Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Der Bundesrat möchte, dass die Krankenkassen ihre Reserven abbauen, da sie nach Meinung der Politiker zu hoch seien. Dabei setzt der Bundesrat auf Freiwilligkeit, gleichzeitig soll den Kassen eine Vorgabe gemacht werden: Kein Reserveabbau zu Werbezwecken!

Freiwillig Reserven abbauen zum Ausgleich hoher Prämien

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen der Schweiz ihre hohen Reserven freiwillig abbauen mögen. Dies soll zugunsten der Versicherten geschehen. Der Bundesrat schlägt dazu vor, dass die Bedingungen gelockert werden, die für Versicherer massgeblich sind und nach denen sie die Reserven freiwillig abbauen können. Gleichzeitig soll es nicht möglich sein, den Abbau der Reserven dafür zu nutzen, neue Versicherte zu gewinnen und somit kommerziellen Interessen zu unterwerfen.

Der Bundesrat definiert aber auch ein Verhältnis, das zwischen Einnahmen und Ausgaben entsteht, wobei die Einnahmen aus den von den Versicherten gezahlten Prämien stammen. Dieses neu definierte Verhältnis müssen die Krankenkassen aufweisen, um einen Abbau der Reserven angehen zu können. Dafür bedarf es nämlich eines Antrags zum Ausgleich der hohen Prämieneinnahmen, dem stattgegeben werden muss. Der Bundesrat möchte dabei auch, dass die Vorgaben, die zum Abbau der Reserven gelten, in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung festgehalten werden. Bisher wurden sie in Kreisschreiben an die Krankenversicherungen verschickt. Hintergrund ist, dass damit die Rechtssicherheit der Versicherungen gestärkt werden soll.

Prämienabsenkung positiv für Geringverdiener

Ende 2019 betrug die Höhe der Reserven der Krankenkassen rund 11,3 Milliarden Schweizer Franken, was eine Milliarde mehr als noch Ende 2018 war. Damit hatten die Kassen einen neuen Rekord aufgestellt. Eine Bekanntgabe der tatsächlichen Reserven sieht das Bundesamt für Gesundheit aber erst in einigen Tagen bis Wochen vor, dies soll gleichzeitig mit der Bekanntgabe der neuen Versicherungsprämien geschehen.

Die Kassen können einen Ausgleich der Prämien beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Möglich ist das aber nur, wenn die Einnahmen – also die Prämien – in dem betreffenden Kanton in dem Jahr über den angesammelten Kosten lagen. Das Bundesamt für Gesundheit legt als Massgabe eine Solvenzquote fest, die die betreffende Krankenkasse noch erreichen muss. Diese Quote muss 150 Prozent betragen und das nach dem Abbau der Reserven und bei widrigen Umständen. Nur dann kann der Reserveabbau grundsätzlich genehmigt werden. Ob das im Einzelfall so ist oder nicht, muss individuell entschieden werden.

Für das laufende Jahr sieht das Bundesamt für Gesundheit den Abbau von 27 Millionen Schweizer Franken vor, zumindest gibt das BAG diese Summe auf der eigenen Internetseite an. Im vorigen Jahr war der Abbau der Reserven deutlich höher, die bewilligten Ausgleichszahlungen lagen bei 158 Millionen Franken. Nun fordert aber der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen höheren Abbau der Reserven im laufenden Jahr. Vor allem Geringverdiener würden davon profitieren, wenn die Prämien gesenkt werden würden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der immer noch aktuellen Corona-Krise, die zu teils massiven Einkommenseinbussen geführt hat. Geringverdiener könnten ein wenig Entlastung erfahren und gleichzeitig würden die Versicherer den Reservenabbau nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

Fazit: Bundesrat fordert Abbau der Reserven

Der Abbau der sehr hohen Reserven, wie sich der Bundesrat selbst ausdrückte, würde dazu führen, dass vor allem Geringverdiener durch niedrigere Prämien entlastet würden. Der aktuell angestrebte Abbau liegt bei rund 27 Millionen, was knapp ein Sechstel des Reserveabbaus aus dem vorigen Jahr wäre.

Warum das Bundesamt für Gesundheit den Reserveabbau derart gering ansetzt, ist allerdings nicht bekannt. Tatsächlich auf diese Summe festgelegt ist er aber ebenso wenig wie die Art des Abbaus über eine Reduzierung der Prämien oder über Sonderzahlungen.

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Lästigen Werbeanrufern drohen künftig Bussgelder

Lästigen Werbeanrufern drohen künftig Bussgelder

Der Kampf um die Versicherten tobt und nicht immer sind Versicherungsmakler besonders zurückhaltend. Sie werden aufdringlich und drangsalieren die Leute am Telefon. Doch das soll nun gesetzlich unterbunden werden.

Kein Pardon im Kampf um Versicherte

Viele Menschen kennen das: Sie sind abends müde von der Arbeit nach Hause gekommen und schon klingelt das Telefon. Es läutet auch wieder und wieder, bis sie endlich dran gehen. Der Anrufer ist ein Versicherungsmakler, der mit seinem Werbeanruf neue Kunden gewinnen will. Doch das ist selten von Erfolg gekrönt, denn zumeist werden die Angerufenen nur ärgerlich und reagieren kaum interessiert auf die Werbeangebote. 

Die Krankenkassenverbände Curafutura und Santésuisse wollen nun dagegen vorgehen und den Kampf um die Kunden unterbinden. Eine Gesetzesanpassung des Bundes soll dabei ebenso helfen wie ein neuer Bussgeldkatalog.

Neue Vereinbarung im Kampf gegen nervige Werbeanrufe

Die Branchenvereinbarung, die nun unterzeichnet werden soll, gilt allerdings nicht als Pflicht, sondern beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Dennoch haben sich bisher alle Krankenkassen angeschlossen, einzige Ausnahme ist die Sanitas. Ab 2021 soll das neue Konzept umgesetzt werden, bei dem die Kaltakquise untersagt wird. Das bedeutet, dass Anrufe zu möglichen Versicherten erst dann möglich sind, wenn bereits vorab ein Kontakt zu diesem Kunden bestanden hat. 

Unerwünschte Anrufe sollen damit unterbunden werden, zumal es sich nur selten um seriöse Makler handelt, die bei den möglichen Neukunden anrufen. Der Mediensprecher der Santésuisse, Matthias Müller, sagte zudem, dass es durch die neue Vereinbarung nun auch möglich sei, Bussgelder zu verhängen. Das war bisher nicht umsetzbar und so hoffen alle Beteiligten, dass die neue Vereinbarung auch wirklich umgesetzt werden kann. 

Die Vereinbarung der Branchenverbände befasst sich überdies mit den Provisionen, die Makler für den Abschluss neuer Versicherungsverträge erhalten. Die neue Vorgehensweise sieht vor, dass die Provisionen gedeckelt sind und dass die Krankenkassen für den Abschluss einer Grundversicherung höchsten 70 Schweizer Franken verlangen dürfen. Auch die Prämien für den Abschluss der Zusatzversicherung wurden gedeckelt, wobei hier das Maximum auf eine Jahresprämie festgelegt worden ist.

Der Stiftung Konsumentenschutz ist das allerdings zu wenig. Hier geht man davon aus, dass eine Grundversicherung gänzlich ohne Provision möglich sein sollte. Der Grund: Mit der Provision haben die Krankenversicherungen ein Mittel in der Hand, um sich gegenseitig die Versicherten streitig zu machen bzw. abzuwerben. Dies sollte allerdings nur aufgrund der gebotenen Leistungen möglich sein. Auch bei der Zusatzversicherung sollte nach Ansicht der Stiftung keine ganze Jahresprämie als Provision angesetzt werden, sondern es sollten einige Hundert Franken genügen.

Der Bund droht mit Sanktionen

Die Krankenversicherungen können mit Gültigkeit der neuen Vereinbarung auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Firmen, die ohne Erlaubnis Daten gesammelt haben, müssen demnach mit Sanktionen rechnen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine Schweizer Krankenversicherung mit einem Callcenter aus dem Ausland zusammenarbeitet und sich hier Adressen und Telefonnummern besorgt. Bisher konnte die Krankenkasse dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, mit der nun ab 2021 gültigen Vereinbarung ist dies aber möglich.

Dazu kommt spätestens ab dem Juli 2021 eine weitere Regelung, mit der die Telekommunikationsunternehmen in der Schweiz in die Pflicht genommen werden sollen. Sie sollen sogenannte Callfilter technisch umsetzen, was durch das neue Fernmeldegesetz vorgeschrieben wird. Sunrise und Swisscom haben bereits nachgerüstet, bei UPC und Salt muss die neue Bestimmung erst noch umgesetzt werden.

Fazit: Keine Chance für lästige Werbeanrufer

Ab 2021 wird es lästigen Maklern schwer gemacht: Sie müssen mit Sanktionen und sogar mit Bussgeldern rechnen, wenn sie potenzielle Versicherte am Telefon belästigen. Auch das Beschaffen von Daten über ausländische Auskunfteien wird künftig unter Strafe gestellt.

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So zufrieden sind die Schweizer mit ihrer Krankenversicherung

Lebensversicherung

So zufrieden sind die Schweizer mit ihrer Krankenversicherung

Auch in 2020 haben sich wieder zahlreiche befragte Schweizer dazu geäussert, wie zufrieden sie mit ihrer Krankenversicherung seien. Dabei ist festzustellen, dass nicht alle gleichermassen zufrieden oder unzufrieden sind, sondern dass es regionale und altersbedingte Unterschiede gibt.

Lebensversicherung

Durchschnittliche Zufriedenheit ist gross

Auch wenn sich viele Schweizer gern und häufig über ihre Krankenversicherung beschweren, so sind es doch meist nur einzelne Aspekte, die für Unzufriedenheit sorgen. Meist ist es eher so, dass es kurze Differenzen bezüglich möglicher Leistungen durch die Krankenversicherung gibt, die sich aber lösen lassen. Wichtig für die Beurteilung der Gesamtzufriedenheit der Versicherten mit ihrer Krankenversicherung waren die folgenden Punkte:

    • Bewertung der Mitarbeiterfreundlichkeit
    • Einsatzbereitschaft der Berater und des Supportteams
    • Verständlichkeit der gegebenen Informationen
    • Richtigkeit der Abrechnungen
    • Transparenz der Abrechnungen
    • Schnelligkeit bei Leistungserbringung
    • Erreichbarkeit der Mitarbeiter
    • Verhältnis von Prämien und Leistungen zueinander

Durch die Auswertung all dieser Punkte ergab sich eine allgemeine Zufriedenheit, die als Gesamtnote gesehen werden kann. Zwischen 7,8 und 8,0 Punkten (bei einer Gesamtzahl von 10 Punkten) betrug die Kundenzufriedenheit. Dies überrascht, denn nicht selten stehen die Krankenversicherungen mit negativen Beiträgen in der Presse, doch scheinbar sind die Versicherten dennoch zufrieden oder meist zufrieden.

Unterschiede in der Zufriedenheit der Versicherten

Vor allem die Freundlichkeit der Mitarbeiter wird von den Versicherten gelobt. Sie fühlen sich hier gut beraten und vor allem respektvoll und freundlich behandelt. Auch die Übersichtlichkeit der Rechnungen bzw. die Nachvollziehbarkeit derselben wurde in der Umfrage gelobt. Die meisten Versicherten sind überdies damit zufrieden, dass die Krankenkasse in der Regel gut erreichbar ist.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird allerdings gern als eher mangelhaft eingestuft, die Prämien erscheinen den Versicherten zu hoch. Auch die Kulanz bei Rückerstattungen wird als eher schlecht eingestuft, hierbei könnten die Versicherer durchaus noch nachbessern.

Interessant sind die regionalen Unterschiede in der Kundenzufriedenheit. In der Westschweiz zum Beispiel sind die Menschen deutlich unzufriedener mit ihren Krankenversicherungen als die Versicherten, die in der Deutschschweiz leben. Auch das Alter zeigt sich als gravierender Unterschied. Vor allem die älteren Versicherten scheinen mit ihrer Krankenkasse zufrieden zu sein, während sich die jüngeren Krankenkassenmitglieder häufiger ärgern. Der Grund mag in den vergleichsweise hohen Prämien liegen, denen keine Leistung gegenübersteht.

Denn: Jüngere Versicherte benötigen die Leistungen der Krankenkasse kaum, daher schauen sie bei einer Beurteilung meist weniger auf die Leistungen und vorrangig auf die Prämien, die sie zu zahlen haben.

Diese Krankenversicherungen stehen für eine hohe Kundenzufriedenheit

Wie in jedem Jahr wurde ein Ranking aufgestellt, das die Kundenzufriedenheit zeigt. Es wurden insgesamt 10 Punkte vergeben, wobei die Bestnote bei 8,2 lag. Die Krankenversicherung Agrisano konnte das Siegertreppchen erklimmen. Dann folgten diese Krankenkassen:

  • Swica: 8,1
  • Helsana: 8,1
  • KPT: 8,0
  • Atupri: 8,0
  • Sanitas: 7,9
  • ÖKK: 7,9
  • EGK: 7,9
  • Concordia: 7,9
  • CSS: 7,8
  • Sympany: 7,7
  • Visana: 7,7
  • Groupe Mutuel: 7,4
  • Assura: 6,9

Fazit: Versicherte in der Schweiz zufrieden mit ihrer Krankenkasse

Im Ergebnis der Umfragen lässt sich festhalten, dass die Schweizer mit ihrer Krankenversicherung in den meisten fällen zufrieden sind. Vor allem die Freundlichkeit der Mitarbeiter bei der Versicherung wird immer wieder hervorgehoben. Allerdings sind es die jüngeren Versicherten, die unzufriedener sind, was daran liegen kann, dass sie seltener Leistungen in Anspruch nehmen.

Sie zahlen teilweise hohe Prämien, denen keine Leistungen gegenüberstehen. Ältere Versicherte hingegen, die von der Arbeit der Krankenversicherungen profitieren, sehen das Verhältnis ausgeglichener und zeigen sich mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufriedener.

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Arztzeugnisse zahlt weiterhin die Krankenkasse

Arztzeugnisse zahlt weiterhin die Krankenkasse

Auch künftig gilt: Die Krankenkasse zahlt das Zeugnis vom Arzt, wenn sich ein Arbeitnehmer krank und nicht arbeitsfähig fühlt. Der Bundesrat hat vor Kurzem entschieden, dass die Kassen auch weiterhin zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Streit um die Kostenübernahme

Immer wieder kommt es zu Forderungen seitens der Krankenkassen, dass die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses vom Versicherten selbst zu tragen sein sollten. Doch der Bundesrat hat diesen Forderungen nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass die Versicherten auch künftig darauf vertrauen können, dass die Kosten für derartige Zeugnisse übernommen werden. 

Wie hoch diese Kosten genau sind, lässt sich nicht genau benennen, auch die Krankenkassen wissen keine konkreten Beträge. Der Grund: Wird ein solches Zeugnis ausgestellt, geschieht dies im Rahmen der Konsultation beim Arzt. Dieser weist die Kosten für die Ausstellung des Zeugnisses nicht separat aus, sondern rechnet diese in seinen Gesamtkosten mit ab.

Niemand ist bereit, die Kosten zu tragen. Arbeitnehmer argumentieren, dass es für sie zwingend vorgeschrieben ist, ein solches Zeugnis vorzulegen. Sie selbst hätten davon nichts, würden daher auch keine Kosten tragen wollen. Die Arbeitgeber hingegen haben in Umfragen zugegeben, dass sie ebenso wenig bereit sind, die Kosten für Arztzeugnisse zu tragen. 

Immerhin betreffen diese die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und das Unternehmen ist ohnehin schon durch den Ausfall des Angestellten stärker belastet. Bleiben nur noch die Krankenkassen, die nun vom Bundesrat dazu aufgefordert wurden, die Kosten für diese Zeugnisse auch weiterhin zu tragen.

Arztzeugnis bleibt auch weiterhin Pflicht

Trotz all der Diskussionen um die Kosten für Arztzeugnisse wurde noch einmal bekräftigt, dass diese weiterhin Pflicht bleiben. Das heisst, dass ein Arbeitnehmer auch künftig nicht durch einen blossen Anruf beim Arbeitgeber eine Krankheit melden kann. Er braucht die Bestätigung vom Arzt. Die Krankenversicherung muss daher für die Kosten aufkommen.

Der Bundesrat sah zudem die Gefahr, dass Arbeitnehmer beim Zwang zur Kostenübernahme nicht mehr zum Arzt gingen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass es ihnen schlechter ginge oder dass sie andere Arbeitnehmer anstecken könnten. Dies müsse verhindert werden, daher könne es den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden, zusätzliche Kosten zu tragen.

Das Parlament hatte den Bundesrat damit beauftragt, eine Überprüfung der Kosten für Arztzeugnisse vorzunehmen. Doch wie bereits erwähnt wurde, war das nicht möglich herauszufinden. Dies sei nur zu ermitteln, wenn die Ärzte bei der Ausstellung der Zeugnisse sämtliche Einzelposten separat ausweisen würden. Angesichts des damit verbundenen erhöhten verwalterischen Aufwands ist es von den Ärzten nicht zu verlangen, einen derartigen Aufwand zu betreiben.

Fazit: Krankenversicherungen tragen auch weiterhin die Kosten für das Arztzeugnis

Mit der Entscheidung des Bundesrates ist die Streitfrage nun endlich geklärt: Die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses, wie es von Arbeitgebern für sich krankmeldende Arbeitnehmer gefordert wird, müssen auch weiterhin von den obligatorischen Krankenkassen getragen werden. Es ist nicht möglich, die Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, auch eine Zusatzversicherung darf damit nicht belastet oder eine solche extra verlangt werden. 

Die Kosten sind nicht separat aufzuschlüsseln, da sie nicht eigens vom Arzt ausgewiesen werden. Sie sind vielmehr in den allgemeinen Behandlungskosten, die für eine übliche Konsultation abgerechnet werden, inbegriffen.

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Vergleich der Krankenkassen auf verschiedenen Vergleichsportalen

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Verschiedene Vergleichsportale im Internet bieten einen Vergleich der Krankenversicherungen in der Schweiz an. Dabei gehen sie nach unterschiedlichen Bewertungskriterien vor.

Im Folgenden nun die Tabelle (Stand 14. 10.2020) mit der Übersicht über die zehn Krankenversicherungen, die bei neotralo.ch berücksichtigt wurden und die auch von den meisten anderen grossen Vergleichsportalen eine Auswertung erfahren haben.

KrankenkasseBewertung durchPlatzNote
SWICA
neotralo.ch14,6/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch1Note 5,4
moneyland.ch28,2/10
k-tipp176,7 Prozent
Helsana
neotralo.ch24,4/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch47,8/10
k-tippnicht bewertet
CSS
neotralo.ch34,2/5
comparis.ch2Note 5,3
bonus.ch4Note 5,1
moneyland.ch67,5/10
k-tipp563,9 Prozent
Agrisano
neotralo.ch44,1/5
comparis.chnicht bewertet
bonus.chnicht bewertet
moneyland.ch18,5/10
k-tippnicht bewertet
Sanitas
neotralo.ch54/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch37,9/10
k-tipp274,7 Prozent
Atupri
neotralo.ch64/5
comparis.ch3Note 5,2
bonus.ch3Note 5,2
moneyland.ch37,9/10
k-tippnicht bewertet
Concordia
neotralo.ch74/5
comparis.ch3Note 5,2
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch57,7/10
k-tipp365,9 Prozent
Assura
neotralo.ch83,6/5
comparis.ch7Note 4,7
bonus.ch8Note 4,7
moneyland.ch106,7/10
k-tipp939,2 Prozent
Mutuel
neotralo.ch93,5/5
comparis.ch5Note 5,0
bonus.ch9Note 4,6
moneyland.ch77,1/10
k-tipp1049,1 Prozent
EasySana
neotralo.ch103,5/5
comparis.ch4Note 5,1
bonus.ch4Note 5,1
moneyland.chnicht bewertet
k-tippnicht bewertet

In der Regel liegen aber die Prämien, Erhöhungen der Prämien sowie die Kundenzufriedenheit in puncto Service und Leistungen ganz vorn und werden entsprechend gewichtet. Nicht alle Vergleichsportale stellen die Umfrageergebnisse transparent dar und legen eine Rangliste für die Krankenversicherungen an.

Auf neotralo.ch findet sich eine solche Tabelle, die ein guter Anhaltspunkt für die Auswahl der passenden Krankenversicherung ist. Andere wiederum nennen nur die besten und die schlechtesten Versicherungen einer Umfrage oder haben kleine Krankenkassen nicht bewertet. In der Tabelle sind die Plätze nach den auf den jeweiligen Portalen ersichtlichen Ranglisten vergeben bzw. nach der Punktvergabe.

Ersichtlich wird daraus, dass die SWICA (wieder einmal) sehr gut abschliesst. Diese Versicherung schafft es immer wieder, ihre Kunden von ihrer Qualität zu überzeugen. Prämien, Kundenservice und Leistungen stimmen und so erreicht die SWICA bereits in mehreren Jahren hintereinander Bestnoten.
Auch die Helsana weiss zu überzeugen, wird bei k-tipp aber nicht bewertet. Die CSS hingegen präsentiert sich eher durchwachsen. Hier zeigen sich die Ergebnisse einer Kundenbefragung in besonders eindrücklicher Form. Denn die befragten Kunden der Krankenkasse, die bisher nur gute Erfahrungen hatten, stehen den Kunden mit sehr negativen Erlebnissen gegenüber. Daraus folgt, dass sich eine durchwachsene Rangvergabe ergibt.

Interessant ist das Ergebnis für die Agrisano. Diese Krankenversicherung wurde nur von zwei der genannten fünf Vergleichsportale bewertet und erhält von diesen sehr gute Noten (neotralo.ch: Rang 4, moneyland.ch: Rang 1). Die übrigen Portale haben die Versicherungen nicht berücksichtigt, dabei sind die befragten Kunden doch sehr zufrieden. Somit könnte die Agrisano durchaus eine ernst zu nehmende Konkurrenz für die SWICA sein, die sich bisher immer noch als Platzhirsch zu behaupten weiss.

Besonders schlecht hat die Mutuel abgeschnitten, mit dieser Krankenversicherung sind nur wenige Kunden wirklich zufrieden. Grund sind vor allem beantragte Rückzahlungen, die auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht ausgezahlt werden. Der Kundenservice wird allgemein als sehr schlecht bewertet, häufige Rückfragen und eine schlechte Erreichbarkeit scheinen diese Krankenversicherung zu kennzeichnen. Auch wenn es durchaus zufriedene Kunden gibt, so sind dies doch offenbar diejenigen, die noch keine wirklichen Leistungen von der Mutuel beziehen mussten, sondern die ihre Bewertung einzig auf den niedrigen Prämien aufbauen. Diese Bewertung kann nach einer Leistungsbeanspruchung durchaus anders ausfallen.

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neotralo.ch: In einer Liga mit den Grossen

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Man schrieb den Sommer 2019, als einer der angehenden Sterne den Vergleichsportal-Landschaft antrat, um die Grossen in kürzester Zeit einzuholen. neotralo.ch war geboren und stieg binnen eines dreiviertel Jahres in die gleiche Liga wie comparis.ch, moneyland.ch und bonus.ch auf. Hier finden die Nutzer ganz einfach alle wichtigen Vergleiche zu Krankenkassenprämien, Autoversicherungstarifen und vielem mehr. neotralo.ch wird in der KGeld nun bereits mit den vier Grossen der Branche genannt und erweist sich als ebenso zuverlässig und vertrauenswürdig.

Comparis.ch ist eine Branchengrösse, an der niemand in der Schweiz vorbeikommt, der einen Finanzcheck vornehmen will. Nun gilt das auch für neotralo.ch, denn das einstige Start-up schloss den Test der KGeld mit nur einer halben Note schlechter ab. 

Die binnen dieser kurzen Zeit erreichten sehr guten Ergebnisse stimmen zuversichtlich und es ist davon auszugehen, dass die halbe Note, die neotralo noch von der Konkurrenz trennt, kein Dauerergebnis sein wird. Ein so gutes Ergebnis lässt sich spielend toppen! Zumal neotralo.ch eine immer grössere Reichweite haben wird: Zum Vergleich der Lebensversicherungen können Tools in zehn verschiedenen Sprachen genutzt werden. 

Das bedeutet, dass sich neotralo.ch nicht nur auf seine Kunden aus der Schweiz verlässt, sondern ein deutlich über die Landesgrenzen hinausgehendes Portal aufbauen wird, mit dem sich neue Nutzer erreichen lassen, die wiederum von den Vorteilen des Vergleichsportals profitieren können.

Zufriedenheit bei neotralo.ch

Nicht nur die Tester der Finanzzeitschrift zeigen sich mit neotralo.ch zufrieden. Auch neotralo.ch selbst gibt ein Feedback. Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Bereits nach einem halben Jahr werden wir als Schweizer Vergleichsportal wahrgenommen und stehen neben den grossen Namen der Branche in der Schweiz.“ 

Man ist sich darüber einig, dass sich die Bemühungen seit dem Start des Portals nun wirklich auszahlen, denn von Anfang an wurde grösster Wert auf Kundenfreundlichkeit, Service, umfassende Ergebnisse und die Möglichkeit, die Anbieter direkt zu kontaktieren, gelegt. 

Alles soll bei neotralo.ch so übersichtlich und transparent wie möglich sein und das zahlt sich eben aus! Im Gegensatz zu manch anderen Vergleichsportalen, die mit einem grossen Namen versuchen, fehlende Inhalte wettzumachen oder über den Erhalt von Vergütungen für vermittelte Versicherungen hinwegzutäuschen, will neotralo.ch einen tatsächlichen Überblick bieten. 

Der Nutzer erhält damit die Chance, sich selbst ein Bild über die einzelnen Offerten zu machen und das auszuwählen, welches am besten zu ihm passt.

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Krankenkassenprämien 2020: Die neuen Prämien sind da!

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Krankenkassenprämien nach Kanton: Die neuen Prämien sind da!

Die Krankenkassenprämien nach Kanton für 2020 sind seit Ende September 2019 bekannt. Was Sie darüber wissen müssen und wie das System der Krankenkassen in der Schweiz ganz allgemein funktioniert, erfahren Sie hier.

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Krankenkassenprämien nach Kanton 2020: Die neuen Werte wurden bekanntgegeben

Wie jedes Jahr im Herbst veröffentlichen die Krankenkassen in der Schweiz die Krankenkassenprämien nach Kanton für das kommende Jahr. Dabei gibt es grosse Unterschiede und somit lohnt es sich für Sie jedes Jahr zu vergleichen und neu zu planen. Das ist auf jeden Fall mit einem gewissen Aufwand verbunden, jedoch zahlt es sich langfristig aus. Informieren Sie sich von Zeit zu Zeit auch über andere Versicherer und Versicherungsmodelle. Alle, die wechseln wollen, sollten dies bis Ende November machen. Die Prämien sind allerdings nicht nur gebunden an den Versicherer und das Alter, sondern sie sind auch Kanton gebunden: Krankenkassenprämien nach Kanton eben

Zur Orientierung: Im Jahr 2019 stieg die Prämie durchschnittlich um 1,2 Prozent. Dieser Wert setzt sich jedoch aus den Zahlen für alle Kantone zusammen. Wenn Sie sich die Krankenkassenprämien 2020 genauer ansehen, erkennen Sie, dass es von Kanton zu Kanton teilweise grosse Unterschiede gibt. Einige Schweizer und Schweizerinnen konnten sich über 1,5 Prozent weniger freuen, andere erhielten jedoch einen Anstieg um ganze 3,6 Prozent.

Krankenkassenprämien 2020 für das Jahr 2020 belaufen sich auf einen mittleren Anstieg von lediglich 0,2 Prozent. Dabei gilt jedoch auch wieder: Bei den Krankenkassenprämien nach Kanton kann es Unterschiede geben. So ergibt sich der mittlere Wert für die Krankenkassenprämien 2020 aus einer Spanne von -1,5 Prozent und +2,9 Prozent. Laut dem Bundesamt für Gesundheit müssen die Schweizer und Schweizerinnen durchschnittlich mit 314,50 Franken mehr Ausgaben für die Krankenkassenprämien 2020 rechnen.

Krankenkassenprämien nach Kanton: So sieht es in den einzelnen Kantonen aus

Das Bundesamt für Gesundheit, kurz BAG, veröffentlichte im September 2019 die Prämien für das kommende Jahr, gestaffelt nach Altersgruppe und Kantonen. Somit sieht es für Erwachsene ab 26 Jahren im Vergleich wie folgt aus:

Kanton

Franken in 2019

Franken in 2020

Veränderung in Prozent

AG

345,5

345,8

0,1

AI

263,5

266,4

1,1

AR

312,1

319,7

2,4

BE

381,3

381,3

0,0

BL

416,5

419,7

0,8

BS

483,5

483,2

-0,1

FR

352,1

356,7

1,3

GE

482.2

483,1

0,2

GL

332,4

333,9

0,5

GR

320,6

326,2

1,8

JU

405,9

406,5

0,2

LU

326,3

321,9

-1,3

NE

416,3

426,5

2,5

NW

293,1

297,3

1,4

OW

304,9

305,7

0,3

SG

328,6

331,7

0,9

SH

364,3

360,9

-0,9

SO

371,8

372,1

0,1

SZ

321,3

320,0

-0,4

TG

322,1

327,6

1,7

TI

410,6

421,0

2,5

UR

288,7

290,0

0,5

VD

421,3

418,0

-0,8

VS

351,7

359,3

2,2

ZG

300,1

299,9

-0,1

ZH

364,8

364,0

-0,2

CH

373,3

374,4

0,3

Besonders freuen können sich laut Prognosen für die Krankenkassenprämien nach Kanton Bürger und Bürgerinnen aus den Kantonen (AG, BE, BS, LU, SH, SO, SZ, VD, ZG, ZH) – mehr bezahlen müssen dagegen die Kantone Appenzell Ausserhoden, Graubünden, Neuenburg, Tessin und Wallis.

Krankenkassenprämien 2020 nach Kanton: Was bringen die Prämien?

Die Grundversicherung ist für alle Bürger und Bürgerinnen in der Schweiz gleich. Weitere Leistungen können individuell in Anspruch genommen werden. Diese Angebote variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse, sodass sich ein Vergleich an dieser Stelle auf jeden Fall lohnt. Nicht jedes Angebot und jede Prämie ist für jeden und jede auf die gleiche Art und Weise sinnvoll. Bedenken Sie Ihre eigene Situation sowie Ihre Anforderungen und vergleichen Sie dann ganz persönlich. Die Krankenkassenprämien 2020 im Zusammenspiel mit der Grundversicherung sollten ein für Sie optimales Gesamtbild ergeben. Beachten Sie ausserdem, dass die Krankenkassenprämien nach Kanton variieren.

Die Prämien variieren

    • je nach Kanton.
    • je nach Franchise.
    • je nach Altersgruppe.
    • je nach Krankenkasse.

Krankenkassenprämien 2020: Hohe finanzielle Entlastung für junge Erwachsene

Im Durchschnitt müssen Schweizer Versicherungsnehmer ab 2020 eine monatliche Prämie von 315,40 Franken entrichten. Über eine besondere Entlastung dürfen sich bei den Krankenkassenprämien 2020 junge Menschen freuen, die im Vergleich zum Vorjahr zwei Prozent weniger bezahlen. 

Damit beträgt die durchschnittliche monatliche Krankenkassenprämie 2020 für 19- bis 25-jährige Versicherungsnehmer insgesamt 265,3 Franken. Während sich die Prämie für Erwachsene im Schnitt um 0,3 Prozent auf 374,40 Franken erhöht, bleiben Prämien für Kinder mit einem Wert von 98,7 Franken konstant. 

Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren.

Laut Aussagen des BAG werden sich die Gesundheitskosten aufgrund der demografischen Entwicklung sowie medizinisch-technischer Fortschritte allerdings schrittweise erhöhen.

Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren. Schauen Sie hier wie das geht.Ihre Krankenkasse kann auch Ihr Fitnessabo finanzieren. Schauen Sie hier wie das geht. 

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

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Endlich haben die Krankenkassen bessere Nachrichten für 2020

Pünktlich zu den letzten Tagen des goldenen Herbstes, haben die Schweizer Krankenkassen ihre Prämien für das Jahr 2020 veröffentlicht. Und wir können Sie schon mal beruhigen: Es sind richtig gute Nachrichten! Warum das nicht immer so ist und wer sich für das Jahr 2020 besonders freuen kann, erfahren Sie bei uns.

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Was sind Prämien überhaupt?

Das System der Krankenkassen und der Krankenversicherung in der Schweiz ist besonders geprägt durch die Grundversicherung. Diese, wie der Name ja schon sagt, grundlegende Versicherung steht allen Bürgern und Bürgerinnen der Schweiz gleichermassen zu und garantiert allen Menschen eine vergleichbare Versicherung mit gleichen Leistungen. 

Zusätzliche Leistungen dagegen variieren stark und sind vor allem von der gewählten Krankenkasse abhängig. Auch verschieden Pakete werden angeboten – an dieser Stelle muss jeder und jede für sich persönlich entscheiden und vergleichen, welche Angebote mit den eigenen Vorstellungen, Ansprüchen und vor allem Bedürfnissen übereinstimmen. 

Neben individuellen Modellen und Ansichten spielen aber auch Prämien eine grosse und wichtige Rolle. Die Prämien der Grundversicherungen werden von der Krankenkasse selbst festgelegt, wenn auch unter Berücksichtigung einiger Vorschriften.

Allgemein gilt, dass Sie folgende Kategorien bei dem Thema Prämien berücksichtigen müssen:

    • Ihre aktuelle Krankenkasse: Wo sind Sie versichert?
    • Ihre Altersgruppe: Sind Sie über 18? Sind Sie schon im fortgeschrittenen Alter?
    • Ihr aktueller Wohnort: In welchem Kanton leben Sie?

Die Prämien der Krankenkassen stehen unter Beobachtung des BAG – dem Bundesamt für Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für die Gesundheitspolitik in der Schweiz. Im Zusammenspiel mit den Kantonen regelt es die Förderung der Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen. 

Neben den Zuständigkeiten innerhalb des Landes vertritt das Bundesamt für Gesundheit auch die Zuständigkeitsbereiche der Schweiz in internationalen Belangen. Das BAG setzt sich neben der Krankenversicherung und Unfallversicherung auch für weitere Projekte zur Förderung der Gesundheit ein. 

Programme zu den Themen Sucht und Suchtverhalten, sexuell übertragbare Krankheiten sowie der Strahlenschutz gehören folglich ebenso zu den Aufgabenfeldern.

So fallen die Prämien für das Jahr 2020 aus

Wir haben es bereits angedeutet: Die Prämien der Krankenkassen in der Schweiz für das Jahr 2020 wurden veröffentlicht und sie fallen ziemlich positiv aus! Das ist nicht immer der Fall, das wissen die meisten sicher aus dem Jahr 2019. Da gab es nämlich einen durchschnittlichen Anstieg in den Kosten von 1,1 Prozent. 

Für das Jahr 2020 gibt es lediglich einen neuen Anstieg um 0,2 Prozent. Das ist jedoch nur der mittlere Wert. Einzelne Prämien variieren je nach Kanton zwischen -1,5 Prozent und 2,9 Prozent. Die mittlere Prämie beläuft sich laut BAG im Jahr 2020 auf 315,40 Franken. Dabei beinhaltet die Rechnung alle Altersgruppen.

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Prämien für das Jahr 2020. Untergliedert ist diese Darstellung durch die verschiedenen Altersklassen. Berücksichtigt wurden alle Krankenkassen sowie alle Kantone. Das bedeutet, dass die genaue Zahl für Sie variieren kann.

 

Erwachsene

Kinder

junge Erwachsene

mittlere Prämie für 2020

374,40 Franken

98,70 Franken

265,30 Franken

Veränderung zum Vorjahr

Anstieg von 0,3 %

keine Veränderung

Kürzung von 2 %

Gründe für die positive Preisentwicklung

Laut Aussagen des Medizinverbands FMH leisteten Mediziner einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich die Prämienentwicklung sowie das Kostenwachstum stabilisiert haben. Denn obwohl Ärzte immer häufiger ambulante Eingriffe vornehmen, haben sich die Kosten bei frei praktizierenden Medizinern nicht erhöht. 

Im Gegenzug betont der Krankenkassenverband Santésuisse jedoch, dass diese Trendwende mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dauerhaft anhalten wird. Bleiben die Kosten reduzierende Massnahmen in Zukunft aus, würden sich die Prämien auch wieder um drei bis vier Prozent pro Jahr steigern. Deshalb bleibt abzuwarten, inwiefern der Trend über stabile Preise auch zukünftig anhalten wird. 

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Wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden

Wir kennen das alle: Versicherungen und Co. können ganz schön viel Zeit und vor allem Nerven rauben. Um überhaupt einen aktuellen und umfassenden Überblick zu erhalten, muss sich zunächst in diverse Themen eingearbeitet werden. Anschliessend steht der Krankenkassenvergleich an. Dann fehlt jenes Dokument oder jene Info und bei den Themen ist man sich auch noch nicht ganz sicher.

Hausrat und Privathaft

Da ist es nur verständlich, wenn man, nachdem man einmal dieses ganze Prozedere durchlaufen hat, froh ist, dass alles abgeschlossen ist. Ein erneuter Wechsel wirkt zu anstrengend – doch ab und zu lohnt sich das Umorientieren. Vor allem, wenn die Wahl der Krankenkasse schon einige Jahre zurückliegt oder Sie umgezogen sind. Hier erhalten Sie allgemeine Informationen und erfahren, wie Sie die beste Krankenkasse im Kanton Zürich finden.

So ist die Schweiz zusammengesetzt

Die Schweiz ist ein Land in Zentraleuropa und grenzt an Frankreich, Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Italien. Die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Die Hauptstadt ist Bern. Viel interessanter sind jedoch die Einteilung in die verschiedenen Kantone. Folgende Kantone gibt es:

    • Aargau
    • Appenzell Ausserrhoden
    • Appenzell Innerrhoden
    • Basel-Landschaft
    • Basel-Stadt
    • Bern
    • Freiburg
    • Genf
    • Glarus
    • Graubünden
    • Jura
    • Luzern
    • Neuenburg
    • Nidwalden
    • Obwalden
    • Schaffhausen
    • Schwyz
    • Solothurn
    • Gallen
    • Tessin
    • Thurgau
    • Uri
    • Waadt
    • Wallis
    • Zug
    • Zürich

Der Kanton Zürich liegt im Norden des Landes und hat rund 1,5 Millionen Einwohner mit einer Einwohnerdichte von 880 Einwohnern pro Quadratkilometer. Allgemein gilt der Kanton Zürich als sehr lebenswert, betrachtet man die politische, wirtschaftliche und soziale Lage. Doch wie sieht es bei den Krankenkassen aus? Was kann man dort erwarten?

Die Krankenkassen im Kanton Zürich

Der Kanton spielt bei der Wahl der Krankenkasse neben dem Alter und den eigenen Anforderungen und Bedürfnissen die wohl wichtigste Rolle.

Zunächst eine Übersicht der top Krankenkassen in Zürich:

Versicherer und Modell

Monat/ Jahr Prämie

Assura (Pharmed Hausarzt)

264,90 Franken

Assura (Hausarzt)

276,00 Franken

Avenir (Telemedizin)

280,00 Franken

Avenir (Apothekenmodell)

280,00 Franken

Avenir (HMO)

293,70 Franken

Darauf müssen Sie bei der Wahl der Krankenkasse achten

Krankenkasse ist in der Schweiz nicht gleich Krankenkasse und die Leistungen und Prämien können sich teilweise sehr stark unterscheiden. Daher ist es notwendig, sich individuell mit der Wahl der Krankenkasse auseinanderzusetzen. Sie finden die richtige Krankenkasse nur, wenn Sie sich selbst einen guten Überblick machen. 

Sie sollten niemals übereilt handeln und einfach das Erstbeste nehmen, nur damit Sie eine Entscheidung getroffen haben. Im Zuge dessen ist es auch immer von Vorteil, sich mit Freunden auszutauschen und Rat beziehungsweise Erfahrung bei der Familie einzuholen. 

Allerdings sollten Sie sich nicht auf diese Meinungen verlassen, denn die Ansprüche und Anforderungen untereinander sind selten genau gleich. Weiterhin sollten Sie die Kosten im Blick haben. Sie sollten hier einen für Sie ausgewogenen Mix zwischen “nicht das Günstigste, nur weil es günstig ist” und “wenn es teuer ist, muss es ja gut sein” finden. Bei der Betrachtung der Kosten sollten Sie aber natürlich niemals die Inhalte aus dem Auge verlieren.

Die Krankenkasse in Zürich wechseln: so funktioniert’s!

Haben Sie eine Krankenkasse gefunden, die Ihren persönlichen Erwartungen entspricht? Dann sollten Sie den Krankenkassenwechsel auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie bei dem Wechsel alle wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beachten. 

Die obligatorische Grundversicherung können Sie in Zürich alljährlich zum Ende des Jahres kündigen. Hierbei ist es wichtig, sich am Stichtag 30. November zu orientieren. Spätestens am letzten November-Tag muss die bisherige Versicherungsgesellschaft die Kündigung in Schriftform innerhalb der regulären Geschäftszeiten erhalten. 

Haben Sie sich für eine sogenannte ordentliche Franchise entschieden, können Sie die Versicherung ebenfalls zum 1. Juli eines jeden Jahres kündigen. Allerdings müssen Sie im Gegenzug unbedingt einer neuen Versicherung beitreten, um eine lückenlose Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. 

 

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Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen?

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Muss ich eine Unfallversicherung abschliessen? Wichtige Details im Überblick!

Eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz eine Pflichtversicherung. Diese Police unterliegt in der Schweiz bestimmten Regeln. Beispielsweise muss der Bereich der Unfallversicherung in zwei Teile unterschieden werden. Einerseits wird der Bereich der UVG berücksichtigt, der die berufliche Beschäftigung direkt deckt. Andererseits ist der Bereich der NBU wichtig, der den Freizeitbereich betrifft. 

Unfallversicherung abschliessen?

Diese Kategorie ist übrigens auch für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die wöchentlich über acht Stunden bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Gut zu wissen: In der Schweiz endet die Unfallversicherung mit dem 30. Tag nach dem Zeitpunkt, zu dem Arbeitnehmer zuletzt einen Anspruch auf den halben Lohn geltend machen konnten.

Wer ist durch die Police versichert?

Darauf basierend, sind in der Schweiz alle beschäftigten Arbeitnehmer versichert. Ausserdem erweitert sich dieser Versicherungsschutz auf Lehrlinge, Heimarbeiter, Praktikanten, Volontäre, Hausangestellte, Reinigungspersonal in privaten Haushalten sowie alle Personen, die in Invaliden- und Lehrwerkstätten beschäftigt sind. Als nicht versichert gelten nachfolgende Personengruppen:

    • Selbstständige
    • nicht erwerbstätige Personen, darunter Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, Rentner, Rentnerinnen, Studenten, Studentinnen

Diese Betroffenen sollten sich über die obligatorische Krankenversicherung privat gegen Unfälle absichern. Schliesslich ist eine Unfallversicherung eine Police, die weit über die Serviceleistungen der Grundversicherung von Schweizer Krankenkassen hinausgeht.

Was ist ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinne?

Mit Beginn der Arbeitsaufnahme sind Arbeitnehmer automatisch vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Unfallpolice gesichert. Als Unfall wird generell eine unbeabsichtigte, plötzliche und schädigende Aussenwirkung auf den Körper bezeichnet. 

Eine wichtige Bedingung für die Definition eines Unfalls sind damit verbundene physische und/oder psychische Schäden, die Betroffenen als Folge des Unfalls entstehen. Das bedeutet für die UVG – die Unfallversicherung am Arbeitsplatz – wiederum, dass hierbei ein Versicherungsfall eintritt, wenn die mit dem Unfall verbundene Tätigkeit auf Anordnung des Arbeitgebers hin erfolgt ist. 

Dieser UVG-Schutz bezieht sich in der Schweiz ebenfalls auf Unfälle, die sich in Pausen oder dem Betriebsgelände ereignen. Zusätzlich zum Arbeitsunfall definiert die Unfallversicherung jedoch auch Berufskrankheiten als Versicherungsfall. Diesbezüglich ist es jedoch unvermeidbar, dass die Berufskrankheit mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Eine mögliche Ursache sind schädigende Stoffe, die die Berufskrankheit auslösen.

Details zum Beitrag zur Unfallversicherung in der Schweiz

Die UVG wird in der Schweiz durch Beitragszahlungen der Unternehmen gespeist. Sind Versicherte jedoch weniger als durchschnittlich acht Stunden pro Woche für ein Unternehmen tätig, übernehmen die Unternehmen zwar ebenfalls die Bezahlung der damit verbundenen Prämie. 

Allerdings ist in diesem Fall der Arbeitnehmer für die Bezahlung der Mittel von diesem Teil der Unfallversicherung zuständig. Die Höhe dieser Prämie orientiert sich unter anderem am Verdienst.

Spezielle Regelungen für Personen mit geringen Beschäftigungsstunden

Dieser Personenkreis sollte sich ebenfalls vor Augen führen, über die betriebseigene Unfallversicherung nur gegen Berufskrankheiten sowie Berufsunfälle abgesichert zu sein. Das bedeutet wiederum, dass für diese Arbeitnehmer kein automatischer Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle besteht.

Der Leistungsumfang der Unfallversicherung im Überblick

Die Unfallversicherung deckt in der Schweiz bei Berufs- und Nichtberufsunfällen die Heilungskosten ab. Darüber hinaus sichern die Versicherungsgesellschaften Leistungen wie Renten oder Krankentaggelder zu. Als Maximum ist allerdings ein Verdienst von 148.200 CHF versichert.

Unfallversicherungen sind deshalb in der Schweiz verpflichtet, eine im Betrag sowie der Dauer unbegrenzte angemessene Behandlung zu ermöglichen. Im Einzelnen schliesst die Police deshalb Behandlungen durch einen Arzt, Zahnarzt, Chiropraktiker sowie in Krankenhäusern ein. Das Leistungsspektrum bezieht sich ausserdem auf folgende Leistungen: 

    • zahnmedizinische Behandlungen
    • ambulante und stationäre Behandlungen
    • Analysen
    • Arzneimittel
    • Kuren
    • Heil- und Hilfsmittel.

Ziel all dieser Leistungen ist es, durch den Unfall ausgefallene Körperfunktionen wieder herzustellen. Je nach Sachlage ist es möglich, die Hilfsmittel versicherten Personen auch als Leihgabe zur Verfügung zu stellen. Über diese Leistungen hinaus ermöglichen Versicherungsgesellschaften eine finanzielle Unterstützung für Transport- und Rettungskosten sowie Rücktransport- und Bestattungskosten tödlich verletzter Personen. 

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