Rechtsschutzversicherung: Was kann man versichern, was nicht?

Was kann man versichern, was nicht

Rechtsschutzversicherung: Was kann man versichern, was nicht?

Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, sollten Sie genau prüfen, was überhaupt versichert ist. In der Regel werden über die Privat- und die Verkehrsrechtsschutzversicherung die folgenden Bereichen abgesichert:

Was kann man versichern, was nicht
    • Ansprüche als Geschädigter oder Opfer im Sinne des Schadenersatzrechts
    • Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Sozialversicherungen im Rahmen des Versicherungsrechts (jedoch von vielen Rechtsschutzversicherern mittlerweile ausgeschlossen oder nur noch eingeschränkt versichert)
    • Strafverteidigung bei Fahrlässigkeit
    • Streitigkeiten mit Ärzten
    • übriges Vertragsrecht
    • Kosten bei Streitigkeiten bei Missachtung von Verkehrsvorschriften
    • Streitigkeiten bei Kauf, Miete, Pacht, Leasing oder Reparaturen
    • Streitigkeiten bei Ausweisentzug
    • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (oft nur beschränkt)
    • Streitigkeiten im Sinne des Familien-, Ehe- oder Erbrechts (eingeschränkt)

Die Versicherer legen den Umfang ihrer Leistungen frei fest und somit können einzelne Versicherungen die oben genannten Punkte ausschliessen. Wichtig: Auch bei ausgeschlossenen Streitfällen, wie sie im Folgenden aufgeführt werden, ist oft die Beratung zum Streitfall versicherbar und an eine bestimmte Höchstgrenze (z. B. 300 Schweizer Franken pro Versicherungsfall) gekoppelt. Ausgeschlossen werden in der Regel die folgenden Rechtsfälle bzw. wird nur eine Beratung angeboten:

    • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (zuständig ist die Privathaftpflichtversicherung)
    • bereits laufende Rechtsstreitigkeiten
    • Streitigkeiten von Selbstständigen
    • Rechtsfälle im Rahmen des Erwerbs oder Verkaufs von Wertpapieren
    • Rechtsfälle im Rahmen eines Immobilienbesitzes, Verkaufs oder Ankaufs von Immobilien
    • Streitigkeiten im Rahmen des Steuer- und Abgaberechts
    • Rechtsfälle rund um das Ausländerrecht
    • Streitigkeiten im Rahmen des Kirchenrechts
    • Streitigkeiten durch Wetten und Glücksspiele
    • Streitigkeiten mit dem Versicherer selbst
    • Rechtsfälle im Rahmen des Gesellschafts-, Stiftungs- und Vereinsrechts
    • Zollstreitigkeiten
    • Rechtsfälle im Zusammenhang mit Fahrzeugen: unberechtigte Fahrzeugnutzung, Fahren ohne Führerschein, gewerbsmässiger Verkauf und Ankauf von Fahrzeugen

Der genaue Leistungsumfang des Versicherungsanbieters ist gemäss der Versicherungspolice zu prüfen. Ein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz muss individuell abgeschlossen werden, teilweise ist er gar nicht möglich. Eventuelle Kosten aus Rechtsstreitigkeiten müssen dann selbst getragen werden.

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Auf was ist bei der Rechtsschutzversicherung zu achten?

Rechtsschutzversicherung

Auf was ist bei der Rechtsschutzversicherung zu achten?

Die Rechtsschutzversicherung wird von vielen Assekuranzen angeboten, jedoch unterscheiden sich die einzelnen Anbieter in Bezug auf die gebotenen Leistungen bzw. die Leistungsausschlüsse. 

Rechtsschutzversicherung

Häufig werden einzelne Leistungen ausgeschlossen, wie zum Beispiel das Nachbarschaftsrecht oder das Erbrecht. Streitfälle, die in diese Bereiche einzuordnen sind, werden von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen. Vor Abschluss der Versicherung sollten Sie daher darauf achten, dass alle gewünschten Versicherungsbereiche im Vertrag enthalten sind. Häufig können noch fehlende Bereiche nachversichert werden, was jedoch eine deutliche Erhöhung der Prämien nach sich ziehen kann.

Neben der Abdeckung möglichst vieler Rechtsbereiche und Arten von Streitfällen sollten Sie auf die Höhe der Leistungen im Einzelfall achten. Eine Rechtsberatung bei freier Anwaltswahl kann schnell sehr teuer werden, dann ist gut zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung die entsprechenden Kosten dafür auch übernimmt. Wichtig ist dabei auch, ob der Versicherer die Kosten für die erste Rechtsberatung übernimmt oder für eine rechtliche Vertretung des Versicherten. In Letzterem Fall trägt dieser die nach der ersten Beratung anfallenden Kosten allein. Zusätzlich sind eventuelle Deckelungen von Schadenshöhen pro Schadensfall wichtig. Diese sollten immer ausreichend hoch sein, um die Kosten wirklich restlos tilgen zu können. Achten Sie zudem auf den Mindeststreitbetrag, der pro Streitfall erreicht werden muss. Setzt die Versicherung den Wert eher hoch an, sind Bagatellschäden nicht versichert.

 

Vergleichen Sie auch, ob Sie mit einer Privatrechtsschutzversicherung oder mit dem Familienpaket bzw. mit der Kombination verschiedener Rechtsschutzversicherungen (z. B. Privatrechtsschutz plus Verkehrsrechtsschutz) günstiger kommen oder ob Sie nur die für Sie wichtigsten Lebensbereiche absichern wollen.

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Was bedeutet Privatrechtsschutz?

Was bedeutet Privatrechtsschutz

Was bedeutet Privatrechtsschutz?

Die Privatrechtsschutzversicherungist als Einzelversicherung abzuschliessen oder kann auch im Rahmen einer Familienversicherung abgeschlossen werden. Die Leistungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich häufig, daher ist ein genauer Vergleich der Angebote vor dem Abschluss der Versicherung unbedingt empfehlenswert, zumal auch die Prämien stark differieren.

Was bedeutet Privatrechtsschutz

Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt eine Beratung von Privatpersonen bzw. deren Vertretung in Streitfällen. Der Abschluss der Versicherung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Grundlegend sind meist folgende Risiken in der Privatrechtsschutzversicherung abgesichert:

    • Schadenersatzforderungen
    • Verteidigung bei Streitigkeiten wegen Fahrlässigkeit, Notstand und Notwehr
    • Streitigkeiten aufgrund ärztlicher Behandlungen
    • Streitigkeiten aus Verträgen und Versicherungen
    • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
    • Miet- und Pachtstreitigkeiten
    • Rechtsberatung bei Streitigkeiten in der Familie, bei Erbangelegenheiten und unter Nachbarn
    • Streitigkeiten um Sachen

Diese Auflistung klingt erst einmal nach einer vollständigen Absicherung gegen Streitfälle aller Art. Doch die Realität sieht ein wenig anders aus und offenbart sich bei näherem Hinsehen bzw. Studieren der Vertragsklauseln der Privatrechtsschutzversicherung. Viele Versicherer schliessen einzelne Streitigkeiten aus, gerade Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder unter Nachbarn sind häufig nicht regulär abgesichert. Diese Fälle können gegen Zahlung einer höheren Prämie zusätzlich versichert werden. Teilweise werden bestimmte Streitigkeiten auch gänzlich ausgeschlossen. Ausserdem wird meist ein Mindeststreitbetrag festgehalten. Vereinfacht gesagt: Wer sich mit einem Verkäufer einer Sache wegen Kleinigkeiten streitet, muss die Kosten für den Streitfall selbst tragen.

Die einzelnen Versicherer vereinbaren bei Vertragsschluss eine Maximalsumme als Leistungsumfang, die beispielsweise bei 250.000 Schweizer Franken für einen Schadensfall liegen kann. Die Kosten für eine rechtliche Beratung werden separat festgelegt und betragen häufig 500 Franken pro Beratungsfall.

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Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz?

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz?

Die Rechtsschutzversicherung ist durch verschiedene Einzelversicherungen zu ergänzen. So kann ein Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden, der die teils hohen Auslagen in Verkehrsrechtsstreitigkeiten übernimmt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt beispielsweise bei Unfällen und Schäden ein, die im Strassenverkehr geschehen.

Was bedeutet Verkehrsrechtsschutz

Wer in einen Unfall verwickelt, jedoch nicht der Schadensverursacher ist, kann mithilfe des Verkehrsrechtsschutzes seine Ansprüche geltend machen. Ausserdem schützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit der eigenen Autoversicherung. Übernommen werden unter anderem die folgenden Kosten:

    • Honorare für Anwälte
    • Kosten für Gutachter
    • Gerichtskosten
    • Entschädigungsleistungen

Wichtig zu wissen: Der Verkehrsrechtsschutz ist nicht nur für Autofahrer relevant, sondern kann auch für Fussgänger oder Radfahrer hilfreich sein. Wer beispielsweise als Fussgänger beim Überqueren der Strasse von einem Auto angefahren wird, kann seinen Schaden beim Unfallverursacher geltend machen. Dafür erhält der Betreffende Unterstützung durch den Verkehrsrechtsschutz. Vor allem bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen entstehen oft langwierige Streitfälle, die mit hohen Kosten einhergehen. Wer sich dann nicht um die finanzielle Absicherung des Streitfalls sorgen muss, ist auf der sicheren Seite und kann sich auf das Gesundwerden konzentrieren. Der eingeschaltete Anwalt erledigt den Rest und verhilft zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche.

 

Der Verkehrsrechtsschutz kann mit anderen Versicherungsbausteinen kombiniert werden, wobei vor allem die Kombination mit der Privatrechtsschutzversicherung häufig gewählt wird. Doch Vorsicht: Die Prämien der einzelnen Anbieter unterscheiden sich teils sehr stark, sodass ein genauer Vergleich der Offerten unbedingt empfehlenswert ist. Bei alleinigem Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung liegen die üblichen Prämien zwischen 65 und 150 Schweizer Franken im Jahr, wobei diese Kosten im Falle einer Rechtsstreitigkeit ganz schnell um ein Vielfaches überstiegen werden können. Gut, wenn diese dann versicherungstechnisch abgesichert sind.

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Was ist eine Rechtsschutzversicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Entgegen der häufigen Annahme ist eine Rechtsschutzversicherung keineswegs eine Möglichkeit, sein Recht wirklich ohne jegliche Kosten durchsetzen zu können. Richtig hingegen ist, dass eine Rechtsschutzversicherung die Interessen der Versicherten wahren soll. 

Was ist eine Rechtsschutzversicherung

Die freiwillige Versicherung ist von verschiedenen Anbietern und in unterschiedlichen Preislagen zu bekommen, abgesichert werden sollen die Kosten für Anwaltshonorare, Gutachten und Gerichtsgebühren. Ausserdem werden Entschädigungsleistungen bei einem Prozess übernommen, wobei diese Leistungen an den Gegner des Rechtsstreits gezahlt werden. Strafkautionen werden ebenfalls in Form eines Vorschusses übernommen.

Dennoch bietet die Rechtsschutzversicherung keinen allgemeinen Schutz vor jeglichen Rechtsfällen, denn nicht alle lassen sich versichern. Andere wiederum sind mit Einschränkungen verbunden. Häufig sind die folgenden Rechtsfälle von einer Versicherungsleistung ausgeschlossen:

    • Streitigkeiten gegen die eigene Gesellschaft
    • Streitigkeiten mit Sozialversicherungen
    • Werkverträge an Liegenschaften
    • Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten
    • kein Schutz für leitende Angestellte

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen entsprechenden Schutz für die oben genannten Fälle nur gegen Aufpreis oder schränken die Deckung generell ein. Wichtiger Punkt: Die Wahl des Anwalts ist selten frei, die meisten Versicherungsanbieter geben einen Anwalt vor oder stellen strenge Bedingungen für die Auswahl. Zudem sind viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht abgedeckt.

Tritt eine Rechtsstreitigkeit ein, wird zuerst die Rechtsschutzversicherung über den Fall informiert. Sie gibt Informationen über die weitere Vorgehensweise, gibt einen Anwalt vor bzw. sichert sie die Kostenübernahme für die Beauftragung eines Anwalts zu. Ebenfalls wichtig: Wird eine Familienversicherung abgeschlossen, kann kein Rechtsstreit gegen einen der Versicherten angestrebt werden.

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Über eine halbe Million Personen in der Schweiz überschuldet

in der Schweiz überschuldet

Kredite als Standard: Schuldenaufnahme in der Schweiz wird Normalität

Aktuell zeigt sich ein neuer Höchststand in Bezug auf die Verschuldung der Schweizer Bürger. Auffällig ist, dass sich die Verschuldung von Jahr zu Jahr erhöht und mittlerweile eine Quote von 6,5 Prozent angenommen hat. Für viele Schweizer ist die Aufnahme eines Kredits und damit die Aufnahme einer Schuldenlast inzwischen normal.

in der Schweiz überschuldet

Männer haben höhere Schulden

Vor allem die Westschweiz zeigt sich mit einer besonders hohen Zahl an Überschuldungen, denn hier belaufen sich die Quoten auf rund 10 Prozent. Dabei sind auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern erkennbar: Männer sind deutlich häufiger überschuldet als Frauen:

    • Männer zwischen 46 und 50 Jahre: Überschuldungsquote von 12 Prozent
    • Frauen zwischen 46 und 50 Jahre: Überschuldungsquote 8 Prozent
    • Frauen ab 40 Jahre: Schuldnerquote sinkt kontinuierlich
    • Männer zwischen 40 bis 60 Jahre: Schuldnerquote gleichbleibend hoch

Männer zwischen 36 und 40 Jahren haben in der Schweiz die höchste Schuldnerquote, Frauen hingegen sind zwischen 26 und 30 Jahren am stärksten verschuldet. Damit lässt sich das Fazit ziehen, dass Frauen häufiger auf finanzielle Sicherheit bedacht sind und eher selten ein Investitionsrisiko eingehen. Das gilt jedoch nicht für Frauen zwischen 18 und 25 Jahren, in dieser Altersgruppe machen sie genauso häufig Schulden wie Männer.

Die Bonität leidet

Dass die Bonität unter der Überschuldung leidet, ist vielen Schweizern nicht bewusst. Sie bekommen einen negativen Kreditbescheid und wissen oft gar nicht, warum. Der Grund dafür ist aber einfach erklärt: Jeder Kreditantrag wird in das Zentralregister für Kreditinformation eingetragen. Hier finden sich ebenfalls Hinweise darauf, wenn Kredite nicht pünktlich gezahlt wurden, wenn Verzugszinsen angefallen sind oder gar Pfändungen und Betreibungen durchgeführt wurden. Für einen neuerlichen Kreditantrag ist das sehr hinderlich. Die schlechte Kreditwürdigkeit wirkt sich übrigens nicht nur auf die Antragstellung eines neuen Kredits negativ aus, sondern auch bei der Beantragung einer Kreditkarte.

Selbst im Alltag macht sich eine schlechte Bonität bemerkbar: Wer zum Beispiel beim Onlineshopping auf Rechnung kaufen möchte, muss eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen. Fällt diese negativ aus, steht die Zahlung per Rechnung nicht mehr zur Verfügung.

Zusammengefasst: Überschuldungen nehmen zu

Immer mehr Männer und Frauen in der Schweiz sind überschuldet, wobei festzustellen ist, dass es vor allem Männer sind, die in die Schuldenfalle tappen und nicht mehr oder nur noch schwer aus ihr herausfinden. Sie sind allgemein risikofreudiger, was Investitionen angeht, wobei Frauen eher auf finanzielle Sicherheit bedacht sind. Ausserdem fällt auf, dass Frauen ab 40 Jahren immer seltener Schulden aufnehmen, während die entsprechenden Quoten bei Männern stabil bleiben.

Hier können Sie die Angebote zum Kreditvergleich, sollten Sie sich für einen solchen interessieren. Informieren Sie sich umfassend über die Konditionen und vergleichen Sie die Offerten verschiedener Banken, ehe Sie sich für ein Angebot entscheiden bzw. an dieses binden.

Quelle: comparis.ch

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Frauen brauchen Kredite aus Not, Männer für Autos

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Kredite für notwendige Ausgaben oder Luxusanschaffungen: Ticken Kreditnehmer alle gleich?

Frauen wenden sich seltener an die Bank, weil sie einen Konsumkredit benötigen. Wenn es aber soweit ist, dann benötigen sie das Darlehen aber meist aus der Not heraus, weil sich zum Beispiel durch Scheidung oder Tod des Partners eine finanzielle Notlage für sie ergeben hat. Männer hingegen kaufen sich von einem Privatkredit am häufigsten ein neues Auto.

Frauen brauchen Kredite aus Not, Männer für Autos

Frauen halten sich zurück

Frauen halten sich bei der Kreditaufnahme eher zurück: Sie stellen nur zu rund einem Drittel einen Kreditantrag, wie Auswertungen derartige Anträge ergeben haben. Meist handeln Frauen aus der Not heraus und nicht, um sich einen bestimmten Konsumwunsch zu erfüllen. Männer agieren in dem Punkt anders und kaufen sich eher Konsumgüter. Gleichzeitig sind Frauen fast doppelt so häufig Kreditantragsteller, weil sie einen finanziellen Engpass haben.

Vor allem offene Rechnungen und Zahlungsrückstände sind die Gründe für die Kreditaufnahme durch Frauen, wobei auffällig ist, dass diese besonders häufig im Rentenalter von Schulden betroffen sind. Sie haben gleichzeitig häufiger Schwierigkeiten mit der Rückzahlung eines Kredits als Männer und beantragen oft einen Kredit, um damit bereits bestehende Schulden tilgen zu können. Sie verzichten dennoch eher auf die Anschaffung von reinen Konsumgütern und Gebrauchsgegenständen.

Vielfältige Gründe für die Kreditaufnahme

Dabei liegen die Gründe für die Begleichung von Rechnungen per Kredit nicht in einem übermässigen Konsum, sondern eher darin, dass das Einkommen bei Frauen generell niedriger ist. Sie sind häufiger in Teilzeit beschäftigt und haben durch die Babypause ein niedrigeres Einkommen. Bei Scheidungen oder Tod des Partners fällt ein grosser Teil des Haushaltseinkommens weg, sodass ein finanzieller Engpass rascher entsteht

Männer hingegen beantragen einen Kredit eher aus Luxusgründen und wollen sich damit ihr Traumauto finanzieren. Vor allem Männer unter 25 Jahren agieren auf diese Weise. Ausserdem zahlen sie häufiger Investitionen über einen Kredit ab und kaufen zum Beispiel Bitcoins oder Wertpapiere. Sie sind finanztechnisch oft risikofreudiger als Frauen und nehmen das hohe Risiko des Verlusts von investiertem Geld eher in Kauf.
Auch diese Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind auffällig:

    • Frauen finanzieren häufiger eine Weiterbildung über den Kredit
    • Männer nehmen höhere Kreditsummen auf
    • Männer sind bei der Kreditbeantragung älter (am häufigsten zwischen 30 und 34 Jahren, bei Frauen liegt der Durchschnitt zwischen 25 und 29 Jahren)

Zusammenfassend lässt sich festhalten

Männer gönnen sich mit geliehenem Geld eher Luxusgüter und neue Autos, sie investieren das Geld von der Bank auch eher in risikoreichere Anlageprodukte wie Bitcoins. Frauen hingegen nutzen Kredite häufiger zum Ausgleich noch offener Rechnungen oder zur Umverteilung der Schulden. Ausserdem stecken Frauen eher Geld in die eigene Fort- und Weiterbildung, was bei Männern seltener über einen Kredit erfolgt.

Wenn auch Sie sich für einen Kredit interessieren, sollten Sie vor dem Abschluss eines Vertrags die verschiedenen Angebote zum Privatkredit mit einem Kreditvergleich überprüfen. Nur dann können Sie sicher sein, ein gutes Angebot nutzen zu können, bei dem auch die gebotenen Konditionen stimmen.

Quelle: comparis.ch

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Überschuldungen sind an der Tagesordnung: Rund 1,3 Millionen Schweizer sind mittlerweile überschuldet und von Pfändungen und Betreibungen oder sogar von einer Privatinsolvenz bedroht. Mit den folgenden zehn Tipps schützen Sie sich davor:

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1. Behalten Sie Ihr Budget im Blick

Es kann schnell gehen, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Wer monatliche Fixkosten durch Sonderausgaben ergänzt, dann noch einen Kredit aufnimmt, kann sich rasch in die Schuldenfalle begeben. Meist sind es die kleinen Ausgaben wie Vereinsmitgliedsbeiträge oder Abonnements, die vergessen werden und die Ausgaben unerwartet erhöhen.

2. Bei Kreditaufnahme realistisch denken

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, sollten Sie die künftig steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Planen Sie hierbei nie zu knapp, sondern lassen Sie immer noch einen Puffer für Ausgaben, die auf Sie zukommen können, übrig.

3. Kreditkartenlimit beachten

Überziehen Sie Ihre Kreditkarte nicht, denn die Verzugszinsen sind hier oft noch höher als bei einem überzogenen Girokonto. Lassen Sie das Saldo auf der Kreditkarte am Ende des Monats ausgleichen. Bei längeren Abständen verlieren Kreditkarteninhaber häufig den Überblick.

4. Zahlen Sie bar

Zahlen Sie, wann immer es geht, in bar. Der Grund: Sie behalten die Ausgaben besser im Blick und das auch bei grossen Beträgen. Die Abbuchungen von der Konto- oder Kreditkarte sind nicht direkt zu sehen und stellen eine oft unangenehme Überraschung am Ende des Monats dar.

5. Sparen Sie Geld

Sollten Sie in einem Monat Geld übrig haben, geben Sie es nicht einfach aus. Bilden Sie Rückstellungen für unvorhergesehen Anschaffungen oder plötzliche Mehrausgaben durch defekte Haushaltsgeräte. Sie können auch ein separates Konto einrichten und dort monatlich einen festen Betrag einzahlen.

6. Kredite nicht für kurzlebige Güter und Produkte verwenden

Sollten Sie einen Kredit aufnehmen, finanzieren Sie damit bitte nur langfristige Anschaffungen. Die damit erworbenen Güter oder Produkte sollten eine längere Lebensdauer haben als Sie zur Rückzahlung des Kredits brauchen. Keine Urlaubsreisen mit einem Kredit finanzieren!

7. Keine zu langen Laufzeiten wählen

Umso länger ein Kredit läuft, desto höher wird der Zinssatz. Das heisst, dass der Kredit teurer wird. Wenn Sie im Monat nur wenige Euro für die Rückzahlung zur Verfügung haben, lassen Sie besser die Finger von einem Kredit und sparen Sie selbst auf die gewünschte Anschaffung.

8. Laufzeiten nicht zu kurz wählen.

Auch das Gegenteil kann eintreten und die Laufzeit des Kredits wird zu kurz gewählt. Dann ist die monatliche Belastung sehr hoch, es besteht eher die Gefahr eines Zahlungsverzugs. Hohe Verzugszinsen und eine Eintragung im ZEK drohen.

9. Ausgaben überdenken

Manche Anschaffungen müssen nicht sein, auch wenn sie verlockend sind. Es ist besser, lieber auf einige Anschaffungen zu verzichten und dafür nicht von der Überschuldung bedroht zu sein. Eventuell lässt sich das erträumte Produkt etwas später mit selbst angespartem Geld kaufen?

10. Schuldnerberatung aufsuchen

Haben Sie keine Scheu davor, zur Schuldnerberatung zu gehen. In der Schweiz ist diese an 37 Orten zu finden und hilft Ihnen, Ihr Budget wieder ausgleichen zu können. Aus eigener Kraft ist dies häufig nicht zu schaffen.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollen, sollten Sie die gebotenen Konditionen gut prüfen. Hier können Sie den Privatkredit im Kreditvergleich checken und das für Sie beste Angebot finden!

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Vorsicht auf Instagram und Facebook: So entlarven Sie Kreditbetrüger

Vorsicht auf Instagram und Facebook

Vorsicht auf Instagram und Facebook: So entlarven Sie Kreditbetrüger!

Die sozialen Medien spielen in fast allen Lebensbereichen eine zunehmende Rolle. Leider auch für Betrüger, die diesen Kommunikationsweg nutzen, um ihre Kreditangebote zu verbreiten. Vor allem Facebook steht für sie im Fokus und wird zum Schauplatz krimineller Aktivitäten.

Vorsicht auf Instagram und Facebook

Keine echten Profile und falsche Versprechungen

Niedrige Zinssätze und lange Laufzeiten, damit eine geringe monatliche Belastung: Damit werben Betrüger gern für ihre Kreditangebote, wie die Schweizer Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (kurz KOBIK) weiss.

Dabei sollten derartige Angebote bereits hellhörig werden lassen, denn sie können einfach nicht real sein. Das Perfide an der Sache ist aber, dass die Gauner die Namen bekannter Banken oder Organisationen nutzen, damit kein Misstrauen entsteht. Teilweise werden sogar Kontakte gehackt und falsche Kommentare abgegeben, um den Schein des verdienten Vertrauens zu wahren.

Interessiert sich ein Nutzer für das Angebot, werden von ihm persönliche Daten und eine Kopie seines Ausweises verlangt. Oft auch gleich eine Gebühr, die sich über mehrere Hundert Frankenbelaufen kann. Die Betrüger freuen sich, die Betrogenen sehen ihr Geld nie wieder.

Mit diesen Tipps erkennen Sie Betrüger

Ganz wichtig: Sobald Gebühren verlangt werden, Finger weg von diesem Angebot! In der Schweiz dürfen keine gesonderten Bearbeitungsgebühren erhoben werden, diese sind im Kreditzins bereits enthalten. Achten Sie auch auf diese Punkte, um Betrüger zu erkennen:

    • Sie bieten Darlehen per Facebook, Instagram oder Twitter an.
    • Freunde melden sich plötzlich bei Ihnen mit Erfolgsgeschichten zu einem Kredit.
    • Die Angebote klingen besonders verlockend.
    • Es werden viele Versprechungen gemacht, z.B. dass keine Prüfung der Bonität erfolgen würde.
    • Es werden direkt persönliche Daten verlangt oder eine Kopie des Passes.

Schützen Sie sich vor derartigen Angeboten durch Betrüger und seien Sie aufmerksam, wenn Sie auf der Suche nach einem Kredit sind. Melden Sie gefälschte Profile direkt und wenden Sie sich an die KOBIK. Sollten Sie vermuten, dass Ihr eigenes Facebook-Konto gehackt wurde, wenden Sie sich an Facebook und ändern Sie umgehend Ihr Passwort. Verwenden Sie generell ein sehr sicheres Passwort aus Zahlen- und Buchstabenkombinationen, Sonderzeichen, Gross-und Kleinschreibung. 

Keine naheliegenden Daten oder Namen als Passwort nutzen!
Ganz wichtig: Geben Sie niemals persönliche Daten an Unbekannte weiter. Gerade nicht über Facebook, Instagram und Co., denn keine seriöse Bank unterbreitet hier Kreditangebote. Es wird höchstens für die Bank selbst geworben, konkrete Angebote, die auf eine Person zugeschnitten sind, werden durch seriöse Anbieter nicht auf diesem Weg gemacht.

Fazit: Keine Kreditangebote über soziale Medien annehmen!

Die beste Vorsichtsmassnahme vor einem Betrug bei Kreditgeschäften ist, diese niemals über Facebook und andere soziale Medien abzuwickeln. Hier gibt es keine seriösen Kreditangebote, denn diese werden nicht über soziale Netzwerke abgewickelt. Achten Sie auf Gebühren, die Sie zahlen sollen und auf verlangte persönliche Daten. Beides sind Hinweise auf einen Betrugsversucht.

Sollten Sie sich für einen Kredit interessieren, wenden Sie sich an Filialbanken oder renommierte Onlinebanken. Bei uns können Sie die Angebote zum Kreditvergleich und sicher sein, dass Sie keine unseriösen Anbieter in die engere Wahl gezogen haben.

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Privatkredit: Die 7 häufigsten Fehler von Kreditsuchenden

Unseriöse Kreditanbieter

Privatkredit: Die 7 häufigsten Fehler von Kreditsuchenden

Die folgenden sieben Fehler werden von Kreditsuchenden am häufigsten gemacht:

Unseriöse Kreditanbieter

1. Finanzielle Selbstüberschätzung

Häufig wird das eigene Budget falsch eingeschätzt und es werden keine Puffer berechnet. Die monatliche Kreditbelastung ist dann zu hoch und es ist nicht mehr möglich, die Kreditraten zu tragen. Verzugszinsen drohen, die den Kredit stark verteuern. Ausserdem erfolgt ein Eintrag in die ZEK, was für künftige Finanzierungsvorhaben hinderlich sein kann. In Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Experten und Berater lässt sich die individuell beste Kredithöhe finden.

2. Auf Lockangebote hereinfallen

Viele Kreditanbieter wollen neuen Kunden werben und offerieren sogenannte Schaufensterpreise. Diese scheinen auf den ersten Blick sehr interessant zu sein, offenbaren sich dann aber als Trugbild. Die tatsächlichen Zinsen fallen deutlich höher als in der Werbung angepriesen. Vor allem dann, wenn das Geschäft für die Bank selbst eher riskant sein wird, werden die Konditionen entsprechend angepasst. Nicht zugunsten des Kreditnehmers! Ausserdem sollte jeder hellhörig werden, wenn von Sofortkrediten die Rede ist. Diese dürfen gar nicht beworben werden, zudem ist eine Kreditvergabe binnen weniger Minuten und ohne Bonitätsprüfung rechtlich nicht zulässig.

3. Keine Vergleiche anstellen

Häufig erscheint ein Kreditangebot verlockend und es wird auf Vergleiche mit anderen Anbietern verzichtet. Ein Fehler, der den Betreffenden teuer zu stehen kommen kann! Nicht immer offeriert die Hausbank das beste Angebot, auch wenn Sie bereits seit vielen Jahren dort Kunde sind. Ein Kreditvergleich sollte nicht nur die Zinshöhe beinhalten, sondern auch die Laufzeit, die Kredithöhe und eventuelle Zusatzvereinbarungen.

4. Falsche Kreditart wählen

Meist ist der Privatkredit das Darlehen der Wahl. Er hat den Vorteil, dass er sich für viele verschiedene Finanzierungen verwenden lässt. Doch wer vorher schon weiss, wofür das Geld genau aufgewendet werden soll, kann viel Geld sparen. Eine zweckgebundene Finanzierung kann um einiges günstiger sein als ein Darlehen, das ohne einen bestimmten Zweck aufgenommen wird. Schon bei der Antragstellung sollten Sie sich daher für die passende Kreditart entscheiden bzw. einen entsprechenden Verwendungszweck angeben.

5. Laufzeit zu kurz bemessen

Erst einmal klingt es gut: Die Laufzeit des Kredits ist sehr kurz gewählt, die Verschuldung damit rasch kein Thema mehr. Zumindest theoretisch, denn praktisch müssen die Kreditraten zuverlässig bezahlt werden, sonst drohen Verzugszinsen und der ZEK-Eintrag. Besser ist es, sich einen monatlichen Puffer zurückzubehalten, sodass die üblichen Zahlungen und eventuelle Sonderausgaben zuverlässig gedeckt sind. Daher: Besser eine längere Laufzeit wählen und hier zuverlässig die Kreditraten zahlen können als auf eine zu knapp bemessene Tilgungszeit setzen!

6. Unnötige Versicherungen abschliessen

Viele Berater machen Antragstellern eine Kreditausfallversicherung schmackhaft. Diese springt immer dann ein, wenn der Kredit durch ein unvorhergesehenes Ereignis nicht mehr bezahlt werden kann. Was oft übersehen wird: Viele Ausfallversicherungen setzen auf Wartezeiten, durch die ein Zahlungsausfall nicht rechtzeitig entdeckt werden kann. Es ist daher sinnvoll, vorher zu prüfen, ob eine solche Versicherung überhaupt sinnvoll ist.

7. Keine schriftlichen Vereinbarungen treffen

Wenn ein Kredit innerhalb der Familie oder im Bekanntenkreis aufgenommen wird, wird aufgrund des persönlichen Verhältnisses oft auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Bedingungen verzichtet. Ein Fehler, wie sich spätestens im Fall von Streitigkeiten herausstellen kann. Es ist weitaus sinnvoller, auch bei einer persönlichen Bindung auf die schriftliche Formulierung der wichtigsten Eckdaten zur Kreditvergabe und Rückzahlung zu bauen, damit eine mögliche Beweisführung im Streitfall leichter wird.

Ehe Sie ein Darlehen aufnehmen, sollten Sie sich die Angebote im Kreditvergleich anschauen.

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