Private Haftpflichtversicherung: Reicht eine Deckungshöhe von fünf Millionen aus?

Private Haftpflichtversicherung: Reicht eine Deckungshöhe von fünf Millionen aus?

Dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist klar und bedarf keiner Diskussion. Zu schnell passiert ein Schaden, der dann möglichst nicht aus eigener Tasche bezahlt werden soll. Zumal der Verursacher in voller Höhe für einen Schaden haftet und das mit dem gesamten privaten Vermögen und notfalls lebenslang. Doch nicht nur die Frage, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein muss, ist wichtig, sondern auch, in welcher Höhe sie abgeschlossen werden sollte.

Hohe Summen in Versicherungsfällen möglich

Wenn jemand auf der Gartenparty die gute Kamera des Nachbarn zu Boden fallen lässt, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt den Schaden und reguliert ihn, wobei die Schadenshöhe hier meist im Hunderter- bis niedrigen Tausenderbereich liegt. Doch was ist, wenn eine Person zu Schaden kommt? Beispielsweise rutscht der Postbote auf dem Weg zum vereinbarten Ablageort auf dem Grundstück aus, bricht sich kompliziert das Bein und fällt monatelang aus? Ein Personenschaden mit folgendem Vermögensschaden durch den Verdienstausfall geht nicht im vierstelligen Bereich ab. Die Kosten sind für die eigentliche Behandlung sehr hoch, es müssen Verdienstausfälle gezahlt und eventuell Schadensersatz geleistet werden. Ausserdem können Folgekosten noch viele Jahre lang anfallen. Solche Kosten sind nicht nur unvorhersehbar, sondern auch in einer Höhe, die ein normaler Bürger kaum aus seinem Ersparten stemmen kann. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Dies wiederum aber nur bis zur vereinbarten Deckungshöhe, die meist zwischen drei und zehn Millionen Franken liegt. Die meisten Versicherer bieten Deckungshöhen von drei, fünf oder zehn Millionen Franken an, nur teilweise sind individuelle Beträge dazwischen zu vereinbaren.

So hoch sollten die Deckungssummen sein

Auch wenn wirklich hohe Schadenssummen selten sind, so kommen sie doch vor. Trifft es einen Haftpflichtigen, hilft es diesem nicht, dass die Schadenssummen nur selten hoch sind – er muss doch zahlen und sich vielleicht lebenslang verschulden, weil seine Versicherung keine ausreichende Deckung aufweist. Also lieber eine sehr hohe Deckung vereinbaren und damit rundum abgesichert sein? Auch das ist unnötig, denn eine zu hohe Deckung geht auch mit sehr hohen Prämien einher.

Es gilt demnach, das Risiko abzuwägen und danach die Deckungshöhen zu bestimmen. Es muss unter anderem um diese Fragen gehen, wenn eine erste Einschätzung der richtigen Deckung vorgenommen wird:

    • Mit welcher Tätigkeit kann ich einen grossen Schaden anrichten?
    • Bin ich Hauseigentümer?
    • Vermiete ich Wohn-, Gewerbe- oder Lagerraum?
    • Sind auf meinem Grundstück fremde Personen unterwegs?
    • Habe ich Kinder, die einen Schaden verursachen können?
    • Betreibe ich einen Sport, durch den andere zu Schaden kommen können?

Diese Fragen sind nur beispielhaft zu sehen und können individuell angepasst und erweitert werden. Wichtig ist, den persönlichen Grundbedarf zu klären. Wer als Rentner allein in seinem Haus lebt, hat ein deutlich niedrigeres Haftungsrisiko als eine Familie mit drei Kindern in einem Mehrfamilienhaus. Hinzu kommt, dass das persönliche Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt werden sollte. Wer sich nur wohlfühlt, wenn wirklich jede Eventualität abgesichert ist, sollte eher höhere Prämien zahlen und dafür davon profitieren, in jeder Situation rundum abgesichert zu sein – auch wenn diese niemals eintreten wird. Fachleute nennen das eine Risikoaversion, gemeint ist die Ablehnung jeglichen Risikos.
Wichtig ist in jedem Fall, vor Vertragsschluss eventuelle Haftungsausschlüsse zu klären, denn auch diese können vereinbart werden.

Fazit: Zehn Millionen sind als Deckungssumme ausreichend

Wer sich fragt, wie hoch die Deckung in der Haftpflichtversicherung sein sollte, kann davon ausgehen, dass mit einer Summe von zehn Millionen Franken sowohl Personen- als auch Vermögensschäden ausreichend abgesichert sind. Je nach individuellem Risiko, das vor Abschluss des Versicherungsvertrags geklärt werden sollte, kann es sein, dass auch eine niedrigere Summe genügt. Meist ist es möglich, eine Deckung von drei, fünf oder zehn Millionen Franken zu vereinbaren. Wichtig: Reicht die Deckungssumme nicht aus, haftet der Schadensverursacher mit seinem privaten Vermögen für die weiteren Kosten.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Unbeabsichtigter Feueralarm: Wer zahlt den Einsatz?

Unbeabsichtigter Feueralarm: Wer zahlt den Einsatz?

Die Feuerwehr muss ausrücken, weil ein Gast im Hotel versehentlich den Feueralarm gedrückt hat. Die Rechnungen dafür bekommt der Gast übermittelt und muss sie beide übernehmen. Ein teures Versehen!

Die Ausgangslage

Ein Paar verbringt seit vielen Jahren den Urlaub in dem immer gleichen Hotel. Man kennt sich mittlerweile und so unterhält sich das Paar mit dem Hoteldirekter auf dem Gang. Der Gast tritt einen Schritt zurück und stösst unabsichtlich gegen den Brandmelder, der auf Schulterhöhe an der Wand befestigt ist. Der Handalarmtaster löst den Alarm nicht im Hotel selbst aus, sondern meldet ihn direkt an die nächste Zentrale der Feuerwehr. Zur Erklärung: Handalarmtaster sind häufig dort zu finden, wo mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist. Sie sind mit einem Alarmknopf in der Mitte ausgerüstet, welcher durch eine Glasscheibe gesichert ist. Nach dem Einschlagen der Scheibe kann der Knopf gedrückt werden.
Nur kurze Zeit nach Auslösen des Alarms im Hotel war die Feuerwehr vor Ort. Für den Fehlalarm wurden dem Hotel 400 Franken in Rechnung gestellt. Hinzu kamen 500 Franken für einen neuen Melder, weil sich der alte nicht mehr auf die ursprüngliche Position zurückstellen liess. Beide Rechnungen wurden an den Gast weitergereicht, der den Einsatz der Feuerwehr verschuldet hatte.

Ein Fall für die Versicherung?

Dem Gast war laut eigener Aussage klar, dass er für einen Teil der Kosten aufkommen müsse, immerhin ging der unnötige Einsatz auf sein Konto. Doch dass er allein für die gesamte Rechnung geradestehen sollte, war ihm dann doch zu viel. So stellt sich die Frage, ob ein solcher Fehlalarm nicht Sache der Haftpflichtversicherung ist. Der Hoteldirekter war der Meinung, dass das Verschulden eindeutig dem Gast zuzuordnen sei, daher müsse er auch für den Schaden haften. Für das Hotel liegt hier ein typischer Haftpflichtschaden vor.
Die Haftpflichtversicherung sieht das aber anders, denn sie deckt keine Vermögensschäden ab. Sie übernimmt 300 der insgesamt 900 Franken, wobei sich die Kostenübernahme auf die Reparaturkosten beschränkt. Davon wurden aber noch einmal 200 Franken abgezogen, die als Selbstbehalt vereinbart waren. Der Feuerwehreinsatz selbst ist hier nicht mit gedeckt, weil es sich weder um einen Sach- noch um einen Personenschaden handelte.

Ob und in welcher Höhe die Haftpflichtversicherung für den unabsichtlich ausgelösten Feuermelder haften muss, ist unterschiedlich. Während einige Anbieter derartige Schäden komplett aus der Leistung nehmen, hätten andere Assekuranzen die Kosten übernommen und lediglich den Selbstbehalt einbehalten.
Der Schweizer Feuerwehrverband sagt dazu, dass es meist üblich ist, dass ein solcher unabsichtlicher Einsatz beim ersten Mal nicht berechnet würde. Der Grund ist, dass dies jedem mal passieren könne und die Feuerwehr doch lieber vor Ort sein wolle, auch wenn es sich als unnötig herausstelle. Passiert solch ein Vorfall aber noch einmal, so würden dafür Kosten berechnet. Ab dem zweiten Mal ist es daher möglich, dass der Verursacher die Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhält. In welcher Höhe die Rechnungen ausgestellt werden, obliegt der jeweiligen Gemeinde.
Im vorliegenden Fall war die Feuerwehr schon das zweite Mal in dem Hotel, weil der Feueralarm unbeabsichtigt ausgelöst worden war. Nun gab es eben die Rechnung und diese traf den Gast. Leider zu Recht, wie sich herausstellte.

Fazit: Unbeabsichtigte Feueralarme können teuer werden

Wer unbeabsichtigt einen Feueralarm auslöst, muss damit rechnen, dass dieses Missgeschick hohe Kosten verursachen kann. Denn die Feuerwehr muss ausrücken und den Alarm abstellen, teilweise wird der Austausch des Feuermelders nötig. Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Im besten Fall liegt eine Haftpflichtversicherung vor, die die Kosten übernimmt, wobei der Selbstbehalt abgezogen wird. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung gar keine Kosten trägt und der Verursacher für den Schaden allein aufkommen muss. Immer sind die Gemeinden dafür zuständig, wie hoch die Rechnung ausfallen darf, denn sie legen die Gebühren für Feuerwehreinsätze selbst fest.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hausratversicherungen: Bis zu 60 Prozent Unterschied zwischen den Anbietern

Hausratversicherungen: Bis zu 60 Prozent Unterschied zwischen den Anbietern

Sicherlich ist die Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Doch die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Anbieter enorm. Bis zu 60 Prozent Unterschied werden bei einem Vergleich der Anbieter deutlich.

Nicht von tollen Angeboten blenden lassen

Wie immer wird in der Werbung viel versprochen. Was davon zu halten ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Oft ist zum Beispiel von einem Kombirabatt die Rede, bei dem es Vergünstigungen für den Abschluss der kombinierten Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gibt. Dennoch: Bei einem Vergleich zeigt sich, dass die Prämien bei diesen Kombiangeboten teilweise bis zu 60 Prozent höher liegen als bei einzelnen Versicherungen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch gleichwertig.

Ein Beispiel: Bei der Smile Direct kostet die Hausraversicherung 167 Franken für einen Single, der einen Wert von 80´000 Franken versichern möchte. Die Privathaftpflicht bei der Mobiliar kostet 116 Franken. Werden diese Versicherungen kombiniert, kosten sie 283 Franken. Wer jedoch bei der Zürich Versicherung das Kombi-Paket abschliesst, zahlt eine Prämie in Höhe von 431 Franken, was deutlich teurer ist. Selbst die Kombipakete, die von einer sehr günstigen Versicherung angeboten werden, sind teurer als die Einzelversicherungen im eigenen Hause.

Genau hinschauen lohnt sich

Einige Versicherer werben mit besonders niedrigen Kombi-Angeboten und bieten zum Beispiel einen Rabatt von 10 Prozent an. Doch damit ist die Versicherung als Kombi-Variante immer noch deutlich teurer, als wenn sich der Versicherte einen anderen Anbieter sucht. Selbst bei dem gleichen Anbieter kann die Einzelversicherung günstiger sein als die Kombination aus beiden – zugegeben nötigen – Versicherungen. Selbst bei Wohngemeinschaften sind die Versicherungskombinationen nicht günstiger, auch bei Angeboten für Familien gilt, dass diese einzeln abgeschlossen günstiger sind.
Experten empfehlen also, in jedem Fall die Angebote genau zu prüfen und bloss nicht zwingend dort abzuschliessen, wo Rabatte locken. Auch wenn diese auf den ersten Blick lukrativ zu sein scheinen und die Prämie scheinbar weit nach unten drücken, so sind es doch die Einzelversicherungen, die besser abschliessen und bei denen sich das meiste Geld sparen lässt.

Tipp: Auch die grossen Versicherer agieren hier nicht anders und versuchen, mit Lockangeboten zu blenden. Sicherlich ist es einfacher, die Versicherung bei einem Anbieter laufen zu lassen und sich nicht mit mehreren Versicherungsverträgen befassen zu müssen. Doch auf die Dauer gesehen kommen einige Franken an Ersparnis zusammen, wenn in Einzelversicherungen statt Kombipakete investiert wird.

Fazit: Genau hinschauen lohnt sich

Wer beim Thema Versicherungen sparen will, sollte unbedingt genau hinschauen. Denn: Die Angebote sind oftmals nur zu Werbezwecken gedacht und haben nicht wirklich das Ziel, den Versicherten Geld sparen zu lassen. Ein genauer Vergleich zeigt teilweise Unterschiede von bis zu 60 Prozent, die die Kombi-Versicherungen teurer sind als Einzelprodukte. Unbestritten ist aber, dass sowohl die Hausrat- als auch die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt zählen und in jedem Fall vorhanden sein müssen. Daher: Lieber ein wenig mehr Zeit und Aufwand in den Vergleich vor dem Abschluss der Versicherung investieren und dafür viel Geld sparen!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Hausratversicherung: Was gilt als Elementarschaden?

Hausratversicherung: Was gilt als Elementarschaden?

Geht es um Elementarschäden, ist häufig die Rede von Stürmen, Überschwemmungen, Erdrutschen oder ähnlichen Ereignissen. Generell geht es um Naturkatastrophen, die in der Hausratversicherung mit eingeschlossen sind. Ein durch das Naturereignis entstandener Glasschaden ist jedoch meist separat versicherbar.

Diese Elementarschäden sind versichert

In der Aufsichtsverordnung sind Feuer- und Elementarereignisse definiert, wozu auch Hochwasser und Lawinen gehören. Ausserdem gehören Stürme und Erdrutsche dazu. Feuer- und Elementarereignisse sind als Grundrisiken in der Hausratversicherung abgesichert und werden dort neben Wasserschäden und Diebstahl geführt.
Eine Deckung von Elementarschäden ist laut Versicherungsaufsichtsgesetz in der Feuerversicherung enthalten, zu der auch Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Explosion, Blitzschlag sowie der Absturz von Luft- und Raumfahrzeugen zählt. Die folgenden Elementarschäden sind in der Hausratversicherung enthalten:

    • Erdrutsch
      Durch einen abstürzenden Hang werden Gebäude oder Teile davon zerstört.

    • Hochwasser
      Tritt viel Wasser durch starke Niederschläge auf und bleibt in den Grenzen, die der Mensch ihm gesetzt hat, spricht man von Hochwasser.

    • Steinschlag
      Eine Hauswand wird durch einzelne Steine beschädigt.

    • Überschwemmung
      Es entstehen Schäden durch unverhältnismässig viel Wasser, das über die Grenzen tritt, die der Mensch gesetzt hat (z. B. über die Ufer tretende Flüsse und Seen).

    • Felssturz
      Gebäude oder Teile davon werden durch einen Steinschlag zerstört, wobei grosse Gesteinsmassen zugrunde liegen.

    • Sturm
      Sturm mit Windgeschwindigkeiten von mind. 75 km/h richtet Schäden an, es können Dächer abgeworfen oder Bäume umgeworfen werden.

    • Hagel
      Durch Hagelkörner werden Dachfenster und Ziegel zerstört.

    • Schneedruck
      Schnee sammelt sich auf dem Dach und drückt es ein.

Diese Elementarereignisse sind nicht versicherbar

Treten Erdbeben oder Vulkane auf, sind die dadurch verursachten Schäden zwar ärgerlich, versicherbar sind sie jedoch nicht. Auch Bodensenkungen, Schäden durch einen schlechten Baugrund, eindringendes Grundwasser oder Wasser aus künstlichen Wasseranlagen kann zwar Schäden anrichten, diese sind aber nicht als Elementarschäden in der Hausratversicherung enthalten. Dazu kommen noch viele andere Schadensereignisse, die in der Hausratversicherung ausgeschlossen sind, Beispiele dafür sind Leitungsbrauch, Schneerutsch, Schäden durch fehlerhafte Baukonstruktionen, Frostschäden oder Pandemien.
Tipp: In vielen Kantonen ist der Abschluss einer Hausratversicherung freiwillig möglich, in den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden verpflichtend abzuschliessen. Auch in den Kantonen Jura und Freiburg muss die Versicherung verpflichtend geführt werden, dort ist sie aber nicht über die kantonale Gebäudeversicherung abzuschliessen, sondern der Versicherungsanbieter kann frei gewählt werden.

Versicherte Wasserschäden?

Gerade Wasserschäden treten sehr häufig auf, nicht immer ist jedoch klar, ob der Versicherer für die Schäden aufkommen muss oder nicht. Daher: Handelt es sich um einen Schaden durch ein Elementarereignis, ist die Gebäudeversicherung für die Immobilie zuständig, das Mobiliar ist durch die Hausratversicherung abgesichert. Tritt zum Beispiel Wasser aus der Waschmaschine aus, muss für die Immobilie eine Gebäudewasserversicherung vorliegen, für den Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig.
Wichtig: Bei allen Wasserschäden ist ein gesetzlicher Selbstbehalt zu berücksichtigen, der bei 500 Franken liegt.
Wichtig: Die Höhe der Hausratversicherung sollte immer wieder angepasst werden. Im Laufe der Zeit werden vielleicht neue Möbel angeschafft oder auch Wertgegenstände. Grundsätzlich gilt daher, dass die Höhe der Hausratversicherung entsprechend angepasst werden muss, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht.

Fazit: Nicht alle Schäden in der Hausratversicherung abgesichert

Wichtig ist die Gebäudeversicherung für alle Immobilienbesitzer, denn Elementarschäden an dem Gebäude werden durch diese Versicherung getragen. Für das Mobiliar hingegen ist die Hausratversicherung wichtig, welche die Schäden durch Elementarereignisse trägt. Wichtig ist, die Höhe der jeweiligen Versicherung an den Wert des Gebäudes bzw. des Inventars anzupassen und regelmässig zu überprüfen.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

E-Skateboards und Hoverboards: Weder Spielzeuge noch Fahrzeuge

E-Skateboards und Hoverboards: Weder Spielzeuge noch Fahrzeuge

Sie sind derzeit immer häufiger zu sehen und erfreuen sich grösster Beliebtheit: E-Skateboards und Hoverboards sind so manches Jugendlichen Traum. Ein Traum, der sie teuer zu stehen kommen kann, wie das Beispiel des Danny Vivas aus Würenlos zeigt.

Der aktuelle Fall Vivas

Danny Vivas ist Lehrling und verdient entsprechend nicht viel. Dennoch sparte er lange Zeit seinen Lehrlingslohn und erfüllte sich endlich einen Traum: Ein E-Skateboard sollte es sein! Mit diesem nun sauste Vivas durch Würenlos, achtete aber darauf, den Elektroantrieb auf den Strassen nicht anzuschalten. Er begegnete damit zwei Polizisten und allein die Tatsache, dass er den Antrieb hätte anstellen können, bescherte ihm nun eine ordentliche Strafe. Vivas war davon ausgegangen, dass ein E-Skateboard mit ausgeschaltetem Motor als normales Skateboard gelte. Er war auf dem Trottoir unterwegs und bewegte sich dabei allein mit der Kraft seiner Beine fort.

Die Polizisten hätten aber angeblich ein Motorengeräusch gehört und liessen sich nicht davon überzeugen, dass das Skateboard auch mit ausgestelltem Motor ein ähnliches Geräusch verursachen würde. Sie hätten ihn weiterfahren lassen, doch am nächsten Tag wurde er auf die Polizeiinspektion geladen. Dort lautete die Frage, ob er mit seinem Board gefahren sei, das Vivas bejahte. Er war ja tatsächlich mit dem E-Skateboard gefahren, nur eben ohne Motorantrieb.
Die Folge war, dass Vivas einen Strafbefehl erhielt, der auf mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz lautete. Die Begründung: Der Besitzer wusste, dass er auf öffentlichen Strassen nicht damit fahren durfte, und hätte es dennoch getan, das E-Skateboard besass aber keine Haftpflichtversicherung und auch kein Kontrollschild.
Vivas legte Einspruch ein, zog diesen auf Anraten seines Anwalts aber wieder zurück. Er könne nicht beweisen, dass er im Recht sei, und sollte nun die Busse zahlen. 960 Franken wurden ihm auferlegt, die aus der Busse und den Verwaltungsgebühren zusammenkamen.

Die rechtliche Lage bei E-Skateboards

Die Justiz sieht die Sache etwas enger als die meisten Besitzer der modernen E-Skateboards und Hoverboards: Ihr ist es egal, ob ein Motor eingestellt ist oder nicht. Fakt ist, dass er vorhanden ist und theoretisch auch genutzt werden kann.
Das Problem bei diesen Fahrzeugen: Sie werden normalerweise nicht mit Muskelkraft angetrieben, sondern besitzen einen Motor. Damit können sie bis zu 15 km/h schnell werden, teilweise erreichen sie sogar noch höhere Geschwindigkeiten. Auf der anderen Seite sind aber die Haftpflichtversicherer, die der Meinung sind, dass die Gefährte nicht verkehrstauglich und folglich nicht versicherbar seien. Damit wiederum ergibt sich das Problem: Einesteils sind die Skateboards zu schnell, um als Kinderfahrzeuge zu gelten, andererseits werden sie dennoch als solche deklariert. Ohne Versicherung aber keine Zulassung für den Strassenverkehr und so drehen sich die E-Skateboardfans im Kreis.

E-Skateboards und Hoverboards dürfen folglich nur dort gefahren werden, wo sie keine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen, also auf privaten Geländen. Da die meisten Skateboarder aber nicht auf einem holperigen Grundstück unterwegs sein wollen, sondern ihr Gefährt im Alltag nutzen möchten, ergeben sich immer wieder Überschreitungen und Zuwiderhandlungen gegen das geltende Recht in der Schweiz. Die dem eingangs erwähnten Danny Vivas auferlegten 960 Franken werden dabei noch als Minimalstrafe angesehen, denn für eine derartige Zuwiderhandlung fallen mindestens 400 Franken an. Die restlichen 560 Franken sind als Bearbeitungsgebühr zu sehen. Es sind allerdings auch Strafen von bis zu 1´200 Franken (plus Bearbeitungsgebühren) möglich und in der Vergangenheit bereits verhängt worden.

Fazit: Lieber auf E-Skateboard und Hoverboard im öffentlichen Raum verzichten

E-Skateboards und Hoverboards sollten bestenfalls gar nicht im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, denn hier sind sie auch ohne Motorunterstützung nicht erlaubt. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einem eingestellten oder einem nicht genutzten Motor. Wer also keine Strafe riskieren will, setzt somit lieber auf ein normales Skateboard und fährt die elektrischen Spassmobile lieber nur im privaten Raum.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Wichtige Tipps: Schutz vor einem Einbruch in Haus oder Wohnung

Wichtige Tipps: Schutz vor einem Einbruch in Haus oder Wohnung

Die Urlaubszeit ist die Hochsaison für Diebe und Einbrecher, doch auch im Winter, wenn es zeitig dunkel ist, ist Ihr Hab und Gut gefährdet. Es ist daher wichtig, die passenden Massnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Einbruch zu schützen.

Tipps zum Schutz: So sichern Sie Ihr Haus und Ihre Wohnung gegen Einbrecher

Um Haus oder Wohnung vor Einbrechern zu schützen, lautet der erste Schritt: Abschliessen! Selbst dann, wenn es nur kurz zum Briefkasten oder Supermarkt um die Ecke geht, sollte das Haus abgeschlossen werden. Der Schlüssel gehört auch nicht unter die Fussmatte, unter den nächsten Blumentopf oder in den Schuh neben der Haustür.
Auch diese Tipps sind hilfreiche:

    1. Fenster geschlossen halten
      Ein geöffnetes Fenster ist wie eine Einladung für Einbrecher, zumal gekippte Fenster noch nicht einmal gewaltsam geöffnet werden müssen, um in das Haus zu gelangen. Wer nicht zu Hause ist, sollte daher alle Fenster schliessen. Tipp: Ist ein Fenster auf Kippstellung und passiert ein Einbruch, wird die Versicherung die Kosten dafür nicht übernehmen, denn ein solches Fenster gilt versicherungstechnisch als geöffnet. Damit ist der Einbruch nur noch ein einfacher Diebstahl, bei dem nicht gesichertes Bargeld oder Schmuck und andere Wertgegenstände nicht versichert sind.

    2. Nachbarn um Hilfe bitten
      Wer in den Urlaub fährt – und sei es nur über das Wochenende -, sollte seine Nachbarn darum bitten, ein Auge auf Haus und Grundstück zu haben. Im umgekehrten Fall sollte diese Hilfe natürlich auch angeboten werden!

    3. Briefkasten regelmässig leeren
      Eine leerstehende Wohnung offenbart sich häufig durch einen überquellenden Briefkasten. Es ist daher sinnvoll, diesen zu leeren bzw. in Urlaubszeiten leeren zu lassen. Die Postzustellung kann auch für den Zeitraum der Abwesenheit unterbrochen werden, dennoch sollten Nachbarn Zeitungen und Wurfsendungen entfernen.

    4. Auf Markierungen achten
      Kennen Sie Gaunerzinken? Wenn nicht, sollten Sie schleunigst lernen, was es damit auf sich hat. Denn mit diesen Zeichen kommunizieren Verbrecher untereinander und teilen sich mit, dass hier etwas zu holen ist. Neue Markierungen an Gebäuden sollten fotografiert und an die Polizei übermittelt werden. Danach sollte die Markierung unbedingt entfernt werden.

    5. Aktiv sein
      Wer daheim ist, wird seltener von einem Einbruch heimgesucht. Wer nun aber nicht dauerhaft zu Hause bleiben möchte, muss Aktivität und Anwesenheit zumindest vortäuschen. Möglich wird das durch die Zuhilfenahme von Zeitschaltuhren, zeitgesteuerten Lichtern und Lampen sowie TV-Simulatoren. Auch die moderne Technik bietet über Smart-Home-Ausstattungen gute Lösungen.

    6. Stillschweigen
      Wer nicht zu Hause sein wird, sollte diesen Fakt nicht überall herumerzählen. Wer auf Facebook und Co. mitteilt, dass er nicht zu Hause, sondern im Urlaub ist, muss sich nicht wundern, wenn Einbrecher diese Informationen für sich nutzen. Diese informieren sich nämlich gern in den sozialen Medien und finden darüber heraus, wer gerade zu Hause ist und wer nicht.

Fazit: Kleinigkeiten machen den Unterschied

Bei einem guten Einbruchschutz geht es weniger darum, eine Alarmanlage zu installieren. Weitaus wichtiger ist es, an all die Kleinigkeiten zu denken, die Einbrechern verraten, dass niemand zu Hause ist oder die es Verbrechern erleichtern, in das Gebäude zu kommen. Daher: Keine Schlüssel verstecken, Fenster offenlassen oder auf sozialen Medien kundtun, dass niemand daheim ist!

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Ob Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln – So kommen Sie sicher wieder nachhause

Ob Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln – So kommen Sie sicher wieder nachhause

Die Skisaison hat begonnen und zahlreiche Wintersportfans zieht es wieder in die Berge. Ob zum Skifahren, Snowboarden, Langlaufen oder Schlitteln – für jeden ist etwas dabei. Damit man auch sicher wieder nachhause kommt, sollte auf eine richtige Vorbereitung nicht verzichtet werden! 

Richtige Vorbereitung für den Schneespass

Vielleicht ist es schon ein paar Jahre her, seit Sie das letzte Mal auf dem Brett gestanden sind. Umso wichtiger ist die körperliche Vorbereitung auf die kommende Saison. Oftmals wird das Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln unterschätzt und führt so zu Unfällen. Gerade während der Corona-Zeit, suchen noch mehr Menschen als üblich, die Flucht in die Berge. So kommen schnell mehrere 1000 Besucher zusammen und die Piste ist voll von Anfängern bis Profifahrer. Demzufolge sollte hohe Aufmerksamkeit und Rücksicht geboten werden.    

Um sicher wieder im Tal anzukommen, lohnt es sich, die Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit zu trainieren. Da auch die Muskulatur im Schneesport eine grosse Rolle spielt, sollten Sie ein- bis zweimal pro Woche Kraft- und Dehnübungen ausüben. Gerade jetzt, wo die Möglichkeiten zu den körperlichen Bewegungen eingeschränkt wurden, ist es wichtig, sich so gut es geht auf die Wintersporttage vorzubereiten.

Dazu eignen sich:

    • Joggen
    • Einen längeren Spaziergang
    • Home-Workout

Nebst der körperlichen Vorbereitung schadet ein kurzer Blick auf die Ausrüstung vor der Abreise nicht. In welchem Zustand ist Ihre Ski- oder Snowboardausrüstung? Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Ausrüstung in einem Fachgeschäft überprüfen lassen, damit Sie auf der Piste das beste Fahrerlebnis erhalten. Helm, Skibrille, Rückenpanzer und allenfalls Handgelenkschoner sind auf der Piste ein Muss. Probieren Sie die Bekleidung vor Gebrauch lieber nochmals an, damit Sie sicherstellen können, dass der Schutz zu 100% gewährleistet werden kann. Einen zu grossen Helm leistet keinen Schutz bei einem Sturz.

Auf die Piste – fertig – los!

Vor der Ersten Fahrt empfiehlt es sich, sich einzuwärmen, um allfällige Zerrungen zu vermeiden. Passen Sie Ihr Fahrtempo dem Schnee- und Wetterverhältnis an, damit Sie nicht plötzlich von einer Verzweigung überrascht werden oder die Kontrolle verlieren. Falls Sie das Erste Mal auf der Piste sind, lohnt es sich, einen Kurs zu besuchen. Legen Sie eine Pause ein, wenn Sie sich geschwächt fühlen, so verringern Sie das Risiko einer Verletzung.

Versicherungstipps:

Damit Sie nicht nur auf der Piste, sondern auch nebst der Piste gut versichert sind, lohnt es sich, vor der Abreise nochmals Ihren Versicherungsschutz zu checken.

Krankenkasse

Wie sind Sie bei einem Skiunfall gedeckt? Bei Personen, die nicht mehr als 8h pro Woche arbeiten, ist es wichtig, dass Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen ist, ansonsten müssen Sie für alle Kosten selbst aufkommen. Um dies zu umgehen, informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren aktuellen Versicherungsschutz.

Sie möchten Ihre Krankenversicherung optimieren? Klicken Sie hier und vergleichen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos alle Krankenkassen.

Reiseversicherung

Geplant war eine Woche Skiferien in einem Hotel in den Bergen. Kurz vor Abreise wurde ein Familienmitglied krank und die Ferien mussten gestrichen werden. In solchen Fällen ist eine Reiseversicherung sehr hilfreich.

Sie wissen nicht, ob Sie eine besitzen oder interessieren sich für eine Reiseversicherung, dann vergleichen Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Reiseversicherung.

Hausratversicherung

Nach einigen Fahrten gönnen Sie sich nun eine kleine Mittagspause im Restaurant. Sie deponieren Ihren Ski bei der Skideponierung und als Sie von der Mittagspause zurückkehren, war er weg – der Ski wurde gestohlen. Nun kommt die Frage auf, sind Sie auswärts gegen Diebstahl versichert?

Falls Sie sich unsicher sind, ob dies in Ihrem Package mitversichert ist oder falls Sie noch gar keine Hausratversicherung besitzen, klicken Sie hier und vergleichen Sie alle Hausratversicherungen unverbindlich und kostenlos.

Privathaftpflichtversicherung

Es wird langsam dunkel und Sie begeben sich auf die letzte Fahrt. Der Nebel deckt die Piste immer mehr zu und verschlechtert die Sicht. Weiter unten übersehen Sie eine Verzweigung und den von rechts kommenden Snowboardfahrer. Sie verlieren vor Schreck die Kontrolle und prallen zusammen. Im gleichen Moment zerbricht das Snowboard. Der Snowboardfahrer beharrt darauf, dass Sie den entstandenen Schaden bezahlen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht ins Spiel.

Sie besitzen noch keine Privathaftpflichtversicherung oder möchten Ihre aktuelle Versicherung mit anderen Versicherungen vergleichen, dann klicken Sie hier.

Fazit: Sicheres Fahren macht doppelt Spass

Zahlreiche Skigebiete haben Ihre Pisten wieder geöffnet und ziehen mehrere 1000 Besucher an. Das Ganze ist aber mit Vorsicht zu geniessen. Mit einer guten Vorbereitung steht Ihnen auf jeden Fall nichts mehr im Wege. Auf die Piste – fertig – los!    

Teilen

Reiseversicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Umzug in eine andere Wohnung: Was gilt in puncto Hausratversicherung?

Umzug in eine andere Wohnung: Was gilt in puncto Hausratversicherung?

Bei einem Umzug in eine andere Wohnung stellen sich viele Fragen. Einige davon betreffen den Versicherungsschutz: Was passiert mit meiner Hausratversicherung? Gilt diese weiter oder muss ich sie neu abschliessen?

Verschiedene Fälle näher betrachtet

Bei einem Umzug gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie ziehen mit einem Partner zusammen oder von diesem weg, Sie ziehen in WG oder Eigentumswohnung. Die folgenden Fälle verdeutlichen, wie jeweils mit der Hausratversicherung verfahren werden sollte:

    • Zusammenziehen mit dem Partner
      Für einen Haushalt braucht es auch nur eine Hausratversicherung. Diese sollte dann über die Familienabdeckung verfügen, damit sind alle Familienmitglieder in der Versicherung inbegriffen. Das gilt für die Hausratversicherung übrigens ebenso wie für die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Ihre bestehende Hausratversicherung behalten wollen, reicht es aus, die Versicherung über das Zusammenziehen mit dem Partner zu informieren und schon wird der alte Vertrag aufgelöst bzw. geht in den neuen über. Wichtig: Wenn zwei Personen zusammenziehen, erhöht sich meist der Wert des Hausrates, denn jeder bringt etwas aus seinem Haushalt mit, oft bleiben sogar alle Möbelstücke bestehen, weil schliesslich auch die neue Wohnung grösser ist und somit keine Einschränkungen in puncto Mobiliar getroffen werden müssen. Die Versicherungssumme sollte immer dem Wiederbeschaffungswert entsprechen, der für den gesamten Hausrat berechnet worden ist.

    • Umzug in die eigene Wohnung
      Wer die erste eigene Wohnung bezieht, muss sich um die Hausratversicherung kümmern. Schäden am Mietgegenstand, also an der Wohnung selbst, werden durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, die in die Hausratversicherung integriert werden kann. Wichtig ist, den gesamten Hausrat zu analysieren und festzustellen, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Bitte unbedingt eine Unterversicherung vermeiden!

    • Der Partner zieht aus
      Wenn der Partner auszieht, sollte die Hausratversicherung geprüft werden. Eine Familiendeckung ist nun nicht mehr nötig, zumindest dann, wenn keine weiteren Personen mehr im Haushalt leben. Reduziert sich mit dem Wegzug der Person auch der Wert des Hausrates, sollte die Versicherung entsprechend angepasst werden. Damit lassen sich die Prämien senken, denn eine Überversicherung bringt keinerlei Vorteile.

    • Umzug in eine WG
      Jeder WG-Bewohner kann eine Einzelversicherung für seinen Teil des Hausrats der Wohngemeinschaft abschliessen. Das ist allerdings meist teurer als eine Gesamtpolice für die komplette Wohnung und die Menschen, die dort wohnen. Es mag jedoch praktischer sein, weil derjenige, der auszieht, seinen Teil der Versicherung quasi mitnimmt. Mittlerweile bieten die Versicherer jedoch massgeschneiderte Produkte für Hausrat und Privathaftpflicht für Wohngemeinschaften an, die in der Regel auch die Haftung gegenüber Mitbewohnern einschliessen. Darin unterscheidet sich die WG-Versicherung von einer normalen Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
      Tipp: Eventuell besteht noch eine Absicherung über die Familienversicherung der Eltern, wenn noch kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Dann bezieht deren Versicherung auch den Hausrat des in einer WG lebenden Kindes mit ein.

    • Umzug in die Eigentumswohnung
      Die Hausratversicherung sollte bei einem Umzug in die Eigentumswohnung unbedingt auch Glasbruch umfassen, sodass zum Beispiel Scheiben oder auch der Glaskeramikherd mitversichert sind. Die Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (zum Beispiel die Einbauküche), müssen mit einer obligatorischen Gebäudeversicherung abgesichert werden, hier ist die Hausratversicherung allein nicht genügend.

Fazit: Individueller Versicherungsschutz nach einem Umzug

Der Versicherungsschutz für den Hausrat muss nach einem Umzug individuell angepasst werden. Es empfiehlt sich dabei vor allem eine Überprüfung der versicherten Werte, denn nur leicht entsteht eine Über- oder Unterversicherung nach dem Umziehen in eine andere Wohnung.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA kennen wir alle und bringen das schwedische Möbelkaufhaus in erster Linie mit einer stabilen und leicht zu montierenden Wohnungseinrichtung in Verbindung. Nun will IKEA den Servicebereich deutlich erweitern und setzt auf Versicherungen.

IKEA verkauft Versicherungen

Die Schweden können mehr als nur gute Möbel bauen: IKEA verkauft nun auch Versicherungen, wenn auch in weitaus weniger Ländern. Erst einmal ist die Schweiz an der Reihe, auch in Singapur werden die Versicherungen bereits angeboten. Diese werden online vertrieben, wofür IKEA einen eigenen Kanal eingerichtet hat. Das Produkt hört auf den Namen „Hemsäker“, was aus den schwedischen Worten für „Zuhause“ und „sicher“ zusammengesetzt ist.

Kombiniert werden bei diesem Versicherungsprodukt die Bereiche Hausratversicherung und wie übliche die private Haftpflichtversicherung. Die Schweizer haben hier sogar noch einen grossen Vorteil: Sie können den Haftpflichtschutz einzeln abschliessen und sind nicht an das Kombiprodukt gebunden. In Singapur hingegen müssen die Menschen beide Produkte nehmen, denn sie sind eben nicht separat erhältlich.

Angepasste Preise bei IKEA

Wie auch bei den Möbeln, versucht IKEA mit seinem neuen Versicherungsprodukt vergleichsweise günstig zu sein. Die Preise für die Police sind daher auch auf die Bausteine, die den Leistungsumfang ausmachen, angepasst. Der Kunde kann diese Bausteine nach eigenen Vorgaben auswählen und passt seinen Versicherungsschutz damit individuell auf seine Bedürfnisse an.

Einen besonderen Vorteil haben dabei die Mitglieder im IKEA-Family-Programm. Für sie wirbt IKEA mit einem Gutschein, der nach einem Jahr ohne Schadensmeldung vergeben wird. Es soll darauf abgezielt werden, dass kleinere Schäden lieber aus eigener Tasche bezahlt werden, ohne dass die Versicherung dafür in Leistung gehen muss.

IKEA als Helfer im Alltag

Wer kennt nicht den Werbespruch des schwedischen Möbelhauses: „Mach dein Leben schöner!“ Genau das ist jetzt auch der Plan, wobei sich IKEA vor allem in der Rolle des Alltagshelfers sieht. Dadurch, dass die Policen online angeboten und abgeschlossen werden können, sollen die Menschen vor unnötigen Wegen bewahrt werden. Dabei ist interessant, dass nicht wirklich IKEA als Versicherungspartner auftritt, sondern dass es sich um Iptiq handelt. Die Tochter des Rückversicherers Swiss Re aus der Schweiz ermöglicht es dem Schweden erst, überhaupt solch eine Leistung anbieten zu können.

Fazit: IKEA als Helfer bei Versicherungsfragen

Wie passend, dass sich IKEA gerade als Alltagshelfer in Versicherungsfragen rund um die private Haftpflicht- sowie die Hausratversicherung präsentiert, hat sich das schwedische Möbelkaufhaus doch schon längst mit dem besonderen Service in Sachen Einrichtung einen Namen gemacht. So hängt alles miteinander zusammen und die Hilfe für ein schönes, sicheres Zuhause wird überall erkennbar.

Wie gut oder schlecht das Angebot von IKEA ist, ist derzeit noch nicht ganz klar. Auch, ob es auch in anderen Ländern als nur in der Schweiz und in Singapur zu buchen sein wird, weiss noch niemand genau. Fakt ist jedenfalls, dass es bereits jetzt Unterschiede gibt und im asiatischen Raum beide Versicherungsbausteine nur zusammen gebucht werden können. In der Schweiz hingegen können die Kunden sich für einen Baustein entscheiden.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Neue Küche, neue Hausratversicherung?

Neue Küche, neue Hausratversicherung?

Regelmässig erreichen die Versicherer Anfragen von Versicherten: Müssen diese die Hausratversicherung anpassen, weil sie eine Neuanschaffung getätigt haben? Die Antwort darauf ist ganz einfach: Wenn sich der Wert des Hausrates erhöht, muss auch die Versicherungssumme angepasst werden.

Wie ist was versichert?

Zuerst einmal muss klar sein, was überhaupt zum Hausrat gehört, denn es gibt auf der einen Seite die Hausratversicherung, auf der anderen die Gebäudeversicherung. Erstere sichert alles ab, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Das heisst, dass elektronische Geräte ebenso über die Hausratversicherung abgesichert sind wie Möbel. Die Gebäudeversicherung aber ist für alle die Dinge wichtig, die fest mit dem Haus verbunden sind.

Treppen und Türen sind dafür gute Beispiele, auch die Badeinrichtung ist hier mit einzurechnen. Wird nun eine neue Küche angeschafft, so gehört diese nicht zur Hausratversicherung, sondern fällt in den Wirkungsbereich der Gebäudeversicherung.

Der Grund für diese Einordnung ist leicht erklärt: Die Küche gehört zu den sogenannten „zweckprägenden Einrichtungen“ des Hauses, ohne die Einbauküche wäre die Küche nicht als solche nutzbar. Damit gehört auch der Kühlschrank in die Gebäudeversicherung und nicht zum Hausrat.
Die Gebäudeversicherung kommt für alle die Schäden auf, die durch Feuer oder Elementarschäden entstehen, durch Sturm oder auch durch Überschwemmungen.

Ein Erdbeben wird die Gebäudeversicherung aber nicht übernehmen, denn die Gefahr, dass ein solches in unseren Breiten auftritt, ist zu gering. Es gibt zwar die Möglichkeit, eine private Erdbebenversicherung abzuschliessen, doch wirklich sinnvoll ist das nur in den Gebieten, in denen tatsächlich mit einer solchen Gefahr zu rechnen ist.

Versicherungswert anpassen?

In der Hausratversicherung muss eine neue Küche also nicht separat angemeldet und versichert werden. Anders sieht die Sache in der Gebäudeversicherung aus. Hier ist die Küche in der Regel bereits im Versicherungswert enthalten. Wird nun eine neue Küche angeschafft, deren Wert deutlich über der alten Küche liegt, sollte der Versicherungswert angepasst werden.

Neue Küchen verfügen heute meist über edlere und hochwertigere Materialien, über sehr hochwertige Einbaugeräte oder über einen gewissen technischen „Schnickschnack“, der den Wert der Möbel natürlich deutlich erhöht. Die Versicherungssumme sollte daher nach der Anschaffung der neuen Küchenmöbel überprüft werden. Scheint sie nicht mehr angemessen, ist eine Erhöhung der Summe angeraten.

Wird der Versicherungswert aber nicht angepasst, kann das für den Versicherten zum grossen Nachteil werden. Denn sollte ein Schaden entstehen, geht der Versicherer nur so weit in Leistung, wie er auch muss. Die Gefahr der Unterversicherung besteht, wenn der tatsächliche Gebäudewert bzw. der Wert der Dinge, die in der Gebäudeversicherung abgesichert sind, deutlich über dem Wert liegt, der in der Versicherung erfasst wurde.

Diese wird nur die vereinbarte Deckungshöhe übernehmen. Was wertmässig darüber hinaus geht, muss der Versicherte selbst zahlen. Ist das Geld aus eigenen Rücklagen nicht vorhanden, wird sich ein Wiederaufbau nach einem Schaden schwierig gestalten und muss meist mit deutlich geringwertigeren Produkten vorgenommen werden.

Tipp: In den Kantonen

    • Uri
    • Schwyz
    • Obwalden
    • Appenzell Innerrhoden

ist eine Gebäudeversicherung für den Immobilienbesitzer Pflicht. In Tessin, Wallis und Genf hingegen ist sie freiwillig, in den übrigen Kantonen gibt es eine kantonale und obligatorische Gebäudeversicherung.

Fazit: Eine neue Küche gehört nicht in die Hausratversicherung

Die neue Küche ist kein Fall für die Hausratversicherung, denn diese versichert nur die Dinge, die nicht mit dem Gebäude verbunden sind. Die Einbauküche wird jedoch installiert und somit fest mit dem Haus verbunden. Sie fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung. Hier allerdings sollte in jedem Fall eine Anpassung des Gebäudewertes vorgenommen werden, wenn die Küche sehr hochwertig ist und bezogen auf ihren Wert deutlich über der früheren Küche liegt. Sie erhöht damit den Wert der Einrichtung und damit des Gebäudes.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: