Wie viele Bürger wechseln jährlich die Krankenkasse in der Schweiz überhaupt und warum eigentlich?
Es ist ein anerkanntes Credo für Schweizerinnen und Schweizer: Regelmässig die Krankenkasse, zumindest die Grundversicherung wechseln! Viele halten sich daran, da sie wissen, dass sich so einige hundert Franken und mehr einsparen lassen. Doch nicht selten siegt die Bequemlichkeit und die Kündigungsfrist wird verpasst.
In 2018 stiegen die Krankenkassenprämien lediglich um 1,2% und so sei ein Wechsel den Aufwand nicht wert. Doch stimmt das wirklich? Wie viele Schweizerinnen und Schweizer wechseln eigentlich die Krankenkasse und warum? Der folgende Artikel beantwortet diese Frage.
Warum ist ein Wechsel sinnvoll?
Bereits im jungen Alter lernen Menschen in der Schweiz, dass sie jährlich prüfen sollen, ob sich ein Versicherungs-Wechsel finanziell auszahlen würde. Doch da dies mit einem zwar geringen bürokratischen, jedoch nervenaufreibenden Aufwand verbunden sein kann, stellt sich mit Recht die Frage, warum ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist.
Die Krankenkassen-Prämien berechnen sich jedes Jahr neu und steigen von Kanton zu Kanton bei den verschiedenen Kassen in unterschiedlicher Höhe. Daher berechnen sich auch die Kosten für die monatlichen Versicherungsbeiträge immer wieder neu.
Ende Oktober sind die Schweizer Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten die Höhe der Prämien fürs nächste Jahr mitzuteilen und sie auf ihr Recht zu einem Wechsel aufmerksam zu machen.
Achtung: Wer wechselt, macht sich nicht unbeliebt, denn die Versicherer behandeln Stammkunden nicht anders als Neukunden.
Wie geht der Wechsel vonstatten?
Für die Grundversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Jahres. Das bedeutet, dass die schriftliche Kündigung bestenfalls per Einschreiben bis zum 30. November bei der Kasse eingegangen sein muss. Hierbei gilt es aufzupassen:
- Es zählt der tatsächliche Eingang der Kündigung und nicht der Poststempel.
- Auf der Kündigung muss die Versicherungsnummer und das Datum verzeichnet sein.
Zusatzversicherungen haben eine längere Kündigungsfrist von drei Monaten, weshalb die Kündigung bis zum 30. September bei der Kasse eingegangen sein muss. Aufgepasst auch hier: Warten Sie die schriftliche Bestätigung der neuen Kasse für Ihre Aufnahme ab, bevor Sie kündigen.
Die Zusatzversicherungs-Anbieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen, sondern können es je nach Gesundheitsprüfung entscheiden.
Wie viele Bürgerinnen und Bürger wechseln?
Die Gründe sickern immer mehr durch und jährlich wechseln mehr Bürgerinnen und Bürger die Krankenkasse. Im Jahr 2016 waren es rund eine Millionen Versicherte, die die Leistungen einer neuen Kasse für 2017 nutzten. Dabei gilt es zu unterscheiden, dass rund eine halbe Million davon gezwungen waren, zu wechseln, da ihre bisherige Krankenkasse mit einer neuen fusionierte.
Die BAG veröffentlicht jedes Jahr die “Statistik zur obligatorischen Krankenversicherung”:
Jahr | Kündigungen | Prozent der Versicherten |
2010/2011 | 896.221 | 11,5 % |
2011/2012 | 566.415 | 7,2 % |
2012/2013 | 435.939 | 5,4 % |
2013/2014 | 561.612 | 6,9 % |
2015/16 | 1.312.413 | 15.7% |
Die Wichtigkeit eines Wechsels und die finanziellen Vorteile lassen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer die Krankenkasse wechseln. Mithilfe der Daten des BAG lassen sich Tendenzen erkennen und es kann auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz eingegangen werden.
Nicht zuletzt liegt der Anstieg der Wechselnden höchstwahrscheinlich am Einsparpotential und dem geringen Aufwand der Kündigungsformalitäten.
Die Krankenkasse wechseln: Ein Vergleich hilft
Wer nach einer neuen Krankenkasse Ausschau hält, kann natürlich verschiedene Methoden anwenden. Doch eine der unkompliziertesten Lösungen ist es, die Offerten verschiedener Versicherungsgesellschaften online miteinander zu vergleichen wie z.b. bei unserem Krankenkassenvergleich.
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