Komplementärmedizin: Eine gute Ergänzung zur Grundversicherung?
Als Komplementärmedizin oder auch Alternativmedizin bezeichnet man die Behandlungsmethoden der Diagnostik, die als Ergänzung zur wissenschaftlich fundierten Medizin, bzw. Schulmedizin stehen.
Zu den Methoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren und Methoden wie Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur. Auch Methoden der anthroposophischen Medizin und der chinesischen Medizin gehören dazu.
Die Wirkung der Methoden konnte bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden, doch ein Placebo-Effekt ist bei manchen Menschen zu beobachten.
Was zahlt die Grundversicherung?
Schweizer Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für die Behandlung mit Komplementärmedizin. Sie übernehmen die Kosten für die Medikamente, die abzüglich der Kostenbeteiligung übrig bleiben. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie auf der Spezialistenliste aufgeführt sind.
Übernommen werden Arzneimittel aus der Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie. Andere Mittel müssen selbst erworben werden oder durch eine Zusatzversicherung gedeckelt werden. Informieren Sie sich, welche Angebote es gibt.
Homöopathie geht nicht über den Placebo-Effekt hinaus
Obwohl die Wirkung homöopathischer Mittel nicht wissenschaftlich nachgewiesen wurde, werden sie noch immer von Krankenkassen übernommen. Viele Menschen vertrauen im Glauben an eine besonders schonende Behandlung auf Homöopathie und nehmen lieber Globuli als die auf medizinische Wirksamkeit geprüften Arzneimittel. Dieser Trend stieg in den Jahren bereits an.
Allerdings gibt es auch durchaus sinnvolle komplementäre Ergänzungen zur klassischen Schulmedizin, deren Wirksamkeit von vielen Patientinnen und Patienten bestätigt wurde. Behandlungsmethoden wie beispielsweise
- Akupunktur
- Autogenes Training
- Medizinische Massagen
- Reflexzonen-Therapie
- Osteopathie
können den Erkrankten eine Linderung der Schmerzen verschaffen.
Grosse Krankenkassen wie die Helsana werben mit ihrem Konzept der Kombination von Komplementärmedizin und Schulmedizin. Ob und welche Komplementärmedizin Sie persönlich sinnvoll finden und in Anspruch nehmen wollen, bleibt Ihnen überlassen.
Die Nachfrage nach Alternativbehandlungen steigt
Als Ergänzung zur Grundversicherung ist die Komplementärmedizin nur dann sinnvoll, wenn Sie wissen, dass Sie an die Wirkung der Methoden glauben und Sie regelmässig in Anspruch nehmen werden. Wenn Sie überzeugt sind und einige Methoden vielleicht schon länger kennen und früher bereits angewendet haben, kann es durchaus Sinn machen.
Viele Patienten ohne Erfahrungen blicken zudem neugierig auf das Thema, da es das Image von Heilung “abseits von Medikamenten” besitzt. Medikamente sind in den Köpfen der Menschen oftmals starke und vor allem chemische Mittel, die kaum etwas mit Natur oder natürlichen Inhalten zu tun haben.
Zusammen mit einem gesteigerten Bewusstsein zum Thema Umwelt und Ernährung, steigt auch die Nachfrage bei Alternativbehandlungen und somit die Nachfrage nach Komplementärmedizin als Ergänzung zur Grundversicherung. Viele Menschen sehnen sich nach etwas, dass ihnen das Gefühl gibt ohne extreme Mittel, sondern ganz natürlich zu genesen.
Bemerkenswert dabei ist, dass zusätzlich zu Menschen, die auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise achten, insbesondere Frauen, Menschen mit höherem Bildungsniveau und Menschen mit chronischen Erkrankungen zur Komplementärmedizin neigen. Jedoch in den meisten Fällen als Ergänzung und nicht als Ersatz.
Neuregelung: Behandlungserfolg steht im Fokus
Mittlerweile werden Methoden der konventionellen Medizin sowie der Homöopathie in der Schweiz grundsätzlich gleichgestellt. Der Behandlungserfolg steht im Vordergrund. Demzufolge wird die gesamte Versorgungsforschung berücksichtigt.
Diese Ansicht verstärken Mediziner und Wissenschaftler, die den medizinischen Nutzen ärztlicher Homöopathie durch qualitativ hochwertige Studien bestätigt sehen. Als wichtige Basis führen die Mediziner grosse Beobachtungsstudien auf.
Die hohe Bedeutung der Komplementärmedizin wird in der Schweiz ausserdem durch das Resultat einer 20-jährigen Evaluation unterstrichen. Deshalb erkennt die Schweizer Regierung an, dass Komplementärmedizin gemäss Art. 32 Voraussetzung KVG alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich Sicherheit, Wirksamkeit sowie Gewährleistung hoher Qualität erfüllt.
Abschliessendes Fazit
Komplementärmedizin als Ergänzung zur Grundversicherung kann für einige Menschen eine gute Idee sein. Jedoch sollte man sich vorher ausgiebig mit dem Thema beschäftigen und sich der bewusst sein, dass alternative Heilmethoden nicht wissenschaftlich belegt sind und vorrangig durch den Placebo-Effekt wirken. Komplementärmedizin ist kein Ersatz für die ärztliche Behandlung, wie sie in der Grundversicherung beinhaltet ist.
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