Vorzeitige Auflösung der Hypothek: So können Sie sparen

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Vorzeitige Auflösung der Hypothek: So können Sie sparen

Das Wichtigste ist, bei der Auflösung der Hypothek bzw. bei der geplanten Auflösung die Vorfälligkeitsentschädigung im Blick zu haben. Diese berechnet sich aus den Zinsen, die der Bank entgangen sind, und dem Wiederanlagezins. Je grösser die Differenz zwischen beiden ist, desto teurer wird der Ausstieg aus der aktuellen Hypothek. Manche Banken berechnen sogar noch Risikomargen, die wohl das grösste Sparpotenzial bieten. Sie sind nämlich völlig ungerechtfertigt, weil nach der Ablösung kein Risiko mehr für die Bank vorhanden ist.

Privatkredit und Steuern: Das Wichtigste im Überblick

Auf verschiedene Arten bei der Ablösung der Hypothek sparen

Achten Sie schon beim Abschluss des Hypothekarvertrags darauf, wie die Kosten für eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Dieser Punkt ist wichtig bei der Auswahl der Bank, bei der die Hypothek geführt werden soll.

Verhandeln Sie gut mit der Bank! Wenn Sie noch weitere Produkte bei der Bank, bei der Ihre Hypothek läuft, halten, kommt diese Ihnen sicherlich gern entgegen, wenn Sie eine Ablösung planen. Kunden, die noch weitere Konten oder Geldanlagen bei der Bank haben, werden oft niedrigere Ausstiegszinsen angeboten.

Ebenfalls gut zu wissen: Die meisten Kantone bieten eine Steuerersparnis, wenn Sie Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen müssen. Geben Sie diese bei der Steuererklärung mit an, sie reduziert die Steuerlast. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Kanton bzw. bei der Kantonsverwaltung.

Die Bank als Gewinner

Angenommen, Sie lösen Ihre Hypothek bei der Bank ab und diese legt das Geld dann am Kapitalmarkt an. Der Markt hat sich zwischenzeitlich erholt und wartet nun mit besseren Zinsen auf. Das bedeutet für die Bank einen Gewinn, weil sie nun mehr Zinsen einnimmt, als sie von Ihnen erhalten hätte.

Müsste die Bank dann nicht eine Entschädigung an Sie zahlen, weil Sie gekündigt haben? Rein mathematisch betrachtet mag das stimmen, in der Realität wird keine Bank derart verfahren. Dennoch werden Sie zumindest in den Genuss einer niedrigeren Entschädigungszahlung kommen. Sie kommen nicht um diese herum, denn sie bedeutet für die Bank eine wichtige Einnahmequelle.

Doch immerhin fällt die Zahlung niedriger aus. Es kann daher für Sie sinnvoll sein, die Ablösung der Hypothek auf eine Zeit zu legen, in der die Zinsen bereits im Steigen begriffen sind. In jedem Fall wird die Bank als Gewinner aus einer solchen Situation herausgehen, doch mit ein wenig Geschick können Sie zumindest dafür sorgen, dass der Gewinn bzw. Ihr Verlust nicht ganz so hoch ausfällt.

Nicht immer ist die Entscheidung für eine Immobilie von Dauer. Möchten Sie das über die Hypothek finanzierte Eigenheim wieder verkaufen, stehen Sie vor einem verwalterischen Problem. Am einfachsten für alle Beteiligten ist es dann, wenn die Hypothek auf den neuen Eigentümer übertragen wird.

Das setzt allerdings das Einverständnis der Bank voraus. Sie muss sich mit der Übertragung an sich ebenso wie mit der Bonität des neuen Hypothekennehmers einverstanden erklären.

Festhypothek vs. Libor-Hypothek

Der Abschluss einer Festhypothek schützt Sie davor, dass die Zinsen steigen und sich Ihre Hypothek plötzlich verteuert. Doch die Sache hat einen Haken, denn Sie profitieren umgekehrt auch nicht von sinkenden Zinsen.

Fallen die Zinssätze auf dem Geldmarkt enorm, zahlen Sie einen hohen Preis für die Sicherheit der anfangs für gut verhandelt geglaubten Zinsen. Möchten Sie aus dem Hypothekarvertrag aussteigen, wird das wie oben geschildert teuer. Es kann daher sinnvoll sein, besser gar nicht auf eine Festhypothek zu setzen, sondern – wie so viele andere Kreditnehmer jetzt auch – den Weg mit der Libor-Hypothek zu beschreiten.

Bei dieser ist die Marge fixiert, der Zinssatz kann sich anpassen. Natürlich kann er auch nach oben gehen, dies ist das geringe Risiko, das bleibt. Spätestens dann, wenn Sie die Ablösung der bestehenden Hypothek überdenken, sollten Sie eine Libor-Hypothek in Erwägung ziehen.

Sie sparen dann zwar nicht mehr für die nun abzulösende Hypothek, jedoch wenigstens für die Zukunft und den noch zu finanzierenden Restbetrag. Dies ist natürlich auch abhängig davon, wie hoch die Kreditbelastung noch ist und ob sich das geringfügig höhere Risiko lohnt.

Steuern gegen Zinsen

Die Vorfälligkeitsprämie kann sich steuermindernd auswirken, darauf haben wir bereits hingewiesen. Es kann sich also trotz der Zahlung dieser Strafgebühr immer noch lohnen, die Hypothek vorzeitig abzulösen, weil die Steuerersparnis die Mehrkosten mehr als aufwiegt.

Die Vorfälligkeitsprämie wird in der Steuererklärung dort erwähnt, wo auch die normalen Schuldzinsen aufzuführen sind. Wichtig: Die Zinskosten dürfen nicht höher sein als 50´000 Franken im Jahr.

Ob sich die vorzeitige Auflösung der Hypothek lohnt oder nicht, ist von den neuen Konditionen abhängig, die von der anderen Bank geboten werden. Ausserdem muss der steuerliche Aspekt berücksichtigt werden. Stellen Sie die Kosten, die Ihnen durch die Ablösung entstehen, den Beträgen gegenüber, die Sie einsparen können.

Damit erhalten Sie Klarheit und erfahren genau, ob sich am Ende ein für Sie positives Ergebnis erwarten lässt oder nicht. Nutzen Sie für einen Vergleich der Anbieter unbedingt einen Hypothekenvergleich. Somit finden Sie binnen weniger Minuten den günstigsten Anbieter, mit dem sich die Ablösung wahrscheinlich lohnen wird.

Fazit: Lohnend oder nicht?

Die Ablösung einer Hypothek ist möglich, kommt einen Kreditnehmer aber nicht selten teuer zu stehen. Es ist daher empfehlenswert, sich vorab ein Bild über alle entstehenden Kosten zu machen. Erstellen Sie eine Checkliste mit den Kosten, ihnen stellen Sie die Einsparungen gegenüber.

Zu diesen gehören die steuerlichen Aspekte ebenso wie die zu erwartenden Zinsen. Ergibt sich dabei eine grosse Differenz und überwiegen die Kosten, lohnt sich die Ablösung nicht. Die einzelnen Massnahmen sind dann nicht ausreichend, um die Gebühren wieder aufzuwiegen.

Um das zu umgehen, sollten Sie bereits vor dem Abschluss des Hypothekarvertrags darüber nachdenken, wie lange Sie sich an einen Anbieter binden wollen. Viele Banken bieten für eine Festhypothek mit der Dauer von zehn Jahren schlechtere Zinssätze als für Hypotheken, die nur auf fünf Jahre festgeschrieben sind.

Sie gehen damit zwar das Risiko höherer Zinsen zum Zeitpunkt der Fortschreibung der Hypothek ein, doch gleichzeitig ist das Risiko für eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung geringer. Vergleichen Sie gut und wägen Sie ab, was für Sie wichtig und richtig ist!

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Es gibt verschiedene Gründe, warum sich ein Hypothekennehmer dafür entscheidet, die Hypothek abzulösen. Meist ist es so, dass die Zufriedenheit mit dem aktuellen Anbieter nicht mehr gegeben ist oder dass die angebotenen Zinssätze bei anderen Anbietern deutlich unter denen liegen, die selbst gezahlt werden müssen. Schnell ist die Überlegung da: Warum nicht bei einer anderen Bank weiterfinanzieren? Doch die Ablösung der Hypothek ist nicht immer möglich, zumal dieses Vorgehen gerade bei einer Festhypothek sehr teuer werden kann.

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Vorüberlegungen zur Ablösung

Bringt ein Kreditnehmer die Frage nach der Ablösung der Hypothek auf den Tisch, wird der Bankberater rasch kontern. Er spricht von einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung, die oft teurer ist als die möglichen Einsparungen durch einen geringeren Zinssatz bei einer anderen Bank. 

Zudem können die eingebrachten Sicherheiten ein Problem werden. Nicht alle Banken akzeptieren die gleichen Sicherheiten und so kann es passieren, dass diese von der neuen Bank nicht akzeptiert werden. Es ist daher ratsam, die eventuell neue Hypothek auf Herz und Nieren zu prüfen, ehe das Thema der vorzeitigen Ablösung überhaupt in den Raum gestellt wird. Daher: Bitte erst informieren und dann kündigen! Umgekehrt ist es der falsche Weg.

Dabei stellt sich zudem die Frage, wann es überhaupt sinnvoll ist, eine Hypothek abzulösen. Meist spielen die aktuellen Zinsen eine ausschlaggebende Rolle. Sind sie deutlich niedriger als bei der aktuellen Bank bzw. bei der eigenen Hypothek, steht rasch die Frage nach der Ablösung im Raum. 

Es ist möglich, von hohen finanziellen Vorteilen zu profitieren, wenn die Hypothek bei einer günstigeren Bank abgeschlossen wird. Damit das möglich ist, sollten Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ablauf Ihrer Sollzinsbindung um ein Angebot der Bank bemühen. Das kann die aktuelle Bank sein, bei der die Hypothek ohnehin geführt wird. 

Das kann aber auch eine ganz andere Bank oder ein Versicherer sein. Wenn Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Anbieter und deren Konditionen verschaffen wollen, nutzen Sie doch den Vergleichsrechner auf neotralo.ch. 

Bieten die Vergleichsbanken bessere Konditionen, kann sich die vorzeitige Ablösung der Hypothek lohnen. Rechnen Sie dann aber die Vorfälligkeitsentschädigung dagegen, um zu erfahren, wie hoch die tatsächliche Ersparnis sein wird.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Ablösung der Hypothek?

Ob die Ablösung der Hypothek für Sie der richtige Weg ist, hängt von der Zinsfestschreibung Ihres bisherigen Darlehens ab. Sofern die Sollzinsbindung Ihrer Hypothek noch mehr als 24 Monate beträgt, ist die Ablösung meist gar nicht möglich oder nur gegen Zahlung einer hohen Entschädigungsleistung an die Bank. 

Eine Festhypothek, die 24 Monate vor dem Ende der Zinsbindung steht, kann jedoch bei einigen Banken schon heute abgelöst werden. Der Abschluss der Hypothek bei der neuen Bank sollte dann umgehend vorgenommen werden, damit die Rückzahlung des Darlehens gesichert ist. Die ablösende Bank verlangt dafür aber einen Zinsaufschlag. 

Der Grund: Sie sichern sich die aktuellen Zinsen, die theoretisch in den kommenden 24 Monaten noch steigen können. Dies würde einen Verlust für die ablösende Bank bedeuten. Um sich davor zu schützen, ist ein Forward-Darlehen in der Regel mit einem Zinsaufschlag verbunden. Der Aufschlag ist umso höher, je weiter im Voraus das Darlehen abgeschlossen wird. Einige Banken bieten diese Art der Finanzierung auch nur für maximal zwölf Monate im Voraus an.

Bei der vorzeitigen Ablösung diese Schritte beachten

Zuerst sollten Sie verschiedene Angebote über einen Hypothekenvergleich für eine Hypothek einholen, was hier über neotralo.chganz einfach ist. Vergleichen Sie diese Offerten und entscheiden Sie sich für vier bis fünf Anbieter, die in die nähere Auswahl kommen. Stellen Sie dann eine konkrete Finanzierungsanfrage bei der Bank Ihrer Wahl. Somit müssen die Schritte zur Ablösung lauten: Vergleichen, Kontaktieren, Abschliessen!

Beachten Sie die bereits angesprochene Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird prozentual von der noch offenen Hypothekarsumme berechnet. Damit kann sich die Entschädigungsleistung auf viele Tausende Schweizer Franken belaufen. 

Zahlungen von CHF 40´000 oder mehr sind keine Seltenheit. Berechnen Sie daher gut, ob sich die Ablösung lohnt, denn Sie müssen mindestens diese Summe, eigentlich sogar noch mehr, durch den Wechsel sparen können. Wie hoch Ihre Ersparnis sein wird, hängt wiederum von der noch offenen Darlehenssumme ab, bei der die Zinsen durch einen Bankwechsel deutlich niedriger als bisher ausfallen müssen. 

Übersteigt die Vorfälligkeitsgebühr die mögliche Zinsersparnis, ist von einer Ablösung abzuraten, denn die Ersparnis würde praktisch aufgefressen werden. Übliche Sätze zur Vorfälligkeitsentschädigung liegen zum Beispiel bei Festhypotheken mit einer Laufzeit von 10 Jahren bei 0,70 Prozent, Libor-Hypotheken werden oft noch mit mindestens 0,60 Prozent berechnet. 

Wägen Sie daher gut ab, ob sich die Ablösung für Sie lohnt. Auch bei einer „Nullrunde“ lohnt sich der Wechsel nicht, es sei denn, Sie kommen dadurch in den Genuss weiterer Vorteile und besserer Konditionen (z. B. einer kürzeren Kündigungsfrist).

Wann lohnt sich nun eine vorzeitige Ablösung?

Beachten Sie bitte die vorgenannten Aspekte und informieren Sie sich bezüglich der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der restlichen Laufzeit Ihrer Hypothek ebenso ab wie von den Zinsen, die Sie aktuell zahlen und die Sie in einem neuen Darlehen zahlen müssten. 

Experten gehen davon aus, dass sich die Ablösung erst lohnt, wenn eine Zinsdifferenz von mindestens 1,5 Prozentpunkten erreicht wird und wenn die restliche Laufzeit der Hypothek noch mindestens zwölf Monate beträgt. Doch auch dann sollten Sie die Anbieter gut vergleichen und nicht auf das augenscheinlich günstigste Angebot zurückgreifen. 

Die damit verbundenen Konditionen können durchaus zum Nachteil für Sie werden, daher sollten Sie genau hinschauen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner hier auf neotralo.ch, um den aktuell besten Anbieter für sich zu finden und fordern Sie ein konkretes Angebot an. Berücksichtigen Sie dabei auch eine mögliche Erhöhung der Tilgungssumme, um die Hypothek rascher zurückzahlen zu können. 

In jedem Fall aber gilt: Eine vorzeitige Ablösung ist in keinem Fall gratis und will gut überlegt sein. Die diesbezüglichen Offerten scheinen oft sehr lukrativ, entpuppen sich aber bei näherem Hinsehen als deutlich weniger gut als gedacht. Daher: Bitte nicht vorzeitig wechseln und alle möglichen Kosten berücksichtigen!

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Eine Amortisation ist eine Rückzahlung der Hypothek. Die Bank verlangt in den meisten Fällen eine Amortisation des Teils der Hypothekensumme, die zwei Drittel des Wertes der Immobilie übersteigt. Die Amortisation darüber hinaus ist nicht verpflichtend. Damit ist die zweite Hypothek verpflichtend zu amortisieren, wozu eine feste Frist vereinbart wird. Die meisten Banken verlangen die Rückzahlung spätestens bis zum Antritt der Pension.

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Die Bank macht den ersten Schritt

Meist ist es die Bank, die an den Kunden herantritt und um eine Entscheidung bezüglich der weiteren Vorgehensweise bittet. Das heisst, dass die Bank kurz vor Ablauf der betreffenden Hypothek eine Entscheidung zur Refinanzierung haben möchte. 

Für den Hypothekennehmer ist es aber besser, schon vor dem Ende der Laufzeit aktiv zu werden, denn so hat er genügend Zeit, um die passende Strategie für sich zu finden. Ausserdem hat diese Vorgehensweise den Vorteil, dass Sie die Kündigungsfrist nicht verpassen. 

Nicht in jedem Fall lohnt es sich übrigens, bei der bisherigen Bank zu bleiben, die Erneuerung der Hypothek kann auch über einen anderen Anbieter vorgenommen werden.

Wie vor dem Abschluss der anfänglichen Hypothek gilt, dass es besser ist, verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Gern hilft Ihnen neotralo.ch dabei, diesen Vergleich vorzunehmen und findet das beste Angebot für Sie!

Lohnt sich die Amortisation?

Während bei der ersten Hypothek noch eine Wahl besteht, ist das bei der zweiten Hypothek nicht der Fall: Die Amortisation ist zwingend vorgeschrieben, wenn der festgesetzte Zeitraum erreicht ist. Allerdings sollten Sie sich dazu zwei Fragen stellen:

    • Welchen steuerlichen Nutzen hat die Amortisation?
    • Was wird mit dem Geld, wenn nicht amortisiert wird?

Wenn Sie das vorhandene Geld zur Amortisation nutzen, steht es nicht für andere Ausgaben zur Verfügung. Wer nicht amortisiert, kann das Kapital anlegen und damit langfristig eine höhere Rendite erzielen, was jedoch meist nur mit risikoreichen Anlageformen möglich ist. Wer keine Verluste hinnehmen kann oder möchte, sollte sein Geld daher lieber in die Amortisation stecken.

 Unterschieden wird dabei zwischen der direkten und der indirekten Amortisation. Bei der direkten Variante wird der Hypothekarkredit in regelmässigen Tranchen getilgt. Wer sich für die indirekte Amortisation entscheidet, legt sein Geld an und kann die Amortisation später auf einen Schlag vornehmen. Zur Erklärung:

    • Direkte Amortisation

      Sie zahlen regelmässig einen Teilbetrag der Hypothek an die Bank zurück, damit reduziert sich der Hypothekarbetrag ebenso wie die Zinsen. Ausserdem steigt die Steuerlast wegen der sinkenden Hypothekarschuld. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass der Schuldenbetrag sinkt, was für viele Hypothekennehmer positiv auf die Psyche wirkt. Viele Menschen fühlen sich durch Schulden arg belastet und wünschen sich eine kontinuierliche Reduzierung ihrer Schuldenlast. Die Steuern sind bei dieser Variante aber nachteilig zu sehen, ausserdem fehlt das Kapital womöglich für die private Altersvorsorge.

    • Indirekte Amortisation

      Hierbei bleibt die Hypothekarschuld über den gesamten Zeitraum der Hypothek gleich hoch, die Tranchen werden in der Säule 3a der privaten Altersvorsorge deponiert. Die Kosten für die Hypothek bleiben auf einem konstanten Niveau, dafür sinkt aber die steuerliche Belastung. Der Grund: Die Einzahlungen in die Säule 3a sowie die Zinsen für eine Hypothek können steuerlich geltend gemacht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Kapital, welches in der Säule 3a angespart wurde, entnommen und für die Rückzahlung der Hypothek verwendet werden. Wie immer gilt für die zweite Hypothek, dass sie zum vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall zurückgezahlt werden muss.

Woher kommt das Geld?

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Hypothek zu amortisieren, müssen Sie für das nötige Geld sorgen. Doch woher nehmen und nicht stehlen? Es gibt einige Wege, die hierbei hilfreich sind und die Ihnen immer noch die nötige Liquidität zugestehen, um die üblichen Lebenshaltungskosten zu tragen. 

Wichtig für baldige Pensionäre: Die zweite Hypothek muss in jedem Fall vor Eintritt in das Pensionsalter zurückgezahlt werden. Wer sich vorher für die Amortisation entscheidet, kann sein investiertes Geld nicht mehr zur Erfüllung anderer Wünsche einsetzen. 

Als Pensionär ist es aber deutlich schwerer, noch einmal eine Hypothek zu bekommen, weil die Banken eine Pension nicht in die Tragbarkeitsrechnung einbeziehen. Das wiederum bedeutet, dass das neue Auto der der gewünschte Anbau am Haus anders finanziert werden muss. In dem Fall kann es günstiger sein, auf die vorzeitige Amortisation zu verzichten. Die Amortisation sollte niemals die Liquidität zunichtemachen!

Sind genügend liquide Mittel vorhanden, kann zum Beispiel das Geld für die Amortisierung in die Pensionskasse eingezahlt werden. Die Schuldnerbonität verbessert sich damit rapide, bei der Aufnahme einer neuen Hypothek werden bessere Konditionen möglich. Zudem lassen sich damit Steuern sparen.

Wer sein Risiko im Fokus hat, sollte sich gut überlegen, ob es sinnvoll ist, das gesamte Vermögen in einer Immobilie zu bündeln. Fachleute sprechen hier vom Klumpenrisiko, was nichts anderes meint, als dass alles Kapital an einer Stelle gebunden ist. Kommt es zu Problemen, drohen hohe Wertverluste. Es ist sinnvoller, das Geld auf verschiedene Anlageklassen zu verteilen und somit eine Diversifikation zu erreichen.

Gute Beratung ist wichtig

Nicht nur beim Abschluss einer Hypothek sollten Sie sich umfassend von einem Experten beraten lassen. Auch in Bezug auf die Frage der Amortisation oder Ablösung der Hypothek ist die Expertenmeinung wichtig. Ziehen Sie dazu Vergleiche zwischen verschiedenen Anbietern und nutzen Sie unseren Hypothekenvergleich, um sich ein genaues Bild über Zahlen und Kosten zu machen!

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Das Wichtigste zur Eigenheimfinanzierung

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Das Wichtigste zur Eigenheimfinanzierung

Zwei Kennzahlen sind für die Finanzierung eines Eigenheims wichtig: die Belehnung und die Tragbarkeit. Banken belehnen maximal bis zu 80 Prozent des Immobilienwertes bzw. des Kaufpreises. Das bedeutet für Sie, dass Sie wenigstens 20 Prozent Eigenkapital in die Finanzierung einbringen müssen. Ausserdem dürfen die Wohnkosten (Kosten zum Lebensunterhalt) höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen.

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Das benötigte Fremdkapital

Errechnen Sie zuerst, wie viel Fremdkapital Sie benötigen. Dafür ist eine Aufstellung des vorhandenen Eigenkapitals wichtig. Tragen Sie in eine Liste ein, wie viel Spargelder Sie haben, wie viel aus einem Erbvorbezug oder einer Schenkung kommen kann und ob Sie Geld aus der zweiten oder dritten Säule der Sozialversicherung entnehmen können (und wenn ja, wie viel). 

Aus der Summe dieser Beträge ergibt sich das zur Verfügung stehende Eigenkapital. Von dieser Summe gehen Sie aus und multiplizieren sie mit vier. Das wiederum ergibt das Fremdkapital, welches über eine Hypothek aufgenommen werden kann. Ein Beispiel: Ihnen stehen CHF 50´000 an Eigenkapital zur Verfügung. 

Mit vier multipliziert ergibt das CHF 200´000. Das bedeutet, dass Sie mit einer Hypothek in Höhe von 200´000 Schweizer Franken rechnen können, wenn Sie die genannten 50´000 Franken Eigenkapital beibringen. Da die Belastung hier über 65 Prozent liegt, wird die Hypothek in eine erste und zweite Hypothek geteilt. 

Letztere muss zu einem festen Termin amortisiert, also zurückbezahlt, werden. Als spätester Zeitpunkt gilt in der Regel die Pensionierung, darüber hinaus finanzieren die Banken nur ungern.

Die Tragbarkeitsrechnung

Wer schon einmal wegen einer Hypothek angefragt hat, wird auch den Begriff „Tragbarkeitsrechnung“ gehört haben. Damit wird berechnet, „wie viel Eigenheim“ Sie sich überhaupt leisten können. Ausgehend vom Kaufpreis und den möglichen Eigen- sowie Fremdmitteln wird die Unterteilung in erste und zweite Hypothek vorgenommen. 

Davon wiederum werden die Zinsen berechnet, die Amortisation abgezogen und die Nebenkosten ermittelt. Die Bank errechnet daraus die laufenden Kosten, die pro Jahr auf Sie zukommen. Diese wiederum sind ausschlaggebend dafür, wie hoch Ihr jährliches Einkommen sein muss, damit Sie die Finanzierung wie gewünscht vornehmen können.

Finanzierungspartner gesucht!

Wenn Sie einen Partner oder eine Partnerin suchen, binden Sie sich in der Regel nicht leichtfertig. Jemand, mit dem man viele Jahre zusammen sein möchte, muss einfach „passen“. Das gilt auch für den Finanzierungspartner Ihrer Hypothek, immerhin binden Sie sich für zehn oder sogar zwanzig Jahre an diesen. 

War es früher üblich, einfach zur Hausbank zu gehen und dort die Hypothek abzuschliessen, ist das heute längst nicht mehr zu empfehlen. Es ist um einiges sinnvoller, sich auch die Konkurrenz der Hausbank näher anzusehen. Beachten Sie auch die Kantonalbanken, die Versicherungsgesellschaften und vor allem die Onlinebanken. 

Beurteilen Sie mit dem neotralo.ch Hypothekenvergleich und finden Sie den Finanzierungspartner, der zu Ihnen passt! Berücksichtigen Sie vor der Entscheidung diese Punkte:

    • Holen Sie unbedingt mehrere Angebote ein (mindestens vier bis fünf)!
    • Vergleichen Sie die Offerten und wählen Sie aus, bei wem eventuell eine Nachverhandlung der Konditionen sinnvoll sein könnte.
    • Versuchen Sie, sich selbst einige Fachkenntnis anzueignen, um auf Augenhöhe verhandeln zu können.
    • Sprechen Sie mit den Beratern der ausgewählten Anbieter.
    • Entscheiden Sie sich nicht nur aufgrund niedriger Zinsen für einen Anbieter, sondern vergleichen Sie auch die übrigen Konditionen (z. B. Kündigungsmöglichkeiten).

Den Kreditantrag stellen: Bitte an alle Unterlagen denken

Der Kreditantrag wird nur bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Daher ist es sinnvoll, sich vorab über die nötigen Unterlagen zu informieren, sodass Sie schon bei einem Beratungsgespräch vieles davon vorweisen können. Sie benötigen in jedem Fall mindestens diese Unterlagen:

    • aktuelle Steuererklärung
    • Unterlagen zur Immobilie
    • Grundbuchauszug und Entwurf des Kaufvertrags
    • Schätzung der Gebäudeversicherung

Nicht alle Unterlagen werden direkt verfügbar sein, was vor allem dann gilt, wenn Sie sich erst einmal einen groben Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen wollen. 

Vor allem der Grundbuchauszug, der Entwurf des Kaufvertrags und die Schätzung der Gebäudeversicherung liegen erst vor, wenn Sie den Kauf einer Immobilie tatsächlich ins Auge fassen und bereits in Verhandlungen mit dem Verkäufer stehen.

 Nach dem umfassenden Beratungsgespräch wissen Sie genau, ob Belehnung und Tragbarkeit wie gedacht möglich sind. Die endgültige Zu- oder Absage erhalten Sie dann innerhalb weniger Tage.

Die richtige Hypothek auswählen

Bei den meisten Anbietern haben die Kunden die Wahl, welche Art von Hypothek sie aufnehmen wollen. Es gibt die Festhypothek, die variable und die Libor-Hypothek. Sie alle haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, wie wir bereits an anderer Stelle erläutert haben. 

Sie müssen nur wissen, welches Modell zu Ihnen passt, dafür wiederum sollten Sie sich gut einschätzen können. Sind Sie eher der risikofreudige Typ oder benötigen Sie ein Höchstmass an Sicherheit? Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei, die passende Hypothek auszuwählen und die Eigenheimfinanzierung auf sichere Füsse zu stellen:

    • Festhypothek: Diese ist für alle geeignet, die ihr Budget exakt kennen und die das Risiko scheuen. Sie gehen damit auf Nummer sicher und sind vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
    • Festhypothek oder Libor-Hypothek: Zu Zeiten niedriger Zinsen wählen Sie eine Festhypothek und lassen die Zinsen auf zehn bis zwanzig Jahre festschreiben. Die Libor-Hypothek ist für alle geeignet, die zu ein wenig Risiko bereit sind und denen es nichts ausmacht, wenn die Zinsen nach einer Niedrigphase steigen können.
    • Steigende Zinsen: Ist bereits bei Abschluss des Hypothekarvertrags zu erwarten, dass die Zinsen steigen werden, ist eine Festhypothek die beste Wahl. Sie sichern sich damit die aktuellen Niedrigzinsen.
    • Hohe Zinsen: Wenn Sie nicht auf fallende Zinsen warten und jetzt Ihren Hypothekarvertrag abschliessen wollen, ist eine variable Hypothek die beste Wahl. Sollten die Zinsen fallen, profitieren Sie direkt davon.
    • Sinkende Zinsen: Erwarten Sie sinkende Zinsen, ist eine Libor- oder variable Hypothek die beste Wahl. Sie passen sich damit dem Zinsniveau an und haben die Möglichkeit, die vereinbarten hohen Zinsen anpassen zu lassen.

Die Entscheidung, welches Angebot das für Sie beste ist und welche Bank Ihr künftiger Partner sein wird, sollte durch umfassende Überlegungen abgewägt werden. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, hier auf neotralo.ch verschiedene Anbieter zu vergleichen und folgen Sie dem alten Leitspruch: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“ Auch wenn Sie sich freilich nicht ewig binden, doch mit dem falschen Finanzierungspartner können auch zehn Jahre einer Ewigkeit gleichen.

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Finanzierungsexperten sind immer wieder überrascht darüber, wie blauäugig manche Menschen eine Hypothek abschliessen, obwohl sie doch damit einen der wichtigsten Schritte in ihrem Leben tun. Eine Hypothek läuft in der Regel über viele Tausend Schweizer Franken und bewegt sich meist im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Verluste kommen den Hypothekennehmer teuer zu stehen. Und dennoch ist es die Hausbank, mit der die Finanzierung angegangen wird?

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Mündlicher Vertrag ist gültig

Manch ein Kreditnehmer meint, dass das mündlich Besprochene keine rechtliche Bindung habe. Doch das ist falsch, auch ein mündlicher Vertrag kann bindend sein. 

Eine seriöse Bank wird aber die besprochenen Dinge immer in einem schriftlichen Vertrag festhalten, denn dieser ist sowohl eine Sicherheit für die Bank selbst als auch für den Kreditnehmer. Wenn sich also beide Seiten über die Hypothek geeinigt haben, wird es an die Niederschreibung der Daten gehen. 

Hypothekarverträge sind nicht an eine Formvorschrift gebunden, denn besitzt jede Bank natürlich ein entsprechendes Formular, das die wichtigsten Punkte zur Hypothek beinhaltet:

    • Art und Höhe des Hypothekarkredits
    • Name des Kreditnehmers
    • vereinbarte Zinssätze
    • Beginn der Hypothek und Laufzeit
    • vereinbarte Zahlungstermine
    • evtl. Gebühren und Gebührennachlässe
    • Bedingungen zur vorzeitigen Ablösung und zur Kündigung
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Eintragung des Grundpfandrechts
    • Adresse der zu finanzierenden Immobilie

Meist wird der Hypothekarvertrag noch weitere Daten enthalten, die die Details näher ausführen. Wie umfangreich der Vertrag gestaltet wird, liegt ganz in den Händen der Bank. Wollen Sie noch weitere Daten aufgenommen wissen, bitten Sie Ihren Bankberater darum. Gereicht der Bank dies nicht zum Nachteil, sollte so etwas kein Problem sein.

Ganz wichtig: Ehe Sie den Vertrag unterschreiben und damit den Abschluss der Hypothek besiegeln, sollten Sie unbedingt das Kleingedruckte lesen. Es geht hierbei vor allem um die festgelegten Kündigungsfristen und um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor allem der Punkt einer vorzeitigen Vertragsauflösung ist hierbei wichtig, denn wenn Sie aus dem Vertrag herauswollen, sollte dies jederzeit möglich sein. 

Vor allem dann, wenn Sie einen langfristigen Hypothekarvertrag abschliessen, weil die Zinsen aktuell sehr niedrig sind, sollten Sie prüfen, wie Sie aus diesem Vertrag wieder herauskommen können. Informieren Sie sich auch über diese Punkte:

    • Was passiert, wenn Sie den Arbeitsort wechseln?
    • Was passiert, wenn Sie sterben oder Ihr Partner stirbt?
    • Was ist im Falle einer Scheidung?
    • Wie ist die Vorgehensweise bei Jobverlust? Wie bei Zahlungsunfähigkeit?
    • Können Sie die Immobilie überhaupt noch verkaufen?

All diese Fragen sollten im Hypothekarvertrag geregelt sein, damit Sie eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit haben. Lesen Sie diesbezüglich unbedingt das Kleingedruckte im Vertrag, denn hier lauern oft Fallen, die sich später auf sehr unangenehme Weise bemerkbar machen können.

Vor dem Abschluss die Vorfälligkeitsentschädigung prüfen

Die Bank, von der Sie sich das Geld, mit dem Sie die gewünschte Immobilie kaufen, leihen, investiert Ihr Geld am Kapitalmarkt. Die Margen auf Hypotheken sind dort höher, was der Bank einen geringeren Zinssatz als den, den sie von Ihnen bekommt, verschafft. Meist wird daher eine Entschädigung verlangt, sollten Sie sich entschliessen, vor dem offiziellen Vertragsende aus selbigem heraus zu wollen. 

Dies wird auch Vorfälligkeitsentschädigung oder Ausstiegsentschädigung genannt. Das kann wirklich teuer werden! Bedenken Sie diesen Punkt daher unbedingt bereits, ehe Sie den Vertrag über die Hypothek abschliessen. Bei einer Festhypothek kann es sein, dass Ihnen der restliche Betrag, den die Bank eigentlich für die Dauer der Laufzeit über Ihre Zinszahlungen eingenommen hätte, von Ihnen zurückgefordert wird. 

Angenommen, Ihre Hypothek belief sich auf CHF 600´000 und Sie kündigen diese bereits im vierten Jahr nach Beginn der Laufzeit. Der festgelegte Zinssatz belief sich auf 2,25 Prozent. Die Bank würde am Kapitalmarkt aber für die noch restlichen sechs Jahre nur ein Prozent Zinsen erhalten. Sie macht nun Ihnen gegenüber eine Art Ausfallentschädigung geltend und stellt Ihnen die Zinsdifferenz von 1,25 Prozent in Rechnung. 

Sie kommen nun zwar aus Ihrem Vertrag heraus, müssen dafür aber eine Strafgebühr von CHF 45´000 zahlen. Eine hübsche Summe, die zu vermeiden gewesen wäre, wenn Sie an diese Eventualität vorher gedacht hätten. 

Legen Sie sich im Zweifelsfall nicht auf eine so lange Zeit fest und nutzen Sie die Angebote mancher Banken, die einen günstigeren Zinssatz bei der Laufzeit von fünf Jahren für eine Festhypothek anbieten. Einige Anbieter setzen den Zinssatz für die Laufzeit von zehn Jahren sogar wieder etwas höher an.

Vor dem Abschluss unbedingt verhandeln

Die meisten Banken verlangen die eben beschriebene Entschädigung, wenn Sie Ihren Hypothekarvertrag vorzeitig kündigen wollen. Die Frage dabei ist nur, wie hoch die Entschädigungszahlungen sein werden. Diese Frage sollten Sie unbedingt schon vorher klären, denn sie ist für die Wahl des Anbieters entscheidend. 

Zwingend vorgeschrieben sind die gesetzlichen Bestimmungen, an diese müssen Sie sich halten. Alle anderen Vertragsbedingungen hingegen sind eher freiwillig zu sehen und einzig und allein Verhandlungssache. Viele Banken verkünden zwar offiziell, dass sie sich nur an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten würden, die von jedermann einsehbar sind. 

Inoffiziell sind jedoch in den meisten Fällen individuelle Regelungen möglich. Unterschreiben Sie daher nicht voreilig, sondern nutzen Sie erstens die Vergleichsmöglichkeit auf neotralo.ch und zweitens die Chance zum Nachverhandeln der dargestellten Konditionen.

Lassen Sie sich nicht von Ihrem Berater zu einem Abschluss drängen. Das gilt auch dann, wenn dieser eine möglichst grosse Tranchierung vorschlägt. Das Argument des Beraters ist nachvollziehbar, denn es bezieht sich darauf, dass Sie eine möglichst grosse Sicherheit geniessen. Wenn in einiger Zeit die Zinsen sinken, können Sie die kürzere Tranche bereits ablösen und neu verhandeln. 

Sinken die Zinsen nicht, haben Sie die längere Tranche immer noch als Sicherheit. Soweit verständlich, doch die Zinsen können sich auch nach oben entwickeln und Sie sind dann gezwungen, das Angebot des Beraters anzunehmen. Auch wenn dieses deutlich schlechter als der bisherige Stand ist. Sorgen Sie dafür, dass Sie bis dahin die auslaufende Tranche amortisieren können. 

Drohen Sie mit der Amortisierung oder verlangen Sie stattdessen eine sehr günstige Alternative. Schon wird der Berater den angestrebten Abschluss noch einmal überdenken und zu Ihren Gunsten ausfallen lassen.

Noch ein Tipp zum Schluss: Bemessen Sie Ihre Hypothek eher grosszügig. Viele Kreditnehmer planen zu knapp und unterschätzen die Kosten, die bei einem Hauskauf oder Hausbau auf sie zukommen. 

Dann wird das Eigenkapital knapp, die Tragfähigkeit ist nicht mehr gegeben. Gehen Sie lieber ruhig in die Zeit als Hypothekennehmer und zahlen Sie etwas mehr Geld zurück. Dies lässt Sie ruhiger leben und bietet Ihnen die nötige finanzielle Freiheit.

Um das beste Angebot für die Hypothek zu finden, nutzen Sie unseren Hypothekenvergleich!

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