Und tschüss! So trennen Sie sich von der alten Autoversicherung

Und tschüss! So trennen Sie sich von der alten Autoversicherung

Der nächste Prämienbescheid ist eingetroffen und die Entscheidung steht fest: Es wird eine neue Autoversicherung gesucht, die günstiger ist! Nun gilt es, sich von der alten Versicherung zu trennen, wobei unter anderem auf die Kündigungsfrist zu achten ist. Doch auch in anderen Fällen als nur bei einer Prämienerhöhung kann die Kündigung der Versicherung nötig werden.

Bitte bei der geplanten Kündigung beachten

Um überhaupt kündigen zu können, müssen einige Punkte geklärt sein. Wann ist die Kündigung möglich, welche Fristen sind einzuhalten? Die aktuelle Versicherungspolice nennt alle relevanten Daten, die Kündigungsbestimmungen sind detailliert in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Teilweise gibt es einen Anhang („Besondere Bedingungen“), der ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Bei einer regulären Kündigung müssen meist drei Monate als Frist eingehalten werden, der genaue Zeitraum ist in der Versicherungspolice genannt. Wichtig: Um diese Frist einzuhalten, genügt es nicht, die Kündigung rechtzeitig in den Briefkasten zu werfen. Sie muss vielmehr bis Fristablauf bei der Versicherung eingegangen sein, muss somit schon einige Tage vorher versendet werden. Wer die Frist verpasst, muss den Versicherungsvertrag meist für ein weiteres Jahr bezahlen, denn der Vertrag verlängert sich automatisch.
Und noch ein wichtiger Punkt: Der Vertrag muss unbedingt schriftlich gekündigt werden! Ein Anruf oder eine E-Mail ist nicht ausreichend. In dem Schreiben sollten die folgenden Punkte erwähnt sein:

    • Schreiben wird als „Kündigung“ bezeichnet
    • Datum des Wirksamwerdens
    • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
    • Vertragsnummer

In diesen Fällen ist die Kündigung der Autoversicherung möglich

Die Kündigung ist nur möglich, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Diese beträgt meist drei Monate zum Vertragslaufzeitende, kann jedoch auch variieren. In jedem Fall ist eine reguläre Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrags möglich, ehe sich dieser wieder selbst verlängert.

Ist ein Schaden gemeldet worden, ist die Kündigung der Versicherung ebenfalls möglich. Allerdings kann hier sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst von einem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Für die Versicherung gilt aber, dass die Kündigung spätestens mit der Zahlungsleistung zu dem Schaden beim Versicherten eingehen muss. Der Versicherte selbst kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem er von der Zahlung der Versicherung erfahren hat (meist durch die erfolgte Buchung auf dem Konto), kündigen. Die Prämie, die noch bis Jahresende gilt, wird zurückerstattet. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn die Kündigung direkt im ersten Jahr der Versicherung oder nach einem Totalschaden des Pkw stattfindet. Die nicht verbrauchte Prämie verfällt dann und wird nicht zurückgezahlt.

Wurden die Prämien erhöht, kann der Versicherte ebenfalls von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch machen. Hierbei gelten auch die Kündigungsfristen meist nicht bzw. sind auf vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung verkürzt. Erhöht sich die Prämie, weil der Fahrzeughalter selbst eine Anpassung in den Versicherungsbedingungen gewünscht hat, gilt das Recht auf ausserordentliche Kündigung wegen Prämienerhöhung aber nicht.

Wurde das Fahrzeug gewechselt, kann der Versicherte ebenfalls die bisherige Versicherung kündigen. Nun kann ein neuer Versicherungsvertrag für das neue Fahrzeug abgeschlossen werden, was nicht zwingend bei der bisherigen Versicherung der Fall sein muss. Auch eine andere Versicherungsgesellschaft kann ausgewählt werden. Die Prämien, die bisher nicht verbraucht wurde, können zurückverlangt werden.

Fazit: Ausstieg aus dem Autoversicherungsvertrag möglich

Der Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag ist möglich, allerdings müssen Kündigungsfristen beachtet werden. Das gilt vor allem für die reguläre Kündigung, die häufig mit einer Frist von drei Monaten möglich ist. Wer die Frist verpasst, muss damit leben, dass sich die Versicherung um ein weiteres Jahr verlängert. Ausserordentliche Kündigungen sind aber aufgrund einer Schadensregulierung sowie einer Erhöhung der Prämien möglich. Die Kündigung ist unbedingt schriftlich bei der Versicherung einzureichen, sie sollte als Einschreiben übergeben werden. So ist sichergestellt, dass das Schreiben nicht „verloren“ gegangen ist und wirklich rechtzeitig an den Empfänger übermittelt wurde.

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Unfall im Ausland: Das müssen Versicherte wissen

Unfall im Ausland: Das müssen Versicherte wissen

Ein Urlaub im Ausland? Eine Dienstreise oder ein Wochenendausflug? Wenn diese Fahrten mit dem Auto anstehen, sollte rechtzeitig über den Versicherungsschutz nachgedacht werden. Denn dieser muss unbedingt vollständig sein, wenn die Reise ansteht. Wichtig zu wissen: Geht es um Rechtsfragen bei einem Unfall, zählt immer das Recht des Landes, in dem er auch passiert ist. Das heisst, wenn ein Schweizer einen Unfall in Österreich baut, gilt das Recht in Österreich. Ansprüche müssen demzufolge dann auch in Österreich eingeklagt werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist daher sinnvoll.

Im Ausland bitte mitnehmen

„Ich packe meinen Koffer und nehme mit …“ An das beliebte Kinderspiel kann auch bei den Vorbereitungen einer Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gedacht werden, denn es gibt einige Dinge, die auf keinen Fall vergessen werden dürfen. Ganz wichtig ist das Pannendreieck, das in den meisten Ländern Europas vorgeschrieben ist. Ausserdem ist eine Warnweste mitzuführen, denn diese erhöht die Sichtbarkeit von Personen auf den Strassen bzw. am Strassenrand. Es dient somit der eigenen Sicherheit als auch der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, die eine reellere Chance bekommen, eine Person zu sehen.

Des Weiteren sollte ein Europäisches Unfallprotokoll mitgeführt werden, das alle nötigen Daten und Angaben enthält, die bei einem Unfall aufgenommen werden müssen. Kam es nur zu einem Blechschaden und sind folglich keine Personen verletzt worden, ist der Unfallrapport der Polizei nicht mehr nötig. Das Europäische Unfallprotokoll genügt, es muss allerdings vollständig ausgefüllt und auch von allen Beteiligten unterzeichnet werden. Sprachliche Probleme treten nicht auf, wenn das Protokoll für das Zielland passend ausgewählt wird. Der Grund: Es ist in mehreren Sprachen erhältlich und kann daher individuell angepasst werden. Erhältlich ist das Formular bei der Autoversicherung oder direkt bei der Polizei.
Tipp: Die eigenen Daten können auch schon zu Hause eingetragen werden. Wird das Protokoll nicht benötigt – umso besser! In allen anderen Fällen ist es damit bereits vorbereitet.

Wenn ein Unfall passiert

Generell sollten sich Reisende gründlich über die Gesetzmässigkeiten in dem Land, in das sie einzureisen gedenken, informieren, damit es im Schadensfall nicht zu einer bösen Überraschung kommt. Zudem sollte der eigene Versicherungsschutz unbedingt überprüft werden, denn nicht jede Versicherung deckt auch einen Schaden, der im Ausland entstanden ist. Dies betrifft zum einen den Schaden selbst, zum anderen die benötigte Deckungshöhe, die variieren kann.
Sollte es zu einem Unfall kommen, ist die Vorgehensweise wie folgt:

    1. Ruhe bewahren
      Sofern Sie selbst nicht verletzt sind, gilt es nun, ruhig zu bleiben und alles Weitere in die Wege zu leiten.

    2. Unfallstelle sichern
      Ganz wichtig: Das Warndreieck aufstellen und die Warnweste anziehen! So werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt und können sich darauf einstellen, eine Unfallstelle zu passieren. Ausserdem ist der Warnblicker zu setzen. Je nach Situation muss Erste Hilfe geleistet werden, meist muss die Polizei gerufen werden. Dies gilt in jedem Fall, wenn Personen verletzt wurden oder wenn sich der Unfallbeteiligte nicht kooperativ zeigt bzw. das Unfallprotokoll nicht ausfüllen oder unterzeichnen möchte.

    3. Wichtige Punkte festhalten
      Ob im Unfallprotokoll oder selbst auf einer Liste: Die wichtigsten Punkte zum Unfall müssen unbedingt festgehalten werden, denn sie lassen sich später meist nicht mehr nachvollziehen oder sind gar gänzlich unbekannt. Dazu gehören zum Beispiel der Name und die Anschrift des Unfallgegners sowie weiterer Beteiligter, auch die Namen und die Anschrift von Zeugen werden notiert. Versicherungsdaten werden ausgetauscht, wobei die Internationale Versicherungskarte am besten einfach per Smartphone abfotografiert wird. Angaben aus dem Fahrzeugausweis des Unfallgegners sind ebenso wichtig, hier sind unter anderem Fahrzeughalter und Fahrgestellnummer zu notieren. Der Unfallort muss genannt werden, ausserdem ist die Beschreibung des Unfallhergangs wichtig. Wurde die Polizei gerufen, wird der Name des zuständigen Beamten aufgeschrieben, des Weiteren sollte die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle notiert werden.

    4. Keine Haftung anerkennen
      Unterschrieben wird vor Ort nur das Europäische Unfallprotokoll (wenn es in deutscher Sprache vorliegt), niemals ein ausländisches Protokoll oder eine handschriftliche Notiz, die den Ausschluss der Haftung erklärt.

Fazit: Reise ins Ausland gut vorbereiten

Soll die Reise mit dem Auto ins Schweizer Ausland gehen, sollten sich Versicherte gut vorbereiten. Was sagt die Versicherungspolice über Haftung und Deckung? Ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung vorhanden (wenn nicht, unbedingt abschliessen!)? Bei einem Schaden sollte Ruhe bewahrt werden, auf keinen Fall ist eine Haftungserklärung zu unterzeichnen. Notfalls bitte immer auf die Polizei warten!

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Kostenunterschiede bei gleicher Leistung: Schweizer, wechselt doch einfach!

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Autoversicherungen ähneln sich meist in ihren Leistungen. Hier werden ein paar Zugeständnisse mehr gemacht, dort hingegen werden einige Schäden nicht übernommen. Doch im Grossen und Ganzen bleiben die Leistungen ähnlich. Dennoch gibt es hohe Preisunterschiede bei den Anbieter. Das Verblüffendste aber sind die Versicherten selbst, die zwar angeben, gern wechseln zu wollen, dies aber nur in den seltensten Fällen wirklich machen.

Viele wollen wechseln, wenige tun es

Alljährlich kommt der Bescheid der Autoversicherung ins Haus geflattert und zeigt an, dass die Prämien (wieder einmal) erhöht werden. Die wenigsten Autobesitzer, die ihr langjährig geliebtes Fahrzeug auch weiterhin fahren wollen, werden mit günstigen Prämien bei ihrer bisherigen Versicherung belohnt. Günstiger wird es meist nur, wenn ein neues oder jüngeres Fahrzeug zugelassen und versichert werden soll. Spätestens, wenn die betroffenen Versicherten das Schreiben in der Hand halten, verspüren sie den Wunsch, die Autoversicherung zu wechseln. Es muss doch auch bessere Anbieter geben! Genau die gibt es auch, doch letzten Endes macht sich die Bequemlichkeit vieler Schweizer breit und setzt sich durch. Die paar Franken mehr werden bezahlt, der gröbste Ärger ist verflogen – und taucht spätestens im nächsten Jahr zur selben Zeit wieder auf.

Vergleich zeigt: Hohe Preisunterschiede machen einen Wechsel nötig

Die Differenz zwischen den Prämien der einzelnen Autoversicherer ist gross, wie der Vergleich zeigt, den die NZZ am Sonntag 28. August 2021 veröffentlichte. Bis zu 60 Prozent können die Unterschiede betragen, wenn man den Anbieter mit den besten Konditionen (Postfinance) und die teuersten Verträge (Allianz und Generali) miteinander vergleicht. Als Basis wurde hier ein Schweizer genommen, männlich, 35 Jahre alt und Eigentümer eines Mittelklassewagens. Bei der günstigsten Versicherung soll er 575 Franken im Jahr zahlen, bei den teuersten hingegen mehr als 900 Franken.

Noch augenscheinlicher werden die Unterschiede, wenn ein Schweizer mit ausländischem Pass ein Auto versichern möchte. Hier allerdings sind auch die günstigsten Anbieter weitaus teurer, die Unterschiede zeigen sich eher beim Vergleich einer Person mit Schweizer und einer Person mit ausländischem Pass. Zwischen 400 und 600 Franken im Jahr muss der Schweizer mit ausländischem Pass bezahlen.

Die Preisunterschiede zeigen, dass es durchaus sinnvoll ist, mindestens einmal im Jahr einen Preisvergleich vorzunehmen und sich dann nicht nur zu überlegen, dass ein Wechsel beim Sparen helfen würde, sondern auch wirklich zu wechseln. Warum die Schweizer so „wechselfaul“ sind, zeigen die Vergleiche und Studien allerdings nicht. Ausgegangen wird von einem Anteil von gerade einmal fünf Prozent der Versicherten, die am Ende wirklich wechseln und dies nicht nur vorhaben.

Fazit: Der Wille ist da, mehr aber auch nicht

In jedem Jahr schimpfen die Schweizer über Erhöhungen der Prämien, wenn sie bei ihrer Versicherung bleiben. Lassen sie in neues Fahrzeug zu und wollen dafür eine Haftpflichtversicherung abschliessen, stehen sie freilich nicht vor dem Problem, denn die Prämien für neu zugelassene Fahrzeuge sind seit Jahren im Sinken begriffen. Ansonsten ist festzustellen, dass es beim Schimpfen bleibt, denn wirklich wechseln möchte nur ein kleiner Anteil der Versicherten. Ob es an dem Aufwand liegt, einen Vergleich der Anbieter zu betreiben und sich aktiv mit dem Wechsel auseinandersetzen zu müssen, oder ob andere Gründe für die Wechselunwilligkeit vorliegen, ist jedoch nicht bekannt.

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Nach Schadensregulierung: Darf die Autoversicherung nach Schadensregulierung den Vertrag kündigen?

Nach Schadensregulierung: Darf die Autoversicherung nach Schadensregulierung den Vertrag kündigen?

Ein Fallbeispiel: Autofahrer Meyer hat drei Schäden an seinem Auto verursacht. Er ist zum einen auf dem Parkplatz an einem anderen Auto entlang gestreift, hat zum anderen an der Ampel zu spät gebremst und ist dem Vordermann ins Heck gefahren. Der dritte Schaden ergab sich durch eine Unachtsamkeit in Bezug auf die Vorfahrt eines anderen Pkw. Nun hat die Versicherung die Kündigung geschickt und Herr Meyer fragt sich: Darf die das?

Autoversicherung darf einem Versicherten kündigen

Der Fall von Herrn Meyer ist ein Einzelfall, nicht umsonst wird vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags gern gefragt, ob die vorherige Versicherung durch den Versicherten selbst oder durch die Versicherung gekündigt worden ist. Im Schadensfall übernimmt die Autoversicherung die Schäden und zahlt in der Regel anstandslos. Doch danach hat sie das Recht, den Vertrag aufzulösen. Allerdings gibt es für diese Kündigung eine Frist: Sie muss spätestens dann erfolgen, wenn auch die Zahlung zur Schadensregulierung erfolgt. Die Prämie, die für das laufende Versicherungsjahr bereits bezahlt wurde, wird zurückgerechnet und erstattet. Die Kündigungsfrist beträgt meist zwischen zwei und vier Wochen, innerhalb dieser Zeit muss der (ehemalige) Versicherte eine neue Assekuranz gefunden haben. Bis dahin ist das Auto aber noch versichert.

Verschiedene Faktoren führen zur Kündigung

Es gibt keine eindeutige Regelung, nach der klar ist, wann genau die Kündigung durch die Versicherung vorgenommen wird. Fakt ist aber, dass dies meist nicht nach einem einzelnen Schaden passiert, sondern dass die Versicherung schon häufiger in Anspruch genommen wurde. Hierbei gibt es aber keine feste Zahl, die die Versicherer nennen und ab der eine Kündigung denkbar ist. Manche reagieren schon nach einem einzelnen Schadensfall in dieser Art, andere wiederum warten mehrere Schäden ab, ehe sie für den Versicherten negativ reagieren.

Eine kulante Autoversicherung wird immer versuchen, zuerst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eventuell wird eine sogenannte Vertragssanierung vorgeschlagen, bei der der Versicherungsvertrag angepasst wird. Vielleicht wird eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, teilweise werden auch bestimmte Schäden gänzlich von einer Leistung ausgeschlossen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, kann auch ein Ombudsmann hinzugerufen werden. Ist die Einigung immer noch nicht möglich, bleibt allerdings meist nichts anderes übrig, als den Vertrag aufzulösen bzw. zu kündigen.

Eine neue Versicherung als Problem

Dass Versicherungen vor Abschluss eines Vertrags fragen, ob die vorige Versicherung selbst gekündigt wurde oder ob der Versicherer den Vertrag beendet hat, kommt nicht von ungefähr. Keine Assekuranz möchte wahrscheinlich kostenintensive Versicherte führen. Es kann sich daher als durchaus schwierig gestalten, eine neue Autoversicherung abzuschliessen. Ist dann eine gefunden worden, kann diese sehr teuer werden, denn viele Versicherer sichern das Risiko einer möglichen Schadensforderung durch höhere Prämien ab. Frei nach dem Motto: Was man hat, das hat man! Wer mehr einnimmt, kann demzufolge auch mehr ausgeben. Doch nicht alle Versicherungen agieren in dieser Art und Weise, daher ist es häufig sinnvoll, einen unabhängigen Versicherungsbroker zu beauftragen. Er bringt zum einen die nötige Erfahrung mit, zum anderen kennt er Möglichkeiten, um über Rabatte eine möglicherweise zu hohe Prämie zu drücken.

Fazit: Viele Schäden und die Versicherung kann kündigen

Auch wenn viele Autobesitzer es nicht glauben können: Die Autoversicherung kann tatsächlich gekündigt werden, wenn mehrere Schäden gemeldet und beglichen werden. Meist flattert mit der letzten Zahlung auch die Kündigung ins Haus. Diese ist rechtens und erschwert die Suche nach einem neuen Versicherer enorm. Der Grund ist einfach: Viele Versicherer wollen niemanden in ihrem Reihen, der offensichtlich hohe Kosten verursacht. Nur durch ein intensives Vergleichen und Filtern von Angeboten lässt sich dann noch eine günstige Versicherung finden.

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Bewegung bei der Autoversicherung: Prämien weiter im Sinkflug

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Vergleichen bei der Autoversicherung ist heute wichtiger denn je. Denn: Die Prämien der einzelnen Versicherer sinken seit einigen Jahren immer weiter. Allerdings nicht bei allen und wer seiner Versicherung treu bleibt und brav die Prämien weiterzahlt, kann durchaus einige Hundert Franken mehr im Vergleich zu einer günstigen Autoversicherung bezahlen.

Prämien der Autoversicherung gehen weiter nach unten

Immer mehr Anbieter für Autoversicherungen, immer niedrigere Prämien: So kann das Fazit nach einer Betrachtung der durchschnittlichen Prämien lauten. Wer die letzten drei Jahre miteinander vergleicht, kann feststellen, dass die Prämien um rund 15 Prozent (teilweise noch mehr) gesunken sind. Damit ist der Druck auf die Versicherer zwar hoch, doch nicht alle ergeben sich dem Preiskampf. Nicht wenige verharren auf ihren hohen Prämien und machen damit das Feld frei für die Direktversicherer, die hohe Margen für niedrige Prämien anbieten. Es ist durchaus auffällig, dass immer noch neue Anbieter auf den Markt drängen. Dank moderner Internetangebote und einer schlanken Verwaltung ist es ihnen möglich, günstige Prämien für die Autoversicherung anzubieten.

Interessant ist dabei, dass sich die einzelnen Fahrzeugklassen teilweise stark unterscheiden. Die Fahrzeuge, die der oberen Mittelklasse zugeordnet werden, können aktuell besonders günstig versichert werden – einen guten Versicherungsvergleich natürlich vorausgesetzt. Auch die Vollkaskoversicherung ist für diese Fahrzeuge günstiger möglich als für viele andere, die einen deutlich niedrigeren Neuwert haben. So verzeichnen die Fahrzeuge der Mittelklasse sowie die Kleinwagen eher geringe Prämienrückgänge, sodass sich hier die Versicherten nicht ganz so viel sparen lässt. Was natürlich nicht bedeuten soll, dass das Sparen hier nicht möglich ist! Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind aber geringer, daher ist der Vergleich aufwendiger.

Darum sind die Prämien gesunken

Was ist nun die Erklärung dafür, dass die Prämien für Autoversicherungen in den letzten drei Jahren nach unten gegangen sind? Experten gehen davon aus, dass vor allem der gewachsene Konkurrenzdruck massgeblich an den Prämiensenkungen beteiligt ist. Auf der einen Seite stehen die Autobesitzer, die immer mehr Möglichkeiten haben (und diese auch nutzen), um sich Informationen einzuholen. Sie vergleichen genauer und wechseln dann eben doch zum günstigeren Anbieter. Auf der anderen Seite machen sich auch die Versicherungsanbieter die digitalen Möglichkeiten zunutze und wickeln Schadensfälle digital ab. Sie brauchen weniger Personal, die gesamte Verwaltung wird verschlankt. Das wiederum bedeutet geringere Kosten und die Möglichkeit, einen Teil der Kosteneinsparungen an die Versicherten weiterzureichen. Die Versicherten wiederum freut’s und die entsprechenden Anbieter verzeichnen höhere Wachstumsraten.

Viele Versicherer bieten ihre Produkte gar nur noch über das Internet an und haben sich voll und ganz der Digitalisierung verschrieben. Das erleichtert die Arbeit ungemein, alles ist automatisch möglich. Auch an dieser Stelle bedeutet das, dass weniger Personal benötigt wird. Die wenigen Mitarbeiter sind zum Teil sogar seit mehr als einem Jahr im Home Office, was wiederum die Bürokosten senkt.

Noch ein Grund könnte für die sinkenden Prämien verantwortlich gemacht werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Menschen weitaus weniger mit dem Auto unterwegs gewesen. Das hatte zur Folge, dass auch weniger Unfälle passiert sind und somit eine geringere Anzahl an Schäden reguliert werden musste. Die Versicherer haben nicht alles als Reingewinn verbucht, sondern sind damit in der Lage, die Prämien für die Versicherten zu senken. Ob sich dieser Grund auch in naher Zukunft fortsetzen wird, bleibt allerdings zweifelhaft, denn die Mobilität der Menschen ist längst wieder auf Vor-Corona-Niveau.

Fazit: Günstigere Prämien in der Autoversicherung möglich

Wer sparen will, muss die Autoversicherung alljährlich vergleichen und am besten zum günstigsten Anbieter wechseln. Nie war es einfacher, einen günstigen Versicherer zu finden, denn die Prämien befinden sich bei fast allen Versicherungen im Sinkflug. So gilt es, Jahr für Jahr einen Vergleich vorzunehmen und zu dem Anbieter zu wechseln, der zum Beispiel aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und wegen weiterer Kosteneinsparungen Letztere an den Versicherten weitergeben kann.

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Unfall als Fahrer eines Fremdwagens: Wer haftet für Schäden?

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Gerade Führerscheinneulinge wollen sich ins Auto setzen und einfach losfahren. Oder jemand ist zu Besuch und ist nicht mit dem Auto angereist: Schnell das Auto vom Gastgeber leihen und den geplanten Ausflug unternehmen! Allerdings sollte nicht nur eine Bewilligung vom Fahrzeugeigentümer mitgeführt werden, sondern auch die Frage der Versicherung geklärt sein.

Gelegentliche Fahrten richtig abgesichert

Ups: Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es geschehen! Das Auto bremst erst beim Anstossen des vorderen Wagens an der Ampel. Der Schaden ist zwar klein, doch es muss die Frage geklärt werden, wer diesen jetzt übernimmt. Der Fahrzeugeigentümer oder der Fahrer? Die Antwort ist einfach: Der Unfallverursacher muss auch für den Schaden aufkommen. Alles ist gut, wenn dieser eine private Haftpflichtversicherung sein eigen nennt, denn hier kann das „Lenken fremder Motorfahrzeuge“ abgesichert werden. Eine solche Privathaftpflichtversicherung wird meist als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen. Experten bezeichnen diese Absicherung auch als „Fremdlenkerversicherung“. Bei entsprechender Gestaltung der Versicherung übernimmt diese folgende Kosten:

    • Reparaturkosten
    • Selbstbehalt
    • allfälliger Bonusverlust des Fahrers

Regelmässige Fremdlenker müssen sich anders versichern

Das oben Genannte bezieht sich nur darauf, wenn ein Fahrer gelegentlich mit einem Fremdfahrzeug unterwegs ist. Wenn er oder sie jedoch regelmässig mit einem Leihwagen fährt, ist der kleine Zusatz der Fremdlenkerversicherung nicht mehr ausreichend. Die Versicherungen gehen von einer Regelmässigkeit aus, wenn die Fahrzeugausleihe an mindestens 25 Tagen im Jahr stattfindet. Ausserdem gilt die Fremdlenkerversicherung nicht, wenn ein Fahrzeug von einem Mitbewohner aus demselben Haushalt geliehen wird. Dabei spielt die Anzahl der Tage auch keine Rolle.

Wichtig für Fremdlenker: Der Eigentümer des Fahrzeugs kann seinen Schaden gegenüber dem Fremdlenker geltend machen, das heisst, dieser haftet voll dafür. Eine separate Versicherung ist daher unbedingt zu empfehlen. Die versicherungstechnische Seite sieht dann so aus:

Bei vorliegender Vollkaskoversicherung für das ausgeliehene Fahrzeug übernimmt diese die Schäden an dem betreffenden Auto. Der Selbstbehalt und der allfällige Bonus werden dem Fahrzeughalter zulasten gelegt, doch dafür haften muss der Fremdlenker. Eine Fremdlenkerversicherung ist hier wichtig, um finanziell nicht belangt zu werden.
Deutlich teurer wird es aber, wenn nur eine Haftpflichtversicherung mit eventuell zusätzlicher Teilkasko abgeschlossen wurde. Auch hier gilt: Eine separate Versicherung ist als Sicherheit unbedingt zu empfehlen! Dennoch: Auf den Unfallverursacher und den Führer des geliehenen Fahrzeugs kommen in jedem Fall Kosten zu, denn auch eine Fremdlenkerversicherung verlangt in der Regel eine Selbstbeteiligung. Diese wird oft auf 500 Franken festgesetzt.

Fazit: Gut abgesicherte Fremdlenker

Hier noch einmal alles Wichtige zusammengefasst: Wer gelegentlich ein Fahrzeug leiht und mit diesem unterwegs ist (an weniger als 25 Tagen im Jahr), kann in der Privathaftpflichtversicherung den Zusatz zum „Lenken fremder Fahrzeuge“ aufnehmen lassen. Bei regelmässiger Fremdnutzung aber (ab 25 Tagen im Jahr) sollte eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug vorliegen.
Wer hingegen ein Auto mietet, sollte eine Reiseversicherung abschliessen, die auch eine Assistance-Deckung aufweist. Diese ist allerdings auch oft mit einem Selbstbehalt ausgestattet. Eine in der Privathaftpflichtversicherung integrierte Fremdlenkerversicherung deckt Schäden an einem gemieteten Auto nicht ab!

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Häufige Fehler der Versicherten: Darum wird die Autoversicherung so teuer

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Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, damit das neue Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Und dann? Die meisten Autobesitzer ärgern sich alljährlich über die hohe Prämie, doch sind letzten Endes zu bequem, um an einen Wechsel der Versicherung zu denken. Wer aber Geld sparen möchte, kann die Autoversicherung nicht einfach weiterlaufen lassen, sondern muss Angebote vergleichen und einen rechtzeitigen Wechsel ins Auge fassen.

Die häufigsten Fehler, die die Autoversicherung teuer werden lassen

Die folgende Übersicht zeigt, an welcher Stelle Autobesitzer besonders häufig Fehler machen und dies mit einem Aufpreis bei der Autoversicherung bereuen:

    • Bei der Versicherung bleiben
      Wir haben es schon erwähnt: Wer immer treu bei seiner Versicherung bleibt, muss damit rechnen, dass das teuer wird. Die meisten Versicherer erhöhen Stück für Stück die Prämien, sodass diese jedes Jahr ein wenig höher ausfallen. Wer da nicht vergleicht und zu einem günstigeren Anbieter wechselt, muss in Kauf nehmen, deutlich mehr zu bezahlen.

    • Langjährige Verträge abschliessen
      Häufig suchen Autobesitzer nach Möglichkeiten, beim Neuabschluss ihres Autoversicherungsvertrags einen Rabatt zu bekommen. Dieser wird seitens der Versicherer gern über eine möglichst lange Bindung an die Assekuranz gewährt. Mehrjahresverträge scheinen auf den ersten Blick lukrativ zu sein, bedeuten sie doch scheinbar eine Ersparnis. Ein Trugschluss, denn während andere Versicherer zum nächsten Jahr die Prämien senken, bleiben diese beim eigenen Anbieter gleich hoch. Und das ohne die Möglichkeit, zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln!

    • Frist verpasst
      Für eine Kündigung gibt es einen festen Kündigungstermin. Wer diesen (meist drei Monate vor Vertragsjahresende) nicht einhält, muss mit einer Verlängerung des Vertrags rechnen. Diese Verlängerung bezieht sich meist auf ein weiteres Jahr. Bei einigen Anbietern sind die Fristen kürzer. Eine Kündigung vor Vertragsablauf ist nicht möglich, kann aber wohl eingereicht werden. Ihre Gültigkeit bekommt sie dennoch erst zum regulären Ablauf des Vertrags. Eine verfrühte Auflösung des Vertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich (z. B. Wechsel des Fahrzeugs, Erhöhung der Prämien oder Schadensfall).

    • Zusatzversicherungen abschliessen
      Gern bieten die Autoversicherer kleine Zusätze mit an: die Insassenunfallversicherung oder die Versicherung für das Abschleppen im Schadensfall. Die meisten Zusatzversicherungen sind aber in anderen Versicherungen inbegriffen. Eine zusätzliche Versicherung für die Fahrzeuginsassen ist nur in den seltensten Fällen nötig, wer eine TCS-Mitgliedschaft führt, muss auch keine Assistance-Deckung vereinbaren. Die scheinbar günstigen kleinen Zusätze kosten eine Menge Geld!

    • Vollkasko für alte Fahrzeuge
      Eine Vollkaskoversicherung ist ohne Zweifel sinnvoll und sorgt dafür, dass auch selbst verursachte Schäden am Auto durch die Versicherung abgedeckt sind. Doch ab einem bestimmten Fahrzeugalter (abhängig vom Neuwert des Autos) ist die Vollkasko nicht mehr nötig. Sie sollte nur von Fahrzeughaltern weitergeführt werden, die häufig einen Schaden am eigenen Auto verursachen oder die ein sehr teures Auto fahren. Ansonsten ist es meist günstiger, eine Reparatur selbst zu bezahlen und auf die Vollkaskoversicherung zu verzichten. Die Teilkasko sollte jedoch weitergeführt werden.

    • Kleingedrucktes ignorieren
      Ein Versicherungsvertrag hat so viele Seiten! Wer liest die schon alle durch? Die meisten Versicherungsnehmer vergleichen die von ihnen angegebenen Daten zur eigenen Person sowie zum Fahrzeug mit denen, die im Versicherungsvertrag erwähnt werden. Wenn hier alles stimmt, wird der Vertrag zu den Akten gelegt. Doch in den Allgemeinen Vertragsbedingungen sind oft Punkte zu finden, die sehr wichtig sind. Ein Beispiel dafür ist das Bonusstufensystem, das anzeigt, wie stark die Prämien bei einem Schadensfall steigen. Dieses System ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Manche verzichten sogar auf eine Steigerung der Prämien, wenn es sich um den ersten Schaden handelt, der seit Vertragsschluss gemeldet wurde. Auch die Pannenhilfe ist mal inbegriffen und mal nicht. Wer das Kleingedruckte ignoriert, muss in Kauf nehmen, mehr zu bezahlen.

Fazit: Vertrag lesen und vergleichen hilft beim Sparen

Wer bei der Autoversicherung sparen möchte, sollte somit unbedingt die Angebote vergleichen und das am besten regelmässig. Die Kündigungsfrist sollte dabei im Auge behalten werden, denn wird sie überschritten, verlängert sich der Vertrag. Mehr Aktivität als Versicherter hilft, bares Geld zu sparen!

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Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Stress, lass nach: Betriebliche Gesundheitsvorsorge in der Schweiz

Die betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz ist mittlerweile gut aufgestellt. Sie hat zum Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren. Gleichzeitig soll es um die Verhinderung von berufsbedingten Erkrankungen gehen. Doch eine Sache verlieren die Schweizer Arbeitgeber aus den Augen: Stress und psychische Belastungen sowie deren Auswirkungen.

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Schweiz: Wichtige Unterstützung der Mitarbeiter

Berufsbedingte Erkrankungen und Arbeitsunfälle sollen verhindert werden, das gilt auch für die Erkrankung durch Infektionen. Die betriebliche Gesundheitsförderung setzt genau das in den Fokus und versucht, Gesundheitspotenziale zu stärken. Das Wohlfühlen am Arbeitsplatz ist dabei ein entscheidender Punkt, wobei dazu auch die ergonomischen Grundsätze gehören. Menschen, die sich wohlfühlen, verfügen über ein besseres Immunsystem und fühlen sich weniger gestresst. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung soll also der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit verschiedenen Massnahmen gefördert werden. Diese Massnahmen basieren auf diesen Grundgedanken:

    • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    • Verbesserung der Arbeitskoordination
    • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen
    • Weiterbildung der Mitarbeiter und Stärkung ihrer Kompetenzen
    • Berücksichtigung ergonomischer Vorgaben

Durch die betriebliche Gesundheitsförderung soll also die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und ihre Arbeitskraft erhalten werden. Viele Arbeitgeber vergessen aber die Einflüsse psychischer Belastungen sowie durch Stress, diese Themen werden gar nicht erst berücksichtigt.

Betriebliche Gesundheitsförderung als Unternehmensstrategie

Immer mehr Unternehmen zeigen Interesse an betrieblichen Massnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Dies untersuchte die Stiftung Gesundheitsförderung im August 2021 erneut und kam zu dem Ergebnis, dass in 26,3 Prozent der Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, gesundheitliche Fördermassnahmen systematisch umgesetzt werden. Dieser Wert lag vor fünf Jahren noch niedriger und wurde in 2016 nur mit 22,7 Prozent angegeben.
Deutlich höher sind die Zahlen laut Stiftung für den Punkt, ob überhaupt eine betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen stattfindet. Dies konnten in der Umfrage rund 75 Prozent aller Unternehmen bejahen. Die Befragten gaben dabei an, dass sie selbst als Arbeitgeber durch diese Massnahmen attraktiver erscheinen wollen und dass sie darauf abzielten, geringere Abwesenheitszeiten bei den Mitarbeitern zu erreichen.

Auffällig ist, dass es vor allem Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich sind, die für eine betriebliche Gesundheitsförderung sind, die Industrieunternehmen hingegen verstärkten ihre Aktivitäten in den letzten fünf Jahren diesbezüglich nicht. Die umfangreichsten Massnahmen würden laut Stiftung in mittelgrossen Unternehmen durchgeführt, die zwischen 100 und 250 Angestellten beschäftigen.

Kein Fokus auf stressreduzierenden Massnahmen

Während die Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontinuierlich zunehmen und die Unternehmen in diesem Bereich bereits deutlich mehr unternehmen, wird für den Bereich der psychischen Gesundheit noch recht wenig getan. Die Unternehmen sind kaum sensibilisiert und sehen stressreduzierende Massnahmen nicht als wichtig an. Gleichzeitig steht jedoch zu befürchten, dass stressverursachte Erkrankungen immer weiter steigen. Burn-out ist nur eine Erkrankung, die durch Stress ausgelöst wird und schwer zu therapieren ist. Wenn Unternehmen daher ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen und dafür sorgen möchten, dass Abwesenheitszeiten so gering wie möglich ausfallen, muss der Faktor Stress als „Krankheitsbeschleuniger“ unbedingt in den Fokus rücken. Dies gilt es auch, bei anderen Massnahmen zu berücksichtigen, denn ein Massnahmen- und Weiterbildungsstress kann ebenfalls für ein deutlich verringertes Wohlbefinden am Arbeitsplatz sorgen.

Fazit: Geringe Sensibilisierung der Unternehmen in Bezug auf Stress

Während Experten den Unternehmen in der Schweiz sehr gute Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bescheinigen und auch anerkennen, dass die Firmen in diesem Bereich heute deutlich mehr bieten als noch vor wenigen Jahren, bleibt Stress immer noch unberücksichtigt. In grösseren Unternehmen wird an diesen Faktor eher gedacht und es werden entsprechende Massnahmen angeboten, um mit Stress umgehen zu lernen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wurde dies aber bislang weniger beachtet, die Verantwortlichen sind dort für Stress und psychische Belastungen weniger sensibilisiert. Sie werden daher immer wieder mit Abwesenheiten der Mitarbeiter konfrontiert, die ansonsten eine betriebliche Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz geniessen.

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Mit der Rechtsschutzversicherung gegen Geldbussen vorgehen?

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Nicht alle Erfahrungen mit der Polizei, dem angeblichen Freund und Helfer, sind positiv, wie die Erzählungen von Autofahrern zeigen. Hier werden Bussgelder verhängt, weil jemand angeblich nicht angeschnallt war, dort werden Regelverstösse geahndet, die nach Aussage des Täters so nicht vorlagen. Nun stellt sich die Frage, ob und wann es sich lohnt, gegen Geldbussen vorzugehen.

Bei einfachen Verstössen lohnt sich der Einspruch nicht

Theoretisch besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Vorwurf Einspruch zu erheben und diesem zu widersprechen. Doch Juristen sind der Meinung, dass sich dies bei einfachen Regelverstössen im Verkehr nicht lohnen würde. Meist handele es sich um Verstösse, die von der Polizei gesehen wurden (zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle). Experten erklären, dass Polizisten als „Personen höheren Vertrauens“ gelten würden und dass auch ein Gericht davon ausginge, dass die Aussagen der Polizei wahr wären. Die Beamten sind per Gesetz zur Objektivität verpflichtet und müssen wahre Aussagen machen.

Dies stellte sogar schon ein Bundesgericht fest, dass die Feststellung der Beamten vor Ort als „starke Beweise“ bezeichnete. Das Gericht berücksichtigte dabei auch, dass eine Falschaussage von einem Polizisten strafbar sei. Sie könnten ihren Job verlieren, wenn sie sich durch eine falsche Aussage etwas zuschulden kommen liessen. Das Bundesgericht stellte zudem fest, dass Polizisten eine umfassende Ausbildung absolviert hätten, in deren Rahmen sie gelernt hätten, Abstände richtig einzuschätzen und sich mit geübtem Blick einen Überblick über eine aktuelle Lage verschaffen könnten. Im Umkehrschluss ging das Gericht davon aus, dass sich ein Beschuldigter aus nachvollziehbaren Gründen selbst verteidigen wolle und die Aussagen der Beamten infrage stellen würde. Sie würden nur entlastende Aussagen tätigen, was zwar nachvollziehbar, aber eben nicht beweisbar sei. Den Aussagen der Polizisten würde einfach mehr Gewicht beigemessen werden.

Damit ist klar, dass ein Gericht immer den Aussagen der Polizisten Glauben schenken wird, es sei denn, es gäbe aufgrund von Zeugen einen Grund, daran zu zweifeln. Für die Frage, ob sich ein Einspruch gegen eine verhängte Geldbusse lohnt oder nicht, bedeutet das, dass solch ein Einspruch besser nicht weiter verfolgt wird. Sind keine weiteren Zeugen zu benennen oder ist der Tatbestand nicht schwerwiegend, liegen die Kosten für den Einspruch und das notfalls gerichtliche Verfolgen dieser Einwendungen deutlich höher als die Geldbusse. Denn es ist mindestens mit 400 bis 500 Franken als Kostenaufwand für ein Einspruchsverfahren zu rechnen!

Einspruch kann sich bei Strafbefehl lohnen

Wird ein Strafbefehl verhängt, weil beispielsweise eine Vorfahrt missachtet oder das zulässige Tempo deutlich überschritten wurde, kann sich ein Einspruch aber lohnen. Meist wird hier mit einem Ausweisentzug gedroht, zudem sind die Kosten, die mit dem Strafbefehl zusammenhängen, meist sehr hoch. Eine Überprüfung durch ein Strafgericht kann sinnvoll sein, denn: Die Feststellungen im Strafbefehl sind für das Strassenverkehrsamt bindend, es muss die erforderliche Strafe ansonsten verhängen. Entschieden wird hier allein aufgrund der polizeilichen Ermittlungen, der Beschuldigte wird vor dem Verhängen des Strafbefehls nicht angehört.

Ein Einspruch ist nur sinnvoll, wenn zum einen eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, über die ein gewisser Anteil der Kosten für das Verfahren gedeckt werden kann. Zum anderen sollten entsprechende Beweise vorliegen, die die Unschuld des Beschuldigten darstellen können. Denn: Entscheidet das Gericht später, dass die Verurteilung entsprechend dem Strafbefehl rechtens ist, kann das Verfahren 1000 Franken oder mehr kosten. Wer sich unsicher ist, ob ein Einspruch lohnt oder nicht, kann mithilfe des Rechtsanwalts von dem Recht auf zehntägige Akteneinsicht Gebrauch machen. Die Kosten dafür sind über die Rechtsschutzversicherung abdeckt.

Fazit: Einspruch wegen Verkehrsverstössen gut überlegen

Die meisten Autofahrer sind der Meinung, sie hätten alles richtig gemacht. Dennoch kann es passieren, dass sie einen Strafbefehl bekommen oder zur Zahlung eines Bussgelds aufgefordert werden. Im Einzelfall sollten immer die anfallenden Kosten für den Einspruch berücksichtigt werden. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, kann der Sachverhalt zumindest erst einmal durch einen Anwalt geprüft werden, ehe die Entscheidung für oder gegen einen Einspruch getroffen wird.

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Reiseversicherung: Keine Ferien ohne Zusatzversicherung

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“Eine Reise, die ist lustig, eine Reise, die ist schön!“ Dieser Liedtext stimmt aber nur solange, wie auf der Reise nichts passiert. Wer sich vor hohen Kosten schützen möchte, sollte daher unbedingt an die Reiseversicherung denken. Angesichts von rund 70‘000 Schweizern, die alljährlich in ihren Ferien einen Unfall erleiden, sollten Reisende diesem Tipp durchaus Bedeutung beimessen.

Keine ausreichende Versicherung? Das kann teuer werden!

Viele Reiselustige nehmen die Sache mit der Versicherung auf die leichte Schulter. „Was soll denn schon passieren?“ Und doch kann es schnell gehen, dass jemand am Pool ausrutscht und sich ein Bein bricht, einen Verkehrsunfall im Urlaubsland erleidet oder an einer typischen Krankheit im Reiseland erkrankt. Die Zahlen sprechen für sich: Die Branche geht von mindestens 70‘000 Schweizern im Jahr aus, die in ihrem Urlaub im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden. Auch wenn sie die Möglichkeit haben, sich dort ärztlich versorgen und behandeln zu lassen, bleiben sie nicht selten auf ihren Kosten sitzen. Die eigene Krankenversicherung übernimmt vielleicht einen Teil der Kosten, doch der grösste Teil muss vom Versicherten selbst übernommen werden. Die finanziellen Folgen können verheerend sein, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel ein komplizierter Knochenbruch einige Tausend Schweizer Franken kostet.

Reiseversicherung ist Pflicht

Meist landen Reisende, die im Ausland einen Unfall erleiden, bei einem Privatarzt oder im privaten Spital vor Ort. Die medizinische Versorgung ist dort in der Regel sehr gut, doch die Kosten sind hoch. Deutlich höher sogar, als sie für vergleichbare Behandlungen in der Schweiz gewesen wären! Eine Ferien- und Reiseversicherung ist daher unbedingt zu empfehlen und gilt als eine der wichtigsten Zusatzversicherungen überhaupt. Sie übernimmt die Behandlungskosten und schützt den Verunfallten oder Erkrankten damit vor dem finanziellen Ruin.

Wer sich nun darauf beruft, dass er oder sie doch über die Schweizer Unfallversicherung abgesichert sei, sollte berücksichtigen, dass diese nicht überall gilt bzw. nicht alle Kosten trägt. Angestellte, die wenigstens acht Stunden in der Woche arbeiten, sind bei ihrem Arbeitgeber abgesichert. Er zahlt in die Grundversicherung ein, damit auch Nichtberufsunfälle abgedeckt sind. Diese Unfallversicherung kommt nun für Kosten auf, die durch Erkrankung oder Unfall in EU- und EFTA-Ländern entstehen. Dort werden die üblichen Kosten getragen. Im übrigen Ausland übernimmt die Versicherung die Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz üblich gewesen wären, zu maximal dem doppelten Betrag. Ist das Reiseland nun aber die USA, Japan, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Kanada, reicht dieser Betrag meist nicht aus. Die Medizinkosten sind dort sehr hoch und werden durch die übliche Schweizer Unfallversicherung über den Arbeitgeber nicht gedeckt.

Um Kosten zu sparen, kann der Reisende versuchen, zu einem öffentlichen Spital oder zu einem Arzt zu kommen, der nicht als Privatarzt praktiziert. Wer aber starke Schmerzen hat oder bewusstlos ist, kann diese Recherche nicht betreiben. Ausserdem arbeiten viele Hotels mit ansässigen Privatärzten und Privatspitälern zusammen. Hotelgäste werden bei einem Unfall oder bei Krankheit automatisch zu diesen Ärzten gebracht. Die Kosten, die dann anfallen, können leicht an der 10‘000 Franken-Marke kratzen.

Vor Reiseantritt Deckung prüfen

Nicht nur der Vergleich der Reiseversicherungen ist vor dem Abschluss einer solchen Assekuranz wichtig. Auch die Deckungsprüfung sollte unbedingt vorgenommen werden. Wer der Meinung ist, ausreichend versichert zu sein, ohne eine separate Reiseversicherung abzuschliessen, sollte sich unbedingt um die Deckungshöhen kümmern und sicherstellen, dass diese ausreichend sind.
Bei einer Reiseversicherung sollte die Deckung so hoch sein, dass alle notfallmässigen Leistungen von Ärzten und Spitälern abgesichert sind. Auch Rettungsaktionen sowie der Rücktransport in die Schweiz müssen unbedingt inbegriffen sein.

Fazit: Nicht ohne meine Reiseversicherung

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen … Eine Geschichte mit glücklichem Ausgang wird es aber nur, wenn eine Reiseversicherung mit ausreichender Deckungshöhe abgeschlossen wurde. Somit ist die Behandlung im Spital oder beim Arzt vor Ort sichergestellt, ohne dass jemand seinen finanziellen Ruin befürchten muss.

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