Rechtsschutz bei Scheidung: Was zahlt die Versicherung?

Rechtsschutz bei Scheidung: Was zahlt die Versicherung?

Mittlerweile werden in der Schweiz rund 40 Prozent aller Ehen wieder geschieden, die Zahl ist auch weiterhin zunehmend. Dabei verursachen Scheidungen nicht selten hohe Kosten, die im fünfstelligen Bereich liegen können. Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten abdeckt, ist daher mehr als verständlich.

Rechtsschutzversicherungen bieten keinen Rundum-Schutz

Der Anteil der Paare, die sich nach der Hochzeit wieder scheiden lassen, wächst und wächst. Mittlerweile ist dieser auf rund 40 Prozent gestiegen. Da die Kosten für eine rechtlich sichere Scheidung leicht 10´000 Schweizer Franken übersteigen können, ist die Frage nach der Beanspruchung einer Rechtsschutzversicherung verständlich. 

Doch: Die meisten Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz decken die Kosten, die bei einer Scheidung anfallen, nicht! Im besten Fall findet sich im Versicherungsvertrag eine Regelung, die wenigstens einen Teil der Kosten zusichert. Dieser Teil ist aber sehr gering und beläuft sich meist auf gerade einmal 500 Franken pro Scheidung. Teilweise wird eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung zur Scheidung oder zur Mediation offeriert. Damit sind die Kosten der Scheidung aber längst nicht abgesichert und so kann eine Trennung zur finanziellen Falle werden.

Schlupflöcher für die Rechtsschutzversicherung

Die meisten Besitzer einer Rechtsschutzversicherung fühlen sich gut abgesichert, doch die Erkenntnis, dass dies nicht der Fall ist, kommt bei der Scheidung: Genau dieser Fall ist nämlich nicht abgedeckt! Der Clou dahinter: Die Rechtsschutzversicherer schauen sehr genau hin, in welchen Bereichen es am häufigsten Streit gibt – und schliessen genau diese Bereiche dann aus. 

Ein Fakt, den Verbraucherschützer schon seit Langem kritisieren, dennoch fühlen sich die meisten Versicherten sehr gut geschützt. Bis zum Tag der Wahrheit, wenn sich Zeit, dass bei Erbschaftsstreitigkeiten und bei familienrechtlichen Prozessen eben kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt übrigens auch im Steuer-, Bau- und Arbeitsrecht, hier schränken die Versicherer ihren Schutz ebenfalls immer weiter ein.

Doch selbst in dem Fall, wenn der Versicherer mit seiner Police einen spezifischen Rechtsstreit abdeckt, kann es sein, dass dieser eben nicht inbegriffen ist und dass die Übernahme der Prozesskosten abgelehnt wird. Dafür schätzt die Versicherung die Erfolgsaussichten des Streits ein. Kommt sie zu dem Schluss, dass die Chancen auf Erfolg gering sind, kann sie die Kostenübernahme verweigern. 

Mittlerweile wird die Rechtsschutzversicherung von Verbraucherschützern nur noch für den Verkehrsbereich uneingeschränkt empfohlen. Wer sich bei einer Scheidung auf seine Versicherung berufen will, wird jedoch in den meisten Fällen (fast) leer ausgehen.

Aspekte der Rechtsschutzversicherung in der Schweiz

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz nicht verpflichtend nötig, teilweise jedoch sinnvoll. Sie soll die oft hohen Kosten abdecken, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen, sodass Betroffene auch dann recht bekommen können, selbst wenn sie aufgrund der eigenen finanziellen Situation nicht in der Lage wären, einen Rechtsstreit zu führen. 

Darüber hinaus soll die Rechtsschutzversicherung dabei helfen, sich durch Experten beraten und die eigene Rechtslage fachkundig begutachten zu lassen. Wird durch die Versicherung der Bereich der Rechtsberatung abgedeckt, kann zumindest diese Leistung bei einer Scheidung in Anspruch genommen werden. Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollte jedoch frühzeitig mit dem Versicherer geklärt werden, denn nicht selten versuchen die Anbieter, sich aus den Leistungen zu winden.

Fazit: Rechtsschutzversicherungen decken keine Scheidungen ab

Eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich deckt in der Regel nicht die Kosten für eine Scheidung ab. Vielmehr werden hier nur teilweise Lösungen angeboten wie die Übernahme von 500 Franken pro Scheidung. 

Wird wenigstens der Bereich der Rechtberatung durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sind die Inhaber dieser Versicherung zumindest bei den oft recht teuren Beratungen abgesichert. Die eigentlichen Prozesskosten müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Tipp: Da die Zahlen der Scheidungen in der Schweiz immer weiter steigen, sollte bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung auf die Abdeckung der Scheidungsfälle geachtet werden.

 

Teilen

Rechtsschutzversicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zusatzversicherung kündigen: So kündigen Versicherte

Zusatzversicherung kündigen: So kündigen Versicherte

In der Grundversicherung müssen Schweizer Krankenkassen alle Antragsteller auf eine Mitgliedschaft aufnehmen. In der Zusatzversicherung gilt das nicht, hier können bestimmte Risikoprofile zur Ablehnung führen. Daher ist es wichtig, eine Zusatzversicherung erst dann zu kündigen, wenn bereits die Zusage durch eine andere Versicherung vorliegt.

Aufnahmebestätigung der anderen Zusatzversicherung abwarten

Die ambulante oder stationäre Zusatzversicherung setzt Grenzen in Bezug auf Alter, Wohnort, Krankengeschichte und Geschlecht des Antragstellers und entscheidet nach einem individuell erstellten Risikoprofil darüber, ob jemand in der Versicherung angenommen wird oder nicht. Daher der wichtigste Tipp: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung nur dann, wenn Sie bereits eine andere Versicherung sicher in der Tasche haben! Das gilt natürlich nur, wenn Sie auch weiterhin eine Zusatzversicherung haben möchten. Der Grund: Lehnt die neue Zusatzversicherung Ihren Aufnahmeantrag ab und bestätigt die frühere Versicherung die Kündigung, können Sie gänzlich ohne Versicherung dastehen.

Wichtig: Mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung binden Sie sich in der Regel für mindestens ein Jahr. Manche Versicherer bieten auch mehrjährige Verträge, aus denen Sie nicht ohne Weiteres wieder herauskommen. Dafür sind dort die Prämien meist günstiger. Die Berücksichtigung der Mindestlaufzeit ist vor dem Hintergrund wichtig, dass Sie die Versicherung nicht vor Ablauf dieser Zeitspanne kündigen können. 

Übliche Kündigungsfristen belaufen sich auf drei Monate bei einer einjährigen Zusatzversicherung, teilweise sind es sogar sechs Monate. In der Regel gilt das Ende des Kalenderjahres als massgeblich für den Kündigungszeitpunkt und die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine Zusatzversicherung, die nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sich automatisch.

Kündigung bei Erhöhung der Prämie

Erhöht der Versicherer die Prämie, kommt eine spezielle Frist für die Kündigung zur Anwendung. Wichtig ist hier, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu kennen, denn die Versicherer bieten unterschiedliche Modalitäten betreffs der Kündigung bei Prämienerhöhung. Bei einigen ist es möglich, die schriftliche Kündigung bis Ende des Jahres einzureichen, andere lassen die Frist nur bis Ende November und wieder andere setzen eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung als Zeitraum für eine mögliche Kündigung an.

Eine ausserordentliche Kündigung darf zudem eingereicht werden, wenn Sie in der Krankenkasse in eine höhere Altersstufe, die damit teurer wird, eingruppiert werden.

Tipp: Die frühzeitige Kündigung ist keine Option, wenn Sie umgezogen sind und aus diesem Grund eine höhere Prämie anfällt. Auch dann, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt wegfällt, darf keine frühzeitige Kündigung eingereicht werden.

Ebenfalls bitte beachten: Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse und hier zum Beispiel die Spital- und die Zahnzusatzversicherung geführt, müssen die individuellen Regelungen der Kasse beachtet werden. Manche Kassen erlauben eine komplette Kündigung aller Zusatzversicherungen bei Prämienerhöhung, andere beschränken dieses Recht auf die Zusatzversicherung, deren Prämie erhöht worden ist.

Frühzeitig kündigen nach einem Schadensfall

Musste ein Schadensfall reguliert werden, besteht das Recht auf eine frühzeitige Kündigung. Diese kann bis zur Geldleistung der Versicherung erfolgen. Bei einjährigen Verträgen ist hier in der Regel dennoch die Prämie für das betreffende Jahr zu zahlen. Es kann allerdings schwierig sein, eine andere Zusatzversicherung zu finden, wenn im Schadensfall direkt gekündigt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Ihnen die Versicherung kündigt, eine entsprechende Nachfrage ist im Versicherungsantrag immer zu erwarten.

Fazit: Zusatzversicherungen richtig kündigen

Um eine Zusatzversicherung rechtlich sicher zu kündigen, sollten Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese sind bei den meisten Versicherungen auf eine Frist von drei Monaten zum Jahresende festgesetzt, teilweise beträgt die Frist sogar sechs Monate oder nur einen Monat. Im Schadensfall kann ausserordentlich gekündigt werden. Wichtig ist immer, dass zuerst eine neue Zusatzversicherung gesucht und abgeschlossen wird und dass über diese eine Bestätigung der Annahme vorliegt. Erst dann sollte die frühere Zusatzversicherung gekündigt werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Teilen

Krankenkassen vergleichen

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Krankenkassen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Innovationsschub 2020: Corona bringt junge Unternehmen voran

Innovationsschub 2020: Corona bringt junge Unternehmen voran

Alle reden von der Corona-Krise und befürchten den schlimmsten wirtschaftlichen Einbruch seit vielen Jahren. Doch nicht überall stimmt das so, denn Corona bringt auch junge Start-ups voran und bewirkt einen Innovationsschub, der in diesem Ausmass schon länger nicht da gewesen ist.

Swiss Market Entry Bootcamp zeigt Entwicklung auf

Das Swiss Market Entry Bootcamp war in diesem Jahr trotz Corona in Zürich durchgeführt worden und eine wunderbare Gelegenheit, sich über neue Start-ups und deren Innovationskraft zu informieren. Versammelt waren dort 40 Start-ups aus 20 Ländern. Sie zeigten Lösungen für bestimmte Branchen, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind. Französische und deutsche Unternehmen waren in der grössten Zahl vertreten. 

Dabei nahmen neben den Teilnehmern, die beim Bootcamp vor Ort waren, auch online viele Unternehmen teil. Deutschland schickte insgesamt acht Firmen, aus Frankreich kamen sieben junge Unternehmen. Sie stellten sowohl digitale Gesundheitslösungen als auch neue Technologien für das digitale Lernen vor. Weitere Ideen wurden aus dem Bereich Smart City und Mobilität vorgestellt, dazu gesellten sich FinTech und InsurTech Unternehmen sowie der Bereich Food and Retail.

Alle Unternehmen waren in dem Gedanken vereint, dass die Wirtschaft in einem Umbruch sei, der durch Corona noch beschleunigt wird. Teilweise wurde unterstellt, dass der Strukturwandel bzw. der Umbruch in der Wirtschaft erst durch das Virus ausgelöst worden sei, was sicherlich für einzelne Unternehmen durchaus zutreffend sein mag.

Die teilnehmenden Start-ups mussten sich für das Bootcamp qualifizieren und durchliefen einen Bewerbungsprozess. Es musste zum Beispiel mindestens eine abgeschlossen Finanzierungsrunde mit externen Finanzpartnern absolviert worden sein, ausserdem mussten sie einen Nachweis über ein funktionierendes Geschäftsmodell erbringen.

Die Ziele des Bootcamps

Das Swiss Market Entry Bootcamp fand in dieser Form bereits zum dritten Male statt, wenngleich auch unter Einbeziehung einer deutlich höheren Zahl von Online-Teilnehmern. Es wurde aufgezeigt, dass das Corona-Virus mittlerweile fast alle Arbeits- und Lebensbereiche massgeblich beeinflusst und Transformationsprozesse in grossem Umfang angestossen wurden. 

Egal, ob es um das Reisen, Einkaufen, Arbeiten oder Lernen geht – neue Prozesse und ein Umdenken sind erforderlich. Die teilnehmenden Unternehmen konnten diese neuen Prozesse aufzeigen und deutlich machen, dass Veränderungen möglich und manchmal nur mit Kleinigkeiten verbunden sind.

Das Ziel des Bootcamps besteht aber nicht nur darin, Notwendigkeiten und Lösungen aufzuzeigen, sondern auch eine Vernetzung internationaler Partner zu ermöglichen. Es gilt, kreative Lösungen zur Digitalisierung zu finden und damit die Geschäftsprozesse zu steuern. Dank verschiedener Partnerunternehmen ist es möglich, die Position der Schweiz weiter zu festigen, denn das Land gilt als Nummer eins in Bezug auf die Digitalisierung weltweit. Damit liegt die Schweiz sogar noch vor den USA und Schweden, Grossbritannien und den Niederlanden.

Start-ups zeigen innovative Lösungen

Innovationen kommen zum Beispiel im Bereich des Auslesens von Dokumenten vor, wird die intelligente Extraktion von Daten aus Dokumenten weiterentwickelt. Dies ist unter anderem für Versicherer oder Anwälte eine wichtige Funktion, denn in diesen Bereichen ist das absolut korrekte Auslesen von Daten unverzichtbar. 

Die manuelle Überprüfung kann damit entfallen, was wiederum eine hohe Kosten- und Zeitersparnis bedeutet.
Auch digitale Gesundheitsprofile, Lernprogramme für das Smartphone und Möglichkeiten der Vernetzung von Schülern und Lehrern sind Bereiche, in denen momentan ein deutlicher Innovationsschub feststellbar ist.

Fazit: Mehr Innovationen durch Corona

Innovationen wurden schon immer gefordert, durch äussere Einflüsse werden diese jedoch noch verstärkt. Die aktuelle Corona-Krise hat dazu beigetragen bzw. trägt immer noch dazu bei, dass es einen regelrechten Innovationsschub gibt sowie zahlreiche junge Unternehmen auf den Markt drängen. Vor allem die Bereiche Gesundheit und Digitalisierung des Lernens stehen dabei im Fokus. Ob diese Innovationen allesamt durch Corona ausgelöst oder nicht einfach nur durch das Virus deutlicher angeschoben wurden, bleibt aber eine nicht zu beantwortende Frage.

Teilen

Versicherungen für KMU

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Kombipakete meist günstiger als einzelne Versicherungen?

Kombipakete meist günstiger als einzelne Versicherungen?

Hausrat- und Haftpflichtversicherung können sowohl einzeln als auch als Kombi-Versicherungen abgeschlossen werden. Ein Vergleich der Prämien zeigt aber, dass die Einzelvariante oft die bessere ist, denn diese ist deutlich günstiger als viele Paketversicherungen.

Paketversicherungen oft teurer

Gern wird seitens der Versicherer suggeriert, dass eine Paketversicherung die bessere Wahl sei. Werden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung miteinander kombiniert, soll sich das positiv auf die Prämien auswirken. Davon sollten sich Verbraucher aber nicht blenden lassen, denn genaue Vergleiche haben gezeigt, dass eine Kombiversicherung sogar um bis zu 50 Prozent teurer sein kann als eine Einzelversicherung. 

Die Versicherungsleistungen nehmen jedoch nicht in gleichem Masse zu, sondern sind mit den Einzelversicherungen vergleichbar.
Um die beste Versicherung für Hausrat und Haftpflicht zu finden, ist allerdings ein umfassender und vor allem konkreter Vergleich wichtig. Ein Beispiel:

Die Hausratversicherung kostet bei der Smile Direct für eine Familie 254,40 Franken im Jahr. Die Privathaftpflichtversicherung kostet für diese Zielgruppe bei der gleichen Versicherung 150 Franken. Dies ergibt theoretisch eine Summe von 404,40 Franken im Jahr. Die Smile Direct bietet ihr günstigstes Kombiprodukt aber für Familien für 407,60 Franken pro Jahr an. Der Unterschied ist nicht gross, doch er ist offensichtlich vorhanden. 

Wer die Versicherungen als Einzelversicherungen abschliesst und hier auf die Smile Direct und die Mobiliar setzt, führt beide Produkte im besten Fall für die genannten 404,40 Euro. Doch die Versicherer können auch anders und so offeriert die Zurich eine Kombiversicherung für 569,10 Franken im Jahr. Ein Unterschied von immerhin 161,50 Franken!

Daraus lässt sich die Feststellung ziehen, dass die Versicherer mitnichten als Kombi-Versicherung eine günstige Variante anbieten. Sie schlagen immer ein paar Franken auf. Auch wenn das nur wenige sind, summieren sich diese durch die Vielzahl der Versicherten.

Vor dem Abschluss genau hinschauen

Verschiedene Versicherer versuchen, mit scheinbaren Lockangeboten neue Versicherte anzuziehen. Sie bieten Kombiversicherungen an, die angeblich besonders günstig sind. Dabei sollen Rabatte gewährt werden, die die Sache attraktiver werden lassen. Dennoch: Trotz der Rabatte schaffen es die Versicherungen nicht, zu den günstigsten Vertretern bei Einzelversicherungen aufzuschliessen.

Bevor die Versicherungen abgeschlossen werden, sollten Versicherungswillige daher genau hinschauen. Was bietet die Hausratversicherung, was die Privathaftpflicht? Die Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter, was sich vor allem in den Deckungshöhen zeigt. Bei einigen Versicherern sind bestimmte Leistungen nicht inbegriffen, vielfach werden Selbstbehalte pro Versicherungsfall angesetzt. 

Auf keinen Fall sollten sich Versicherte darauf einlassen, blind den Empfehlungen ihres Versicherungsberaters zu folgen. Die empfohlenen Kombi-Versicherungen mögen auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, ausserdem haben sie natürlich den Vorteil, dass hier nur eine Police bestehen muss. Weniger Aufwand, zwei Versicherungen in einem Beitrag – und doch bleibt diese Variante die teurere und damit die weniger empfehlenswerte.

Vergleich auch mit anderen Versicherern

Wer sich dazu entschieden hat, zwei Einzelversicherungen abzuschliessen, sollte über den Tellerrand der einen Versicherung hinausschauen. Denn es gibt keine Verpflichtung dafür, Hausrat und Privathaftpflicht bei einem Anbieter zu führen. Es ist ebenso möglich, zwei verschiedene Versicherungsgesellschaften zu beauftragen bzw. Policen bei zwei Gesellschaften zu führen. Dies hat den Vorteil, dass sich der Versicherte die jeweils günstigste Versicherung auswählen kann.

Fazit: Kombi-Versicherungen als schlechtere Wahl

Versicherungsmakler empfehlen aus diversen Gründen gern die Kombi-Versicherung aus Hausrat- und Haftpflicht: Sie wäre günstiger, es sei einfacher, es gäbe nur eine Abrechnung der Prämien. Zumindest die letztgenannten Punkte stimmen, doch das Ausschlaggebende sind die Kosten, die keinesfalls geringer sind. In der Praxis zeigt sich nämlich, dass Einzelversicherungen deutlich günstiger sind. 

Diese können auch bei zwei verschiedenen Versicherern abgeschlossen werden, was noch einmal eine Ersparnis ermöglicht. Wichtig ist, dass sich Versicherte nicht von scheinbaren Rabatten für eine Kombi-Versicherung blenden lassen, denn damit wird diese in der Regel nicht günstiger als zwei Einzelprodukte.

Teilen

Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Schuldzinsen für den Privatkredit: Steuerlich abzugsfähig?

Schuldzinsen für den Privatkredit: Steuerlich abzugsfähig?

Eigenheimbesitzer finden es selbstverständlich, private Kreditnehmer wissen meist nicht einmal um die Möglichkeit: Schuldzinsen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist dabei ganz leicht zu beantragen.

Steuerliche Absetzbarkeit des Kredits

Nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Privatpersonen können die Schuldzinsen, die im betreffenden Steuerjahr für einen Privatkredit gezahlt wurden, steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für die kantonale Einkommenssteuer als auch für die direkte Bundessteuer. Die Höhe der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist gedeckelt und liegt beim Bruttoertrag aus dem Privatvermögen plus einem Freibetrag in Höhe von CHF 50´000. 

Diese Regelung schliesst Privatkredite nicht aus. Hierbei gilt, dass meist schon der Freibetrag ausreichend ist, um die Zinsen, die bei einem Privatkredit anfallen, vollumfänglich anzusetzen und zum Abzug zu bringen. Der Abzug der Schuldzinsen ist in vielen Fällen sehr lohnend, allerdings ist über die entsprechenden Möglichkeiten viel zu wenig bekannt und demzufolge werden sie nicht genutzt.

Ein Beispiel: Ein Privatkredit läuft über die Summe von 30´000 Franken, die Laufzeit des Kredits beträgt 36 Monate. Schon im ersten Jahr fallen Zinsen in Höhe von 2´000 Franken an. Der Steuersatz des Betreffenden liegt bei 10 Prozent, die mögliche Steuerersparnis demzufolge bei 200 Franken.

Ist alles abzugsfähig?

Als Privatkreditnehmer überweisen Sie Monat für Monat eine bestimmte Summe auf das Konto des Kreditgebers. Dies sind aber nicht die Schuldzinsen, denn die monatlich zu zahlende Rate besteht sowohl aus der Zins- als auch aus der Tilgungssumme. Steuerlich ansetzbar sind hingegen nur die Zinsen, die Tilgungsanteile müssen Sie ganz allein bezahlen.
Das bedeutet aber auch, dass der abzugsfähige Betrag immer kleiner wird. 

Der Grund: Die Zinsen berechnen sich aus der restlichen Kreditsumme. Sinkt diese durch die stetig fortlaufende Tilgung, sinkt folglich auch der Anteil der Zinsen. Demzufolge wird der Tilgungsanteil höher, die Zinsen geringer. Den Abzug der Schuldzinsen betrifft das insofern, als dass kurz vor Ende der Kreditlaufzeit nur noch geringe Zinshöhen abziehbar sind.

So nehmen Sie den Schuldzinsabzug vor

Jedes Jahr im Januar versenden die Kreditgeber eine Zinsbescheinigung, in der die noch offene Restschuld ebenso aufgeführt ist wie die Schuldzinsen, die zum steuerlichen Abzug gebracht werden können. 

Gerechnet wird dabei immer auf das volle Jahr bzw. auf die Restschuld, die am 31. Dezember noch bestand. Die entsprechenden Angaben sind für die Steuererklärung wichtig, denn sie werden in der Rubrik „Privatschulden“ eingetragen. 

Sind dort mehrere Eintragungen vorhanden, werden diese als Total zusammengerechnet und ins Hauptformular aufgenommen. Wichtig für die steuerliche Anerkennung ist, dass eine Kopie der Zinsbescheinigung beigefügt wird.

Tipp: Wer nicht automatisch eine Zinsbescheinigung zugestellt bekommt, sollte diese beim Kreditgeber anfordern, um sie für die Steuerklärung nutzen zu können.

Die steuerliche Geltendmachung in Einzelschritten:

    • Erhalt der Zinsbescheinigung durch den Kreditgeber im Januar
    • Eintragung der Schuldzinsen in der Rubrik „Privatschulden“ im Steuerformular
    • Zusammentragen aller Schuldzinsen und Übertrag des Totals in das Hauptformular
    • Zinsbescheinigungen in Kopie der Steuererklärung beifügen
    • Versand der Steuererklärung

Abzugsfähig sind aber nicht nur die Schuldzinsen, die von einer Bank berechnet werden. Auch die Zinsen für private Darlehen, die von Familienmitgliedern gegeben wurden, können steuerlich geltend gemacht werden. Für Leasinggeschäfte gilt das nicht, denn ein Leasing gilt steuerrechtlich nicht als Kredit, sondern als Miete. Wer ein neues Fahrzeug kauft, sollte dies also eher über einen Kredit finanzieren als über Leasing, damit die Zinsen steuerlich abzugsfähig sind.

Fazit: Zinsen aus dem Privatkredit steuerlich ansetzen

Auch wenn es nicht bekannt ist: Schuldzinsen aus einem Privatkredit können steuerlich in Abzug gebracht werden und mindern damit die Steuerlast. Die Art des Kredits ist dabei nicht beschränkt, auch für Zinsen auf Kreditkartenschulden kann die steuerliche Abzugsfähigkeit genutzt werden. Wichtig ist jedoch ein schriftlicher Nachweis durch den Kreditgeber, dass die Zinsen in der angegebenen Höhe angefallen sind.

Quelle: comparis.ch

Teilen

Kreditvergleich Schweiz

Kredit berechnen und alle Anbieter vergleichen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Die Schweizer werden fit: Fitnessboom ist ungebrochen

Die Schweizer werden fit: Fitnessboom ist ungebrochen

Bereits seit Jahren zeigt sich ein wichtiger Trend: Die Schweizer werden fit und fitter! Zumindest scheint der Fitness-Boom ungebrochen und mittlerweile besitzt jeder 10. Schweizer ein Fitness-Abo. Insgesamt gibt es rund 1´200 Fitnesscenter im Land, dazu kommen die vielen Vereine und privaten Sportgruppen.

Gesund leben und vom Bonussystem profitieren

Die Fitnessbranche kann auf einen Rekordumsatz von jährlich rund eine Milliarde Franken blicken. Damit liegt die Schweiz auf dem dritten Platz Europas hinter Deutschland und Grossbritannien. Dabei geht es den Schweizern nicht nur allein um ihre Gesundheit, wenn sie Sport treiben und sich ins Fitnessstudio begeben. 

Auch das Bonussystem der Krankenversicherer ist durchaus attraktiv und häufig an ein Fitness-Abo gekoppelt. Allerdings ist auch auffällig, dass viele, die eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio anvisieren, diese nicht mehr verlängern, wenn das Probejahr vorüber ist. Der Wunsch nach mehr Fitness kann folglich nicht in jedem Fall die guten Vorsätze für das neue Jahr überdauern. 

An dieser Stelle setzt der Schweizer Fitness und Gesundheitscenter Verband an und hat ein Bonussystem ins Leben gerufen. Damit sollen all die Schweizer belohnt werden, die einen gesunden Lebensstil pflegen. Die entsprechende Studie in Zusammenarbeit mit der Universität Basel wollte ein validiertes Verfahren entwickeln, mit dessen Hilfe sich die Auswirkungen eines Trainings im Fitnesscenter auf die körperliche Gesundheitder Teilnehmer nachweisen lassen.

Sport in regionalen Fitnessstudios

Die meisten Hobbysportler entscheiden sich für ein Fitnessstudio in der unmittelbaren Nähe, nur bei besonderen sportlichen Wünschen (z. B. Kickboxen) werden auch weitere Wege in Kauf genommen. Dies ist insofern verständlich, als dass in jedem gewerblichen Fitnessstudio Handeln und Gewichte für ein entsprechendes Training vorhanden sind. 

Individuelle Bedürfnisse bestimmen aber in der Regel, in welcher Umgebung die Schweizer gern Sport treiben. Klassische Fitnessgeräte stehen dabei ebenso im Fokus wie ganzheitliche Konzepte oder spezielle Work-outs, Yoga oder integrierte Wellnessangebote. Die folgenden Gruppierungen lassen sich dabei feststellen:

    • Pragmatische Fitnesstypen
      Hier trainieren vor allem die Schweizer, die eher pragmatisch Fitness betreiben und beim Sport auch noch Zeitung lesen wollen, ein Schwätzchen mit einem Bekannten halten oder eine medizinische Therapie zur Kräftigung benötigen.
    • Sinnliche Fitnesstypen
      Sie wollen beim Training ihre innere Mitte finden und suchen nach Sportarten wie Yoga und Pilates, um sowohl Muskeln als auch Ausdauer aufzubauen.
    • Temperamentvolle Fitnesstypen
      Tänze und Kraftaufbau stehen für sie im Fokus und es werden vor allem Zumba-Kurse, Latino-Tänze und Aerobic belegt.
    • Kraftvolle Fitnesstypen
      Gern verbinden diese Fitnesstypen Boxen oder Kickboxen mit entspannenden Wellnessprogrammen. Rückengymnastik, Yoga und Kung-Fu werden hier in Verbindung angeboten.

Kooperationen liegen im Trend

Die Schweizer Fitnessstudios bauen nicht mehr nur auf die alleinige Tätigkeit, sondern holen sich gern externe Partner mit an Bord. Hier fällt das Schlagwort des funktionalen Trainings, das mittlerweile als gesundheitsorientierter Sport gilt. 

Unterstützt wird das Training von Physiotherapeuten und Ärzten, die mit den gezielten Übungen Möglichkeiten gegen die häufiger auftretenden Wohlstandskrankheiten empfehlen. Berücksichtigt werden bei diesem Training die körperlichen Voraussetzungen ebenso wie eigene Bedürfnisse des Trainierenden. 

Hier sind Ärzte und auch Krankenkassen auf den Trend aufgesprungen und es werden mehr derartiger funktionaler Trainings verordnet sowie durch die Versicherungen bezahlt. Damit wird ein Anreiz zu mehr Bewegung geschaffen, der schon bald zur Selbstverständlichkeit im Alltag wird.

Fazit: Fitnessboom bleibt in der Schweiz ungebrochen

Seit einigen Jahren lässt sich der Trend zu einer gesünderen Lebensweise mit mehr Bewegung an den steigenden Mitgliederzahlen der Fitnesscenter ablesen. Allerdings bleiben nicht alle Schweizer bei ihrem Sport, die Fluktuation der Mitglieder ist hoch. Verbände, Ärzte und Physiotherapeuten versuchen, Netzwerke aufzubauen und als kooperierende Partner dazu beizutragen, die Menschen zu mehr Bewegung zu animieren bzw. durch Verordnungen Wohlstandskrankheiten entgegenzuwirken. Bonussysteme der Krankenkassen tragen überdies dazu bei, die Versicherten zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu motivieren.

 

Teilen

So bezahlst du für dein Fitness-Abo nichts!

Du willst wissen, wie Du kostenlos an ein Fitness-Abo kommst? Gern informieren wir Dich dazu!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Anlageobjekt eigene Immobilie: Das Maximum herausholen

Anlageobjekt eigene Immobilie: Das Maximum herausholen

Immobilien gelten nach wie vor als erstklassige Anlageobjekte, die auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge ins Anlageportfolio aufgenommen werden sollten. Die folgenden Tipps sollten bei der Auswahl des passenden Renditeobjekts beachtet werden.

Nicht nur die Lage ist entscheidend

Jeder, der mit Immobilien zu tun hat, kennt den Spruch: Alles, was wichtig ist, ist die Lage! Doch das stimmt so nicht ganz, denn neben der Lage gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die bei der Auswahl des passenden Renditeobjekts beachtet werden sollten.

Nur dann, wenn wirklich alles passt, lässt sich mit der Immobilie der gewünschte Effekt erzielen, der in der Regel im Gewinnzuwachs bestehen dürfte. Dementsprechend sind diese Punkte wichtig:

    • Lage
      Der Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel sowie die allgemeine Infrastruktur sind entscheidend. Wie liegt das Objekt in Bezug auf Schulen und Kindergärten, auf Arztpraxen und Verwaltungseinrichtungen? Auch eine Immobilie auf dem Land kann gewinnbringend sein, sollte jedoch eine sehr gute Anbindung an die wichtigsten Einrichtungen der Infrastruktur aufweisen.
    • Bau
      Bausubstanz sowie das Baujahr sind entscheidend. Ältere Gebäude sind oft in einem schlechten Zustand und verlangen eine nicht selten kostenträchtige Sanierung. Neubauten sind meist teurer, allerdings fallen in den kommenden 20 bis 25 Jahren keine Sanierungsarbeiten an. Mögliche Reparaturen am Gebäude sind jedoch auch hier nicht gänzlich auszuschliessen, aber doch weniger wahrscheinlich.
    • Mieterstruktur
      Handelt es sich bei dem anvisierten Objekt um ein Gebäude, welches vermietet wurde, ist ein Blick auf die Mieter zwingend nötig. Wie häufig wechseln diese und wie ist deren Zahlungsverhalten? Gibt es auffällige Leerstände oder Wohnungen, die regelmässig neu bezogen werden? Wer die Mietverhältnisse vor dem Kauf der Immobilie unter die Lupe nimmt, erspart sich unter Umständen jede Menge Ärger.
    • Preis
      Der Kaufpreis ist sicherlich eines der wichtigsten Kriterien, sollte jedoch immer im Zusammenhang mit den anderen Aspekten betrachtet werden. Eine Immobilie, die eine hervorragende Lage und Bausubstanz sowie eine vollständige Vermietung mit zuverlässigen Mietern aufweist, wird immer teurer sein als ein Objekt, das das komplette Gegenteil darstellt. Vermeintliche Schnäppchen sind immer mit Vorsicht zu betrachten!

Die Rendite der Immobilie richtig berechnen

Um die Rendite der Immobilie feststellen zu können, muss erst einmal eine Wertschätzung vorgenommen werden. Meist geht es dabei um den Verkehrswert, den Immobilienexperten berechnen. Realwert und Ertragswert sind die beiden Werte, die den Verkehrswert massgeblich beeinflussen. Der Realwert ist dabei der Zeitwert des Gebäudes in Verbindung mit dem Landwert. Der Ertragswert hingegen spiegelt den langfristig berechneten Mietwert der Immobilie wider.
Um nun den Ertragswert zu schätzen, müssen die Netto-Mieterträge zum Kapitalisierungssatz ins Verhältnis gesetzt werden. Letzterer wird durch die anfallenden Kosten in Prozent ausgedrückt. Laien bekommen bei diesen Berechnungen Hilfe durch einen Immobilien- oder Finanzberater, dessen Leistungen sie unbedingt vor dem Kauf in Anspruch nehmen sollten.

Um nun die Rendite des Anlageobjekts zu berechnen, wird der zu erwartende Gewinn durch das Gesamtkapital, welches eingesetzt werden muss, geteilt. Ein Beispiel:

Eine Immobilie hat einen Anlagewert von 3 Millionen Schweizer Franken. Der Bruttomietertrag liegt bei 300´000 Franken, die Bruttorendite würde bei 10 Prozent liegen.

Aufschlussreicher ist jedoch die Nettorendite, bei der die anfallenden Kosten vom Mietertrag abgezogen werden müssen. Verursacht die oben beispielhaft dargestellte Immobilie also im Jahr Kosten von 80´000 Franken, müssen diese von den 300´000 Franken abgezogen werden. Folglich ergibt sich eine Nettorendite von 7,3 Prozent.

Fazit: Keine Immobilie als Anlageobjekt ohne Fachmann kaufen

Sicherlich kann der Laie auch Glück haben und erwirtschaftet mit der blind und ahnungslos gekauften Immobilie einen Gewinn. Wer die Sache allerdings professionell angehen und keinen finanziellen Verlust riskieren will, sollte unbedingt auf einen Fachmann vertrauen. Der Wert des Anlageobjekts muss dabei ebenso berechnet werden wie die mögliche Rendite, bei der wiederum sämtliche Kostenfaktoren Einfluss nehmen.


Teilen

Die beste Hypothek finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Angeordnete Quarantäne: Zahlt die Reiseversicherung?

Derzeit eine häufig gestellte Frage: Wenn das Gesundheitsamt die Quarantäne anordnet – zahlt dann die Reiseversicherung? Viele Versicherer stellen sich quer, wie auch im Fall einer Studentin, deren Versicherung ERV nicht zahlen wollte.

Reiseversicherung greift nur im Krankheitsfall?

Eine Studentin aus Bern wollte Ende Juli 2020 in den Urlaub nach Österreich reisen. Einen Tag vor der Abreise wurde sie aber von der Kantonsärztin in Zwangsquarantäne geschickt. Der Grund: Eine Person in einem Club, in dem auch die Studentin zu Gast gewesen war, war positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Nun musste die junge Frau die Reise absagen, auch eine ihrer Reisebegleiterinnen durfte nicht fahren.

Die Studentin wendete sich an ihre Reiseversicherung, die ERV. Diese sicherte ihr am Telefon eine Kostenerstattung zu. Schriftlich jedoch wurde die Frage abgewehrt, eine solche Situation wie die Zwangsquarantäne sei nicht versichert. Dabei wies die ERV darauf hin, dass sie die entsprechende Regelung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen deutlich gemacht habe, denn hier hiess es, dass nur der Versicherte Leistungen beanspruchen könne, der aufgrund einer festgestellten Krankheit unter Quarantäne gestellt worden war. 

Die betreffende Studentin jedoch war nicht positiv getestet worden, es handelte sich bei der Quarantäne lediglich um eine Vorsichtsmassnahme.

Andere Versicherungen sind kulanter

Andere Versicherungen zeigten sich auf Nachfrage des SRF-Konsumentenmagazins „Espresso“ deutlich kulanter und wiesen darauf hin, dass ein solcher Fall der angeordneten Quarantäne bei ihnen versichert gewesen wäre. Befragt wurden dazu AXA, die Mobiliar, TCS und Zürich Versicherung. Voraussetzung sei aber, dass sich die Quarantäne belegen liesse, was jedoch durch die Anordnung des Gesundheitsamtes möglich sein sollte. 

Ausserdem hätte der Kunde die Versicherung noch vor dem ersten Lockdown abschliessen müssen, bis Anfang März wäre dazu Zeit gewesen.
Die Studentin zeigte sich darüber freilich enttäuscht, hilft es ihr doch nicht, wenn andere Reiseversicherungen kulanter sind und in Leistung gegangen wären. Der Sinn einer Reiserversicherung erschloss sich ihr auf Nachfragen nicht. Doch das Konsumentenmagazin erwies sich als überaus hilfreich und hakte bei der ERV nach.

Versicherung gibt unter Druck nach

Auch wenn die ERV der Studentin eine schriftliche Absage bezüglich der Leistungsanfrage erteilt hatte, zeigte sie sich dann doch verständnisvoll und gab nach. Die Versicherung äusserte sich dahin gehend, dass sie wüsste, dass in der aktuellen Situation vermehrt Massnahmen zur Zwangsquarantäne am Wohnort der Studentin verordnet worden waren und dass das auch künftig zu erwarten sei. 

Man habe sich der neuen Situation angenommen und natürlich ganz im Sinne der Kunden entschieden, die Versicherungsleistungen zu erbringen. Bezogen war die Aussage allerdings nur auf die Quarantäne wegen des Coronavirus. Das könnte bedeuten, dass die Kulanz der Reiseversicherung bei anderen Viren nicht gleichermassen gilt, wobei die Gefahr, wegen einer anderen Erkrankung in zwangsweise Quarantäne gesteckt zu werden, deutlich geringer ist.

Die ERV übernahm nun in der Folge die Kosten, die für die Annullierung der Reise anfielen, und bezog bei diesen Leistungen auch die Anfrage der Studentin aus Bern mit ein. Die ERV ging sogar soweit, dass sie das Abschlussdatum der Versicherung nicht als massgeblich ansah, sondern meinte, es spiele keine Rolle, ob die Versicherung vor dem ersten Lockdown oder erst später abgeschlossen worden sei. Entscheidend sei lediglich, dass die Quarantäneverordnung nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung vorgelegen habe.

Fazit: Reiseversicherung zahlt auch bei angeordneter Quarantäne

Die Reiseversicherung zahlt immer dann, wenn die Ursache, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, in der Person des Reisenden liegt. Erkrankt dieser und kann seine Reise nicht antreten, zahlt die Versicherung die Reisegebühren bzw. eventuelle Stornokosten. In der derzeitigen Corona-Situation gilt aber auch, dass die meisten Reiseversicherungen bei angeordneter Quarantäne zahlen, ohne dass die betreffende Person nachweislich erkrankt ist. Ein positives Testergebnis ist damit nicht verpflichtend.


Teilen

Reiseversicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

In 2021 gut versichert: Die beste Tierversicherung finden

In 2021 gut versichert: Die beste Tierversicherung finden

Die lieben Vierbeiner können hohe Kosten verursachen, die die Kosten der Anschaffung deutlich übersteigen. Eine Tierversicherung federt immense Zusatzkosten ab, verlangt aber natürlich auch Prämien. So finden Sie die beste Tierversicherung für Bello und Miez!

Tipps zum Finden der passenden Tierversicherung

Viele der grossen Versicherer bieten inzwischen auch Tierversicherungen an, allerdings mit unterschiedlichen Leistungen, Deckungshöhen und Prämien. Angesichts dessen, dass Hund und Katze zwar nicht sehr alt werden, innerhalb ihrer Lebenszeit aber hohe Kosten verursachen können, lohnt sich der Gedanke an eine solche Tierversicherung durchaus. Mit den folgenden Tipps lässt sich die individuell beste Versicherung finden: 

    • Prämien vergleichen
      Die Prämien sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Allerdings sollten Sie nicht nur auf die reine Prämie schauen, sondern diese in Relation zu den Leistungen setzen. Sehr hohe Leistungen mit einer umfangreichen Abdeckung vieler Erkrankungen verursachen naturgemäss höhere Prämien. Wichtig auch: Bei manchen Versicherungen steigt die Prämie mit dem Alter des Tieres.
    • Maximaldeckung beachten
      Viele Versicherungen setzen pro Jahr einen Maximalbetrag als Deckung an. Wenn der Hund aber eine sehr kostenintensive Behandlung benötigt, ist dieser Maximalbetrag meist schnell erreicht. Übernimmt die Versicherung dann keine weiteren Kosten, muss diese der Tierhalter begleichen und zahlt zusätzlich die Prämie für das betreffende Jahr.
    • Selbstbehalte berücksichtigen
      Viele Tierversicherer setzen einen Selbstbehalt an, der entweder prozentual oder absolut berechnet wird. Meist liegt der Selbstbehalt bei 10 Prozent der Behandlungskosten, teilweise wird er aber auf bis zu 40 Prozent gehoben. Selbst dann, wenn die Prämien niedrig ausfallen, ist ein hoher Selbstbehalt ein Kontraindikator für diese Versicherung. Einige Versicherungen verlangen zusätzlich, dass der Versicherte die Kosten bis zu einem festgelegten Beitrag pro Jahr selbst trägt.
    • Gesamtkosten im Blick behalten
      Bei den Gesamtkosten sollten alle Selbstbehalte, Prämien und Deckungen berücksichtigt werden, die der betreffende Versicherer bietet. Nur aus der Verbindung Leistung – Deckung – Prämienhöhe kann ein Rückschluss auf die Sinnhaftigkeit der einzelnen Tierversicherung gezogen werden.
    • Wartefristen beachten
      In den meisten Fällen kann die Tierversicherung nicht sofort in Anspruch genommen werden, sondern eine Karenzfrist muss eingehalten werden. Dies ist die Zeit, bis zu der ein Tierhalter warten muss, ehe die Versicherung einen Schadensfall übernimmt. Wichtig: Bestand das gesundheitliche Problem des Tieres bereits bei Abschluss der Versicherung, tritt diese dafür meist nicht in Leistung. Je nach Krankheit kann die Karenzzeit auch länger dauern und bis zu drei Monate angesetzt sein.
    • Besondere Leistungen
      Während die üblichen Behandlungskosten meist übernommen werden, ist das bei Impfungen meist nicht der Fall. Die Versicherungen beteiligen sich zwar teilweise an den Kosten, übernehmen diese aber nicht komplett. Das gilt auch für alternativmedizinische Behandlungen, die das Haustier braucht. Manche Versicherungen setzen hierfür einen Betrag von ca. 500 Franken im Jahr an, andere hingegen beteiligen sich nur an homöopathischen Behandlungen.

Um nun die passende Tierversicherung zu finden, sollten alle diese Punkte verglichen werden. Wichtig ist dabei auch die eigene Einstellung des Tierhalters: Möchte ich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls wirklich alles versuchen, um dem Tier zu helfen? Wie bin ich gegenüber TCM, Homoöpathie und alternativen Behandlungsmöglichkeiten eingestellt? Käme eine Verhaltenstherapie für mein Tier infrage? Aus all diesen Betrachtungen lässt sich das passende Versicherungspaket schnüren.

Fazit: Die beste Tierversicherung verlangt einen umfassenden Vergleich

Die Folgekosten nach der Anschaffung eines Haustieres sind für die meisten Tierhalter wichtig. Ein Krankheitsfall oder ein Unfall kann aber schnell zu immensen Kosten führen, die bestenfalls über eine Tierversicherung abgedeckt sind. Angesichts der Vielzahl der Anbieter lohnt sich ein umfassender Versicherungsvergleich, der sowohl die gebotenen Leistungen, Leistungsausschlüsse und Deckungen als auch eventuelle Karenzzeiten mit einbezieht.

Teilen

Tierersicherung finden

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Anbieter in der Schweiz.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Prämien 2021 steigen: Versicherte zahlen bis zu zwei Prozent mehr?

Prämien 2021 steigen: Versicherte zahlen bis zu zwei Prozent mehr?

Schon seit Mitte 2020 wird Versicherten in der Schweiz mit dem „Corona-Schock“ gedroht: Krankenkassenprämien sollten für 2021 angeblich um bis zu zwei Prozent steigen. Doch nun können Versicherte aufatmen, denn der angedrohte Schock bleibt aus.

Moderate Erhöhung der Prämien

Die mittlere Krankenkassenprämie stieg seit 1996 jährlich um rund 3,8 Prozent, schon allein aus diesem Grund wären die angedrohten zwei Prozent Erhöhung keine wirkliche Überraschung gewesen. In 2020 wurden die Prämien sogar nur um durchschnittlich 0,2 Prozent angehoben, was lediglich etwas mehr als einen Franken pro Monat für einen Erwachsenen bedeutete. 

Die damit eingeschlagene Richtung wird auch in 2021 anhalten, die meisten Versicherer kündigten moderate Erhöhungen von unter einem Prozent oder sogar Prämiensenkungen an. Lediglich einige Kantone sind als Ausreisser dabei, die tatsächlich an der Zwei-Prozent-Marke kratzen bzw. diese überschreiten.

Die stärksten Anpassungen müssen 2021 Personen ab 26 Jahren hinnehmen und hier in den Kantonen Wallis, Tessin und Jura. Tessin und Wallis waren allerdings auch schon im Jahr davor die Kantone, in denen die Anpassungen am stärksten ausfielen. 

Wallis erhöht sogar zum dritten Mal hintereinander.
Andere Kantone wie Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Obwalden senken die Beiträge, in Basel Stadt, Schwyz, Zürich und Schaffhausen fallen die Prämien sogar schon zum zweiten Mal. Hier die Erhöhungen bzw. Senkungen im Überblick für die einzelnen Kantone:

    • Aargau: – 0,1 Prozent
    • Appenzell Innerrhoden: – 1,6 Prozent
    • Appenzell Ausserrhoden: – 0,1 Prozent
    • Bern: + 0,8 Prozent
    • Basel Landschaft: + 1,3 Prozent
    • Basel Stadt: 0 Prozent
    • Freiburg: + 0,6 Prozent
    • Genf: + 0,6 Prozent
    • Glarus: + 0,1 Prozent
    • Graubünden: +0,4 Prozent
    • Jura: +2 Prozent
    • Luzern: +1,4 Prozent
    • Neuenburg: – 0,2 Prozent
    • Nidwalden: + 1,1 Prozent
    • Obwalden: -0,1 Prozent
    • St. Gallen: + 0,1 Prozent
    • Schaffhausen: – 0,1 Prozent
    • Solothurn: + 0,1 Prozent
    • Schwyz: – 0,1 Prozent
    • Thurgau: + 1,2 Prozent
    • Tessin: + 2,1 Prozent
    • Uri: + 0,8 Prozent
    • Waadt: + 0,9 Prozent
    • Wallis: + 1,6 Prozent
    • Zug: + 0,8 Prozent
    • Zürich: – 0,7 Prozent

Der weitere Weg der Krankenkassenprämien

Wie sich die Prämien in Zukunft genau entwickeln werden, kann derzeit noch niemand sagen. Wahrscheinlich ist aber, dass sie weiterhin steigen, wobei ein moderater Anstieg laut BAG das Ziel sein sollte. Der Bundesrat hat daher angesichts des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts eine Senkung der Reserven vorgeschlagen. Diese Reserve liegt aktuell bei rund elf Milliarden Franken, was laut Bundesrat viel zu hoch sei.

Fakt ist aber erst einmal, dass die Sorgen der meisten Schweizer unbegründet sind und dass die Prämien deutlich weniger stark steigen als befürchtet. Der Grund für die Ängste war und ist die Corona-Krise, die hohe Ausgaben verursacht und nach Annahme vieler zum Steigen der Prämien führen könnte.

Fazit: Keine starken Steigerungen und kein Corona-Schock

Nur wenige Kantone zeigen sich als Ausreisser und erhöhen die Prämien für die Krankenkassen ab 2021 um rund zwei Prozent. Viele Kassen senken die Prämien, wobei sich vor allem für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren ein grosses Sparpotenzial ergibt. 

Diese Versichertengruppe war schon im Jahr zuvor mit Senkungen bedacht worden, jetzt werden die Prämien erneut fallen. Ob und wie sich die Beiträge ab 2022 entwickeln und ob hohe Ausgaben der Krankenkassen dann an die Versicherten weitergegeben werden, bleibt abzuwarten.

Teilen

Krankenkassen vergleichen

Vergleichen Sie schnell und kostenlos alle Krankenkassen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: