Reiseversicherungen rechtssicher wechseln

Reiseversicherungen rechtssicher wechseln

Reiseversicherungen werden ähnlich wie andere Versicherungen auch zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Wichtig ist, eventuelle Fristen im Blick zu haben, damit die Kündigung wirklich rechtssicher ist.

Fristen beim Wechsel der Reiseversicherung beachten

Nicht immer ist es ein Wechsel der Reiseversicherung, der angestrebt wird. Es ist auch möglich, die Reiseversicherung zu kündigen und gar keine andere dieser Art wieder abzuschliessen. Die Vorgehensweise ist indes immer gleich. Wichtig: Die Versicherer haben teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen, diese müssen unbedingt beachtet werden und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. 

Häufig sind die Fristen auf drei Monate angelegt, teilweise sind es nur zwei Monate oder sogar vier Wochen. Wer die Frist verpasst, muss eine Verlängerung der Reiseversicherung in Kauf nehmen. Diese ist vertraglich geregelt, der Versicherungsnehmer hat der Verlängerung mit Unterzeichnung des Vertrags zugestimmt. Die Reiseversicherung wird immer um ein Jahr verlängert und ist dann regulär erst zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres kündbar.

Wichtig: Schauen Sie unbedingt in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wenn Sie die Reiserversicherung kündigen wollen! Auch wenn eine einjährige Vertragslaufzeit üblich ist, so verkaufen doch einige Anbieter ihre Versicherungen mit deutlich längeren Laufzeiten und binden ihre Versicherungsnehmer auf zwei oder sogar drei Jahre. Demzufolge ist die Versicherung auch erst mit Ablauf dieser Zeit erstmalig regulär kündbar. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung raten Verbraucherschützer regelmässig ab, denn diese Assekuranzen benachteiligen die Versicherten unnötig.

So geht die Kündigung ganz einfach

Die Reiseversicherung wird wie jede andere Versicherung bestenfalls schriftlich gekündigt. Manche Experten empfehlen sogar, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, sodass ein Nachweis über den Eingang des Schreibens bei der Versicherung vorliegt. Sollte diese die Kündigung nicht vornehmen und die Prämien für das nächste Versicherungsjahr abbuchen, kann dementsprechend juristisch dagegen vorgegangen werden. Einen Nachweis hat der Versicherte hier schliesslich in der Hand!

Vor der Kündigung der Reiseversicherung sollten Sie einen Versicherungsvergleich vornehmen. Welcher andere Anbieter kommt infrage, wie sind dessen Leistungen und wie hoch die Prämien? Diesen Vergleich können Sie ganz einfach hier auf neotralo.ch vornehmen, er muss jedoch nur ausgeführt werden, wenn Sie tatsächlich erneut eine Reiseversicherung abschliessen möchten.

Haben Sie einen Anbieter gefunden, der für Sie infrage kommt, sollten Sie dort die Versicherung beantragen. Dies ist meist völlig unkompliziert online möglich. Haben Sie die Bestätigung der Übernahme Ihrer Versicherung, können Sie das Schreiben mit der Kündigung der vorigen Reiseversicherung an diese verschicken. Angesichts der Dauer von Vergleich und Abschluss einer neuen Versicherung ist es empfehlenswert, mindestens vier Wochen vor dem Kündigungstermin mit den Vorarbeiten zu beginnen. So gehen Sie sicher, dass Sie die gewünschte lückenlose Versicherung auch wirklich bekommen.

Sie erhalten nun von Ihrer alten Reiseversicherung eine Rückmeldung bzw. eine Kündigungsbestätigung. Wichtig ist, dass Sie mit dem Kündigungsschreiben auch gleich Ihren Widerruf zum Einziehen der Prämien von Ihrem Konto abgesandt haben. Der alten Reiseversicherung ist es damit untersagt, die neuen Versicherungsprämien für das kommende Jahr einzuziehen. Sollte dies dennoch geschehen, kann die Bank das unrechtmässig abgebuchte Geld zurückholen.

Fazit: Reiseversicherungen rechtssicher kündigen: Nur mit Einhaltung der Kündigungsfristen!

An die Kündigung der Reisekrankenversicherungen werden ähnliche Anforderungen gestellt wie an Kündigungen anderer Versicherungen. Sie müssen rechtzeitig und damit unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Teilweise sind das drei Monate, teilweise muss nur ein Monat berücksichtigt werden. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag über die Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr und kann folglich auch erst dann wieder gekündigt werden. 

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Kündigungen per E-Mail oder Telefon sind im Allgemeinen nicht zulässig. Die beste Möglichkeit der sicheren Kündigung ist der Versand derselben per Einschreiben. Wird sie per Fax verschickt, sollte die Empfangsbestätigung aufbewahrt werden. Wichtig: Die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn bereits eine neue besteht bzw. direkt im Anschluss gültig wird.

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Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Derzeit eine häufig gestellte Frage: Wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne anordnet – zahlt dann die Reiseversicherung? Viele Versicherer stellen sich quer, wie auch im Fall einer Studentin, deren Versicherung ERV nicht zahlen wollte.

Reiseversicherung greift nur im Krankheitsfall?

Eine Studentin aus Bern wollte Ende Juli 2020 in den Urlaub nach Österreich reisen. Einen Tag vor der Abreise wurde sie aber von der Kantonsärztin in Zwangsquarantäne geschickt. Der Grund: Eine Person in einem Club, in dem auch die Studentin zu Gast gewesen war, war positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Nun musste die junge Frau die Reise absagen, auch eine ihrer Reisebegleiterinnen durfte nicht fahren.

Die Studentin wendete sich an ihre Reiseversicherung, die ERV. Diese sicherte ihr am Telefon eine Kostenerstattung zu. Schriftlich jedoch wurde die Frage abgewehrt, eine solche Situation wie die Zwangsquarantäne sei nicht versichert. Dabei wies die ERV darauf hin, dass sie die entsprechende Regelung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen deutlich gemacht habe, denn hier hiess es, dass nur der Versicherte Leistungen beanspruchen könne, der aufgrund einer festgestellten Krankheit unter Quarantäne gestellt worden war. 

Die betreffende Studentin jedoch war nicht positiv getestet worden, es handelte sich bei der Quarantäne lediglich um eine Vorsichtsmassnahme.

Andere Versicherungen sind kulanter

Andere Versicherungen zeigten sich auf Nachfrage des SRF-Konsumentenmagazins „Espresso“ deutlich kulanter und wiesen darauf hin, dass ein solcher Fall der angeordneten Quarantäne bei ihnen versichert gewesen wäre. Befragt wurden dazu AXA, die Mobiliar, TCS und Zürich Versicherung. Voraussetzung sei aber, dass sich die Quarantäne belegen liesse, was jedoch durch die Anordnung des Gesundheitsamtes möglich sein sollte. 

Ausserdem hätte der Kunde die Versicherung noch vor dem ersten Lockdown abschliessen müssen, bis Anfang März wäre dazu Zeit gewesen.
Die Studentin zeigte sich darüber freilich enttäuscht, hilft es ihr doch nicht, wenn andere Reiseversicherungen kulanter sind und in Leistung gegangen wären. Der Sinn einer Reiserversicherung erschloss sich ihr auf Nachfragen nicht. Doch das Konsumentenmagazin erwies sich als überaus hilfreich und hakte bei der ERV nach.

Versicherung gibt unter Druck nach

Auch wenn die ERV der Studentin eine schriftliche Absage bezüglich der Leistungsanfrage erteilt hatte, zeigte sie sich dann doch verständnisvoll und gab nach. Die Versicherung äusserte sich dahin gehend, dass sie wüsste, dass in der aktuellen Situation vermehrt Massnahmen zur Zwangsquarantäne am Wohnort der Studentin verordnet worden waren und dass das auch künftig zu erwarten sei. 

Man habe sich der neuen Situation angenommen und natürlich ganz im Sinne der Kunden entschieden, die Versicherungsleistungen zu erbringen. Bezogen war die Aussage allerdings nur auf die Quarantäne wegen des Coronavirus. Das könnte bedeuten, dass die Kulanz der Reiseversicherung bei anderen Viren nicht gleichermassen gilt, wobei die Gefahr, wegen einer anderen Erkrankung in zwangsweise Quarantäne gesteckt zu werden, deutlich geringer ist.

Die ERV übernahm nun in der Folge die Kosten, die für die Annullierung der Reise anfielen, und bezog bei diesen Leistungen auch die Anfrage der Studentin aus Bern mit ein. Die ERV ging sogar soweit, dass sie das Abschlussdatum der Versicherung nicht als massgeblich ansah, sondern meinte, es spiele keine Rolle, ob die Versicherung vor dem ersten Lockdown oder erst später abgeschlossen worden sei. Entscheidend sei lediglich, dass die Quarantäneverordnung nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung vorgelegen habe.

Fazit: Reiseversicherung zahlt auch bei angeordneter Quarantäne

Die Reiseversicherung zahlt immer dann, wenn die Ursache, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, in der Person des Reisenden liegt. Erkrankt dieser und kann seine Reise nicht antreten, zahlt die Versicherung die Reisegebühren bzw. eventuelle Stornokosten. In der derzeitigen Corona-Situation gilt aber auch, dass die meisten Reiseversicherungen bei angeordneter Quarantäne zahlen, ohne dass die betreffende Person nachweislich erkrankt ist. Ein positives Testergebnis ist damit nicht verpflichtend.


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neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

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Man schrieb den Sommer 2019, als einer der angehenden Sterne den Vergleichsportal-Landschaft antrat, um die Grossen in kürzester Zeit einzuholen. neotralo.ch war geboren und stieg binnen eines dreiviertel Jahres in die gleiche Liga wie comparis.ch, moneyland.ch und bonus.ch auf. Hier finden die Nutzer ganz einfach alle wichtigen Vergleiche zu Krankenkassenprämien, Autoversicherungstarifen und vielem mehr. neotralo.ch wird in der KGeld nun bereits mit den vier Grossen der Branche genannt und erweist sich als ebenso zuverlässig und vertrauenswürdig.

Comparis.ch ist eine Branchengrösse, an der niemand in der Schweiz vorbeikommt, der einen Finanzcheck vornehmen will. Nun gilt das auch für neotralo.ch, denn das einstige Start-up schloss den Test der KGeld mit nur einer halben Note schlechter ab. 

Die binnen dieser kurzen Zeit erreichten sehr guten Ergebnisse stimmen zuversichtlich und es ist davon auszugehen, dass die halbe Note, die neotralo noch von der Konkurrenz trennt, kein Dauerergebnis sein wird. Ein so gutes Ergebnis lässt sich spielend toppen! Zumal neotralo.ch eine immer grössere Reichweite haben wird: Zum Vergleich der Lebensversicherungen können Tools in zehn verschiedenen Sprachen genutzt werden. 

Das bedeutet, dass sich neotralo.ch nicht nur auf seine Kunden aus der Schweiz verlässt, sondern ein deutlich über die Landesgrenzen hinausgehendes Portal aufbauen wird, mit dem sich neue Nutzer erreichen lassen, die wiederum von den Vorteilen des Vergleichsportals profitieren können.

Zufriedenheit bei neotralo.ch

Nicht nur die Tester der Finanzzeitschrift zeigen sich mit neotralo.ch zufrieden. Auch neotralo.ch selbst gibt ein Feedback. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bereits nach einem halben Jahr werden wir als Schweizer Vergleichsportal wahrgenommen und stehen neben den grossen Namen der Branche in der Schweiz.“ 

Man ist sich darüber einig, dass sich die Bemühungen seit dem Start des Portals nun wirklich auszahlen, denn von Anfang an wurde grösster Wert auf Kundenfreundlichkeit, Service, umfassende Ergebnisse und die Möglichkeit, die Anbieter direkt zu kontaktieren, gelegt. 

Alles soll bei neotralo.ch so übersichtlich und transparent wie möglich sein und das zahlt sich eben aus! Im Gegensatz zu manch anderen Vergleichsportalen, die mit einem grossen Namen versuchen, fehlende Inhalte wettzumachen oder über den Erhalt von Vergütungen für vermittelte Versicherungen hinwegzutäuschen, will neotralo.ch einen tatsächlichen Überblick bieten. 

Der Nutzer erhält damit die Chance, sich selbst ein Bild über die einzelnen Offerten zu machen und das auszuwählen, welches am besten zu ihm passt.

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Reiseversicherung: Wie Sie garantiert sorgenfrei in die Ferien gehen

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Eine Reiseversicherung bringt Sie garantiert entspannt in die Ferien: Das gilt aber nur, wenn Sie einige Dinge beachten und nicht auf den schönen Schein hereinfallen, der durch manche Werbeversprechen erweckt wird. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über verschiedene Anbieter und deren Produkte und bedenken Sie dabei auch, ob Sie eine Jahresversicherung abschliessen wollen oder nur eine Versicherung für eine einzelne Reise benötigen.

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Der Vorteil der Jahresversicherungen liegt darin, dass hier viele Risiken inbegriffen sind, die von einer temporären Reiseversicherung nicht abgedeckt werden. Dafür muss sie rechtzeitig gekündigt werden, Sie die Jahresversicherung nicht mehr benötigen. Hier noch einige Tipps, wie Sie sorgenfrei den Urlaub geniessen können:

    • Sollten Sie in der Hausratversicherung den Punkt „Diebstahl auswärts“ nicht versichert haben, sollten Sie das Reisegepäck extra absichern. Allzu schnell geht es verloren, ist dann aber über eine reguläre Reiseversicherung nicht abgesichert. Leider bieten viele Versicherer Reisegepäckversicherungen nur gegen Aufpreis an und nicht im Versicherungspaket inkludiert. Vergleichen Sie die Möglichkeit einer Erweiterung der Hausratversicherung und den Abschluss der Reisegepäckversicherung miteinander und entscheiden Sie sich für die Variante, die in der Prämie günstiger ist.
  •  
    • Sie möchten mit dem Auto in die Ferien fahren? Dann sollten Sie unbedingt die Pannenhilfe (Fahrzeug-Assistance) mit absichern. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn im Urlaub ein Reifenplatzer oder ein Unfall geschehen ist. Die Versicherung deckt die Kosten für den Pannenservice, den Abschleppdienst und die Rückführung des Fahrzeugs in die Schweiz. Ausserdem werden die Zustellungskosten für Ersatzteile kostenmässig übernommen, nicht jedoch die Ersatzteile selbst. Diese müssten Sie auch im Inland selbst bezahlen, daher kommt auch bei einer Reise keine Versicherung dafür auf. Des Weiteren wird durch Fahrzeug-Assistance die Weiterreise gesichert, auch wenn damit Mehrkosten verbunden sind. Wichtig: Der Schutz ist oft auf Europa beschränkt.
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    • Reisen Sie in sogenannte Problemländer, kann der Abschluss einer Auslandsrechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie dort mit dem Mietwagen unterwegs sein werden, denn die Privathaftpflicht greift dort nicht.
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    • Die Heilkostenversicherung deckt nicht alle Kosten, sondern übernimmt nur die Differenzkosten zwischen den Leistungen, die gesetzlich erbracht werden und denen, die effektiv anfallen. Eine Unfallversicherung, die auch im Ausland gilt, kann sinnvoll sein.
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    • Viele Versicherer verlangen eine gewisse Entfernung des Urlaubsziels vom Heimatort, bei Unterschreiten der gesetzten Entfernung gehen sie nicht in Leistung. Meist sind hier 50 km als Grenze zu sehen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Police wirklich dort gilt, wohin Sie reisen wollen! Das gilt vor allem bei einer Jahresversicherung, die sich stillschweigend verlängert und vielleicht nicht weltweit gilt. Im schlimmsten Fall zahlen Sie jedes Jahr die Prämie und reisen dann doch in ein Land, in dem der Versicherungsschutz nicht gilt.
  •  
    • Wenn Sie eine Doppelversicherung und damit unnötige Kosten vermeiden wollen, sollten Sie unbedingt den bereits bestehenden Versicherungsschutz mit dem Schutz vergleichen, der Ihnen durch die Reiseversicherung geboten wird. Viele Tarifbestandteile werden überflüssig, wenn Sie bereits gut versichert sind und Sie müssen nur noch einzelne Bausteine absichern.

Wenn Sie entspannt in die Ferien gehen wollen, sollten Sie jetzt die Reiseversicherungen vergleichen. Finden Sie einen Anbieter, mit dem Sie den Urlaub wirklich geniessen können!

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Vorteile einer Reiseversicherung

Vorteile einer Reiseversicherung

Vorteile einer Reiseversicherung

Eine Reiseversicherungbirgt zahlreiche Vorteile. Lediglich diejenigen, die Jahr für Jahr einen Beitrag zahlen und die Versicherung doch nie in Anspruch nehmen, werden sie als verzichtbare Assekuranz sehen. Alle anderen aber, die schon einmal in die Situation geraten sind, dass sie eine Reise aus Krankheitsgründen oder wegen eines anderen schwerwiegenden Grundes absagen mussten, werden bestätigen, dass eine Reiseversicherung durchaus vorteilhaft ist.

Vorteile einer Reiseversicherung

Die folgenden Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen:

    • Die Reiseversicherung schützt bei Stornierung des Urlaubs. Wenn Sie die Reise aus wichtigem Grund annullieren müssen, übernimmt die Versicherung die Kosten. Das gilt nicht nur, wenn Sie als versicherte Person selbst nicht mitfahren können, sondern auch dann, wenn eine Ihnen nahestehende Person nicht reisen kann. Selbst aus anderen wichtigen Gründen ist die Annullierung möglich.
  •  
    • Die Versicherung kommt für Mehrkosten auf. Wenn zum Beispiel die Airline streikt und Sie mit einem anderen Flieger als dem eigentlich gebuchten reisen müssen, kommt die Versicherung für die entstandenen Mehrkosten auf. Diese können sich auf die eigentlichen Reisekosten beziehen, getragen werden aber auch die Kosten, die zum Beispiel für eine zusätzliche Übernachtung im Hotel anfallen.
  •  
    • Mitreisende sind mit versichert. Sofern Ihr Partner oder eine andere mitreisende Person nicht eine eigene Versicherung hat, kann sie mit versichert werden. Das heisst, dass nur eine Police abgeschlossen werden muss, geschützt sind alle reisenden Personen. Möglich wird das über Paketversicherungen wie zum Beispiel die Familienversicherung. Damit geniesst auch die mitreisende Person den vollen Versicherungsschutz, der zum Beispiel bei Unfall, Tod, Erkrankung oder plötzlichem Arbeitsplatzverlust gilt.
  •  
    • Vorschusskosten werden übernommen. Viele Spitäler im Ausland verlangen einen Vorschuss auf die Kosten, die durch die Behandlung entstehen werden. Durch die Versicherung bekommen Betroffene Hilfe und Beratung, aber auch die nötigen finanziellen Mittel. Denn Behandlungskostenvorschüsse werden durch die Reiseversicherung übernommen.
  •  
    • Das Reisegepäck ist versichert. Sicherlich können Sie den „Diebstahl auswärts“ auch über die Hausratversicherung absichern und haben damit das Reisegepäck ausreichend geschützt. Bei der Reisegepäckversicherung ist aber eine fest zu vereinbarende Summe inkludiert, die bei einer verspäteten Ankunft des Reisegepäcks genutzt werden kann. Müssen die wichtigsten Utensilien am Reiseziel nachgekauft werden, weil das Gepäck nicht pünktlich eintrifft, kommt die Versicherung dafür auf.
  •  
    • Beratung und Service werden geboten. Wer im Ausland eine Panne oder einen Unfall hat, ist spätestens dann auf Hilfe angewiesen, wenn er oder sie die Landessprache nicht beherrscht. Die Reiseversicherung bietet Experten, die telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung stehen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben können. So ist niemand auf sich allein gestellt und weiss, was zu tun ist.

Fazit:

Sicherlich sind Reiseversicherungen in vielen Fällen verzichtbar. Doch es gibt auch einige Fälle, in denen sie genau das nicht sind und in denen die Reisenden froh sind oder waren, diese Versicherung abgeschlossen zu haben. Das Reisen ist entspannter möglich und zudem finanziell abgesichert. Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen muss sich zumindest um die finanzielle Seite niemand sorgen. 


Sie können die Angebote zur Reiseversicherung jetzt vergleichen! Finden Sie den passenden Versicherungspartner für sich und Ihre nächste Reise und sehen Sie dem Vorhaben „Urlaub“ entspannter entgegen.

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Reiseversicherungen im Vergleich: Schweizer Anbieter unter die Lupe genommen

Reiseversicherung

Reiseversicherungen im Vergleich: Schweizer Anbieter unter die Lupe genommen

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die wichtigsten Anbieter von Reiseversicherungen in der Schweiz, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die genannten Noten der Bewertung entstammen der Benotung durch das Schweizer Institut für Qualitätstests (Quelle: https://www.qualitaetstest.ch/tests/reiseversicherungen-2019-tarife-und-servicequalitaet-im-test).

Reiseversicherung

Unser Tipp: Machen Sie die Entscheidung für oder gegen einen Anbieter nicht allein von der Prämie abhängig. Diese können Sie jedoch als wichtiges Kriterium heranziehen. Berücksichtigen Sie aber auch die Leistungen, die bei einzelnen Versicherern besonders vielseitig sind und individuell durch zahlreiche kleine Bausteine zusammengestellt werden können. Hier können Sie die Angebote zur Reiseversicherung jetzt vergleichen!

Versicherungsname

Produkte und Bausteine u. a.

Firmensitz

Versicherungsträger

Note nach Kundenbefragungen

Allianz Global Assistance

– Reiseversicherung

 

– Reisegepäckversicherung

 

– Annullationsversicherung

 

– Pannenhilfe

Zürich

Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG

5,1

Zurich

– Reiseversicherung

 

– Reiserücktrittsversicherung

Zürich

Zurich Insurance Group

5,0

Helvetia

– Annullierungsversicherung

 

– Personen-Assistance

 

– Motorfahrzeuge-Assistance

 

– E-Bikes-Assistance

Basel

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG

5,0

die Mobiliar

– Annullierungsversicherung

 

– Personen-Assistance

 

– Motorfahrzeuge-Assistance

 

– Geschäftsreisenversicherung

Bern

Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG

4,9

Basler

– Annullierungsversicherung

 

– Medi Service SOS

 

– Fahrzeug SOS

Basel

Basler Versicherung AG

4,8

ERV

– Multi Trip

 

– Study Trip

 

– Single Trip

 

– Hund und Katze

 

– Reisegepäckversicherung

 

– Reiserechtsschutz

 

– Airline Insolvenz

 

– Spezialversicherungen

Basel

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG

4,8

smile direct

– Annullierungsversicherung

 

– Reisegepäckversicherung

 

– Hund und Katz

 

– SOS-Schutz

 

– Ersatzreise

Dübendorf

  1. direct Versicherungen; Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG

4,8

AXA

– Annullierungsversicherung

 

– Personen-Assistance

 

– Fahrzeug-Assistance

Winterthur

AXA Versicherungen AG

4,6

CSS

– Heilungskostenversicherung

 

– Personen-Assistance

 

– Annullierungsversicherung

 

– Reisegepäckversicherung

 

– Auslandsrechtsschutzversicherung

Luzern

CSS Versicherung AG

4,6

Generali

– Annullierungsversicherung

 

– Personen-Assistance

 

– Fahrzeug-Assistance

 

– Auslandsrechtsschutzversicherung

Nyon

Generali Allgemeine Versicherungen AG

4,5

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Personen-Assistance: Diese Fallbeispiele verlangen eine Leistung

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Der Baustein der Personen-Assistance wird meist zusammen mit der Annullationsversicherung angeboten, was Experten als wirklich sinnvoll erachten. Bei der Annullationsversicherung wird bereits das Vorfeld der Reise abgesichert, bei der Personen-Assistance hingegen geht es um die Zeit der Reise selbst, beginnend ab der Anreise.

Wichtig für die Leistungsübernahme der Versicherung ist, dass die versicherte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person schwer erkrankt, einen Unfall erleidet oder stirbt. Gleiches gilt für den Stellvertreter am Arbeitsplatz. Folgende Fallbeispiele zeigen, wann die Personen-Assistance der Reiseversicherung eine Leistung übernimmt:

    • Der Stellvertreter am Arbeitsplatz fällt aufgrund eines Unfalls aus, Sie müssen direkt wieder zurückreisen und Ihren Job im Unternehmen antreten. Die Versicherung übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten.
    • Sie verirren sich bei einer Wanderung und bleiben im Nirgendwo verschwunden. Ein Hubschrauber und die Bergwacht suchen nach Ihnen, was hohe Kosten verursacht. Diese Kosten werden durch die Versicherung getragen.
    • Sie befinden sich auf einer Rundreise in Ghana und verletzen sich dort schwer. Eine Operation ist nicht zumutbar, Sie müssen zurück in die Schweiz transportiert werden. Die Kosten trägt die Versicherung.
    • Zu Hause stirbt in der Zeit des Urlaubs die Grossmutter. Die Rückreise aus den Ferien wird umgehend angetreten.
    • Um eine Nachfolgeregelung für den verletzten Stellvertreter am Arbeitsplatz zu finden, müssen zahlreiche Telefonanrufe getätigt werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt die Versicherung.
    • Im Urlaub stirbt die versicherte Person. Die Kosten für die Rückführung in die Schweiz werden durch die Versicherung getragen.
    • Bei einer akuten Erkrankung ist die Behandlung im Spital notwendig. Dieses verlangt einen Kostenvorschuss, damit die Behandlung begonnen werden kann. Die Versicherung übernimmt diesen Vorschuss.

Die Personen-Assistance zahlt nicht immer

Die Personen-Assistance der Reiseversicherung übernimmt aber nicht in jedem Fall die Kosten für einen abgebrochenen Urlaub. Wird eine Behandlung nötig, die jedoch nicht als Notfall eingestuft wird, zahlt die Versicherung ebenso wenig, wie wenn eine Verletzung aus einem Wagnis resultiert. Wer sich beim Bungee-Jumping im Ausland verletzt und das Risiko einer nicht ausreichenden Sicherung billigend in Kauf genommen hat, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt. 

Die Personen-Assistance kommt zudem nicht für die Kosten durch Erkrankungen auf, die bereits vor Vertragsschluss bestanden haben und sich erst im Urlaub gezeigt oder dort behandlungsbedürftig verschlimmert haben.

Fazit: Die Personen-Assistance ist eine wichtige Versicherung

Ein Unfall kann im Urlaub schnell geschehen und hohe Kosten verursachen oder sogar den Abbruch der Reise nötig werden lassen. Die Personen-Assistance übernimmt die dafür anfallenden Kosten, schränkt die Leistungsgewährung allerdings auch ein. Wichtig ist es daher, schon vor Abschluss der Versicherung genau hinzusehen. 

Sie können hier die Angebote zur Reiseversicherung vergleichen und sollten dabei unbedingt die Ausschlüsse der einzelnen Versicherer beachten. Viele Fälle, die eindeutig erscheinen, können aufgrund der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen festgehaltenen Ausschlüsse nicht für eine Leistung infrage kommen. Generell ist die Personen-Assistance vor allem für mittel- bis hochpreisige Reisen und für Reisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sollen, empfehlenswert.

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Annullationsversicherung: Fallbeispiele geben Aufschluss über ihre Notwendigkeit

Annullationsversicherung

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Allgemein empfehlen Experten den Abschluss einer Annullierungsversicherung, wenn ein Haushalt mindestens dreimal pro Jahr verreist. Die Reisekosten sind dann insgesamt recht hoch und eine Annullierung ohne Versicherung macht sich schmerzhaft im Reisebudget bemerkbar. Das gilt auch bei mittel- bis hochpreisigen Reisen, die unbedingt versichert werden sollten.

Annullationsversicherung

Das übernimmt die Annullationsversicherung

Die Annullationsversicherung ist ein Teil der Reisekostenversicherung und kann entweder für eine einzelne Reise oder als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Sie regelt per Versicherungsvertrag, welche Gründe für eine Annullierung einer Reise erstattungsfähig sind. Nicht jeder Grund, warum eine Reise nicht angetreten ist, zählt! In den folgenden Fällen zahlt die Annullierungsversicherung:

    • Die Schwiegermutter der versicherten Person erleidet einen Herzinfarkt. Sie wird ins Spital gebracht und liegt auf der Intensivstation. Der Urlaub wird abgesagt.
    • Der mitreisende Partner der versicherten Person bricht sich auf dem Weg zur Arbeit ein Bein. Der Skiurlaub muss storniert werden.
    • Die versicherte Person war lange arbeitslos und hat sich auf vielen Stellen beworben. Nun endlich kann sie eine Stelle antreten und das sofort. Der Arbeitsantritt überschneidet sich mit dem Urlaub, welches nun abgesagt werden muss.
    • Unvorhergesehen kommt es zu einem Lawinenabgang am Urlaubsort. Dieser befindet sich nun im Ausnahmezustand und kann nicht mehr besucht werden.
    • Kurz vor der Abreise in den Urlaub bekommt die versicherte Person die Kündigung überreicht. Der Urlaub kann nun schon allein aus finanziellen Gründen nicht mehr angetreten werden.
    • Der Grossvater stirbt, der Urlaub wird nicht angetreten.
    • Der Urlaub kann nicht angetreten werden, weil sich die Airline im Streik befindet.

In diesen Fällen zahlt die Annullierungsversicherung nicht

Wenn sich ein Paar kurz vor Antritt der Reise trennt, zahlt die Annullationsversicherung aber nicht, auch wenn die finanzielle Belastung für einen Reisenden allein sehr hoch wird. Leichte Unpässlichkeiten werden ebenfalls nicht als Leistungsgrund gesehen. Haben Sie einen Urlaub am Meer gebucht und sagt die Wettervorhersage für die Dauer Ihres Aufenthalts nur Sturm und Regen voraus, ist dies ebenfalls kein Grund für die Versicherung, in Leistung zu gehen. Schlechtes Wetter gilt nicht als leistungswürdiger Annullierungsgrund.
Wichtiger Tipp: Achten Sie bei der Auswahl des Anbieters unbedingt auf die aufgeführten Ausschlüsse! Sie sollten diese in den Vergleich einbeziehen, damit Sie sich ein konkretes Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis machen können. Sie haben die Möglichkeit, die Anbieter von Reiseversicherungen jetzt hier zu vergleichen! Ein Vergleich einer Reiseversicherung in der Schweiz lohnt sich.

Fazit: Annullationsversicherung zahlt nur in bestimmten Fällen

Die Annullationsversicherung zahlt nicht in jedem Fall. Wenn Sie eine Reise aus Gründen leichter Unpässlichkeit heraus absagen, muss die Versicherung nicht greifen. Sie zahlt nur dann, wenn vordefinierte Gründe für eine Annullierung der Reise vorliegen, wobei diese Gründe wirklich schwerwiegend sein müssen. Tod, Krankheit oder Naturkatastrophen sind derartige Gründe, bei denen die Versicherung in Leistung geht.

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Was übernimmt eine Reiseversicherung?

Zusatzversicherungen der Krankenkasse

Was übernimmt eine Reiseversicherung?

Die Reiseversicherung kann nach dem Baustein-Prinzip aufgebaut werden. Es lässt sich damit nicht eindeutig festlegen, welche Leistungen übernommen werden, denn das ist davon abhängig, welche Bausteine Sie versichert haben Möglich ist die Übernahme der folgenden Leistungen.

Zusatzversicherungen der Krankenkasse
    • Annullierungskosten

      Versichert sind dabei alle Kosten, die mit der Absage der Urlaubsreise im Zusammenhang stehen. Die Reise kann dabei ins In- oder Ausland gebucht worden sein. Die Kosten für Ferienunterkünfte, Tickets, Mietfahrzeuge, Eintrittskarten etc. werden übernommen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Annullation berechtigt bzw. sieht die Versicherung diese als leistungswürdige Situation an. Zur Annullierung berechtigen unter anderem die Diagnose einer schweren Krankheit oder die Feststellung des Todes eines nahen Verwandten oder der Kinder. Auch innere Unruhen, Krieg, Terroranschläge oder Streiks im Urlaubsland berechtigen zum Annullieren. Dies aber auch nur dann, wenn die reisende Person an ihrem Urlaubsort konkret gefährdet wäre! Zeitlich abgegrenzt wird die Leistung bei einer Annullierung aufgrund einer unvorhergesehenen Kündigung oder eines plötzlichen Stellenantritts. Versichert ist die Annullierung auch im Fall des Diebstahls der Reisepässe.
  •  
    • Heilungskosten

      Versichert sind Behandlungen, die aufgrund eines Notfalls im Ausland vorgenommen werden müssen und nicht über die bereits bestehende Kranken- oder Unfallversicherung abgedeckt sind. Erbracht werden dabei lediglich die Leistungen, die als Differenzkosten zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und der gesetzlichen Leistung durch die Grundversicherung anfallen. In Ländern mit hohen Behandlungskosten kann es sein, dass die Versicherung nicht ausreichend ist, wenn die Deckungssumme der Reiseversicherung nicht ausreichend hoch gesetzt wurde. Dann muss jeder selbst für die Differenzkosten aufkommen.
  •  
    • Personen-Assistance

      Die Kostenübernahme im Rahmen der Personen-Assistance ist nur möglich, wenn die versicherte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet. Auch dann, wenn der Stellvertreter am Arbeitsplatz betroffen ist, kann die Versicherung eine Leistung erbringen. Zu den üblichen Leistungen zählen unter anderem die Übernahme der Mehrkosten für eine direkte Heimreise, die Rückreisekosten für Personen und die Kosten für Rettungsaktionen. Auch Kosten für unbedingt nötige Telefonanrufe sowie Überführungskosten bei verstorbenen Personen werden übernommen. Des Weiteren leistet die Reiseversicherung Kostenvorschüsse, wenn eine Behandlung im Spital nötig wird und dies nur gegen Vorschusszahlungen möglich ist.
  •  
    • Fahrzeug-Assistance

      Die Versicherung berät zum weiteren Vorgehen und organisiert Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls. Übernommen werden Pannenhilfe- und Abschleppkosten, auch die Fahrzeugbergung oder eventuelle Standgebühren gehören zum Leistungsumfang der Reiseversicherung. Wird das Fahrzeug nach Hause zurückgeführt, werden die dafür anfallenden Kosten ebenfalls übernommen. Findet die Reparatur am Urlaubsort statt, können auch Zustellkosten für Ersatzteile getragen werden. Die Ersatzteile selbst zahlt die Versicherung aber nicht. Kosten für einen Mietwagen, Zug- oder Flugtickets sowie weitere Transportmehrkosten zählen dagegen zur Leistung der Versicherung. Muss die Reise unterbrochen werden, bis das Fahrzeug wieder fahrbereit ist, zahlt die Versicherung Unterkunft und Verpflegung bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
    • Reisegepäck

      Das Reisegepäck ist gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung über die Reiseversicherung abgesichert. Dazu kommt meist eine feste Summe, über die der Reisende verfügen kann, wenn sein Reisegepäck verspätet ankommt und er erst einmal die wichtigsten Dinge kaufen muss.

Vor Abschluss der Reiseversicherung sollten Sie überlegen, welchen Baustein Sie benötigen. Danach können Sie hier die Angebote zur Reiseversicherung vergleichen und sich ein Bild über die einzelnen Anbieter machen. Bitte vor Unterzeichnung des Vertrags diesen genau prüfen!

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Wie finde ich die richtige Reiseversicherung?

Wie finde ich die richtige Reiseversicherung

Wie finde ich die richtige Reiseversicherung?

Allzu häufig wird vor Abschluss einer Reiseversicherung nur auf die Höhe der Prämien geschaut. Doch diese allein sollten nicht der Massstab sein! Wichtig ist vor allem die Leistung, die im Schadensfall durch die Versicherung erbracht wird.

Wie finde ich die richtige Reiseversicherung

Kriterien für die Wahl der richtigen Reiseversicherung

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern für Reiseversicherungen sind gross, daher sollten Sie bei der Auswahl auf die folgenden Punkte achten:

    • Bausteine und Deckungen

      Bei den meisten Versicherern werden Standardprodukte angeboten, teilweise können die Leistungen nach Bedarf zusammengestellt werden. Wichtigste Bausteine sind immer die Teilbereiche Annullation und Personen-Assistance. Vor allem Letztere unterscheidet sich stark bei einzelnen Anbietern: So werden zum Beispiel die Kosten für Länder mit hohen Behandlungskosten wie die USA oder Japan nur teilweise übernommen. Andere Versicherer tragen auch dort die Gesundheitskosten in vollem Umfang. Besonders günstige Deckungen gibt es oft, wenn die Versicherung nur für eine einmalige Reise abgeschlossen wird. Wer in seiner Hausratversicherung den Baustein „Diebstahl auswärts“ inkludiert hat, braucht keine separate Reisegepäckversicherung.
  •  
    • Ausschlüsse

      Chronische oder psychische Erkrankungen werden meist aus der Leistung ausgeschlossen. Andere Versicherer zahlen nur, wenn sich der Zustand des Reisenden auf „akut“ verschlechtert, wieder andere zahlen bei verschiedenen Erkrankungen nur, wenn diese nachweislich nicht vor Reiseantritt hätten festgestellt werden können. Ein Nachweis, der nur schwer zu erbringen sein dürfte! Schwammige Formulierungen in den Ausschlüssen führen meist dazu, dass die Versicherung nicht zahlt.
  •  
    • Klausel zur Verlängerung

      Eine Reiseversicherung, die für ein Jahr abgeschlossen wurde, verlängert sich meist stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht binnen der gesetzten Frist gekündigt wird. Wenn Sie keine weiteren Reisen planen, sollten Sie die Kündigung unbedingt rechtzeitig einreichen. Ansonsten können Sie einen solchen Vertrag nur noch im Schadensfall oder bei einer Erhöhung der Prämie kündigen.
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    • Prämien

      Auch wenn diese nicht allein ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen einen Versicherer sein sollten, so müssen die Prämien doch mit einbezogen werden. Nutzen Sie die Chance und vergleichen Sie hier die Angebote zur Reiseversicherung! Entscheiden Sie sich für das beste Preis-Leistungs-Angebot: Höhere Prämien können gerechtfertigt sein, wenn die Leistungen entsprechend nach oben angepasst sind. Für geringe Leistungen darf freilich auch nur eine niedrigere Prämie fällig werden. Doch auch bei gleichen Leistungen unterscheiden sich die Anbieter sehr.
    • Reputation

      Schauen Sie sich im Internet die Bewertungen anderer Nutzer bzw. Versicherter an. Was sagen diese über die einzelnen Anbieter? Vielleicht finden sich Hinweise auf Gerichtsentscheidungen, in denen Reiseversicherer doch zur Zahlung verklagt wurden oder sogar Recht mit ihrer Ablehnung der Leistungen bekamen. Stellen Sie dabei fest, dass einzelne Versicherer anscheinend häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind als andere, nehmen Sie von diesen Anbietern Abstand.
    • Notwendigkeit

      Nicht immer ist die Reiseversicherung überhaupt notwendig. Auch wenn Sie einen guten Anbieter gefunden haben: Einen Zelturlaub brauchen Sie sicherlich nicht mit einer separaten Versicherung abzusichern. Ausserdem können manche Reisen gar nicht versichert werden, denn häufig ist für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen eine bestimmte Entfernung zum Heimatort nötig. Wer zum Beispiel einen sehr kostenintensiven Urlaub im nächsten Ort bucht, der weniger als 50 km vom Heimatort entfernt ist, kann keine Reiseversicherung abschliessen.

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