Braucht es eine Rechtsschutzversicherung?
Nicht immer lassen sich alle Streitigkeiten in aller Güte lösen und ab und zu kommt es zu juristischen Streitigkeiten. Die landen teilweise vor Gericht und es bedarf einer anwaltlichen Vertretung. Diese wiederum kann teuer werden! Jetzt wäre eine Rechtsschutzversicherung gut – oder nicht?
Was ist bei der Rechtsschutzversicherung inbegriffen?
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist bei einer Rechtsschutzversicherung längst nicht alles inbegriffen. Zum einen werden die Kosten nur bis zu der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt und nicht unbegrenzt. Versichert sind zum Beispiel Kosten für die Beratung beim und Vertretung durch den Rechtsanwalt, Prozesskosten, Entschädigungen, Kosten für Übersetzungen oder Strafkautionen.
Letztere werden aber von keiner Versicherung wirklich übernommen, sondern sie werden lediglich als Vorschuss gewährt. Rechtsfälle, die sich im Ausland ereignen bzw. dort verhandelt werden, sind deutlich teurer, gleichzeitig aber durch die Versicherer in der Regel weniger gut abgedeckt. Die Versicherungssummen sind dafür geringer.
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung belaufen sich auf 130 bis 290 Franken im Jahr, wenn der Versicherte alleinstehend und 30 Jahre alt ist. Eine Familienversicherung kostet zwischen 150 und 350 Franken im Jahr.
Braucht es wirklich eine Rechtsschutzversicherung?
Die Frage muss anders gestellt werden: Wie gross ist das Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden? Wer zum Beispiel neben streitlustigen Nachbarn wohnt und damit rechnen kann, wegen jeder Kleinigkeit verklagt zu werden, braucht sicherlich eher eine solche Versicherung als jemand, der sich aus allen Streitigkeiten heraushält und auch ansonsten nicht in Ärger verwickelt ist.
Gleichzeitig ist das Angebot an Versicherungen aber riesig und die Werbeversprechen grossartig: Scheinbar kann jeder Rechtsfall versichert werden! Dies ist freilich nicht so und nicht selten springt die Rechtsschutzversicherung genau für den Fall, in dem sie in Anspruch genommen werden soll, nicht ein.
Gerade bei Familien- und Erbrechtsangelegenheiten sowie im Bereich des Steuerrechts sind Leistungen meist ausgeschlossen.
Sinnvoll ist jedoch immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die auch für ständige Fussgänger empfehlenswert ist. Versicherte sollten allerdings darauf achten, dass sie keine Doppelversicherung haben, denn das wird unnötig teuer und hilft im Ernstfall nicht weiter.
Wichtig zu beachten: In der Regel hat die Rechtsschutzversicherung eine Karenzfrist. Das heisst, dass die Versicherung nicht in Leistung geht, wenn ein Rechtsstreit bei Abschluss der Versicherung schon in der Schwebe war. Wer sich also mit dem Unfallgegner zankt, braucht keine Verkehrsrechtsschutzversicherung mehr abzuschliessen. Diese würde kein Stück weiterhelfen, denn die Karenzfrist liegt meist bei mindestens drei Monaten.
Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht zwingend nötig
Rechtsschutzversicherungen versprechen viel, halten aber längst nicht alles. Der Grund ist, dass die Werbung die Übernahme zahlreicher Rechtsfälle suggeriert, gleichzeitig sind die wichtigsten Bereiche aber ausgeschlossen. Die Versicherer gehen vor allem bei den Rechtsgebieten nicht in Leistung, in denen Streitigkeiten besonders häufig vorkommen und sehr teuer werden können.
Steuerrecht, Familien- und Erbrecht sind die drei Rechtsgebiete, in denen sich die Menschen am meisten streiten und die bei den Versicherern von einer Leistung ausgenommen sind. Ansonsten ist die Rechtsschutzversicherung für alle die Menschen empfehlenswert, die in hohes Risiko haben, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.
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