Trotz der Krise: Schweizer KMU blicken optimistisch in die Zukunft

Trotz der Krise: Schweizer KMU blicken optimistisch in die Zukunft

Facebook, OECD und Weltbank hatten im Dezember eine Umfrage unter KMU gestartet und wollten in diesem Rahmen wissen, wie optimistisch oder pessimistisch diese in die Zukunft blicken. Heraus kam, dass sie durchaus positive Dinge erwarten und das allen Widrigkeiten zum Trotz.

Digitalisierung als Stütze für KMU

Die immer noch fortwährende Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine tiefe Krise gestürzt. Dennoch blicken die meisten KMU optimistisch in die Zukunft, auch aufgrund der deutlich verbesserten Nutzung digitaler Möglichkeiten. Vor allem die Unternehmen zeigten sich optimistisch, die bereits digital gut aufgestellt sind und eine funktionierende Online-Präsenz haben. Von ihnen können laut Umfragen rund 25 Prozent ihre Einnahmen über digitale Wege generieren. Die Schweizer liegen damit zwar immer noch hinter Frankreich und Italien, doch bereits vor Deutschland. Die Spitzenreiter im europäischen Vergleich sind Irland und Grossbritannien, die zum Teil zu deutlich mehr als der Hälfte die Umsätze online generieren können.

Gesunkene Einnahmen zu verzeichnen

Bei allem Optimismus muss auch festgehalten werden, dass die Einnahmen der KMU in der Schweiz gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken sind. Rund 54 Prozent der Unternehmen geben an, dass ihre Umsätze zum Teil deutlich gesunken seien. Die verstärkte Nutzung digitaler Möglichkeiten kann diese Umsatzeinbussen nicht völlig aufheben, sodass die Krise für die Schweizer KMU durchaus eine ernst zu nehmende Belastung darstellt. Nun heisst es bei den Unternehmen, dass nur noch ein digitales Durchstarten die Rettung bringen könnte, denn wie lange Einschränkungen und Belastungen durch Corona noch anhalten werden, ist nicht gewiss.

Digitalisierung als Weg aus der Krise

Es bleibt auch für die Zukunft anzunehmen, dass die Digitalisierung nicht wieder zurückgehen wird. Das heisst, dass die Firmen weiterhin bestrebt sein müssen, ihre Online-Präsenz weiter auszubauen. Alle richten ihre Blicke nach vorn und hoffen auf die Wirksamkeit von Impfung und Medikamenten, um einen annähernden Normalzustand wiederherstellen zu können. Wie dieser aussehen wird, ist bislang noch ungewiss. Fakt ist aber, dass die KMU in Zukunft weiterhin online auftreten müssen. Sie werden im Internet gesucht und gebucht, es werden Preisvergleiche gemacht und Firmen auf ihre Seriosität überprüft. Wer online nicht zu finden ist, wird es zukünftig noch schwerer haben, Fuss zu fassen bzw. angesichts der wachsenden digitalen Konkurrenz Schritt zu halten.

Fazit: KMU sind optimistisch, müssen aber durchstarten

Auch wenn KMU derzeit optimistisch in die Zukunft blicken und davon ausgehen, dass die jetzige Krise bald vorüber sein wird, ist es wichtig, sich auf das neue Leben nach Corona vorzubereiten. Das wiederum bedeutet, dass die Firmen noch mehr als bisher auf die Digitalisierung setzen müssen. Die Mitarbeiter, die jetzt im Home Office arbeiten, werden schon bald verstärkt nach dieser Möglichkeit rufen, zumal sich die Work-Life-Balance, die ebenfalls verstärkt in den Fokus gerückt ist, damit leichter umsetzen lässt. Auch markttechnisch gesehen wird kein Unternehmen, das auf Dauer konkurrenzfähig bleiben möchte, um die Online-Präsenz bzw. den Ausbau derselben herumkommen.

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Versicherungen für KMU

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Krankenversicherung: Darf die Kasse nein sagen?

Zugesagte Kostenübernahme einer Operation durch die Krankenversicherung: Darf die Kasse „nein“ sagen?

Ein Beispiel: Patientin A. muss am Knie operiert werden und bekommt eine Absage der Kostengutsprache von ihrer Krankenversicherung übermittelt. Die Begründung: Angeblich bestünde seitens der Versicherung kein Vertrag mit dem Spital. Ob das rechtens ist, klärt ein Blick auf die Versicherungsbedingungen.

Grundversicherung zahlt Fallpauschale

Die Krankenversicherung übernimmt 45 Prozent der pauschalen Kosten, wenn der Arzt das Knie von Patientin A. in einem Spital operiert, das auf der Spitalliste des Kantons steht, in dem A. wohnt. Der Wohnkanton übernimmt dann die übrigen 55 Prozent. Häufig wird in der Grundversicherung verlangt, dass ein Patient Voruntersuchungen beim Arzt oder im Spital wahrnimmt, wobei diese Untersuchungen dann komplett von der Krankenkasse getragen werden. Diese übermittelt dann vor der Operation eine Kostengutsprache. Nach der OP werden die ambulanten Leistungen verrechnet, ausserdem wird die vereinbarte Franchise angerechnet. Pro Tag kommen noch einmal 15 Franken für die Verpflegung hinzu, dies wird als Spitalzuschlag bezeichnet.

Die Zusatzversicherung übernimmt weitere Leistungen

Wenn der Arzt das Knie von Patientin A. ausserhalb des Kantons, in dem sie gemeldet ist und wohnt, operiert, übernimmt der Wohnkanton die 55 Prozent des pauschalen Fallpreises für ausserkantonale Spitäler. Die Differenz muss dann von A. selbst getragen werden, wenn sie keine entsprechende Zusatzversicherung für die „allgemeine Abteilung ganze Schweiz“ abgeschlossen hat.

Wichtig zu wissen: Nicht mehr alle Krankenversicherer schliessen mit allen Spitälern die bisher üblichen Verträge ab, denn sie dürfen keine beliebig hohen Spital- und Arzttarife mehr vereinbaren. Entscheidend ist dann für eine mögliche Kostenübernahme immer der eigene Vertrag, der hier bei unserem Beispiel für Patientin A. vorliegen muss. In den Allgemeinen Versicherungsbestimmungen sind entsprechende Ausschlüsse zu finden. Einige Policen sind so gestaltet, dass sie eine Kostenübernahme in der gesamten Schweiz garantieren, bei anderen Verträgen ist das nicht oder nicht mehr der Fall. Die Kosten, die die Zusatzversicherung nicht übernimmt, muss der Patient am Ende selbst tragen.

Basiert die Police auf einer Spitalliste, muss die Versicherung die vereinbarten Leistungen tragen. Das jedoch nur, wenn das Spital, in dem der Versicherte operiert werden soll, wirklich auf der Spitalliste steht. Ist das nicht der Fall, braucht die Krankenkasse die Kosten nicht zu übernehmen. Wichtiger Tipp: Vor der Operation gibt die Krankenkasse die Kostengutsprache. Diese sollte in jedem Fall abgewartet werden, ehe eine nicht dringende OP zugesagt wird. Erteilt die Kasse die Kostengutsprache nämlich nicht, werden die Kosten für die OP zulasten des Patienten gerechnet.

Fazit: Immer erst die Kostengutsprache abwarten!

Entsprechend dieser Betrachtungen ist es durchaus rechtens, wenn die Krankenkasse von einer Kostenübernahme für eine Operation oder anderweitige Behandlung absieht. Basieren die Leistungen auf einer Spitalliste bzw. werden nur die Leistungen in Spitälern, die auf der Liste für den jeweiligen Wohnkanton stehen, bezahlt, ist von einer freien Spitalwahl abzuraten. Handelt es sich nicht um eine dringende und nicht aufschiebbare Operation, sollten Versicherte daher immer zuerst die Krankenversicherung um die Kostengutsprache bitten und dann erst den Termin für die Operation vereinbaren. So wird vermieden, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.

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Ob Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln – So kommen Sie sicher wieder nachhause

Ob Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln – So kommen Sie sicher wieder nachhause

Die Skisaison hat begonnen und zahlreiche Wintersportfans zieht es wieder in die Berge. Ob zum Skifahren, Snowboarden, Langlaufen oder Schlitteln – für jeden ist etwas dabei. Damit man auch sicher wieder nachhause kommt, sollte auf eine richtige Vorbereitung nicht verzichtet werden! 

Richtige Vorbereitung für den Schneespass

Vielleicht ist es schon ein paar Jahre her, seit Sie das letzte Mal auf dem Brett gestanden sind. Umso wichtiger ist die körperliche Vorbereitung auf die kommende Saison. Oftmals wird das Skifahren, Snowboarden oder Schlitteln unterschätzt und führt so zu Unfällen. Gerade während der Corona-Zeit, suchen noch mehr Menschen als üblich, die Flucht in die Berge. So kommen schnell mehrere 1000 Besucher zusammen und die Piste ist voll von Anfängern bis Profifahrer. Demzufolge sollte hohe Aufmerksamkeit und Rücksicht geboten werden.    

Um sicher wieder im Tal anzukommen, lohnt es sich, die Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit zu trainieren. Da auch die Muskulatur im Schneesport eine grosse Rolle spielt, sollten Sie ein- bis zweimal pro Woche Kraft- und Dehnübungen ausüben. Gerade jetzt, wo die Möglichkeiten zu den körperlichen Bewegungen eingeschränkt wurden, ist es wichtig, sich so gut es geht auf die Wintersporttage vorzubereiten.

Dazu eignen sich:

    • Joggen
    • Einen längeren Spaziergang
    • Home-Workout

Nebst der körperlichen Vorbereitung schadet ein kurzer Blick auf die Ausrüstung vor der Abreise nicht. In welchem Zustand ist Ihre Ski- oder Snowboardausrüstung? Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Ausrüstung in einem Fachgeschäft überprüfen lassen, damit Sie auf der Piste das beste Fahrerlebnis erhalten. Helm, Skibrille, Rückenpanzer und allenfalls Handgelenkschoner sind auf der Piste ein Muss. Probieren Sie die Bekleidung vor Gebrauch lieber nochmals an, damit Sie sicherstellen können, dass der Schutz zu 100% gewährleistet werden kann. Einen zu grossen Helm leistet keinen Schutz bei einem Sturz.

Auf die Piste – fertig – los!

Vor der Ersten Fahrt empfiehlt es sich, sich einzuwärmen, um allfällige Zerrungen zu vermeiden. Passen Sie Ihr Fahrtempo dem Schnee- und Wetterverhältnis an, damit Sie nicht plötzlich von einer Verzweigung überrascht werden oder die Kontrolle verlieren. Falls Sie das Erste Mal auf der Piste sind, lohnt es sich, einen Kurs zu besuchen. Legen Sie eine Pause ein, wenn Sie sich geschwächt fühlen, so verringern Sie das Risiko einer Verletzung.

Versicherungstipps:

Damit Sie nicht nur auf der Piste, sondern auch nebst der Piste gut versichert sind, lohnt es sich, vor der Abreise nochmals Ihren Versicherungsschutz zu checken.

Krankenkasse

Wie sind Sie bei einem Skiunfall gedeckt? Bei Personen, die nicht mehr als 8h pro Woche arbeiten, ist es wichtig, dass Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen ist, ansonsten müssen Sie für alle Kosten selbst aufkommen. Um dies zu umgehen, informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren aktuellen Versicherungsschutz.

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Reiseversicherung

Geplant war eine Woche Skiferien in einem Hotel in den Bergen. Kurz vor Abreise wurde ein Familienmitglied krank und die Ferien mussten gestrichen werden. In solchen Fällen ist eine Reiseversicherung sehr hilfreich.

Sie wissen nicht, ob Sie eine besitzen oder interessieren sich für eine Reiseversicherung, dann vergleichen Sie hier unverbindlich und kostenlos Ihre Reiseversicherung.

Hausratversicherung

Nach einigen Fahrten gönnen Sie sich nun eine kleine Mittagspause im Restaurant. Sie deponieren Ihren Ski bei der Skideponierung und als Sie von der Mittagspause zurückkehren, war er weg – der Ski wurde gestohlen. Nun kommt die Frage auf, sind Sie auswärts gegen Diebstahl versichert?

Falls Sie sich unsicher sind, ob dies in Ihrem Package mitversichert ist oder falls Sie noch gar keine Hausratversicherung besitzen, klicken Sie hier und vergleichen Sie alle Hausratversicherungen unverbindlich und kostenlos.

Privathaftpflichtversicherung

Es wird langsam dunkel und Sie begeben sich auf die letzte Fahrt. Der Nebel deckt die Piste immer mehr zu und verschlechtert die Sicht. Weiter unten übersehen Sie eine Verzweigung und den von rechts kommenden Snowboardfahrer. Sie verlieren vor Schreck die Kontrolle und prallen zusammen. Im gleichen Moment zerbricht das Snowboard. Der Snowboardfahrer beharrt darauf, dass Sie den entstandenen Schaden bezahlen. Hier kommt Ihre Privathaftpflicht ins Spiel.

Sie besitzen noch keine Privathaftpflichtversicherung oder möchten Ihre aktuelle Versicherung mit anderen Versicherungen vergleichen, dann klicken Sie hier.

Fazit: Sicheres Fahren macht doppelt Spass

Zahlreiche Skigebiete haben Ihre Pisten wieder geöffnet und ziehen mehrere 1000 Besucher an. Das Ganze ist aber mit Vorsicht zu geniessen. Mit einer guten Vorbereitung steht Ihnen auf jeden Fall nichts mehr im Wege. Auf die Piste – fertig – los!    

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Rechtsschutzversicherer: Die Klagewelle rollt weiter

Rechtsschutzversicherer: Die Klagewelle rollt weiter

Rechtsschutzversicherer können sich seit Ausbruch des neuartigen Coronavirus vor Anfragen nicht mehr retten. Vor allem rechtliche Fragen zum Arbeitsplatz, zu stornierten Reisen und zum Shopping im Internet stehen auf der Anfrageliste ganz weit oben.

Enormer Anstieg an rechtlichem Klärungsbedarf

Die Axa-Gruppe gab an, dass es in den ersten acht Monaten des Jahres 2020 zu rund 20 Prozent mehr Anfragen kam. Diese Zahl nannte der Rechtsschutzversicherer Axa-Arag als grösster Versicherer dieser Art in der Schweiz. Allein im März gab es einen Anstieg um rund 42 Prozent. Auch der Touring Club Schweiz verspürt einen enormen Klärungsbedarf, hier häufen sich die Nachfragen ebenfalls. Dabei steht ungefähr jede zehnte Anfrage im Zusammenhang mit Rechtsfragen rund um die Corona-Pandemie.

Häufig betreffen die Anfragen das Arbeitsrecht, wobei vor allem die Kurzarbeit im Mittelpunkt des Interesses steht. Darf Kurzarbeit angeordnet werden, wie steht es um den Lohn und wie komme ich wieder zu meiner normalen Arbeitszeit zurück? Diese und weitere Fragen gilt es zu klären, wobei auch falsche Abrechnungen der Kurzarbeit im Fokus standen.

Viele Unternehmen kündigten ihren Mitarbeitern und begründeten die Kündigung mit einem betriebsinternen Auftragsrückgang, der durch Corona bedingt war. Auch die Anweisung, im Home Office zu arbeiten, führte zu zahlreichen Nachfragen seitens der Versicherer. Viele Arbeitnehmer wollten wissen, ob sie durch den Arbeitgeber dazu gezwungen werden könnten, im Büro zu arbeiten, obwohl sie doch solche Angst vor einer Infektion hatten. Andere wiederum wollten das Gegenteil erreichen und wieder im Büro arbeiten, obwohl der Chef davon abriet. Was ist nun rechtens und welche Rechte hat der Chef diesbezüglich?

Hoher Klärungsbedarf im Reisebereich

Viele Menschen hatten einen Urlaub gebucht, der dann dank Corona storniert werden musste. Auch hier gab die Axa-Arag an, dass sich die Anfragen zum Reiserecht gegenüber dem Vorjahr bisher sogar verdoppelt hatten. Der Touring Club Schweiz gab sogar an, dass sich die Anfragen um rund 60 Prozent gesteigert hätten. Manche Urlauber wollen ihren Flug selbst stornieren, wurden aber davor gewarnt. In dem Fall könnte es sein, dass sie auf ihren Kosten sitzen bleiben. Allfällige Ansprüche werden nicht an diejenigen gezahlt, die einen Flug in Eigenregie stornieren!

Weitere Themen waren die stornierten Buchungen im Hotel und von Pauschalreisen, gebuchte Übernachtungen über Airbnb und mögliche Rückerstattungen.

Neben dem Reisebereich war das Shopping im Internet häufiger von Anfragen betroffen, zahlreiche Klagen gegen Verkäufer beschäftigen die Gerichte. Es ging um Geldverluste wegen bezahlter und nicht gelieferter Ware und um defekte oder mangelhafte Warenlieferungen. Tipp der Experten: Unseriöse Shops meiden und sich unbedingt zuerst über bekannte Bewertungsplattformen informieren, wie es um die Seriosität des Händlers bestellt ist.

Fazit: Klagen über Klagen in der Corona-Krise

Die Corona-Krise beschäftigt die Menschen in der Schweiz sehr und führt zu extremen Unsicherheiten in Bezug auf den Arbeitsplatz, Reisen oder bezogen auf Online-Einkäufe. Die Rechtsschutzversicherer werden derzeit mit einer Anfrageflut konfrontiert, die immer noch weiter anwachsen wird. Zudem rollt eine Klagewelle auf die Gerichte zu, die als Nebenerscheinung der Corona-Krise bislang noch wenig beachtet wurde.

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Lebensversicherung kündigen: Sinnvoll oder nicht?

Lebensversicherung kündigen: Sinnvoll oder nicht?

Die Lebensversicherung gilt vielfach als Standardversicherung, die „man einfach haben muss“. Doch sie reisst nicht selten ein tiefes Loch ins Haushaltsbudget, wenn die Prämien abgebucht werden. Daher stellt sich bei vielen Versicherten die Frage, ob die Lebensversicherung nicht doch lieber gekündigt werden sollte?

Absicherung für Tod und Alter

Die gemischte Lebensversicherung soll im Sterbefall nicht nur die Hinterbliebenen schützen, sondern soll auch als finanzielle Vorsorge für das eigene Alter dienen. Zusätzlich kann das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Häufig werden solche gemischten Lebensversicherungen innerhalb der 3a-Säule verkauft und weisen eine sehr lange Laufzeit auf. Meist ist das Pensionsalter als Vertragsende angegeben.
Möglich ist aber auch der Abschluss einer reinen Risiko-Lebensversicherung, bei der es keinen Sparanteil gibt und die ebenfalls im Rahmen der 3a-Säule als Vorsorge gilt.

Die eigene Lebenssituation kann sich aber auch ändern und der bisher gut Versicherte ist gar nicht mehr auf den Schutz durch die Versicherung angewiesen. Oder die eigene finanzielle Situation verschlechtert sich so sehr, dass das Geld knapp wird und anderweitig gut gebraucht werden könnte. Die Beiträge für die Lebensversicherung scheinen da sinnlos und sind schlichtweg nicht mehr zu leisten.
Bei einer reinen Risiko-Lebensversicherung ist die Kündigung kein Problem, denn diese können in der Regel drei Jahre nach Vertragsschluss gekündigt werden. Es ist sogar ein späterer Wiedereinstieg in die Versicherung möglich, allerdings sind dann die Prämien durch das nun erhöhte Eintrittsalter in die Versicherung höher.

Kündigung: Sinnvoll oder nicht?

Die Kündigung einer gemischten Lebensversicherung kann sehr teuer werden, denn der Rückkaufswert derselben liegt zumindest in den ersten Jahren bei null. Der Grund ist, dass die Versicherer zunächst alle ihre Kosten wieder hereinholen wollen. Sie ziehen Verwaltungsgebühren und die Provision für den Versicherungsabschluss durch ihren Versicherungsagenten von der Sparsumme ab, sodass die Police anfangs sogar im Minus laufen kann.

Erst danach wird der grösste Teil der eingezahlten Prämien für den Aufbau des Vermögens eingesetzt und die Verzinsung des Kapitals beginnt. Diese wiederum setzt sich aus dem garantierten Zins sowie aus den Überschussbeteiligungen zusammen. Die Beteiligung selbst wird durch den Erfolg der Versicherungsgesellschaft bestimmt und ist in ihrer Höhe oft nur schwer nachvollziehbar.

Um zu entscheiden, ob eine Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht, muss eine alternative Anlageform genau analysiert werden. Macht sie die Kosten des hohen Rückkaufs der Lebensversicherung wieder wett? Ist die Lebensversicherung in der 3a-Säule geführt, besteht die einzig sinnvolle Alternative darin, eine andere 3a-Lösung einer Bank zu ordern. Der Grund ist, dass das Vermögen nicht aus der 3a-Säule entnommen werden kann, sondern bis fünf Jahre vor dem Pensionsalter dort verbleiben muss. Dem Fiskus ist das egal, ihn interessieren Transaktionen innerhalb der 3a-Säule nicht. Das Einkommen dort wird nämlich erst versteuert, wenn es ausgezahlt wird und nicht vorher.

Clevere Alternativen zur Lebensversicherung?

Es ist nicht nur wichtig, dass die Lebensversicherung überhaupt gekündigt werden kann, sondern auch, was die Alternative zur Kündigung ist. Viele Lebensversicherer bieten alternativ die Freistellung von den Prämienzahlungen an, sodass der Vertrag erst einmal ruht. Das bisher angesparte Vermögen verbleibt bei der Versicherungen und das auch solange, bis die Police ordentlich abgelaufen ist.

Die Versicherung legt das Kapital für den Versicherten an. Allerdings entfallen nicht nur die Prämienzahlungen, sondern auch der Versicherungsschutz. Ausserdem hat die Sache einen Haken: Soll der Versicherte von den Prämien freigestellt werden, wird zuerst der Rückkaufswert der Police ermittelt. Dabei sind auch die Verluste zu berücksichtigen. Dieser Betrag wird dann für die neue Police genutzt, die von den Prämien freigestellt ist. Damit entspricht das freigestellte Vermögen keineswegs dem Kapital, das bis dahin eingezahlt worden ist!

Fazit: Nicht einfach kündigen, sondern vorher genau überlegen

Die gemischte Lebensversicherung war als langfristiger Versicherungsschutz angedacht und wurde als solcher geführt, eine Kündigung ist daher nicht vorgesehen. Soll sie dennoch vorgenommen werden, kostet das teilweise viel Geld, weil die Versicherer zuerst ihre eigenen Kosten vom aktuellen Guthaben der Versicherungspolice abziehen. Tipp: Wer eine Lebensversicherung abschliesst, sollte vorab ausrechnen, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll wäre.

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Hypothekenlandschaft Schweiz: Schweizer Banken werden Corona gut überstehen

Hypothekenlandschaft Schweiz: Schweizer Banken werden Corona gut überstehen

Corona hat auch die Schweiz fest im Griff und doch könnten die wirtschaftlichen Folgen hier erträglicher sein als in vielen anderen Ländern. Dennoch sind bereits jetzt neue Gefahren in Sicht, die sich letzten Endes doch deutlich auf die Banken auswirken könnten.

Nervöse Wirtschaft in der Schweiz

Wie überall auf der Welt leidet vor allem die Wirtschaft unter den Folgen des Corona-Virus und der Einschränkung des öffentlichen Lebens. Im Frühling 2020 wurde in der Schweiz ein Shutdown verhängt, der die erste Infektionswelle brechen sollte und der sich für die Wirtschaft sehr negativ auswirkte. Doch die Folgen des Shutdowns waren noch zu kompensieren.

Nun herrscht aber angesichts der erneut hereingebrochenen Welle grosse Angst, dass ein Lockdown alles zum Erliegen bringen könnte. Experten sind sich einig, dass sich eine völlige Schliessung vieler Branchen so negativ auswirken könnte, dass die Zahl der Insolvenzen in die Höhe schnellen dürfte.

Auch die Banken leiden unter den Massnahmen, die zur Bekämpfung des Virus verhängt worden sind. Angeblich könnte 2021 der härteste Test werden, den die Finanzbranche je durchlaufen musste. Der Grund: Die Unterstützungsleistungen, die der Staat erbringen kann, sind nicht für die Ewigkeit gemacht und können nicht mehr lange aufrechterhalten werden. Sie sollen die Banken stabilisieren und in erster Linie Kreditnehmern helfen, damit sich diese nicht völlig überschulden.

Doch die Banken geraten darüber in Vergessenheit. Sie haben mit den Zinseinnahmen gerechnet, die ihnen nun gänzlich oder zumindest teilweise verloren gehen. Wie gross der Schaden bereits ist, wird sich zeigen, sobald die staatlichen Hilfen ausbleiben. Dabei wurde durch Finanzfachleute festgestellt, dass die Dynamik des wirtschaftlichen Abschwungs nicht mit der nach der Finanzkrise zu vergleichen sei. Die Volkswirtschaften wurden und werden stark durch den Fiskus unterstützt, was bei der Finanzkrise nicht der Fall war. Die Finanzierungsmärkte sind derzeit noch stabil. Insgesamt sind die Banken also besser gegen das, was noch kommt, gerüstet als noch im Jahr 2009.

Noch ist die Wirtschaft stabil

Im Gegensatz zu den Wirtschaften anderer Länder könnte die in der Schweiz noch mit einem blauen Auge aus der Krise kommen. Auch wenn die Schweizer Banken weniger profitabel sind und sich Assets bzw. deren Qualität verschlechtern werden, können die Schweizer Banken die Kreditverluste stärker eindämmen und sind ihnen nicht wie in anderen Ländern gänzlich schutzlos ausgeliefert.

Der Grund ist die von Hause aus stabilere Wirtschaft der Schweiz, bei der vor allem die Kreditausfälle erfreulich niedrig sind. Zudem ist die Qualität der Kredite eine ganz andere als in anderen Ländern. In der Schweiz werden vor allem Hypotheken statt der ansonsten üblichen Konsumkredite vergeben, was wiederum dafür sorgt, dass Assets in der wirtschaftlichen Krise unterstützt werden können.

Allerdings zeigt sich das nächste Problem bereits jetzt. Der Margendruck wird durch niedrige Zinssätze auch weiterhin aufrechterhalten, doch die Rentabilität könnte politisch verursacht sinken. Der Grund: Der kalkulatorische Eigenmietwert wurde abgeschafft, was den Umfang der Kreditbücher sowie die Kapazität der Erträge der Banken verringern könnte.
Interessant ist, dass die Corona-Krise und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen derzeit nur wenig von Liechtenstein beobachtet werden. Dort zeigt man sich unbeeindruckt von der Krise, die die Welt in Atem hält. Die Ertragsbasis der Banken war nur vorübergehend ein wenig geringer, danach hatten sich die Vermögenswerte sehr schnell wieder erholt.

Allerdings bleibt eines einzuräumen: Die Privatbanken sind stark vom Vertrauen der Anleger abhängig und ein fehlendes Vertrauen kann in einem erheblichen Abfluss der Mittel resultieren.

Fazit: Schweizer Wirtschaft und Banken schlagen sich bisher gut

Noch schlagen sich die Schweizer Banken sowie die Wirtschaft des Landes angesichts der anhaltenden Corona-Krise gut bis sehr gut. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern kam man hier bisher mit einem blauen Auge davon und daher bleibt zu hoffen, dass die Krise bald ein Ende hat. Wie lange Banken und Wirtschaft noch durchhalten können, ohne langfristige Schäden davonzutragen, lässt sich derzeit nicht benennen.

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Umzug in eine andere Wohnung: Was gilt in puncto Hausratversicherung?

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Bei einem Umzug in eine andere Wohnung stellen sich viele Fragen. Einige davon betreffen den Versicherungsschutz: Was passiert mit meiner Hausratversicherung? Gilt diese weiter oder muss ich sie neu abschliessen?

Verschiedene Fälle näher betrachtet

Bei einem Umzug gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie ziehen mit einem Partner zusammen oder von diesem weg, Sie ziehen in WG oder Eigentumswohnung. Die folgenden Fälle verdeutlichen, wie jeweils mit der Hausratversicherung verfahren werden sollte:

    • Zusammenziehen mit dem Partner
      Für einen Haushalt braucht es auch nur eine Hausratversicherung. Diese sollte dann über die Familienabdeckung verfügen, damit sind alle Familienmitglieder in der Versicherung inbegriffen. Das gilt für die Hausratversicherung übrigens ebenso wie für die Haftpflichtversicherung. Wenn Sie Ihre bestehende Hausratversicherung behalten wollen, reicht es aus, die Versicherung über das Zusammenziehen mit dem Partner zu informieren und schon wird der alte Vertrag aufgelöst bzw. geht in den neuen über. Wichtig: Wenn zwei Personen zusammenziehen, erhöht sich meist der Wert des Hausrates, denn jeder bringt etwas aus seinem Haushalt mit, oft bleiben sogar alle Möbelstücke bestehen, weil schliesslich auch die neue Wohnung grösser ist und somit keine Einschränkungen in puncto Mobiliar getroffen werden müssen. Die Versicherungssumme sollte immer dem Wiederbeschaffungswert entsprechen, der für den gesamten Hausrat berechnet worden ist.

    • Umzug in die eigene Wohnung
      Wer die erste eigene Wohnung bezieht, muss sich um die Hausratversicherung kümmern. Schäden am Mietgegenstand, also an der Wohnung selbst, werden durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, die in die Hausratversicherung integriert werden kann. Wichtig ist, den gesamten Hausrat zu analysieren und festzustellen, wie hoch die Versicherungssumme sein sollte. Bitte unbedingt eine Unterversicherung vermeiden!

    • Der Partner zieht aus
      Wenn der Partner auszieht, sollte die Hausratversicherung geprüft werden. Eine Familiendeckung ist nun nicht mehr nötig, zumindest dann, wenn keine weiteren Personen mehr im Haushalt leben. Reduziert sich mit dem Wegzug der Person auch der Wert des Hausrates, sollte die Versicherung entsprechend angepasst werden. Damit lassen sich die Prämien senken, denn eine Überversicherung bringt keinerlei Vorteile.

    • Umzug in eine WG
      Jeder WG-Bewohner kann eine Einzelversicherung für seinen Teil des Hausrats der Wohngemeinschaft abschliessen. Das ist allerdings meist teurer als eine Gesamtpolice für die komplette Wohnung und die Menschen, die dort wohnen. Es mag jedoch praktischer sein, weil derjenige, der auszieht, seinen Teil der Versicherung quasi mitnimmt. Mittlerweile bieten die Versicherer jedoch massgeschneiderte Produkte für Hausrat und Privathaftpflicht für Wohngemeinschaften an, die in der Regel auch die Haftung gegenüber Mitbewohnern einschliessen. Darin unterscheidet sich die WG-Versicherung von einer normalen Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
      Tipp: Eventuell besteht noch eine Absicherung über die Familienversicherung der Eltern, wenn noch kein eigenes Einkommen vorhanden ist. Dann bezieht deren Versicherung auch den Hausrat des in einer WG lebenden Kindes mit ein.

    • Umzug in die Eigentumswohnung
      Die Hausratversicherung sollte bei einem Umzug in die Eigentumswohnung unbedingt auch Glasbruch umfassen, sodass zum Beispiel Scheiben oder auch der Glaskeramikherd mitversichert sind. Die Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (zum Beispiel die Einbauküche), müssen mit einer obligatorischen Gebäudeversicherung abgesichert werden, hier ist die Hausratversicherung allein nicht genügend.

Fazit: Individueller Versicherungsschutz nach einem Umzug

Der Versicherungsschutz für den Hausrat muss nach einem Umzug individuell angepasst werden. Es empfiehlt sich dabei vor allem eine Überprüfung der versicherten Werte, denn nur leicht entsteht eine Über- oder Unterversicherung nach dem Umziehen in eine andere Wohnung.

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Orthopädische Hilfsmittel: Tragen Tierversicherungen Rollstühle für Hunde?

Orthopädische Hilfsmittel: Tragen Tierversicherungen Rollstühle für Hunde?

Wenn bei einem Hund ein Gelenkschaden diagnostiziert wird oder gar ein Körperteil abgenommen werden muss, stellt sich die Frage, ob derlei Schäden die Tierversicherung trägt. Hier hilft nur die Rückfrage bei dem betreffenden Versicherer.

Orthesen unterstützen bei Gelenkproblemen

Viele Hunde haben aufgrund von Arthrosen Probleme mit den Gelenken, teilweise können sie nicht mehr laufen. Hier helfen passgenau angefertigte Orthesen, die die geschwächten Gelenke oder Körperstellen unterstützen. Ausserdem kann die Physiotherapie helfen, dem Tier wieder mehr Bewegungsfreiheit zu verschaffen. An einem Punkt, an dem Menschen längst auf den Rollator, auf Krücken oder Rollstühle zurückgreifen, müssen Tiere mit dem auskommen, was ihnen geboten wird. Und das ist nicht viel, zumal Orthesen und Prothesen für Tiere extrem teuer sind.

Sie müssen massangefertigt werden, was schon mit der Schwierigkeit einhergeht, einen Gipsabdruck von dem betroffenen Körperteil zu fertigen. Die Materialien, die dabei verwendet werden, sind die gleichen, wie sie auch in der Orthopädie des Menschen zum Einsatz kommen. Gern wird dabei auf Karbon gesetzt, was allerdings teurer als Kunststoff ist. Dafür ist Karbon belastbarer und flexibler. Die Zukunft wird jedoch eher im 3D-Druck gesehen.

Die Anfertigung eines individuell passenden Rollstuhls oder einer Orthese ist eine wahre Sisyphosarbeit. Nach der Herstellung des Modells aus Kunststoff oder Karbon wird per Hand weitergearbeitet. Alles muss laminiert und geschliffen werden, es folgen Polstern, Nähen, Nieten und Bohren – je nach Notwendigkeit weiterer Anpassungen. Bis zu 20 Arbeitsstunden fallen pro Orthese an. Dies kostet viel Geld, weshalb verständlich ist, dass sich der Tierbesitzer fragt: Zahlt das die Tierversicherung?

Wenig verbreitete Hilfsmittel für Tiere

Viele Tierbesitzer wissen noch nicht einmal, dass es die Möglichkeit der Orthesenanfertigung überhaupt gibt. Nur vereinzelt gehen Erfolgsgeschichten durch die Medien und werden dann zwar viel beachtet, geraten aber schnell in Vergessenheit. Dazu kommt, dass es mehrere Hundert Schweizer Franken kostet, solche Spezialanfertigungen für seinen Hund herstellen zu lassen.

Wer keine Tierkrankenversicherung besitzt, muss dann häufig die Entscheidung zum Einschläfern des Tieres treffen. Schliesslich kostet nicht nur die Orthese Geld, sondern auch die gesamte Behandlung bis dahin, verbunden mit einer ständigen Physiotherapie. Manche Kritiker sehen in den Hilfsmitteln keinen Sinn und sind der Meinung, dass den Tieren damit kein Gefallen getan werde. Immerhin könnten sie nicht mehr richtig laufen, obwohl das ihrem Naturell entsprechen würde. Insofern bleibt nur jedem Tierhalter anzuraten, das Verhalten seines Tieres individuell zu beurteilen und danach die Entscheidung über Orthese oder nicht bzw. über Leben und Tod zu treffen.

Übernimmt die Tierversicherung die Kosten?

Die Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, allerdings kommt es auf die Tierversicherung an und die versicherten Fälle an. Meist sind hier Kostengrenzen gesetzt, wobei diese teilweise pro Krankheitsfall und teilweise auf das Jahr begrenzt sind. So können sich Formulierungen zum Beispiel auf eine maximale Kostenübernahme von 80 Prozent der OP-Kosten im Jahr beziehen.

Die restlichen Kosten müssen als Eigenanteil übernommen werden. Zudem kann es sein, dass ohnehin ein Selbstbehalt pro Versicherungsfall vereinbart worden ist. Des Weiteren kann eine maximale Schadenssumme vereinbart worden sein. Wird diese überschritten, zahlt die Tierversicherung auch nicht mehr für Orthesen und Co.

Rollstühle sind übrigens meist günstiger als Orthesen und Prothesen und können zum Einsatz kommen, wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, eine Gehhilfe exakt anzupassen.

Fazit: Tierversicherungen tragen Kosten für Rollstühle und Orthesen

Grundsätzlich sind die Kosten für Orthesen und Rollstühle auch durch die Tierkrankenversicherungen abgedeckt, allerdings gilt das nicht in jedem Fall. Es kann auch sein, dass derlei Hilfen ausgeschlossen wurden, was in der Versicherungspolice vermerkt ist. Wichtig ist zudem, die maximale Grenze für Kostenübernahmen im Jahr oder pro Versicherungsfall zu berücksichtigen. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Tierhalter selbst bezahlen.

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Bei guter Gesundheit: Schweizer fühlen sich fit

Bei guter Gesundheit: Schweizer fühlen sich fit

Alljährlich werden in der Schweiz Umfragen gemacht, um herauszufinden, wie fit die Schweizer wirklich sind. Auch in 2019 war das der Fall und gefühlt sind die Schweizer überdurchschnittlich fit. Doch sie führen die Liste der fittesten Europäer nicht an.

Unterschiedliches Gesundheitsempfinden bei den Europäern

Bei der Befragung gaben über 90 Prozent der Schweizer an, dass sie sich fit fühlen würden und dass ihr Gesundheitszustand gut bis sehr gut sei.

Die Schweden indes fühlten sich nicht ganz so gut, hier waren es nur 76,5 Prozent der Befragten, die ihr Wohlbefinden mit gut, sehr gut oder ausgezeichnet bewerteten. Damit waren die Schweden die Letzten der Rangliste, denn scheinbar fühlten sich die Menschen anderer europäischer Länder deutlich gesünder. Auch Grossbritannien, Frankreich und Norwegen lagen vor Schweden.

Die Schweizer gaben noch in der zuletzt in 2016 durchgeführten Umfrage an, dass sie sich total gesund fühlten, und bewerteten die eigene Fitness als positiv. Damals gaben aber nur 88,9 Prozent der Schweizer an, sich gut bis ausgezeichnet zu fühlen. Seither stiegen die Werte um jährlich 0,8 Prozent. Anders sah es in 2016 bei den Briten aus. Sie fühlten sich damals noch gut und 90,0 Prozent bewerteten den eigenen Gesundheitszustand als positiv. In 2019 waren es nur noch 81 Prozent, die sich in dieser Art äusserten.

Doch die erfragten Werte spiegeln nur das subjektive Empfinden wider, sie geben keine wirklich objektive Auskunft. Diese sieht nämlich die Deutschen und die Franzosen vor den Schweizern, auch wenn diese subjektiv am gesündesten sein mögen. Der Gesundheitszustand der Deutschen und der Franzosen zeigt sich bei einer Auswertung von chronischen Krankheiten besser: Nur 47,4 Prozent hätten demnach von einem Arzt eine Bestätigung dafür erhalten, dass sie chronisch krank seien. In der Schweiz waren es in 2019 insgesamt 49,3 Prozent der Befragten.

Stark beeinträchtigte Amerikaner und Norweger

Im Rahmen der Umfrage wurde auch über den Grossen Teich geschaut und festgestellt, dass eine chronische Krankheit bei rund 66,3 Prozent der US-Amerikaner aufgetreten ist bzw. dieser Anteil an der Bevölkerung eine entsprechende Bestätigung vom Arzt erhalten hatte.

Die Amerikaner führen auch die Ranglisten der verschiedenen Erkrankungen an. So kommen bei ihnen Arthritis, Bluthochdruck, Krebs, Diabetes und psychische Erkrankungen besonders häufig vor.
Die Norweger führen die Rangliste bei anderen Krankheiten an: Asthma, Schlaganfall und Lungenkrankheiten kommen dort besonders häufig vor. Die höchste Rate an Herzerkrankungen weist Deutschland auf, auch wenn allgemein angenommen wird, dass dies bei den Amerikanern der Fall sein müsste.

Weitere Ergebnisse der Umfragen

Interessant: Wer einen Migrationshintergrund hat, fühlt sich weniger gesund als Menschen mit Migrationshintergrund, Deutschschweizer fühlen sich besser als Einwohner der Romandie und des Tessins und die Damenwelt ist weniger mit ihrer Gesundheit zufrieden als die Herren.

Die Deutschen machen sich am wenigsten Sorgen um Job und Einnahmequellen, in der Schweiz hingegen ist es mehr als ein Drittel der Bevölkerung, das sich Sorgen um Miete, Hypothek und Einkünfte macht. Die Schweizer werden nur von den Amerikanern übertroffen, die übrigens auch bei der Einnahme von Medikamenten führend sind.

Fast jeder zweite von ihnen nimmt täglich zwei oder mehr Medikamente ein, die eines Rezepts bedürfen, während der Anteil der Schweizer, die Medikamente einnehmen, deutlich niedriger ist und nur rund ein Drittel beträgt.

Unzufriedenheit herrscht überdies mit den Hausärzten: In der Schweiz findet fast jeder zweite, das sich der Hausarzt zu wenig Zeit nimmt und die Patienten in die Entscheidungen nicht genügend einbezieht. In Deutschland und Australien hingegen sind mehr als die Hälfte bis drei Viertel der Befragten zufrieden mit den Leistungen des Hausarztes.

Fazit: Schweizer fühlen sich fit und sind es grösstenteils auch

Die Zufriedenheit der Schweizer mit der eigenen Gesundheit hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Dabei stellte sich heraus, dass sie sich aber nur subjektiv fit fühlen und es objektiv gar nicht sind. Denn fast die Hälfte hat bereits von einem Arzt eine Bestätigung über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung bekommen. Dennoch ist die Zahl derer, die mit der eigenen Gesundheit zufrieden sind, in den letzten Jahren stetig gestiegen.

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Günstige Kredite für Ausländer: Schweiz bietet Privatkredit bei schlechter Bonität

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Die Schweiz hat schon seit jeher den, Ruf, ein besonderes Händchen für Finanzen zu haben. Auch in puncto Kredit sind die Schweizer Banken Anlaufstelle Nummer eins, wenn zum Beispiel ein Deutscher in seinem Heimatland aufgrund mangelnder Bonität keinen Kredit erhält.

Schweizer Kredit als Ausweichmöglichkeit

Wird die Bonität als schwach eingestuft, verweigern die Banken mitunter einen Kredit. Der Antragsteller bekommt zusätzlich einen negativen Eintrag in der Auskunftei, sodass auch weitere Kreditbeantragungen nur mit Problemen einhergehen und meist abgelehnt werden. Die Lösung wird nicht selten in einem Kredit in der Schweiz gesucht.

Hier sind sogenannte Schufa-freie Kredite erhältlich, bei denen andere Nachweise eines ausreichenden Einkommens erbracht werden müssen. Der Grund für diesen Weg: Die Schweizer interessieren sich nicht für die deutsche Schufa und legen andere Massstäbe an die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit eines Antragstellers.

Dennoch müssen die Antragsteller aus dem Ausland einige Nachweise erbringen, denn „ins Blaue hinein“ wird auch keine Schweizer Bank ein Darlehen vergeben. Sie möchte ebenfalls sichergehen, dass sie ihr Geld wiedererhält, und wird dementsprechend nach dem Einkommen fragen. Wichtig ist daher das geregelte Einkommen, das je nach Kredithöhe für mindestens drei Monate nachgewiesen werden muss. Teilweise wird ein Nachweis einer unbefristeten Anstellung verlangt, denn was bringt ein Einkommensbeleg, wenn das Einkommen in den kommenden Monaten wegfallen wird?

Die Bonität wäre nicht gegeben und mit einem Kreditausfall ist zu rechnen. Um sich zusätzlich abzusichern, wird sich die Bank das Pfändungsrecht einräumen lassen. Das heisst, dass der Kreditnehmer einwilligen muss, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit das Einkommen gepfändet werden darf.

Nicht immer gute Konditionen für ausländische Kreditnehmer

Wer aufgrund einer schlechten Bonität einen Kredit in der Schweiz aufnimmt, muss damit rechnen, dass die Konditionen nicht so gut sind wie bei sehr guter Bonität. Das bedeutet, dass die Zinsen in der Regel sehr hoch sein werden, was in Zeiten der andauernden Niedrigzinsen fast schon nicht mehr erwartet wird. Dennoch sollte verständlich sein, dass sich auch die Banken gegen einen Zahlungsausfall absichern wollen und sich das höhere Risiko in Form höherer Zinsen bezahlen lassen.

Gleichzeitig wird die Darlehenssumme teilweise beschränkt, was aber auch vom Einkommen und von den gebotenen Sicherheiten des Kreditnehmers abhängig ist. Teilweise liegen die Kredithöhen bei wenigen Tausend Euro, sodass zum Beispiel der Kauf eines neuen Autos nicht mit diesem Kredit finanziert werden könnte.

Viele Kreditnehmer bemängeln, dass Laufzeit und Raten bei einem Schweizer Kredit nicht verhandelbar sind und dass diese fest vorgegeben seien. Doch auch hier liegt der Wunsch der Bank, sich gegen einen Zahlungsausfall abzusichern, auf der Hand.

Fazit: Schweizer Kredit für Ausländer ist nicht kostengünstig

Wer sich für den Schweizer Kredit entscheidet, weil zum Beispiel in Deutschland kein Darlehen für die gewünschte Finanzierung zu bekommen ist, muss damit leben, dass die Konditionen nicht die besten sind. Die Zinsen sind hoch, Laufzeiten und Höhe der Raten ist meist vorgegeben.

Für die Schweizer Banken und Kreditgeber ist es wichtig, sich gegen einen möglichen Zahlungsausfall abzusichern, zumal kein Einblick in die Schufa oder ähnliche Auskunfteien genommen wird. Vielmehr muss sich die Bank auf die Angaben des Kreditantragstellers sowie auf dessen Einkommens- und Sicherheitsnachweise verlassen. Dass dies mit teilweise ungünstigen Konditionen einhergeht, dürfte verständlich sein.

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