Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Derzeit eine häufig gestellte Frage: Wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne anordnet – zahlt dann die Reiseversicherung? Viele Versicherer stellen sich quer, wie auch im Fall einer Studentin, deren Versicherung ERV nicht zahlen wollte.

Reiseversicherung greift nur im Krankheitsfall?

Eine Studentin aus Bern wollte Ende Juli 2020 in den Urlaub nach Österreich reisen. Einen Tag vor der Abreise wurde sie aber von der Kantonsärztin in Zwangsquarantäne geschickt. Der Grund: Eine Person in einem Club, in dem auch die Studentin zu Gast gewesen war, war positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Nun musste die junge Frau die Reise absagen, auch eine ihrer Reisebegleiterinnen durfte nicht fahren.

Die Studentin wendete sich an ihre Reiseversicherung, die ERV. Diese sicherte ihr am Telefon eine Kostenerstattung zu. Schriftlich jedoch wurde die Frage abgewehrt, eine solche Situation wie die Zwangsquarantäne sei nicht versichert. Dabei wies die ERV darauf hin, dass sie die entsprechende Regelung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen deutlich gemacht habe, denn hier hiess es, dass nur der Versicherte Leistungen beanspruchen könne, der aufgrund einer festgestellten Krankheit unter Quarantäne gestellt worden war. 

Die betreffende Studentin jedoch war nicht positiv getestet worden, es handelte sich bei der Quarantäne lediglich um eine Vorsichtsmassnahme.

Andere Versicherungen sind kulanter

Andere Versicherungen zeigten sich auf Nachfrage des SRF-Konsumentenmagazins „Espresso“ deutlich kulanter und wiesen darauf hin, dass ein solcher Fall der angeordneten Quarantäne bei ihnen versichert gewesen wäre. Befragt wurden dazu AXA, die Mobiliar, TCS und Zürich Versicherung. Voraussetzung sei aber, dass sich die Quarantäne belegen liesse, was jedoch durch die Anordnung des Gesundheitsamtes möglich sein sollte. 

Ausserdem hätte der Kunde die Versicherung noch vor dem ersten Lockdown abschliessen müssen, bis Anfang März wäre dazu Zeit gewesen.
Die Studentin zeigte sich darüber freilich enttäuscht, hilft es ihr doch nicht, wenn andere Reiseversicherungen kulanter sind und in Leistung gegangen wären. Der Sinn einer Reiserversicherung erschloss sich ihr auf Nachfragen nicht. Doch das Konsumentenmagazin erwies sich als überaus hilfreich und hakte bei der ERV nach.

Versicherung gibt unter Druck nach

Auch wenn die ERV der Studentin eine schriftliche Absage bezüglich der Leistungsanfrage erteilt hatte, zeigte sie sich dann doch verständnisvoll und gab nach. Die Versicherung äusserte sich dahin gehend, dass sie wüsste, dass in der aktuellen Situation vermehrt Massnahmen zur Zwangsquarantäne am Wohnort der Studentin verordnet worden waren und dass das auch künftig zu erwarten sei. 

Man habe sich der neuen Situation angenommen und natürlich ganz im Sinne der Kunden entschieden, die Versicherungsleistungen zu erbringen. Bezogen war die Aussage allerdings nur auf die Quarantäne wegen des Coronavirus. Das könnte bedeuten, dass die Kulanz der Reiseversicherung bei anderen Viren nicht gleichermassen gilt, wobei die Gefahr, wegen einer anderen Erkrankung in zwangsweise Quarantäne gesteckt zu werden, deutlich geringer ist.

Die ERV übernahm nun in der Folge die Kosten, die für die Annullierung der Reise anfielen, und bezog bei diesen Leistungen auch die Anfrage der Studentin aus Bern mit ein. Die ERV ging sogar soweit, dass sie das Abschlussdatum der Versicherung nicht als massgeblich ansah, sondern meinte, es spiele keine Rolle, ob die Versicherung vor dem ersten Lockdown oder erst später abgeschlossen worden sei. Entscheidend sei lediglich, dass die Quarantäneverordnung nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung vorgelegen habe.

Fazit: Reiseversicherung zahlt auch bei angeordneter Quarantäne

Die Reiseversicherung zahlt immer dann, wenn die Ursache, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, in der Person des Reisenden liegt. Erkrankt dieser und kann seine Reise nicht antreten, zahlt die Versicherung die Reisegebühren bzw. eventuelle Stornokosten. In der derzeitigen Corona-Situation gilt aber auch, dass die meisten Reiseversicherungen bei angeordneter Quarantäne zahlen, ohne dass die betreffende Person nachweislich erkrankt ist. Ein positives Testergebnis ist damit nicht verpflichtend.


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In 2021 gut versichert: Die beste Tierversicherung finden

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Die lieben Vierbeiner können hohe Kosten verursachen, die die Kosten der Anschaffung deutlich übersteigen. Eine Tierversicherung federt immense Zusatzkosten ab, verlangt aber natürlich auch Prämien. So finden Sie die beste Tierversicherung für Bello und Miez!

Tipps zum Finden der passenden Tierversicherung

Viele der grossen Versicherer bieten inzwischen auch Tierversicherungen an, allerdings mit unterschiedlichen Leistungen, Deckungshöhen und Prämien. Angesichts dessen, dass Hund und Katze zwar nicht sehr alt werden, innerhalb ihrer Lebenszeit aber hohe Kosten verursachen können, lohnt sich der Gedanke an eine solche Tierversicherung durchaus. Mit den folgenden Tipps lässt sich die individuell beste Versicherung finden: 

    • Prämien vergleichen
      Die Prämien sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Allerdings sollten Sie nicht nur auf die reine Prämie schauen, sondern diese in Relation zu den Leistungen setzen. Sehr hohe Leistungen mit einer umfangreichen Abdeckung vieler Erkrankungen verursachen naturgemäss höhere Prämien. Wichtig auch: Bei manchen Versicherungen steigt die Prämie mit dem Alter des Tieres.
    • Maximaldeckung beachten
      Viele Versicherungen setzen pro Jahr einen Maximalbetrag als Deckung an. Wenn der Hund aber eine sehr kostenintensive Behandlung benötigt, ist dieser Maximalbetrag meist schnell erreicht. Übernimmt die Versicherung dann keine weiteren Kosten, muss diese der Tierhalter begleichen und zahlt zusätzlich die Prämie für das betreffende Jahr.
    • Selbstbehalte berücksichtigen
      Viele Tierversicherer setzen einen Selbstbehalt an, der entweder prozentual oder absolut berechnet wird. Meist liegt der Selbstbehalt bei 10 Prozent der Behandlungskosten, teilweise wird er aber auf bis zu 40 Prozent gehoben. Selbst dann, wenn die Prämien niedrig ausfallen, ist ein hoher Selbstbehalt ein Kontraindikator für diese Versicherung. Einige Versicherungen verlangen zusätzlich, dass der Versicherte die Kosten bis zu einem festgelegten Beitrag pro Jahr selbst trägt.
    • Gesamtkosten im Blick behalten
      Bei den Gesamtkosten sollten alle Selbstbehalte, Prämien und Deckungen berücksichtigt werden, die der betreffende Versicherer bietet. Nur aus der Verbindung Leistung – Deckung – Prämienhöhe kann ein Rückschluss auf die Sinnhaftigkeit der einzelnen Tierversicherung gezogen werden.
    • Wartefristen beachten
      In den meisten Fällen kann die Tierversicherung nicht sofort in Anspruch genommen werden, sondern eine Karenzfrist muss eingehalten werden. Dies ist die Zeit, bis zu der ein Tierhalter warten muss, ehe die Versicherung einen Schadensfall übernimmt. Wichtig: Bestand das gesundheitliche Problem des Tieres bereits bei Abschluss der Versicherung, tritt diese dafür meist nicht in Leistung. Je nach Krankheit kann die Karenzzeit auch länger dauern und bis zu drei Monate angesetzt sein.
    • Besondere Leistungen
      Während die üblichen Behandlungskosten meist übernommen werden, ist das bei Impfungen meist nicht der Fall. Die Versicherungen beteiligen sich zwar teilweise an den Kosten, übernehmen diese aber nicht komplett. Das gilt auch für alternativmedizinische Behandlungen, die das Haustier braucht. Manche Versicherungen setzen hierfür einen Betrag von ca. 500 Franken im Jahr an, andere hingegen beteiligen sich nur an homöopathischen Behandlungen.

Um nun die passende Tierversicherung zu finden, sollten alle diese Punkte verglichen werden. Wichtig ist dabei auch die eigene Einstellung des Tierhalters: Möchte ich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls wirklich alles versuchen, um dem Tier zu helfen? Wie bin ich gegenüber TCM, Homoöpathie und alternativen Behandlungsmöglichkeiten eingestellt? Käme eine Verhaltenstherapie für mein Tier infrage? Aus all diesen Betrachtungen lässt sich das passende Versicherungspaket schnüren.

Fazit: Die beste Tierversicherung verlangt einen umfassenden Vergleich

Die Folgekosten nach der Anschaffung eines Haustieres sind für die meisten Tierhalter wichtig. Ein Krankheitsfall oder ein Unfall kann aber schnell zu immensen Kosten führen, die bestenfalls über eine Tierversicherung abgedeckt sind. Angesichts der Vielzahl der Anbieter lohnt sich ein umfassender Versicherungsvergleich, der sowohl die gebotenen Leistungen, Leistungsausschlüsse und Deckungen als auch eventuelle Karenzzeiten mit einbezieht.

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Prämien 2021 steigen: Versicherte zahlen bis zu zwei Prozent mehr?

Prämien 2021 steigen: Versicherte zahlen bis zu zwei Prozent mehr?

Schon seit Mitte 2020 wird Versicherten in der Schweiz mit dem „Corona-Schock“ gedroht: Krankenkassenprämien sollten für 2021 angeblich um bis zu zwei Prozent steigen. Doch nun können Versicherte aufatmen, denn der angedrohte Schock bleibt aus.

Moderate Erhöhung der Prämien

Die mittlere Krankenkassenprämie stieg seit 1996 jährlich um rund 3,8 Prozent, schon allein aus diesem Grund wären die angedrohten zwei Prozent Erhöhung keine wirkliche Überraschung gewesen. In 2020 wurden die Prämien sogar nur um durchschnittlich 0,2 Prozent angehoben, was lediglich etwas mehr als einen Franken pro Monat für einen Erwachsenen bedeutete. 

Die damit eingeschlagene Richtung wird auch in 2021 anhalten, die meisten Versicherer kündigten moderate Erhöhungen von unter einem Prozent oder sogar Prämiensenkungen an. Lediglich einige Kantone sind als Ausreisser dabei, die tatsächlich an der Zwei-Prozent-Marke kratzen bzw. diese überschreiten.

Die stärksten Anpassungen müssen 2021 Personen ab 26 Jahren hinnehmen und hier in den Kantonen Wallis, Tessin und Jura. Tessin und Wallis waren allerdings auch schon im Jahr davor die Kantone, in denen die Anpassungen am stärksten ausfielen. 

Wallis erhöht sogar zum dritten Mal hintereinander.
Andere Kantone wie Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Obwalden senken die Beiträge, in Basel Stadt, Schwyz, Zürich und Schaffhausen fallen die Prämien sogar schon zum zweiten Mal. Hier die Erhöhungen bzw. Senkungen im Überblick für die einzelnen Kantone:

    • Aargau: – 0,1 Prozent
    • Appenzell Innerrhoden: – 1,6 Prozent
    • Appenzell Ausserrhoden: – 0,1 Prozent
    • Bern: + 0,8 Prozent
    • Basel Landschaft: + 1,3 Prozent
    • Basel Stadt: 0 Prozent
    • Freiburg: + 0,6 Prozent
    • Genf: + 0,6 Prozent
    • Glarus: + 0,1 Prozent
    • Graubünden: +0,4 Prozent
    • Jura: +2 Prozent
    • Luzern: +1,4 Prozent
    • Neuenburg: – 0,2 Prozent
    • Nidwalden: + 1,1 Prozent
    • Obwalden: -0,1 Prozent
    • St. Gallen: + 0,1 Prozent
    • Schaffhausen: – 0,1 Prozent
    • Solothurn: + 0,1 Prozent
    • Schwyz: – 0,1 Prozent
    • Thurgau: + 1,2 Prozent
    • Tessin: + 2,1 Prozent
    • Uri: + 0,8 Prozent
    • Waadt: + 0,9 Prozent
    • Wallis: + 1,6 Prozent
    • Zug: + 0,8 Prozent
    • Zürich: – 0,7 Prozent

Der weitere Weg der Krankenkassenprämien

Wie sich die Prämien in Zukunft genau entwickeln werden, kann derzeit noch niemand sagen. Wahrscheinlich ist aber, dass sie weiterhin steigen, wobei ein moderater Anstieg laut BAG das Ziel sein sollte. Der Bundesrat hat daher angesichts des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts eine Senkung der Reserven vorgeschlagen. Diese Reserve liegt aktuell bei rund elf Milliarden Franken, was laut Bundesrat viel zu hoch sei.

Fakt ist aber erst einmal, dass die Sorgen der meisten Schweizer unbegründet sind und dass die Prämien deutlich weniger stark steigen als befürchtet. Der Grund für die Ängste war und ist die Corona-Krise, die hohe Ausgaben verursacht und nach Annahme vieler zum Steigen der Prämien führen könnte.

Fazit: Keine starken Steigerungen und kein Corona-Schock

Nur wenige Kantone zeigen sich als Ausreisser und erhöhen die Prämien für die Krankenkassen ab 2021 um rund zwei Prozent. Viele Kassen senken die Prämien, wobei sich vor allem für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren ein grosses Sparpotenzial ergibt. 

Diese Versichertengruppe war schon im Jahr zuvor mit Senkungen bedacht worden, jetzt werden die Prämien erneut fallen. Ob und wie sich die Beiträge ab 2022 entwickeln und ob hohe Ausgaben der Krankenkassen dann an die Versicherten weitergegeben werden, bleibt abzuwarten.

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Vergleich der Krankenkassen auf verschiedenen Vergleichsportalen

Vergleich der Krankenkassen auf verschiedenen Vergleichsportalen

Verschiedene Vergleichsportale im Internet bieten einen Vergleich der Krankenversicherungen in der Schweiz an. Dabei gehen sie nach unterschiedlichen Bewertungskriterien vor.

Im Folgenden nun die Tabelle (Stand 14. 10.2020) mit der Übersicht über die zehn Krankenversicherungen, die bei neotralo.ch berücksichtigt wurden und die auch von den meisten anderen grossen Vergleichsportalen eine Auswertung erfahren haben.

KrankenkasseBewertung durchPlatzNote
SWICA
neotralo.ch14,6/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch1Note 5,4
moneyland.ch28,2/10
k-tipp176,7 Prozent
Helsana
neotralo.ch24,4/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch47,8/10
k-tippnicht bewertet
CSS
neotralo.ch34,2/5
comparis.ch2Note 5,3
bonus.ch4Note 5,1
moneyland.ch67,5/10
k-tipp563,9 Prozent
Agrisano
neotralo.ch44,1/5
comparis.chnicht bewertet
bonus.chnicht bewertet
moneyland.ch18,5/10
k-tippnicht bewertet
Sanitas
neotralo.ch54/5
comparis.ch1Note 5,4
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch37,9/10
k-tipp274,7 Prozent
Atupri
neotralo.ch64/5
comparis.ch3Note 5,2
bonus.ch3Note 5,2
moneyland.ch37,9/10
k-tippnicht bewertet
Concordia
neotralo.ch74/5
comparis.ch3Note 5,2
bonus.ch2Note 5,3
moneyland.ch57,7/10
k-tipp365,9 Prozent
Assura
neotralo.ch83,6/5
comparis.ch7Note 4,7
bonus.ch8Note 4,7
moneyland.ch106,7/10
k-tipp939,2 Prozent
Mutuel
neotralo.ch93,5/5
comparis.ch5Note 5,0
bonus.ch9Note 4,6
moneyland.ch77,1/10
k-tipp1049,1 Prozent
EasySana
neotralo.ch103,5/5
comparis.ch4Note 5,1
bonus.ch4Note 5,1
moneyland.chnicht bewertet
k-tippnicht bewertet

In der Regel liegen aber die Prämien, Erhöhungen der Prämien sowie die Kundenzufriedenheit in puncto Service und Leistungen ganz vorn und werden entsprechend gewichtet. Nicht alle Vergleichsportale stellen die Umfrageergebnisse transparent dar und legen eine Rangliste für die Krankenversicherungen an.

Auf neotralo.ch findet sich eine solche Tabelle, die ein guter Anhaltspunkt für die Auswahl der passenden Krankenversicherung ist. Andere wiederum nennen nur die besten und die schlechtesten Versicherungen einer Umfrage oder haben kleine Krankenkassen nicht bewertet. In der Tabelle sind die Plätze nach den auf den jeweiligen Portalen ersichtlichen Ranglisten vergeben bzw. nach der Punktvergabe.

Ersichtlich wird daraus, dass die SWICA (wieder einmal) sehr gut abschliesst. Diese Versicherung schafft es immer wieder, ihre Kunden von ihrer Qualität zu überzeugen. Prämien, Kundenservice und Leistungen stimmen und so erreicht die SWICA bereits in mehreren Jahren hintereinander Bestnoten.
Auch die Helsana weiss zu überzeugen, wird bei k-tipp aber nicht bewertet. Die CSS hingegen präsentiert sich eher durchwachsen. Hier zeigen sich die Ergebnisse einer Kundenbefragung in besonders eindrücklicher Form. Denn die befragten Kunden der Krankenkasse, die bisher nur gute Erfahrungen hatten, stehen den Kunden mit sehr negativen Erlebnissen gegenüber. Daraus folgt, dass sich eine durchwachsene Rangvergabe ergibt.

Interessant ist das Ergebnis für die Agrisano. Diese Krankenversicherung wurde nur von zwei der genannten fünf Vergleichsportale bewertet und erhält von diesen sehr gute Noten (neotralo.ch: Rang 4, moneyland.ch: Rang 1). Die übrigen Portale haben die Versicherungen nicht berücksichtigt, dabei sind die befragten Kunden doch sehr zufrieden. Somit könnte die Agrisano durchaus eine ernst zu nehmende Konkurrenz für die SWICA sein, die sich bisher immer noch als Platzhirsch zu behaupten weiss.

Besonders schlecht hat die Mutuel abgeschnitten, mit dieser Krankenversicherung sind nur wenige Kunden wirklich zufrieden. Grund sind vor allem beantragte Rückzahlungen, die auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht ausgezahlt werden. Der Kundenservice wird allgemein als sehr schlecht bewertet, häufige Rückfragen und eine schlechte Erreichbarkeit scheinen diese Krankenversicherung zu kennzeichnen. Auch wenn es durchaus zufriedene Kunden gibt, so sind dies doch offenbar diejenigen, die noch keine wirklichen Leistungen von der Mutuel beziehen mussten, sondern die ihre Bewertung einzig auf den niedrigen Prämien aufbauen. Diese Bewertung kann nach einer Leistungsbeanspruchung durchaus anders ausfallen.

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Alle Schweizer Cyberversicherungen im Vergleich

Alle Schweizer Cyberversicherungen im Vergleich

Die nachfolgende Tabelle stellt verschiedene Anbieter von Cyberversicherungen gegenüber. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal immer mehr Versicherungen dazukommen und ebenfalls ähnliche Versicherungen anbieten. Ein Vergleich auf neotralo.ch hilft dabei, die passende Cyberversicherung für das Unternehmen oder für Privat zu finden.

VersicherungDeckungshöhenKostenVorteileNachteile
Allianz- Bargeldvorschuss bis CHF 2‘000 bei Diebstahl oder Raubderzeit CHF 41’50 - für Privatpersonen- nur als Zusatz zur Hausratversicherung
-Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 10‘000- kein Selbstbehalt nötig- keine Deckung für Datenverluste
- Kartenmissbrauch: bis CHF 10‘000
-Schäden Onlineshopping: bis CHF 10‘000
- Persönlichkeitsverletzung: bis CHF 10‘000
- Rechtsschutz bis CHF 10‘000
AXA-ARAG-Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 5‘000derzeit CHF 62 für Einzelpersonen und CHF 72,50 für Familien (bei Zusatz zur Rechtsschutzversicherung: CHF 47 bzw. CHF 58)-  für Privatpersonen- keine Deckung für Datenverluste
-Kartenmissbrauch: bis CHF 10‘000 (CHF 5‘000 bei Onlineverträgen)- kein Selbstbehalt nötig
-Schäden Onlineshopping: bis CHF 5‘000- als Einzelversicherung abschliessbar
- Persönlichkeitsverletzung: bis CHF 5‘000- auch als Zusatz zur Rechtsschutzversicherung zu buchen
- Rechtsschutz bis CHF 10‘000
Baloise-Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 20‘000derzeit zwischen CHF 35 und 59 für Einzelpersonen, Familien zwischen CHF 53 und 89- Kostenübernahme für Datenrettung bis CHF 20‘000 pro Schadensfall- Selbstbehalt in Höhe von CHF 50 pro Schadensfall
-Kartenmissbrauch: bis CHF 20‘000- hohe Leistungen
-Schäden Onlineshopping: bis CHF 20‘000
- Persönlichkeitsverletzung: bis CHF 20‘000 (Kosten für psychologische Beratung bis CHF 3‘000)
- Rechtsschutz bis CHF 20‘000
Die Mobiliar- Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 20‘000derzeit CHF 53’25 für Einzelpersonen und CHF 69,70 für Familien - für Privatpersonen- nur als Zusatz zur Hausratversicherung
- Kartenmissbrauch: bis CHF 20‘000- kein Selbstbehalt nötig- Leistungen bei Schäden Onlinebanking und weitere max. 3 x pro Jahr
- Schäden Onlineshopping: bis CHF 20‘000- kostenloser Datenspeicher bis 100 MB pro Haushaltsmitglied
- Persönlichkeitsverletzung: bis CHF 20‘000
- Rechtsschutz bis CHF 20‘000
- Übernahme Kosten Datenrettung bis CHF 5‘000
Generali- Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 10‘000derzeit CHF 140 für Einzelpersonen und CHF 160 für Familien - für Privatpersonen und Unternehmen- Selbstbehalt mind. CHF 50 oder 10 Prozent des Schadens
- Kartenmissbrauch: bis CHF 20‘000- als Zusatz zur Hausratsversicherung oder als Einzelversicherung abschliessbar
- Schäden Onlineshopping: bis CHF 20‘000- Übernahme Kosten Datenrettung
- Persönlichkeitsverletzung: bis CHF 10‘000
- Rechtsschutz bis CHF 10‘000
Groupe Mutuel- Schäden bei Onlinebanking sowie Vermögensschäden: bis CHF 10‘000derzeit CHF 70 - für Privatpersonen- als Einzelversicherung abschliessbar
- Schäden Onlineshopping, Persönlichkeitsverletzungen, Rechtsschutz: bis CHF 10‘000 bei externem Rechtsbeistand, ansonsten unbegrenzt- kein Selbstbehalt nötig- keine Deckung für Datenverluste
- unbegrenzte Leistungen bei Nutzung internen Rechtsbeistands - Leistungen bei externem Rechtsbeistand begrenzt
Zurich- Eigenschadendeckungab CHF 360- auf kleine und mittlere Unternehmen angepasst- teilweise Doppelversicherung möglich
- Absicherung gegen Drittschäden-       Eigenschäden mit versichert
- Cyber-Erpressung und Cyper-Terror
- Krisenmanagement
Helvetia- Ersatz Vermögensschäden durch ManipulationBeiträge müssen per Angebot erfragt werden- massgeschneiderter Leistungsumfang möglich- Selbstbehalt möglich
- Datenrettung- für Unternehmen aller Grössen abschliessbar- Leistungen in der Höhe begrenzt
- Drittschäden- Erstattung von laufenden Fixkosten möglich
-Eigenschäden- Teilnahme an Awareness-Programm möglich
- Schutz bei Urheberrechtsverstössen
- Internetbetrug und arglistige Täuschung
- optional: Schäden durch Ertragsausfall
Chubb- Schäden aufgrund von BetriebsunterbrechungenBeiträge müssen per Angebot erfragt werden- umfassendes und individuell abgestimmtes Leistungspaket möglich
- Datenwiederherstellung
- Aufwendungen für Notfallmassnahmen
- Rechtskosten
- Aufwendungen für die Krisenkommunikation
- Haftung aufgrund von Datenschutzverletzungen
- Haftung aufgrund unbefugter Nutzung Ihres Netzwerks
- Cybererpressungszahlungen
- Online-Medien-Haftung
- Aufwendungen für aufsichtsbehördliche Untersuchungen
Markel- individueller Leistungsumfang mit abgestimmten Deckungshöhen je nach Unternehmen und Branche - keine Übersicht über Beiträge, müssen direkt angefragt werden- massgeschneiderter Leistungsumfang möglich- nicht für Privatpersonen
-  für Unternehmen- Mindestselbstbehalt von CHF 500 pro Schadensfall
- Selbstbehalte bis CHF 5‘000 frei wählbar
- auch Eigenschäden versichert

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Cyberangriffe: So schützen Sie sich

Cyberangriffe: So schützen Sie sich!

Nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen müssen sich vor Cyberangriffen schützen. Dabei stehen diese einem möglichen Angriff meist noch sorgloser gegenüber, wohl frei nach dem Motto: „Was soll es bei mir schon zu holen geben?“ Hacker „fischen“ meist auf gut Glück und werden doch nicht selten fündig. Zugangsdaten zum Onlinekonto, die Kreditkartenummer und Passwörter für das Onlineshopping sind besonders beliebt und vor allem gewinnbringend. Der Schaden für den Betroffenen ist hierbei freilich besonders gross.

So kann sich jeder vor Cyberangriffen schützen

Im Grunde gilt auch für Privatpersonen, was für Unternehmen zum Schutz vor Cyberangriffen wichtig ist. Firewall eingeschaltet lassen, Virenschutz aktuell halten und möglichst komplizierte und für jede Seite verschiedene Passwörter verwenden. Dies macht es Hackern besonders schwer. Dabei sollten Anwender nicht nur an den PC, sondern auch an das Smartphone oder Tablet denken! Diese Tipps schützen vor Cyberangriffen:

    • Bildschirmsperre bei Smartphone und Tablet anstellen
      Experten sprechen von Fahrlässigkeit, wenn jemand keine Bildschirmsperre für sein Smartphone oder Tablet verwendet. Die Folge: Wenn das Gerät gestohlen wird, hat der Dieb sofort Zugriff darauf und kann von hier aus die vorhandenen und nicht selten ungeschützten Apps nutzen. Fachleute raten zudem dazu, lieber auf Geräte mit iOS zu setzen, denn Android-Geräte seien deutlich anfälliger für Angriffe und würden Hacker eher hineinlassen. Wichtig sei es ausserdem, die Daten auch aus der Ferne löschen zu können, sodass diese bei einem Diebstahl umgehend entfernt werden können. Des Weiteren sollten Nutzer, wenn sie das Smartphone verkaufen oder an den Arbeitgeber zurückgeben, an eine vollständige Löschung der Daten denken und dazu ggf. einen Fachmann hinzuziehen. Viele Daten lassen sich nämlich auch nach dem Löschen wiederherstellen!

    • Messenger und E-Mail beachten
      Kaum ein Nutzer weiss, dass rund 90 Prozent aller E-Mails nicht komplett verschlüsselt sind. Damit wird aber klar, warum sensible Daten nichts in einer E-Mail zu suchen haben. Ausserdem sollte sich niemand zur Nutzung von Nachrichtendiensten in öffentliche WLAN-Netzwerke einloggen. Diese sind nicht geschützt und Nachrichten, die von hier aus verschickt werden, sind besonders leicht zu entschlüsseln. Experten raten zudem dazu, lieber auf Schweizer Anbieter zu setzen als auf weltweit tätige Konzerne, die bereits mehrfach wegen Hackerangriffen in den Schlagzeilen waren.

    • Zusätzlich Daten speichern
      Die Cloud ist eine feine Erfindung: Hier können Daten von überall aus gespeichert und abgerufen werden, gleichzeitig wird kein Speicherplatz auf dem eigenen Gerät verbraucht. Doch auch bei diesen Daten gilt, dass sie regelmässig auf einer externen Festplatte abgespeichert werden sollten. Der Grund: Wurde dein Cryptoblocker angewendet, sind die Daten nicht mehr nutzbar. Das Back-up hilft bei der Wiederherstellung. Dennoch: Der Aufwand für Hacker, an die Daten in einer Cloud zu kommen, ist sehr hoch. Doch auch für Nutzer hat die Cloud Nachteile, denn hier gibt es einen gewissen Verlust über die Kontrolle der gespeicherten Daten, ausserdem wird das Back-up spätestens dann gebraucht, wenn die Cloud ausfällt. Und das kann auch ganz ohne Hackerangriff passieren!

    • Keine Daten herausgeben
      Ein Punkt, der immer wieder gern vergessen wird: Kein Unternehmen fragt Passwörter oder sensible Daten per E-Mail ab! Daher: Solche Nachfragen bitte gleich als Spam markieren und in den Papierkorb verschieben. Sie dienen nur der Datensammlung und dem unerlaubten Zugriff auf diverse Konten.

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Cyberangriffe: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Cyberangriffe: So schützen Sie Ihr Unternehmen

Die Grösse eines Unternehmens ist für Hacker irrelevant, daher müssen sich kleine Unternehmen ebenso vor Cyberangriffen schützen wie grosse Konzerne. Betroffen sein kann jede Firma, daher sollten einige grundlegende Dinge beachtet werden. Die Cyberversicherung kann zwar einen entstandenen Schaden zumindest zum Teil ausgleichen, wichtiger ist es aber, diesen gar nicht erst entstehen zu lassen.

Diese Tipps schützen Unternehmen vor Cyberangriffen

Die folgenden Expertentipps helfen Unternehmen jedweder Grösse dabei, sich vor Cyberangriffen besser zu schützen. Dennoch: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nie, daher ist der Abschluss der Cyberversicherung empfehlenswert.

    • Training der Mitarbeiter
      Nur Mitarbeiter, die sich der Gefahren aus dem Internet bewusst sind, können sich entsprechend verhalten und schützen. Regelmässige Weiterbildungen zum Thema sollten daher für alle Unternehmen Pflicht sein.

    • Sichere Passwörter
      Mittlerweile werden bereits systemseitig sichere Passwörter verlangt. Diese nutzen aber kaum etwas, wenn sie gleichzeitig für verschiedene Portale und Anwendungen genutzt werden. Daher: Voreingestellte Passwörter sollten geändert, für unterschiedliche Anwendungen auch verschieden verwendet werden. Passwörter sollten nie auf einem firmeneigenen Gerät gespeichert werden. Ausserdem sind lange Passwörter zu bevorzugen, die aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen bzw. Symbolen bestehen.

    • Software aktuell halten
      Sicherheitsupdates sollten immer auf dem neuesten Stand sein, was bedeutet, dass diese regelmässig heruntergeladen werden müssen. Betriebssystem, Anwendersoftwares und Apps müssen stets aktualisiert werden.

    • Datensicherung gewährleisten
      Daten, die wirklich wichtig sind, sollten unbedingt auf einer externen Festplatte gespeichert werden. Diese Festplatte muss vom Rechner getrennt werden, nur dann sind die Daten für Kriminelle nicht zu erreichen. Ausserdem ist die Wiederherstellung der Daten nach einem Angriff mit der externen Festplatte problemlos möglich.

    • Auf Sicherheitsmängel überprüfen
      Eine Webseite sollte geschützt und regelmässig von Experten auf Sicherheit und einwandfreie Programmierung überprüft werden. Veraltete Webseiten sind ein beliebtes Eingangstor für Cyberkriminelle.

    • Firewalls nutzen
      Häufig gelangen Hacker über eine gefakte Fernwartung in das Firmennetzwerk. Hier ist nicht nur Vorsicht geboten, sondern auch eine eingeschaltete Firewall! Diese kann als Conditional Firewall über einen Schalter ein- und ausgeschaltet werden, sodass diese nur bei Bedarf ausgestellt wird.

    • Daten nur für privilegierte Mitarbeiter zugänglich machen
      Nicht jeder Mitarbeiter muss Zugriff auf alle Firmendaten haben. Es lohnt sich daher, den Datenzugang zu privilegieren. Das „Need-to-know“-Prinzip erlaubt den Zugriff auf die Daten für die Mitarbeiter, die damit arbeiten müssen, alle anderen werden praktisch ausgesperrt. Ein möglicher Schaden werde damit auf das Minimum reduziert, erklären Experten.

    • Zugriffe überwachen
      Die Datenzugriffe sollten kontinuierlich überwacht werden. Zeigt sich dabei ein abnormaler häufiger oder umfangreicher Datenzugriff, sollte ein automatischer Stopp erfolgen. In solchen Fällen kommt es häufig vor, dass ein Angreifer gerade versucht, sensible Daten zu exfiltrieren oder die Daten des Firmennetzwerks zu verschlüsseln, damit sie zur Nutzung gesperrt sind. Eine UBA (intelligente Analyse des Nutzerverhaltens) hilft dabei, solche Fälle zu enttarnen.

    • Notfallplan bereithalten
      Ganz wichtig für jedes Unternehmen: Es braucht einen Notfallplan! Jeder verantwortliche Mitarbeiter muss genau wissen, was bei einem Hackerangriff zu tun ist, welche Schritte einzuleiten sind und wie die Daten bestmöglich geschützt werden können. Der Notfallplan hilft dabei, Schäden zu reduzieren sowie effizient und effektiv auf einen Angriff reagieren zu können.

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Wozu dient eine Cyberversicherung?

Wozu dient eine Cyberversicherung?

Der Alltag der meisten Menschen wird zunehmend digital gesteuert. Nicht zuletzt durch die Umstellung auf ein Smart Home wird der Anteil der Netznutzung immer weiter vergrössert. Gleichzeitig steigen damit aber die Risiken, denn eine verstärkte Nutzung bedeutet gleichzeitig auch mehr Angriffspunkte für Hacker. Auch Unternehmen wissen um die Gefahr, denn ihre Anlagen, Maschinen und gesamten technischen Geräte kommunizieren miteinander, steuern die Produktionsprozesse und sind im Geschäftsalltag unverzichtbar.

Die Notwendigkeit der Cyberversicherung

Mithilfe einer Cyberversicherung soll erreicht werden, dass die Schäden, die durch einen Hackerangriff am Netzwerk entstehen, zumindest finanziell beseitigt oder zumindest gemildert werden. Als im Jahr 2017 ein gross angelegter Hackerangriff viele weltweit tätige Konzerne in der Schweiz lahmlegte, kam es zu einigen vielen Millionen US-Dollar betragenen Schäden, die vor allem durch die dank fehlender Computertechnik ausgefallenen Produktions- und Kommunikationsprozesse entstanden sind.

Kann ein Unternehmen plötzlich nur noch eingeschränkte arbeiten, weil Rechner und Server ausser Betrieb sind, bricht der Umsatz direkt ein. Die Cyberversicherung deckt verschiedene Schadensfälle ab, wobei die Ausgestaltung der einzelnen Leistungspakete individuell verschieden ist und je nach Anbieter anders vereinbart werden kann. Zudem unterscheiden sich die Leistungen für Unternehmen und Privatpersonen teils erheblich.

Fazit: Jeder, der sich im Internet bewegt, muss damit rechnen, angegriffen zu werden. Die Gefahr erhöht sich jedoch je nach Intensität der Internetnutzung und wer sämtliche geschäftlichen Angelegenheiten, Bestellungen, Kontobuchungen und Gerätesteuerungen online vornimmt, muss mit grossen Schäden bei einem Hackerangriff rechnen. Für Unternehmen gilt, dass ein Stillstand der Produktion zu einem nicht direkt wieder gut zu machenden Schaden führen kann. Zudem können Kunden und Geschäftskontakte ebenfalls geschädigt werden. Die Cyberversicherung ist daher absolut notwendig!

Typische Schadensfälle, die abgedeckt werden

Sind Festplatten aufgrund von Viren oder Trojanern beschädigt worden, übernehmen die Schweizer Cyberversicherungen die Kosten für die Datenrettung. Dies ist ein grosser Unterschied zu den Versicherern, die sich mit ihren Leistungen an Privatpersonen richten, denn dort ist die Datenrettung meist ausgeschlossen.

Die Rettungskosten für Unternehmen sind im Bereich Datenverlust beschränkt und belaufen sich auf bis zu 20‘000 Franken. Es gibt seitens der Versicherung jedoch keine Garantie für die Rettung der Daten.
Ein weiterer Leistungsbereich umfasst Identitätsdiebstähle. Durch gestohlene Identitäten werden häufig betrügerische Transaktionen durchgeführt, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen treffen können.

So werden unter anderem Kredit- und Firmenkarten missbraucht, was hohe Vermögensschäden nach sich ziehen kann. Viele Versicherer schliessen jedoch Schäden durch das Online Banking oder durch mobiles Bezahlen von vornherein aus.

Auch der Bereich des Onlineshoppings trifft Unternehmen meist weniger, wenngleich sie auch mehr und mehr auf Bestellungen über das Internet setzen. Wer als Unternehmer weiss, dass Einkauf und Vertrieb vorrangig über das Internet vorgenommen werden, sollte sich unbedingt diesbezüglich absichern und einen entsprechenden Versicherungsschutz in die Cyberversicherung mit aufnehmen.

Entschädigungen bzw. Leistungen bei Persönlichkeitsverletzungen sind ebenfalls im Leistungsumfang der Versicherer enthalten. Des Weiteren muss der Rechtsschutz hinzugerechnet werden, der zumindest für die erste Beratung im Schadensfall wichtig ist. Je nach Anbieter ist ein kompletter Rechtsbeistand im Leistungsumfang enthalten oder die Summe für diesen ist gedeckelt.

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Cyberversicherung: Diese Anbieter gibt es in der Schweiz

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Längst nicht jede Versicherung bietet eine Cyberversicherung an. In der Schweiz gibt es bislang nur wenige Anbieter, die einen Schutz vor Cyberattacken offerieren, zudem sind nicht alle als Einzelversicherungen abzuschliessen.

Diese Versicherer gibt es aktuell:

 

Anbieter
Lösung im Vergleich
Allianz
Geboten wird ein Online- und Kaufschutzbrief, dieser ist zusätzlich zur normalen Hausratversicherung abzuschliessen. Versichert sind hier alle üblichen Risiken, ein möglicher Datenverlust jedoch ist nicht inbegriffen. Ein Selbstbehalt ist nicht nötig, der Versicherer bietet eine Bargeldvorschuss in Höhe von CHF 2‘000 bei Diebstahl oder Raub. Der Rechtsschutz gilt weltweit.
AXA-ARAG
Diese Cyberversicherung ist als Einzelversicherung abschliessbar und schliesst ebenfalls Schäden durch Datenverlust aus. Die Höhe der jeweils zu ersetzenden Kosten ist gedeckelt. Alternativ ist beim gleichen Anbieter eine Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Die maximale Versicherungssumme beträgt dann bis zu einer Million Schweizer Franken für das gesamte Versicherungsjahr. Eine Deckung für einen möglichen Datenverlust ist dennoch nicht möglich.
Baloise
Die Baloise bietet eine wirkliche Cyberversicherung, die bei dem Anbieter auch diesen Namen trägt und nicht auf Rechtsschutzleistungen beschränkt ist. Die Versicherung kann unabhängig von anderen Produkten abgeschlossen werden und ist in unterschiedlichen Varianten buchbar. Datenverlust ist hier mit inbegriffen, auch für die anderen Schäden wie Kartenmissbrauch oder Persönlichkeitsverletzung werden Entschädigungsleistungen gewährt, die sich nicht auf einen reinen Rechtsschutz wie bei den erstgenannten Anbietern beschränken. Je nach Versicherungsfall ist jedoch der Rechtsschutz inklusive.
Die Mobiliar
Diese Versicherung offerierte ein Cyberschutz-Leistungspaket, das nur in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden kann und sich damit an Privatpersonen wendet. Die Varianten „Classic“ oder „Familie“ können gebucht werden, eine Rechtsschutzversicherung ist bis zu einer Schadenshöhe von 20‘000 CHF enthalten. Ein Selbstbehalt ist nicht nötig.
Generali
Auch die Generali bietet eine Cyberversicherung, diese kann als Einzelversicherung oder in Ergänzung der Hausratversicherung gebucht werden. Der Selbstbehalt wird hier mit 10 Prozent vereinbart, mindestens müssen 50 Euro pro Schadensfall selbst getragen werden. Schutz bei Datenverlust, Kostenübernahme bei Vermögensschäden und Rechtsschutzkosten in beschränkter Höhe sind bei diesem Anbieter regulär enthalten. Die Rechtsschutzkosten sind dabei auf 10‘000 Franken pro Schadensfall beschränkt.
Groupe Mutuel
Auch dieser Anbieter offeriert eine Einzelversicherung ohne Selbstbehalt. Eine Schadensübernahme bei Datenverlust ist nicht möglich, eine unbegrenzte Rechtsschutzleistung ist möglich, wenn Experten der Dextra den Fall übernehmen. Ansonsten gelten 10‘000 Franken als Obergrenze für einen Rechtsbeistand, wobei dieser nur im Zusammenhang mit Schäden am Persönlichkeitsrecht und bei Online-Verträgen genutzt werden kann.
Zürich
Die Züricher Versicherungsgesellschaft AG bietet eine Cyberversicherung, die für Firmen separat abschliessbar ist. Datenverlust und das Hinzuziehen von Experten werden übernommen, zudem stehen eigene Experten rund um die Uhr telefonisch zur Beratung bei Cyberattacken bereit.
Helvetia
Wie andere Versicherer auch bietet nun auch die Helvetia eine Cyberversicherung an, die Leistungen sind mit denen der Zurich Versicherung zu vergleichen. Zusätzlich bietet die Helvetia Sicherheitschecks für Unternehmen sowie Sicherheitstrainings für Mitarbeiter der Kundenunternehmen an.
Chubb Versicherungen
Diese Versicherer bietet ein besonders umfassendes Leistungspaket für Firmenkunden. Enthalten sind alle üblichen Cybersecurity-Leistungen, dazu kommt auch eine Leistung bei Online-Medien-Haftungen sowie Aufwendungen für aufsichtsbehördliche Haftungen. Ausserdem steht ein spezialisiertes Cyber-Notfallteam bereit.
Markel Versicherungen
Der Versicherer besitzt eine Zweigniederlassung in Zürich und bietet einen massgeschneiderten Versicherungsschutz für Freiberufler, Selbstständige und KMU. Der Selbstbehalt ist hier auf CH 500 pro Schadensfall gesetzt, der Versicherungsschutz gilt weltweit.

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