Wie viele Cyberangriffe gibt es in der Schweiz? Zahlen und Fakten

Wie viele Cyberangriffe gibt es in der Schweiz? Zahlen und Fakten

Die aktuellsten Zahlen liegen für die Jahresbetrachtung von 2019 vor. Im August des Jahres 2019 wurden laut Statista 388.939 Vorfälle zur Cyberkriminalität registriert. Das waren deutlich weniger als noch im Januar des Jahres, als 442.276 Fälle registriert worden waren. Vor allem im Bereich Netzwerk waren die Täter aktiv und attackierten die Firmen- und Privatnetzwerke. Infizierte Werbebanner indes wurden seltener.

Studienergebnisse bringen die Gefahr ans Licht

SVV, ICTswitzerland, ISB, ISSS und SVV führten eine gemeinsame Studie durch, in der es um Cyberangriffe ging. Erschreckend dabei war das Ergebnis: Mehr als ein Drittel aller befragten Unternehmen war schon von einem Cyberangriff betroffen, doch nur vier Prozent sehen es als grosse Gefahr an, von einem derartigen Angriff erneut heimgesucht zu werden und die eigene Existenz bedroht zu sehen.

Die Sorglosigkeit bei gleichzeitig hohen Zahlen von Cyberangriffen schockierte die Experten. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie besagten:

    • rund 62 Prozent der Unternehmen fordern, dass die IT immer zuverlässig funktioniert, weil dies als sehr wichtig für das eigene Unternehmen angesehen wird
    • von Erpressung waren schon rund vier Prozent aller KMU in der Schweiz betroffen, rund 36 Prozent hatten schon einmal mit Malware zu kämpfen
    • Cyberrisiken werden stark unterschätzt, mehr als die Hälfte der befragten Geschäftsführer (56 Prozent von 300 Unternehmen) sahen das eigene Unternehmen gut geschützt gegen Hackerangriffe
    • Schutz vor Cyberangriffen ist immer noch nicht ausreichend (60 Prozent schützen sich vor Malware, mit einer Firewall und regelmässigen Back-ups, nur ca. 20 Prozent der Unternehmen besitzen Systeme, die Cybervorfälle erkennen, lediglich 18 Prozent der Firmen setzen auf Prozesse zur Behandlung der Internetangriffe)
    • lediglich rund 15 Prozent aller Mitarbeiter sind im sicheren Umgang mit der IT geschult

Ideenreiche Kriminelle?

Das blosse Ausspionieren von sensiblen Daten ist längst nicht mehr der einzige Weg, den Internetkriminelle gehen. Sie setzen unter anderem auf Ransomware und sperren damit den Zugang zum Rechner des Unternehmens oder einer Privatperson.

Der PC wird erst nach Zahlung von Lösegeld wieder freigeschaltet. Dies ist eine Betrugsmasche, die auch gern zum Erpressen von Bitcoins oder anderer Kryptowährungen eingesetzt wird. Es gibt allerdings Abwehrprogramme, die derartige Softwares bzw. deren Ausführung verhindern. Diese Abwehrsoftware wird hingegen von den Unternehmen zu selten eingesetzt.

Überhaupt sind die Firmen immer noch zu ungeschützt. Während sie sich bei de Cyber-Grundschutzmassnahmen deutlich gebessert haben und zu rund 60 Prozent einen Schutz gegen Malware, eine Firewall und Back-ups einsetzen, sind die übrigen möglichen Massnahmen immer noch ausbaufähig. Dies verwundert sehr, denn Mitte 2017 wurden viele Schweizer Firmen Opfer einer Cyberattacke durch Ransom-Software.

Sogar Grossunternehmen wie Merck, Reckitt Benckiser und Beiersdorf wurden durch „NotPetya“, einen Verschlüsselungstrojaner, lahmgelegt. Monatelang waren die Auswirkungen zu spüren. Der ebenfalls betroffene Konzern Mondelez gab damals an, dass die Umsätze im zweiten Quartal um rund die Hälfte des üblichen Wachstums verloren gegangen waren.

Bis Ende 2017 wurden die Schäden durch den Trojaner auf bis zu 84 Millionen US-Dollar geschätzt, schon bald stand die Summe von 100 Millionen US-Dollar im Raum. Mehr als 1700 Server und 24000 Laptops wurden beschädigt. Andere Firmen gaben sogar Schäden in Höhe von bis zu 300 Millionen US-Dollar an.

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Wer braucht eine Cyberversicherung?

Wer braucht eine Cyberversicherung?

Grundsätzlich gilt: Eine Cyberversicherung ist für alle diejenigen nötig, die mit dem Internet arbeiten und es sich nicht leisten können oder wollen, finanzielle Verluste durch Hackerangriffe oder andere Schäden, die durch die weltweite Vernetzung auftreten können, zu tragen. Die Cyberversicherung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen empfehlenswert.

Cyberversicherung für Unternehmen: Schutz bei zunehmender Digitalisierung

Wir erinnern uns: Noch vor einigen Jahren standen lediglich in den Büros Computer bzw. gab es PCs, die die Maschinen und Anlagen eines Unternehmens steuerten. Sie alle waren nicht miteinander verbunden, die Computer waren weder im Firmennetzwerk noch mit firmenfremden Rechnern oder Servern verbunden.

Heute sieht das anders aus und es gibt kaum noch einen PC, der nicht vernetzt ist. Alles basiert auf Netzwerken, die aller Computersicherheit zum Trotz nicht immer und an jeder Stelle wirklich sicher sind. Nicht zuletzt der Mensch stellt als Benutzer einen Risikofaktor dar, der weder auszuschliessen noch wirklich berechenbar ist.

Die Cyberversicherung ist somit für alle Unternehmen sinnvoll, die auf eine starke interne und externe Vernetzung bauen und die auch künftig auf die Digitalisierung setzen. Grundregel: Je stärker der Geschäftsbetrieb davon abhängig, wie leistungsfähig die IT ist bzw. wie gut diese funktioniert, desto wichtiger ist der Schutz durch eine entsprechende Versicherung. Sie schützt bei Eigen- und Fremdschäden und bewahrt ein Unternehmen vor der möglichen Insolvenz aufgrund hoher Entschädigungszahlungen bei gleichzeitigem Unternehmensstillstand.

Dabei muss ehrlicherweise gesagt werden, dass sich ein Unternehmen schon dann angreifbar macht, wenn es nur auf das Online Banking setzt, wenn es Buchhaltungsdaten online an das Steuerbüro übermittelt oder wenn über das Internet telefoniert wird. Wenn Hacker in das Netzwerk eindringen wollen, dann schaffen sie das auch! Wohl dem Unternehmen, das dann abgesichert ist und zumindest die finanziellen Schäden ersetzt bekommen.

Cyberversicherung auch für Privatpersonen sinnvoll?

Auch Privatpersonen, die sich häufig im Internet bewegen, sollten über eine Cyberversicherung nachdenken. Sie sind ebenso darauf angewiesen, den bestmöglichen Schutz für ihre Aktivitäten zu erreichen, wobei gängige Virenschutzprogramme nicht immer hilfreich sind.

Kommt es beispielsweise beim Onlineshopping zu Fehlbuchungen, werden bestellte Waren nicht geliefert oder bestellt eine andere Person über das eigene Einkaufskonto bei einem Onlineshop mit, ist die Versicherung tatsächlich hilfreich. Die Schäden sind zum Beispiel auf CHF 10‘000 begrenzt, was allerdings die meisten Onlinebestellungen ausreichend absichern dürfte.

Auch soziale Netzwerke sind ein hohes Risiko, denn nicht selten werden Konten kopiert und für illegale Zwecke genutzt. Der Identitätsdiebstahl kann so weit gehen, dass Finanzgeschäfte auf dem Namen des Bestohlenen abgewickelt werden – die Kosten dafür trägt das Opfer.

Cyberversicherungen sind demnach auch für Privatpersonen unbedingt zu empfehlen, sofern sich diese häufig im Internet bewegen oder ihre Einkäufe dort erledigen. Da die Cyberversicherung auch die Kosten für eine Datenwiederherstellung übernimmt, ist sie für Privatpersonen im Falle einer beschädigten Festplatte durch einen Hackerangriff ebenso hilfreich.

Wichtig ist es aber die AGB der Versicherer zu lesen und schon vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrags alle Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen zu kennen. Hier auf neotralo.ch können Sie einen Vergleich der Anbieter durchführen!

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Was ist eine Cyberversicherung?

Was ist eine Cyberversicherung?

Zunehmend sind die Geräte, Anlagen und Maschinen eines Unternehmens miteinander vernetzt. Das sorgt für eine deutlich gesteigerte Effizienz bei der Arbeit, erhöht aber gleichzeitig das Risiko für Cyberangriffe mit teils schwerwiegenden Folgen. Eine Cyberversicherung schützt bei Hackerangriffen und ersetzt zum Beispiel Vermögensschäden, Schäden durch eine Betriebsunterbrechung und ausserordentliche Kosten, die nicht kalkuliert werden können. Auch für Privatpersonen ist die Cyberversicherung inzwischen zugänglich.

Cyberversicherung für Unternehmen: Schutz vor hohen Kosten

Nicht nur, dass ein Hackerangriff für einen Stillstand der gesamten Produktion und damit für hohe Umsatzverluste verantwortlich sein kann. Der Cyberangriff kann vor allem für unkalkulierbare Kosten sorgen, die sich auch auf das Firmennetzwerk bzw. auf Kunden erstrecken.

Doch nicht nur Angriffe von aussen sind durch die Cyberversicherung abgesichert. Auch der Mitarbeiter, der sensible Daten weitergibt oder eine schadhafte Software installiert, kann für grosse Schäden sorgen, die durch die Cyberversicherung abgesichert werden. Versichert sind sowohl Eigen- als auch Haftpflichtschäden, wobei sich Letztere auf reine Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden begrenzen. Auch die Kosten für eine juristische Beratung werden übernommen.

Die Cyberversicherung hat ein grosses Plus, denn sie zahlt nicht nur dann, wenn ein direkter Schaden entstanden ist, sondern sie kommt auch für indirekte Schäden auf. Diese entstehen zum Beispiel, wenn es sich um einen kompletten Datenverlust handelt. Auch Ausfälle in der Produktion können dazu führen, dass für ein Unternehmen hohe Kosten entstehen, die aber dank der Versicherung zu stemmen sind. Der Schutz der Cyberversicherung für Unternehmen geht somit über eine IT-Anlagen-Versicherung deutlich hinaus.

Cyberversicherung für Privat: Alltägliche Schadensfälle abgesichert

Nicht nur die Unternehmen arbeiten zunehmend digital, auch der Alltag der Schweizer wird mehr und mehr durch Computertechnik bestimmt. Cyberversicherer haben dies erkannt und bieten schon längst entsprechende Versicherungen auch für Privat an. Diese sind häufig als Zusatz zu den normalen Hausratversicherungen erhältlich, auch Rechtschutzversicherungen schliessen mitunter eine Cyberversicherung mit ein.

Einige Versicherer hingegen offerieren mittlerweile auch Einzelversicherungen. Abgedeckt sind damit die typischen Schadensfälle:

    • Datenverlust
    • Diebstahl der eigenen Identität
    • Schäden durch Onlineshopping
    • Persönlichkeitsverletzungen

Zusätzlich werden meist noch Leistungen einer Rechtsschutzversicherung erbracht, sodass die anwaltliche Beratung und Vertretung ebenfalls im Leistungsumfang der Cyberversicherung enthalten ist. Allerdings sind diese Leistungen meist eher knapp, sodass sie bei einem tatsächlichen Rechtsstreit oft nicht ausreichend hoch sind.

 

Schäden im Zusammenhang mit dem Onlineshopping werden nicht von allen Versicherern angeboten. Ausserdem ist die Höhe der Deckung in der Regel beschränkt, zum Beispiel auf 10‘000 Franken. Versichert sind dann Falschlieferungen, Beschädigungen oder ausbleibende Lieferungen.

Auch beim Schutz vor Identitätsdiebstahl sind die Leistungen meist gedeckelt. Einige Versicherer schliessen Schäden durch Online- oder Mobile Banking explizit aus. Wer sich also als Privatperson mit einer Cyberversicherung gegen Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen können, absichern will, sollte genau hinsehen.

Nicht alle Anbieter offerieren wirklich sinnvolle Policen, einige setzen die Leistungslimits deutlich zu knapp an. Damit bleibt immer noch ein Grossteil der Kosten beim Versicherten zurück.

Fazit: Vor dem Abschluss einer Cyberversicherung – egal, ob für ein Unternehmen oder als Privatperson – sollten die Anbieter unbedingt hier auf neotralo.ch in Bezug auf Leistungen und Prämien verglichen werden!

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Turn on Innovation: neotralos virtueller Versicherungsvergleich

Die neotralo VR App: Virtueller Versicherungsvergleich

Die neotralo VR App: Virtueller Versicherungsvergleich

Es mag um Virtual Reality ruhiger geworden sein, doch der revolutionäre Ansatz bleibt. Digitale Inhalte werden dem Konsumenten gegenüber greifbar dargestellt und Weltkonzerne bringen ihre Produkte mit VR näher an ihre Kunden. Hier schliesst sich nun auch neotralo.ch an und präsentiert mit der neotralo VP App eine ganz neue Welt der Versicherungsvergleiche.

Promo Video für den Innovationspreis der Schweizer Assekuranz

Video abspielen

Was heisst eigentlich Virtual Reality?

Die Welt nahm die Neuerungen rund um Virtual Reality enthusiastisch auf und die riesigen Potenziale der Technologie für die Bereiche Kommunikation, Unterhaltung, Bildung, Forschung und Medizin sind unbestritten. Dank einer speziellen Hard- und Software ist es möglich, eine künstliche Wirklichkeit zu schaffen, was mit den bisherigen 3D-Möglichkeiten nicht umsetzbar war.

Den Kern der VR-Hardware bildet die gleichnamige Brille, über die dem Nutzer künstliche Bilder angezeigt werden. Um die Lage und Position des Nutzers zu erfassen, ist die Brille mit einer speziellen Sensorik ausgestattet. Der Nutzer bekommt dank Sensorik und Darstellung der Bilder den Eindruck, selbst in der virtuellen Realität präsent zu sein.

Diesen Ansatz haben wir von neotralo uns zunutze gemacht und eine spezielle Applikation entwickelt. Wir ermöglichen Versicherungsvergleiche in neuer Dimension!

Wer hat’s erfunden?

Den Spruch kennen alle aus der Werbung für Kräuterbonbons. Doch die Antwort auf die Frage ist auch in unserem Fall zutreffend! „Die Schweizer“ sind wir von neotralo und wir sind die Ersten, die eine derartige App für das Vergleichen von Versicherungen entwickelt haben.

Sie benötigen nur die passende Hardware, die beispielsweise von der Firma Oculus in verschiedenen Ausführungen angeboten wird. Die App läuft auf dem Headset und Sie können nun verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen. „neotralo VR“ heisst die App, die bisher einzigartig ist und die es auf keinem anderen Vergleichsportal gibt.

Warum sollte das Vergleichen von Versicherungen so öde wie gewohnt bleiben? Warum die immer gleichen Zahlen und Daten eingeben, um vor jeder Neuversicherung oder nach einer Beitragserhöhung den besten Anbieter zu finden? Dank neotralo VR gibt es nun die Möglichkeit, das Vergleichen von Versicherungen mit dem Spass an neuer Technik zu verbinden.

Jeder Nutzer bekommt Zugang zu seiner eigenen virtuellen Welt, in der es wirklich Freude macht, die Assekuranzen miteinander zu vergleichen. Lassen Sie eine lästige Pflichtaufgabe zum Spiel werden, das Sie gern immer wieder spielen wollen. Schon bald werden Sie sich fragen, wann denn endlich der nächste Grund dafür kommt, die Assekuranzen zu vergleichen.

Wie funktioniert die neotralo VR App?

Stellen Sie sich vor: Sie leben in der realen Welt und müssen eine neue Versicherung abschliessen. Vielleicht flatterte Ihnen auch ein Versicherungsbescheid ins Haus, der mit einer Anhebung der Prämien daherkam.

Nun heisst es, rasch einen anderen Anbieter zu finden, der weitaus bessere Konditionen bietet.Sie gehen dafür in die virtuelle Welt und vergleichen dort mit Spass und ohne Aufwand die verschiedenen Assekuranzen. Sie können die ausgewählte Versicherung dort sogar abschliessen und kehren aus der virtuellen in die reale Welt zurück. Sie begegnen dieser mit Ihrer neuen Versicherung, die natürlich in der realen Welt gilt. Diese Vorstellung umzusetzen, kostet Sie nicht viel.

Zuerst brauchen Sie das Headset und die neotralo VR App. Mehr nicht, denn nun kann der Spass bereits beginnen.

Die Preise, die Ihnen im Rahmen des Vergleichs angezeigt werden, sind stets aktuell und werden in Realtime berechnet. Vergleichen Sie hier Ihre Versicherungen zur eigenen Person, zur Absicherung von Wertgegenständen, Fahrzeugen oder Betriebsvermögen. Einfacher kann ein Vergleich kaum sein und mit Sicherheit nicht unterhaltsamer.

Vorbei die Zeiten der sturen Dateneingabe, heute wird der Versicherungsvergleich virtuell durchgeführt! Die Ergebnisse nutzen Ihnen dann in der realen Welt, denn die virtuell gewählte Versicherung gilt natürlich auch hier.

Was ist das Besondere an der neotralo VR App?

Wenn Ihnen die bisher genannten Punkte noch nicht reichen, haben wir noch eine weitere Besonderheit für Sie zu bieten. Diese werden Fans des Films „Minority Report“ kennen und daher umso mehr zu schätzen wissen. Doch auch alle anderen Nutzer werden rasch davon überzeugt sein: Die Rede ist von der Nutzung der App ohne Joystick. Sie erkennt direkt die Bewegungen der Hand und setzt diese um. Darüber lässt sich die App kinderleicht steuern.

Wie geht es weiter?

Wir sind derzeit damit befasst, die neotralo VR App beim Schweizer Assekuranz Award anzumelden. Mit diesem Innovationspreis haben die Preisträger und auch die übrigen Teilnehmer die Möglichkeit, sich als innovatives Unternehmen darzustellen und sich gegenüber den Kunden als moderner Anbieter zu positionieren.

Wir sind schon sehr gespannt, wie die App dort ankommen wird und welches Feedback wir erhalten! Wir halten Sie natürlich bezüglich der Entwicklung auf dem Laufenden und werden auch den Ausgang unserer Bewerbung hier darstellen.

Angesichts der bisherigen sehr positiven Kritik erwarten wir allerdings auch durch den Schweizer Assekuranz Award ein für uns günstiges Feedback. Immerhin ist die App bisher so gut angekommen, dass wir bereits eine neue Version davon entwickeln.

Denn: Verbesserungen sind natürlich immer möglich, und da wir uns vorgenommen haben, die Welt der Schweizer Versicherungen und deren Produkte zu revolutionieren, sind wir stetig auf der Suche nach Neuheiten und Veränderungen zu Ihren Gunsten.

Diese Veränderungen arbeiten wir in der zweiten Version der Applikation ein, welche Sie schon bald ebenso kostenfrei wie die erste Version zur Verfügung gestellt bekommen.

Wo lässt sich die App testen?

Wer nun an der App interessiert ist, kann uns gern in Zürich Altstetten besuchen und die neotralo VR App testen. Kostenfrei natürlich! Schreiben Sie uns dafür einfach eine E-Mail an info@neotralo.ch, sodass wir Ihnen auch beratend zur Seite stehen können, wenn Sie zu Ihrem Testtermin bei uns sind. Wir freuen uns auf Sie und Ihren Test.

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Firmengründung: 4 Schweizer Anbieter im Vergleich

Firmengründung: 4 Schweizer Anbieter im Vergleich

Wer in der Schweiz eine Firmengründung anstrebt, muss sich nicht allein durchkämpfen. Verschiedene Gründungsanbieter unterstützen den Jungunternehmer auf seinen ersten Schritten in die Selbstständigkeit und erbringen umfassende Leistungen zu unterschiedlichen Preisen. Die folgenden Aufstellungen vergleichen die Anbieter startups.ch, erfolgreichgruenden.ch, swissregistration.ch und moneyhouse.ch mit Preisen und angebotenen Leistungen.

Kriteriumstartups.chErfolgreichgruenden.chSwissregistration.chMoneyhouse.ch
Preis inkl. MwSt.CHF 645CHF 775CHF 780CHF 808
Inkl. HandelsregistergebührenNeinNeinNeinNein
Kosten Beglaubigung UnterschriftCHF 10 – 100CHF 10CHF 10CHF 10 – 100
Erstellung der Gründungsdokumentejajajaja
Notarielle Beurkundungjajajaja
Kostenlose HR-Korrekturjajajaja
Download Infoblätter für Gründerjajaneinnein
Checklisten für die Gründungjajaneinnein
Step-by-Step Arbeitslistenjajaneinnein
Beratung per Videochatjajaneinnein
Zu belegender Kursjaneinneinnein
Persönliche Beratungja, max 1 Stundeja, mehr als 1 Stundejaa
Prüfung Firmenname auf Rechtssicherheitjajajaja
Anmeldung zur Mehrwertsteuerjajaneinnein
Formulierung eines Firmenzweckesjajaneinja
Beratung zum Firmennamen aus Marketingsichtneinjaneinja
Prüfung Verfügbarkeit Firmennameneinjaneinnein
Marketingberatungneinjaneinnein
Fehlerkorrektur im Gründungsformularjajajaja
Gesprächsprotokoll und Handlungsempfehlungenneinjaneinnein
Beratung nach der Gründungja, wenn noch Rest von 1h übrig istjaneinja
Hilfe bei Erstellung AGB, Logo, Website etc.jajaneinnein

Wie die oben stehende Tabelle zeigt, bietet keiner der Gründungsanbieter in der Schweiz alle Leistungen, die für einen Existenzgründer relevant sind. Aus der Betrachtung des Leistungsvergleichs lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass Gründer bei startups.ch sowie bei erfolgreichgruenden.ch die umfangreichsten Leistungen beziehen können.

Mit 645 bzw. 775 Schweizer Franken sind diese beiden Anbieter überdies die günstigsten in unserem Vergleich. Allerdings gilt der genannte Preis bei startups.ch nur für die Basisdienstleistungen. Je nach gebuchtem Paket können sich die Preise somit unterscheiden, die oben genannten bieten nur einen ungefähren Richtwert. Müssen Unterschriften beglaubigt werden, zahlen Gründer bei den Anbietern erfolgreichgruenden.ch und swissregistration.ch am wenigsten.

Wie finde ich den individuell besten Anbieter?

Jeder Gründer sollte wissen, was für ihn persönlich wichtig ist:

    • Welche Leistungen kann ich allein erbringen?
    • Bei welchen Formalitäten benötige ich Hilfe?
    • Brauche ich Hilfe bei der Erstellung einer Website?
    • Möchte ich auch nach dem eigentlichen Gründungsprozess eine Beratungsmöglichkeit haben?

Wer besonders umfassend im Gründungsprozess unterstützt werden möchte und auch einen Kurs dazu belegen will, ist mit startups.ch besonders gut beraten. Erfolgreichgruenden.ch bietet immerhin noch eine Video-Beratung an.

Die Beratung ist bei startups.ch auf eine Stunde begrenzt, später kann nur noch in Anspruch genommen werden, was von der einen Stunde noch übrig ist. Hier sind andere Gründungsanbieter deutlich kulanter, denn bei moneyhouse.ch ist bezüglich der Beratung kein Limit vorgegeben.

Wer ist an welcher Position im Ranking?

Die verschiedenen Gründungsanbieter ranken unterschiedlich, je nachdem, ob die Preise oder die Leistungen bewertet werden. Preislich gesehen ist natürlich startups.ch ganz oben und präsentiert sich somit auf dem ersten Rang.

Gefolgt wird der Anbieter von erfolgreichgruenden.ch, danach kommen swissregistration.ch und moneyhouse.ch.

Wird nun allerdings ein Ranking bezüglich der Leistungen erstellt, verändern sich die Ränge deutlich. Hierbei rutscht erfolgreichgruenden.ch auf den ersten Platz, denn die von diesem Anbieter offerierten Leistungen sind besonders umfassend und gründerfreundlich.

Startups.ch belegt jetzt nur noch den zweiten Rang, der Anbieter schwächelt in Bezug auf die Beratung zum Firmennamen und bezogen auf die kostenlose Marketingberatung. Diese Leistungen werden hier nicht angegeben. Ausserdem gibt startups.ch keine Handlungsempfehlungen an den Gründer weiter und verzichtet auf die Erstellung eines kostenlosen Gesprächsprotokolls.

Auf dem dritten Rang finden wir nun moneyhouse.ch, bezüglich der Leistungen sind enorme Unterschiede zu den beiden vorigen Anbietern zu finden. Das gilt auch für swissregistration.ch auf dem vierten Platz. Dieser Gründungsanbieter nimmt sich aus der gesamten Phase der Gründungsvorbereitung heraus und bietet weder Checklisten, Infoblättern noch eine Videoberatung an. Das gilt auch für moneyhouse.ch, dieser Anbieter punktet aber wieder bei den Punkten der kostenlosen Formulierung des Firmenzweckes und bei der Beratung zum Firmennamen.

Zudem werden auch nach der Gründung Beratungen angeboten. Diese Punkte führen zur Aufwertung und damit zur Platzierung auf dem dritten Rang in unserem Ranking.

Sie benötigen Hilfe bei der Auswahl eines Gründungsanbieters, einer Versicherung für Unternehmen oder wollen selbst genauer wissen, worauf es bei der Gründung einer eigenen Firma in der Schweiz ankommt? Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

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Die 10 häufigsten Fehler bei der Firmengründung

Die 10 häufigsten Fehler bei der Firmengründung

Die folgenden Fehler treten bei einer Firmengründung in der Schweiz besonders häufig auf. Dabei liessen sie sich so leicht vermeiden!

1. Schnell ein Logo entwerfen

Viele Gründer möchten so schnell wie möglich ihre Briefschaften und ihren Internetauftritt komplettieren. Sie entwerfen ein Logo für ihr junges Unternehmen, noch ehe sie einen Handelsregistereintrag vorliegen haben. Später allerdings stellt sich heraus, dass der Firmenname aus rechtlichen Gründen nicht verwendet werden darf.

Der Gründer muss einen neuen Namen bestimmen und jetzt auch noch erklären, warum sich der Name und sein Logo geändert haben. Die getätigten Ausgaben sind umsonst gewesen, zudem wirft es kein gutes Licht auf den Gründer, wenn er derart übereilt handelt.

2. Keinen Businessplan erstellen

Der Businessplan stellt die Grundlage für die weitere Finanzplanung des Unternehmens dar und bietet einen Überblick darüber, wo die Firma in wenigen Jahren stehen möchte. Ausserdem ist der Businessplan die Grundlage für die Beantragung von Firmenkrediten und öffentlichen Zuschüssen.

Wer keinen solchen Plan zur Hand hat, verliert sein Ziel aus den Augen. Wichtig: Der Businessplan sollte eine Analyse der Konkurrenz enthalten.

3. Sich nicht um die Finanzen kümmern

Dieser Fehler ist fast noch schwerwiegender als der fehlende Businessplan. Immerhin hängt davon das Überleben als Unternehmen ab! Nur der Unternehmer, der genau weiss, welche Einnahmen er erzielt und welche Ausgaben zu stemmen sind, kann sein Budget richtig planen.

Er wird nicht von der aktuellen Finanzlage überrascht und ist jederzeit in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen. Wer selbst seine Finanzen nicht gut im Griff hat, sollte sich dafür einen Buchhalter oder Steuerberater zur Seite holen.

4. Keine Mehrwertsteuernummer beantragen

Bei einem Umsatz von weniger als CHF 100’000 ist kein Unternehmer dazu verpflichtet, eine Mehrwertsteuernummer zu beantragen. Das heisst im Umkehrschluss aber auch, dass er die Mehrwertsteuer nicht abrechnen kann. Es ist somit in vielen Fällen sinnvoll, freiwillig die Mehrwertsteuernummer zu beantragen und dafür im Gegenzug die effektive Abrechnungsmethode anwenden zu können.

In deren Rahmen bekommen Sie die Vorsteuer, die Sie selbst auf Ihre Ausgaben zahlen mussten, zurückerstattet. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund grösserer Investitionen wichtig.

5. Keine Vermarktungsstrategie

Kunden sind für jedes Unternehmen das Wichtigste. Achten Sie daher darauf, dass immer genügend Kunden vorhanden sind! Vernachlässigen Sie die Akquise nicht und suchen Sie sich eine Vermarktungsstrategie.

Achten Sie darauf, wo Sie Ihre Zielgruppe am besten erreichen, und nutzen Sie die Social Media Möglichkeiten für sich. Sie müssen festlegen, warum Ihre Kunden genau bei Ihnen und nicht bei der Konkurrenz kaufen sollten. Danach können Sie eine Marketingstrategie aufbauen.

6. Keine Pause gönnen

Jeder junge Unternehmer weiss, dass die Anfangszeit der pure Stress ist. Die langen Arbeitszeiten zehren an den Kräften und schon bald fühlen Sie sich ausgelaugt und völlig fertig. Wer nicht rechtzeitig innehält, läuft allerdings Gefahr, in ein Burn-out zu rutschen.

Es ist somit wichtig, von Anfang an zu wissen, wie Auftragsspitzen abgefangen werden können und was getan werden kann, damit auch Sie selbst als Unternehmer eine Pause bekommen.

7. Keine Mitarbeiter beschäftigen

Der Gedanke dahinter ist verständlich: Mitarbeiter kosten Geld, ihr Lohn muss erst einmal erwirtschaftet werden. Doch das ist zu kurz gedacht. Zum einen wächst ein Unternehmen an einem passenden Team, das intern gut zusammenarbeitet und möglichst vielfältiges Fachwissen in die Firma einbringt. Zum anderen kann das Leistungsangebot deutlich erhöht werden, wenn die Arbeit auf mehreren Schultern lastet.

Ausserdem lassen sich Personalkosten steuerlich geltend machen und senken den steuerpflichtigen Gewinn. Die Kosten lasten demzufolge nicht allein auf den Schultern des Unternehmers.

8. Wettbewerber nicht beachten

Viele junge Unternehmer sind begeistert von ihrer Idee und verschlafen dabei die Tatsache, dass auch andere Unternehmer tolle Ideen haben. Handelt es sich dann noch um dieselbe Idee, wird das Eis, auf dem sich der Existenzgründer bewegt, sehr dünn.

Er muss unbedingt dafür sorgen, dass er ein Alleinstellungsmerkmal hat, das marketingtechnisch genutzt werden kann. Der Wettbewerb muss beobachtet werden, um auf Veränderungen auf dem Markt direkt reagieren zu können.

9. Zu hohe Ziele setzen

Ein grosser Ehrgeiz ist verständlich, allerdings sollte auch ein sehr motivierter Jungunternehmer darauf achten, den Bogen nicht zu überspannen. Wer sich übernimmt, riskiert seine Gesundheit und fällt dann erst recht ein ganzes Stück zurück.

Wichtig ist, dass sich jeder Unternehmer darauf besinnt, was er selbst leisten kann und fachlich versteht. Für alles andere sollte er sich fachkundige Hilfe ins Boot holen. Gutes Personal ist die wichtigste Ressource im Unternehmen.

10. Keine Gründungsvereinbarung aufsetzen

Natürlich, wenn gute Bekannte oder ehemalige Kollegen eine GmbH gründen, gehen sie nicht davon aus, dass sich der Wind einmal drehen kann und sie sich nicht mehr verstehen. Doch unverhofft kommt oft und es ist immer empfehlenswert, alle Regelungen und Absprachen schriftlich festzuhalten.

Vor allem geht es um die Regelung der finanziellen Aspekte: Wie sind die Stammanteile bewertet? Wer haftet mit welcher Summe für Verbindlichkeiten? Auch mögliche Ausstiegsszenarien der Gesellschafter sollten schriftlich geregelt sein. Ideal ist das Aufsetzen einer Gesellschaftervereinbarung direkt nach der Gründung oder sogar noch vorher. Hierzu berät auch gern ein Notar, der sämtliche Regelungen rechtssicher formulieren wird.

Sie haben Fragen, wollen sich über Versicherungen für Unternehmen informieren oder wollen genauer wissen, wie Sie diese und weitere Fehler bei der Firmengründung in der Schweiz vermeiden können? Wir freuen uns auf Ihren Anruf, bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung durch unsere Experten!

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Firma gründen in der Schweiz: Die ultimative Checkliste

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Die folgende Checkliste führt alles auf, was vor der Gründung bzw. im Gründungsprozess wichtig ist.

 

    • Geschäftsidee finden
    • Businessmodell entwickeln
    • Finanzplan und Businessplan erstellen
    • Finanzierungsquellen finden
    • staatliche Unterstützung möglich
    • Gründungsanbieter finden
    • Leistungspakete absprechen und buchen
    • Firmenname finden, Geschäftszweck formulieren
    • Patente anmelden, geistiges Eigentum schützen
    • Webseite erstellen
    • Genehmigungen und Zulassungen beantragen (für reglementierte Berufe in der Schweiz)
    • Gründung des Unternehmens als Einzelunternehmen, GmbH oder AG
    • Firmenkonto eröffnen
    • ggf. Sacheinlagen erbringen (bei GmbH und AG)
    • Gesellschafter und Geschäftsführer festlegen (ausser bei Einzelunternehmen)
    • Anmeldung beim Handelsregister
    • Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen
    • Mehrwertsteuerpflicht klären (ggf. Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung)
    • Standort festlegen, Gebäude mieten (wenn nicht vorher schon geschehen)
    • Büro und Produktionsstätten einrichten
    • Büroservice buchen, Anmeldung Telefon und Internet
    • IT-Sicherheit gewährleisten
    • Büros, Konferenzräume, weitere Anlagen einrichten
    • Reinigung Büroräume organisieren

Auch nach der Gründung stehen viele verschiedene Aufgaben an, die bestenfalls anfangs per Checkliste organisiert werden:

    • Pflege der Internetseite, Aufnahme neuer Leistungen oder Produkte
    • Kundenpflege und Akquise betreiben
    • Zeiterfassungsprogramme einführen
    • Abschluss wichtiger Versicherungen (Betriebs- und Sachversicherungen, Krankentaggeldversicherung etc.)
    • Anmeldung Sozialversicherung
    • Abklärung BVG-Versicherung
    • Buchhalter und Beauftragten für Personalabrechnung einstellen
    • Marketingstrategien finden und umsetzen

Einige dieser Punkte können nicht exakt auf die Zeit vor und nach der Gründung geteilt werden. Der Grund ist ein fliessender Übergang zwischen einzelnen Punkten, die im Laufe der Zeit zu erledigen sind. Einige sind vielleicht sogar schon abgehakt, noch ehe der Gründungsprozess wirklich beginnt. So kann beispielsweise der Firmenname längst feststehen und muss nur noch auf seine Rechtssicherheit hin überprüft werden. Ausserdem gibt es Unterschiede bei den Aufgaben, die für die Gründung eines KMU zu erledigen sind, denn viele Punkte sind abhängig von der Rechtsform. Um diese Unterschiede zu zeigen, hier noch einmal ein genauer Vergleich:

Einzelunternehmen

    • Budgetierung der Gründungskosten
    • Steuerberatung wahrnehmen, Berechnung der Steuern in Erfahrung bringen
    • Festlegung Firmenname
    • Anmeldung Handelsregister (nicht in jedem Fall nötig)
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse für Personal
    • Abschluss Versicherungen für BVG und UVG
    • Mehrwertsteuerpflicht abklären, evtl. anmelden

GmbH

    • Budgetierung der Gründungskosten
    • Festlegung Firmenname
    • Festlegung Stammkapital und Stammeinlagen
    • Bestimmung eines Geschäftsführers, Benennen der Gesellschafter
    • gesperrtes Bankkonto für Stammeinlagen eröffnen
    • Gründungsurkunde erstellen
    • Gründungsakten zur Prüfung an Notar schicken
    • Annahmeerklärung von der Revisionsstelle verlangen
    • Gründungsversammlung durchführen
    • Anmeldung Handelsregister
    • Freigabe Stammeinlage
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse für Personal
    • Abschluss Versicherungen für BVG und UVG
    • Mehrwertsteuerpflicht abklären, evtl. anmelden

Aktiengesellschaft

    • Budgetierung der Gründungskosten
    • Festlegung Firmenname, Abklärung des Namens beim Handelsregisteramt
    • Festlegung Aktienkapital und Aufteilung des Kapitals
    • Bestimmung der Organe: Revisionsstelle, Verwaltungsrat, zur Unterschrift Befugte
    • gesperrtes Bankkonto für Stammeinlagen eröffnen
    • Gründungsurkunde erstellen
    • Gründungsakten zur Prüfung an Notar schicken
    • Annahmeerklärung von der Revisionsstelle verlangen
    • Gründungsversammlung durchführen
    • Anmeldung Handelsregister
    • Freigabe Stammeinlage
    • Ausstellung Aktienzertifikate
    • Eröffnung Aktienbuch
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse
    • Anmeldung bei der AHV Ausgleichskasse für Personal
    • Abschluss Versicherungen für BVG und UVG
    • Mehrwertsteuerpflicht abklären, evtl. anmelden

Nach der Gründung geht es vor allem darum, dass die Geschäfte am Laufen gehalten werden. Eine noch so gute Idee kann keinen Erfolg bringen, wenn keine neuen Kunden kommen und wenn das Marketing schläft. Damit gehört ganz oben auf jede Prioritätenliste das Marketing.

Des Weiteren kann es sein, dass nachträglich noch Versicherungen abgeschlossen werden müssen. Hier kann zum Beispiel die Inhaltsversicherung infrage kommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte bereits ab dem Tag der offiziellen Gründung vorliegen, denn nur so kann der Jungunternehmer sicherstellen, dass er rechtlichen Ansprüchen gegenüber gewappnet ist.

Sie haben Fragen rund um die Gründung, Versicherung für Unternehmen oder sind der Meinung, dass noch Punkte auf der Checkliste fehlen? Gern rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, wir haben stets ein offenes Ohr für Sie, Ihre Fragen und Anregungen! Oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin, wir helfen Ihrer Gründung auf die Sprünge.

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Dank der stabilen wirtschaftlichen Lage gründen sich in der Schweiz so viele junge Unternehmen wie in kaum einem anderen europäischen Land. Vorrangig sind es KMU mit weniger als 20 Beschäftigten. Das Schöne: Wer nicht gerade in einem Gesundheitsberuf tätig ist oder einen sozialen oder pädagogischen Beruf ausüben möchte, braucht keine besonderen Bewilligungen der Kantone für die Gründung. Die folgenden Tipps sorgen überdies (hoffentlich) für Erfolg:

1. Überlegt starten

Auch wenn Studien belegen, dass Selbstständige meist glücklicher sind als Angestellte, gilt das doch nur, wenn sie Erfolg mit ihrer Tätigkeit haben. Dieser wiederum stellt sich nur ein, wenn von Anfang an überlegt gehandelt wird. Es reicht nicht, eine gute Idee zu haben, diese muss auch Marktpotenzial mitbringen. Des Weiteren ist ein Businessplan aufzustellen, der zum Beispiel für die Vergabe von Krediten nötig ist. Ausserdem muss die passende Rechtsform bestimmt und der Eintrag im Handelsregister vorgenommen werden. Wichtig ist überdies der unbedingte Wille zum Erfolg sowie das Wissen, dass auf nicht absehbare Zeit die Tage lang und die Nächte kurz sein werden. Der Selbstständige arbeitet selbst und ständig!

2. Die Branche kennen

Die Idee, mit der künftig Geld verdient werden soll, muss nicht zwingend neu und bahnbrechend sein. Besser ist es, wenn Sie Ihr Produkt gut kennen und wissen, wie es zu vermarkten ist. Haben Sie bereits einige Jahre damit zu tun gehabt, kennen Sie die Stärken und Schwächen des Produkts, haben eventuell ein Netzwerk, auf das Sie zugreifen können. Sie wissen auch, was der Markt verlangt, welche Preise möglich und wie die Gewinnspannen sind. Eine genaue Analyse ergibt darüber hinaus mögliche Verbesserungen des Produkts und zeigt Marktlücken auf.

3. Erfolg haben wollen

Als angehender Unternehmer sollten Sie bereit sein, sehr viel und sehr lange zu arbeiten. Es wird Durststrecken geben, die sich scheinbar endlos hinziehen, bis wieder ein Silberstreif am Horizont auftaucht. Viele Existenzgründer berichten von Wochenarbeitszeiten zwischen 60 und 70 Stunden in der Woche, auch am Wochenende oder an Feiertagen sind sie im Dienst der Firma unterwegs oder sitzen vor dem Computer. Was ein wenig demotivierend wirken kann, ist fehlendes Selbstvertrauen. Auch davon sollte ein Unternehmer genügend haben und sich sagen, dass sein Vorhaben natürlich von Erfolg gekrönt sein wird. Daran darf es keine Zweifel geben!

4. Businessplan perfekt gestalten

Der Businessplan stellt so etwas wie den Leitfaden eines Unternehmens dar und zeigt, auf welcher Basis die Firma derzeit agiert und welche Wunschvorstellungen bestehen. Dargestellt werden Art und Umfang der Finanzierung sowie die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens. Viele Existenzgründer sehen im Businessplan nur eine lästige Pflicht, die zwischen ihnen und einem Kredit von der Bank oder einem Förderkredit steht. Dabei kann der Businessplan so viel mehr! Er dient auch als Überblick für den Jungunternehmer selbst, zeigt etwaige Risiken und Stolpersteine auf. Er verhindert, dass sich ein Unternehmer blind in ein Vorhaben stürzt, das gar nicht tragfähig wäre. Ausserdem werden durch den Businessplan, wenn dieser im Laufe der Geschäftstätigkeit überarbeitet wird, häufig genug auch unvorhergesehene Marktentwicklungen und Fehlkalkulationen deutlich, sodass das Unternehmen frühzeitig dagegen ansteuern kann.

5. Rechtsform clever wählen

Die Wahl der Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen, die der Jungunternehmer treffen muss. Die einzelnen Rechtsformen haben verschiedene finanzielle Auswirkungen auf die Firma, die es zu berücksichtigen gilt. Dies kann durchaus zum Problem werden, denn die meisten Unternehmen müssen sich erst nach oben arbeiten und haben anfangs deutlich höhere Ausgaben als Einnahmen. Es ist daher wichtig, Sparpotenziale zu erkennen und das eben auch bei der Wahl der Rechtsform. Sinnvoll ist es meist, eine Einzelfirma oder eine GmbH zu gründen, auch eine Aktiengesellschaft kann unter bestimmten Umständen infrage kommen.

6. Marketingkonzepte erstellen

Auch schon direkt nach der Firmengründung sollte ein Marketingkonzept vorliegen. Die beste Geschäftsidee kann nur so erfolgreich sein, wie die Nachfrage auf dem Markt ist. Dieser wiederum muss wissen, dass es Ihr Produkt oder Ihre Leistung gibt! Erstellen Sie ein strukturiertes Marketingkonzept und definieren Sie Ihre Zielgruppe genau. Sie müssen wissen, wer Ihr Produkt kaufen soll bzw. wird und wie diese Zielgruppe am besten zu erreichen ist. Denken Sie dabei auch an die Social Media Marketingmöglichkeiten, denn diese sind heutzutage in vielen Fällen die beste Variante, an die Zielgruppe so nah wie möglich heranzukommen. Hinzu kommt, dass sich über Social Media viele kostengünstige Möglichkeiten der Werbung ergeben. Ein Fakt, den Gründer unbedingt berücksichtigen müssen, da sie die Ausgaben in der Regel so gering wie möglich halten wollen.

7. Wettbewerber kennen

Am Ende überleben nur die Unternehmen, die besser sind als der Wettbewerb. Dafür aber muss dieser bekannt sein! Schon vor der eigentlichen Start-up-Phase sollten Sie sich darüber informieren, wer Ihre Wettbewerber sind und was sie Ihnen eventuell voraus haben. Haben Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz erreicht, ruhen Sie sich nicht darauf aus, sondern bleiben Sie am Ball. Sie müssen immer versuchen, einen Schritt voraus zu sein! In vielen Branchen ist der Markt sehr schnelllebig und was heute noch aktuell ist, ist morgen schon längst veraltet. Wer auf seinem aktuellen Stand stehen bleibt, riskiert, hinter den anderen zurückzubleiben und in Vergessenheit zu geraten. Einen Rückstand wieder aufzuholen, ist oftmals schwerer als ein Neustart.

8. Kapitalbedarf gut planen

Eine Firmengründung verschlingt keine Unsummen an Geld. Vielmehr sind es die laufenden Kosten, die so manchem Unternehmen zu schaffen machen. Es ist daher ein wichtiger Tipp, wenn Sie bereits bei der Gründung einen Kostenplan aufstellen, aus dem sich der Kapitalbedarf ergibt. Was müssen Sie an Mieten zahlen? Beschäftigen Sie bereits Mitarbeiter? Wie hoch muss der eigene Unternehmerlohn sein? Welche Versicherungen für Unternehmen sind zu zahlen? Ausserdem sind vielleicht Maschinen und Anlagen zu kaufen, es werden Firmenfahrzeuge benötigt und die Ausgaben für das Marketing müssen bedacht werden.
Gleichzeitig sollten Sie überlegen, woher das Kapital kommt. Aus dem Verkauf des Produkts oder der Leistungserbringung wird es anfangs nur spärlich fliessen. Gibt es Förderkredite oder Zuschüsse? Hier bitte unbedingt EU-weit und innerhalb der Schweiz schauen, denn verschiedene Programme sind auch auf unterschiedlichen Ebenen angelegt.

Sie haben Fragen rund um die Firmengründung in der Schweiz? Bitte wenden Sie sich gern an uns, unsere Experten beraten Sie zu den oben genannten und vielen weiteren Punkten, die für Sie als Jungunternehmer überlebenswichtig sein können!

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Glossar Hypotheken

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Glossar Hypotheken

Im Folgenden erklären wir Ihnen die 50 wichtigsten Begriffe rund um Hypotheken. So können Sie bei einer Beratung mitreden und verstehen die Fachbegriffe, die der Berater zur Darstellung seiner Offerte anwenden wird

Unseriöse Kreditanbieter

1. Alleineigentum

Das Alleineigentum ist eine mögliche Eigentumsform beim Hauskauf. Es wird nur ein Eigentümer im Grundbuch eingetragen, was auch bei Ehepaaren möglich ist.

2. Amortisation
Damit ist die teilweise oder vollständige Tilgung einer Hypothek gemeint. Sie erfolgt üblicherweise mit der Zinszahlung und soll innerhalb von 15 Jahren, spätestens aber mit dem Eintritt ins Rentenalter abgeschlossen sein.

3. Ablösen der Hypothek
Das Ablösen der Hypothek ist gleichzusetzen mit der Kündigung und der Weiterführung derselben bei einem anderen Anbieter. Meist ist damit eine Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

4. Baukredit
Der Baukredit ist keine Hypothek, wird aber nach dem Abschluss der Bauarbeiten in eine solche umgewandelt Bei einem Neubau darf der Baukredit erst genutzt werden, wenn die Eigenmittel aufgebraucht sind.

5. Belehnung
Ein Hypothekargeber finanziert meist nur bis maximal 80 Prozent der Liegenschaft, bei Vorliegen von Zusatzsicherheiten ist eine höhere Belehnung möglich.

6. Bürgschaft
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge zur Übernahme der Zahlungsverpflichtungen, falls der Hauptschuldner diesen nicht mehr nachkommt. 

7. Cap
Als Cap wird eine Zinsobergrenze bezeichnet, die zwischen Schuldner und Gläubiger vereinbart worden ist. Ein Cap gibt es nur bei einer variablen Verzinsung wie bei der Libor-Hypothek.

8. Direkte Amortisation
Das Gegenteil der indirekten Amortisation meint das regelmässige Abzahlen der Hypothek in Tranchen an die Bank. Die Hypothekarschuld wird gleichmässig gemindert, die Steuerbelastung steigt dadurch.

9. Dritte Säule
Jeder Schweizer zahlt immer in die erste Säule ein, jeder Erwerbstätige in die zweite Säule. Die Vorsorge über die 3. Säule ist freiwillig und wird privat vorgenommen. Sie spielt bei der Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle.

10. Eigenkapital
Für den Kauf einer Liegenschaft müssen mindestens 20 Prozent Eigenkapital vorliegen. Dieses kann aus verschiedenen Quellen stammen, wenigstens 10 Prozent davon dürfen nicht aus der 2. Säule kommen.

11. Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümern von Immobilien zugerechnet wird. Dieser Anteil muss versteuert werden. 

12. Eigentumsform
Die Eigentumsform wird im Grundbuch eingetragen und kann auf Allein-, Mit- oder Gesamteigentum lauten. Dies ist vor allem wichtig, wenn Ehepaare eine Immobilie erwerben.

13. Erste Hypothek
Diese wird bis zum maximalen Belehnungswert von 65 Prozent gewährt und sie kann ohne eine feste Laufzeitgrenze vereinbart werden. Dennoch muss sie nach einer bestimmten Anzahl an Jahren getilgt sein.

14. Familienhypothek
Dabei handelt es sich um eine besondere Form der Hypothek, die nur von wenigen Kreditinstituten angeboten wird. Es gibt hier einen Rabatt auf die Zinssätze, wobei dieser Rabatt zeitlich begrenzt ist.

15. Festhypothek
Die Festhypothek läuft über einen festen Zeitraum, der bis zu 20 Jahre betragen kann. Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.

16. Forward-Hypothek
Diese Hypothek wird im Voraus geschlossen und kann bis zu 24 Monate vor ihrem eigentlichen Beginn vereinbart werden. Dies ist meist mit einer Gebühr verbunden.

17. Gesamteigentum
Durch eine Erbengemeinschaft oder durch den Ehevertrag können mehrere Eigentümer an einer Immobilie vorhanden sein. Sie sind untereinander gleichberechtigt in Rechten und Pflichten. 

18. Grundpfandbrief
Hierbei rechnet der Gläubiger einen Schuldbrief als Grundpfand an und wird damit zum berechtigten Eigentümer des Sicherheitsgegenstandes.

19. Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um ein Pfandrecht an einer Liegenschaft. Meist wird der Begriff aber synonym für den Kredit oder für das Darlehen verwendet. 

20. Hypothekargeber
Der Anbieter einer Hypothek ist der Hypothekargeber. Dabei kann es sich um eine Bank, um Versicherungen oder Pensionskassen handeln. 

21. Hypothekarmodell
Es gibt die Festhypothek, die variable und die Libor-Hypothek, alle drei Hypothekararten werden in der Schweiz gleichberechtigt angeboten.

22. Hypothekarzins
Damit sind alle Kosten gemeint, die mit der Hypothek in Zusammenhang stehen und die durch den Hypothekennehmer zu zahlen sind. 

23. Hypothekenrechner
Hier auf neotralo.ch nutzen Sie einen Hypothekenrechner, mit dem Sie den besten Anbieter für Ihr Finanzierungsvorhaben einer Immobilie finden.

24. Immobilienbewertung 
Der Hypothekargeber schätzt eine Immobilie und legt den Wert unabhängig vom Kaufpreis fest. Dieser Wert ist Basis für die Berechnung von Tragbarkeit und Belehnung.

25. Indirekte Amortisation
Bei der indirekten Amortisation wird die Rückzahlung der Hypothek über die Säule 3a vorgenommen, die Hypothekensumme wird während der Laufzeit nicht geringer. 

26. Kalkulatorischer Zinssatz
Dieser wird für die Berechnung der Tragbarkeit herangezogen und beläuft sich meist auf fünf Prozent. Es handelt sich um einen historischen Durchschnitt.

27. Kaufpreis
Der Kaufpreis einer Immobilie ist der Wert, auf den sich Verkäufer und Käufer geeinigt haben. Er kann vom Verkehrswert abweichen. 

28. Laufzeit
Die Laufzeit wird für jede Hypothek festgelegt und kann bis max. 25 Jahre gehen. Der vereinbarte Zinssatz bleibt über die festgelegte Laufzeit gleich. 

29. Libor-Hypothek
Diese Form der Hypothek legt einen Libor-Satz zugrunde, der regelmässig angepasst wird. Meist erfolgt diese Anpassung quartalsweise. 

30. Minergie
Als Minergie bezeichnen Fachleute den Energiestandard, der für sogenannte Niedrigenergiehäuser erreicht wird. Eine Verbesserung der Minergie bringt steuerliche Vorteile.

31. Miteigentum
Mindestens zwei Eigentümer teilen sich die Liegenschaft bzw. das Eigentum daran. Es kann verschiedene Eigentumsquoten geben, die im Grundbuch festgehalten werden.

32. Nebenkosten
Die Nebenkosten sind für die Tragbarkeitsrechnung wichtig und bezeichnen die Kosten, die neben den Hypothekarzinsen berücksichtigt werden müssen. Sie werden mit 1 % des Liegenschaftswertes im Jahr angenommen. 

33. Neuhypothek
Eine Neuhypothek ist die Hypothek, die beim Kauf einer Liegenschaft aufgenommen wird. Ihr Gegenstück ist die Anschlussfinanzierung, die die Fortführung einer bestehenden Hypothek bezeichnet.

34. Nutzniessung
Als Nutzniessung wird das im Grundbuch einzutragende Recht, eine Liegenschaft wie Eigentum zu behandeln, bezeichnet. 

35. Objektwert
Der Objektwert ist nicht mit dem Kaufpreis identisch bzw. kann er von diesem abweichen. Der Begriff ist synonym für den Verkehrswert zu verwenden. 

36. Offerte
Als Offerte gelten unverbindliche Angebote seitens der Hypothekargeber. Sie beinhaltet das gewählte Hypothekarprodukt sowie den angebotenen Zinssatz.

37. Online-Hypothek
Der Kunde muss nicht persönlich bei einem Berater in der Bank erscheinen, sondern kann die Hypothek online abschliessen. Es ist möglich, die gesamte Transaktion telefonisch oder per E-Mail abzuwickeln. 

38. Online-Hypothekarverlängerung
Kunde und Berater treffen sich nicht persönlich, sondern die Verlängerung der Hypothek findet online statt.

39. Pensionskasse
Damit ist die Altersvorsorge für Erwerbstätige gemeint, hier müssen alle Schweizer Erwerbstätigen einzahlen. Das Guthaben aus der zweiten Säule ist nicht für die Sicherung einer Hypothek geeignet. 

40. Richtzins
Der Richtzins ist auch als Schaufensterzins bekannt und meint den angebotenen Hypothekarzinssatz für eine feste Laufzeit. Er ist oft noch verhandelbar. 

41. Rollover-Hypothek
Der Name dieser Art von Hypothek ist nur ein anderer für die Libor-Hypothek. Zur Erklärung bitte unter diesem Begriff nachschauen. 

42. Schuldbrief
Der Schuldbrief wird bei der Ausgabe der Hypothek erstellt und im Grundbuch vermerkt. Er steht für das Grundpfandrecht, welches sich der Hypothekargeber gesichert hat. 

43. Saron
Der Saron soll den Libor ablösen und gilt als Referenzzinssatz. Der Preis dafür wird über eine spezielle Plattform bei der Schweizer Börse ermittelt.

44. Tragbarkeit
Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Bruttoeinkommen und den fortlaufenden Kosten bei einer Finanzierung von Immobilien.

45. Tragbarkeitsrechner
Damit lassen sich bereits im Vorfeld die Tragbarkeit sowie das nötige Einkommen des künftigen Hypothekarnehmers ermitteln. 

46. Unterhaltskosten
Dies sind die Kosten, die für die Instandhaltung der Liegenschaft nötig sind. Sie werden mit 0,4 Prozent des Kaufpreises bei der Kalkulation von Hypotheken angenommen. 

47. Überbelehnung
Es ist eine Belehnung der Immobilie von mehr als 80 Prozent möglich, wenn weitere Sicherheiten eingebracht werden. Diese stammen meist aus der 3. Säule. 

48. Variable Hypothek
Sie ist flexibel und bietet keine vordefinierte Laufzeit. Die Kündigungsfrist ist mit drei bis sechs Monaten vergleichsweise kurz.

49. Vorfälligkeitsentschädigung
Diese wird fällig, wenn eine Hypothek vor ihrem Ablauf gekündigt wird. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der restlichen Laufzeit und dem derzeitigen Wiederanlagezins.

50. Verlängerung
Die Hypothek kann verlängert werden, was bei einem anderen Anbieter oder beim bisherigen Hypothekargeber möglich ist. Ein Vergleich über unseren Hypothekenvergleich zeigt, was im Einzelfall die bessere Alternative ist.

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