüsse psychischer Belastungen sowie durch Stress, diese Themen werden gar nicht erst berücksichtigt.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Unternehmensstrategie

Immer mehr Unternehmen zeigen Interesse an betrieblichen Massnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Dies untersuchte die Stiftung Gesundheitsförderung im August 2021 erneut und kam zu dem Ergebnis, dass in 26,3 Prozent der Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, gesundheitliche Fördermassnahmen systematisch umgesetzt werden. Dieser Wert lag vor fünf Jahren noch niedriger und wurde in 2016 nur mit 22,7 Prozent angegeben.
Deutlich höher sind die Zahlen laut Stiftung für den Punkt, ob überhaupt eine betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen stattfindet. Dies konnten in der Umfrage rund 75 Prozent aller Unternehmen bejahen. Die Befragten gaben dabei an, dass sie selbst als Arbeitgeber durch diese Massnahmen attraktiver erscheinen wollen und dass sie darauf abzielten, geringere Abwesenheitszeiten bei den Mitarbeitern zu erreichen.

Auffällig ist, dass es vor allem Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich sind, die für eine betriebliche Gesundheitsförderung sind, die Industrieunternehmen hingegen verstärkten ihre Aktivitäten in den letzten fünf Jahren diesbezüglich nicht. Die umfangreichsten Massnahmen würden laut Stiftung in mittelgrossen Unternehmen durchgeführt, die zwischen 100 und 250 Angestellten beschäftigen.

Kein Fokus auf stressreduzierenden Massnahmen

Während die Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontinuierlich zunehmen und die Unternehmen in diesem Bereich bereits deutlich mehr unternehmen, wird für den Bereich der psychischen Gesundheit noch recht wenig getan. Die Unternehmen sind kaum sensibilisiert und sehen stressreduzierende Massnahmen nicht als wichtig an. Gleichzeitig steht jedoch zu befürchten, dass stressverursachte Erkrankungen immer weiter steigen. Burn-out ist nur eine Erkrankung, die durch Stress ausgelöst wird und schwer zu therapieren ist. Wenn Unternehmen daher ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen und dafür sorgen möchten, dass Abwesenheitszeiten so gering wie möglich ausfallen, muss der Faktor Stress als „Krankheitsbeschleuniger“ unbedingt in den Fokus rücken. Dies gilt es auch, bei anderen Massnahmen zu berücksichtigen, denn ein Massnahmen- und Weiterbildungsstress kann ebenfalls für ein deutlich verringertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen.

Fazit: Geringe Sensibilisierung der Unternehmen in Bezug auf Stress

Während Experten den Unternehmen in der Schweiz sehr gute Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bescheinigen und auch anerkennen, dass die Firmen in diesem Bereich heute deutlich mehr bieten als noch vor wenigen Jahren, bleibt Stress immer noch unberücksichtigt. In grösseren Unternehmen wird an diesen Faktor eher gedacht und es werden entsprechende Massnahmen angeboten, um mit Stress umgehen zu lernen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wurde dies aber bislang weniger beachtet, die Verantwortlichen sind dort für Stress und psychische Belastungen weniger sensibilisiert. Sie werden daher immer wieder mit Abwesenheiten der Mitarbeiter konfrontiert, die ansonsten eine betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz geniessen.

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Fitnesscenter verschweigen Recht auf Rückerstattung

Fitnesscenter verschweigen Recht auf Rückerstattung

Fitnesscenter haben seit einigen Wochen geschlossen, der verordnete Lockdown zwingt sie dazu. Die Mitglieder, die eigentlich ein Fitnessabo haben, schwitzen nun zu Hause auf der Matte oder gehen joggen, um sich halbwegs fit zu halten. Übungen per Video sind aber nicht das gleiche wie das Training vor Ort. Haben Kunden ein Recht auf Rückerstattung?

Onlinetraining als Alternative?

Viele Fitnesscenter versuchen, ihre Kunden bei Laune zu halten und bieten diesen die Möglichkeit, wenigstens online zu schwitzen. Es werden Videoangebote gemacht, die vielfach auch genutzt werden. Die Leute stehen zu Hause vor dem Bildschirm und bemühen sich, den Anweisungen zu folgen, erhalten dabei aber keine Rückmeldung, ob sie die Übungen richtig ausführen, was schliesslich auch gar nicht in ausreichendem Masse möglich wäre. Unterdessen läuft das Fitnessabo weiter, es kostet Geld, ohne in Anspruch genommen werden zu können. Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz sieht genau das als Problem an, denn der Anspruch auf Kostenrückerstattung wird von den meisten Fitnesscentern gar nicht erwähnt oder berücksichtigt. Die Kunden werden bewusst im Unklaren gelassen.

Keine Aussagen zu möglichen Rückerstattungen

Lange haben die Kunden der Fitnesscenter die aktuelle Situation toleriert und hingenommen, dass sie keinen finanziellen Ausgleich für die Zeit des Lockdowns bekommen. Es wird davon ausgegangen, dass es den Fitnesscentern selbst nicht gut geht. Doch so langsam ist die Geduld der Menschen erschöpft und auch sie sehen das Geld, das für sie ungenutzt in das Fitnessabo fliesst. Die Zeit des Mitgefühls für die Fitnesscenter scheint vorbei zu sein. Dabei sieht das Gesetz eigentlich vor, dass die Kunden des Center einen Teil der Abo-Kosten erstattet bekommen müssten. Hier gilt der allgemeine Grundsatz von Leistung und Gegenleistung: Wird keine Leistung erbracht, muss diese auch nicht bezahlt werden. Wer nun die im Vertrag versprochene Leistung nicht bekommt, muss eigentlich sein Geld zurück bekommen. Häufig sind diesbezüglich Hinweise im Kleingedruckten der Verträge zu finden, doch derartige Regelungen sind nicht rechtens. Sie können das geltende Recht nicht einfach aushebeln und andere Festlegungen treffen, die zum Nachteil der Kunden werden.

Derzeit halten sich die meisten Fitnesscenter noch bedeckt und bieten vor allem Gutschriften an. Angeblich könne die verlorene Zeit nach der Öffnung der Center nachgeholt werden. Dass es einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung gibt, wurde bislang wohlweislich verschwiegen. Die Anträge, die seitens der Kunden an die Fitnesscenter gestellt wurden, sind bisher einfach abgelehnt worden. Dabei fallen einige Anbieter besonders negativ auf. Sie haben ihre Geschäftsbedingungen geändert und das nicht offiziell, sondern still und heimlich im Kleingedruckten der Verträge. Das betrifft keine alten Verträge, doch wer zwischen den beiden Lockdowns einen Vertrag geschlossen hat, sieht sich mit den neuen Regelungen konfrontiert. Es gelten immer die Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Änderung nach Vertragsabschluss muss durch den Kunden nicht akzeptiert werden. Sollte ein Fitnesscenter seinen Kunden gar kündigen, können diese ihr Recht auf eine zumindest teilweise Erstattung ihrer Auslagen geltend machen.

Fazit: Fitnesscenter kämpfen ums Überleben – mit teilweise unfairen Mitteln

Dass die Fitnesscenter angesichts anhaltender Schliessungen ums Überleben kämpfen, ist verständlich. Dass sie diesen Kampf allerdings auf dem Rücken der Kunden austragen, erschliesst sich nicht. Dabei haben die Kunden ein Recht auf Rückerstattung ihrer Kosten, wenn sie ihr Fitnessabo nicht nutzen können, doch das ist den meisten nicht bewusst. Auch, dass sie nachträgliche Änderungen in den AGB nicht hinnehmen müssen und ein Ausschluss der Rückerstattungen im Kleingedruckten nicht rechtsgültig ist, ist häufig unbekannt. Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen und das eigene Recht zu kennen. Notfalls über einen Anwalt, der ein entsprechendes Schreiben an das Fitnesscenter aufsetzen wird.

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Fitnesscenter sind die Verlierer der Corona-Lockerungen

Fitnesscenter sind die Verlierer der Corona-Lockerungen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Corona-Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Verlierer sind hier allerdings alle die Unternehmen, die in geschlossenen Räumen agieren. So auch die Fitnessstudios, doch die Betreiber wollen sich nun wehren, da die noch länger andauernde Schliessung für viele den Todesstoss bedeutet.

Fitnessstudios bekommen keine Gnade

Der Bundesrat blieb bei seinen jüngsten Entscheidungen hart und erteilte allen Ersuchen, doch auch in geschlossenen Räumen den Betrieb wieder aufnehmen zu dürfen, eine Absage. Dies traf nicht nur Restaurants, sondern auch Fitnesscenter, die nun noch bis April geschlossen bleiben sollen. Gelockert werden soll nur bei Geschäften, Museen und in Zoos. Innenräume, in denen sich die Menschen länger aufhalten, gelten wohl als Treiber der Pandemie und als Orte, an denen die grösste Ansteckungsgefahr droht. Für Fitnesscenter bedeutet das, dass der Kampf ums Überleben noch weitergehen wird. Schon lange genug bleiben die Kunden aus, denn diese sind es längst leid, für eine Leistung bezahlen zu müssen, die sie nicht erhalten. Nur aus Sympathie sitzt kaum noch jemandem das Geld so locker, dass die Mitgliedschaft im Fitnesscenter weiter verlängert wird.

Betreiber der Fitnesscenter sind enttäuscht

Verständlicherweise sind die Betreiber der Fitnesscenter enttäuscht, denn immerhin soll Sport in geschlossenen Räumen erst wieder ab dem 1. April möglich sein. Damit ist die umsatzstärkste Zeit für die Studios vorbei, denn sie machen zwischen Januar und April die stärksten Umsätze. Der Grund sind die guten Vorsätze, die viele Schweizer zum Ende des alten Jahres fassen und die sie direkt im Januar umsetzen. Einer dieser Vorsätze betrifft meist das Mass an körperlicher Bewegung, das deutlich gesteigert werden soll, auch die gesunde Lebensweise allgemein soll verfolgt werden. Doch nun sind die Fitnesscenter geschlossen und im Frühling und Sommer treiben die meisten Menschen lieber draussen Sport. Insofern nutzt die Lockerung ab April nicht mehr viel, ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Der Präsident des Schweizer Fitness- und Gesundheitsverbandes, Claude Ammann, sagte jüngst, dass die Entscheidungen des Bundesrates einen schwarzen Tag für die KMU der Fitnessbranche bedeuten würden, denn die Verlängerung der Schliessung sei für viele der Todesstoss.

Eigentlich hatte man sich sehr rege über die zu verfolgende Politik ausgetauscht und dennoch sei keine Einigung erzielt worden. Dabei sind die kleinen und mittleren Studios darauf angewiesen, dass die Mitglieder zum Training kommen, sie haben keine grossen finanziellen Reserven wie die grossen Vertreter der Branche und können folglich nicht mehr lange bestehen. Laufende Kosten sind dennoch zu bewältigen und das, auch wenn seit Monaten kein Geld mehr in die Kassen kommt.

Der Verband setzt sich zur Wehr

Nun stellt sich der Fitnessverband auf die Hinterbeine und plant eine Schadenersatzklage gegen den Bund. Nicht nur, dass in vielen Kantonen die versprochenen Hilfsgelder nicht oder nur eingeschränkt gezahlt werden, so ist auch keine Gleichbehandlung in den Kantonen möglich. Es gibt also Fitnesscenter, die durchaus noch eine Chance haben, und andere, denen jetzt die Puste ausgeht. Der Verband bat bereits darum, Fitnesscenter als systemrelevant einzustufen, doch bisher hatte diese Bitte noch kein Gehör bekommen.
Auch die geplante Klage lässt sich nicht ohne Weiteres umsetzen, denn die Hürden dafür sind hoch. Per Crowdfunding soll das Geld dafür jetzt zusammengetragen werden. Der Anfang ist über die vielen kleinen Zahlungen durch Mitarbeiter und Mitglieder der Gyms gemacht worden.

Fazit: Fitnessstudios verlieren in der Krise

Fitnessstudios haben ein Problem: Sie bleiben laut Anordnung des Bundesrates auch weiterhin geschlossen, mindestens bis April. Dabei kommt ihnen nicht gerade zugute, dass die Berliner Studie die Ansteckungsgefahr in Innenräumen als besonders hoch einschätzt und Fitnesscentern bei halber Belegung sogar einen Faktor von 3,4 bescheinigt. Sie sollen ebenso wie Restaurants und weiterführende Schulen ein Hort für Ansteckungen sein, der weitaus gefährlicher sein soll als Einkaufsläden.

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Fitnesscentern droht die Konkurswelle

Fitnesscentern droht die Konkurswelle

Die Corona-Krise lässt sich nicht für alle Unternehmen gleichermassen gut bewältigen. Vor allem die Fitnessbranche leidet, denn die Sportzentren sind nun wieder seit Mitte Dezember geschlossen. Nun droht eine Konkurswelle. 

Prekäre Situation in den Fitnesscentern

Gerade die Schliessung in den Monaten Januar und Februar trifft die Branche hart. Der Grund ist, dass in dieser Zeit normalerweise besonders viele Abos verkauft werden und dieser Verkauf ist nun in 2021 komplett weggefallen. Mittlerweile gibt es schon die ersten Konkursanmeldungen. Einige Lehrlinge haben ihre Lehrstelle verloren, weil der zugehörige Betrieb insolvent war. Viele weitere stehen an der Grenze und kämpfen ums Überleben. Bisher können allerdings noch keine genauen Zahlen genannt werden, diese werden erst im Laufe der nächsten Wochen kommen. Momentan weiss der Branchenverband lediglich vom Hörensagen von den Konkursen sowie davon, dass einige Betriebe ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass in ein bis zwei Monaten die wirkliche Konkurswelle angerollt kommt.

Keine Unterstützung seitens der Regierung

Der Branchenverband klagt, dass zwar grosszügige Hilfszahlungen zugesagt worden waren, dass davon aber bislang noch nichts angekommen sei. Gerade jetzt, Anfang des Jahres, kommen die Rechnungen von den Versicherungen. Diese wiederum müssen ebenso bezahlt werden wie die üblichen Fixkosten. Durch das schon schlechtere Betriebsjahr 2020 wurden aber kaum Ansparungen getätigt, sodass die Versicherungen aus dem ohnehin knappen Budget gezahlt werden müssen. Viele Vermieter kommen den Fitnesscentern aktuell nicht oder nur wenig entgegen. Corona-Kredite mussten von vielen Sportcentern zu rund 70 Prozent für die Mietzahlungen ausgeben, andere Fixkosten waren darin nicht enthalten. Viele haben sich dadurch verschuldet oder noch weiter in Schulden gestürzt. Kurios: Viele Liegenschaften gehören Schweizer Banken, die wiederum Kredite an ihre Mieter vergeben und ihnen dennoch nicht entgegenkommen. Geld für Ressourcen ist mittlerweile kaum noch vorhanden.

Kaum Liquidität vorhanden

Die Fitnesscenter haben keine Chance, an der aktuellen Situation etwas zu ändern. Sie können keine Liquidität aufbauen, denn sie haben die Monate, in denen sie den stärksten Umsatz machen würden, gänzlich verloren. Viele Abos laufen aus und werden nicht verlängert, weil auch die Kunden kein Ende der Situation sehen. Einige haben sich während des Lockdowns solidarisch gezeigt und ihre Beiträge nicht zurückgefordert oder teilweise das Abo verlängert. Doch irgendwann ist die Geduld der Kunden zu Ende und sie sehen nur die unsichere Situation. Mittlerweile rechnet kaum noch ein Fitnessstudio damit, dass nach der Lockerung gleich viele Kunden in die Fitnesscenter stürmen und sich per Abo für längere Zeit binden. Das Risiko ist den meisten Sportfreunden zu gross.

Auch Onlinekurse sind nur bedingt eine Alternative, denn viele junge, sportaffine Leute setzen eher auf Youtube oder andere kostenlose Angebote für das tägliche Workout. Andere setzen auf eine persönliche Betreuung, weil sie Schmerzen haben und eine exakte Anleitung benötigen. Diese ist per Video einfach nicht zu geben, weil keine direkten Rückmeldungen möglich sind. Auch wenn die Fitnesscenter einiges versuchen, um die Kunden bei der Stange zu halten, werden sie auf Dauer wohl zu den grossen Verlierern der Corona-Krise gehören. Wenn der Lockdown noch einmal über den Februar hinaus verlängert werden würde, wäre das das Aus für deutlich mehr Betriebe.

Fazit: Die Fitnessbranche geht auf dem Zahnfleisch

Für viele Fitnesscenter heisst es jetzt: Alles oder nichts! Wenn sie nach dem Februar immer noch nicht öffnen dürfen, ist das letzte Fünkchen Hoffnung verschwunden und es wird eine deutlich grössere Konkurswelle geben als ohnehin schon. Denn bereits jetzt müssen viele Fitnessbetriebe schliessen, weil sie keine Einnahmen mehr haben, die Ausgaben für Miete, Versicherungen und weitere Kostenpunkte aber hoch bleiben. Corona-Kredite werden nicht oder nur schleppend ausgezahlt, diese gehen sofort in die Begleichung der wichtigsten Kosten. Was bleibt, sind verschuldete Studios, die nur noch den Gang zur Konkursanmeldung unternehmen können.

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Die Schweizer kaufen mehr elektronische Gesundheitshelfer

Gesundheitsvorsorge und Fitness in Eigenverantwortung: Die Schweizer kaufen mehr elektronische Gesundheitshelfer

Technikbasiertes Zubehör für das persönliche Fitnesstraining ist im letzten Jahr so stark wie nie zuvor verkauft worden. Die Corona-Krise hat damit einen stärkeren Absatz an Zubehör für die Gesundheitsvorsorge sowie für die persönliche Überwachung der eigenen Fitness bewirkt.

Die Schweizer bewegen sich mehr

Das Forschungsinstitut GfK hat nachgefragt und in einer Studie herausgefunden, dass im Jahr 2020 rund sieben Prozent mehr tragbare elektronische Geräte verkauft wurden als zuvor. In ganz Europa stieg der Absatz sogar auf rund 22 Prozent!
Der Grund dafür wird vor allem in den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gesehen. Gingen die Menschen bislang in die Fitnesscenter und konnten dort ihre Fitness überwachen, mussten sie nun vermehrt in Eigenregie handeln. Wer fit bleiben wollte, trainiert allein und musste folglich auch für die Überwachung der Vitalfunktionen und der eigenen Fitnesswerte sorgen. Insgesamt ergab sich durch den Lockdown ein Trend zu mehr Bewegung. Umfragen zufolge gingen die Schweizer im letzten Frühling häufiger spazieren, wobei diese Angabe mehr als ein Drittel der Befragten bestätigten. Rund ein Viertel mehr trieb nun mehr Sport als vorher. Die Freude an der Bewegung wurde durch den Herbst ein wenig geschmälert, doch im November wurden die Schweizer wieder sportlicher. Sie gehen immer noch häufiger spazieren als vor der Pandemie und treiben deutlich mehr Sport.

Starkes Wachstum bei tragbaren elektronischen Geräten

Auffällig ist, dass nicht nur elektronische tragbare Geräte deutlich häufiger verkauft worden sind, sondern dass der Verkauf anderer Geräte zur Gesundheitsvorsorge ebenfalls stark angestiegen ist. Somit sind zum einen die sogenannten Wearables deutlich häufiger verkauft worden, zu denen die bekannten Fitnesstracker gehören. Zum anderen gingen unter anderem Blutdruckmessgeräte häufiger über den (virtuellen) Ladentisch. Der Verkauf an diesen Geräten nahm von Januar bis Oktober 2020 rund 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Für viele Schweizer gehört es mittlerweile zu einem gesunden Leben hinzu, die eigenen Werte regelmässig zu prüfen und damit zu wissen, in welchem Bereich sie individuell in der Norm liegen.
Ebenfalls deutlich stärker verkauft wurden Hometrainer und andere Fitnessgeräte, die mittlerweile Lieferzeiten von einigen Wochen bis Monaten haben. Die Nachfrage stieg auch hier coronabedingt sehr stark an, da die Fitnesscenter geschlossen waren oder aus Infektionsschutzgründen nicht aufgesucht werden sollten.

Gesündere Schweizer durch die Pandemie?

Nicht nur die Schweizer, sondern auch andere Europäer machen Studien zufolge mehr Sport, seit die Einschränkungen durch die Pandemie bestehen. Allerdings gaben gegenüber der GfK schon zu Beginn der Coronakrise viele Schweizer an, dass sie deutlich gesünder als noch vor einem Jahr leben würden, die körperliche und mentale Fitness sei von entscheidender Bedeutung für sie. Auf einen Zeitraum von fünf Jahren gesehen haben die Fitness- und Sportaktivitäten der Europäer generell stark zugenommen. Laut der Befragung sind es nun etwa 38 Prozent der Europäer, die regelmässig sportlich aktiv sind. Wenigstens einmal in der Woche treiben etwa 60 Prozent der Befragten Sport. Gegenüber der letzten Befragung in 2015 sind damit beide Werte um vier Prozent gestiegen.

Fazit: Die Schweizer leben gesünder und überwachen sich besser

Die Schweizer leben nicht erst seit der Corona-Pandemie gesünder als noch vor einigen Jahren, dies haben Umfragen deutlich gezeigt. Nun aber haben sie sich vor allem auf die Fitness in den eigenen vier Wänden sowie im häuslichen Umfeld eingerichtet. Es werden mehr Hometrainer verkauft, die die Geräte im Fitnessstudio zumindest teilweise ersetzen sollen. Ausserdem wurden in 2020 deutlich mehr Fitnesstracker und andere Wearables abgesetzt, des Weiteren nahm der Verkauf an Geräten für die Gesundheitsüberwachung und -vorsorge deutlich zu.

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Bei guter Gesundheit: Schweizer fühlen sich fit

Bei guter Gesundheit: Schweizer fühlen sich fit

Alljährlich werden in der Schweiz Umfragen gemacht, um herauszufinden, wie fit die Schweizer wirklich sind. Auch in 2019 war das der Fall und gefühlt sind die Schweizer überdurchschnittlich fit. Doch sie führen die Liste der fittesten Europäer nicht an.

Unterschiedliches Gesundheitsempfinden bei den Europäern

Bei der Befragung gaben über 90 Prozent der Schweizer an, dass sie sich fit fühlen würden und dass ihr Gesundheitszustand gut bis sehr gut sei.

Die Schweden indes fühlten sich nicht ganz so gut, hier waren es nur 76,5 Prozent der Befragten, die ihr Wohlbefinden mit gut, sehr gut oder ausgezeichnet bewerteten. Damit waren die Schweden die Letzten der Rangliste, denn scheinbar fühlten sich die Menschen anderer europäischer Länder deutlich gesünder. Auch Grossbritannien, Frankreich und Norwegen lagen vor Schweden.

Die Schweizer gaben noch in der zuletzt in 2016 durchgeführten Umfrage an, dass sie sich total gesund fühlten, und bewerteten die eigene Fitness als positiv. Damals gaben aber nur 88,9 Prozent der Schweizer an, sich gut bis ausgezeichnet zu fühlen. Seither stiegen die Werte um jährlich 0,8 Prozent. Anders sah es in 2016 bei den Briten aus. Sie fühlten sich damals noch gut und 90,0 Prozent bewerteten den eigenen Gesundheitszustand als positiv. In 2019 waren es nur noch 81 Prozent, die sich in dieser Art äusserten.

Doch die erfragten Werte spiegeln nur das subjektive Empfinden wider, sie geben keine wirklich objektive Auskunft. Diese sieht nämlich die Deutschen und die Franzosen vor den Schweizern, auch wenn diese subjektiv am gesündesten sein mögen. Der Gesundheitszustand der Deutschen und der Franzosen zeigt sich bei einer Auswertung von chronischen Krankheiten besser: Nur 47,4 Prozent hätten demnach von einem Arzt eine Bestätigung dafür erhalten, dass sie chronisch krank seien. In der Schweiz waren es in 2019 insgesamt 49,3 Prozent der Befragten.

Stark beeinträchtigte Amerikaner und Norweger

Im Rahmen der Umfrage wurde auch über den Grossen Teich geschaut und festgestellt, dass eine chronische Krankheit bei rund 66,3 Prozent der US-Amerikaner aufgetreten ist bzw. dieser Anteil an der Bevölkerung eine entsprechende Bestätigung vom Arzt erhalten hatte.

Die Amerikaner führen auch die Ranglisten der verschiedenen Erkrankungen an. So kommen bei ihnen Arthritis, Bluthochdruck, Krebs, Diabetes und psychische Erkrankungen besonders häufig vor.
Die Norweger führen die Rangliste bei anderen Krankheiten an: Asthma, Schlaganfall und Lungenkrankheiten kommen dort besonders häufig vor. Die höchste Rate an Herzerkrankungen weist Deutschland auf, auch wenn allgemein angenommen wird, dass dies bei den Amerikanern der Fall sein müsste.

Weitere Ergebnisse der Umfragen

Interessant: Wer einen Migrationshintergrund hat, fühlt sich weniger gesund als Menschen mit Migrationshintergrund, Deutschschweizer fühlen sich besser als Einwohner der Romandie und des Tessins und die Damenwelt ist weniger mit ihrer Gesundheit zufrieden als die Herren.

Die Deutschen machen sich am wenigsten Sorgen um Job und Einnahmequellen, in der Schweiz hingegen ist es mehr als ein Drittel der Bevölkerung, das sich Sorgen um Miete, Hypothek und Einkünfte macht. Die Schweizer werden nur von den Amerikanern übertroffen, die übrigens auch bei der Einnahme von Medikamenten führend sind.

Fast jeder zweite von ihnen nimmt täglich zwei oder mehr Medikamente ein, die eines Rezepts bedürfen, während der Anteil der Schweizer, die Medikamente einnehmen, deutlich niedriger ist und nur rund ein Drittel beträgt.

Unzufriedenheit herrscht überdies mit den Hausärzten: In der Schweiz findet fast jeder zweite, das sich der Hausarzt zu wenig Zeit nimmt und die Patienten in die Entscheidungen nicht genügend einbezieht. In Deutschland und Australien hingegen sind mehr als die Hälfte bis drei Viertel der Befragten zufrieden mit den Leistungen des Hausarztes.

Fazit: Schweizer fühlen sich fit und sind es grösstenteils auch

Die Zufriedenheit der Schweizer mit der eigenen Gesundheit hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei stellte sich heraus, dass sie sich aber nur subjektiv fit fühlen und es objektiv gar nicht sind. Denn fast die Hälfte hat bereits von einem Arzt eine Bestätigung über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung bekommen. Dennoch ist die Zahl derer, die mit der eigenen Gesundheit zufrieden sind, in den letzten Jahren stetig gestiegen.

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Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Ausgangsbeschränkungen, Arbeit von zu Hause aus und geschlossene Fitnessstudios: Wer nicht gerade diszipliniert selbst Sport treibt, dürfte längst an Bewegungsmangel leiden. Nun warnt auch die WHO vor dauerhaft zu wenig Bewegung. Das könnte schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen.

Bis zu fünf Stunden in der Woche Sport

Allgemeine Empfehlungen besagen, dass Erwachsene zwischen zweieinhalb und fünf Stunden Bewegung pro Woche benötigen, was schon sehr niedrig gehalten ist. Denn immerhin bedeutet das nicht einmal eine Stunde Bewegung am Tag! Dabei geht es um moderate bis intensive Bewegung, wozu der Spaziergang ebenso zählt wie das Joggen, Fahrradfahren oder Schwimmen.

Doch die schon so lange geschlossenen Sporteinrichtungen verhindern die geregelte Bewegung, zu der sich viele Schweizer verpflichtet sahen, weil sie „nun einmal ein Fitnessabo“ hatten. Der Lockdown ist die willkommene Entschuldigung und für viele auch wirkliche Begründung dafür, sich nicht mehr ausreichend zu bewegen. Wobei es für Kinder und Jugendliche noch weitaus schlimmer ist, denn diese sollten sich mindestens eine Stunde am Tag aktiv bewegen. Dieses Ziel erreichen die meisten ohnehin schon nicht und jetzt, in Zeiten des Lockdowns, schon gar nicht.

Die WHO geht davon aus, dass im Lockdown rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen zu wenig Bewegung bekommen, bei den Erwachsenen können es sogar noch mehr sein. Dabei ist die körperliche Aktivität entscheidend dafür, dass sich Gesundheit und Wohlbefinden einstellen. Damit könne das Leben um einige Jahre verlängert werden, wie WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte. Regelmässige Bewegung sei überdies der Schlüssel dazu, weitere Erkrankungen zu verhindern, vor allem Typ-2-Diabetes und Krebs werden hier genannt. Durch Bewegung wird das Immunsystem gestärkt, was letzten Endes auch im Kampf gegen Corona helfen würde.

Sport verhindert noch weitere Erkrankungen

Ausreichend Sport stärkt den Körper, lässt die Leistungskraft von Lunge und Herz nach oben gehen. Auch Symptome wie Depressionen oder Angstzustände können durch Sport zumindest gemildert werden. Dabei geht es nicht darum, Leistungssport zu betreiben, sondern es ist bereits ausreichend, sich wirklich aktiv zu bewegen. Mit dem Hund wird eben keine Bummelstunde eingelegt, sondern der Spaziergang wird ein flotter Marsch. Kinder toben auf dem Spielplatz oder können sich bei einem Spaziergang durch die freie Natur austoben. Wissenschaftler gehen davon aus, dass ausreichend Bewegung überdies die Gedächtnisleistung fördert, somit werden sowohl Körper als auch Geist durch Bewegung auf Trab gehalten.

Keine ausreichenden Statistiken vorhanden

Wie wenig sich jeder wirklich bewegt, ist derzeit noch nicht klar, die Auswirkungen der Pandemie sind in diesem Bereich noch relativ wenig erforscht. Die WHO warnt jedoch bereits jetzt davor, dass die Zahl der Erkrankungen, die sich auf einen Mangel an Bewegung zurückführen lassen, nach oben schnellen könnte. Immer noch sind viele Menschen dazu gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. So entfällt der Weg zur Arbeit, der quasi als Zusatzbewegung gesehen werden konnte. Die normalen Routinen der alltäglichen Bewegung fallen immer noch weg.

Die WHO zeigt sich nun besorgt und schätzt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung der Menschen, die aufgrund von Bewegungsmangel erkranken, auf bis zu 45 Milliarden weltweit hochgehen könnten. Zudem könnten bis zu fünf Millionen zusätzliche Todesfälle pro Jahr verhindert werden, wenn sich die Menschen mehr bewegen würden.

Fazit: Unterschätzte Auswirkungen der Pandemie

Die meisten Menschen unterschätzen die Zeit des Tages, die sie im Sitzen verbringen. Für sie ist die Nutzung von Fitnesstrackern sinnvoll, die konkret anzeigen, wie viel sich der Träger des Trackers am Tag bewegt hat. Hiermit kann die allgemeine tägliche Bewegung gemessen werden und der Betreffende sieht sofort, wo er nachbessern muss. Ohne mehr Bewegung, die gerade in Corona-Zeiten so wichtig ist, können schon bald zahlreiche weitere Erkrankungen auftreten, die letzten Endes auch corona-bedingt sind, wenn auch nicht durch das Virus hervorgerufen.

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Unfaire AGB bei Fitnessstudios

Unfaire AGB bei Fitnessstudios

Bald schon endet das Jahr 2020 und schon stehen die guten Vorsätze wieder im Raum. Mit Sicherheit geht es auch wieder um den Sport: Die Schweizer nehmen sich regelmässig vor, mehr Sport zu treiben. Fitnessstudios unterstützen aber oft nicht nur den Sportwunsch der Kunden, sondern arbeiten mit unfairen AGB in die eigene Tasche.

Viele Studios als schwarze Schafe

Schon lange haben Verbraucherschützer die Schweizer Fitnessstudios genauer unter die Lupe genommen und wissen, dass nicht alle AGB wirklich rechtens oder gut sind. Nur allzu häufig hagelt es Beschwerden wegen unfairer oder kundenunfreundlicher Geschäftsbedingungen, wie auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) weiss.

Allerdings sind es in der letzten Zeit deutlich weniger solcher Fitnessstudios geworden, die meisten haben ihre Vertragsbedingungen doch nachgebessert. Doch egal, ob kleine oder grosse Studios, ob solche mit bekannten Namen oder neu auf dem Markt erschienene: Viele sehen ihren eigenen Vorteil zuerst und belasten Budget und Nerven der Kunden. Auf die folgenden Dinge sollte daher bei der Auswahl eines Fitnessstudios geachtet werden:

    • Vertrag verlängert sich automatisch
      Abo-Verträge verlängern sich meist automatisch zum Ende eines Vertragsjahres. Das ist zwar üblich, dennoch laut SKS nicht gerechtfertigt, wenn sich der diesbezügliche Hinweis nur im Kleingedruckten der AGB befindet. Es sollte explizit auf diese Form der Verlängerung hingewiesen werden. Gute Studios erinnern ihre Kunden wenigstens an eine anstehende Verlängerung, sodass die Sportbegeisterten noch die Chance haben, ihr Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.

    • Keine Auflösung des Vertrags bei Abwesenheit
      Wer einen Unfall erleidet, kann aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Es gibt tatsächlich Studios, die genau das nicht ermöglichen und trotz längerer Abwesenheit des Kunden das Abo aufrechterhalten. Wer jedoch aus gutem Grund nicht trainieren kann, sollte die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen. Das Fitnesscenter Well Come Fit ist hier ein negatives Beispiele, denn dort ist es laut SKS nicht möglich, den Vertrag bei Absenz aufzulösen. Die Sprecherin des Fitnessstudios sagte aber, dass genau das möglich sei. Anscheinend sind dann nur die AGB missverständlich formuliert oder es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.

    • Regelung der Haftung missverständlich
      Kundenfreundliche Fitnessstudios sollten ihre Haftungsbedingungen nennen und klar darstellen, wer für Schäden im Studio aufkommt. Fitnesscenter müssen die Haftung für Schäden übernehmen und können diese nicht pauschal von sich weisen. Ein Studio, welches die Haftung generell in seinen AGB ausschliesst, sollte daher nicht als Sportpartner ausgewählt werden. Es handelt sich dabei um ein sehr kundenunfreundliches Verhalten. Selbst für rechtswidriges oder grob fahrlässiges Verhalten sollte die Haftung übernommen werden.

    • Übertragung des Abos nicht möglich
      Es ist eine sinnvolle Regelung: Das eigene Fitnessabo kann an andere Personen übertragen werden, was aber nicht bei allen Studios möglich ist. Manche Fitnessstudios wie Aura Fitness schreiben in den AGB, dass eine Übertragung des Abos nicht möglich sei, antworteten auf Anfrage von SKS aber, dass es doch ging. Auch hier gilt, dass es scheinbar Einzelfallentscheidungen sind und keine generellen Regelungen. Nicht empfehlenswert!

Fazit: Bei der Auswahl des Fitnessstudios auf die AGB achten

Es gilt also generell: Wer ein Fitnessstudio sucht, sollte unbedingt auf die AGB achten. Nicht einfach etwas von einem Trainer erzählen lassen, auch der begeisterte Blick in das Studio beim ersten Besuch dort zählt nicht. Die AGB sind das Mass der Dinge und regeln die Trainingsmöglichkeiten sowie alle rechtlichen Angelegenheiten. 

Das Fitnessstudio sollte keine Haftung ausschliessen, ausserdem sollten sowohl die Übertragung des Abos sowie eine Auflösung des Vertrags bei längerer Absenz möglich sein. Generell ist es wichtig, dass die AGB kundenfreundlich und nicht in erster Linie auf den Vorteil des Fitnesscenters ausgelegt sind. Hierfür ist aber eine eigehende Überprüfung vorab nötig.

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Covid-19: Mit Fitnessabo im Studio trainieren oder anders fit bleiben?

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Der Bundesrat hat beschlossen, dass eine härtere Gangart gegen Corona eingelegt werden sollte. Nun haben alle Fitnessbegeisterten Pech und Unsicherheit macht sich breit: Darf ich überhaupt noch ins Fitnessstudio?

Aktuelle Regelungen zu Fitnessstudio und Hallenbad

Angesichts dessen, dass sich die Vorgaben rasend schnell ändern, muss immer darauf hingewiesen werden, dass die Beschränkungen zum Zeitpunkt des Verfassers dieses Artikels gelten. Niemand weiss derzeit, was in der nächsten Woche sein wird! Momentan gilt aber, dass Fitnessstudio und Hallenbad noch erlaubt sind, wenn auch mit Einschränkungen.

Das heisst, dass in Innenräumen nur noch einzelne Personen oder kleine Gruppen von bis zu höchstens 15 Personen gemeinsam sporteln dürfen. Turnen an Geräten, Zumba, Yoga und Kraftsport sind jedoch nur erlaubt, wenn dabei eine Maske getragen wird und wenn der vorgeschriebene Abstand zu anderen Personen einzuhalten ist. Des Weiteren muss der Sportraum jederzeit gut gelüftet sein. Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für die Ausübung von Wassersport.

Wer sich üblicherweise zu zweit zum Sport trifft und beispielsweise gemeinsam Tennis spielen möchte, muss nicht darauf verzichten. Hierbei ist wichtig, dass eine Maske getragen oder der nötige Abstand eingehalten wird. Gerade der Aspekt des Abstands dürfte zumindest beim Tennis kein Problem sein. Auch beim Eislaufen, Joggen, Langlauf oder bei Wandertouren muss niemand mit der Maske Sport treiben. Diese Sportarten im Freien können sehr gut mit dem gebotenen Abstand ausgeübt werden. Es ist somit empfehlenswert, sich maximal einen Trainingspartner zu suchen und die Trainings nach draussen zu verlegen, was allerdings angesichts des nahenden Winters nicht immer ganz einfach ist. Eventuell lohnt sich der Umstieg vom Tennisspielen auf Skilanglauf?

Was ist mit Sportarten mit Körperkontakt?

Der Kuschelkurs ist vorbei und das gilt auch für Sportarten mit Körperkontakt. Fussball, Kampfsport oder Tanzen ist nun verboten, denn alle Sportarten, bei denen der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann, dürfen nun nicht mehr ausgeübt werden. Finden jedoch spezielle Trainings für diese Sportarten statt, bei denen zum Beispiel die Technik geschult wird oder handelt es sich um ein Einzeltraining, ist dieses sehr wohl erlaubt.

Die genannten Einschränkungen für Sportarten mit Körperkontakt gelten für alle Jugendlichen und Erwachsenen. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 16 Jahren müssen sich daran nicht halten, sie können ihrem Sport auch weiterhin nachgehen. Wettkämpfe dürfen aber keine veranstaltet werden.

Pech für alle, die für eine Meisterschaft trainiert haben: Der Breitenfussball leidet unter den Massnahmen besonders, denn Meisterschaften müssen abgesagt werden. Somit darf zwar zumindest für Kinder und Jugendliche das entsprechende Training stattfinden, doch die Meisterschaft selbst wird nicht ausgetragen. Die Komitees der Fussballverbände haben bestimmt, dass der Gesundheitsschutz über alles zu stellen ist. Gesprochen wird hier aber von einem Unterbruch und nicht von einem Abbruch. Das heisst, dass praktisch eine vorgezogene Winterpause eingelegt wird, verbleibende Spiele der Meisterschaft sollen auf das kommende Frühjahr verlegt werden.

Fazit: Geduld ist gefragt

Derzeit weiss niemand genau, wie lange die aktuellen Regelungen noch gelten und wie sich diese in Zukunft auf das Leben auswirken. Wer nicht gänzlich aus dem Training kommen möchte, muss nun allein und am besten draussen Sport treiben. Die neuen Regeln sind erst einmal auf unbestimmte Zeit festgesetzt, werden aber mit Sicherheit noch verschärft, wenn die Fallzahlen nicht bald massiv sinken.

Viele Fitnessstudios sind wenigstens so kulant und gewähren ihren nicht trainierenden Mitgliedern eine Fitnesspause, die später an das Fitnessabo wieder angehängt wird. So muss niemand für nicht in Anspruch genommene Leistungen zahlen und kann später dennoch die Angebote im Studio wieder nutzen.

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Verlängerung der Fitnessabos wegen Lockdown

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Viele Fitnessstudios haben ebenfalls mit dem Corona-Lockdown zu kämpfen und können keine Trainings anbieten. Sie haben die Abos, die bereits laufen, um die Zeit des Lockdowns verlängert. Doch es gibt auch schwarze Schafe.

Gutschreibung des Fitnessabos erst bei Verlängerung?

Die Denkweise der Fitnessstudios, die nicht gerade im Sinne ihrer Mitglieder handeln, ist einfach. Sie schreiben die Zeit des Lockdowns zwar gut, jedoch nicht direkt für das laufende Abonnement. Vielmehr erfolgt die Gutschreibung erst mit dem Einlösen eines neuen Fitnessabos. Das ist ein erheblicher Nachteil für den Kunden, denn er konnte während des Lockdowns nicht trainieren. 

Das Geld für das Abo war aber bereits gezahlt, was bedeutet, dass eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden musste. Die logische Schlussfolgerung, die auch gute und seriöse Fitnessstudios gezogen haben: Sie verlängern die Laufzeit des Abos um die Zeit des Lockdowns. Die schwarzen Schafe aber sind nicht in dieser Art vorgegangen und haben vielmehr das laufende Abo auslaufen lassen. Wer nicht verlängern wollte, ging somit leer aus.

Die Argumentation der Fitnessstudios, die sich als wenig kundenfreundlich präsentierten, war, dass sie auch unter den Folgen des Lockdowns zu leiden hätten. Durch die Gutschrift auf ein verlängertes Abo wollten sie die wirtschaftlichen Folgen ein wenig abmildern bzw. auf einen längeren Zeitraum verteilen. Doch das ist nicht rechtens, denn hier greift das Obligationenrecht. 

Dieses Recht besagt, dass ein Ausfall zu erstatten ist, wenn eine Leistung nicht zu erbringen war. Verschiedene Rechtsexperten äusserten sich in der Vergangenheit diesbezüglich und erklärten, dass dies nur anders sei, wenn die AGB des Fitnessstudios eine entsprechend anderslautende Regelung vorsehen. Dann hiesse es, dass der volle Betrag geschuldet würde, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte. War diese Formulierung in den AGB der Studios nicht zu finden, so ist auch die oben beschriebene Vorgehensweise der Gutschrift auf ein verlängertes Abo nicht zulässig.

Nur wenige schwarze Schafe

Nach Umfragen in Schweizer Fitnessstudios ergab sich, dass nur wenige zuungunsten ihrer Kunden agieren würden. Die meisten würden das laufende Fitnessabo um die Zeit des Lockdowns verlängern und sähen hier keine Einschränkungen vor. Zumal auch eine andere Idee eines Studios gegen das Obligationenrecht verstösst. Hierbei wurden nur vier Wochen des insgesamt acht Wochen dauernden Lockdowns angerechnet und damit immer noch die Hälfte der nicht erbrachten Leistungen berechnet.

Wieder andere Studios hatten eine ganz andere Idee. Sie fragten ihre Kunden, ob diese bereit seien, auf die Verlängerung des Abos zu verzichten und damit das Studio zu unterstützen. Viele Kunden zeigten sich solidarisch und erklärten sich bereit, von Forderungen bezüglich einer Verlängerung abzusehen. 

Einige Sportler, die zu den definierten Risikogruppen gehören, wollen auch nach dem Lockdown nicht wieder trainieren gehen, weil sie im Fitnessstudio Angst vor einer Ansteckung haben. Die Studios bieten an, dass deren Pause länger andauern darf und dass das Fitnessabo sogar um die entsprechende Zeit verlängert werden. Allerdings nicht auf blosse Zusage, sondern die betreffenden Kunden müssten ein Attest vom Arzt beibringen, aus dem die Zuordnung zu einer Risikogruppe hervorgehe. Teilweise ist es sogar möglich, dass die Pause länger andauert, wenn nicht der Sportler selbst einer Risikogruppe angehört, sondern wenn er mit einer Risiko-Person zusammenlebt. 

Fazit: Die meisten Fitnessstudios zeigen sich kulant

Der Lockdown hat Sportlern eine Pause aufgezwungen, diese konnten nicht mehr im Fitnessstudio trainieren. Die dadurch nötige Pause wurde seitens der Fitnessstudios kulant auf das laufende Abo angerechnet, sodass dieses zeitlich länger lief. Wenige schwarze Schafe unter den Anbietern wollten die Verlängerung nur offerieren, wenn das Fitnessabo verlängert wird. 

Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht dem aktuellen Recht und widerspricht dem Obligationenrecht. Einzige Ausnahme: Wenn in den AGB des Fitnessstudios eine entsprechende Regelung zu finden ist, kann auf die Verlängerung aufgrund des Lockdowns verzichtet werden.

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