Zusatzversicherung: Diese Absicherung brauchen Kinder

Zusatzversicherung: Diese Absicherung brauchen Kinder

Eltern wollen, dass ihre Kinder gut abgesichert sind. Dafür lassen sie sich auch nicht selten Zusatzversicherungen einreden, die sie angeblich benötigen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich aber, dass hier „ausser Spesen nix gewesen“ ist, denn die betreffende Zusatzversicherung war für das Kind völlig unnötig. Eltern tun daher auch im Interesse einer nicht ständig geleerten Geldbörse gut daran, sich die verschiedenen Zusatzversicherungen vorab anzusehen und nur die nötigen Assekuranzen zu wählen.

Mehrere Zusatzversicherungen nötig?

Auf keinen Fall brauchen Kinder mehrere Zusatzversicherungen, denn die Versicherungspakete der Anbieter sind so geschnürt, dass alle wichtigen Versicherungsfälle inbegriffen sind. Dennoch kommt es vor, dass Eltern mehrere Zusatzversicherungen für ihr Kind oder ihre Kinder haben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine neue Versicherung beantragt wird, die alte aber noch nicht gekündigt war. Unseriöse Makler sind hier meist schuld daran, denn diese haben den frühzeitigen Abschluss der Zusatzversicherung meist empfohlen. Doch auch umgekehrt kann es sein, dass mit dem Neuabschluss zu lange gewartet wird und das Kind plötzlich ganz ohne jede Zusatzversicherung dasteht. Auch nicht genannte Erkrankungen können dazu führen, dass die Zusatzversicherung anbieterseitig gekündigt wird. Eine seriöse Beratung ist daher der erste Schritt.

Diese Zusatzversicherungen brauchen Kinder wirklich

Es ist leider eine Tatsache, dass viele Kinder eine kieferorthopädische Behandlung benötigen. Die zweiten Zähne kommen in zweiter Reihe hinter den ersten? Der Kiefer des Kindes ist noch nicht gross genug und bietet keinen Platz für die viel breiteren zweiten Zähnchen? Damit eine Behandlung nicht an den Finanzen scheitern muss, ist angesichts der sehr hohen Kosten für die Kieferorthopädie eine entsprechende Zusatzversicherung für Kinder sinnvoll. Aber Vorsicht: Einige Anbieter haben Altersgrenzen und nehmen Kinder ab einem bestimmten Alter nicht mehr auf. Dies ist dann nur noch möglich, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird und die Behandlung nötig ist, weil zum Beispiel das Kauen beeinträchtigt ist. Eine reine Schönheitsbehandlung, weil die Zähne nicht in einer Reihe stehen, wird dann nicht mehr vorgenommen und muss aus eigener Tasche finanziert werden.

Tipp: Manche Anbieter schliessen bereits bekannte Fehlstellungen und Kieferprobleme aus. Sie vereinbaren dann einen sogenannten individuellen Leistungsvorbehalt oder kommen für die Behandlung im Einzelfall gar nicht mehr auf.

Alternative Medizin versichern lassen

Viele Eltern sind der Schulmedizin gegenüber skeptisch eingestellt oder wollen generell die Möglichkeiten der Komplementärmedizin nutzen. In der Grundversicherung sind nur wenige Behandlungsmethoden der alternativen Medizin inbegriffen. Teilweise werden Behandlungen mit Akupunktur oder auch Mittel der klassischen Homöopathie übernommen. Alles, was darüber hinaus geht und Kosten verursacht, muss von den Eltern des Kindes selbst bezahlt werden. Das gilt auch, wenn kein zugelassener Arzt die Behandlung vornimmt, sondern wenn die Eltern mit ihrem Kind zum Naturheilkundler gehen. Wer die sanftere, alternative Medizin nutzen möchte, sollte eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen.

Gleich privat versichern lassen?

Die private Krankenversicherung mag zwar viele Vorteile bieten, doch sie ist auch sehr teuer. Zu bedenken ist für Eltern einerseits, dass Kinder mit zunehmendem Alter in verschiedene private Krankenversicherungen nicht mehr aufgenommen werden, was spätestens dann gilt, wenn sich bestimmte Vorerkrankungen zeigen. Andererseits ist zum Beispiel der Aufenthalt in einem Privatzimmer im Krankenhaus für Kinder oft kontraproduktiv. Sie brauchen auch beim Gesundwerden soziale Kontakte und es gibt bereits zahlreiche Experten, die der Meinung sind, dass Kinder in Mehrbettzimmern schneller genesen. Somit sollten nur bestimmte Leistungen über eine private Versicherung abgedeckt werden, wirklich notwendig ist dies in den meisten Fällen aber nicht.

Fazit: Für Kinder kaum Zusatzversicherungen nötig

Für Kinder sind als Zusatzversicherungen grundsätzlich nur zwei Varianten nötig: Zum einen die kieferorthopädische Behandlung, zum anderen die alternative Medizin. Letztere ist auch nur dann wichtig, wenn die Eltern des Kindes einen Naturheilpraktiker ergänzend zur Schulmedizin oder als erste Anlaufstelle aufsuchen wollen und dort Kosten anfallen, die über die normale Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. Bei Zusatzversicherungen für Kinder gilt demnach: Weniger ist mehr!

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Zusatzversicherung kündigen: So kündigen Versicherte

Zusatzversicherung kündigen: So kündigen Versicherte

In der Grundversicherung müssen Schweizer Krankenkassen alle Antragsteller auf eine Mitgliedschaft aufnehmen. In der Zusatzversicherung gilt das nicht, hier können bestimmte Risikoprofile zur Ablehnung führen. Daher ist es wichtig, eine Zusatzversicherung erst dann zu kündigen, wenn bereits die Zusage durch eine andere Versicherung vorliegt.

Aufnahmebestätigung der anderen Zusatzversicherung abwarten

Die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung setzt Grenzen in Bezug auf Alter, Wohnort, Krankengeschichte und Geschlecht des Antragstellers und entscheidet nach einem individuell erstellten Risikoprofil darüber, ob jemand in der Versicherung angenommen wird oder nicht. Daher der wichtigste Tipp: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung nur dann, wenn Sie bereits eine andere Versicherung sicher in der Tasche haben! Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch weiterhin eine Zusatzversicherung haben möchten. Der Grund: Lehnt die neue Zusatzversicherung Ihren Aufnahmeantrag ab und bestätigt die frühere Versicherung die Kündigung, können Sie gänzlich ohne Versicherung dastehen.

Wichtig: Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung binden Sie sich in der Regel für mindestens ein Jahr. Manche Versicherer bieten auch mehrjährige Verträge, aus denen Sie nicht ohne Weiteres wieder herauskommen. Dafür sind dort die Prämien meist günstiger. Die Berücksichtigung der Mindestlaufzeit ist vor dem Hintergrund wichtig, dass Sie die Versicherung nicht vor Ablauf dieser Zeitspanne kündigen können. 

Übliche Kündigungsfristen belaufen sich auf drei Monate bei einer einjährigen Zusatzversicherung, teilweise sind es sogar sechs Monate. In der Regel gilt das Ende des Kalenderjahres als massgeblich für den Kündigungszeitpunkt und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine Zusatzversicherung, die nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich automatisch.

Kündigung bei Erhöhung der Prämie

Erhöht der Versicherer die Prämie, kommt eine spezielle Frist für die Kündigung zur Anwendung. Wichtig ist hier, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu kennen, denn die Versicherer bieten unterschiedliche Modalitäten betreffs der Kündigung bei Prämienerhöhung. Bei einigen ist es möglich, die schriftliche Kündigung bis Ende des Jahres einzureichen, andere lassen die Frist nur bis Ende November und wieder andere setzen eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung als Zeitraum für eine mögliche Kündigung an.

Eine ausserordentliche Kündigung darf zudem eingereicht werden, wenn Sie in der Krankenkasse in eine höhere Altersstufe, die damit teurer wird, eingruppiert werden.

Tipp: Die frühzeitige Kündigung ist keine Option, wenn Sie umgezogen sind und aus diesem Grund eine höhere Prämie anfällt. Auch dann, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt wegfällt, darf keine frühzeitige Kündigung eingereicht werden.

Ebenfalls bitte beachten: Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse und hier zum Beispiel die Spital- und die Zahnzusatzversicherung geführt, müssen die individuellen Regelungen der Kasse beachtet werden. Manche Kassen erlauben eine komplette Kündigung aller Zusatzversicherungen bei Prämienerhöhung, andere beschränken dieses Recht auf die Zusatzversicherung, deren Prämie erhöht worden ist.

Frühzeitig kündigen nach einem Schadensfall

Musste ein Schadensfall reguliert werden, besteht das Recht auf eine frühzeitige Kündigung. Diese kann bis zur Geldleistung der Versicherung erfolgen. Bei einjährigen Verträgen ist hier in der Regel dennoch die Prämie für das betreffende Jahr zu zahlen. Es kann allerdings schwierig sein, eine andere Zusatzversicherung zu finden, wenn im Schadensfall direkt gekündigt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Versicherung kündigt, eine entsprechende Nachfrage ist im Versicherungsantrag immer zu erwarten.

Fazit: Zusatzversicherungen richtig kündigen

Um eine Zusatzversicherung rechtlich sicher zu kündigen, sollten Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese sind bei den meisten Versicherungen auf eine Frist von drei Monaten zum Jahresende festgesetzt, teilweise beträgt die Frist sogar sechs Monate oder nur einen Monat. Im Schadensfall kann ausserordentlich gekündigt werden. Wichtig ist immer, dass zuerst eine neue Zusatzversicherung gesucht und abgeschlossen wird und dass über diese eine Bestätigung der Annahme vorliegt. Erst dann sollte die frühere Zusatzversicherung gekündigt werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

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neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

Man schrieb den Sommer 2019, als einer der angehenden Sterne den Vergleichsportal-Landschaft antrat, um die Grossen in kürzester Zeit einzuholen. neotralo.ch war geboren und stieg binnen eines dreiviertel Jahres in die gleiche Liga wie comparis.ch, moneyland.ch und bonus.ch auf. Hier finden die Nutzer ganz einfach alle wichtigen Vergleiche zu Krankenkassenprämien, Autoversicherungstarifen und vielem mehr. neotralo.ch wird in der KGeld nun bereits mit den vier Grossen der Branche genannt und erweist sich als ebenso zuverlässig und vertrauenswürdig.

Comparis.ch ist eine Branchengrösse, an der niemand in der Schweiz vorbeikommt, der einen Finanzcheck vornehmen will. Nun gilt das auch für neotralo.ch, denn das einstige Start-up schloss den Test der KGeld mit nur einer halben Note schlechter ab. 

Die binnen dieser kurzen Zeit erreichten sehr guten Ergebnisse stimmen zuversichtlich und es ist davon auszugehen, dass die halbe Note, die neotralo noch von der Konkurrenz trennt, kein Dauerergebnis sein wird. Ein so gutes Ergebnis lässt sich spielend toppen! Zumal neotralo.ch eine immer grössere Reichweite haben wird: Zum Vergleich der Lebensversicherungen können Tools in zehn verschiedenen Sprachen genutzt werden. 

Das bedeutet, dass sich neotralo.ch nicht nur auf seine Kunden aus der Schweiz verlässt, sondern ein deutlich über die Landesgrenzen hinausgehendes Portal aufbauen wird, mit dem sich neue Nutzer erreichen lassen, die wiederum von den Vorteilen des Vergleichsportals profitieren können.

Zufriedenheit bei neotralo.ch

Nicht nur die Tester der Finanzzeitschrift zeigen sich mit neotralo.ch zufrieden. Auch neotralo.ch selbst gibt ein Feedback. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bereits nach einem halben Jahr werden wir als Schweizer Vergleichsportal wahrgenommen und stehen neben den grossen Namen der Branche in der Schweiz.“ 

Man ist sich darüber einig, dass sich die Bemühungen seit dem Start des Portals nun wirklich auszahlen, denn von Anfang an wurde grösster Wert auf Kundenfreundlichkeit, Service, umfassende Ergebnisse und die Möglichkeit, die Anbieter direkt zu kontaktieren, gelegt. 

Alles soll bei neotralo.ch so übersichtlich und transparent wie möglich sein und das zahlt sich eben aus! Im Gegensatz zu manch anderen Vergleichsportalen, die mit einem grossen Namen versuchen, fehlende Inhalte wettzumachen oder über den Erhalt von Vergütungen für vermittelte Versicherungen hinwegzutäuschen, will neotralo.ch einen tatsächlichen Überblick bieten. 

Der Nutzer erhält damit die Chance, sich selbst ein Bild über die einzelnen Offerten zu machen und das auszuwählen, welches am besten zu ihm passt.

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So passen Sie die Krankentaggeld-Versicherung an!

Krankenkassen

So passen Sie die Krankentagegeldversicherung der betrieblichen Situation an!

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit kollidieren die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Gemäss der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht sind Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum zu bezahlen. Das bedeutet für den Arbeitnehmer wiederum, dass dieser seinen bisherigen Lebensstandard aufgrund der fortgesetzten Lohnfortzahlung halten kann.

Krankenkassen

Einen gemeinsamen Konsens finden

Hat ein Arbeitgeber in diesem Fall keine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, trägt dieser das finanzielle Risiko durch einen Verlust einer Arbeitskraft selbst. Das bedeutet, dass Arbeitgeber den Lohn komplett entrichten müssen, ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu erhalten. 

Ist der Arbeitgeber hingegen nicht zur Lohnzahlung verpflichtet, erhalten die Arbeitnehmer automatisch kein Ersatzeinkommen mehr. Deshalb ist es für Arbeitnehmer dringend empfehlenswert, eine eigene Krankentaggeld-Police abzuschliessen. 

Liegt demzufolge kein Kollektivvertrag durch den Arbeitgeber vor, müssen Einzelversicherte bei Krankenkassen oder privaten Versicherungsunternehmen mit einer höheren Prämienbelastung rechnen.

Vorteile der Krankentaggeld-Versicherung

Um diese Umstände zu vermeiden, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber gut beraten, mit der kollektiven Krankentaggeldversicherung eine gemeinsame Lösung zu finden. Generell ist eine kollektive Krankentaggeld-Police keine obligatorische Versicherung. Deshalb steht es dem Arbeitnehmer frei, den Arbeitnehmern die kompletten Prämien von deren Lohn abzuziehen. 

Übernimmt der Arbeitgeber 50 Prozent der Prämien, muss dieser während der vereinbarten Wartezeit nur 80 Prozent des Lohns auszahlen. Die Finanzierung dieser Versicherung hängt von ihrer jeweiligen Art ab. Eine Einzelversicherung ist im Vergleich mit der Kollektivversicherung generell teurer. Schliesslich lastet das Risiko bei einer Einzelpolice auch nur auf einer einzigen Person. 

Deshalb sind Arbeitgeber gut beraten, sich für eine kollektive Police zu entscheiden und dadurch geringere Prämien zu nutzen. Allerdings gibt es in der Schweiz auch einige Sportarten, deren Ausübung Versicherungen als Wagnis betrachten und deren unfallbedingte Folgen zu Kürzungen des Krankentaggeldes führen können. Dazu gehören unter anderem:

    • Autorennen
    • Extremkarate
    • Motorboot- und Motorradrennen

Keine Standard-Schemen

Für den Abschluss eines kollektiven Vertrags für einen Betrieb gibt es allerdings keine einheitliche Lösung. Private Versicherer und Krankenkassen stellen derartige Vereinbarungen zur Wahl. Jeder Schritt und jede Entscheidung sollte im Vorfeld genau überlegt sein. Nur dann ist es möglich, das passende Produkt mit dem richtigen Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. 

Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Als Versicherungsgrundlage kommt beispielsweise das KVG, das Krankenversicherungsgesetz, in Betracht. Darauf basierende Versicherungsverträge gestatten eine besonders flexible Gestaltung. Dem stehen die Richtlinien laut VVG, dem Versicherungsvertragsgesetz, gegenüber. Hierbei sind Regelungen über Leistungen strenger ausgelegt.

Auf welche Faktoren achten?

Bezüglich der Wartefristen lohnt sich ebenfalls der Blick ins Detail. So schliesst ein auf dem VVG basierender Vertrag eine Kumulation mehrerer Krankheiten zumeist aus. Das bedeutet für Arbeitnehmer, keine Taggeldleistungen zu erhalten, falls diese in einem Monat für 15 Tage und später erneut mit einer anderen Krankheit für 20 Tage krankgeschrieben werden. 

Durch die Police zu erbringende Leistungen werden ebenfalls individuell festgelegt. In dieser Vereinbarung klärt sich unter anderem die Frage, wann der Tagesgeldanspruch beginnt und ob der Leistungsbeginn durch eine Prämienreduktion verschoben werden kann. Ausserdem sollten die Versicherungsnehmer genau durchdenken, welche Leistungen für einen etwaigen Mutterschutz der Arbeitnehmerinnen in Betracht kommen und welcher Höchstverdienst versichert werden soll.

Arbeitgeber sollten das Gespräch mit Arbeitnehmern suchen

Arbeitgeber sind gut beraten, Arbeitnehmer über die individuellen Versicherungsbedingungen zu informieren. Dies ist besonders wichtig, um etwaige entstehende Versicherungslücken zu schliessen. Bei einem Austritt aus dem Unternehmen sollten die Angestellten darüber informiert werden, dass ein Wechsel in eine Einzelversicherung möglich ist. 

Doch ist eine kollektive Krankentaggeld-Versicherung nun eine gute Lösung? Generell natürlich schon. Schliesslich trägt das gemeinsame Versicherungskonzept zu einem solidaren Miteinander bei. Andererseits ist es möglich, unterschiedliche Interessen mit einem Gesamtpaket zu berücksichtigen.

Welche Höhe sollte die Krankentagegeldversicherung abdecken?

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von allen monatlichen Ausgaben und Einnahmen ab. Deshalb ist es sinnvoll, sich über eine individuelle Haushaltsaufstellung ein Bild über die eigenen finanziellen Verhältnisse zu machen. In aller Regel fallen folgende monatlichen Ausgaben an: 

    • Haushalt: Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon bzw. Internet, Rundfunk, Vereine, Zeitungen
    • Wohnen: Miete, Nebenkosten wie Strom, Gas, Müll, Wasser
    • Kfz-Kosten: Steuer, Kraftstoff, Reparatur (geschätzt)
    • Versicherungen
    • Raten für Sparverträge
    • Finanzierungskosten: Immobilien, Kredit- oder Leasingraten
    • Sonstiges: Fahrtkosten, Unterhaltung, Kultur, Freizeit, Hobby, Steuern, Unterhaltszahlungen, Schule, Aus- bzw. Weiterbildung

Von dieser Summe ziehen potentielle Versicherungsnehmer das voraussichtliche Krankengeld ab. Die sich daraus ergebende Differenz sollte über das Krankentagegeld abgesichert werden. 

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Wann ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Familienversicherung

Wann ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Niemand ist vor einer schwerwiegenden Erkrankung gefeit. Früher oder später werden die meisten Menschen mit der Situation konfrontiert, krankheitsbedingt für eine bestimmte Zeit auszufallen und in diesem Zeitraum auch keine Arbeitsleistung zu erbringen. 

Doch trotz des ausbleibenden Verdienstes laufen die Kosten weiter. Wer diese Phase überbrücken möchte, findet mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zwar gewiss eine wichtige Unterstützung. Doch häufig genügt das Geld nicht, um seinen bisherigen Lebensstandard zu bewahren. Eine Vorsorge ist deshalb besonders wichtig.

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Risiken im Krankheitsfall minimieren

Deshalb bieten Versicherungsunternehmen in der Schweiz das sogenannte Krankentaggeld an. Um eigene Risiken zu minimieren, schliessen zahlreiche Arbeitgeber in der Schweiz automatisch eine kollektive Krankentagegeldversicherung ab. 

Von diesem Service profitieren ebenfalls Arbeitnehmer, da das Krankentagegeld den Lohnausfall in gewissem Umfang ersetzt. Ist jedoch keine Kollektivversicherung vorhanden, stehen die Möglichkeiten für dieses Versicherungsmodell dennoch offen. 

Allerdings bedarf es in diesem Fall eines Einzelversicherungsvertrags, um durch eine Versicherungsgesellschaft das Krankentagegeld zu erhalten.

Deshalb ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll

Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, ihren Angestellten den Lohn im Krankheitsfall für einen festgelegten Zeitraum weiterhin auszuzahlen. Dennoch bestehen Ausnahmen, die bei Betroffenen schnell zu einem finanziellen Engpass führen. 

Wer beispielsweise schwer erkrankt und noch keine drei Monate für das aktuelle Unternehmen tätig ist, hat während des Ausfalls auch keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Eine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall tritt für den Arbeitgeber gemäss OR, dem Obligationenrecht, in der Schweiz nämlich erst nach drei Monaten ein. Während des ersten Beschäftigungsjahres haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung auf bis zu drei Wochen. 

Besteht das Arbeitsverhältnis hingegen schon seit längerer Zeit, steigert sich dieser Anspruch laut Gesetzgeber auf eine “angemessen längere Zeit”. Zu diesem Thema liegen einzelnen Kantonen sogenannte Lohnfortzahlungsskalen vor. Demzufolge räumt ein Arbeitgeber seinem kranken Mitarbeiter im zweiten Anstellungsjahr gemäss der Berner Skala eine Lohnfortzahlung von bis zu vier Wochen ein. 

Gemäss der Zürcher und Basler Skala verlängert sich die Dauer in diesen Kantonen unter gleichen Bedingungen auf bis zu acht Wochen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • darauf aufbauende finanzielle Sicherheit

Kollektive Versicherungsmodelle für Arbeitnehmer

Diese Regelungen jagen jedoch so manchem Arbeitnehmer Sorgenfalten ins Gesicht. Einen entsprechenden finanziellen Schutz bietet dabei das Schweizerische Krankentaggeld. Tatsächlich ist es in der Schweiz in zahlreichen Betrieben üblich, für die gesamte Belegschaft eine kollektive Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. 

Diese Serviceleistungen gehen je nach Vertrag sogar über den gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung hinaus. Entsprechende Vereinbarungen müssen natürlich in jedem Versicherungsvertrag individuell in einem Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart werden.

Vorteile für Selbständige

Eine Kollektivversicherung zielt darauf ab, bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld bis zu 720 beziehungsweise 730 Tage zu beziehen. Diese Leistung wird in aller Regel nach dem Ablauf einer Wartefrist fällig. 

Diese Regelung bedeutet für Arbeitnehmer wiederum, dass diese das Krankentagegeld erst nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist erhalten. Allerdings sind die Vereinbarungen rechtlich zulässig, denen zufolge Arbeitnehmer nur 80 Prozent ihres Einkommens erhalten. 

Selbständige sollten sich für eine Krankentaggeld-Versicherung entscheiden, um durch eine Erkrankung hervorgerufene Einkommensausfälle zu kompensieren. 

Beispielsweise sind Selbständige nach einem Wechsel aus einem Angestelltenverhältnis binnen 30 Tagen berechtigt, eine existente kollektive Krankentaggeld-Police in eine Einzelversicherung umzuwandeln. Wer hingegen eigene Mitarbeiter beschäftigt, könnte sich eventuell für eine Kollektivversicherung für das ganze Unternehmen entscheiden.

Wie teuer ist die Krankentagegeldversicherung?

Die Höhe der Kosten für diese Police richtet sich nach der Frage, ob Sie selbständig, in einem Unternehmen oder als Hausfrau bzw. Hausmann tätig sind. Befinden Sie sich in einem Angestelltenverhältnis, übernehmen Sie üblicherweise 50 Prozent der Kosten. Andernfalls müssen Sie die vollen Versicherungsprämien entrichten. Die Höhe der Prämien ist dabei von folgenden Faktoren abhängig: 

    1. Unterliegen Sie einer Kollektivversicherung oder Einzelpolice?
    2. Wie ist Ihr aktueller Gesundheitszustand?
    3. Welchen Leistungsumfang präferieren Sie?
    4. Wie lange soll die Wartezeit bis zur erstmaligen Auszahlung des Krankentagegelds andauern?

Können Sie beispielsweise einen kurzen Zeitraum ohne Lohnauszahlung auskommen, können Sie die Kosten der Police mit einer längeren Wartezeit reduzieren. Dieses Modell schützt Sie bei längeren Arbeitsausfällen. 

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Die Krankentagegeld-Versicherung: Details zur Police in der Schweiz

Krankenkassen

Die Krankentagegeld-Versicherung: Details zur Police in der Schweiz

Obwohl die Krankentagegeld-Versicherung in der Schweiz rein freiwillig ist, entscheiden sich viele Schweizer für diese Police. In der Schweiz ist zwar das OR, das sogenannte Obligationenrecht, gültig. Doch häufig sind die durch den Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu leistenden Lohnfortzahlungen unzureichend. 

An dieser Stelle kommt die Krankentagegeld-Versicherung ins Spiel. Diese Police deckt eine lückenlose Zahlung des Lohns auch bei einer langfristigen Erwerbsunfähigkeit ab.

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Finanzielle Sicherheit für erkrankte Personen

Wer vorübergehend nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, steht häufig vor einem grösseren Problem. Selbständige müssen ihre finanziellen Polster aufbrauchen. Hausfrauen oder Hausmänner müssen eventuell nach einer bezahlten Betreuung Ausschau halten. 

Sogar Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber werden mit Problemen konfrontiert. Denn schlimmstenfalls dauert die Arbeitsunfähigkeit über einen solch langen Zeitraum an, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt. 

In diesen und vielen weiteren Situationen verspricht eine Krankentagegeldversicherung finanzielle Absicherung.

Vorteile der Krankentagegeldversicherung

Die Tagegeldversicherung zielt darauf ab, die Finanzierung des eigenen Alltags und Lebensstils im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch eine Erkrankung oder einen Unfall abzusichern. Im Krankheitsfall steht eine Zahlung von bis zu 100 Prozent des Lohns in Aussicht. 

Allerdings wirkt sich die Art der Versicherung auch deutlich auf die jeweiligen Konditionen aus. Abhängig von der Art der Krankentagegeld-Versicherung ist eine Auszahlung der Versicherungssumme bis zu zwei Jahren möglich. Nimmt man für eine Auszahlung des im Fall einer Arbeitslosigkeit fälligen Tagegelds eine längere Wartezeit in Kauf, wirkt sich dieser Umstand ebenfalls positiv auf die Höhe der Prämien aus. 

Eine Tagesgeldversicherung bietet potentiellen Versicherungsnehmern in der Schweiz eine hohe Flexibilität. Je nach der Höhe des Krankentagegelds sowie der Wartezeit birgt die Police umfassende Gestaltungsoptionen. Doch durch diese Flexibilität hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, die Konditionen individuellen Erfordernissen anzupassen. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

    • finanzielle Sicherheit trotz Erkrankung
    • Versicherungskonditionen können individuell angepasst werden

Keine Kostenübernahme bei eintretender Arbeitslosigkeit

Auch wenn es im ersten Moment etwas kurios klingen mag: Doch eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Regelung über einen “Wegfall der Versicherungsleistung” kann sich gravierend auf die Inanspruchnahme der Krankentagegeld-Versicherung auswirken. 

Kündigt ein Arbeitnehmer selbst oder erhält dieser die Kündigung, ist es durchaus möglich, daraufhin als Versicherungsnehmer die Versicherung zu verlieren. Ein ähnlicher Fall tritt bei Selbständigen ein, die nach längerer Krankheit insolvent sind, ihr Gewerbe verkaufen oder aufgeben müssen. 

Diese Risiken umgehen potentielle Versicherungsnehmer mit einem genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen. Denn mittlerweile gibt es viele versicherungsrechtliche Vereinbarungen, in denen Details wie diese zugunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden.

Besonderheiten einer Krankentagegeldabsicherung für Selbständige

Selbstständige schöpfen ausserdem noch einmal aus völlig anderen Optionen. Häufig steht es diesen Versicherungsnehmern frei, den Zahlungsbeginn sowie die Höhe der Summe individuell zu bestimmen. Im Regelfall haben Betroffene einen Anspruch auf Erhalt der Leistung ab dem 14., 30. oder 45. Krankheitstag. 

Alles in allem sollten die Leistungen in etwa dem Wert entsprechen, der durch den Verdienstausfall entsteht. Dennoch profitieren Selbständige von besonders vielen Vorteilen. Denn neben dem Erhalt des gewohnten Lebensstandards bieten die Policen ausserdem eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit in der Mutterschaft. 

All diese Vorteile sind Grund genug, um den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Denn letztendlich dient die persönliche Absicherung vor allem einem Zweck, der eigenen Genesung. 

Für eine physische und psychische Genesung notwendige Kosten werden zwar durch Schweizer Krankenkassen abgedeckt. Allerdings schreitet der Heilungsprozess gewiss auch schneller voran, wenn sich Betroffene in dieser schwierigen Zeit in finanzieller Sicherheit wiegen.

Gesundheitsvorbehalte

Fordern die Versicherungsgesellschaften bei einem Eintritt zu der Police eine Erklärung über den aktuellen Gesundheitszustand ein, müssen potentielle Versicherungsnehmer das Dokument auch wahrheitsgetreu ausfüllen. 

Verschweigen die potentiellen Versicherungsnehmer bestimmte Tatsachen oder teilen sie die Informationen falsch mit, besteht auch kein Anspruch auf einen Versicherungsschutz im Leistungsfall – unter der Prämisse, dass zwischen der medizinischen Ursache sowie dem Leistungsfall ein Zusammenhang besteht. 

Im Praxisfall offerieren die meisten Versicherungsgesellschaften jedoch zunehmend die sogenannte Vollversicherung. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer ohne vorherige Gesundheitsprüfung aufgenommen werden kann. 

Bieten die Unternehmen diese Versicherungsoption an, liegen auch keine Leistungseinschränkungen für bereits existente Krankheiten vor. 

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Zusatzversicherungen: Worauf Sie unbedingt achten müssen

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Möchten Sie die Kosten für Ihre Brillengläser übernommen haben? Dieses Jahr wollen Sie sich eine Grippeimpfung gönnen? Die Rechnung für die Psychotherapie Ihrer Tochter fällt ins Haus? Diese Kosten können durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Dieser Artikel klärt, worauf Sie achten müssen.

Zusatzversicherungen: Worauf Sie unbedingt achten müssen

Die richtige Zusatzversicherung finden

Die Auswahl an Zusatzversicherungen ist gross, aber auch zu gleichen Teilen unübersichtlich. Für beinahe jede Eventualität sind Versicherer vorbereitet.

In Zeiten, in denen Sie aus 16 verschiedenen Kaffeesorten wählen können, fällt die Wahl der Zusatzversicherung erst recht nicht leicht. Vor allem, wenn bedacht wird, dass mit dem Abschluss auch Kosten auf Sie zukommen werden. Wird die Zusatzversicherung nicht genutzt, haben Sie viel Geld in den Orbit geschossen.

In der Schweiz gibt es ambulante Zusatzversicherungen und die Spitalzusatzversicherung.

Ambulante Zusatzversicherung

Spitalzusatzversicherung

– Zahnmedizin

– Ambulanz

– Gesundheitsvorsorge

– Sehhilfe

– Psychotherapie

– Alternativmedizin

– allgemeine Abteilung ganze Schweiz

– halbprivate Abteilung ganze Schweiz

– private Abteilung ganze Schweiz

Dies sind nur einige Beispiele für die ambulante Zusatzversicherungen, die privat abgeschlossen werden müssen.

Zusatzversicherung abschliessen

Um eine Zusatzversicherung abschliessen zu können, brauchen sie neben der nötigen Zahlkraft:

    • einen Wohnsitz in der Schweiz
    • ein Mindestalter von 18 Jahren
    • erfolgreiches Absolvieren einer Gesundheitsprüfung
    • positiver Aufnahmebescheid der Kasse

Da es nicht leicht ist, einen positiven Aufnahmebescheid in die Krankenkasse zu bekommen, sollte die Wahl der Krankenkasse wohlüberlegt sein. Die Liste der Zusatzversicherungen ist lang. Diese werden oft Krankenpflege-Zusatz genannt, obgleich sie mit den Leistungen einer Krankenpflege nichts zu tun haben.

Ein Tipp ist, dass oft auch Leistungen von manchen Kassen übernommen werden, die in den Broschüren der Versicherer nicht erwähnt wurden. Hier empfiehlt es sich, vorher nachzufragen.

Fehler bei den Zusatzleistungen

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben die Befürchtung, einen Fehler zu machen. Hier gilt als Faustregel:  Durch die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz sind Sie ausreichend gut geschützt. Alles, was darüber hinausgeht, ist Luxus. Hier hilft Ihnen jedoch ein Krankenversicherungsvergleich.

Einen Fehler per definitionem können Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung nicht machen. Höchstens, wenn Sie sie diese im Ende nicht nutzen, haben Sie Geld verloren. Wenn Sie im hohen Alter bereuen, eine Zusatzversicherung nicht abgeschlossen zu haben, ist diese Reue der einzige Fehler, denn dann müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Für viele Versicherte rentiert sich im Ende eine Spitalzusatzversicherung gar nicht. Sie zahlen über Jahre hinweg die hohen Prämien und nehmen die Leistungen oft gar nicht in Anspruch. Dies ist ärgerlich.

Auch die Karenzzeiten für die Nutzung der Zusatzversicherungen sollten Sie beachten: Oft steht in den Verträgen der Versicherungen genau festgelegt, ab wann die Versicherung Ihre Behandlung zahlen muss. Im schlimmsten Fall sind Sie dann bereits gesund und benötigen die Versicherung nicht mehr.

Zusatzversicherungen kündigen und wechseln

Oft bleiben Versicherte ihr Leben lang bei einem Zusatzversicherer. Fall Sie doch kündigen und wechseln wollen, sollten Sie beachten, dass bei Zusatzversicherungen eine andere Kündigungsfrist gilt als bei der Grundversicherung. Statt einem Monat haben Sie drei Monate Kündigungsfrist, sodass die Kündigung bis zum 30. September spätestens bei Ihrem Versicherer eingegangen sein muss.

Tipp: Warten Sie mit der Kündigung, bis Sie eine schriftliche Bestätigung von Ihren neuen Versicherer haben. Sonst riskieren Sie womöglich noch, ohne Zusatzversicherung dazustehen.

Versicherungen bei unterschiedlichen Krankenkassen: Ist das möglich?

Bei der Wahl einer geeigneten Zusatzversicherung sollten Sie eines bedenken: Sie müssen Ihre Grund- und Zusatzversicherungen nicht zwangsläufig bei derselben Krankenkasse abschliessen. Haben Sie sich dennoch für alle Policen bei einem Anbieter entschieden, können Versicherungsnehmer die Grundversicherung auch problemlos bei einer anderen Versicherungsgesellschaft nutzen. 

Dabei ist es in einzelnen Fällen allerdings möglich, dass Versicherungsnehmer bis dahin erhaltene Rabatte auf Zusatzversicherungen verlieren. Beachten Sie ausserdem, dass einzelne Zusatzpolicen längere Kündigungsfristen oder andere Kündigungstermine haben. Genaue Informationen entnehmen Sie jeweils den Schreiben, die Sie von der Versicherung erhalten haben. 

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Zusatzversicherungen der Krankenkasse: Das brauchen Sie wirklich

Zusatzversicherungen der Krankenkasse

Zusatzversicherungen der Krankenkasse: Das brauchen Sie wirklich

Wer als Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung noch Zusatzversicherungen für sich und seine Liebsten abschliessen möchte, hat die Qual der Wahl: Die zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen bieten für gefühlt jede Eventualität eine passende Zusatzversicherung an.

Zusatzversicherungen der Krankenkasse

Da diese mit hohen Kosten verbunden sein können, lohnt sich ein genauer Blick. Welche der Zusatzversicherungen sie wirklich brauchen und welche nur eine nette Ergänzung sind, zeigt der folgende Artikel.

Mehr als drei Viertel haben eine Zusatzversicherung

Rund 80 % Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben mindestens eine Zusatzversicherung abgeschlossen, doch welche wirklich sinnvoll ist, da sie auch genutzt wird, unterscheidet sich von Person zu Person und muss individuell entschieden werden. Sind Sie Brillenträger? 

Dann ist eine Sehhilfe-Zusatzversicherung sinnvoll. Sind Sie ein gemütlicher Couchpotatoe? Dann brauchen sie vielleicht eher keine Fitness-Abo-Zusatzversicherung.

Selbst innerhalb der Zusatzversicherungen gibt es Unterschiede, denn die Leistungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Versicherern unter Umständen. Es gibt keine Pflicht für die Kassen, jeden Versicherten aufzunehmen, sondern sie können entscheiden, welche Personen sich bei ihnen privat versichern lassen dürfen und welche nicht. 

Das können Gesundheits- oder Altergründe sein, aber auch “einfach so”. Ausserdem werden Prämienhöhen risikogerecht und abgestuft nach Alter und Geschlecht ansetzen und auch Vorbehalte anbringen.

Zwei Arten Zusatzversicherung: Ambulant und Spitalzusatzversicherung

Das Angebot der Zusatzversicherung bei den Kassen ist nicht einheitlich. Alles, was im Bereich eines medizinischen oder gesundheitlichen Schwerpunkts liegt, kann zusätzlich versichert werden. Manche Kassen bieten auch Versicherungspakete an, die individuell recht sinnvoll sein können, da die Prämienhöhe sich damit verringert. 

Der Nachteil an den Paketen ist oft, dass die Leistungen auf einen Maximalbetrag im Jahr begrenzt sind.

Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollten die Angebote und Leistungen in der Liste geprüft und gegebenenfalls verglichen werden. Vor dem Beginn einer Therapie sollten Sie sich die Übernahme schriftliche bestätigen lassen.

Welche ambulanten Zusatzversicherungen sind wichtig und welche sind eher zu vernachlässigen, bzw. nur für einige wenige sinnvoll?

Wichtig

Eher unwichtig

– Brillen und Kontaktlinsen (für Brillenträger*innen)

– Hauskrankenpflege und Haushalthilfen (im Alter)

– Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnstellungskorrekturen, Massnahmen der Kieferchirurgie;

– Auslandsversicheurung

– Zusätze der Alternativmedizin

– Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Abo fürs Fitnesscenter)

– Bade- und Erholungskuren

– Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten

– Ambulanz

– Nicht-Pflicht-Medikamente

– Psychotherapien durch Psychologen ohne ärztliche Ausbildung

Die Gewichtung wird unter Vorbehalt gegeben und soll als Tendenz verstanden werden, denn die letzte Entscheidung muss jede und jeder für sich selbst entscheiden.

Spitalzusatzversicherung: Nicht für jeden gleich gut geeignet

Bei der Wahl der Spitalzusatzversicherung haben Schweizerinnen und Schweizer drei Varianten zur Auswahl:

    1. Allgemeine Abteilung Ganze Schweiz: Versicherte können ein Spital in der ganzen Schweiz wählen. Übernommen wird allerdings von der Kasse nur der Höchstbetrag, den ein Spital im Wohnsitzkanton gekostet hätte.
    2. Halbprivate Abteilung Ganze Schweiz: Die Kosten für ein Zweibettzimmer werden übernommen und eine Oberärztin oder -arzt behandelt die Versicherten. Achtung: Die meisten Spitäler in der Schweiz besitzen bereits Zweibettzimmer, weshalb sich ein genauer Blick auf die Liste der gebotenen Leistungen lohnt, darunter fallen unter anderem Selbstbehalt, Bonusprogramm oder Spitallisten.
    3. Private Abteilung Ganze Schweiz: Versicherte haben Anspruch auf ein Einbettzimmer und die Chefarzt- oder Chefärztinbehandlung.

Fazit: Ein Vergleich lohnt sich?

Das Angebot an Zusatzversicherungen in der Schweiz ist sehr umfassend. Allerdings besteht ein Nachteil vieler Versicherungspakete darin, dass damit verbundene Leistungen nicht den individuellen Bedürfnissen der Versicherungsnehmer angepasst sind. Dadurch besteht das Risiko, bei einem Gesamtpaket für eine Serviceleistung zu bezahlen, die überhaupt nicht beansprucht wird. 

Wer dieses Risiko vermeiden möchte, ist deshalb gut beraten, verschiedene Leistungspakete einzelner Krankenversicherungen genau miteinander zu vergleichen oder sich im Zweifelsfall sogar beraten zu lassen. Die Höhe der Prämien variiert ebenfalls von Krankenkasse zu Krankenkasse. 

Dabei gilt es natürlich darauf zu achten, dass die Höhe der Prämien letztendlich nicht kostenintensiver als die eigentlichen Behandlungskosten sind. 

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Habe ich die richtigen Zusatzversicherungen?

Zusatzversicherung

Habe ich die richtigen Zusatzversicherungen?

Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist durch eine Mischung von Standardisierung und flexiblen Möglichkeiten geprägt. Genauer heisst dies: Jeder Mensch in der Schweiz erhält eine Grundversicherung. Egal, bei welcher Krankenkasse Sie sind, die Leistungen sind vergleichbar mit denen von anderen. 

Zusatzversicherung

Wie der Name schon sagt können zudem zusätzlich Versicherungen, die Zusatzversicherungen, abgeschlossen werden, welche eine Vielzahl von unterschiedlichen Angeboten bietet.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

Die Zusatzversicherung in der Schweiz ist individuell und, wie der Name schon sagt, zusätzlich zur Grundversicherung möglich. Dabei gibt es vor allem was Kosten und Prämien angeht unter den Krankenkasse erhebliche Unterschiede, die man vor dem Abschliessen unbedingt berücksichtigen sollte.  

Allgemein unterscheiden sich bei der Zusatzversicherung noch einmal die ambulante und die Spitalzusatzversicherung.
Eine Spitalzusatzversicherung gliedert sich wie folgt auf:

    • Allgemeine Abteilung
    • Halbprivate Abteilung
    • Private Abteilung
    • Flex-Modell

Die ambulante Zusatzversicherung dagegen bietet folgende Angebote:

    • Angebote zu Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
    • nicht-kassenpflichtige Medikamente
    • psychotherapeutische Angebote
    • diverse Fitness-Angebote
    • Impfungen zum allgemeinen Schutz und vor Reisen
    • Wellnesss-Angebote wie z.B. Kuren und Massagen
    • Haushaltshilfen, Krankenpflege
    • Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen, -korrekturen und bei kieferchirurgischen Massnahmen
    • Behandlungen im Ausland

Wenn Sie sich also für eine Zusatzversicherung entscheiden, sollten Sie immer berücksichtigen, welche Krankenkasse in der Schweiz welche Leistungen anbietet und welche für Sie relevant sind.

Ob Sie die richtige Zusatzversicherung gewählt haben, liegt an Ihnen

Wie eingangs beschrieben bieten die unterschiedlichen Zusatzversicherungen auch unterschiedliche Leistungen an. Analysieren wir das an drei Beispielen:

Beispiel 1

Frau mit Zahnfehlstellungen

Beispiel 2

allein lebende Renterin

Beispiel 3

Hobby-Bergsteiger

Beispiel 1:

Stellen wir uns eine Frau vor, die aus Angst vor dem Besuch beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin schon einige Jahre nicht mehr zur Untersuchung war. Über die Zeit hinweg sind zwei Weissheitszähne auffällig geworden und drücke bereits seit der Jugend auf das Gebiss. Mittlerweile verschieben sich auch die Schneidezähne und eine Zahnfehlstellung ist offensichtlich. 

Ausserdem hat sich ohne eine gründliche Zahnreinigung Karies gebildet, der an einer Stelle ein sehr grosses Loch produziert hat.
Hier wäre eine Zusatzversicherung im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll, da sowohl eine kieferchirurgische Behandlung als auch eine grössere Zahnbehandlung (ggf. Krone oder Wurzelbehandlung) denkbar sind, was mit hohen Kosten verbunden ist.

Beispiel 2:
Eine Rentnerin lebt alleine, ist jedoch aufgrund Ihres Alters körperlich sehr eingeschränkt. Ihre Familie lebt in einer anderen Stadt, in ein Altersheim ziehen möchte sie jedoch auch nicht, da ihr die eigene Wohnung und damit verbundene Selbstständigkeit und der private Raum sehr am Herzen liegt.

Eine Zusatzversicherung bei Rentner ist allgemein oft eine gute Idee, da im hohen Alter häufiger Arztbesuche anfallen. Ausserdem könnte die Frau hier einfach und günstig eine Unterstützung im Haushalt bzw. eine Krankenpflege zuhause erhalten.

Beispiel 3:

Ein Mann Mitte 40 ist seit kurzer Zeit begeisterter Bergsteiger. Nach ein paar Ausflügen in der Umgebung plant er jetzt regelmässig auch Hobby-Reisen ins Ausland. Dort will er teilweise mit, teilweise ohne Sicherung klettern und seiner neuen Leidenschaft nachgehen.

Auch hier ist eine Zusatzversicherung denkbar und empfehlenswert. Eine ambulante Zusatzversicherung greift u.a. bei Behandlungen im Ausland und deckt teilweise auch Bergungseinsätze und ähnliches. Bei risikoreichen Hobbys wäre man hier.

Fazit

Diese Beispiele beweisen, dass die Wahl einer geeigneten Zusatzversicherung deutlich vom individuellen gesundheitlichen Zustand und Betätigungsumfeld abhängt. Die Auswahl ist gross. Deshalb ist es umso wichtiger, persönliche Belange in die Wahl geeigneter Policen einzubeziehen. 

Als nachteilig könnte es sich jedoch auswirken, dass einzelne Leistungen häufig nicht individuellen Bedürfnissen angepasst werden können. Deshalb sollten Versicherungsnehmer in spe die nötige Zeit investieren, um die Leistungspakete der Anbieter miteinander zu vergleichen und sich umfassend beraten zu lassen. 

Schliesslich weichen die Prämien für die Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse voneinander ab. Ausserdem sollten Versicherungsnehmer ausschliessen, dass die Prämien für die Versicherungen letztendlich nicht höher als die eigentlichen Behandlungskosten sind. 

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Wann lohnt sich die Krankenpflege-Zusatzversicherung?

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Die Leistungsbandbreite der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der Schweiz ist recht umfangreich, deckt sie als Grundversicherung der Schweizerinnen und Schweizer viele Kosten im Krankheitsfall ab. 

Wann lohnt sich die Krankenpflege-Zusatzversicherung

Doch sind Bereiche wie Zahnmedizin oder Altenpflege nicht in den Kosten für die Grundversicherung enthalten und müssen durch Zusatzversicherungen abgedeckt werden. 

Da diese ein Loch in die monatliche Haushaltskasse reissen können, ist es ratsam, sich zu fragen: Lohnt sich eine Krankenpflege Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Diese Leistungen erbringt die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz:

    • Spitalaufenthalte (im Wohnsitzkanton)
    • Mutterschaft
    • Ambulante Untersuchungen und Behandlungen von Ärzten, Chiropraktikerinnen, Hebammen
    • ärztliche verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen
    • 50% bis max. 5000 Euro Krankentransporte bei Rettungen und 50% bis max. 500 bei medizinisch erforderlichen Krankentransporten
    • nach Unfall oder schweren allgemeinen Erkrankung auftretende Zahnarztbehandlungen
    • Mutterschaft: sieben Kontrolluntersuchungen, zwei Ultraschalluntersuhungen und eine Nachuntersuchung, drei Stillberatungen sowie max 100 Euro für Vorbereitungskurs
    • Impfungen (ausgenommen Reiseimpfungen), gynäkologische Untersuchungen (alle drei Jahre), Mammografien
    • Alternativmedizin
    • Pflegekosten bei ambulanter (Spitex) oder stationäre Pflege, Vorsicht: keine Übernahme des Pflegeheims oder Haushaltshilfe

Für die Grundversicherung sind die Prämien recht gering, doch Versicherte stehen in der Pflicht, sich an den Behandlungskosten zu beteiligen. Grundsätzlich gilt der allgemeine Selbstbehalt von zehn Prozent der Behandlungskosten. 

Im Jahr ist ein max. Beitrag von 700 Franken zugelassen, doch für Kinder beläuft sich dieser Betrag auf 350 Franken. Versicherte haben ausserdem die Wahl bei den Kosten des Franchise, die zwischen 300 und 2500 Franken liegen, Kinder zahlen nichts.

Wozu eine Krankenpflege Zusatzversicherung?

Mit einer Grundversicherung sind einige, aber längst nicht alle Kosten abgedeckt, die bei einer Behandlung durch eine Ärztin auftreten können. Daher ist es ratsam, einige ambulante Zusatzversicherungen abzuschliessen.

Grundleistungen einer Krankenpflege-Zusatzversicherung

Hochpreisige Leistungen einer Krankenpflege-Zusatzversicherung

– Sehhilfen

– Medikamente

– Grippeimpfungen

– Psychotherapeutische Behandlung durch Menschen ohne Ausbildung

– Auslandsschutz

– Fitnesskurse

– Yoga

– Zahnbehandlungen (meist als Zahnzusatzversicherung)

– Reiseimpfungen

– etc.

Je nachdem, wie viel Sie gewillt sind, zu zahlen, können Sie ihr Versicherungspaket aufstocken. Doch beachten Sie, dass die Versicherer nicht gezwungen sind, Sie in den Versicherungsschutz aufzunehmen. 

Denn anders als bei der Grundversicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung machen, nach deren Prüfung die Kassen entscheiden, ob sie Sie aufnehmen oder nicht.

Krankenpflege Zusatzversicherung wechseln

Falls Sie also vorhaben, Ihren Zusatzversicherer zu wechseln, ist Vorsicht geboten. Wollen Sie die Grundversicherung wechseln, reicht eine Kündigung 30 Tage vor Jahresende, also bis zum 30. November des Kalenderjahres. 

Doch eine Zusatzversicherung hat gewöhnlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss bis zum 30. September eingegangen sein, wobei nicht der Poststempel ausreicht, sondern der tatsächliche Eingang bei der Versicherung zählt. Warten Sie ausserdem die Zusage Ihres neuen Versicherers ab, bevor Sie kündigen. 

Auch hier gilt nämlich: Anders als bei der Grundversicherung muss es eine schriftliche Zusage geben, bevor Sie Ihren Platz haben.

Welche Krankenpflege-Zusatzversicherung sich also für Sie lohnt, müssen Sie selbst prüfen. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer haben eine Zahnzusatzversicherung, eine Reiseschutzimpfung und eine Versicherung für nicht-kassenpflichtige Medikamente.

Nicht unbedingt notwendig sind Zusatzversicherungen fürs Spital oder Fitness-Abonnements. Allerdings muss auch hier für den oder die einzelne entschieden werden: Wer regelmässig zum Training geht, kann diese Versicherung durchaus in Erwägung ziehen.

Krankenpflege-Zusatzversicherungen in der Schweiz: Die wichtigsten Unterschiede

Grundsätzlich werden Krankenpflege-Versicherungen in der Schweiz zwischen stationären und ambulanten Versorgungsmodellen unterschieden. Die stationäre Spitalversicherung eignet sich in erster Linie für folgende Personengruppen: 

    • in ländlichen Gebieten wohnhaft
    • Patienten mit Wunsch nach Behandlungen in Universitätsspitälern
    • Menschen aus Grossstädten mit hohem Komfortanspruch

Fällt die Wahl auf eine halbprivate Police, haben Versicherungsnehmer Anspruch auf freie Arztwahl sowie ein Zweibettzimmer. Die private Variante kommt für alle Versicherungsnehmer mit noch grösseren Komfortwünschen in Betracht. 

Die ambulante Zusatzversicherung spezialisiert sich hingegen auf Leistungen der Bereiche Komplementär- und Alternativmedizin. Der Service dieser Police schliesst ausserdem Finanzierung von durch die Grundversicherung ausgeschlossenen Arzneimitteln ein. 

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