Rechtsschutzversicherung: Grosse Unterschiede bei den Versicherern

Für wen ist eine Lebensversicherung sinnvoll

Grosse Unterschiede bei den Versicherern

Die richtige Rechtsschutzversicherung zu finden, kann zur Mammutaufgabe werden. Die folgenden Tipps bringen künftig Versicherte auf den richtigen Weg und zeigen auf, worauf bei der Auswahl des Versicherers geachtet werden sollte.

Für wen ist eine Lebensversicherung sinnvoll

Tipps zum Finden der passenden Rechtsschutzversicherung

Die Unterschiede zwischen den Anbietern von Rechtsschutzversicherungen sind gross und nicht alle Anbieter sind wirklich empfehlenswert. Unterschiedliche Prämien, Kündigungsfristen und Leistungseinschränkungen liegen zugrunde und sollten bei der Auswahl beachtet werden. Die folgenden Punkte sind bei der Auswahl der passenden Rechtsschutzversicherung wichtig: 

    1. Prämien
      Die Prämien gestalten sich je nach Rechtsschutzversicherung extrem unterschiedlich. Für eine Einzelperson müssen zwischen 150 und 350 Schweizer Franken eingerechnet werden, der Verkehrsrechtsschutz kostet noch einmal zwischen 60 und 150 Franken.
      Meist sind Verkehrs- und Privatrechtsschutz in einem Paket zusammengefasst und kosten bis 500 Franken. Familienversicherungen sind oft teurer, junge Versicherungsnehmer aber können mit niedrigeren Prämien rechnen.

    2. Privatrechtsschutz
      Hierbei sind verschiedene Rechtsgebiete inbegriffen, die eine Privatperson betreffen können. Die Anbieter warten allerdings mit grossen Leistungsunterschieden auf. Ausserdem decken nicht alle jedes Rechtsgebiet wirklich ab. Hier sollte festgelegt werden, was individuell wichtig ist und die Versicherer dahin gehend unter die Lupe genommen werden.

    3. Verkehrsrechtsschutz
      Dieser deckt nur die Rechtsgebiete rund um die Teilnahme am Strassenverkehr ab. Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht mit versichert.

    4. Beratungsrechtsschutz
      Auch hierbei gibt es grosse Unterschiede zwischen den Anbietern. Meist werden Rechtsberatungen nur eingeschränkt in die Leistungen aufgenommen und sind bei einem maximalen Betrag von 500 Franken gedeckelt. Angesichts der hohen Kosten für einen Anwalt ist das ein verschwindend geringer Betrag.

    5. Freie Wahl des Anwalts
      Viele Rechtsschutzversicherungen schreiben vor, dass der Rechtsanwalt nur über sie beauftragt werden kann. Der Versicherte darf aber meist einen Anwalt vorschlagen. Die Versicherung hat das Recht, diesen abzulehnen und kann ihrerseits Vorgaben machen. Eine gänzlich freie Anwaltswahl ist nur selten möglich.

    6. Deckungshöhen
      Die Rechtsschutzversicherungen unterscheiden nicht nur in den Deckungshöhen selbst, sondern auch noch in Leistungsregionen. Schweiz, Europa und die Welt sind drei verschiedene Regionen, in denen die Versicherungsleistungen greifen können. Je nach Region gibt es Unterschiede in den Deckungshöhen der Rechtsschutzversicherung. Teilweise werden bis zu einer Million Franken übernommen, andere Versicherer schränken ihre Deckung aber stark ein. Für einen Versicherungsfall in Europa kann die Deckungshöhe sogar auf 30´000 Franken beschränkt sein.

    7. Mindestvertragslaufzeit
      Häufig soll den Versicherten ein mehrjähriger Vertrag untergejubelt werden. Die Mindestvertragslaufzeit sollte jedoch ein Jahr nicht überschreiten, ansonsten ist es schwer, bei Unzufriedenheit aus dem Vertrag zu kommen. Meist gibt es die erste Kündigungsmöglichkeit erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Selbst diejenigen, die den Vertrag nicht mehr benötigen, kommen nicht eher aus diesem heraus.

    8. Karenzzeiten
      Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist es nicht mehr möglich, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen und auf die Leistungen der Versicherung zu hoffen. Meist wird eine Karenzfrist gefordert. Die Versicherung übernimmt dann die Rechtskosten erst, wenn die Karenzzeit vorüber ist. Daher gilt: Keine Leistung bei bereits bestehenden Streitigkeiten!

Fazit: Die passende Rechtsschutzversicherung finden

Es kann ein Glücksspiel sein, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden. Damit es nicht zwingend zu einem solchen wird, sollte vor dem Abschluss der Versicherung ein umfassender Versicherungsvergleich stattfinden. Vor allem feste Vertragslaufzeiten, Prämienhöhen und Leistungen sollten hier miteinander verglichen werden. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter teils sehr stark und können so zum Vor- oder Nachteil des Versicherten gereichen.

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Rechtsschutz bei Scheidung: Was zahlt die Versicherung?

Rechtsschutz bei Scheidung: Was zahlt die Versicherung?

Mittlerweile werden in der Schweiz rund 40 Prozent aller Ehen wieder geschieden, die Zahl ist auch weiterhin zunehmend. Dabei verursachen Scheidungen nicht selten hohe Kosten, die im fünfstelligen Bereich liegen können. Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten abdeckt, ist daher mehr als verständlich.

Rechtsschutzversicherungen bieten keinen Rundum-Schutz

Der Anteil der Paare, die sich nach der Hochzeit wieder scheiden lassen, wächst und wächst. Mittlerweile ist dieser auf rund 40 Prozent gestiegen. Da die Kosten für eine rechtlich sichere Scheidung leicht 10´000 Schweizer Franken übersteigen können, ist die Frage nach der Beanspruchung einer Rechtsschutzversicherung verständlich. 

Doch: Die meisten Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz decken die Kosten, die bei einer Scheidung anfallen, nicht! Im besten Fall findet sich im Versicherungsvertrag eine Regelung, die wenigstens einen Teil der Kosten zusichert. Dieser Teil ist aber sehr gering und beläuft sich meist auf gerade einmal 500 Franken pro Scheidung. Teilweise wird eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung zur Scheidung oder zur Mediation offeriert. Damit sind die Kosten der Scheidung aber längst nicht abgesichert und so kann eine Trennung zur finanziellen Falle werden.

Schlupflöcher für die Rechtsschutzversicherung

Die meisten Besitzer einer Rechtsschutzversicherung fühlen sich gut abgesichert, doch die Erkenntnis, dass dies nicht der Fall ist, kommt bei der Scheidung: Genau dieser Fall ist nämlich nicht abgedeckt! Der Clou dahinter: Die Rechtsschutzversicherer schauen sehr genau hin, in welchen Bereichen es am häufigsten Streit gibt – und schliessen genau diese Bereiche dann aus. 

Ein Fakt, den Verbraucherschützer schon seit Langem kritisieren, dennoch fühlen sich die meisten Versicherten sehr gut geschützt. Bis zum Tag der Wahrheit, wenn sich Zeit, dass bei Erbschaftsstreitigkeiten und bei familienrechtlichen Prozessen eben kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt übrigens auch im Steuer-, Bau- und Arbeitsrecht, hier schränken die Versicherer ihren Schutz ebenfalls immer weiter ein.

Doch selbst in dem Fall, wenn der Versicherer mit seiner Police einen spezifischen Rechtsstreit abdeckt, kann es sein, dass dieser eben nicht inbegriffen ist und dass die Übernahme der Prozesskosten abgelehnt wird. Dafür schätzt die Versicherung die Erfolgsaussichten des Streits ein. Kommt sie zu dem Schluss, dass die Chancen auf Erfolg gering sind, kann sie die Kostenübernahme verweigern. 

Mittlerweile wird die Rechtsschutzversicherung von Verbraucherschützern nur noch für den Verkehrsbereich uneingeschränkt empfohlen. Wer sich bei einer Scheidung auf seine Versicherung berufen will, wird jedoch in den meisten Fällen (fast) leer ausgehen.

Aspekte der Rechtsschutzversicherung in der Schweiz

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz nicht verpflichtend nötig, teilweise jedoch sinnvoll. Sie soll die oft hohen Kosten abdecken, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen, sodass Betroffene auch dann recht bekommen können, selbst wenn sie aufgrund der eigenen finanziellen Situation nicht in der Lage wären, einen Rechtsstreit zu führen. 

Darüber hinaus soll die Rechtsschutzversicherung dabei helfen, sich durch Experten beraten und die eigene Rechtslage fachkundig begutachten zu lassen. Wird durch die Versicherung der Bereich der Rechtsberatung abgedeckt, kann zumindest diese Leistung bei einer Scheidung in Anspruch genommen werden. Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollte jedoch frühzeitig mit dem Versicherer geklärt werden, denn nicht selten versuchen die Anbieter, sich aus den Leistungen zu winden.

Fazit: Rechtsschutzversicherungen decken keine Scheidungen ab

Eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich deckt in der Regel nicht die Kosten für eine Scheidung ab. Vielmehr werden hier nur teilweise Lösungen angeboten wie die Übernahme von 500 Franken pro Scheidung. 

Wird wenigstens der Bereich der Rechtberatung durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sind die Inhaber dieser Versicherung zumindest bei den oft recht teuren Beratungen abgesichert. Die eigentlichen Prozesskosten müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Tipp: Da die Zahlen der Scheidungen in der Schweiz immer weiter steigen, sollte bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung auf die Abdeckung der Scheidungsfälle geachtet werden.

 

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neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

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Man schrieb den Sommer 2019, als einer der angehenden Sterne den Vergleichsportal-Landschaft antrat, um die Grossen in kürzester Zeit einzuholen. neotralo.ch war geboren und stieg binnen eines dreiviertel Jahres in die gleiche Liga wie comparis.ch, moneyland.ch und bonus.ch auf. Hier finden die Nutzer ganz einfach alle wichtigen Vergleiche zu Krankenkassenprämien, Autoversicherungstarifen und vielem mehr. neotralo.ch wird in der KGeld nun bereits mit den vier Grossen der Branche genannt und erweist sich als ebenso zuverlässig und vertrauenswürdig.

Comparis.ch ist eine Branchengrösse, an der niemand in der Schweiz vorbeikommt, der einen Finanzcheck vornehmen will. Nun gilt das auch für neotralo.ch, denn das einstige Start-up schloss den Test der KGeld mit nur einer halben Note schlechter ab. 

Die binnen dieser kurzen Zeit erreichten sehr guten Ergebnisse stimmen zuversichtlich und es ist davon auszugehen, dass die halbe Note, die neotralo noch von der Konkurrenz trennt, kein Dauerergebnis sein wird. Ein so gutes Ergebnis lässt sich spielend toppen! Zumal neotralo.ch eine immer grössere Reichweite haben wird: Zum Vergleich der Lebensversicherungen können Tools in zehn verschiedenen Sprachen genutzt werden. 

Das bedeutet, dass sich neotralo.ch nicht nur auf seine Kunden aus der Schweiz verlässt, sondern ein deutlich über die Landesgrenzen hinausgehendes Portal aufbauen wird, mit dem sich neue Nutzer erreichen lassen, die wiederum von den Vorteilen des Vergleichsportals profitieren können.

Zufriedenheit bei neotralo.ch

Nicht nur die Tester der Finanzzeitschrift zeigen sich mit neotralo.ch zufrieden. Auch neotralo.ch selbst gibt ein Feedback. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bereits nach einem halben Jahr werden wir als Schweizer Vergleichsportal wahrgenommen und stehen neben den grossen Namen der Branche in der Schweiz.“ 

Man ist sich darüber einig, dass sich die Bemühungen seit dem Start des Portals nun wirklich auszahlen, denn von Anfang an wurde grösster Wert auf Kundenfreundlichkeit, Service, umfassende Ergebnisse und die Möglichkeit, die Anbieter direkt zu kontaktieren, gelegt. 

Alles soll bei neotralo.ch so übersichtlich und transparent wie möglich sein und das zahlt sich eben aus! Im Gegensatz zu manch anderen Vergleichsportalen, die mit einem grossen Namen versuchen, fehlende Inhalte wettzumachen oder über den Erhalt von Vergütungen für vermittelte Versicherungen hinwegzutäuschen, will neotralo.ch einen tatsächlichen Überblick bieten. 

Der Nutzer erhält damit die Chance, sich selbst ein Bild über die einzelnen Offerten zu machen und das auszuwählen, welches am besten zu ihm passt.

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Schweizer Anbieter von Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Rechtsschutz-Anbieter

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Jeder der Anbieter offeriert eigene Regelungen in Bezug auf Wartefristen und Kündigungsrechte. Allen gemein ist aber, dass sie auf das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall nicht verzichten.

Rechtsschutz-Anbieter

Das bedeutet, dass die Versicherung bzw. der Versicherte selbst nach Begleichung eines Schadenfalls vierzehn Tage Zeit hat, um die Versicherung zu kündigen. Ansonsten gilt in der Regel, dass eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich ist.

Die einzelnen Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Kombi-Pakete an. Diese sind nicht für alle Versicherten sinnvoll, es ist daher ratsam, vor Abschluss der Versicherung genau hinzusehen und zu vergleichen, welche Leistungen überhaupt benötigt werden. Meist sind Kombi-Produkte in der jährlichen Prämie günstiger. Werden nicht benötigte Leistungen versichert, kommt das den Betreffenden allerdings doch wieder teuer zu stehen.
Nicht bei jedem Versicherten ist auch ein Immobilienrechtsschutz möglich. Dieser wird meist im Rahmen einer Privat-Rechtsschutzversicherung angeboten, was jedoch nur über einen Aufpreis möglich ist.

Generell ausgeschlossen sind Bussen, Kosten zugunsten Dritter oder Haftpflichtversicherer sowie Schadenersatzleistungen im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung. Dies gilt in gleichem Masse für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.
Die genannten Versicherer bieten ihre Leistungen für Privatpersonen an. Wichtig: Die Rechtsschutzversicherungen gelten immer für Streitfälle, die ihren Gerichtsstand in der Schweiz haben oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz:

Versicherung
Produkte
Firmensitz
Versicherungsträger
Assista-TCS
TCS Standard (Privatrechtsschutz) TCS Standard (Verkehrsrechtsschutz) TCS Standard (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) TCS Plus (Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
Assista Rechtsschutz AG
CAP
CAP für Eigentümer (Privatrechtsschutz) CAP (für Eigentümer) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CAP für Mieter (Privatrechtsschutz) CAP für Mieter (Verkehrsrechtsschutz) CAP (für Mieter) (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Wallisellen
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Dextra-Rechtsschutz
Dextra Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Dextra Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Dextra Rechtsschutz AG
Groupe-Mutuel
Groupe Mutuel (Privatrechtsschutz) Groupe Mutuel (Verkehrsrechtsschutz) Groupe Mutuel (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
Protekta
Protekta (Privatrechtsschutz) Protekta (Verkehrsrechtsschutz) Protekta (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
Visana
Visana (Privatrechtsschutz) Visana (Verkehrsrechtsschutz) Visana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Bern
Protekta Rechtschutz-Versicherung AG
AXA-ARAG
AXA-ARAG OPTIMA (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG OPTIMA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privatrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Verkehrsrechtsschutz) AXA-ARAG BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Coop-Rechtsschutz
Coop Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) Coop Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Aarau
Coop-Rechtsschutz AG
ELVIA
ELVIA (Verkehrsrechtsschutz) ELVIA (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Helsana
Helsana (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Wichtig: Abschluss der Versicherung nur nach Abschluss eines der Produkte: Krankenpflegezusatz TOP oder COMPLETA bei Helsana
Zürich
Helsana Rechtsschutz AG
smile direct
smile.legal clever (Privatrechtsschutz) smile.legal clever (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal clever (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privatrechtsschutz) smile.legal premium (Verkehrsrechtsschutz) smile.legal premium (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Zürich
Coop-Rechtsschutz AG
Basler Versicherungen
baloisedirect.ch (Privatrechtsschutz) baloisedirect.ch (Verkehrsrechtsschutz) baloisedirect.ch (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Vernier
TCS AG
CSS
CSS (Privatrechtsschutz) CSS (Verkehrsrechtsschutz) CSS (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privatrechtsschutz) CSS Economy (Verkehrsrechtsschutz) CSS Economy (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Luzern
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG
Generali
Fortuna Generali TOP (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali TOP (Privat- und Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privatrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Verkehrsrechtsschutz) Fortuna Generali BASIC (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Adliswil
Fortuna Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Justis Rechtsschutz
JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr (Privatrechtsschutz) JUSTIS Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Etoy VD
CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
VCS
VCS-Rechtsschutz (Privatrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Verkehrsrechtsschutz) VCS-Rechtsschutz (Privat- und Verkehrsrechtsschutz)
Basel
Orion Rechtsschutz-Versicherung AG

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Hier finden Sie zehn wichtige Tipps, die Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung berücksichtigen sollten!

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1. Zuerst Risikobeurteilung vornehmen

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, sie ist aber nicht in jedem Fall nötig. Prüfen Sie vor dem Abschluss einer solchen Versicherung, ob Sie überhaupt derartigen Risiken unterliegen. Das Risiko, in einen grösseren Rechtsstreit zu gelangen, ist zum Beispiel bei Mietern einer Wohnung oder bei Arbeitnehmern, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, deutlich grösser als bei einem Rentner oder Eigenheimbesitzer, der in seinem eigenen Haus wohnt. Viele Risiken sind gar nicht versichert, wie es zum Beispiel häufig in den Bereichen Familien-, Scheidungs- und Erbrecht der Fall ist.

2. Kostenlose Möglichkeiten nutzen

Wer als Mieter im Mieterschutzbund ist, kann dort bei Streitigkeiten eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Auch die Schiedsstellen der Gemeinde können kostenfrei genutzt werden. Des Weiteren sind Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht nicht mit Kosten für Sie verbunden, was auch für arbeitsrechtliche Prozesse gilt. Wird der Beistand eines Anwalts im Gerichtsprozess für nötig erachtet, Sie können einen solchen aber nicht bezahlen, gibt es das Angebot auf unentgeltliche Rechtsbeistandschaft. Diese Möglichkeiten helfen Ihnen, Geld zu sparen, denn Sie müssen derartige Fälle nicht über eine Rechtsschutzversicherung absichern. Natürlich bietet die Rechtsschutzversicherung aber deutlich mehr Handlungsspielraum, wenn ein Risiko vorliegt, das durch die Versicherung auch abgedeckt ist.

3. Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Fussgänger


Sie leben in der Grossstadt? Oder gehen Sie täglich ein Stück spazieren bzw. legen Sie den Weg zur Arbeit zu Fuss zurück? Dann kann auch für Sie eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Entgegen der allgemeinen Annahme ist eine solche nicht nur für diejenigen sinnvoll, die täglich mit dem Auto fahren, sondern auch für Menschen, die regelmässig auf dieses verzichten und andere Verkehrsmittel nutzen bzw. zu Fuss unterwegs sind. Häufig kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, die noch verschlimmert werden, wenn aus derartigen Unfällen langwierige oder gar unheilbare Verletzungen resultieren. Es kann hier um den Grad der Arbeitsfähigkeit ebenso gehen wie um die künftige Rentenhöhe, um Schadenersatzleistungen und die Übernahme von Prozesskosten. Die Prämie für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu den möglichen Kosten verschwindend gering!

4. Angebote vergleichen

Nicht nur, dass Sie prüfen sollten, ob verschiedene Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung bereits über eine andere Versicherung abgedeckt sind (zum Beispiel Teile der Immobilien-Rechtsschutzversicherung über die Gebäudeversicherung), Sie sollten auch auf die Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter schauen. Diese unterscheiden sich teilweise enorm und es ist durchaus möglich, dass ein Anbieter den doppelten Beitrag für die gleiche Leistung verlangt. Teilweise sind die Leistungen auch stark eingeschränkt und werden nur unter Berechnung horrender Zusatzprämien aufgestockt. Genaues Prüfen und Vergleichen sind angesagt!

5. Anwalt selbst wählen

Die meisten Rechtsschutzversicherer lassen ihren Versicherten keine freie Wahl, was die Beauftragung eines Anwalts angeht. Hier werden dann Anwälte vorgeschrieben – werden diese nicht beauftragt, sondern ein anderer gewählt, werden die Leistungen der Versicherung verweigert. Wer sich nicht auf die Anwälte der Versicherung festlegen lassen will, sollte schon bei Vertragsschluss darauf achten, dass eine freie Anwaltswahl besteht. Teilweise wird die Auswahl lediglich auf „Fachanwälte“ eingeschränkt, wobei dies eine Einschränkung ist, mit der Sie noch leben können, wenn die restlichen Bedingungen des Versicherungsvertrags für Sie akzeptabel sind. Der Nachteil an Anwälten der Versicherung: Sie versuchen oft, einen Vergleich herbeizuführen und tun alles, um einen teuren Prozess zu vermeiden. Das kann in vielen Fällen zum Nachteil der Versicherten werden.

6. Kündigungsmöglichkeiten beachten

Achten Sie vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags darauf, ob dieser zu jeder Zeit kündbar ist. Meist verlängern sich diese Verträge stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht mit bestimmter Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird. Ausserdem ist wichtig, dass Sie auch ausserhalb der normalen Kündigungsfristen aus wichtigem Grund kündigen können. Meist behalten sich die Versicherungen das Recht vor, nach Begleichung eines Schadensfalles zu kündigen. Dieses Recht sollte auch dem Versicherungsnehmer zustehen!

7. Wartefristen beachten

Ehe Sie den Vertrag unterzeichnen, beachten Sie bitte die Wartefristen, die auch als Karenzzeiten bezeichnet werden. Die Versicherungsanbieter unterscheiden sich in diesem Punkt und so gibt es Anbieter, die Wartefristen von einem Monat haben ebenso wie solche, bei denen drei Monate Wartezeit üblich sind. Oft werden diese Fristen auch dahin gehend unterschieden, welches Rechtsgebiet davon betroffen ist. Generell werden keine Versicherungsfälle übernommen, die auf bereits anhängigen Streitfällen beruhen. Wer also meint, es wäre möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, weil eine Streitigkeit mit dem Vermieter droht, vor Gericht zu enden, der irrt gewaltig! Genau diese Vorgehensweise soll verhindert werden, daher setzen die Versicherer auf Wartezeiten.

8. Ausschlüsse beachten

Viele Ausschlüsse sind bei allen Versicherungen gleich. So übernimmt sicherlich keine Rechtsschutzversicherung Streitfälle, bei denen es um Zwistigkeiten zwischen Versicherten und der eigenen Gesellschaft geht. Auch Streitigkeiten aus dem Familienrecht, aus dem Scheidungs- und Erbrecht, Haftpflichtfälle oder Rechtsfälle, die das Steuer- und Abgaberecht betreffen, werden nicht übernommen. Zusätzlich können die einzelnen Versicherer weitere Ausschlüsse in ihre Vertragsbedingungen übernehmen und damit festlegen, in welchem Rechtsfall sie tätig werden und wann nicht. Häufig unterscheiden sich die Versicherer zudem in typischen Punkten wie beispielsweise im Arbeitsrecht. Während einige Anbieter eine derartige Absicherung rundum ausschliessen, bieten andere wenigstens eine Erstberatung durch interne Anwälte an.

9. Deckungshöhen beachten

Ein Rechtsstreit kann sehr schnell sehr teuer werden. Nicht umsonst haben die meisten Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten im Familienrecht ausgeschlossen, denn hierbei gibt es die häufigsten Rechtsfälle, die mit hohen Kosten verbunden sind. Wichtig für Sie als Versicherungsnehmer sind daher die zugesicherten Deckungshöhen pro Versicherungsfall. Angegeben werden diese in der Regel pro Fall und Kalenderjahr. Ausserdem ist oft eine maximale Höhe für die Beratung durch den Anwalt vertraglich festgehalten. Wichtig zu wissen ist dabei, dass viele Versicherer eine Kündigung vorsehen, wenn es regelmässig zu Versicherungsfällen kommt. Auch wenn diese Fälle tatsächlich in die Leistung der Rechtsschutzversicherung fallen, so nimmt doch kein Versicherer hin, dass er für einen Versicherten regelmässig hohe Summen zahlen muss. Er wird von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

10. Schadensfall rechtzeitig anmelden

Fast jeder kennt dieses Vorgehen von der Autoversicherung: Ist ein Unfall geschehen, möchte der Versicherer bitte umgehend über alle Einzelheiten informiert werden. Er wird gegebenenfalls einen Gutachter bestellen und den tatsächlichen Schaden vor Auszahlung der Leistungen schätzen lassen. Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist dieses Vorgehen wichtig. Ein möglicher Streitfall wird zuerst der Versicherung gemeldet, die daraufhin über die weitere Vorgehensweise entscheidet und gegebenenfalls eine Kostenzusage macht. Wer diesen Schritt nicht geht, sondern sich direkt an einen Anwalt zur Beratung wendet, muss damit rechnen, dass die Leistungen durch die Rechtsschutzversicherung gekürzt werden. Sie sind nicht gänzlich zu streichen, eine Kürzung ist aber erlaubt. Daher ist es immer ratsam, zuerst den Versicherer zu informieren und erst dann weitere Schritte im möglichen Rechtsstreit einzuleiten.

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Es ist eine häufige Erfahrung der Versicherer, dass sich Interessenten an der Rechtsschutzversicherung melden und einen Vertrag abschliessen. Nahezu gleichzeitig wird eine Anfrage auf Kostenübernahme in einer Rechtsstreitigkeit gestellt.

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Das ist aber leider unnötig, denn bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Die Anfragenden bekommen eine Absage und müssen die anfallenden Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht selbst tragen.

Mit der Wartefrist, die auch als Karenzzeit bezeichnet wird, schützen sich die Versicherer vor einem möglichen Missbrauch und davor, dass jemand eine Leistung beansprucht, der noch keine Gegenleistung in Form der jährlich zu zahlenden Prämien erbracht hat. Meist wird eine Wartezeit zwischen einem und drei Monaten angesetzt, wobei sich die Versicherungen hierbei unterscheiden. 

Doch nicht nur die Versicherer selbst können unterschiedliche Wartezeiten ansetzen, auch für einzelne Rechtsgebiete können verschiedene Wartezeiten gelten. Ein Beispiel dafür ist der Mieter-Rechtsschutz, der meist auf eine dreimonatige Karenzzeit festgesetzt ist. Wird beispielsweise Klage wegen einer Kündigung eingereicht, so ist eine solche nach einem Auszug absehbar und wird demzufolge von der Versicherung nicht übernommen. 

Wer aber bereits eine laufende Rechtsschutzversicherung führt und dann Klage einreicht, kann sich auf die Leistungen des Versicherers verlassen.

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Die Antwort auf die Frage in der Überschrift ist klar: in der Regel gar nichts! Der Grund: Streitigkeiten, die dem Familienrecht zuzuordnen sind, werden in der Regel aus dem Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherungen gestrichen.

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Diese Streitigkeiten ziehen sich oft lange hin und sind sehr kostenintensiv. Nur wenige Versicherer bieten überhaupt Leistungen in diesem Bereich an. Das gilt auch für Streitigkeiten, die sich auf das Scheidungs- und das Erbrecht beziehen.

Teilweise offerieren die Versicherer aber eine kostenlose Erstberatung. Diese muss bei einem internen Anwalt durchgeführt werden und ist auf Kosten von maximal 500 Schweizer Franken pro Fall und Kalenderjahr beschränkt. Oftmals lassen sich weitere Streitigkeiten nach einer solchen Beratung vermeiden oder aus dem Weg räumen. Darüber hinausgehende Leistungen werden aber auch von diesen Versicherungsanbietern nicht übernommen, sodass eventuell anfallende Anwalts- und Prozesskosten selbst getragen werden müssen.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen. Zum anderen ist es teilweise möglich, gegen Zahlung einer höheren Prämie Zusatzleistungen zu versichern, die im Einzelfall hilfreich sein können.

Versicherten sei daher geraten, sich zum einen gut über den Anbieter der gewählten Rechtsschutzversicherung zu informieren bzw. den gebotenen Leistungsumfang in puncto Familienrecht genau unter die Lupe zu nehmen.

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In den meisten Fällen werden Streitigkeiten, die sich aus der Miete von Wohnungen oder Häusern bzw. anderen Immobilien ergeben, übernommen.

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Mögliche Streitfälle können zum Beispiel diese sein:

    • eine plötzliche Kündigung der Wohnung liegt vor
    • der Vermieter will eine Mietkürzung nicht akzeptieren
    • es werden keine Reparaturen durch den Vermieter vorgenommen
    • Probleme bei der Übergabe der Wohnung nach dem Auszug traten auf
    • der Vermieter verlangt eine deutlich höhere Miete ohne scheinbaren Anspruch
    • Mängel werden nicht beseitigt

Die Rechtsschutzversicherung deckt derartige Streitigkeiten ab und übernimmt zum Beispiel die Kosten, die sich durch einen Prozess sowie durch die Beauftragung eines Anwalts ergeben. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können jedoch variieren. Auch die zu zahlenden Prämien sind in der Regel unterschiedlich hoch und sollten vor dem Abschluss des Vertrags genau verglichen werden.

Meist ist nach dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, einige Versicherer verlangen auch nur eine einmonatige Wartezeit. Bereits laufende Streitigkeiten werden nicht übernommen, was bedeutet, dass ein bereits eingetretener Rechtsfall durch den Betreffenden selbst zu zahlen ist. 

Geht es um Streitigkeiten im Rahmen des Mietrechts, ist zuerst die Schlichtungsbehörde der jeweiligen Gemeinde zuständig. Dort soll eine Einigung zwischen den Beteiligten herbeigeführt werden, wobei dies ein kostenloses Verfahren darstellt. Ist eine Einigung nicht möglich, wird das zuständige Gericht angerufen und soll die Ansprüche durchsetzen. 

Hierfür wiederum ist die Rechtsschutzversicherung wichtig, die die Kosten für das teils recht teure Verfahren übernimmt.

Tipp: Auch der Mieterverband bietet eine kostenlose Beratung an, wobei diese nur für Mitglieder zu nutzen ist. Für alle anderen ist die private Rechtsschutzversicherung das Mittel der Wahl.

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Rechtsschutz-Bestimmungen: Was gibt es zu beachten?

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Nicht nur der Preis darf für die Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung massgeblich sein. Auch die Leistung sollte eine Rolle spielen und wird anhand der Bestimmungen überprüft, die im Versicherungsvertrag festgehalten sind.

Rechtsschutz-Bestimmungen

Die im Folgenden genannten Bestimmungen sind dabei besonders wichtig:

    • Überschneidende Rechtsgebiete
      Es ist möglich, dass ein Rechtsgebiet der Rechtsschutzversicherung auch durch eine andere Versicherung abgedeckt ist. Teilweise macht dies den Abschluss der Rechtsschutzversicherung überflüssig.
    • Kombiversicherungen finden
      Häufig sind Kombiversicherungen günstiger als einzelne Versicherungsverträge, weil die Versicherungsgesellschaft bestimmte Rabatte gewährt. Häufig werden daher die private und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kombiniert.
    • Preisvergleich
      Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern betragen teilweise bis zu 100 Prozent der Prämien. Daher bitte unbedingt die Preise vergleichen, ehe ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird!
    • Wartefristen
      Die meisten Versicherer haben Wartefristen angesetzt, sodass ein Versicherungsfall erst nach Ablauf dieser Frist gemeldet werden kann bzw. durch die Versicherung übernommen wird. Bitte bei Abschluss des Vertrags berücksichtigen! Die Wartefristen betragen meist zwischen einem und drei Monaten.
    • Leistungsumfang
      Nicht alle Versicherer bieten die gleiche Leistung für eine Rechtsschutzversicherung an. Teilweise werden aber für ausgeschlossene Leistungen wenigstens Beratungen bei internen Rechtsanwälten angeboten. Andere Rechtsgebiete werden gänzlich ausgeschlossen, was in der Regel das Familien-, Scheidungs- und Erbrecht angeht.
    • Wahl des Anwalts
      Die Versicherungen geben in der Regel einen Anwalt vor, der im Schadensfall zur Beratung beauftragt werden kann. Einige Versicherer hingegen überlassen die Wahl des Anwalts dem Versicherten. Näheres ist in den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen geregelt.
    • Kündigung
      Die Kündigungsfristen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Achten Sie auf möglichst jährliche Kündigungsmöglichkeiten, damit Sie flexibler bleiben.

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Rechtsschutz nach einem Unfall

Rechtsschutz nach einem Unfall

Rechtsschutz nach einem Unfall

Eine Rechtsschutzversicherung deckt auch die Kosten, die aus Streitfällen nach einem Unfall resultieren. Es gibt dabei zwei Arten der Rechtsschutzversicherung: die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Rechtsschutz nach einem Unfall

Es ist möglich, beide zu kombinieren und somit zwei Produkte in einer Versicherung zu führen. Es ist ebenso möglich, beide Versicherungen separat abzuschliessen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt dabei die folgenden Fälle ab:

    • Patientenrecht: Streitigkeiten nach einer nicht korrekten Behandlung oder allgemein resultierend aus einer ärztlichen Behandlung nach einem Unfall.
    • Privat- und Sozialversicherungen: Werden eigentlich rechtmässige Rückerstattungen verweigert, kann der Rechtsfall an die Privatrechtsschutzversicherung übergeben werden.
    • Versicherungsrecht: Zahlt eine Unfallversicherung nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Fall.
    • Schadenersatz: Wird Schadenersatzklage eingereicht, werden die Kosten dafür durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
    • Opferhilfe: Es erfolgen eine Beratung sowie die Soforthilfe, die Rechtsschutzversicherung hilft auch ergänzend zu anderen Leistungen der Opferhilfe.

Der zweite Bereich wird durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt, wobei die Art, wie Sie im Strassenverkehr unterwegs sind – zu Fuss, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder mit der Bahn –, keine Rolle spielt. Die folgenden Bereiche sind dabei abgesichert:

    • Schuldfrage: Ist die Schuld nicht geklärt und sind Sie der Meinung, keine Schuld zu tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Klärung des Falls.
    • Wiedergutmachung: Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn der Unfallgegner, seiner Pflicht zur finanziellen Wiedergutmachung des Schadens nicht nachkommt.
    • Eigene Versicherung: Will die eigene Kaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen, tritt die Rechtsschutzversicherung ein.
    • Verkehrsgesetz: Wurde gegen das Verkehrsgesetz verstossen, wird die Rechtsschutzversicherung tätig. Das kann beispielsweise beim Führerscheinentzug trotz ungeklärter Schuldfrage der Fall sein.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten sowie eine Beratung des Versicherungsnehmers. Ausserdem tritt sie bei Schadenersatzforderungen ein. Wichtig: Meist ist eine Wartefrist zwischen einem und drei Monaten einzuhalten, bereits laufende Rechtsstreitigkeiten werden nicht übernommen. Melden Sie einen Schaden während der Wartefrist, wird dieser Fall abgelehnt.

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