Crowdlending: So funktionieren Kredite ohne Banken

Crowdlending: So funktionieren Kredite ohne Banken

Privatperson als Kreditgeber: Schnelle Geldvergabe bei minimalem Risiko?

Bei dieser Form der Kreditvergabe spielt das Internet eine wesentliche Rolle. Beim Crowdlending, das auch als P2P (Peer-to-Peer) bekannt ist, gewähren mehrere Privatpersonen Kredite an eine andere Privatperson oder an ein Unternehmen. Dafür gibt es verschiedene Online-Marktplätze, die sozusagen eine Vermittlungsposition einnehmen. Für Kreditsuchende ergibt sich die Möglichkeit, trotz schlechter Bonität einen Kredit zu bekommen, Kreditgeber hingegen können dies als Sparanlage sehen.

Crowdlending: So funktionieren Kredite ohne Banken

So funktioniert Crowdlending

Beide Seiten melden sich auf der entsprechenden Internet-Plattform an, wobei es für Kreditsuchende eine andere Anmeldemaske gibt als für Kreditgeber. Der Kreditsuchende stellt sein Projekt vor und die künftigen Geldgeber entscheiden, ob sie darin investieren wollen. Finden sich genügend Teilnehmer für die Investition, werden die Beiträge, die jeder leistet, zu einem Kreditbetrag zusammengefasst. Der Betreiber des Online-Marktplatzes erhält natürlich ebenfalls einen gewissen Betrag als Gebühr, denn nur dann kann das Angebot funktionieren.

Antragsteller müssen verschiedene Angaben zu ihrer Situation machen, wobei zum einen die finanzielle, zum anderen die persönliche Lebenssituation beleuchtet wird. Damit soll es möglich sein, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers einschätzen zu können. Es wird eine Art Rating durchgeführt, bei dem sich das Risiko für einen Kreditausfall zeigt. Schliesslich wollen die Investoren auch nicht auf ihr Geld und ihren Gewinn verzichten müssen! Ausserdem ist das individuelle Kreditausfallrisiko wichtig für die Höhe des Zinssatzes. Dieser liegt umso höher, je grösser das Risiko ist. Bei einem positiven Kreditentscheid wird das Projekt möglichen Investoren vorgestellt, die sich für die Teilnahme nur registrieren müssen. Bei ihnen wird die Identität überprüft, danach ist da Investieren auf der Plattform möglich.

Vor- und Nachteile von Crowdlending

Das Crowdlending hat viele Vorteile für beide beteiligte Seiten:

    • schnelle Kreditvergabe und transparenter Ablauf
    • Kreditvergabe auch bei schlechterer Bonität möglich
    • Kreditvergabe auch bei vergangenen Betreibungen möglich
    • für Anleger attraktive Renditen möglich
    • Risikominimierung dank internem Rating
    • Betreuung des Projekts erfolgt durch Plattformbetreiber

Dennoch gibt es natürlich auch Nachteile. Diese bestehen im Einzelnen in diesen Punkten:

    • Verlust der Investition bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers
    • eventuelle Zahlungsausfälle durch unpünktliche Zahlungen möglich
    • geringere Rendite durch vorzeitige Kreditablösung möglich
    • hohe Ablehnungsrate für Kreditsuchende
    • hohe Zinslasten bei schlechter Bonität
    • teilweise lange Wartezeiten bis zu einer Entscheidung

Nachteile zeigen sich vor allem in einem direkten Vergleich mit einem Privatkredit. Die Höhe der Kreditsumme ist bei Letzterem sehr schnell klar, beim Crowdlending hingegen kann es sein, dass der Kredit nicht in der gewünschten Höhe möglich ist, weil sich nicht genügend Investoren finden. Die Suche nach Investoren dauert aber einige Zeit, daher muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Wer schnell einen Kredit braucht, ist mit dem Crowdlending nur selten gut beraten.

Wichtig: Die Kredite, die beim Crowdlending vergeben werden, unterliegen nicht dem Konsumkreditgesetz und seinem besonderen Schutz. Das heisst, dass hier niemand vor Überschuldung geschützt wird. Ausserdem sind höhere Kredite nur schwer erhältlich, meist ist hier das Risiko zu gross, als dass eine hohe Summe gewährt wird.

Fazit

Crowdlending lohnt sich somit vor allem für diejenigen, die eine Alternative zum klassischen Bankkredit suchen und auf unkomplizierte Weise Geld leihen wollen, wobei die Kreditsummen nicht allzu hoch sein sollten.
Wenn Sie das Crowdlending mit dem Privatkredit vergleichen wollen, sind Sie bei unserem Kreditvergleich genau richtig!

Quelle: comparis.ch

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Privatkredite aufnehmen: Bonitätsprüfung mit Hindernissen

Generell sind die Banken in der Schweiz dazu verpflichtet, jeden Kreditantragsteller einer Bonitätsprüfung zu unterziehen. Damit soll zum einen die Bank vor einem möglichen Verlust geschützt werden, zum anderen aber auch der Kreditnehmer vor Überschuldung. Neben der eigentlichen Kreditfähigkeit wird daher auch die Kreditwürdigkeit überprüft.

Kann ich trotz Betreibung einen Privatkredit aufnehmen

Wie wird die Kreditwürdigkeit überprüft?

Im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit wird versucht zu bestimmen, ob der Antragsteller in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das heisst, dass Ihre Zuverlässigkeit hier überprüft wird! Die Kreditinstitute wenden sich dafür unter anderem an die folgenden Auskunftsstellen:

Ausserdem wenden sich die möglichen Kreditgeber an Sie direkt und verlangen die Vorlage verschiedener Dokumente wie Lohnausweise, Mietverträge, Unterhaltsverpflichtungen usw.

Problemfall laufende Betreibung

Bei einer laufenden Betreibung wird es schwierig, eine Kreditwürdigkeit bescheinigt zu bekommen. In der Schweiz ist es rechtlich so geregelt, dass jeder eine Schuld eintreiben kann, ohne dafür auch nur einen Nachweis zu benötigen. Ein laufendes Betreibungsverfahren führt daher in der Regel dazu, dass der Kreditantrag abgelehnt wird.
Wichtiger Punkt: Viele Kreditanbieter werben damit, dass sie Darlehen trotz Betreibung vergeben würden. Das sind unseriöse Angebote, von denen Sie die Finger lassen sollten! Gerade bei angeblichen Sofortkrediten tauchen derartige Versprechungen auf, die aber nicht nur wenig vertrauenserweckend, sondern schlichtweg illegal sind.

Kreditwürdigkeit auch weiterhin schlecht

Auch wenn es ungerecht sein mag: Die Kreditwürdigkeit bleibt auch nach abgeschlossenen Betreibungen beeinträchtigt. Der Grund ist, dass die Kreditanbieter davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft mit einer nur mangelhaften Zahlungsfähigkeit bei der betreffenden Person rechnen müssen und dass sich das Risiko damit für sie deutlich erhöht. Sie wollen ihr Geld aber fristgerecht erhalten!

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob und wie ein Kreditgeber die Bonität des Antragstellers, der schon einmal eine Betreibung hatte, bewertet. Die Regelungen dafür sind unterschiedlich und teilweise sehr streng, doch es gibt kein Kreditinstitut, das einen Einblick in seine Beurteilungspraktiken gibt. Sollte ein Kredit gewährt werden, was grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, wird in den meisten Fällen der Zinssatz deutlich höher ausfallen.

Tipp: Stellen Sie zeitgleich mehrere Kreditanträge bei verschiedenen Banken. Abgelehnte Anträge werden bei der Zentralstelle für Kreditinformation gespeichert und sind zwei Jahre lang für alle Banken, die dort Einsicht nehmen wollen, ersichtlich. Wird also ein Antrag abgelehnt, während zeitgleich eine zweite Bank die Kreditwürdigkeit prüft, hat diese noch keinen Einblick in die Ablehnung und bewertet die Bonität nicht automatisch schlechter.

Tipps für Antragsteller

Wenn Sie einen Kreditantrag stellen wollen, sollten Sie vorab zumindest in Grundzügen über Ihre eigene Bonität Bescheid wissen. Wenden Sie sich daher an die gängigen Auskunfteien:

    • Bisnode
    • Creditreform
    • CRIF
    • Intrum Justitia
    • usw.

Hier ist es möglich, sich über die eigene Kreditwürdigkeit zu informieren, um später nicht völlig überrascht zu sein, weil bestimmte Eintragungen dort zu finden sind. Als Grundsatz können Sie davon ausgehen, dass die Bonität nach Abschluss von Betreibungen und wenn keine weiteren Vorkommnisse zu verzeichnen sind, in der Regel nicht ganz schlecht ist und dass die Bewilligung eines Kreditantrags demnach durchaus im Rahmen des Möglichen liegt.

Gern können Sie hier die Angebote in unserem Privat-Kreditvergleich und die besten Angebote für die Aufnahme eines eigenen Darlehens finden.

Quelle: comparis.ch

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Für Unternehmen ist der Abzug von Steuern gang und gäbe, sie können diesen Gewinn mindernd geltend machen. Doch wie sieht es mit dem Privatkredit aus? Der Schuldzinsabzug ist im Rahmen der Steuererklärung nämlich sehr wohl möglich.

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Schuldzinsen von der Steuer abziehen?

Die übers Jahr gezahlten Schuldzinsen können von Privatpersonen von den steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Das gilt sowohl bei der kantonalen Einkommenssteuer als auch bei der Bundessteuer, wobei ein Freibetrag von 50.000 Schweizer Franken eingeräumt wird. Die Zinsen dürfen bis zur Höhe des Bruttoertrags aus dem Privatvermögen abgezogen werden. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Schuldzinsen, die durch einen Privatkredit anfallen bzw. für diesen zu zahlen sind. Der Freibetrag ist in der Regel ausreichend, um die Zinsen in vollem Umfang abziehen zu können.

Der Abzug der Schuldzinsen lohnt sich tatsächlich! Wenn ein Privatkredit von zum Beispiel 30.000 Schweizer Franken aufgenommen wurde, welcher über 36 Monate läuft, können sich die Zinsen im ersten Jahr auf rund 2.000 Schweizer Franken summieren. Liegt der Steuersatz bei zehn Prozent, kann eine steuerliche Ersparnis von 200 Schweizer Franken möglich sein.

Was kann geltend gemacht werden?

Sie als Kreditnehmer überweisen aber nicht nur die Zinsen auf das Konto des Kreditgebers, sondern die Tilgungsrate plus die Zinsen. Die Schuldzinsen sind abzugsfähig, der Anteil der Tilgung jedoch nicht. Das heisst, dass Sie bei Ihrer Steuererklärung auch nur den Teil der Schuldzinsen ansetzen dürfen und nichts, was darüber hinaus geht. Damit wird der abzugsfähige Teil in jedem Jahr geringer, denn die Zinsen werden immer nur von dem verbleibenden Kreditbetrag berechnet. Der Tilgungsanteil steigt jedoch an. Wenn Sie die möglichen abzugsfähigen Beträge kurz vor Ende der Kreditrückzahlung und zu Beginn der Tilgung vergleichen, sehen Sie daher auch erhebliche Unterschiede in der Höhe der Abzugssummen.

Der Abzug der Schuldzinsen wird wie folgt vorgenommen:

    • Sie erhalten im Januar eine Bescheinigung des Kreditgebers über die Höhe der erfolgten Zinszahlungen.
    • Sie tragen die Angaben zu den abzugsfähigen Schuldzinsen und zur noch ausstehenden Restschuld in das entsprechende Formular zu den „Privatschulden“ ein.
    • Sie übernehmen die Summe aller Schuldzinsen aus Privatkrediten in das Hauptformular.
    • Sie fügen der Steuererklärung eine Kopie der einzelnen Bescheinigungen über die Schuldzinsen bei.

Sollten Sie nicht automatisch eine Bescheinigung darüber erhalten, welche Schuldzinsen Sie gezahlte haben, können Sie diese auch direkt beim Kreditgeber anfordern.

Auch für private Kredite abzugsfähig

Wird ein Privatkredit von Verwandten oder Freunden in Anspruch genommen, können auf die Kreditsumme natürlich auch Zinsen vereinbart werden. Diese sind abzugsfähig, wobei die Abzugsfähigkeit sogar bei anderen Kreditformen gilt (zum Beispiel bei Schulden aus Kreditkartenzahlungen). Wichtig: Sie dürfen keine Leasinggeschäfte steuerlich geltend machen, denn Leasing gilt rechtlich gesehen als Miete und nicht als Kredit. Wenn Sie eine neue Anschaffung wie ein Auto planen, sollten Sie daher den Kredit als Finanzierungsmöglichkeit nutzen als ein Leasing.

Tipp: Fügen Sie der Steuererklärung Kopien des privaten Kreditvertrags und Belege von der Bank über die erfolgten Zahlungen bei, da Sie bei privaten Darlehen keine aktuelle Zinsbescheinigung bekommen.

Als Zusammenfassung lässt sich festhalten

Schuldzinsen für private Kredite sind abzugsfähig und können sich steuermindernd auswirken.
Sie möchten besser informiert sein? Hier können Sie die Angebote zum Kreditvergleich nutzen und sich über weitere Themen informieren!

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Unseriöse Kreditanbieter gibt es leider nur allzu häufig. Doch einige Punkte weisen darauf hin, dass Sie es mit einem Anbieter zu tun haben, der Ihnen mit dem vergebenen Kredit das Geld aus der Tasche ziehen will.

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Kein Mitglied der Zentralstelle für Kreditinformation

Die Informationsstelle für Konsumkredite (IKO) erfasst die in der Schweiz vergebenen Konsumentenkredite, wobei seit April 2019 auch sogenannte Peer-to-Peer-Kredite unter das Konsumkreditgesetz fallen und entsprechend geführt werden müssen. Seriöse Anbieter sind Mitglied der Zentralstelle für Kreditinformation, wo alle Kredite erfasst werden. Stellt eine Person einen neuen Kreditantrag, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen, wofür der Einblick in die Listen der ZEK wichtig ist. Verstösst ein Kreditinstitut gegen diese Vorschrift, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer ohne Bonitätsprüfung Kredite vergeben will, ist somit nicht seriös.

Trotz Betreibung einen Kredit erhalten

Unseriöse Anbieter haben nicht das Wohl der Kreditnehmer im Blick. Sie werben daher auch mit Kredit trotz Betreibung und wenden sich somit gezielt an Personen, die in einer finanziellen Notlage stecken. Ein seriöser Anbieter wird eine Überschuldung der Kreditnehmer immer vermeiden wollen und prüft die Kreditfähigkeit der Antragsteller stets. Dabei gilt sowohl für laufende als auch für abgeschlossene Betreibungen, dass sie ein Ausschlusskriterium darstellen können. Die Bonität wird immer negativ beeinflusst. Wer als Kreditanbieter etwas anderes behauptet, ist nicht seriös!

Die Gebührenfalle

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass alle Gebühren, die mit der Kreditvergabe in Verbindung stehen, in den effektiven Jahreszins einzuberechnen sind. Das Konsumkreditgesetz sieht aber dennoch vor, dass Gebühren für Mahnungen, Vorfälligkeitsgebühren oder Kosten für Adressnachforschungen auf den Kreditnehmer umgelegt werden dürfen. Mehr nicht! Nur unseriöse Anbieter verlangen weitere Gebühren.

Die Falle mit den Sofortkrediten

Ein Sofortkredit soll schnelle Hilfe in finanziellen Notlagen verschaffen. Doch das ist nicht erlaubt! Angebote für Sofort- oder Eilkredite stammen fast immer von unseriösen Anbietern, zumal bereits der Begriff „Sofortkredit“ nicht verwendet werden darf. Das Konsumkreditgesetz verlangt eine Wartefrist von 14 Tagen, bis ein Kredit ausbezahlt werden darf. Sofortkredite hingegen werben mit der Auszahlung binnen weniger Minuten. Ausnahmen gelten nur für Kredite, die nicht unter das Konsumkreditgesetz fallen (zum Beispiel bei höheren Beträgen als 80.000 Schweizer Franken oder bei kürzerer Laufzeit als drei Monate).

Schuldensanierer als Anlaufstelle

Schuldensanierer sind Berater und keine Kreditinstitute oder Finanzdienstleister, wobei es natürlich auch unter ihnen seriöse Anbieter gibt. Eine Finanzsanierung bedeutet aber keinen Kredit, sondern lediglich die Abarbeitung von Schulden. Das Geld dafür wird an das betreffende Unternehmen gezahlt, dieses arbeitet kostenpflichtig.

Zusammengefasst: So erkennen Sie unseröse Kreditanbieter

Die folgende Aufstellung fasst die wichtigsten Tipps zusammen:

    • Kontrollieren Sie die Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht auf den Namen des Anbieters.
    • Prüfen Sie, ob es überhaupt ein Anbieter von Krediten und nicht nur ein Schuldensanierer ist.
    • Prüfen Sie die Werbung auf deren Begrifflichkeiten (Sofortkredit, kurzfristige Auszahlung usw.) und achten Sie auf die Sprachwahl des Anbieters.
    • Prüfen Sie das Angebot auf versteckte Gebühren.
    • Gehen Sie zur Schuldnerberatung statt zum Kreditvermittler, wenn Sie in finanzielle Schieflage geraten sind.
    • Prüfen Sie, ob der Anbieter ZEK-Mitglied ist.
    • Prüfen Sie, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Achten Sie dabei nicht nur auf das Kürzel „ch“ in der Webadresse, denn es kann sich dennoch um eine Briefkastenfirma handeln.

Sie suchen einen seriösen Privatkredit? Sie können hier den gewünschten Privatkredit im Kreditvergleich suchen und setzen dabei stets auf seriöse Anbieter!

Quelle: comparis.ch

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Unseriöse Kreditanbieter: Die Masche mit dem Sofortkredit

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Sofortkredite: Fragliche Lösung bei Finanzproblemen

Ein Sofortkredit klingt verlockend: Er wird binnen kürzester Zeit vergeben und trägt daher auch den Beinamen „Expresskredit“. Allerdings steckt eine Masche hinter den versprochenen Eilkrediten, die nicht umsonst bereits seit 2016 in der Schweiz nicht mehr beworben werden dürfen.

Unseriöse Kreditanbieter

Kritik am Sofortkredit

Die Werbung für Sofortkredite versprach viel, die Realität konnte wenig halten. Nach Meinung der Selbstregulierungsvereinbarung der Kreditbranche assoziierte die Werbung mit einem solchen Kreditangebot, dass das Darlehen sehr rasch, aber ohne detaillierte Prüfung der Kreditfähigkeit des Antragstellers vergeben würde. Damit wurde die Werbung als irreführend eingestuft. Hinzu kommt, dass ein normaler Konsumentenkredit laut Konsumkreditgesetz zwischen 500 und 80.000 Schweizer Franken betragen muss, ausserdem muss er von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern vergeben werden und mindestens drei Monate Laufzeit aufweisen.

Sofortkredite erweisen sich in der Schweiz jedoch immer als Lockangebote, mit denen die Banken lediglich auf Kundenfang gehen wollen. Die Anbieter sind häufig Unternehmen mit zweifelhafter Ausrichtung, sie sind nicht geprüft oder lizenziert. Zudem wurde sehr häufig mit einem Sofortkredit geworben, obwohl ein solcher gar nicht wirklich vergeben werden konnte.

Unseriöse Angebote erkennen

Die Anbieter von Sofortkrediten tönen oft vollmundig, dass sie binnen weniger Minuten einen Kredit vergeben könnten. Doch es gibt einige Punkte, an denen Sie erkennen können, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt oder nicht:

    • auf Begrifflichkeiten achten: Sofort- oder Blitzkredite sind immer unseriös
    • Zusagen, dass das Geld nach wenigen Minuten auf dem Konto sei
    • auffällig schlechte Sprache, Schreib- und Grammatikfehler in den Angeboten
    • Adresse ausserhalb der Schweiz oder gar nicht genannt
    • fehlende Hinweise auf Schuldnerberatung oder Zentralstelle für Kreditinformationen
    • “Fehler“ in der eigenen Werbung: Warnung vor unseriösen Anbietern (auf den genannten Seiten werden diese Anbieter aber selbst geführt) oder Hinweis, dass keine Kredite vergeben werden, auf anderen Seiten wird aber ein Sofortkredit beworben

Vorziehen der Kreditanträge möglich

Natürlich kann die Bearbeitung der Kreditanträge auch besonders schnell gehen. Alle professionellen Dienstleister haben die Möglichkeit, dass sie Kreditprüfungen vorziehen und so die Bearbeitung der Anträge deutlich schneller geht. Auch der Antragsteller selbst kann dazu beitragen, dass die Bearbeitung seines Antrags schneller geht. Es ist zum Beispiel möglich, die nötigen Dokumente gleich mit dem Antrag einzureichen, sodass keine Nachforderungen nötig werden. Die Banken entscheiden selbst über die Dauer der Bearbeitung und können bei positiver Überprüfung des Antragstellers das beantragte Geld direkt nach einer Wartefrist auszahlen.

Es muss kein Sofortkredit sein

Sicherlich klingt ein Sofortkredit mit all seinen (leeren) Versprechungen verlockend, doch legal ist so etwas nicht. In der Schweiz erhalten Sie aber dennoch binnen 14 Tagen einen Konsumentenkredit. Sie haben bei zertifizierten Anbietern die Gewissheit, dass alles seriös abläuft und die vereinbarten Konditionen auch wirklich eingehalten werden. Ausserdem können Sie bei einem regulären Kredit von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und haben damit zusammen mit der Wartefrist genügend Gelegenheit, eventuelle Grossanschaffungen, die Sie sich plötzlich überlegt haben, noch einmal zu überdenken.

Fazit

Schliessen Sie niemals vorschnell ein scheinbar lukratives Kreditangebot ab, denn ein Sofortkredit ist in jedem Fall rechtswidrig! Es gibt viele andere Alternativen, die deutlich sinnvoller und vor allem rechtssicher sind. Jetzt das Angebot zum Kreditvergleich nutzen und Geld sparen!

Quelle: comparis.ch

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Krankenkassenprämien 2020: Die neuen Prämien sind da!

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Krankenkassenprämien nach Kanton: Die neuen Prämien sind da!

Die Krankenkassenprämien nach Kanton für 2020 sind seit Ende September 2019 bekannt. Was Sie darüber wissen müssen und wie das System der Krankenkassen in der Schweiz ganz allgemein funktioniert, erfahren Sie hier.

krankenkassenvergleich prämien

Krankenkassenprämien nach Kanton 2020: Die neuen Werte wurden bekanntgegeben

Wie jedes Jahr im Herbst veröffentlichen die Krankenkassen in der Schweiz die Krankenkassenprämien nach Kanton für das kommende Jahr. Dabei gibt es grosse Unterschiede und somit lohnt es sich für Sie jedes Jahr zu vergleichen und neu zu planen. Das ist auf jeden Fall mit einem gewissen Aufwand verbunden, jedoch zahlt es sich langfristig aus. Informieren Sie sich von Zeit zu Zeit auch über andere Versicherer und Versicherungsmodelle. Alle, die wechseln wollen, sollten dies bis Ende November machen. Die Prämien sind allerdings nicht nur gebunden an den Versicherer und das Alter, sondern sie sind auch Kanton gebunden: Krankenkassenprämien nach Kanton eben

Zur Orientierung: Im Jahr 2019 stieg die Prämie durchschnittlich um 1,2 Prozent. Dieser Wert setzt sich jedoch aus den Zahlen für alle Kantone zusammen. Wenn Sie sich die Krankenkassenprämien 2020 genauer ansehen, erkennen Sie, dass es von Kanton zu Kanton teilweise grosse Unterschiede gibt. Einige Schweizer und Schweizerinnen konnten sich über 1,5 Prozent weniger freuen, andere erhielten jedoch einen Anstieg um ganze 3,6 Prozent.

Krankenkassenprämien 2020 für das Jahr 2020 belaufen sich auf einen mittleren Anstieg von lediglich 0,2 Prozent. Dabei gilt jedoch auch wieder: Bei den Krankenkassenprämien nach Kanton kann es Unterschiede geben. So ergibt sich der mittlere Wert für die Krankenkassenprämien 2020 aus einer Spanne von -1,5 Prozent und +2,9 Prozent. Laut dem Bundesamt für Gesundheit müssen die Schweizer und Schweizerinnen durchschnittlich mit 314,50 Franken mehr Ausgaben für die Krankenkassenprämien 2020 rechnen.

Krankenkassenprämien nach Kanton: So sieht es in den einzelnen Kantonen aus

Das Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG, veröffentlichte im September 2019 die Prämien für das kommende Jahr, gestaffelt nach Altersgruppe und Kantonen. Somit sieht es für Erwachsene ab 26 Jahren im Vergleich wie folgt aus:

Kanton

Franken in 2019

Franken in 2020

Veränderung in Prozent

AG

345,5

345,8

0,1

AI

263,5

266,4

1,1

AR

312,1

319,7

2,4

BE

381,3

381,3

0,0

BL

416,5

419,7

0,8

BS

483,5

483,2

-0,1

FR

352,1

356,7

1,3

GE

482.2

483,1

0,2

GL

332,4

333,9

0,5

GR

320,6

326,2

1,8

JU

405,9

406,5

0,2

LU

326,3

321,9

-1,3

NE

416,3

426,5

2,5

NW

293,1

297,3

1,4

OW

304,9

305,7

0,3

SG

328,6

331,7

0,9

SH

364,3

360,9

-0,9

SO

371,8

372,1

0,1

SZ

321,3

320,0

-0,4

TG

322,1

327,6

1,7

TI

410,6

421,0

2,5

UR

288,7

290,0

0,5

VD

421,3

418,0

-0,8

VS

351,7

359,3

2,2

ZG

300,1

299,9

-0,1

ZH

364,8

364,0

-0,2

CH

373,3

374,4

0,3

Besonders freuen können sich laut Prognosen für die Krankenkassenprämien nach Kanton Bürger und Bürgerinnen aus den Kantonen (AG, BE, BS, LU, SH, SO, SZ, VD, ZG, ZH) – mehr bezahlen müssen dagegen die Kantone Appenzell Ausserhoden, Graubünden, Neuenburg, Tessin und Wallis.

Krankenkassenprämien 2020 nach Kanton: Was bringen die Prämien?

Die Grundversicherung ist für alle Bürger und Bürgerinnen in der Schweiz gleich. Weitere Leistungen können individuell in Anspruch genommen werden. Diese Angebote variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse, sodass sich ein Vergleich an dieser Stelle auf jeden Fall lohnt. Nicht jedes Angebot und jede Prämie ist für jeden und jede auf die gleiche Art und Weise sinnvoll. Bedenken Sie Ihre eigene Situation sowie Ihre Anforderungen und vergleichen Sie dann ganz persönlich. Die Krankenkassenprämien 2020 im Zusammenspiel mit der Grundversicherung sollten ein für Sie optimales Gesamtbild ergeben. Beachten Sie ausserdem, dass die Krankenkassenprämien nach Kanton variieren.

Die Prämien variieren

    • je nach Kanton.
    • je nach Franchise.
    • je nach Altersgruppe.
    • je nach Krankenkasse.

Krankenkassenprämien 2020: Hohe finanzielle Entlastung für junge Erwachsene

Im Durchschnitt müssen Schweizer Versicherungsnehmer ab 2020 eine monatliche Prämie von 315,40 Franken entrichten. Über eine besondere Entlastung dürfen sich bei den Krankenkassenprämien 2020 junge Menschen freuen, die im Vergleich zum Vorjahr zwei Prozent weniger bezahlen. 

Damit beträgt die durchschnittliche monatliche Krankenkassenprämie 2020 für 19- bis 25-jährige Versicherungsnehmer insgesamt 265,3 Franken. Während sich die Prämie für Erwachsene im Schnitt um 0,3 Prozent auf 374,40 Franken erhöht, bleiben Prämien für Kinder mit einem Wert von 98,7 Franken konstant. 

Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren.

Laut Aussagen des BAG werden sich die Gesundheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung sowie medizinisch-technischer Fortschritte allerdings schrittweise erhöhen.

Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren. Schauen Sie hier wie das geht.Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren. Schauen Sie hier wie das geht. 

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

Pünktlich zu den letzten Tagen des goldenen Herbstes, haben die Schweizer Krankenkassen ihre Prämien für das Jahr 2020 veröffentlicht. Und wir können Sie schon mal beruhigen: Es sind richtig gute Nachrichten! Warum das nicht immer so ist und wer sich für das Jahr 2020 besonders freuen kann, erfahren Sie bei uns.

krankenkassenvergleich prämien

Was sind Prämien überhaupt?

Das System der Krankenkassen und der Krankenversicherung in der Schweiz ist besonders geprägt durch die Grundversicherung. Diese, wie der Name ja schon sagt, grundlegende Versicherung steht allen Bürgern und Bürgerinnen der Schweiz gleichermassen zu und garantiert allen Menschen eine vergleichbare Versicherung mit gleichen Leistungen. 

Zusätzliche Leistungen dagegen variieren stark und sind vor allem von der gewählten Krankenkasse abhängig. Auch verschieden Pakete werden angeboten – an dieser Stelle muss jeder und jede für sich persönlich entscheiden und vergleichen, welche Angebote mit den eigenen Vorstellungen, Ansprüchen und vor allem Bedürfnissen übereinstimmen. 

Neben individuellen Modellen und Ansichten spielen aber auch Prämien eine grosse und wichtige Rolle. Die Prämien der Grundversicherungen werden von der Krankenkasse selbst festgelegt, wenn auch unter Berücksichtigung einiger Vorschriften.

Allgemein gilt, dass Sie folgende Kategorien bei dem Thema Prämien berücksichtigen müssen:

    • Ihre aktuelle Krankenkasse: Wo sind Sie versichert?
    • Ihre Altersgruppe: Sind Sie über 18? Sind Sie schon im fortgeschrittenen Alter?
    • Ihr aktueller Wohnort: In welchem Kanton leben Sie?

Die Prämien der Krankenkassen stehen unter Beobachtung des BAG – dem Bundesamt für Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für die Gesundheitspolitik in der Schweiz. Im Zusammenspiel mit den Kantonen regelt es die Förderung der Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen. 

Neben den Zuständigkeiten innerhalb des Landes vertritt das Bundesamt für Gesundheit auch die Zuständigkeitsbereiche der Schweiz in internationalen Belangen. Das BAG setzt sich neben der Krankenversicherung und Unfallversicherung auch für weitere Projekte zur Förderung der Gesundheit ein. 

Programme zu den Themen Sucht und Suchtverhalten, sexuell übertragbare Krankheiten sowie der Strahlenschutz gehören folglich ebenso zu den Aufgabenfeldern.

So fallen die Prämien für das Jahr 2020 aus

Wir haben es bereits angedeutet: Die Prämien der Krankenkassen in der Schweiz für das Jahr 2020 wurden veröffentlicht und sie fallen ziemlich positiv aus! Das ist nicht immer der Fall, das wissen die meisten sicher aus dem Jahr 2019. Da gab es nämlich einen durchschnittlichen Anstieg in den Kosten von 1,1 Prozent. 

Für das Jahr 2020 gibt es lediglich einen neuen Anstieg um 0,2 Prozent. Das ist jedoch nur der mittlere Wert. Einzelne Prämien variieren je nach Kanton zwischen -1,5 Prozent und 2,9 Prozent. Die mittlere Prämie beläuft sich laut BAG im Jahr 2020 auf 315,40 Franken. Dabei beinhaltet die Rechnung alle Altersgruppen.

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Prämien für das Jahr 2020. Untergliedert ist diese Darstellung durch die verschiedenen Altersklassen. Berücksichtigt wurden alle Krankenkassen sowie alle Kantone. Das bedeutet, dass die genaue Zahl für Sie variieren kann.

 

Erwachsene

Kinder

junge Erwachsene

mittlere Prämie für 2020

374,40 Franken

98,70 Franken

265,30 Franken

Veränderung zum Vorjahr

Anstieg von 0,3 %

keine Veränderung

Kürzung von 2 %

Gründe für die positive Preisentwicklung

Laut Aussagen des Medizinverbands FMH leisteten Mediziner einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Prämienentwicklung sowie das Kostenwachstum stabilisiert haben. Denn obwohl Ärzte immer häufiger ambulante Eingriffe vornehmen, haben sich die Kosten bei frei praktizierenden Medizinern nicht erhöht. 

Im Gegenzug betont der Krankenkassenverband Santésuisse jedoch, dass diese Trendwende mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dauerhaft anhalten wird. Bleiben die Kosten reduzierende Massnahmen in Zukunft aus, würden sich die Prämien auch wieder um drei bis vier Prozent pro Jahr steigern. Deshalb bleibt abzuwarten, inwiefern der Trend über stabile Preise auch zukünftig anhalten wird. 

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Wir kennen das alle: Versicherungen und Co. können ganz schön viel Zeit und vor allem Nerven rauben. Um überhaupt einen aktuellen und umfassenden Überblick zu erhalten, muss sich zunächst in diverse Themen eingearbeitet werden. Anschliessend steht der Krankenkassenvergleich an. Dann fehlt jenes Dokument oder jene Info und bei den Themen ist man sich auch noch nicht ganz sicher.

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Da ist es nur verständlich, wenn man, nachdem man einmal dieses ganze Prozedere durchlaufen hat, froh ist, dass alles abgeschlossen ist. Ein erneuter Wechsel wirkt zu anstrengend – doch ab und zu lohnt sich das Umorientieren. Vor allem, wenn die Wahl der Krankenkasse schon einige Jahre zurückliegt oder Sie umgezogen sind. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und erfahren, wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden.

So ist die Schweiz zusammengesetzt

Die Schweiz ist ein Land in Zentraleuropa und grenzt an Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Italien. Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Hauptstadt ist Bern. Viel interessanter sind jedoch die Einteilung in die verschiedenen Kantone. Folgende Kantone gibt es:

    • Aargau
    • Appenzell Ausserrhoden
    • Appenzell Innerrhoden
    • Basel-Landschaft
    • Basel-Stadt
    • Bern
    • Freiburg
    • Genf
    • Glarus
    • Graubünden
    • Jura
    • Luzern
    • Neuenburg
    • Nidwalden
    • Obwalden
    • Schaffhausen
    • Schwyz
    • Solothurn
    • Gallen
    • Tessin
    • Thurgau
    • Uri
    • Waadt
    • Wallis
    • Zug
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Der Kanton Zürich liegt im Norden des Landes und hat rund 1,5 Millionen Einwohner mit einer Einwohnerdichte von 880 Einwohnern pro Quadratkilometer. Allgemein gilt der Kanton Zürich als sehr lebenswert, betrachtet man die politische, wirtschaftliche und soziale Lage. Doch wie sieht es bei den Krankenkassen aus? Was kann man dort erwarten?

Die Krankenkassen im Kanton Zürich

Der Kanton spielt bei der Wahl der Krankenkasse neben dem Alter und den eigenen Anforderungen und Bedürfnissen die wohl wichtigste Rolle.

Zunächst eine Übersicht der top Krankenkassen in Zürich:

Versicherer und Modell

Monat/ Jahr Prämie

Assura (Pharmed Hausarzt)

264,90 Franken

Assura (Hausarzt)

276,00 Franken

Avenir (Telemedizin)

280,00 Franken

Avenir (Apothekenmodell)

280,00 Franken

Avenir (HMO)

293,70 Franken

Darauf müssen Sie bei der Wahl der Krankenkasse achten

Krankenkasse ist in der Schweiz nicht gleich Krankenkasse und die Leistungen und Prämien können sich teilweise sehr stark unterscheiden. Daher ist es notwendig, sich individuell mit der Wahl der Krankenkasse auseinanderzusetzen. Sie finden die richtige Krankenkasse nur, wenn Sie sich selbst einen guten Überblick machen. 

Sie sollten niemals übereilt handeln und einfach das Erstbeste nehmen, nur damit Sie eine Entscheidung getroffen haben. Im Zuge dessen ist es auch immer von Vorteil, sich mit Freunden auszutauschen und Rat beziehungsweise Erfahrung bei der Familie einzuholen. 

Allerdings sollten Sie sich nicht auf diese Meinungen verlassen, denn die Ansprüche und Anforderungen untereinander sind selten genau gleich. Weiterhin sollten Sie die Kosten im Blick haben. Sie sollten hier einen für Sie ausgewogenen Mix zwischen “nicht das Günstigste, nur weil es günstig ist” und “wenn es teuer ist, muss es ja gut sein” finden. Bei der Betrachtung der Kosten sollten Sie aber natürlich niemals die Inhalte aus dem Auge verlieren.

Die Krankenkasse in Zürich wechseln: so funktioniert’s!

Haben Sie eine Krankenkasse gefunden, die Ihren persönlichen Erwartungen entspricht? Dann sollten Sie den Krankenkassenwechsel auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie bei dem Wechsel alle wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beachten. 

Die obligatorische Grundversicherung können Sie in Zürich alljährlich zum Ende des Jahres kündigen. Hierbei ist es wichtig, sich am Stichtag 30. November zu orientieren. Spätestens am letzten November-Tag muss die bisherige Versicherungsgesellschaft die Kündigung in Schriftform innerhalb der regulären Geschäftszeiten erhalten. 

Haben Sie sich für eine sogenannte ordentliche Franchise entschieden, können Sie die Versicherung ebenfalls zum 1. Juli eines jeden Jahres kündigen. Allerdings müssen Sie im Gegenzug unbedingt einer neuen Versicherung beitreten, um eine lückenlose Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. 

 

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So passen Sie die Krankentaggeld-Versicherung an!

Krankenkassen

So passen Sie die Krankentagegeldversicherung der betrieblichen Situation an!

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit kollidieren die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gemäss der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer wiederum, dass dieser seinen bisherigen Lebensstandard aufgrund der fortgesetzten Lohnfortzahlung halten kann.

Krankenkassen

Einen gemeinsamen Konsens finden

Hat ein Arbeitgeber in diesem Fall keine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, trägt dieser das finanzielle Risiko durch einen Verlust einer Arbeitskraft selbst. Das bedeutet, dass Arbeitgeber den Lohn komplett entrichten müssen, ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. 

Ist der Arbeitgeber hingegen nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, erhalten die Arbeitnehmer automatisch kein Ersatzeinkommen mehr. Deshalb ist es für Arbeitnehmer dringend empfehlenswert, eine eigene Krankentaggeld-Police abzuschliessen. 

Liegt demzufolge kein Kollektivvertrag durch den Arbeitgeber vor, müssen Einzelversicherte bei Krankenkassen oder privaten Versicherungsunternehmen mit einer höheren Prämienbelastung rechnen.

Vorteile der Krankentaggeld-Versicherung

Um diese Umstände zu vermeiden, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut beraten, mit der kollektiven Krankentaggeldversicherung eine gemeinsame Lösung zu finden. Generell ist eine kollektive Krankentaggeld-Police keine obligatorische Versicherung. Deshalb steht es dem Arbeitnehmer frei, den Arbeitnehmern die kompletten Prämien von deren Lohn abzuziehen. 

Übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Prämien, muss dieser während der vereinbarten Wartezeit nur 80 Prozent des Lohns auszahlen. Die Finanzierung dieser Versicherung hängt von ihrer jeweiligen Art ab. Eine Einzelversicherung ist im Vergleich mit der Kollektivversicherung generell teurer. Schliesslich lastet das Risiko bei einer Einzelpolice auch nur auf einer einzigen Person. 

Deshalb sind Arbeitgeber gut beraten, sich für eine kollektive Police zu entscheiden und dadurch geringere Prämien zu nutzen. Allerdings gibt es in der Schweiz auch einige Sportarten, deren Ausübung Versicherungen als Wagnis betrachten und deren unfallbedingte Folgen zu Kürzungen des Krankentaggeldes führen können. Dazu gehören unter anderem:

    • Autorennen
    • Extremkarate
    • Motorboot- und Motorradrennen

Keine Standard-Schemen

Für den Abschluss eines kollektiven Vertrags für einen Betrieb gibt es allerdings keine einheitliche Lösung. Private Versicherer und Krankenkassen stellen derartige Vereinbarungen zur Wahl. Jeder Schritt und jede Entscheidung sollte im Vorfeld genau überlegt sein. Nur dann ist es möglich, das passende Produkt mit dem richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. 

Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Als Versicherungsgrundlage kommt beispielsweise das KVG, das Krankenversicherungsgesetz, in Betracht. Darauf basierende Versicherungsverträge gestatten eine besonders flexible Gestaltung. Dem stehen die Richtlinien laut VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz, gegenüber. Hierbei sind Regelungen über Leistungen strenger ausgelegt.

Auf welche Faktoren achten?

Bezüglich der Wartefristen lohnt sich ebenfalls der Blick ins Detail. So schliesst ein auf dem VVG basierender Vertrag eine Kumulation mehrerer Krankheiten zumeist aus. Das bedeutet für Arbeitnehmer, keine Taggeldleistungen zu erhalten, falls diese in einem Monat für 15 Tage und später erneut mit einer anderen Krankheit für 20 Tage krankgeschrieben werden. 

Durch die Police zu erbringende Leistungen werden ebenfalls individuell festgelegt. In dieser Vereinbarung klärt sich unter anderem die Frage, wann der Tagesgeldanspruch beginnt und ob der Leistungsbeginn durch eine Prämienreduktion verschoben werden kann. Ausserdem sollten die Versicherungsnehmer genau durchdenken, welche Leistungen für einen etwaigen Mutterschutz der Arbeitnehmerinnen in Betracht kommen und welcher Höchstverdienst versichert werden soll.

Arbeitgeber sollten das Gespräch mit Arbeitnehmern suchen

Arbeitgeber sind gut beraten, Arbeitnehmer über die individuellen Versicherungsbedingungen zu informieren. Dies ist besonders wichtig, um etwaige entstehende Versicherungslücken zu schliessen. Bei einem Austritt aus dem Unternehmen sollten die Angestellten darüber informiert werden, dass ein Wechsel in eine Einzelversicherung möglich ist. 

Doch ist eine kollektive Krankentaggeld-Versicherung nun eine gute Lösung? Generell natürlich schon. Schliesslich trägt das gemeinsame Versicherungskonzept zu einem solidaren Miteinander bei. Andererseits ist es möglich, unterschiedliche Interessen mit einem Gesamtpaket zu berücksichtigen.

Welche Höhe sollte die Krankentagegeldversicherung abdecken?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von allen monatlichen Ausgaben und Einnahmen ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich über eine individuelle Haushaltsaufstellung ein Bild über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu machen. In aller Regel fallen folgende monatlichen Ausgaben an: 

    • Haushalt: Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon bzw. Internet, Rundfunk, Vereine, Zeitungen
    • Wohnen: Miete, Nebenkosten wie Strom, Gas, Müll, Wasser
    • Kfz-Kosten: Steuer, Kraftstoff, Reparatur (geschätzt)
    • Versicherungen
    • Raten für Sparverträge
    • Finanzierungskosten: Immobilien, Kredit- oder Leasingraten
    • Sonstiges: Fahrtkosten, Unterhaltung, Kultur, Freizeit, Hobby, Steuern, Unterhaltszahlungen, Schule, Aus- bzw. Weiterbildung

Von dieser Summe ziehen potentielle Versicherungsnehmer das voraussichtliche Krankengeld ab. Die sich daraus ergebende Differenz sollte über das Krankentagegeld abgesichert werden. 

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Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?

Unfallversicherung abschliessen?

Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen? Wichtige Details im Überblick!

Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz eine Pflichtversicherung. Diese Police unterliegt in der Schweiz bestimmten Regeln. Beispielsweise muss der Bereich der Unfallversicherung in zwei Teile unterschieden werden. Einerseits wird der Bereich der UVG berücksichtigt, der die berufliche Beschäftigung direkt deckt. Andererseits ist der Bereich der NBU wichtig, der den Freizeitbereich betrifft. 

Unfallversicherung abschliessen?

Diese Kategorie ist übrigens auch für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die wöchentlich über acht Stunden bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Gut zu wissen: In der Schweiz endet die Unfallversicherung mit dem 30. Tag nach dem Zeitpunkt, zu dem Arbeitnehmer zuletzt einen Anspruch auf den halben Lohn geltend machen konnten.

Wer ist durch die Police versichert?

Darauf basierend, sind in der Schweiz alle beschäftigten Arbeitnehmer versichert. Ausserdem erweitert sich dieser Versicherungsschutz auf Lehrlinge, Heimarbeiter, Praktikanten, Volontäre, Hausangestellte, Reinigungspersonal in privaten Haushalten sowie alle Personen, die in Invaliden- und Lehrwerkstätten beschäftigt sind. Als nicht versichert gelten nachfolgende Personengruppen:

    • Selbstständige
    • nicht erwerbstätige Personen, darunter Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, Rentner, Rentnerinnen, Studenten, Studentinnen

Diese Betroffenen sollten sich über die obligatorische Krankenversicherung privat gegen Unfälle absichern. Schliesslich ist eine Unfallversicherung eine Police, die weit über die Serviceleistungen der Grundversicherung von Schweizer Krankenkassen hinausgeht.

Was ist ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne?

Mit Beginn der Arbeitsaufnahme sind Arbeitnehmer automatisch vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Unfallpolice gesichert. Als Unfall wird generell eine unbeabsichtigte, plötzliche und schädigende Aussenwirkung auf den Körper bezeichnet. 

Eine wichtige Bedingung für die Definition eines Unfalls sind damit verbundene physische und/oder psychische Schäden, die Betroffenen als Folge des Unfalls entstehen. Das bedeutet für die UVG – die Unfallversicherung am Arbeitsplatz – wiederum, dass hierbei ein Versicherungsfall eintritt, wenn die mit dem Unfall verbundene Tätigkeit auf Anordnung des Arbeitgebers hin erfolgt ist. 

Dieser UVG-Schutz bezieht sich in der Schweiz ebenfalls auf Unfälle, die sich in Pausen oder dem Betriebsgelände ereignen. Zusätzlich zum Arbeitsunfall definiert die Unfallversicherung jedoch auch Berufskrankheiten als Versicherungsfall. Diesbezüglich ist es jedoch unvermeidbar, dass die Berufskrankheit mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Eine mögliche Ursache sind schädigende Stoffe, die die Berufskrankheit auslösen.

Details zum Beitrag zur Unfallversicherung in der Schweiz

Die UVG wird in der Schweiz durch Beitragszahlungen der Unternehmen gespeist. Sind Versicherte jedoch weniger als durchschnittlich acht Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig, übernehmen die Unternehmen zwar ebenfalls die Bezahlung der damit verbundenen Prämie. 

Allerdings ist in diesem Fall der Arbeitnehmer für die Bezahlung der Mittel von diesem Teil der Unfallversicherung zuständig. Die Höhe dieser Prämie orientiert sich unter anderem am Verdienst.

Spezielle Regelungen für Personen mit geringen Beschäftigungsstunden

Dieser Personenkreis sollte sich ebenfalls vor Augen führen, über die betriebseigene Unfallversicherung nur gegen Berufskrankheiten sowie Berufsunfälle abgesichert zu sein. Das bedeutet wiederum, dass für diese Arbeitnehmer kein automatischer Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle besteht.

Der Leistungsumfang der Unfallversicherung im Überblick

Die Unfallversicherung deckt in der Schweiz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen die Heilungskosten ab. Darüber hinaus sichern die Versicherungsgesellschaften Leistungen wie Renten oder Krankentaggelder zu. Als Maximum ist allerdings ein Verdienst von 148.200 CHF versichert.

Unfallversicherungen sind deshalb in der Schweiz verpflichtet, eine im Betrag sowie der Dauer unbegrenzte angemessene Behandlung zu ermöglichen. Im Einzelnen schliesst die Police deshalb Behandlungen durch einen Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker sowie in Krankenhäusern ein. Das Leistungsspektrum bezieht sich ausserdem auf folgende Leistungen: 

    • zahnmedizinische Behandlungen
    • ambulante und stationäre Behandlungen
    • Analysen
    • Arzneimittel
    • Kuren
    • Heil- und Hilfsmittel.

Ziel all dieser Leistungen ist es, durch den Unfall ausgefallene Körperfunktionen wieder herzustellen. Je nach Sachlage ist es möglich, die Hilfsmittel versicherten Personen auch als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Über diese Leistungen hinaus ermöglichen Versicherungsgesellschaften eine finanzielle Unterstützung für Transport- und Rettungskosten sowie Rücktransport- und Bestattungskosten tödlich verletzter Personen. 

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