Das sind die 3 möglichen Krankenkassenmodelle für Sie in der Schweiz

Das sind die 3 möglichen Krankenkassenmodelle für Sie in der Schweiz.

Die verschiedenen Krankenkassen in der Schweiz versichern Sie in 3 unterschiedlichen Modellen. 

Sie können selbst wählen, nach welchem Krankenkassenmodell Sie versichert sein möchten. Das Hausarzt-Modell, das HMO-Modell und das Telmed-Modell warten verschiedenen Vorteilen.

Bevor Sie sich für ein Modell entscheiden, sollten Sie für sich feststellen, welches perfekt zu Ihren eigenen Bedürfnissen passt.

Wir stellen Ihnen hier die 3 Varianten der Modelle vor, die von den Krankenkassen in der Schweiz unterstützt werden.

Das Hausarzt-Modell:

Wie der Name schon vermuten lässt, stützt sich das Hausarztmodell auf die Zusammenarbeit mit den Hausärzten in Ihrem jeweiligen Kanton. Dort können Sie sich einen Hausarzt auswählen und verpflichten sich bei Krankheit, im medizinischen Fall und auch für anstehende Untersuchungen zuerst genau diesen Arzt aufzusuchen.

Ihr Hausarzt überweist Sie dann an die benötigten Spezialisten wie zum Beispiel einen Onkologen, einen Chirurgen, einen Hämatologen oder einen Neurologen. Wenn es einen medizinischen Notfall gibt und ihr Hausarzt nicht direkt in der Nähe ansässig ist, haben Sie in diesem Fall das Recht einen Allgemeinmediziner aufzusuchen, der Ihnen augenblicklich weiterhelfen kann.

Nach den Regeln sind jedoch Vorsorgeuntersuchungen wie die beim Augenarzt und beim Gynäkologen ausgenommen. Hier steht Ihnen die Wahl völlig frei und Sie haben die Möglichkeit, einen anderen Arzt Ihres Vertrauens zu konsultieren.

Das Telmed-Modell:

Dieses Modell bietet besonders für Familien einige Vorteile. Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit an eine dafür vorgesehene Beratungsstelle wenden. So erhalten Sie von medizinischen Fachleuten jederzeit einen versierten Rat und Ihnen kann sofort geholfen werden.

Wenn notwendig überweisen Sie die Berater an einen passenden Arzt. Das Telmed-Modell spart so bei kleinen Angelegenheiten viele Prämien und auch den Weg zum Arzt. Natürlich bietet es keinen Ersatz zu einem notwendigen Besuch bei einem Facharzt und ist lediglich eine gute Ergänzung zur medizinischen Versorgung.

Sie müssen sich generell zuerst an Ihre Beraterstelle wenden, damit die mitwirkende Krankenkasse alle Kosten übernimmt. Im Notfall greifen die Regeln dieses Modells natürlich nicht. Hier können Minuten lebenswichtig sein und Sie müssen sofort einen Facharzt einschalten.

Auch im Telmed-Modell sind Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt und Gynäkologen ausgenommen.

Das HMO-Modell: 

Dieses Modell arbeitet mit den geschaffenen Gesundheitszentren zusammen. Sie verpflichten sich immer, zuerst das von Ihrer Krankenkasse bevorzugte Zentrum aufzusuchen.

Hier sind Allgemeinärzte, Physiotherapeuten, Ernährungsberater und vereinzelte Gynäkologen in einem Ärztezentrum vereint. Wie beim Hausarzt-Modell müssen Sie sich auch hier an die Gesamtpraxis aus verschiedenen Spezialisten wenden und werden von den teilnehmenden Ärzten behandelt.

Die Krankenkasse kommt dann für alle Anwendungen und Ihre medizinische Versorgung auf.

Alle Informationen zu den einzelnen Modellen übermitteln Ihnen die entsprechenden Krankenkassen in der Schweiz. Je nachdem, wo Sie wohnen, gibt es zahlreiche Kassen, die Ihnen auf Anfrage verschiedene Angebote erstellen.

Spezielle Modelle: Ein kurzer Überblick

Neben diesen verbreiteten Sparmodellen bieten einzelne Krankenkasse verschiedene weitere Optionen an.

Ein Beispiel ist das sogenannte Apothekenmodell, bei dem eine Apotheke die Gatekeeper-Funktion des Hausarztes (siehe Hausarztmodell) übernimmt. Dieses Modell sieht beispielsweise vor, dass Kunden der Krankenversicherungen Arzneimittel nur aus bestimmten Apotheken beziehen sowie Zahlungen nach vorgeschriebenen Methoden vornehmen müssen.

Wer sich hingegen für das Bonusmodell entscheidet, nimmt die Grundversicherung nicht in Anspruch und bezahlt dafür im nächsten Jahr weniger Prämien.

Ergänzend bieten einige Krankenkassen ausserdem Rabatte auf Zusatzversicherungen an. Ausserdem steht es den Versicherungsnehmern frei, mehrere Modelle miteinander zu kombinieren. Diese Option besteht unter anderem bei Telmed- und Hausarztmodellen.

Fazit

Wählen Sie je nach Ihren gewünschten Bedürfnissen eines dieser Modelle aus und finden Sie die passende Krankenkasse für Sich.

Lesen Sie hier 10 Tipps wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln, in der Schweiz.Lesen Sie hier 10 Tipps wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln, in der Schweiz.

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Was Sie als Zuwanderer in der Schweiz beachten müssen

Was Sie als Zuwanderer in der Schweiz beachten müssen!

Das Versicherungsrecht für Zuwanderer aus Deutschland weicht von dem der Grenzgänger in der Schweiz ab.

Für viele Deutsche ist die Schweiz auch heute noch ein attraktives Auswandererland. Auch in einem anderen Land als dem Heimatland sollten Sie Ihre Gesundheit so gut wie versichern, um dort ohne Sorge arbeiten und leben zu können.

Die Schweiz bietet seinen neuen Bewohnern den kompletten Schutz der Grundversicherung und Optionen für die notwendigen Zusatzversicherungen. Nach spätestens 3 Monaten Aufenthalt werden diese Bestimmungen sogar zur Pflicht.

Die Versicherungspflicht besteht auch für alle Angehörigen, wobei keine zusätzliche Franchise für Kinder und Jugendliche gezahlt werden muss. Die wichtigen Neuigkeiten erfahren Sie im Folgenden.

Das Versicherungsrecht für Zuwanderer aus Deutschland weicht von dem der Grenzgänger in der Schweiz ab.

Die Voraussetzungen für Grenzgänger unterscheiden sich massgeblich von den Regelungen für deutsche Zuwanderer. Trotz des eidgenössischen Versicherungssystems können Grenzgänger mit einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz auch eine andere Versicherungsmöglichkeit wählen.

Ohne Lebenssitz in der Schweiz können Deutsche weiterhin in Deutschland versichert bleiben und müssen dies rechtzeitig den zuständigen Behörden der Schweiz mitteilen. Als langfristiger Zuwanderer müssen Sie sich in der obligatorischen Versicherung in der Schweiz anmelden und erhalten die komplette Grundversorgung, wie jeder Schweizer.

Anders als in Deutschland tragen Sie in der Schweiz alle prozentualen Kosten für die Grundversicherung. Der Arbeitgeber ist von einer Zuzahlung befreit. Manche Zusatzversicherungen aus Deutschland versichern Ihre Klienten auch international im europäischen Ausland.

Bei der Wahl der wichtigen Zusatzversicherungen in der Schweiz sollten Sie sich über alle Möglichkeiten informieren und auch einen fundierten Vergleich der Leistungen und Prämien der Krankenkassen in der Schweiz durchführen.

Beachten Sie auch einige Besonderheiten als Auswanderer in die Schweiz!

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich für immer in der Schweiz bleiben, können Sie in Absprache mit Gesundheitsbehörden beider Länder dafür sorgen, dass die deutsche Krankenversicherung während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz lediglich ruht.

So ist es für Sie einfacher, bei einer eventuellen Rückkehr ins Heimatland wieder in eine deutsche Krankenversicherungsgesellschaft aufgenommen zu werden. Auch der rechtzeitige Abschluss von Zusatzversicherungen ist sehr entscheidend, falls für Sie Behandlungen in naher Zukunft anstehen.

So vermeiden Sie hohe überraschende Kosten. Gerade Zahnbehandlungen werden in der Schweiz nicht von der Grundversicherung abgedeckt. Darum lohnt sich eine passende Zahnversicherung.

Tipps

Überprüfen und vergleichen Sie rechtzeitig die Leistungen und Beträge der Krankenkassen in Deutschland und in der Schweiz, um heraus zu finden, wo Sie die Verträge abschliessen wollen.

Sobald Sie Deutschland verlassen, erlischt Ihr Versicherungsschutz. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Schweizer-Krankenkasse melden.

Es gibt viele Unterschiede im Gesundheitssystem der Schweiz. Sie können zum Beispiel aus drei verschiedenen Arzt-Modellen wählen und die Zusatzversicherungen übernehmen viele Leistungen, die in Deutschland schon in der Krankenversicherung abgedeckt sind.

Durch den Eigenbeitrag, der in Schweiz komplett von Ihnen gezahlt werden muss, macht ein umfassender Krankenkassenvergleich absolut Sinn.

Sie müssen sich die monatlichen Zahlungen auch leisten können. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit auf eine Prämienverbilligung als finanzielle Unterstützung im Zweifelsfall.

Eine zuverlässige Krankenkasse hilft Ihnen immer weiter und berät Sie umfassend.

Die besten Anbieter finden: so funktioniert’s!

Durch die Grundversicherung zu erbringende Leistungen sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung, die KVG, exakt vorgegeben. Dennoch weichen die Prämien bei einzelnen Krankenkassen deutlich voneinander ab. 

Deshalb sind Zuwanderer gut beraten, sich Angebote mehrerer Krankenkassen einzuholen und diese Offerten detailliert miteinander zu vergleichen.  

Krankenkassen sind in der Schweiz verpflichtet, alle Anbieter für eine Grundversicherung anzunehmen. 

Nutzen Sie als Entscheidungshilfe auf jeden Fall einen umfassenden Krankenkassenvergleich! 

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Hier erfahren Sie alles über die Zusatzversicherungen in der Schweiz

Hier erfahren Sie alles über die Zusatzversicherungen in der Schweiz.

Neben der medizinischen Versorgung in der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz, gibt es die für Sie nützlichen Zusatzversicherungen.

Für den Fall, dass Sie zum Beispiel viel auf Reisen sind, jährlich eine neue Sehhilfe brauchen oder das Krankenhaus Ihrer Wahl überregional in der Schweiz selbst aussuchen wollen oder einen Zahnersatz benötigen, kommt Ihre obligatorische Krankenversicherung nicht für diese Kosten auf.

Hier lohnt sich eine passende Zusatzversicherung für sie. Der Grossteil der Schweizer nimmt die Zusatzversicherungen in Anspruch. Die Leistungen und Beiträge sind anders als in der Grundversicherung von Kasse zu Kasse verschieden.

Hier erfahren Sie das Wichtigste über die Zusatzversicherungen in der Schweiz.

Im Allgemeinen werden die Zusatzversicherungen in der Schweiz in zwei Kategorien unterteilt:

Ambulante Zusatzversicherungen:

Ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen übernehmen diese Versicherungen um Beispiel Kosten für nichtrezeptpflichtige Medikamente, Behandlungen in der Alternativmedizin bei Ärzten ohne eine Ausbildung, Krankenpflege, sportliche medizinische Programme, Kuren (Bade- und Erholungskuren), Krankentransporte(Zur Verlegung) und notwendige Rettungs- oder Bergungskosten bei Unfällen.

Wichtig zu erwähnen ist auch die Kostenübernahme von Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnstellungskorrekturen, die schnell sehr teuer für Sie sein können. Eine entsprechende Zahnzusatzversicherung schützt Sie effizient vor einem finanziellen Ruin.

Auch ärztliche Behandlungen im Ausland können durch eine passende Zusatzversicherung abgedeckt werden. Achten Sie hier darauf, dass oft ein zulässiger Maximalbetrag von den Kassen übernommen wird. Wenn es die Umstände erlauben, informieren Sie sich also vorher über den Preis der Behandlung im Ausland.

Spitalzusatzversicherungen:

Normalweise werden die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt in der Schweiz nur im jeweiligen Kanton, indem Sie wohnhaft von der Grundversicherung übernommen. Ebenso wird nur für die allgemeine Abteilung gezahlt.

Wenn Sie ein Zweibettzimmer wünschen und sich in einem Spital ausserhalb Ihres Kantons behandeln lassen möchten, greift die Zusatzversicherung: halbprivate Abteilung ganze Schweiz.

Mit einer Zusatzversicherung eine für private Abteilung in der ganzen Schweiz, wird Ihnen ein Einbettzimmer bezahlt. Gleichzeitig ist in den öffentlichen Spitälern dann auch in der Regel ein Chefarzt für Ihre Behandlung zuständig.

Das sogenannte Flexmodell bietet Ihn eine lukrative Alternative zu den etwas teueren oben erwähnten Zusatzversicherungen. Hier können Sie kurz vor dem Krankenhausaufenthalt bestimmen, auf welcher Abteilung Sie sich behandeln lassen möchten.

Je nach schwere des Eingriffs und Dauer des Aufenthaltes, entscheiden Sie, ob ein Chefarzt und ein Einzelzimmer notwendig sind oder nicht. In der allgemeinen Abteilung fällt in der Regel kein Selbstbehalt an, in der Halbprivat– und in der Privatabteilung müssen Sie sich an den zusätzlichen Kosten beteiligen.

Die richtige Zusatzversicherung finden: Darauf müssen Versicherte Acht geben

Prinzipiell dürfen Versicherungsgesellschaften über die Gestaltung des Leistungsumfangs frei entscheiden. Deshalb variieren die Deckungen auch von Anbieter zu Anbieter. Aus dem Grund sind Versicherte auch verpflichtet, vor der Aufnahme in das Versicherungsunternehmen einen Gesundheitsfragebogen zu beantworten. 

Generell sind potentielle Versicherungsnehmer gut beraten, vor einem Abschluss der Zusatzversicherungen mit der Police verbundene Bedingungen genau zu überprüfen. Angehende Versicherungsnehmer mit Kinderwunsch sollten folgende Bedingungen beachten: 

    • Einhaltung von Karenzfristen: Versicherungsnehmer dürfen sich erst nach einer bestimmten Karenzzeit Leistung vom Versicherungsunternehmen wünschen
    • Karenzzeit beläuft sich bei einer Mutterschaft auf 270 bis 365 Tage
    • nach Ablauf dieser Zeit trägt die Zusatzversicherung alle rund um die Geburt und Schwangerschaft anfallenden Kosten 

Fazit

Zusatzversicherungen in der Schweiz gehören zum Gesundheitswesen in der Schweiz und sind generell wichtig, um Sie vor hohen Kosten zu schützen.

Die Grundversicherung steht generell für die Grundversorgung zur Verfügung. Kleinere und immer wieder notwendige Aufwendungen werden nach entsprechen Prämien- und Leistungspaketen übernommen und sollten auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angestimmt werden.

Zusatzversicherungen haben die Freiheit, Versicherungen abzulehnen, wenn Ihnen das Gesundheitsrisiko zu hoch erscheint.

 

Tipp: Seien Sie deshalb immer ehrlich und lassen Sie sich alle Informationen aushändigen.

Ein umfassender Krankenkassenvergleich hilft Ihnen in jedem Fall weiter.

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Alles über die Prämienverbilligung der Krankenkassen in der Schweiz

Erfahren Sie bei uns alles über die Prämienverbilligung der Krankenkassen in der Schweiz.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung in der Schweiz ist eindeutig geregelt.

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen und Ihr Vermögen. Schnell können Ihnen die Prämien über den Kopf wachsen und zu einer finanziellen Schieflage führen. 

Wenn Sie nicht zu den Gutverdienenden in der Schweiz gehören, wird das Leben schnell teuer und es gibt Bürger, die sich die komplette Prämie Ihrer Krankenkasse nicht leisten können. Deswegen erhalten Sie im entsprechenden Fall eine finanzielle Unterstützung – die sogenannte Prämienverbilligung.

Der Anspruch auf Prämienverbilligung in der Schweiz ist eindeutig geregelt.

Als Versicherte/Versicherter in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Sie in der Schweiz auch ein Recht auf die Prämienverbilligung. 

Mit einem Gesetzesbeschluss, der im Jahr 2014 in Kraft getreten ist, wurde beschlossen, dass Ihr Kanton die Prämienverbilligung bei Notwendigkeit direkt an Ihre Krankenkasse überweisen muss. 

Wenn Sie in einem EU-Land Bezieher einer kleinen Rente aus der Schweiz sind, wird ihr Anspruch in einer Verordnung des Bundesrats der Schweiz entschieden. 

Falls Sie in der Schweiz die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung erhalten, regelt Ihr Kanton alle Bedingungen und die passenden Zahlungsmodalitäten. 

Selbstverständlich orientieren sich die verantwortlichen Stellen immer an Ihren persönlichen finanziellen Verhältnissen. Es gibt hierfür in jedem Kanton eine gesonderte Einkommenstabelle, in der die Prämienverbilligung aufgeführt wird.

Die Prämienverbilligung ist je nach Kanton unterschiedlich hoch.

Genauso so individuell wie die Höhe der Prämienverbilligung der Kantone ist die Höhe der Prämienverbilligung innerhalb der steuerlichen Erwerbsgrenzen. Ebenso hängt die Höhe vom Alter des Versicherten ab. 

Selbst im Alter von 18 Jahren und mit Wohnsitz bei den Eltern werden zur Berechnung der Prämienverbilligung die separaten Steuerfaktoren herangezogen. Babys und Neugeborene haben mit der Geburt Anrecht auf die Prämienverbilligung bei den Eltern.

So erhalten Sie die Prämienverbilligung für Ihren Kanton

Die Gemeindesteuerämter ermitteln aufgrund des Steuerbescheids, wer Anspruch auf die Prämienverbilligung hat und melden dies dann den Krankenkassen der Kantone weiter. 

Im Normalfall wird den Betroffenen dann ein passendes Antragsformular zugesendet. Sie müssen dieses dann einfach ausfüllen und zurückschicken. 

Nur in Einzelfällen ist ein Antrag durch Selbstinitiative notwendig. Selbstverständlich müssen die Eltern von Kindern das für ihre Nachkommen übernehmen. 

Die Prämienverbilligung kann je nach Fall von einigen Hundert Franken bis zu mehreren Tausend Franken pro Jahr hoch sein. Der Betrag wird direkt an Ihre Krankenkasse überwiesen und diese passt dann die Prämie entsprechend an.

Was passiert, wenn sich Ihre finanzielle Situation verbessert?

Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Situation, müssen Sie zu viel erhaltene Beträge nicht zurückzahlen. Schliesslich ist eine individuelle Prämienverbilligung nicht mit einem Erhalt von Sozialhilfe vergleichbar. In einigen Kantonen wird eine Rückerstattung von Teilbeträgen der Sozialhilfebezüge eingefordert, wenn Sie durch Ereignisse wie Erbschaften ein grösseres Vermögen erhalten. 

Diese Regelung gilt allerdings nicht für Prämienverbilligungen. Die einzige Ausnahme liegt vor, wenn Sie die Zahlungen zu Unrecht erhalten haben oder eine falsche Berechnung zugrunde liegt. 

An Eingabefristen für Anträge auf eine Prämienverbilligung müssen Sie sich in den Kantonen halten, die eine Überprüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung nicht automatisch vornehmen. 

Wer diese Frist verstreichen lässt, kann für die betreffenden Jahre oder rückwirkend fürs ganze Jahr keine Gesuchseingabe mehr geltend machen. 

Kleiner Tipp:

Nutzen Sie einen professionellen Krankenkassenvergleich, um Ihre Prämien zu optimieren. Manche Krankenkassen bieten spezielle Versicherungsmodelle wie zum Beispiel das HMO, Hausarzt- und Telemed-Modell, bei denen Sie garantiert bei den Versicherungsprämien sparen können.

Ihre Krankenversicherung ist für die notwendige Grundversorgung zuständig und hat einen wichtigen Stellenwert in Ihrem Leben. Wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Prämien aufzubringen, steht Ihnen eine Hilfe zu. 

Nutzen Sie diese und lassen Sie sich bei der Krankenkasse Ihrer Wahl beraten. Eine gute Krankenkasse ist in auch in schwierigen Zeiten für Sie da. 

Mit einem fundierten Krankenkassenvergleich finden Sie heraus, welche die Richtige für Sie persönlich ist.

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Was Sie Grundlegendes über die Krankenversicherung in der Schweiz wissen sollten.

Was Sie Grundlegendes über die Schweizer Krankenversicherungen wissen sollten

Die obligatorische Krankenversicherung (auch als Grundversicherung Schweiz bekannt) stellt die medizinische Grundversorgung aller Bürger der Schweiz sicher.

Ein Leben in der Schweiz wird für viele Deutsche und Angehörige anderer Staaten immer interessanter. Die Wirtschaft floriert und das gesellschaftliche Leben bietet viele angenehme Vorteile. 

Zu den Attraktivitäten des Landes gehört auch das zuverlässige und gut bewährte Gesundheitswesen, das für alle Schweizer und auch Einwanderer aus dem Ausland zur Verfügung steht. 

Die Krankenkassen arbeiten in der Grundversicherung Schweiz nach einem offenen Wettbewerbsprinzip und werden dennoch regelmässig kontrolliert. Wenn Sie sich dementsprechend gut versichern, schlafen Sie garantiert unbesorgter, denn Ihre Gesundheit ist bestens geschützt.Wir zeigen Ihnen hier in kurzer Form alle wichtigen Merkmale der Schweizer Krankenversicherungen auf.

Grundversicherung Schweiz bedeutet: Die obligatorische Krankenversicherung ist für jeden Bewohner der Schweiz Pflicht.

In einem Krankheitsfall, während der Mutterschaft und nach einem Unfall muss die entsprechende Krankenkasse für alle Leistungen aufkommen. Dazu ist sie in der Schweiz gesetzlich verpflichtet. 

Gleichzeitig muss jede Krankenkasse, bei der Sie einen Aufnahmeantrag für die Grundversicherung stellen, diesen ohne Einschränkung und vorherigen Gesundheitstest bewilligen.

Im Durchschnitt zahlen Sie 14,6 Prozent für den Grundbetrag in der Schweiz. Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen in der Schweiz variieren dabei zwischen 0,3 und 1,8 Prozent.

Neben der Grundversicherung Schweiz gibt es die Zusatzversicherungen

Diese Zusatzversicherungen übernehmen Leistungen in der Schweiz und im Ausland, die die Grundversicherung Schweiz nicht abdeckt. Die Krankenversicherungen in der Schweiz bieten Ihnen hier zahlreiche und verschiedene Angebote mit unterschiedlichen Leistungsbezügen und Beiträgen an.

Die Zusatzversicherungen werden dabei in folgende Kategorien unterteilt.

Die ambulanten Zusatzversicherungen:

Diese übernehmen die Kosten für ambulante Behandlungen beim Arzt, für Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen zum Beispiel während der Mutterschaft.

Die Spitalzusatzversicherungen:

Diese Versicherungen sorgen für die Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten in Kliniken und Krankenhäusern während der Behandlungen.

Zahnversicherungen:

Für Kinder und Erwachsene lohnt sich diese Versicherung gleichermassen, denn die Kosten für einen Zahnarztbesuch können schnell sehr hoch werden.

Sonderzusatzversicherungen:

Hier gibt es zum Beispiel Versicherungen für Pflegefälle, Todesfälle und Invalidität.

Grenzgängerversicherungen:

Wer als Schweizer im Ausland leben und trotzdem nicht auf die obligatorische Grundversicherung Schweiz verzichten möchte, hat innerhalb der ETFA-Staaten die Möglichkeit, sich weiterhin in der Schweiz krankenversichern zu lassen.

Zusatzversicherungen für Babys und Neugeborene:

Hier gibt es interessante Möglichkeiten, um Ihren Nachwuchs von Anfang an perfekt zu versorgen und ihn gut zu versichern.

Wichtig zu beachten ist auch die Franchise, der Selbstbehalt, und die drei verschiedenen Arzt-Modelle in der Schweiz.

Für bestimmte Leistungen im Krankenhaus, beim Facharzt oder für einige Medikamente müssen Sie in der Schweiz einen Eigenbeitrag zuzahlen. Diese Beteiligung an den Kosten besteht aus der sogenannten Franchise und einem Selbstbehalt von zehn Prozent.

Die Franchise wird einmal jährlich entrichtet und je nach festgelegter Höhe entscheiden Sie, wie viel Zuzahlung Sie zum Beispiel im Falle einer Erkrankung selbst übernehmen wollen. Über das sogenannte HMO, Hausarzt– und Telmed-Modell werden die Zuständigkeiten und die Kosten der Behandlung im medizinischen Sinne geregelt.

Fazit: Es gibt viel zu berücksichtigen und zu prüfen, bevor Sie sich für eine geeignete Krankenversicherung in der Schweiz entscheiden.

Grundversorgung Schweiz: Ein kleiner Überblick

In der gesamten Schweiz gibt es rund 90 Krankenversicherer, die jedoch nicht allesamt in sämtlichen Kantonen zu Hause sind. Einige der grössten Anbieter für die Grundversorgung Schweiz sind wie folgt aufgelistet: 

 

  • CSS (aus Luzern)
  • Helsana (aus Dübendorf)
  • Swica (aus Winterthur)
  • Concordia (aus Luzern)
  • Visana (aus Bern)

In jedem Jahr veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit eine Auflistung der Krankenkassen, die bei ihrer Klientel eine besonders hohe Zufriedenheit erreichen. Hierbei reihen sich Institutionen wie die Aqualina Versicherung, Agrisano, Swica und Helsana auf den vordersten Plätzen ein. 

Die Leistungen dieser Anbieter für die Grundversicherung Schweiz weichen nicht voneinander ab. Doch dafür variiert die Höhe der Prämien deutlich. Zudem steht es jeder Krankenversicherung Schweiz frei, zusätzliche interessante Optionen anzubieten. 

Nutzen Sie deshalb alle Ihnen zur Verfügung stehenden sachlichen Informationsquellen und nehmen Sie bei Ihrer Suche einen unabhängigen und professionellen Krankenkassenvergleich in Anspruch!

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Was Sie als im Ausland wohnhafter Schweizer über Ihre Krankenversicherung wissen müssen.

Was Sie als im Ausland wohnhafter Schweizer über Ihre Krankenversicherung wissen müssen.

Sollten Sie einen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, aber innerhalb der Europäischen Union wählen, haben Sie jedoch weiterhin die Pflicht und Möglichkeit bei den Krankenkassen in der Schweiz versichert zu bleiben.

Sie wollen als Schweizer im Ausland leben und Ihren Aufenthaltsort auf Dauer in ein anderes Land verlegen? Selbstverständlich gilt dann einer Ihrer ersten Gedanken des Versicherungsschutzes bei Krankheiten und für entsprechende Behandlungen im Ausland, denn nichts ist so wichtig wie eine zuverlässige Krankenversicherung, wenn Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind. 

Bevor Sie Ihre Auswanderung planen, sollten Sie deswegen rechtzeitig Vorsorge treffen und sich über alle Gegebenheiten detailliert informieren. Wir klären Sie in diesem Blog darüber auf, welche Regelungen der Krankenversicherung für Sie als im Ausland wohnhafter Schweizer gelten.

Ausserhalb der EFTA-Staaten unterstehen Sie nicht dem Schutz der obligatorischen Krankenversicherung.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die EU ganz und gar zu verlassen, scheiden Sie aus dem Versicherungseinzugsgebiet der Schweiz und der EFTA-Staaten aus. Ausserhalb dieses Gebietes müssen Sie sich also generell um eine Alternative kümmern und sich ggf. auf die Suche nach einer Krankenversicherung machen, die Sie im besten Fall weltweit versichert.

Sollten Sie einen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, aber innerhalb der Europäischen Union wählen, haben Sie jedoch weiterhin die Pflicht und Möglichkeit bei den Krankenkassen in der Schweiz versichert zu bleiben.

Als Grenzgänger profitieren Sie von der europäischen Freihandelsassoziation.

Das Versicherungssystem ist bei vielen Schweizern angesehen und diese Assoziation macht es Ihnen möglich innerhalb der EU weiter über die Schweiz krankenversichert zu sein. Das sogenannte Freizügigkeitsabkommen mit EU und das EFTA-Übereinkommen haben sich auf das Erwerbsortsprinzip geeignet und so können Sie in deren Mitgliedstaaten sowohl sich als auch Ihre Familie weiterhin bei den Schweizer-Krankenkassen versichern.

Zu den EFTA-Mitgliedsstaaten zählen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Die entsprechende Versicherungspflicht besteht für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Besitz eines Ausweises G ab Anfang der Arbeitsaufnahme. Dementsprechend findet es seine Beendigung mit der Aufgabe des Arbeitsverhältnisses.

Achtung!

Denken Sie daran, dass Sie sich ab dem Tag des Auslandsaufenthaltes innerhalb von spätestens 3 Monaten bei der Krankenkasse in der Schweiz versichern müssen.

In den 4 direkt angrenzenden Länder der Schweiz haben dort lebende Schweizer ein Anrecht auf das Optionsrecht.

Die Schweiz hat mit Frankreich, Österreich, Deutschland und Italien spezielle Sondervereinbarungen getroffen. Diese vereinen sich im deklarierten Optionsrecht, welches Ihnen die Möglichkeit gibt, sich auch in diesen Ländern zu versichern, wenn Sie dort als Schweizer wohnhaft geworden sind. 

Wenn Sie sich also nicht weiterhin in der Schweiz versichern möchten, können Sie einen mit einer Frist von 3 Monaten ab Antritt des neuen Jobs beim ausländischen Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung der Versicherungsfrist in der Schweiz stellen. 

Für Grenzgänger, die in Frankreich versichert sind, gibt es zum Beispiel das „Choix du système d’assurance-Maladie -Formular“. Dieses müssen Sie ausfüllen und von der Caisse primaire d’assurance-maladie française (CPAM) begutachten lassen.

Anschliessend wird es der zuständigen Behörde Ihres Arbeitskantons in der Schweiz zurückgesendet. Für den Fall, dass Sie sich als Auswanderer in Frankreich versichern wollen, müssen eine Kopie des Formulares an Ihre alte Krankenkasse senden, damit das Versicherungsverhältnis ordnungsgemäss beendet wird.

Regelungen rund um das Thema Pflegeleistung

Wer in einem EU-Staat krankenversichert ist, muss sich im Regelfall auch im Wohnland behandeln lassen. Sind Betroffene allerdings in der Schweiz oder einem anderen EU-Staat als dem Wohnland versichert, haben diese in ihrem Wohnland auch das gleiche Anrecht auf dieselben Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen, falls diese bei der Sozialversicherung im eigenen Land versichert wären. 

In der Schweiz versicherte sowie in einem EU-Staat wohnhafte Personen dürfen auf das sogenannte Behandlungswahlrecht bestehen. Demzufolge können sich diese Personengruppen entweder im Wohnland oder der Schweiz medizinischen Behandlungen unterziehen. Die Regelungen für die volle Kostenbeteiligung weicht hierbei nicht voneinander ab

Fazit

Die Krankenversicherungen der Schweiz bieten für alle in den EFTA-Ländern wohnhaften Schweizer eine sichere Möglichkeit, wenn sie mit der Krankenversicherung in der Schweiz zufrieden waren und sich sicher fühlen. Und auch hier können Sie die verschiedenen Angebote der Versicherungen nutzen.

Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich deswegen in jedem Fall für Sie.

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Grundversicherung bei einer Mutterschaft

Was Sie über die Leistungen der Grundversicherung bei einer Mutterschaft in der Schweiz wissen sollten

Wir klären Sie fundiert darüber auf, welche Leistungen die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz, während der Mutterschaft übernimmt.

Sie freuen sich schon riesig auf das neue Leben, das bald in Ihnen heranwächst und können es kaum erwarten, Ihren kleinen Liebling endlich im Arm zuhalten? 

Vielleicht planen Sie, demnächst eine Familie zu gründen, und möchten sich in der Schweiz eine Zukunft aufbauen? 

Das Wichtigste, was Sie als werdende Eltern bei einer Schwangerschaft interessiert ist zweifelsohne Mamas und Babys gesundheitliche Absicherung während der Mutterschaft. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, die Ihnen die grössten Sorgen nehmen und Sie unbeschwert die Freude auf Ihr Kind geniessen lassen. 

Wir klären Sie fundiert darüber auf, welche Leistungen die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz, während der Mutterschaft übernimmt.

Die Grundversicherung in der Schweiz deckt die wichtigsten Kosten in der Mutterschaft ab.

In der Schweiz lässt sich in den Jahren 2007- 2017 ein stetiger Anstieg der Geburtenrate erkennen. Das liegt vor allem an der stabilen wirtschaftlichen Lage der attraktiven Region und auch an der kinder- und mutterfreundlichen Grundversicherung, die während der Mutterschaft die entscheidenden und notwendigen Untersuchungen und Behandlungen bezahlt. 

Weil in der Schweiz jeder diese obligatorische Krankenversicherung bei einem Aufenthalt ab drei Monaten vorweisen muss, sind also auch die zukünftigen kleinen Einwohner ab Ihrer Entstehung und auch nach der Geburt bestens medizinisch versorgt. 

Der Grundversicherung übernimmt grundsätzlich die notwendigen besonderen Leistungen bei Mutterschaft.

Zu Ihnen gehören u.a. diese von Hebammen oder Ärzten durchgeführten Behandlungen und Vorsorgeleistungen:

– Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft wie zum Beispiel:

Ultraschalluntersuchungen, vorgeburtliche Kardiotografien, der Erstrinmestertest, der nicht-invasive Pränaltest, angeratene Fruchtwasseruntersuchungen und die Plazentauntersuchung.

– Behandlungen bei Erkrankungen:

Ab der 13. Schwangerschaftswoche und noch 8 Wochen nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung alle Kosten, die Ihnen aufgrund von Erkrankungen oder Komplikationen entstehen. Vor der 12. Woche der Schwangerschaft gelten die Regelungen Ihrer Zusatzversicherung bzw. Ihrer Krankenkasse.

– Geburtsvorbereitungskurse, die von Hebammen oder einer fachlichen Institution durchgeführt werden.

Tipps: 

– Sie müssen sich nicht allein auf die Geburt vorbereiten, denn die Grundversicherung leistet einen Beitrag von 150 CHF für Einzel- und auch Gruppenkurse.

– Auch der Krankenhausaufenthalt während und nach der Geburt wird für Mutter und Kind von der obligatorischen Krankenversicherung gezahlt.

– Für das in Ihrem Kanton ortsansässige Geburtshaus und Krankenhaus übernimmt Ihre Krankenkasse die kompletten Kosten der Geburt einschliesslich der medizinischen Versorgung danach. 

Dies inkludiert die absolute Kostenübernahme ohne Franchise, einen Selbstbehalt oder einen Spitalbeitrag. 

Wenn Sie sich für ein anderes Hospital, dass sich nicht in Ihrem Wohnsitzkanton befindet entscheiden, ist es ratsam, sich vorher mit Ihrer Kasse darüber zu einigen, was bezahlt wird und was nicht.

Wichtig:

Sollte Ihr kleiner Liebling eine Krankheit unabhängig von der Geburt haben, zahlt ab dem ersten Tag unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes automatisch die Krankenkasse des Kindes für die notwendigen Behandlungen.

Gut zu wissen

Auch nach der Geburt decken Grundversicherungen eine Versorgung von Mutter und Kind ab. Beispielsweise profitieren junge Mütter von einer Betreuung zu Hause, die Hebammen bis zu 56 Tage nach der Geburt anbieten. Soweit ärztlich nichts anderes verordnet ist, schliesst diese Konsultation bis zu zehn Termine ein. Ausserdem sehen die Serviceleistungen für schwangere Frauen nach der Entbindung folgende Behandlungen und Beratungen vor: 

    1. eine Kontrolluntersuchung (sechs bis zehn Wochen nach der Entbindung)
    2. drei Stillberatungen durch eine Stillberaterin oder Hebamme

Ein kleiner Tipp am Rande: In der Schweiz existiert keine einschlägige Rechtsprechung für den Fall eines gewünschten Kaiserschnitts. Wer hierbei auf Nummer sicher gehen möchte, kann die tiefste Franchise mit 300 Franken wählen. In dem Fall bleiben die Kosten möglichst gering, falls die Krankenkassen die Kosten für einen Wunschkaiserschnitt nicht komplett übernehmen. 

Fazit

Die Schweiz sorgt für eine gute Grundversorgung aller schwangeren Frauen und Ihrer Neugeborenen. Zusätzlich bieten die verschiedenen Kassen natürlich auch moderne und fortschrittliche Zusatzleistungen und Versicherungen an, die ja nach Ihrem individuellen Bedarf ergänzende Leistungen während der Mutterschaft anbieten.

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Wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen können

Wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung in der Schweiz kündigen können.

Im Normalfall können Sie Ihre Zusatzversicherung einmal pro Jahr kündigen.

In der Schweiz decken die Zusatzversicherung alle Leistungen ab, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. Bei diesen Zusatzversicherungen unterscheidet man zwischen den Spitalzusatzversicherungen und den ambulanten Zusatzversicherungen. 

Spitalzusatzversicherungen beinhalten wie der Name schon erkennen lässt, Kostenübernahmen für stationäre Aufenthalte, während die ambulanten Zusatzversicherungen zum Beispiel Medikamente, alternative Behandlungsmethoden, Zahnersatzkosten oder auch Behandlungen im Ausland übernehmen. 

Weil die Versicherungsgesellschaften bei der Gestaltung Ihrer Leistungen und Prämien sehr variabel sind, lohnt sich für Sie ein entsprechender Vergleich der Angebote der Krankenkassen in der Schweiz. 

Ebenso sollten Sie sich genau darüber informieren, wie und wann Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen können, wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln möchten. In diesem Blog erhalten Sie die passenden Informationen dazu.

Im Normalfall können Sie Ihre Zusatzversicherung einmal pro Jahr kündigen.

Wenn Sie sich zum Beispiel für eine andere Zusatzversicherung interessieren und wechseln möchten, steht Ihnen für gewöhnlich einmal im Jahr eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit bei Ihrer derzeitigen Versicherung zur Verfügung. 

Die Kündigung muss spätestens am 30. September eingegangen sein, damit Sie zum 30. Dezember mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten wirksam wird. Beachten Sie, dass sich die meisten Verträge automatisch stillschweigend verlängern, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen! 

Zusätzlich gibt es Verträge, die Sie ausdrücklich für eine bestimmte Laufzeit binden und bei denen Sie erst nach der abgelaufenen Frist das Recht auf eine erste Kündigungsmöglichkeit haben.

Es gibt auch Sonderfälle, in denen Sie das sofortige Recht auf eine Kündigung Ihrer Zusatzversicherung haben.

Das Gesetz der Schweiz besagt, dass Sie im Schadenfall den bestehenden Vertrag entweder komplett oder auch nur den betreffenden Posten augenblicklich kündigen können. Wenn Sie zum Beispiel eine Zahlung für eine Behandlung beim Arzt erhalten haben oder einen medizinischen Unfall hatten, haben Sie die Möglichkeit aus einem langfristigen Vertrag auszutreten. 

Natürlich sollten Sie daran denken, dass auch die neue Zusatzversicherung in der Schweiz laufende Behandlungen und Ihre medizinische Vorgeschichte prüfen kann und sich auch gegen eine Versicherung für Sie aussprechen kann.

Ähnlich wie bei der Grundversicherung, steht es Ihnen auch bei den Zusatzversicherungen in der Schweiz zu, zu kündigen, wenn die Versicherungen Ihre Prämien erhöhen. 

Dieses spezielle Kündigungsrecht tritt in Kraft, wenn die entsprechende Krankenkasse im Oktober bekannt gibt, dass sich die Prämie des folgenden Kalenderjahres erhöht. 

Achten Sie auch hier auf die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist! Bei manchen endet diese spätestens am 31. Dezember, aber normalerweise schon Ende November und mit einer Frist von 25-30 Tagen, nachdem die Prämienerhöhung bekannt gegeben wurde. 

Das besondere Kündigungsrecht gilt ausnahmslos für alle Zusatzversicherungen in der Schweiz unabhängig von den Laufzeiten der geschlossenen Verträge.

Weiterhin gibt es bei sich ändernden Bedingungen Ihrer Zusatzversicherungen ein für Sie spezielles, verkürztes Kündigungsrecht. Wenn Sie die Krankenkasse aber nicht wechseln möchten, können Sie auf die Aufrechterhaltung der vorher vereinbarten Bedingungen bestehen. 

Eine Kranken-Zusatzversicherung wechseln: Das sollten Sie wissen!

Generell sind Sie bei einer Kündigung Ihrer Zusatzversicherung gut beraten, wenn Sie die alte Police erst dann kündigen, wenn Sie von der neuen Krankenkasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erhalten haben. 

Andernfalls sollten Sie höchstens die Grundversicherung der Gesellschaften kündigen. Den Versicherungsunternehmen steht es frei, bei einem Antrag auf Zusatzversicherung einen zeitlich begrenzten oder unbefristeten Vorbehalt anzubringen. Diese Entscheidung treffen die Unternehmen dann, wenn diese dem Antragsteller ein gesundheitlich ungünstiges Risiko attestieren. 

Das bedeutet im Umkehrschluss für die Versicherungsnehmer, dass diese keine Leistungen für Behandlungen der jeweiligen Erkrankungen durch die Versicherer beanspruchen dürfen. 

Fazit

Oft verändern sich Ihre Bedürfnisse und auch Ihr medizinischer Zustand sollte bei der Wahl Ihrer Zusatzversicherungen eine entscheidende Rolle spielen. Die Einhaltung der geregelten Kündigungsfristen ermöglicht Ihnen dann einen reibungslosen Wechsel. Eine Überprüfung lohnt sich also, damit der Krankenversicherungsvergleich problemlos abläuft.

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Wie und wann kann ich meine Grundversicherung in der Schweiz kündigen?

Wann und wie kann ich meine Schweizer Grundversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie die Schweizer Grundversicherung ohne Probleme und Nachteile jährlich kündigen.

Wenn Sie sich nach einem hochwertigen Krankenkassenvergleich für eine Krankenpflegeversicherung einer Krankenkasse in der Schweiz entschieden haben, stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen.

Die obligatorische Grundversicherung Schweiz ist gesetzlich geregelt und auch die Prämien der Kassen werden amtlich bewilligt.

Jede Krankenkasse muss jeden Kunden eindeutig und offen über ihre Leistungen und Prämien informieren und deswegen ergeben sich für Sie einige Vorteile, die Sie für eine endgültige Entscheidung oder einen Wechsel nutzen können. In diesem Blog erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Grundversicherung in der Schweiz vorteilhaft kündigen können.

Grundsätzlich können Sie die Grund-Versicherung in der Schweiz ohne Probleme und Nachteile jährlich kündigen.

Tipp: Einen Musterbrief können Sie hier herunterladen.

Jedes Jahr spätestens im Oktober beziffern die Krankenkassen in der Regel Ihre neuen Prämien für das nächste Jahr. Bis zum 30. November haben Sie dann die Möglichkeit, Ihre alte Grundversicherung zu kündigen und zu einer anderen Kasse zu wechseln. 

Der Wechsel zur neuen Krankenkasse erfolgt generell zum 1. Januar des Folgejahres. Unabhängig von den Franchisestufen, vom Hausarztmodell oder Telmed-Modell und den Prämien gilt diese Regelung für jeden, egal, ob er eine Bonusversicherung hat oder nicht.

Deswegen sollten Sie die jährliche Prämienmitteilung der Krankenkassen in der Schweiz gelassen abwarten und das Ergebnis in einen effizienten Krankenkassenvergleich mit einfliessen lassen.

Wer die Grundversicherung mit Franchise abgeschlossen hat, kann auch halbjährlich kündigen.

Wenn Sie zusätzlich zu den Prämien der Grundversicherung eine Franchise ab 300 CHF zahlen, können Sie Ihre Krankenkasse auch halbjährlich bis Ende Juni wechseln. Das gilt aber nur für Vertragsnehmer, die nicht nach dem Hausarztmodell und dem Telmed-Modell versichert sind. 

Tipp: Bis spätestens Ende März muss die Kündigung bei der alten Krankenkasse vorliegen, damit der Wechsel reibungslos funktioniert.

Sollte Ihre Krankenkasse die Prämie während eines laufenden Kalenderjahres erhöhen, profitieren Sie ebenfalls von einem zusätzlichen Kündigungsrecht. Dieses greift auch, wenn Ihre Grundversicherung in einem der Modelle verankert ist.

Ein nahtloser Wechsel der Krankenkasse ist in der Schweiz kein Problem.

Wenn Sie Ihre vorherige Krankenkasse in der Schweiz zum nächstmöglichen Termin kündigen wollen, achten Sie darauf, dass grundsätzlich das Empfangsdatum der Kündigungsmitteilung bei der Krankenkasse entscheidend ist. Die Kündigung muss also am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eingetroffen sein. 

Es zählt nicht der Poststempel mit dem Datum des Abschickens, sondern das rechtzeitige Eintreffen des Schreibens. Deshalb sollten Sie alle Arbeitstage und auch die Sonn- und Feiertage in die Abgabefrist mit einkalkulieren. 

Ihre neue Krankenkasse muss dann rechtzeitig eine Meldung an die alte Kasse schicken und bei einem Versäumnis für die Differenz der Beiträge aufkommen. So wirkt die Schweiz einer Unterbrechung des Versicherungsverhältnisses erfolgreich entgegen.

Sonderfall Bonusversicherung

Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung für die Grundpolice ein Bonuspaket abgeschlossen haben. Diese sogenannten Bonusversicherungen können Sie erst nach maximal fünf Jahren nach Vertragsabschluss zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. 

Bitte beachten Sie bei dieser Kündigung ebenfalls, dass Sie eine dreimonatige Frist einhalten müssen. Bei einer angekündigten Prämienerhöhung beläuft sich die verkürzte Kündigungsfrist auf einen Monat. Allerdings hat die Regelung mit der fünfjährigen Vertragsdauer in diesem Fall Vorrang. 

Möglicherweise sollten Sie deshalb schon beim Abschluss der Bonusversicherung darüber nachdenken, inwiefern dieses Versicherungsmodell aufgrund der längeren Kündigungszeiten überhaupt für Sie in Frage kommt. 

Fazit

In der Schweiz haben Sie den Vorteil, dass die Krankenkassen offen und wettbewerbsorientiert arbeiten, um Kunden zu binden. Sie selbst können in der Regel jährlich entscheiden, welche Vorteile, bei welcher Kasse für Sie attraktiv und lukrativ sind.

Ein fundierter Krankenkassenvergleich macht da absolut Sinn. Nehmen Sie sich also zwischen November und Dezember in Ruhe Zeit, um die Auswahl für Ihre Krankenkasse zu treffen. Informieren Sie sich hier, ob Ihre Krankenkasse bei einem Arbeitsunfall zahlt!

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Franchise und Selbstbehalt: Die Kostenbeteiligung der Versicherten

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Alle Versicherten müssen einen Teil der von ihnen verursachten Kosten mittragen. Der Umfang dieser obligatorischen Kostenbeteiligung steht im Gesetz.

Da ist zunächst die ordentliche, gesetzlich vorgegebene Jahresfranchise von 300 Franken.

Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag und damit ein Sockelbeitrag, den alle Erwachsenen ab 19 Jahren pro Jahr selber an die eigenen Heilungskosten bezahlen müssen.

Die Jahresfranchise gilt für sämtliche Leistungen, die aus der Grundversicherung bezahlt sind, also für Arzt- und Spitalrechnungen, Medikamente, Brillen, Pflegeheim- und Spitex-Rechnungen sowie für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, aber auch für Unfallbehandlungen, falls keine obligatorische Unfallversicherung zahlt.

Tipp: Kinder bis 18 müssen keine Franchise zahlen (Eltern dürfen aber für ihre Kinder freiwillig eine Franchise abschliessen).

Die Regeln des Selbstbehalts

Zur Jahresfranchise kommt noch ein Selbstbehalt von 10 Prozent dazu, der ebenfalls vom Gesetz obligatorisch vorgesehen ist, auch für Kinder.

Das heisst: Wenn der Versicherte seine Franchise im betreffenden Kalenderjahr schon abbezahlt hat, muss er weiterhin von jeder Rechnung 10 Prozent selber übernehmen (in Ausnahmefällen 20 Prozent).

Dieser Selbstbehalt ist aber bei Erwachsenen ab 19 auf maximal 700 Franken pro Kalenderjahr begrenzt (bei Kindern auf 350 pro Jahr).

Drei Beispiele dazu

Beispiel 1: Wer einmal im Jahr zum Arzt geht und dafür eine Rechnung im Betrag von 290 Franken erhält, zahlt alles selber.

Beispiel 2: Wer im Jahr eine einzige Arztrechnung von 400 Franken präsentiert, erhält nicht 100, sondern 90 Franken rückerstattet (400.– minus Jahresfranchise 300.– minus 10 Prozent Selbstbehalt, bezogen auf den Restbetrag).

Beispiel 3: Betragen die Arztkosten 2000 Franken im Kalenderjahr, bezahlen Sie 300 Franken Jahresfranchise, dazu 170 Franken Selbstbehalt (10 Prozent von 1700.–). Das ergibt total eine Kostenbeteiligung von 470 Franken. Den Rest von 1530 Franken übernimmt die Krankenversicherung.

Ausnahmen in der Übersicht

Von der Zahlung der Franchisegebühren sowie des Selbstbehalts sind alle Serviceleistungen bei einer Mutterschaft oder für bestimmte Massnahmen medizinischer Prävention befreit. Im Rahmen einer stationären Behandlung in einem Spital fällt ausserdem eine Kostenbeteiligung von 15 Franken pro Tag als Spitalbetrag an. Von der Bezahlung der Beträge sind ausserdem Kinder bis zu 18 Jahren, Auszubildende bis zu 25 Jahren sowie werdende Mütter für medizinische Leistungen bei der Mutterschaft befreit. 

Franchise und Selbstbehalt: Die Intention

Als Ergänzung zu den Prämien hat sich das Franchise- und Selbstbehaltmodell als zusätzliches Finanzierungsinstrument für die soziale Krankenversicherung bewährt. Auf diese Weise soll in erster Linie die Eigenverantwortung bzw. das Kostenbewusstsein von Versicherungsnehmern unterstützt werden. 

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