Reiseversicherung: Keine Ferien ohne Zusatzversicherung
“Eine Reise, die ist lustig, eine Reise, die ist schön!“ Dieser Liedtext stimmt aber nur solange, wie auf der Reise nichts passiert. Wer sich vor hohen Kosten schützen möchte, sollte daher unbedingt an die Reiseversicherung denken. Angesichts von rund 70‘000 Schweizern, die alljährlich in ihren Ferien einen Unfall erleiden, sollten Reisende diesem Tipp durchaus Bedeutung beimessen.
Keine ausreichende Versicherung? Das kann teuer werden!
Viele Reiselustige nehmen die Sache mit der Versicherung auf die leichte Schulter. „Was soll denn schon passieren?“ Und doch kann es schnell gehen, dass jemand am Pool ausrutscht und sich ein Bein bricht, einen Verkehrsunfall im Urlaubsland erleidet oder an einer typischen Krankheit im Reiseland erkrankt. Die Zahlen sprechen für sich: Die Branche geht von mindestens 70‘000 Schweizern im Jahr aus, die in ihrem Urlaub im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden. Auch wenn sie die Möglichkeit haben, sich dort ärztlich versorgen und behandeln zu lassen, bleiben sie nicht selten auf ihren Kosten sitzen. Die eigene Krankenversicherung übernimmt vielleicht einen Teil der Kosten, doch der grösste Teil muss vom Versicherten selbst übernommen werden. Die finanziellen Folgen können verheerend sein, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel ein komplizierter Knochenbruch einige Tausend Schweizer Franken kostet.
Reiseversicherung ist Pflicht
Meist landen Reisende, die im Ausland einen Unfall erleiden, bei einem Privatarzt oder im privaten Spital vor Ort. Die medizinische Versorgung ist dort in der Regel sehr gut, doch die Kosten sind hoch. Deutlich höher sogar, als sie für vergleichbare Behandlungen in der Schweiz gewesen wären! Eine Ferien- und Reiseversicherung ist daher unbedingt zu empfehlen und gilt als eine der wichtigsten Zusatzversicherungen überhaupt. Sie übernimmt die Behandlungskosten und schützt den Verunfallten oder Erkrankten damit vor dem finanziellen Ruin.
Wer sich nun darauf beruft, dass er oder sie doch über die Schweizer Unfallversicherung abgesichert sei, sollte berücksichtigen, dass diese nicht überall gilt bzw. nicht alle Kosten trägt. Angestellte, die wenigstens acht Stunden in der Woche arbeiten, sind bei ihrem Arbeitgeber abgesichert. Er zahlt in die Grundversicherung ein, damit auch Nichtberufsunfälle abgedeckt sind. Diese Unfallversicherung kommt nun für Kosten auf, die durch Erkrankung oder Unfall in EU- und EFTA-Ländern entstehen. Dort werden die üblichen Kosten getragen. Im übrigen Ausland übernimmt die Versicherung die Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz üblich gewesen wären, zu maximal dem doppelten Betrag. Ist das Reiseland nun aber die USA, Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Kanada, reicht dieser Betrag meist nicht aus. Die Medizinkosten sind dort sehr hoch und werden durch die übliche Schweizer Unfallversicherung über den Arbeitgeber nicht gedeckt.
Um Kosten zu sparen, kann der Reisende versuchen, zu einem öffentlichen Spital oder zu einem Arzt zu kommen, der nicht als Privatarzt praktiziert. Wer aber starke Schmerzen hat oder bewusstlos ist, kann diese Recherche nicht betreiben. Ausserdem arbeiten viele Hotels mit ansässigen Privatärzten und Privatspitälern zusammen. Hotelgäste werden bei einem Unfall oder bei Krankheit automatisch zu diesen Ärzten gebracht. Die Kosten, die dann anfallen, können leicht an der 10‘000 Franken-Marke kratzen.
Vor Reiseantritt Deckung prüfen
Nicht nur der Vergleich der Reiseversicherungen ist vor dem Abschluss einer solchen Assekuranz wichtig. Auch die Deckungsprüfung sollte unbedingt vorgenommen werden. Wer der Meinung ist, ausreichend versichert zu sein, ohne eine separate Reiseversicherung abzuschliessen, sollte sich unbedingt um die Deckungshöhen kümmern und sicherstellen, dass diese ausreichend sind.
Bei einer Reiseversicherung sollte die Deckung so hoch sein, dass alle notfallmässigen Leistungen von Ärzten und Spitälern abgesichert sind. Auch Rettungsaktionen sowie der Rücktransport in die Schweiz müssen unbedingt inbegriffen sein.
Fazit: Nicht ohne meine Reiseversicherung
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen … Eine Geschichte mit glücklichem Ausgang wird es aber nur, wenn eine Reiseversicherung mit ausreichender Deckungshöhe abgeschlossen wurde. Somit ist die Behandlung im Spital oder beim Arzt vor Ort sichergestellt, ohne dass jemand seinen finanziellen Ruin befürchten muss.
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