Rechtsschutz bei Scheidung: Was zahlt die Versicherung?
Mittlerweile werden in der Schweiz rund 40 Prozent aller Ehen wieder geschieden, die Zahl ist auch weiterhin zunehmend. Dabei verursachen Scheidungen nicht selten hohe Kosten, die im fünfstelligen Bereich liegen können. Die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten abdeckt, ist daher mehr als verständlich.
Rechtsschutzversicherungen bieten keinen Rundum-Schutz
Der Anteil der Paare, die sich nach der Hochzeit wieder scheiden lassen, wächst und wächst. Mittlerweile ist dieser auf rund 40 Prozent gestiegen. Da die Kosten für eine rechtlich sichere Scheidung leicht 10´000 Schweizer Franken übersteigen können, ist die Frage nach der Beanspruchung einer Rechtsschutzversicherung verständlich.
Doch: Die meisten Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz decken die Kosten, die bei einer Scheidung anfallen, nicht! Im besten Fall findet sich im Versicherungsvertrag eine Regelung, die wenigstens einen Teil der Kosten zusichert. Dieser Teil ist aber sehr gering und beläuft sich meist auf gerade einmal 500 Franken pro Scheidung. Teilweise wird eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung zur Scheidung oder zur Mediation offeriert. Damit sind die Kosten der Scheidung aber längst nicht abgesichert und so kann eine Trennung zur finanziellen Falle werden.
Schlupflöcher für die Rechtsschutzversicherung
Die meisten Besitzer einer Rechtsschutzversicherung fühlen sich gut abgesichert, doch die Erkenntnis, dass dies nicht der Fall ist, kommt bei der Scheidung: Genau dieser Fall ist nämlich nicht abgedeckt! Der Clou dahinter: Die Rechtsschutzversicherer schauen sehr genau hin, in welchen Bereichen es am häufigsten Streit gibt – und schliessen genau diese Bereiche dann aus.
Ein Fakt, den Verbraucherschützer schon seit Langem kritisieren, dennoch fühlen sich die meisten Versicherten sehr gut geschützt. Bis zum Tag der Wahrheit, wenn sich Zeit, dass bei Erbschaftsstreitigkeiten und bei familienrechtlichen Prozessen eben kein Versicherungsschutz besteht. Dies gilt übrigens auch im Steuer-, Bau- und Arbeitsrecht, hier schränken die Versicherer ihren Schutz ebenfalls immer weiter ein.
Doch selbst in dem Fall, wenn der Versicherer mit seiner Police einen spezifischen Rechtsstreit abdeckt, kann es sein, dass dieser eben nicht inbegriffen ist und dass die Übernahme der Prozesskosten abgelehnt wird. Dafür schätzt die Versicherung die Erfolgsaussichten des Streits ein. Kommt sie zu dem Schluss, dass die Chancen auf Erfolg gering sind, kann sie die Kostenübernahme verweigern.
Mittlerweile wird die Rechtsschutzversicherung von Verbraucherschützern nur noch für den Verkehrsbereich uneingeschränkt empfohlen. Wer sich bei einer Scheidung auf seine Versicherung berufen will, wird jedoch in den meisten Fällen (fast) leer ausgehen.
Aspekte der Rechtsschutzversicherung in der Schweiz
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in der Schweiz nicht verpflichtend nötig, teilweise jedoch sinnvoll. Sie soll die oft hohen Kosten abdecken, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen, sodass Betroffene auch dann recht bekommen können, selbst wenn sie aufgrund der eigenen finanziellen Situation nicht in der Lage wären, einen Rechtsstreit zu führen.
Darüber hinaus soll die Rechtsschutzversicherung dabei helfen, sich durch Experten beraten und die eigene Rechtslage fachkundig begutachten zu lassen. Wird durch die Versicherung der Bereich der Rechtsberatung abgedeckt, kann zumindest diese Leistung bei einer Scheidung in Anspruch genommen werden. Ob dies im Einzelfall möglich ist, sollte jedoch frühzeitig mit dem Versicherer geklärt werden, denn nicht selten versuchen die Anbieter, sich aus den Leistungen zu winden.
Fazit: Rechtsschutzversicherungen decken keine Scheidungen ab
Eine Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich deckt in der Regel nicht die Kosten für eine Scheidung ab. Vielmehr werden hier nur teilweise Lösungen angeboten wie die Übernahme von 500 Franken pro Scheidung.
Wird wenigstens der Bereich der Rechtberatung durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt, sind die Inhaber dieser Versicherung zumindest bei den oft recht teuren Beratungen abgesichert. Die eigentlichen Prozesskosten müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Tipp: Da die Zahlen der Scheidungen in der Schweiz immer weiter steigen, sollte bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung auf die Abdeckung der Scheidungsfälle geachtet werden.
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