Krankenkassenprämien 2020: Die neuen Prämien sind da!

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Krankenkassenprämien nach Kanton: Die neuen Prämien sind da!

Die Krankenkassenprämien nach Kanton für 2020 sind seit Ende September 2019 bekannt. Was Sie darüber wissen müssen und wie das System der Krankenkassen in der Schweiz ganz allgemein funktioniert, erfahren Sie hier.

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Krankenkassenprämien nach Kanton 2020: Die neuen Werte wurden bekanntgegeben

Wie jedes Jahr im Herbst veröffentlichen die Krankenkassen in der Schweiz die Krankenkassenprämien nach Kanton für das kommende Jahr. Dabei gibt es grosse Unterschiede und somit lohnt es sich für Sie jedes Jahr zu vergleichen und neu zu planen. Das ist auf jeden Fall mit einem gewissen Aufwand verbunden, jedoch zahlt es sich langfristig aus. Informieren Sie sich von Zeit zu Zeit auch über andere Versicherer und Versicherungsmodelle. Alle, die wechseln wollen, sollten dies bis Ende November machen. Die Prämien sind allerdings nicht nur gebunden an den Versicherer und das Alter, sondern sie sind auch Kanton gebunden: Krankenkassenprämien nach Kanton eben

Zur Orientierung: Im Jahr 2019 stieg die Prämie durchschnittlich um 1,2 Prozent. Dieser Wert setzt sich jedoch aus den Zahlen für alle Kantone zusammen. Wenn Sie sich die Krankenkassenprämien 2020 genauer ansehen, erkennen Sie, dass es von Kanton zu Kanton teilweise grosse Unterschiede gibt. Einige Schweizer und Schweizerinnen konnten sich über 1,5 Prozent weniger freuen, andere erhielten jedoch einen Anstieg um ganze 3,6 Prozent.

Krankenkassenprämien 2020 für das Jahr 2020 belaufen sich auf einen mittleren Anstieg von lediglich 0,2 Prozent. Dabei gilt jedoch auch wieder: Bei den Krankenkassenprämien nach Kanton kann es Unterschiede geben. So ergibt sich der mittlere Wert für die Krankenkassenprämien 2020 aus einer Spanne von -1,5 Prozent und +2,9 Prozent. Laut dem Bundesamt für Gesundheit müssen die Schweizer und Schweizerinnen durchschnittlich mit 314,50 Franken mehr Ausgaben für die Krankenkassenprämien 2020 rechnen.

Krankenkassenprämien nach Kanton: So sieht es in den einzelnen Kantonen aus

Das Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG, veröffentlichte im September 2019 die Prämien für das kommende Jahr, gestaffelt nach Altersgruppe und Kantonen. Somit sieht es für Erwachsene ab 26 Jahren im Vergleich wie folgt aus:

Kanton

Franken in 2019

Franken in 2020

Veränderung in Prozent

AG

345,5

345,8

0,1

AI

263,5

266,4

1,1

AR

312,1

319,7

2,4

BE

381,3

381,3

0,0

BL

416,5

419,7

0,8

BS

483,5

483,2

-0,1

FR

352,1

356,7

1,3

GE

482.2

483,1

0,2

GL

332,4

333,9

0,5

GR

320,6

326,2

1,8

JU

405,9

406,5

0,2

LU

326,3

321,9

-1,3

NE

416,3

426,5

2,5

NW

293,1

297,3

1,4

OW

304,9

305,7

0,3

SG

328,6

331,7

0,9

SH

364,3

360,9

-0,9

SO

371,8

372,1

0,1

SZ

321,3

320,0

-0,4

TG

322,1

327,6

1,7

TI

410,6

421,0

2,5

UR

288,7

290,0

0,5

VD

421,3

418,0

-0,8

VS

351,7

359,3

2,2

ZG

300,1

299,9

-0,1

ZH

364,8

364,0

-0,2

CH

373,3

374,4

0,3

Besonders freuen können sich laut Prognosen für die Krankenkassenprämien nach Kanton Bürger und Bürgerinnen aus den Kantonen (AG, BE, BS, LU, SH, SO, SZ, VD, ZG, ZH) – mehr bezahlen müssen dagegen die Kantone Appenzell Ausserhoden, Graubünden, Neuenburg, Tessin und Wallis.

Krankenkassenprämien 2020 nach Kanton: Was bringen die Prämien?

Die Grundversicherung ist für alle Bürger und Bürgerinnen in der Schweiz gleich. Weitere Leistungen können individuell in Anspruch genommen werden. Diese Angebote variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse, sodass sich ein Vergleich an dieser Stelle auf jeden Fall lohnt. Nicht jedes Angebot und jede Prämie ist für jeden und jede auf die gleiche Art und Weise sinnvoll. Bedenken Sie Ihre eigene Situation sowie Ihre Anforderungen und vergleichen Sie dann ganz persönlich. Die Krankenkassenprämien 2020 im Zusammenspiel mit der Grundversicherung sollten ein für Sie optimales Gesamtbild ergeben. Beachten Sie ausserdem, dass die Krankenkassenprämien nach Kanton variieren.

Die Prämien variieren

    • je nach Kanton.
    • je nach Franchise.
    • je nach Altersgruppe.
    • je nach Krankenkasse.

Krankenkassenprämien 2020: Hohe finanzielle Entlastung für junge Erwachsene

Im Durchschnitt müssen Schweizer Versicherungsnehmer ab 2020 eine monatliche Prämie von 315,40 Franken entrichten. Über eine besondere Entlastung dürfen sich bei den Krankenkassenprämien 2020 junge Menschen freuen, die im Vergleich zum Vorjahr zwei Prozent weniger bezahlen. 

Damit beträgt die durchschnittliche monatliche Krankenkassenprämie 2020 für 19- bis 25-jährige Versicherungsnehmer insgesamt 265,3 Franken. Während sich die Prämie für Erwachsene im Schnitt um 0,3 Prozent auf 374,40 Franken erhöht, bleiben Prämien für Kinder mit einem Wert von 98,7 Franken konstant. 

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Laut Aussagen des BAG werden sich die Gesundheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung sowie medizinisch-technischer Fortschritte allerdings schrittweise erhöhen.

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

Pünktlich zu den letzten Tagen des goldenen Herbstes, haben die Schweizer Krankenkassen ihre Prämien für das Jahr 2020 veröffentlicht. Und wir können Sie schon mal beruhigen: Es sind richtig gute Nachrichten! Warum das nicht immer so ist und wer sich für das Jahr 2020 besonders freuen kann, erfahren Sie bei uns.

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Was sind Prämien überhaupt?

Das System der Krankenkassen und der Krankenversicherung in der Schweiz ist besonders geprägt durch die Grundversicherung. Diese, wie der Name ja schon sagt, grundlegende Versicherung steht allen Bürgern und Bürgerinnen der Schweiz gleichermassen zu und garantiert allen Menschen eine vergleichbare Versicherung mit gleichen Leistungen. 

Zusätzliche Leistungen dagegen variieren stark und sind vor allem von der gewählten Krankenkasse abhängig. Auch verschieden Pakete werden angeboten – an dieser Stelle muss jeder und jede für sich persönlich entscheiden und vergleichen, welche Angebote mit den eigenen Vorstellungen, Ansprüchen und vor allem Bedürfnissen übereinstimmen. 

Neben individuellen Modellen und Ansichten spielen aber auch Prämien eine grosse und wichtige Rolle. Die Prämien der Grundversicherungen werden von der Krankenkasse selbst festgelegt, wenn auch unter Berücksichtigung einiger Vorschriften.

Allgemein gilt, dass Sie folgende Kategorien bei dem Thema Prämien berücksichtigen müssen:

    • Ihre aktuelle Krankenkasse: Wo sind Sie versichert?
    • Ihre Altersgruppe: Sind Sie über 18? Sind Sie schon im fortgeschrittenen Alter?
    • Ihr aktueller Wohnort: In welchem Kanton leben Sie?

Die Prämien der Krankenkassen stehen unter Beobachtung des BAG – dem Bundesamt für Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für die Gesundheitspolitik in der Schweiz. Im Zusammenspiel mit den Kantonen regelt es die Förderung der Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen. 

Neben den Zuständigkeiten innerhalb des Landes vertritt das Bundesamt für Gesundheit auch die Zuständigkeitsbereiche der Schweiz in internationalen Belangen. Das BAG setzt sich neben der Krankenversicherung und Unfallversicherung auch für weitere Projekte zur Förderung der Gesundheit ein. 

Programme zu den Themen Sucht und Suchtverhalten, sexuell übertragbare Krankheiten sowie der Strahlenschutz gehören folglich ebenso zu den Aufgabenfeldern.

So fallen die Prämien für das Jahr 2020 aus

Wir haben es bereits angedeutet: Die Prämien der Krankenkassen in der Schweiz für das Jahr 2020 wurden veröffentlicht und sie fallen ziemlich positiv aus! Das ist nicht immer der Fall, das wissen die meisten sicher aus dem Jahr 2019. Da gab es nämlich einen durchschnittlichen Anstieg in den Kosten von 1,1 Prozent. 

Für das Jahr 2020 gibt es lediglich einen neuen Anstieg um 0,2 Prozent. Das ist jedoch nur der mittlere Wert. Einzelne Prämien variieren je nach Kanton zwischen -1,5 Prozent und 2,9 Prozent. Die mittlere Prämie beläuft sich laut BAG im Jahr 2020 auf 315,40 Franken. Dabei beinhaltet die Rechnung alle Altersgruppen.

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Prämien für das Jahr 2020. Untergliedert ist diese Darstellung durch die verschiedenen Altersklassen. Berücksichtigt wurden alle Krankenkassen sowie alle Kantone. Das bedeutet, dass die genaue Zahl für Sie variieren kann.

 

Erwachsene

Kinder

junge Erwachsene

mittlere Prämie für 2020

374,40 Franken

98,70 Franken

265,30 Franken

Veränderung zum Vorjahr

Anstieg von 0,3 %

keine Veränderung

Kürzung von 2 %

Gründe für die positive Preisentwicklung

Laut Aussagen des Medizinverbands FMH leisteten Mediziner einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Prämienentwicklung sowie das Kostenwachstum stabilisiert haben. Denn obwohl Ärzte immer häufiger ambulante Eingriffe vornehmen, haben sich die Kosten bei frei praktizierenden Medizinern nicht erhöht. 

Im Gegenzug betont der Krankenkassenverband Santésuisse jedoch, dass diese Trendwende mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dauerhaft anhalten wird. Bleiben die Kosten reduzierende Massnahmen in Zukunft aus, würden sich die Prämien auch wieder um drei bis vier Prozent pro Jahr steigern. Deshalb bleibt abzuwarten, inwiefern der Trend über stabile Preise auch zukünftig anhalten wird. 

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Wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden

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Wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden

Wir kennen das alle: Versicherungen und Co. können ganz schön viel Zeit und vor allem Nerven rauben. Um überhaupt einen aktuellen und umfassenden Überblick zu erhalten, muss sich zunächst in diverse Themen eingearbeitet werden. Anschliessend steht der Krankenkassenvergleich an. Dann fehlt jenes Dokument oder jene Info und bei den Themen ist man sich auch noch nicht ganz sicher.

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Da ist es nur verständlich, wenn man, nachdem man einmal dieses ganze Prozedere durchlaufen hat, froh ist, dass alles abgeschlossen ist. Ein erneuter Wechsel wirkt zu anstrengend – doch ab und zu lohnt sich das Umorientieren. Vor allem, wenn die Wahl der Krankenkasse schon einige Jahre zurückliegt oder Sie umgezogen sind. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und erfahren, wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden.

So ist die Schweiz zusammengesetzt

Die Schweiz ist ein Land in Zentraleuropa und grenzt an Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Italien. Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Hauptstadt ist Bern. Viel interessanter sind jedoch die Einteilung in die verschiedenen Kantone. Folgende Kantone gibt es:

    • Aargau
    • Appenzell Ausserrhoden
    • Appenzell Innerrhoden
    • Basel-Landschaft
    • Basel-Stadt
    • Bern
    • Freiburg
    • Genf
    • Glarus
    • Graubünden
    • Jura
    • Luzern
    • Neuenburg
    • Nidwalden
    • Obwalden
    • Schaffhausen
    • Schwyz
    • Solothurn
    • Gallen
    • Tessin
    • Thurgau
    • Uri
    • Waadt
    • Wallis
    • Zug
    • Zürich

Der Kanton Zürich liegt im Norden des Landes und hat rund 1,5 Millionen Einwohner mit einer Einwohnerdichte von 880 Einwohnern pro Quadratkilometer. Allgemein gilt der Kanton Zürich als sehr lebenswert, betrachtet man die politische, wirtschaftliche und soziale Lage. Doch wie sieht es bei den Krankenkassen aus? Was kann man dort erwarten?

Die Krankenkassen im Kanton Zürich

Der Kanton spielt bei der Wahl der Krankenkasse neben dem Alter und den eigenen Anforderungen und Bedürfnissen die wohl wichtigste Rolle.

Zunächst eine Übersicht der top Krankenkassen in Zürich:

Versicherer und Modell

Monat/ Jahr Prämie

Assura (Pharmed Hausarzt)

264,90 Franken

Assura (Hausarzt)

276,00 Franken

Avenir (Telemedizin)

280,00 Franken

Avenir (Apothekenmodell)

280,00 Franken

Avenir (HMO)

293,70 Franken

Darauf müssen Sie bei der Wahl der Krankenkasse achten

Krankenkasse ist in der Schweiz nicht gleich Krankenkasse und die Leistungen und Prämien können sich teilweise sehr stark unterscheiden. Daher ist es notwendig, sich individuell mit der Wahl der Krankenkasse auseinanderzusetzen. Sie finden die richtige Krankenkasse nur, wenn Sie sich selbst einen guten Überblick machen. 

Sie sollten niemals übereilt handeln und einfach das Erstbeste nehmen, nur damit Sie eine Entscheidung getroffen haben. Im Zuge dessen ist es auch immer von Vorteil, sich mit Freunden auszutauschen und Rat beziehungsweise Erfahrung bei der Familie einzuholen. 

Allerdings sollten Sie sich nicht auf diese Meinungen verlassen, denn die Ansprüche und Anforderungen untereinander sind selten genau gleich. Weiterhin sollten Sie die Kosten im Blick haben. Sie sollten hier einen für Sie ausgewogenen Mix zwischen “nicht das Günstigste, nur weil es günstig ist” und “wenn es teuer ist, muss es ja gut sein” finden. Bei der Betrachtung der Kosten sollten Sie aber natürlich niemals die Inhalte aus dem Auge verlieren.

Die Krankenkasse in Zürich wechseln: so funktioniert’s!

Haben Sie eine Krankenkasse gefunden, die Ihren persönlichen Erwartungen entspricht? Dann sollten Sie den Krankenkassenwechsel auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie bei dem Wechsel alle wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beachten. 

Die obligatorische Grundversicherung können Sie in Zürich alljährlich zum Ende des Jahres kündigen. Hierbei ist es wichtig, sich am Stichtag 30. November zu orientieren. Spätestens am letzten November-Tag muss die bisherige Versicherungsgesellschaft die Kündigung in Schriftform innerhalb der regulären Geschäftszeiten erhalten. 

Haben Sie sich für eine sogenannte ordentliche Franchise entschieden, können Sie die Versicherung ebenfalls zum 1. Juli eines jeden Jahres kündigen. Allerdings müssen Sie im Gegenzug unbedingt einer neuen Versicherung beitreten, um eine lückenlose Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. 

 

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So passen Sie die Krankentaggeld-Versicherung an!

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So passen Sie die Krankentagegeldversicherung der betrieblichen Situation an!

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit kollidieren die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gemäss der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer wiederum, dass dieser seinen bisherigen Lebensstandard aufgrund der fortgesetzten Lohnfortzahlung halten kann.

Krankenkassen

Einen gemeinsamen Konsens finden

Hat ein Arbeitgeber in diesem Fall keine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, trägt dieser das finanzielle Risiko durch einen Verlust einer Arbeitskraft selbst. Das bedeutet, dass Arbeitgeber den Lohn komplett entrichten müssen, ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. 

Ist der Arbeitgeber hingegen nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, erhalten die Arbeitnehmer automatisch kein Ersatzeinkommen mehr. Deshalb ist es für Arbeitnehmer dringend empfehlenswert, eine eigene Krankentaggeld-Police abzuschliessen. 

Liegt demzufolge kein Kollektivvertrag durch den Arbeitgeber vor, müssen Einzelversicherte bei Krankenkassen oder privaten Versicherungsunternehmen mit einer höheren Prämienbelastung rechnen.

Vorteile der Krankentaggeld-Versicherung

Um diese Umstände zu vermeiden, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut beraten, mit der kollektiven Krankentaggeldversicherung eine gemeinsame Lösung zu finden. Generell ist eine kollektive Krankentaggeld-Police keine obligatorische Versicherung. Deshalb steht es dem Arbeitnehmer frei, den Arbeitnehmern die kompletten Prämien von deren Lohn abzuziehen. 

Übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Prämien, muss dieser während der vereinbarten Wartezeit nur 80 Prozent des Lohns auszahlen. Die Finanzierung dieser Versicherung hängt von ihrer jeweiligen Art ab. Eine Einzelversicherung ist im Vergleich mit der Kollektivversicherung generell teurer. Schliesslich lastet das Risiko bei einer Einzelpolice auch nur auf einer einzigen Person. 

Deshalb sind Arbeitgeber gut beraten, sich für eine kollektive Police zu entscheiden und dadurch geringere Prämien zu nutzen. Allerdings gibt es in der Schweiz auch einige Sportarten, deren Ausübung Versicherungen als Wagnis betrachten und deren unfallbedingte Folgen zu Kürzungen des Krankentaggeldes führen können. Dazu gehören unter anderem:

    • Autorennen
    • Extremkarate
    • Motorboot- und Motorradrennen

Keine Standard-Schemen

Für den Abschluss eines kollektiven Vertrags für einen Betrieb gibt es allerdings keine einheitliche Lösung. Private Versicherer und Krankenkassen stellen derartige Vereinbarungen zur Wahl. Jeder Schritt und jede Entscheidung sollte im Vorfeld genau überlegt sein. Nur dann ist es möglich, das passende Produkt mit dem richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. 

Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Als Versicherungsgrundlage kommt beispielsweise das KVG, das Krankenversicherungsgesetz, in Betracht. Darauf basierende Versicherungsverträge gestatten eine besonders flexible Gestaltung. Dem stehen die Richtlinien laut VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz, gegenüber. Hierbei sind Regelungen über Leistungen strenger ausgelegt.

Auf welche Faktoren achten?

Bezüglich der Wartefristen lohnt sich ebenfalls der Blick ins Detail. So schliesst ein auf dem VVG basierender Vertrag eine Kumulation mehrerer Krankheiten zumeist aus. Das bedeutet für Arbeitnehmer, keine Taggeldleistungen zu erhalten, falls diese in einem Monat für 15 Tage und später erneut mit einer anderen Krankheit für 20 Tage krankgeschrieben werden. 

Durch die Police zu erbringende Leistungen werden ebenfalls individuell festgelegt. In dieser Vereinbarung klärt sich unter anderem die Frage, wann der Tagesgeldanspruch beginnt und ob der Leistungsbeginn durch eine Prämienreduktion verschoben werden kann. Ausserdem sollten die Versicherungsnehmer genau durchdenken, welche Leistungen für einen etwaigen Mutterschutz der Arbeitnehmerinnen in Betracht kommen und welcher Höchstverdienst versichert werden soll.

Arbeitgeber sollten das Gespräch mit Arbeitnehmern suchen

Arbeitgeber sind gut beraten, Arbeitnehmer über die individuellen Versicherungsbedingungen zu informieren. Dies ist besonders wichtig, um etwaige entstehende Versicherungslücken zu schliessen. Bei einem Austritt aus dem Unternehmen sollten die Angestellten darüber informiert werden, dass ein Wechsel in eine Einzelversicherung möglich ist. 

Doch ist eine kollektive Krankentaggeld-Versicherung nun eine gute Lösung? Generell natürlich schon. Schliesslich trägt das gemeinsame Versicherungskonzept zu einem solidaren Miteinander bei. Andererseits ist es möglich, unterschiedliche Interessen mit einem Gesamtpaket zu berücksichtigen.

Welche Höhe sollte die Krankentagegeldversicherung abdecken?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von allen monatlichen Ausgaben und Einnahmen ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich über eine individuelle Haushaltsaufstellung ein Bild über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu machen. In aller Regel fallen folgende monatlichen Ausgaben an: 

    • Haushalt: Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon bzw. Internet, Rundfunk, Vereine, Zeitungen
    • Wohnen: Miete, Nebenkosten wie Strom, Gas, Müll, Wasser
    • Kfz-Kosten: Steuer, Kraftstoff, Reparatur (geschätzt)
    • Versicherungen
    • Raten für Sparverträge
    • Finanzierungskosten: Immobilien, Kredit- oder Leasingraten
    • Sonstiges: Fahrtkosten, Unterhaltung, Kultur, Freizeit, Hobby, Steuern, Unterhaltszahlungen, Schule, Aus- bzw. Weiterbildung

Von dieser Summe ziehen potentielle Versicherungsnehmer das voraussichtliche Krankengeld ab. Die sich daraus ergebende Differenz sollte über das Krankentagegeld abgesichert werden. 

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Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?

Unfallversicherung abschliessen?

Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen? Wichtige Details im Überblick!

Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz eine Pflichtversicherung. Diese Police unterliegt in der Schweiz bestimmten Regeln. Beispielsweise muss der Bereich der Unfallversicherung in zwei Teile unterschieden werden. Einerseits wird der Bereich der UVG berücksichtigt, der die berufliche Beschäftigung direkt deckt. Andererseits ist der Bereich der NBU wichtig, der den Freizeitbereich betrifft. 

Unfallversicherung abschliessen?

Diese Kategorie ist übrigens auch für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die wöchentlich über acht Stunden bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Gut zu wissen: In der Schweiz endet die Unfallversicherung mit dem 30. Tag nach dem Zeitpunkt, zu dem Arbeitnehmer zuletzt einen Anspruch auf den halben Lohn geltend machen konnten.

Wer ist durch die Police versichert?

Darauf basierend, sind in der Schweiz alle beschäftigten Arbeitnehmer versichert. Ausserdem erweitert sich dieser Versicherungsschutz auf Lehrlinge, Heimarbeiter, Praktikanten, Volontäre, Hausangestellte, Reinigungspersonal in privaten Haushalten sowie alle Personen, die in Invaliden- und Lehrwerkstätten beschäftigt sind. Als nicht versichert gelten nachfolgende Personengruppen:

    • Selbstständige
    • nicht erwerbstätige Personen, darunter Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, Rentner, Rentnerinnen, Studenten, Studentinnen

Diese Betroffenen sollten sich über die obligatorische Krankenversicherung privat gegen Unfälle absichern. Schliesslich ist eine Unfallversicherung eine Police, die weit über die Serviceleistungen der Grundversicherung von Schweizer Krankenkassen hinausgeht.

Was ist ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne?

Mit Beginn der Arbeitsaufnahme sind Arbeitnehmer automatisch vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Unfallpolice gesichert. Als Unfall wird generell eine unbeabsichtigte, plötzliche und schädigende Aussenwirkung auf den Körper bezeichnet. 

Eine wichtige Bedingung für die Definition eines Unfalls sind damit verbundene physische und/oder psychische Schäden, die Betroffenen als Folge des Unfalls entstehen. Das bedeutet für die UVG – die Unfallversicherung am Arbeitsplatz – wiederum, dass hierbei ein Versicherungsfall eintritt, wenn die mit dem Unfall verbundene Tätigkeit auf Anordnung des Arbeitgebers hin erfolgt ist. 

Dieser UVG-Schutz bezieht sich in der Schweiz ebenfalls auf Unfälle, die sich in Pausen oder dem Betriebsgelände ereignen. Zusätzlich zum Arbeitsunfall definiert die Unfallversicherung jedoch auch Berufskrankheiten als Versicherungsfall. Diesbezüglich ist es jedoch unvermeidbar, dass die Berufskrankheit mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Eine mögliche Ursache sind schädigende Stoffe, die die Berufskrankheit auslösen.

Details zum Beitrag zur Unfallversicherung in der Schweiz

Die UVG wird in der Schweiz durch Beitragszahlungen der Unternehmen gespeist. Sind Versicherte jedoch weniger als durchschnittlich acht Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig, übernehmen die Unternehmen zwar ebenfalls die Bezahlung der damit verbundenen Prämie. 

Allerdings ist in diesem Fall der Arbeitnehmer für die Bezahlung der Mittel von diesem Teil der Unfallversicherung zuständig. Die Höhe dieser Prämie orientiert sich unter anderem am Verdienst.

Spezielle Regelungen für Personen mit geringen Beschäftigungsstunden

Dieser Personenkreis sollte sich ebenfalls vor Augen führen, über die betriebseigene Unfallversicherung nur gegen Berufskrankheiten sowie Berufsunfälle abgesichert zu sein. Das bedeutet wiederum, dass für diese Arbeitnehmer kein automatischer Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle besteht.

Der Leistungsumfang der Unfallversicherung im Überblick

Die Unfallversicherung deckt in der Schweiz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen die Heilungskosten ab. Darüber hinaus sichern die Versicherungsgesellschaften Leistungen wie Renten oder Krankentaggelder zu. Als Maximum ist allerdings ein Verdienst von 148.200 CHF versichert.

Unfallversicherungen sind deshalb in der Schweiz verpflichtet, eine im Betrag sowie der Dauer unbegrenzte angemessene Behandlung zu ermöglichen. Im Einzelnen schliesst die Police deshalb Behandlungen durch einen Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker sowie in Krankenhäusern ein. Das Leistungsspektrum bezieht sich ausserdem auf folgende Leistungen: 

    • zahnmedizinische Behandlungen
    • ambulante und stationäre Behandlungen
    • Analysen
    • Arzneimittel
    • Kuren
    • Heil- und Hilfsmittel.

Ziel all dieser Leistungen ist es, durch den Unfall ausgefallene Körperfunktionen wieder herzustellen. Je nach Sachlage ist es möglich, die Hilfsmittel versicherten Personen auch als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Über diese Leistungen hinaus ermöglichen Versicherungsgesellschaften eine finanzielle Unterstützung für Transport- und Rettungskosten sowie Rücktransport- und Bestattungskosten tödlich verletzter Personen. 

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Unfallversicherung in der Schweiz: Welche Leistungen sind abgedeckt?

Unfallversicherung

Unfallversicherung in der Schweiz: Welche Leistungen sind abgedeckt?

Ein Unfall ist ein Ereignis, das sich nicht vorhersehen lässt. Umso wichtiger ist es, im Schadensfall gut versichert zu sein. Unfallversicherungen in der Schweiz decken deshalb ein grosses Portfolio an Serviceleistungen ab, die medizinisch und finanziell besonders wichtig sind. 

Deshalb umfasst der Leistungskatalog Schweizer Unfallversicherungen die nötige Unterstützung für die Heilbehandlung, erforderliche Heil- bzw. Hilfsmittel, Schadenersatz, Rettungs- bzw. Transportkosten, Taggelder sowie Renten bzw. finanzielle Entschädigungen.

Unfallversicherung

Kostenübernahme von Pflegeleistungen

Um durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall verursachte physische bzw. psychische Schäden zu minimieren, bedarf es stets einer zielorientierten und umfassenden Behandlung mit Unterstützung von Krankenkassen. 

Eine wichtige Grundlage für die Berufsunfallversicherung ist deshalb Artikel 10 UVG (Bundesgesetz für die Unfallversicherung), demzufolge der Anspruch auf eine angemessene Behandlung in puncto Kosten oder Dauer unbegrenzt ist. Dieser Service schliesst im Bedarfsfall Behandlungen durch Mediziner, Chiropraktiker sowie Aufenthalte im Krankenhaus ein. 

Ausserdem haben Betroffene in der Schweiz dank der Serviceleistungen der Krankenkassen die Wahl, welche Mediziner und Heileinrichtungen sie für die Behandlung auswählen. Das Leistungsspektrum umfasst folgende Services:

    1. ambulante bzw. stationäre Behandlungen
    2. zahnmedizinische Therapien
    3. Medikamente
    4. Analysen
    5. Kuren
    6. Heil- und Hilfsmittel (u. a. Prothesen, Hörgeräte)

Ergänzend kommen die Unfallversicherungen bis zu einer festgelegten Grenze für etwaig notwendige Transport- und Rettungskosten sowie den Transportaufwand für tödlich verunglückte Versicherungsnehmer sowie deren Bestattung auf. 

Kostenübernahme von Geldleistungen

Als Ergänzung zu den Sachleistungen trägt die Schweizerische Unfallversicherung Geldleistungen wie Taggelder, Entschädigungszahlungen oder Invaliden- sowie Hinterbliebenenrenten. In der Schweiz hat sich das Taggeld als Lohnersatzleistung bewährt, die in Kraft tritt, falls keine Rentenansprüche bestehen oder Versicherte nicht wieder voll arbeitsfähig sind. 

Als Bezugsgrösse gilt der zuletzt erreichte Arbeitslohn, von dem Versicherungsnehmer insgesamt 80 Prozent des letzten Gehalts oder Teilbeträge als Taggeld erhalten. Dieser Anspruch steht Betroffenen im Regelfall ab dem dritten Tag nach der Berufsunfähigkeit oder dem Unfall zu. Folgendes Beispiel veranschaulicht die Ansprüche auf auszuzahlendes Tagesgeld:

    • Arbeitslohn vor Berufsunfall: 2.670 CHF
    • davon volles Tagesgeld (80 Prozent) bzw. davon ausgezahlt (voll arbeitsunfähig): 2.136 CHF
    • davon ausgezahlt (70 Prozent arbeitsunfähig): 1.495,20 CHF

Details zur Invaliden- und Hinterbliebenenrente

Berufskrankheiten sowie Arbeitsunfälle sind jedoch auch regelmässig der Grund dafür, dass Versicherte nicht mehr komplett erwerbsfähig sind oder keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Deshalb sichert die Unfallversicherung Rentenleistungen zu, um den Lohnausfall zu kompensieren. 

Um diese Ansprüche geltend zu machen, sind Versicherte zum Nachweis einer MdE – einer Minderung der Erwerbsfähigkeit – verpflichtet. Die Höhe der Invalidenrente orientiert sich am Lohn der letzten zwölf Monate. Bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit besteht ein Rentenanspruch von maximal 80 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene

Doch nicht nur Versicherungsnehmer profitieren im Schadensfall vom Rentenanspruch der Schweizer Unfallversicherung. Führt der Arbeitsunfall oder die Berufsunfähigkeit sogar zum Tod des Versicherungsnehmers, dürfen laut Gesetz ebenfalls Ehegatten sowie hinterbliebene Kinder einen Anspruch gegen die Unfallversicherung erheben. 

Zum Erhalt einer Witwen- bzw. Witwerrente müssen die überlebenden Ehegatten bestimmte Bedingungen erfüllen. So besteht ein Anspruch auf eine lebenslange Rente beispielsweise dann, wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Verwitwung rentenberechtigte Kinder haben oder rentenberechtigte Kinder im Haushalt der verwitweten Ehegatten wohnhaft sind. 

Ergänzend haben hinterbliebene Kinder der Versicherten nach Schweizer Recht einen Anspruch auf Voll- bzw. Halbwaisenrente. Die Rentenhöhen splitten sich in folgende Sätze auf:

    1. Witwen- bzw. Witwerrente: 40 Prozent
    2. Vollwaisenrente: 25 Prozent
    3. Halbwaisenrente: 15 Prozent

Allerdings darf die Gesamtsumme aller Rentenansprüche nicht das Maximum von über 70 Prozent des gesamten Verdienstes der Verstorbenen übersteigen. Durch geschiedene Ehegatten entstehende Ansprüche werden mit 20 Prozent des Verdienstes berechnet und steigern das Maximum auf bis zu 90 Prozent. Hierfür gilt jedoch als Voraussetzung, dass der Versicherte während des Versicherungsfalls unterhaltspflichtig gewesen wäre.

Wer ist automatisch in der Unfallversicherung versichert?

Bei einer Unfallversicherung in der Schweiz sind alle Arbeitnehmer generell versichert. Diese Regelung trifft ebenfalls auf Heimarbeiter, Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre, in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen, Reinigungspersonal sowie Hausangestellte zu. Im Gegensatz dazu sind Selbständige oder nicht erwerbstätige Menschen wie Rentner, Hausfrauen, Studenten und Kinder nicht mitversichert. 

Deshalb sind diese Personengruppen gut beraten, sich über eine obligatorische Krankenversicherung gegen Unfälle abzusichern. Beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber auf weniger als acht Stunden, sind diese Arbeitnehmer nur gegen Berufskrankheiten und Berufsunfälle abgesichert. Vom Versicherungsschutz sind in diesem Fall Nichtsberufsunfälle ausgeschlossen. 

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Ein Arbeitsunfall: Zahlt die Krankenkasse?

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Vor einem Arbeitsunfall, auch als Betriebsunfall bekannt, ist niemand gefeit. Eine Unachtsamkeit oder eine falsche Handbewegung genügt, um schlimmstenfalls folgenschwere Verletzungen herbeizuführen. Deshalb sind Arbeitgeber in der Schweiz verpflichtet, eine Police bei Ihrer Krankenkasse gegen Berufsunfälle abzuschliessen. 

Sind die Angestellten mindestens acht Stunden je Woche im gleichen Betrieb tätig, ist ausserdem eine Versicherung gegen Nichtberufsunfälle erforderlich.

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Unterscheidung von Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen

In der Schweiz differenzieren Versicherungsgesellschaften nach sogenannten Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen. Diese beiden Arten an Arbeitsunfällen zeichnen sich durch nachfolgende Besonderheiten aus:

    • Berufsunfall: Ereignisse bezeichnet, die bei Arbeiten auftreten, welche auf Anordnung des Arbeitgebers oder in dessen Interesse durchgeführt werden
    • Nichtberufsunfall: Unfall, der auf dem Arbeitsweg, bei der Ausübung von Sportarten oder anderweitig in der Freizeit passiert

Ein Unfall ist geschehen: und nun?

Nach einem Berufs- oder Nichtberufsunfall sind Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Die Arbeitgeber haben daraufhin wiederum die Pflicht, den Unfall umgehend dem Versicherungsunternehmen zu melden. 

Daraufhin erhalten betroffene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein Formular, das behandelnde Ärzte wahrheitsgetreu und komplett ausfüllen müssen. Anschliessend wird das Ereignis sofort dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt, eventuell auch über eine Onlinemeldung. 

Als etwaige Leistungsträger kommen Unfallversicherungsunternehmen, Betriebshaftpflichtversicherer, Zusatzversicherer eines Arbeitgebers beziehungsweise des Verunfallten oder Invalidenversicherungsgesellschaften in Betracht. Alternativ stellen sich Anbieter für Alters- und Hinterbliebenenversicherungen, Vorsorgeversicherungen oder Haftpflichtversicherungsgesellschaften als mögliche Leistungsträger zur Verfügung.

Haben Betroffene einen Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach einem Unfall deren Lohn für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent weiterzuzahlen. Allerdings bestehen keine eindeutigen Regelungen über die Dauer der Lohnfortzahlung. 

Aus Sicherheitsgründen sind in der Schweiz deshalb alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall haben Betroffene einen Anspruch auf ein Taggeld, das sich auf 80 Prozent des Lohns beläuft. Hierbei ist es unerheblich, ob der Unfall in der Freizeit oder während der Arbeit geschehen ist.

Sonderregelungen für Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigungsstunden

Sonderregelungen gelten ausschliesslich für Arbeitnehmer, die weniger als acht Stunden pro Woche beruflich tätig sind. Bei diesen Angestellten sind nur die Unfälle und Berufsunfälle versichert, die den Arbeitsweg betreffen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Lohn dieser Personen für einen gewissen Zeitraum in Höhe von 80 Prozent auszuzahlen. 

Eine Dauer der Lohnfortzahlung ist auch in diesem Fall nicht explizit gesetzlich geregelt. Doch laut Gerichtspraxis sollten Arbeitgeber im ersten Dienstjahr ein Minimum von drei Wochen berücksichtigen. 

Dauert das Arbeitsverhältnis hingegen länger an, treten Richtlinien wie die Basler, Zürcher oder Berner Skala in Kraft. In diesen Tabellen ist vermerkt, über welchen Zeitraum Arbeitgeber den Lohn in Abhängigkeit der Dienstjahre auszahlen müssen.

Ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit möglich?

Nach einem Unfall ist das Risiko hoch, für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig zu sein. Im Rahmen einer beschränkten festgelegten Zeit sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dann nicht berechtigt, ihre Mitarbeiter zu kündigen. Umso wichtiger ist es, die Unterstützung von Krankenkassen vollends auszuschöpfen und sich einer bestmöglichen Therapie zu unterziehen.

Dürfen Betroffene trotz Arztzeugnis arbeiten?

Wer arbeitsunfähig ist, darf auch nicht arbeiten. Andernfalls gehen Arbeitnehmer das Risiko ein, dass die Krankentagegeldversicherung das Krankentaggeld zurückfordert. Schlimmstenfalls reichen die Versicherungsunternehmen sogar Strafanzeige ein.

Ein Arbeitsunfallversicherung finden: Ein Vergleich hilft weiter

Möchten Arbeitgeber eine Unfallversicherung für ihre Angestellten abschliessen oder sind Privatpersonen an der Police interessiert, ist ein Versicherungsvergleich im Vorfeld dringend empfehlenswert. 

Offerten einzelner Versicherungsunternehmen unterscheiden sich zum Teil eklatant voneinander. Wer deshalb das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sucht, erhält in einem Versicherungsvergleich einen repräsentativen Überblick über die einzelnen Offerten. 

Diese Vergleiche sind heutzutage problemlos im Internet möglich. Die Eingabe weniger Informationen und Daten genügt, um sich detailliert über die Versicherungskonditionen und Angebote zu informieren. 

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Welche Impfungen deckt die Grundversicherung ab?

Familienversicherung

Welche Impfungen deckt die Grundversicherung ab?

Die Grundversicherung trägt in der Schweiz die Kosten für alle Basisimpfungen, die für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene empfohlen werden. All diese Impfungen sind im Schweizerischen Impfplan schriftlich festgehalten. 

Um stets dem neuesten Stand der Medizin zu entsprechen, aktualisiert die Eidgenössische Kommission für Impffragen, die EKIF, diesen Plan in Kooperation mit dem BAG beziehungsweise Bundesamt für Gesundheit regelmässig.

Familienversicherung

In der Schweiz wird zwischen drei Kategorien empfohlener Impfungen unterschieden:

    • empfehlenswerte Basisimpfungen für alle Altersgruppen
    • empfehlenswerte ergänzende Impfungen
    • Impfungen, die für spezielle Risikogruppen bzw. Risikosituationen empfohlen werden

Als Ergänzung zu den Basisimpfungen beugen Impfungen der zweiten Kategorie deutlich definierten Risiken wie einer Meningokokken-Ansteckung vor. Diese Impfungen sind für die öffentliche Gesundheit zwar nur wenig sinnvoll. 

Doch für das einzelne Individuum sind diese Impfungen äusserst vorteilhaft. Der dritten Kategorie gehören wiederum Impfungen an, die auf einen Schutz besonders anfälliger Personengruppen wie Menschen mit unzureichendem Immunschutz oder Frühgeborene abzielt. 

Ausserdem sind diese Impfungen für Personen empfehlenswert, die häufig mit anfälligen bzw. kranken Personen in Kontakt stehen. Diesen Risikogruppen gehören beispielsweise Mediziner oder Pflegepersonal an.

Diese Impfungen deckt die Grundversicherung ab

Für nachfolgende Impfungen trägt die Grundversicherung die Kosten generell, jedoch abzüglich Franchise und Selbstbehalt:

    • Windpocken (Varizellen)
    • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
    • Tetanus (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Diphtherie (alle zehn Jahre nachimpfen)
    • Haemophilus Influenzae Typ B
    • Keuchhusten (Pertussis)
    • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
    • Pneumokokken
    • Hepatitis B
    • Hepatitis A (nur für spezielle Risikogruppen)
    • Gebärmutterhalskrebs (HPV bzw. Humane Papillomaviren): falls Impfung infolge eines kantonalen Programms erfolgt, werden die Kosten für Mädchen von 11 bis 19 Jahren rückvergütet
    • Influenza: Impfung für Personen mit erhöhtem Risiko für komplizierte Grippeerkrankung sowie für Personen ab 65 Jahren

Eine Kostenübernahme für eine Tetanusimpfung erfolgt nach einem Unfall durch die SUVA, falls laut Impfplan zugleich eine Impfung gegen Keuchhusten angeraten wird.

Diese empfohlenen ergänzenden Impfungen übernimmt die Grundversicherung

Nachfolgende Impfungen übernimmt die Grundversicherung in der Schweiz mit gewissen Einschränkungen, die ebenfalls aufgeführt sind. Ein Beispiel ist die Meningokokkenimpfung, deren Kosten die Grundversicherung bei einer Impfung für Kinder von zwei bis fünf Jahren sowie für Jugendliche von 11 bis 15 Jahren übernimmt. 

Allerdings trägt die Grundversicherung die damit verbundenen Kosten nur abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Ausserdem trägt die Grundversicherung die Kosten für die Impfung gegen HPV für Frauen von 20 bis 26 Jahren sowie für männliche Patienten von 11 bis 26 Jahren. 

Diese Kosten übernimmt die Versicherung befreit von der Franchise im Rahmen kantonaler Programme. Allerdings ist es hierbei wichtig, dass die erste Impfung des Impfschemas vor dem 27. Geburtstag beginnt.

Impfungen aufgrund bestimmter Risikofaktoren

Eine Vergütung der für Risikosituationen oder Risikogruppen empfohlenen Impfungen erfolgt in aller Regel durch den Arbeitgeber oder die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ergänzt tragen die Grundversicherungen die Kosten für FSME-Impfungen für Personen ab sechs Jahren abzüglich Selbstbehalt und Franchise. 

Allerdings wird diese Impfung nur für Menschen gewährleistet, die sich vermehrt in Regionen mit FSME-Impfempfehlung aufhalten. Auch in diesen Fällen werden Arbeitgeber zur Kostenübernahme der Impfung verpflichtet, deren Angestellte sich aus beruflichen Gründen vermehrt in diesen Gebieten aufhalten. 

Im Gegenzug sind Impfungen von der Kostenübernahme durch die Grundversicherung ausgeschlossen, die für Ferienreisen notwendig sind. In diese Kategorie fallen beispielsweise Tollwut, Gelbfieber oder die Japanische Enzephalitis.

Die Impfwoche: Ein besonderer Event

Zum wiederholten Male hat sich die Schweiz mittlerweile schon an der Europäischen Impfwoche beteiligt, die durch die Weltgesundheitsorganisation veranstaltet wird. Dieses Ereignis soll immer mehr Menschen dazu bewegen, regelmässig ihren Impfstatus zu kontrollieren. 

Diese Impfwoche bietet allen Schweizer Einwohnern die Gelegenheit, das elektronische Impfbuch unter www.meineimpfungen.ch validieren zu lassen. Führt die Überprüfung dazu, dass Impfungen fällig sind oder gar komplett fehlen, erhalten die Inhaber via SMS oder Mail darüber Bescheid. 

Ausserdem unterstützt die Schweiz die Initiative dabei, masernfrei zu bleiben bzw. zu werden. 

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Wann ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

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Wann ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Niemand ist vor einer schwerwiegenden Erkrankung gefeit. Früher oder später werden die meisten Menschen mit der Situation konfrontiert, krankheitsbedingt für eine bestimmte Zeit auszufallen und in diesem Zeitraum auch keine Arbeitsleistung zu erbringen. 

Doch trotz des ausbleibenden Verdienstes laufen die Kosten weiter. Wer diese Phase überbrücken möchte, findet mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zwar gewiss eine wichtige Unterstützung. Doch häufig genügt das Geld nicht, um seinen bisherigen Lebensstandard zu bewahren. Eine Vorsorge ist deshalb besonders wichtig.

Familienversicherung

Risiken im Krankheitsfall minimieren

Deshalb bieten Versicherungsunternehmen in der Schweiz das sogenannte Krankentaggeld an. Um eigene Risiken zu minimieren, schliessen zahlreiche Arbeitgeber in der Schweiz automatisch eine kollektive Krankentagegeldversicherung ab. 

Von diesem Service profitieren ebenfalls Arbeitnehmer, da das Krankentagegeld den Lohnausfall in gewissem Umfang ersetzt. Ist jedoch keine Kollektivversicherung vorhanden, stehen die Möglichkeiten für dieses Versicherungsmodell dennoch offen. 

Allerdings bedarf es in diesem Fall eines Einzelversicherungsvertrags, um durch eine Versicherungsgesellschaft das Krankentagegeld zu erhalten.

Deshalb ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll

Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, ihren Angestellten den Lohn im Krankheitsfall für einen festgelegten Zeitraum weiterhin auszuzahlen. Dennoch bestehen Ausnahmen, die bei Betroffenen schnell zu einem finanziellen Engpass führen. 

Wer beispielsweise schwer erkrankt und noch keine drei Monate für das aktuelle Unternehmen tätig ist, hat während des Ausfalls auch keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tritt für den Arbeitgeber gemäss OR, dem Obligationenrecht, in der Schweiz nämlich erst nach drei Monaten ein. Während des ersten Beschäftigungsjahres haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung auf bis zu drei Wochen. 

Besteht das Arbeitsverhältnis hingegen schon seit längerer Zeit, steigert sich dieser Anspruch laut Gesetzgeber auf eine “angemessen längere Zeit”. Zu diesem Thema liegen einzelnen Kantonen sogenannte Lohnfortzahlungsskalen vor. Demzufolge räumt ein Arbeitgeber seinem kranken Mitarbeiter im zweiten Anstellungsjahr gemäss der Berner Skala eine Lohnfortzahlung von bis zu vier Wochen ein. 

Gemäss der Zürcher und Basler Skala verlängert sich die Dauer in diesen Kantonen unter gleichen Bedingungen auf bis zu acht Wochen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • darauf aufbauende finanzielle Sicherheit

Kollektive Versicherungsmodelle für Arbeitnehmer

Diese Regelungen jagen jedoch so manchem Arbeitnehmer Sorgenfalten ins Gesicht. Einen entsprechenden finanziellen Schutz bietet dabei das Schweizerische Krankentaggeld. Tatsächlich ist es in der Schweiz in zahlreichen Betrieben üblich, für die gesamte Belegschaft eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. 

Diese Serviceleistungen gehen je nach Vertrag sogar über den gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung hinaus. Entsprechende Vereinbarungen müssen natürlich in jedem Versicherungsvertrag individuell in einem Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart werden.

Vorteile für Selbständige

Eine Kollektivversicherung zielt darauf ab, bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld bis zu 720 beziehungsweise 730 Tage zu beziehen. Diese Leistung wird in aller Regel nach dem Ablauf einer Wartefrist fällig. 

Diese Regelung bedeutet für Arbeitnehmer wiederum, dass diese das Krankentagegeld erst nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist erhalten. Allerdings sind die Vereinbarungen rechtlich zulässig, denen zufolge Arbeitnehmer nur 80 Prozent ihres Einkommens erhalten. 

Selbständige sollten sich für eine Krankentaggeld-Versicherung entscheiden, um durch eine Erkrankung hervorgerufene Einkommensausfälle zu kompensieren. 

Beispielsweise sind Selbständige nach einem Wechsel aus einem Angestelltenverhältnis binnen 30 Tagen berechtigt, eine existente kollektive Krankentaggeld-Police in eine Einzelversicherung umzuwandeln. Wer hingegen eigene Mitarbeiter beschäftigt, könnte sich eventuell für eine Kollektivversicherung für das ganze Unternehmen entscheiden.

Wie teuer ist die Krankentagegeldversicherung?

Die Höhe der Kosten für diese Police richtet sich nach der Frage, ob Sie selbständig, in einem Unternehmen oder als Hausfrau bzw. Hausmann tätig sind. Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis, übernehmen Sie üblicherweise 50 Prozent der Kosten. Andernfalls müssen Sie die vollen Versicherungsprämien entrichten. Die Höhe der Prämien ist dabei von folgenden Faktoren abhängig: 

    1. Unterliegen Sie einer Kollektivversicherung oder Einzelpolice?
    2. Wie ist Ihr aktueller Gesundheitszustand?
    3. Welchen Leistungsumfang präferieren Sie?
    4. Wie lange soll die Wartezeit bis zur erstmaligen Auszahlung des Krankentagegelds andauern?

Können Sie beispielsweise einen kurzen Zeitraum ohne Lohnauszahlung auskommen, können Sie die Kosten der Police mit einer längeren Wartezeit reduzieren. Dieses Modell schützt Sie bei längeren Arbeitsausfällen. 

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Schweizer Krankenkassen: Wann müssen Kinder angemeldet werden?

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Die Geburt eines Kindes ist ein Segen für Familien. Doch damit die Jungen und Mädchen von Beginn an ein unbeschwertes Leben führen können, ist eine eigene Krankenversicherung in der Schweiz dringend erforderlich. Doch welche Fristen müssen Eltern nach der Geburt Ihres Nachwuchses einhalten? Was geschieht, wenn die Kinder schon krank das Licht der Welt erblicken? Der nachfolgende Ratgeber gibt Aufschluss.

Familienversicherung

Festgelegte Regeln durch das Krankenversicherungsgesetz

Das Krankenversicherungsgesetz legt in der Schweiz fest, dass Eltern innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes zur Versicherung bei der Krankenkasse verpflichtet sind. Die Krankenversicherungsunternehmen gewährleisten eine Absicherung bei einem Unfall oder im Krankheitsfall. 

Der Versicherungsschutz ist in der Schweiz obligatorisch. Durch die Anmeldung werden die Jungen und Mädchen automatisch auf den Zeitpunkt ihrer Geburt rückversichert. Lassen Eltern diese Drei-Monats-Frist verstreichen, bildet sich automatisch eine Lücke. 

In diesem Fall ist die Grundversicherung trotz der verspäteten Anmeldung verpflichtet, das Kind aufzunehmen. Allerdings steht es dem Versicherungsunternehmen in diesem Fall frei, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Serviceleistungen zu verweigern.

Auf Nummer sicher gehen: Mit einer Anmeldung vor der Geburt des Kindes

Eltern gehen deshalb in der Schweiz auf Nummer sicher, wenn sie den neuen Erdenbürger schon vor der Geburt für eine Grundversicherung anmelden. Nach der Geburt eines Kindes herrscht in vielen Familien Ausnahmezustand. Die Kleinsten verlangen ihren Eltern alles ab. Organisatorische Aufgaben geraten schnell in Vergessenheit. In diesem Fall hilft eine vorzeitige Anmeldung weiter.

Erkrankte Kinder werden ebenfalls in die Grundversicherung aufgenommen

In der Schweiz sind Krankenversicherungen dazu verpflichtet, erkrankte Kinder ebenfalls vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen. Möchten die Mütter und Väter kranke Kinder nach der Geburt jedoch für eine Zusatzversicherung anmelden, darf das Versicherungsunternehmen auf einen Vorbehalt verweisen oder den Antrag auch komplett ablehnen. 

Aus dem Grund sind Eltern wiederum gut beraten, einen Antrag für eine Zusatzversicherung bereits vor der Geburt zu stellen. Allerdings bieten diesen Service längst nicht alle Krankenversicherungen an.

Die Wahl der Zusatzversicherung mit Bedacht auswählen

Auf welche Zusatzversicherung im Einzelfall die Wahl fällt, dürfen Eltern natürlich allein entscheiden. Dennoch belegen aktuelle Statistiken, dass immer mehr Kinder auf kostenintensive Zahnkorrekturen angewiesen sind. Der Abschluss einer Zahnversicherung wird ebenfalls direkt nach der Geburt empfohlen. 

Zu späteren Zeitpunkten fordern die meisten Anbieter für Zusatzversicherungen in der Schweiz eine umfassende zahnärztliche Untersuchung, bevor die Kinder in die Schweiz aufgenommen werden. Die Angebote einzelner Versicherungsanbieter unterscheiden sich zum Teil eklatant. Folgende Zusatzversicherungen kommen ebenfalls in Betracht:

    • Zusatzversicherungen für eine Kostenübernahme für Kontaktlinsen und Brillen
    • Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsformen
    • Spitalversicherungen

Das Preis-Leistungs-Verhältnis einzelner Versicherungsangebote überprüfen

Umso wichtiger ist es deshalb, Angebote detailliert zu überprüfen – mit besonderem Hauptaugenmerk auf das Preis-Leistungs-Verhältnis. Ein weiterer wichtiger Faktor ist ausserdem, dass zahlreiche Versicherungsunternehmen für Zahn-Policen eine sogenannte Karenzfrist von mehreren Monaten in ihre Versicherungsverträge einbeziehen. 

Diese Regelung hat für Versicherungsnehmer zum Teil drastische Folgen. Unter diesen Umständen ist es durchaus möglich, dass vom individuellen Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bis zum Fristablauf keine Behandlungskosten übernommen werden. 

In diesem Fall müssten die Versicherungsnehmer – trotz abgeschlossener Versicherung – die Gebühren für die Behandlungen tragen.

Die Wahl der Kasse gut durchdenken

Generell sollten sich junge Eltern vor Augen führen, dass die ausgewählte Krankenkasse nicht unbedingt die gleiche Versicherungsgesellschaft wie die der Eltern sein muss. Ein Vergleich lohnt sich. Schliesslich können sich Unterschiede auf mehrere hundert Franken belaufen. 

Generell haben die Jungen und Mädchen in der Grundversicherung keine obligatorische Franchise. Das bedeutet, dass Eltern lediglich zehn Prozent an Selbstbehalt bis höchstens 350 Franken pro Jahr entrichten. Entscheiden sich die Eltern hingegen für eine Franchise von 100 bis 600 Franken, erhalten sie einen Prämienabschlag. 

Allerdings macht das Franchisemodell für Kinder im Regelfall keinen Sinn, da Kleinkinder engmaschig vom Arzt untersucht und behandelt werden. 

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