Reiseversicherungen rechtssicher wechseln
Reiseversicherungen werden ähnlich wie andere Versicherungen auch zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Wichtig ist, eventuelle Fristen im Blick zu haben, damit die Kündigung wirklich rechtssicher ist.
Fristen beim Wechsel der Reiseversicherung beachten
Nicht immer ist es ein Wechsel der Reiseversicherung, der angestrebt wird. Es ist auch möglich, die Reiseversicherung zu kündigen und gar keine andere dieser Art wieder abzuschliessen. Die Vorgehensweise ist indes immer gleich. Wichtig: Die Versicherer haben teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen, diese müssen unbedingt beachtet werden und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden.
Häufig sind die Fristen auf drei Monate angelegt, teilweise sind es nur zwei Monate oder sogar vier Wochen. Wer die Frist verpasst, muss eine Verlängerung der Reiseversicherung in Kauf nehmen. Diese ist vertraglich geregelt, der Versicherungsnehmer hat der Verlängerung mit Unterzeichnung des Vertrags zugestimmt. Die Reiseversicherung wird immer um ein Jahr verlängert und ist dann regulär erst zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres kündbar.
Wichtig: Schauen Sie unbedingt in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wenn Sie die Reiserversicherung kündigen wollen! Auch wenn eine einjährige Vertragslaufzeit üblich ist, so verkaufen doch einige Anbieter ihre Versicherungen mit deutlich längeren Laufzeiten und binden ihre Versicherungsnehmer auf zwei oder sogar drei Jahre. Demzufolge ist die Versicherung auch erst mit Ablauf dieser Zeit erstmalig regulär kündbar. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung raten Verbraucherschützer regelmässig ab, denn diese Assekuranzen benachteiligen die Versicherten unnötig.
So geht die Kündigung ganz einfach
Die Reiseversicherung wird wie jede andere Versicherung bestenfalls schriftlich gekündigt. Manche Experten empfehlen sogar, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, sodass ein Nachweis über den Eingang des Schreibens bei der Versicherung vorliegt. Sollte diese die Kündigung nicht vornehmen und die Prämien für das nächste Versicherungsjahr abbuchen, kann dementsprechend juristisch dagegen vorgegangen werden. Einen Nachweis hat der Versicherte hier schliesslich in der Hand!
Vor der Kündigung der Reiseversicherung sollten Sie einen Versicherungsvergleich vornehmen. Welcher andere Anbieter kommt infrage, wie sind dessen Leistungen und wie hoch die Prämien? Diesen Vergleich können Sie ganz einfach hier auf neotralo.ch vornehmen, er muss jedoch nur ausgeführt werden, wenn Sie tatsächlich erneut eine Reiseversicherung abschliessen möchten.
Haben Sie einen Anbieter gefunden, der für Sie infrage kommt, sollten Sie dort die Versicherung beantragen. Dies ist meist völlig unkompliziert online möglich. Haben Sie die Bestätigung der Übernahme Ihrer Versicherung, können Sie das Schreiben mit der Kündigung der vorigen Reiseversicherung an diese verschicken. Angesichts der Dauer von Vergleich und Abschluss einer neuen Versicherung ist es empfehlenswert, mindestens vier Wochen vor dem Kündigungstermin mit den Vorarbeiten zu beginnen. So gehen Sie sicher, dass Sie die gewünschte lückenlose Versicherung auch wirklich bekommen.
Sie erhalten nun von Ihrer alten Reiseversicherung eine Rückmeldung bzw. eine Kündigungsbestätigung. Wichtig ist, dass Sie mit dem Kündigungsschreiben auch gleich Ihren Widerruf zum Einziehen der Prämien von Ihrem Konto abgesandt haben. Der alten Reiseversicherung ist es damit untersagt, die neuen Versicherungsprämien für das kommende Jahr einzuziehen. Sollte dies dennoch geschehen, kann die Bank das unrechtmässig abgebuchte Geld zurückholen.
Fazit: Reiseversicherungen rechtssicher kündigen: Nur mit Einhaltung der Kündigungsfristen!
An die Kündigung der Reisekrankenversicherungen werden ähnliche Anforderungen gestellt wie an Kündigungen anderer Versicherungen. Sie müssen rechtzeitig und damit unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Teilweise sind das drei Monate, teilweise muss nur ein Monat berücksichtigt werden. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag über die Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr und kann folglich auch erst dann wieder gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Kündigungen per E-Mail oder Telefon sind im Allgemeinen nicht zulässig. Die beste Möglichkeit der sicheren Kündigung ist der Versand derselben per Einschreiben. Wird sie per Fax verschickt, sollte die Empfangsbestätigung aufbewahrt werden. Wichtig: Die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn bereits eine neue besteht bzw. direkt im Anschluss gültig wird.
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