Die Reklamationskultur in der Schweiz

Die Reklamationskultur in der Schweiz

Im Jahr 2012 wurde die Reklamationszentrale Schweiz in Zürich gegründet, sie berät bei allen Fragen rund um Reklamationen. Mittlerweile wurden die auf der Internetseite bereitgestellten Vorlagen für eine Reklamation mehr als 130´000 Mal heruntergeladen.

Unabhängige Beschwerdestelle: Die Motz-Zentrale in Zürich

Umgangssprachlich wird eine Beschwerde gern als „Motzerei“ bezeichnet, daher verwundert es nicht, dass die Reklamationszentrale mit Sitz in Zürich auch als Motz-Zentrale betitelt wird. Dabei ist diese eigentlich als Hilfeleistung für Verbraucher gedachte Anlaufstelle mit Vorsicht zu sehen, denn sie bietet eine gute Angriffsfläche für Unternehmen, die von eher zweifelhaftem Ruf geprägt sind. Ende März 2018 reichte die Top AG Ltd. bereits Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein, weil das Unternehmen im Reklamationsbarometer 2018 auf den ersten Platz vorgerückt war.
Einst bestand der Service der Reklamationszentrale aus einer telefonischen Beratung, es wurden Beschwerdeschreiben verfasst und es konnte das Reklamationsbarometer im Internet veröffentlicht werden. Heute gibt es mehrere dieser Beschwerdestellen, aber immer noch die eine Motz-Zentrale, die aus der vergangenen Arbeit zahlreiche Erkenntnisse gewonnen hat.

Eine dieser Erkenntnisse besteht darin, dass eine weitergeleitete Reklamation und die Veröffentlichung von Berichten von Betroffenen nicht in jedem Fall ausreichend sein können. Erfolg gibt es dabei nämlich nur, wenn die betroffene Firma, auf die sich die Reklamation bezieht, ohnehin seriös arbeitet. Diese möchte, dass ihre Kunden zufrieden sind, und investiert ihrerseits ihr Geld in ein professionelles Management von Reklamationen. Die wirklich schwierigen Fälle bestehen aber in den Unternehmen, die Reklamationen gern ignorieren und sich vor ihren Pflichten drücken wollen. Sie nutzen rechtliche Schlupflöcher und zocken die Kunden ab, indem sie mit der Verzögerungstaktik agieren. Ohne juristischen Beistand sind hier kaum Erfolge zu erzielen.

Probleme für die Reklamationszentrale

Die Reklamationszentrale Schweiz konnte in der Vergangenheit bereits mehrfach erfahren, wie einschüchternd manche Firmen agieren. Doch dank der Dextra Rechtsschutz AG konnte sich die Motz-Zentrale erfolgreich gegen die Einschüchterungsversuche wehren und hat daher gelernt, dass der grösste Erfolg auch für die Kunden nur durch einen rechtlichen Beistand und Schreiben eines Anwalts bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei möglich ist. Daher ist die Reklamationszentrale eine Kooperation mit der WILD Rechtsanwalt AG eingegangen und kann die Kunden somit deutlich besser unterstützen. Sie erhalten nun ein Reklamationsschreiben sowie erste anwaltliche Abklärungen zum rechtlichen Sachverhalt des jeweiligen Falles. Geht es um eine höhere Schadenssumme oder wurden bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft, so kann der Rechtsbeistand eine Beschwerde einlegen und damit die Ansprüche geltend machen. Häufig sind hier zum Beispiel Forderungen aufgrund von Flugverspätungen und Annullierungen von Flügen zu bearbeiten.

Anfang 2017 gab es Ärger für die Reklamationszentrale Schweiz, die durch zwei Anwaltskanzleien aus Zürich unter Druck gesetzt wurde, weil Blogbeiträge und Informationen über das Geschäftsgebaren der Top AG Ltd. gelöscht werden sollte. Diese erstattete dann in 2018 Strafanzeige. Dennoch: Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz veröffentlicht die Reklamationszentrale jährlich ihre Recherchen zu dem Unternehmen und stellt auch das Geschäftsmodell der Top AG Ltd. dar.

Durch Internetangebote werden immer mehr Kunden getäuscht und lassen sich von angeblich tollen Angeboten blenden, die gar nicht so toll sind. Dieser Trend zeigt sich schon seit 2017 und hält Jahr für Jahr an. Einige Unternehmen werden dabei als häufige Verursacher von Reklamationen auffällig, diese werden im Reklamationsbarometer ganz oben dargestellt. Es gilt nun, betroffenen Kunden zu helfen und andere Konsumenten über das Geschäftsgebaren der Unternehmen aufzuklären, eine Aufgabe, der sich die Reklamationszentrale Schweiz voll und ganz verschrieben hat.

Fazit: Reklamationszentrale Schweiz als Retter in der Not

Die Reklamationszentrale Schweiz erweist sich immer wieder als Retter in der Not und sorgt mit der Verfassung von Beschwerden sowie mit juristischer Unterstützung dafür, dass Kunden zu ihrem Recht kommen. Einige Unternehmen erweisen sich hierbei als unseriös bzw. nutzen jeden rechtlichen Schlupfwinkel, um sich vor Reklamationen zu schützen. Diese Firmen werden im jährlichen Reklamationsbarometer dargestellt, womit andere Kunden gewarnt werden sollen. Trotz der Einschüchterungsversuche, denen die Motz-Zentrale schon ausgesetzt war, setzt sie ihre Arbeit aber fort und ist damit eine wertvolle Unterstützung für Verbraucher.

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Verschwindet die Generali aus der Schweiz?

Verschwindet die Generali aus der Schweiz?

Der Versicherungskonzern Generali aus Italien denkt angeblich darüber nach, wie sinnvoll ein weiteres Engagement auf dem Schweizer Markt noch ist. Mittlerweile werden konkrete Optionen geprüft, was die Aufgabe eigens dafür engagierter Berater ist. Eventuell kommt auch ein Verkauf infrage.

Ist die Schweiz nicht lukrativ genug?

Angeblich liegen die Gründe für das Nachdenken des Versicherungskonzerns darin, dass die Schweiz keinen besonders viel versprechenden Markt bietet. Berater loten daher mittlerweile die Sinnhaftigkeit eines Verkaufs – ganz oder teilweise – aus. Allerdings seien die diesbezüglichen Gespräche wohl noch in einer sehr frühen Phase, daher kann noch nichts Endgültiges gesagt werden.
Generali führt in der Schweiz rund eine Million Kunden und liegt bei jährlichen Prämieneinnahmen in einer Höhe von rund zwei Milliarden Franken. Auch der Gewinn konnte sich zuletzt sehen lassen und lag bei rund 194 Millionen.
Die Spekulationen gehen weiter: Würde es zu einem Verkauf des Lebensversicherungs-Portfolios kommen, könnte das bis zu zwei Milliarden Euro in die Kassen spielen. Der Grund: Das Geschäft mit den Lebensversicherungen gilt als überaus kapitalintensiv und auch andere grosse Konzerne haben sich von dieser Sparte bereits getrennt. Als Käufer treten die Firmen auf den Plan, die sich genau darauf spezialisiert haben und solche Portfolios abwickeln.

Auch bei der Generali gilt: Corona ist das grösste Problem

Der grösste Versicherer Italiens, die Generali, kämpft mit den Folgen der Corona-Krise. Im ersten Quartal 2020 war der Gewinneinbruch besonders deutlich: Nur 113 Millionen Euro wurden eingenommen. Zum Vergleich dazu: Im Vorjahr waren es im gleichen Zeitraum rund 744 Millionen Euro. Vor allem die Wertpapiere waren das Problem, denn sie verloren massiv an Wert. Damit sank auch der operative Gewinn massiv, wobei immer noch nicht abgeschätzt werden kann, wie weit sich die Krise wirklich auswirken wird und wie tief der Gewinn sinken kann. Der Konzern versucht nun, der Krise mit umfangreichen Einsparungen zu begegnen. Dennoch rechnet der Konzern mit massiven Problemen durch Corona, wobei sich die Krise nun auch in 2021 fortsetzt und es kaum zu Gewinnsteigerungen oder überhaupt wenigstens Angleichungen des Gewinns kommen dürfte. Die Krise bringt den Versicherer ebenso wie andere in die Bredouille, denn die Schäden sind weitaus höher, dazu kommen die Ausfälle von Dividenden und ausbleibende Mieteinnahmen. Opfer der Pandemie und auch Vertreter hingegen müssen entschädigt werden, sie haben Anspruch auf die versprochenen Hilfszahlungen. Und was macht die Führung des Versicherungskonzerns? Sie reagiert mit Einsparungen, entwirft Kostensenkungsprogramme und lässt Vertreter weniger Reisen. Im Zusammenspiel mit sogenannten natürlichen Reduzierungen (zum Beispiel keine Neueinstellungen mehr bei Verlust der Mitarbeiter durch Kündigung oder Pensionierung) sollen damit die nötigen Gelder bereitgestellt werden können.

Fazit: Lebensversicherungen der Generali in der Krise

Wie auch andere Versicherungen leidet die Lebensversicherung der Generali. Der Versicherungskonzern wird voraussichtlich versuchen, die nötigen Gelder über einen Verkauf der Versicherungssparte „Lebensversicherung“ wieder einzuspielen und erwägt gar, sich gänzlich vom Schweizer Markt zurückzuziehen. Ob dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt wird oder nicht, wird derzeit noch von beauftragten Beratern geprüft. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

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Diese Fehler sollten Sie bei der Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus vermeiden

Diese Fehler sollten Sie bei der Verwirklichung des Traums vom eigenen Haus vermeiden

Der Traum vom eigenen Haus soll in Erfüllung gehen? Dann warten jede Menge Stolpersteine auf die Bauherren. Dabei gibt es einige Fehler, die nur allzu häufig gemacht und die sehr teuer werden können, die sich aber mit den nötigen Vorkenntnissen ganz leicht vermeiden lassen.

Voraussetzungen für künftige Immobilienbesitzer

Wer ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen will, braucht Geld, das ist klar. Ausserdem muss genügend Eigenkapital vorhanden sein, wobei von rund 20 Prozent des Kaufpreises ausgegangen werden kann. Genau hier liegt bereits das erste Problem, denn die Bewertung der Bank muss nicht dem Kaufpreis der Immobilie entsprechen. Das bedeutet: Die Nachfrage nach Immobilien ist hoch, das Zinsniveau niedrig. Der Anstieg der Preise war in der letzten Zeit enorm, viele Verkäufer wollen ihre Gebäude zu horrenden Preisen verkaufen. Die Bank aber sieht die Sache langfristig und möchte den Hypothekarkredit auf eine lange Zeit hin absichern. Sie wird das Objekt separat bewerten und kommt dabei teilweise zu anderen Werten als der Verkäufer. Die entstehenden Differenzen zwischen Kaufpreis und dem ermittelten Belehnungswert der Bank müssen durch Eigenmittel des Käufers sichergestellt werden. Diese werden aber häufig genug bei der Planung nicht berücksichtigt.

Ein Beispiel: Die Immobilie soll 800´000 Franken kosten, das Eigenkapital von 200´000 Franken ist vorhanden. Um nun die Tragbarkeit der Immobilie zu berechnen, spielen Kaufpreis, Eigenkapital und Einkommen eine wichtige Rolle. Berechnet wird die Tragbarkeit mit kalkulatorischen Zinsen, die deutlich höher liegen als der normale Hypothekarzins. Sie sind bei rund fünf Prozent angesiedelt, wobei sich die einzelnen Banken in dem Punkt leicht unterscheiden. Der Grund für diesen hohen Wert ist ganz einfach: Sollten die Zinsen wieder steigen, ist die Finanzierung auch dann noch abgesichert, weil sie von vornherein auf Basis des ungünstigeren Zinssatzes berechnet wurde. Die Bank finanziert nun höchstens 80 Prozent des Kaufpreises und teilt den Betrag auf zwei Hypotheken auf. Die erste beläuft sich über 66 Prozent der Summe, die zweite über höchstens 14 Prozent. Innerhalb von 15 Jahren muss die zweite Hypothek zurückgezahlt werden, wobei der späteste Termin der Eintritt ins Rentenalter dargestellt wird.

Zusätzlich müssen die Nebenkosten sowie die Kosten, die für die Unterhaltung der Immobilie anfallen, eingerechnet werden. Die Bank wird dabei von rund einem Prozent des Kaufpreises ausgehen.
Nun wird davon ausgegangen, dass die monatliche Belastung durch Zinsen, Amortisation und Nebenkosten höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens des Kreditnehmers betragen sollte. Dieser müsste beim obigen Beispiel rund 10´700 Franken im Monat verdienen, um alle Zahlungen erbringen zu können, wenn mit dem kalkulatorischen Zinssatz von fünf Prozent gerechnet wird. Daran zeigt sich, dass ein Fehler vieler Kreditwilliger darin besteht, die monatliche Belastung zu unterschätzen. Die Anforderungen an Kreditnehmer sind hoch!

Typische Fehler sicher vermeiden

Für manche Menschen ist ein Haus oder eine Eigentumswohnung nur eine Möglichkeit zum Wohnen. Dabei ist eine solche Immobilie in der Regel mit Emotionen verbunden und nicht wenige verlieben sich regelrecht in ein Haus, das sie dann unbedingt kaufen müssen. Einer der schlimmsten Fehler ist es aber, dieser Verliebtheit nachzugeben und ein Haus zu kaufen, das man sich nicht leisten kann. Die drohende Überschuldung macht der Liebe ganz schnell den Garaus!

Ein weiterer Fehler besteht darin, keine Rückstellungen zu bilden. Eine Hypothek wird über einen sehr langen Zeitraum aufgenommen und es ist nahezu sicher, dass sich die Zinsen irgendwann nach oben entwickeln werden. Wer den Kredit bekommen hat, sollte daher immer darauf achten, regelmässige Rückstellungen zu bilden, um eventuelle Zinsanstiege abfangen zu können. Somit lässt es sich ruhiger in die Zukunft blicken!

Um das nötige Eigenkapital zu bekommen, wird häufig ein weiterer Fehler gemacht: Es werden Gelder aus der Pensionskasse entnommen, die folglich weniger Leistung bietet. Eigentlich kein Problem, doch es muss möglich sein, über kurz oder lang die entstandenen Lücken zu schliessen. Andernfalls würde das Geld zwar jetzt in das Traumhaus investiert werden, doch das Geld würde später beim Pensionsbezug fehlen. Und dann droht vielleicht doch der Verkauf des Eigenheims, weil es schlichtweg unbezahlbar geworden ist.

Fazit: Die grössten Fehler liegen in der Finanzierung

Die schlimmsten Fehler, die ein Bauherr oder Immobilienkäufer machen kann, liegen in der Planung der Finanzierung. Diese wird meist zu knapp angegangen, sodass das eigentlich nötige Eigenkapital dann doch nicht vorhanden ist. Oder die Kreditbelastung von maximal einem Drittel des Bruttoeinkommens passt nicht, es wird mehr Geld für die Hypothek benötigt. Das wiederum führt zu Frust und schlimmstenfalls zur Zahlungsunfähigkeit bei allen anderen Zahlungsverpflichtungen.

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Hausratversicherungen: Bis zu 60 Prozent Unterschied zwischen den Anbietern

Hausratversicherungen: Bis zu 60 Prozent Unterschied zwischen den Anbietern

Sicherlich ist die Hausratversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Doch die Kosten dafür unterscheiden sich je nach Anbieter enorm. Bis zu 60 Prozent Unterschied werden bei einem Vergleich der Anbieter deutlich.

Nicht von tollen Angeboten blenden lassen

Wie immer wird in der Werbung viel versprochen. Was davon zu halten ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Oft ist zum Beispiel von einem Kombirabatt die Rede, bei dem es Vergünstigungen für den Abschluss der kombinierten Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gibt. Dennoch: Bei einem Vergleich zeigt sich, dass die Prämien bei diesen Kombiangeboten teilweise bis zu 60 Prozent höher liegen als bei einzelnen Versicherungen. Die Versicherungsleistungen sind jedoch gleichwertig.

Ein Beispiel: Bei der Smile Direct kostet die Hausraversicherung 167 Franken für einen Single, der einen Wert von 80´000 Franken versichern möchte. Die Privathaftpflicht bei der Mobiliar kostet 116 Franken. Werden diese Versicherungen kombiniert, kosten sie 283 Franken. Wer jedoch bei der Zürich Versicherung das Kombi-Paket abschliesst, zahlt eine Prämie in Höhe von 431 Franken, was deutlich teurer ist. Selbst die Kombipakete, die von einer sehr günstigen Versicherung angeboten werden, sind teurer als die Einzelversicherungen im eigenen Hause.

Genau hinschauen lohnt sich

Einige Versicherer werben mit besonders niedrigen Kombi-Angeboten und bieten zum Beispiel einen Rabatt von 10 Prozent an. Doch damit ist die Versicherung als Kombi-Variante immer noch deutlich teurer, als wenn sich der Versicherte einen anderen Anbieter sucht. Selbst bei dem gleichen Anbieter kann die Einzelversicherung günstiger sein als die Kombination aus beiden – zugegeben nötigen – Versicherungen. Selbst bei Wohngemeinschaften sind die Versicherungskombinationen nicht günstiger, auch bei Angeboten für Familien gilt, dass diese einzeln abgeschlossen günstiger sind.
Experten empfehlen also, in jedem Fall die Angebote genau zu prüfen und bloss nicht zwingend dort abzuschliessen, wo Rabatte locken. Auch wenn diese auf den ersten Blick lukrativ zu sein scheinen und die Prämie scheinbar weit nach unten drücken, so sind es doch die Einzelversicherungen, die besser abschliessen und bei denen sich das meiste Geld sparen lässt.

Tipp: Auch die grossen Versicherer agieren hier nicht anders und versuchen, mit Lockangeboten zu blenden. Sicherlich ist es einfacher, die Versicherung bei einem Anbieter laufen zu lassen und sich nicht mit mehreren Versicherungsverträgen befassen zu müssen. Doch auf die Dauer gesehen kommen einige Franken an Ersparnis zusammen, wenn in Einzelversicherungen statt Kombipakete investiert wird.

Fazit: Genau hinschauen lohnt sich

Wer beim Thema Versicherungen sparen will, sollte unbedingt genau hinschauen. Denn: Die Angebote sind oftmals nur zu Werbezwecken gedacht und haben nicht wirklich das Ziel, den Versicherten Geld sparen zu lassen. Ein genauer Vergleich zeigt teilweise Unterschiede von bis zu 60 Prozent, die die Kombi-Versicherungen teurer sind als Einzelprodukte. Unbestritten ist aber, dass sowohl die Hausrat- als auch die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt zählen und in jedem Fall vorhanden sein müssen. Daher: Lieber ein wenig mehr Zeit und Aufwand in den Vergleich vor dem Abschluss der Versicherung investieren und dafür viel Geld sparen!

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Haustierboom in der Schweiz?

Haustierboom in der Schweiz?

Wohl nie zuvor wurden so viele Haustiere verkauft wie jetzt in Zeiten der Pandemie. Züchter sprechen gar davon, dass auf fünf Welpen rund 100 Interessenten kommen. Auch in Tierheimen und im Zoofachhandel steigt die Nachfrage nach Haustieren enorm an.

Corona bringt die Menschen auf den Hund (und auf die Katze)

Vor allem Hunde und Katzen sind so stark nachgefragt wie nie zuvor, was vor allem dem Lockdown durch die Corona-Pandemie zu verdanken ist. Haustiere werden jetzt als soziale Partner gesehen, bringen Beschäftigung und Ablenkung. Ausserdem darf zum Beispiel das Herrchen mit Hund nach draussen gehen, auch wenn eine Ausgangssperre verhängt wurde. Auf diversen Internetplattformen häufen sich die Anfragen zu Tieren, die zum Kauf gesucht werden und die Menschen, die im Home-Office zu Hause sitzen, wünschen sich teilweise nichts sehnlicher als einen kuscheligen Fellpartner, der sie durch die einsame Zeit begleitet.

Seit Beginn der Pandemie wurden rund 8´500 Hunde neu gemeldet, in den vergangenen Jahren waren es nur rund 5´300 Tiere. Züchter werden verstärkt angeschrieben oder angerufen, ein Wurf Welpen ist schon verkauft, noch ehe er überhaupt auf der Welt ist. Interessant ist auch, dass die Menschen jetzt verstärkt selbst an Zucht und Haltung interessiert sind. Es werden Rassehunde und -katzen nachgefragt, um selbst zum Züchter zu werden. Allerdings beschweren sich manche Züchter jetzt schon: Teilweise wird bereits bei der Anfrage danach gefragt, ob der Hund später wieder zurückgegeben werden könne. Hunde werden als modisches Accessoire gesehen, sind plötzlich modern und müssen einfach da sein. Dass die Tiere aber 15 Jahre und älter werden können, wird häufig nicht bedacht.

Häufige Spontankäufe dank Internet

Die Tierschützer haben mittlerweile grosse Sorgen, denn vor allem der unseriöse Welpenhandel durch Vermehrer ist sprunghaft angestiegen. Viele Menschen, die bei einem Züchter oder im Tierheim kein Glück hatten, wenden sich an einen Vermehrer aus dem Internet, der angeblich gesunde Tiere teilweise zu Spottpreisen verkauft. Hier ist keine Spur von den vierstelligen Summen, die der seriöse Züchter für seine mit Fachwissen und Liebe zum Tier gezogenen Welpen verlangt. Das Internet ist anonym, es wird nicht hinterfragt, warum der Wunsch nach einem Tier besteht und wohin der Hund oder die Katze geht. Jeder, der hier kauft, unterstützt den unseriösen Handel, der von der Massentierhaltung unter schlimmsten Bedingungen lebt. Der gute Züchter ist um das Wohl seiner Tiere bedacht und stellt deshalb so viele Fragen. Diese werden von vielen Anfragenden als anmassend empfunden, dabei will der Züchter nur, dass es seinen kleinen Lieblingen später gut geht.
Spontankäufe haben zugenommen, schon bald werden die Tierheime wieder überfüllt sein, fürchten die Tierschützer. Denn wenn die Zeiten von Home-Office und Remote-Work vorbei sind, werden die Hunde und Katzen wieder abgegeben werden, weil keine Zeit mehr für sie ist. Manche werden Verhaltensauffälligkeiten zeigen, weil sie nicht lernen mussten, allein zu bleiben. Schon das wird ein Grund für viele Neu-Tierbesitzer sein, sich von den Fellnasen wieder zu trennen.

Wichtige Fragen vor dem Hundekauf

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Hund zu kaufen, sollte sich die folgenden Fragen stellen:

    • Darf ich den Hund in meinem Haus überhaupt halten?
    • Werde ich auch nach Corona genügend Zeit für den Hund haben?
    • Kann ich gesundheitlich gesehen einen Hund halten?
    • Will ich mich auch in den nächsten 10 bis 15 Jahren um den Hund kümmern?
    • Passen meine Freizeitaktivitäten zum Tier?
    • Kann ich den Hund im Urlaub betreuen oder irgendwo unterbringen?
    • Habe ich genügend Erfahrung oder kann mir die nötige Hilfe holen?
    • Reichen meine finanziellen Mittel auch für einen Krankheitsfall des Tieres aus?

Fazit: Bitte keine überstürzten Haustierkäufe aus Einsamkeit

Die Corona-Krise verlangt vielen Menschen einiges ab und schränkt vor allem sozial stark ein. Ein Haustier kann die Lösung sein, aber nur, wenn der neue Besitzer auch nach der Krise bereit ist, sich um das Tier zu kümmern und es optimal versorgen kann. Ansonsten sollte eher auf einen Hund oder eine Katze verzichtet werden. Ein Tier ist kein Trostpflaster!

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Fitnesscenter sind die Verlierer der Corona-Lockerungen

Fitnesscenter sind die Verlierer der Corona-Lockerungen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Corona-Beschränkungen schrittweise aufzuheben. Verlierer sind hier allerdings alle die Unternehmen, die in geschlossenen Räumen agieren. So auch die Fitnessstudios, doch die Betreiber wollen sich nun wehren, da die noch länger andauernde Schliessung für viele den Todesstoss bedeutet.

Fitnessstudios bekommen keine Gnade

Der Bundesrat blieb bei seinen jüngsten Entscheidungen hart und erteilte allen Ersuchen, doch auch in geschlossenen Räumen den Betrieb wieder aufnehmen zu dürfen, eine Absage. Dies traf nicht nur Restaurants, sondern auch Fitnesscenter, die nun noch bis April geschlossen bleiben sollen. Gelockert werden soll nur bei Geschäften, Museen und in Zoos. Innenräume, in denen sich die Menschen länger aufhalten, gelten wohl als Treiber der Pandemie und als Orte, an denen die grösste Ansteckungsgefahr droht. Für Fitnesscenter bedeutet das, dass der Kampf ums Überleben noch weitergehen wird. Schon lange genug bleiben die Kunden aus, denn diese sind es längst leid, für eine Leistung bezahlen zu müssen, die sie nicht erhalten. Nur aus Sympathie sitzt kaum noch jemandem das Geld so locker, dass die Mitgliedschaft im Fitnesscenter weiter verlängert wird.

Betreiber der Fitnesscenter sind enttäuscht

Verständlicherweise sind die Betreiber der Fitnesscenter enttäuscht, denn immerhin soll Sport in geschlossenen Räumen erst wieder ab dem 1. April möglich sein. Damit ist die umsatzstärkste Zeit für die Studios vorbei, denn sie machen zwischen Januar und April die stärksten Umsätze. Der Grund sind die guten Vorsätze, die viele Schweizer zum Ende des alten Jahres fassen und die sie direkt im Januar umsetzen. Einer dieser Vorsätze betrifft meist das Mass an körperlicher Bewegung, das deutlich gesteigert werden soll, auch die gesunde Lebensweise allgemein soll verfolgt werden. Doch nun sind die Fitnesscenter geschlossen und im Frühling und Sommer treiben die meisten Menschen lieber draussen Sport. Insofern nutzt die Lockerung ab April nicht mehr viel, ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Der Präsident des Schweizer Fitness- und Gesundheitsverbandes, Claude Ammann, sagte jüngst, dass die Entscheidungen des Bundesrates einen schwarzen Tag für die KMU der Fitnessbranche bedeuten würden, denn die Verlängerung der Schliessung sei für viele der Todesstoss.

Eigentlich hatte man sich sehr rege über die zu verfolgende Politik ausgetauscht und dennoch sei keine Einigung erzielt worden. Dabei sind die kleinen und mittleren Studios darauf angewiesen, dass die Mitglieder zum Training kommen, sie haben keine grossen finanziellen Reserven wie die grossen Vertreter der Branche und können folglich nicht mehr lange bestehen. Laufende Kosten sind dennoch zu bewältigen und das, auch wenn seit Monaten kein Geld mehr in die Kassen kommt.

Der Verband setzt sich zur Wehr

Nun stellt sich der Fitnessverband auf die Hinterbeine und plant eine Schadenersatzklage gegen den Bund. Nicht nur, dass in vielen Kantonen die versprochenen Hilfsgelder nicht oder nur eingeschränkt gezahlt werden, so ist auch keine Gleichbehandlung in den Kantonen möglich. Es gibt also Fitnesscenter, die durchaus noch eine Chance haben, und andere, denen jetzt die Puste ausgeht. Der Verband bat bereits darum, Fitnesscenter als systemrelevant einzustufen, doch bisher hatte diese Bitte noch kein Gehör bekommen.
Auch die geplante Klage lässt sich nicht ohne Weiteres umsetzen, denn die Hürden dafür sind hoch. Per Crowdfunding soll das Geld dafür jetzt zusammengetragen werden. Der Anfang ist über die vielen kleinen Zahlungen durch Mitarbeiter und Mitglieder der Gyms gemacht worden.

Fazit: Fitnessstudios verlieren in der Krise

Fitnessstudios haben ein Problem: Sie bleiben laut Anordnung des Bundesrates auch weiterhin geschlossen, mindestens bis April. Dabei kommt ihnen nicht gerade zugute, dass die Berliner Studie die Ansteckungsgefahr in Innenräumen als besonders hoch einschätzt und Fitnesscentern bei halber Belegung sogar einen Faktor von 3,4 bescheinigt. Sie sollen ebenso wie Restaurants und weiterführende Schulen ein Hort für Ansteckungen sein, der weitaus gefährlicher sein soll als Einkaufsläden.

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Konsumlust wächst trotz Corona-Krise

Konsumlust wächst trotz Corona-Krise

Mittlerweile glaubt jeder fünfte Schweizer, dass sich seine Situation in den kommenden Monaten wirtschaftlich verschlechtern wird, was ein deutlicher Anstieg gegenüber den Umfragewerten aus den vergangenen Jahren ist. Dennoch scheint die Konsumlust zurückgekehrt zu sein und die Schweizer investieren wieder mehr Geld in verschiedene Güter.

Neue Konsumlust zeigt sich

Auch wenn so viele Schweizer wie nie glauben, dass sich ihre wirtschaftliche Situation im kommenden Jahr eher verschlechtern als verbessern wird, steigt die Konsumlust weiter an. Es glaubt allerdings nur ungefähr jeder vierte Schweizer daran, dass sich die finanzielle Situation im kommenden Jahr verbessern wird, im Jahr 2020 war es noch ein Drittel. 18 Prozent gehen sogar davon aus, dass die finanzielle Situation schlechter oder deutlich schlechter werden wird, was so viele Menschen sind wie nie in den vergangenen vier Jahren.

Trotz aller Bedenken scheint die Konsumlust aber zurückgekehrt zu sein, was Experten angesichts der hohen Corona-Zahlen und der Finanzaussichten wohl kaum für möglich gehalten hätten. Noch im Frühjahr letzten Jahres wollten viele Menschen – fast die Hälfte – darauf verzichten, eine grössere Anschaffung zu tätigen. Es wurde auf den Neukauf von Möbeln und Fahrzeugen verzichtet. Der Anteil sank bis zum Ende des Jahres auf 36 Prozent, viele waren der Einsparungen müde und gingen nun eher unter dem Aspekt an solche Investitionen heran, dass sie schon nicht in den Urlaub fahren könnten. Warum sich dann nicht wenigstens zu Hause etwas gönnen?
Zu Beginn der Krise wollten die Menschen also weniger konsumieren und den Fokus eher auf das Sparen legen. Inzwischen geben viele Personen sogar an, dass sich ihr Konsumverhalten nicht ändern werde, auch wenn Corona noch eine Zeit lang weitergehen würde. Rund zwei Prozent der in der Studie Befragten wollen sogar einen Kredit aufnehmen, wohingegen noch im letzten Frühling dieser Wert auf ein Prozent geschrumpft war.

Umsatzeinbrüche und Probleme im Job

Auf die Frage nach den Gründen für die erwartete verschlechterte finanzielle Situation antworteten die meisten Schweizer, dass sie Sorge um ihren Job hätten. Bei einigen gab es bereits Probleme am Arbeitsplatz und es musste damit gerechnet werden, dass Einsparungen der Unternehmen zu Entlassungen führen würden. Viele Personen waren bereits in Kurzarbeit und verdienten entsprechend weniger Geld, andere hatten bereits ihren Job verloren oder der Partner war von der Arbeitslosigkeit betroffen. Selbstständige mussten mit Umsatzeinbussen kämpfen und konnten daher weniger auf Konsum achten, sondern waren zum Sparen gezwungen.

Die Werte lagen Ende 2019 deutlich anders, denn damals gab nur ein kleiner Anteil von weniger als 15 Prozent an, dass Einsparungen durch Probleme am Arbeitsplatz begründet seien. Andere bezogen sich auf die steigenden Prämien der Krankenversicherungen, doch eine gewisse Perspektivlosigkeit war zu dem Zeitpunkt nicht spürbar. Anders in 2021, denn die anhaltende Corona-Krise hat die Schweiz und die Welt im Griff und sorgt dafür, dass kaum jemand weiss, wie es weitergehen wird. Niemand weiss, ob der finanzielle Engpass in naher Zukunft überwindbar sein wird oder ob es nicht noch viel schlimmer kommen kann, weil die Zahlen nicht dauerhaft zurückgehen. Bis der Erfolg der Corona-Impfung klar ist und die Welt wieder zur Normalität zurückkehren kann, wird der Konsum daher sicherlich noch eingeschränkt bleiben.

Fazit: Steigende Konsumlust vs. Zukunftsangst

Aktuell sind die Schweizer zwiegespalten und zeigen sich auf der einen Seite deutlich konsumfreudiger als noch im letzten Jahr. Auf der anderen Seite müssen sie jedoch Einsparungen hinnehmen, müssen selbst sparen und verzichten, weil sie zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Jobverlust dazu gezwungen werden. Experten gehen davon aus, dass die Verschuldung deutlich steigen könnte, denn die Menschen wollen sich über Käufe etwas Gutes tun, was sie anderweitig gerade nicht erreichen können. Hier bleibt nur, auf ein baldiges Ende der Pandemie zu hoffen.

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Freihandelsabkommen sind Gewinn für KMU

Freihandelsabkommen sind Gewinn für KMU

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat eine Studie veröffentlicht, in der es darum geht, wie die Unternehmen der Schweiz das Freihandelsabkommen nutzen. Sie können damit Zölle einsparen, was mehrere Milliarden Franken im Jahr ausmacht. Dabei profitieren hauptsächlich KMU von den Regelungen und nicht nur die Grosskonzerne, wie es einst befürchtet wurde.

KMU verzeichnen überdurchschnittliche Gewinne

Einst wurde befürchtet, dass KMU die grossen Verlierer des Freihandelsabkommens sein würden und dass eher die Grosskonzerne von dem Abkommen profitieren könnten. Doch weit gefehlt, wie nun die Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft zeigte. In Wirklichkeit profitieren KMU am stärksten von dem Abkommen und geniessen die grössere Wettbewerbsfreiheit. Die KMU wenden das Abkommen effektiv an, um Zölle zu sparen und erreichen das in Milliardenhöhe. Zum Vergleich: KMU haben in 2019 ca. 1´134 Mrd. Franken eingespart, grosse Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten hingegen konnten nur etwa 728 Millionen Franken sparen. Rund 140´000 Firmen haben in 2019 davon Gebrauch gemacht, dass die Zölle für den Import niedriger waren. Mehr als 55´000 Firmen nutzen die Vorteile sogar bei jeder Transaktion.

Die grössten Sparmöglichkeiten haben sich für die KMU bei speziellen Produkten ergeben. Hier sind vor allem Papierprodukte und Käse sowie Kunststoffe zu nennen. Am meisten gespart wird bei Importen aus Deutschland, China, Österreich, Frankreich und Italien, die grössten Einsparungen auf der Exportseite ergaben sich für Uhren, Edelmetalle und Maschinen. Die Daten belegen für Experten ganz klar, dass die Schweizer Firmen durchaus in der Lage sind, die Vorteile, die sich durch das Freihandelsabkommen bieten, clever zu nutzen. Allerdings zeigen sich bei Einfuhren aus China und Deutschland, dass es hier durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Exportwirtschaft ist vom Freihandelsabkommen abhängig

Die Exportwirtschaft profitiert in grossem Masse vom Freihandelsabkommen, welches für die Wirtschaft nahezu unverzichtbar geworden ist. Es werden dadurch neue Absatzmärkte erkennbar, ausserdem wird der Warenverkehr vergünstigt, der in die Schweiz und aus dieser heraus geführt wird. Das Abkommen sorgt somit für bessere Rahmenbedingungen in Bezug auf die Schweizer Wirtschaft und des Weiteren dafür, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer KMU erhalten und verbessert wird. Da die Wirtschaft der Schweiz global agiert und stark vernetzt ist, ist diese Erkenntnis von besonderer Bedeutung.
Momentan wird auf ein Freihandelsnetz gesetzt, welches aus 30 Abkommen mit 40 Partnern besteht. Dessen Ausweitung ist ein zentraler Punkt allen Handelns und es geht darum, das Netz ständig weiterzuentwickeln. Auch in Zukunft bleibt das wichtig, wobei der nächste Schritt mit der Ratifizierung des Abkommens mit Indonesien am 7. März 2021 bereits getan ist.

Künftig sollen die Freihandelsabkommen auch noch verbessert werden, was auf Basis einer breiteren Datenlage möglich sein soll. Hiermit sollen neue Massnahmen identifiziert werden, mit denen Produkte mit einem hohen Ersparnispotenzial bei den Zöllen gefördert werden sollen. Wichtig ist vor diesem Hintergrund vor allem der Abbau der Industriezölle in der Schweiz, sodass Unternehmen beim Import administrativ entlastet werden können.

Fazit: Freihandelsabkommen ist ein Gewinn für KMU

Bisher wurde stets angenommen, dass KMU eher Verlierer denn Gewinner in Bezug auf das Freihandelsabkommen seien. Doch weit gefehlt, denn sie erzielen deutlich grössere Einsparungen als Grosskonzerne durch das Abkommen. In Zukunft soll es jetzt aber darum gehen, das Abkommen weiter zu stärken und eine stärkere Vernetzung der Schweizer Wirtschaft zu erreichen.

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Versicherungen für KMU

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So reisen die Schweizer 2021

So reisen die Schweizer 2021

Aktuell gibt es keine Top-Listen mit den schönsten Reisezielen. Das Reisen ist derzeit völlig anders und wird vielleicht nie wieder so sein wie früher. Die meist im Januar kommunizierten Ferientrends gab es in 2021 nicht, bisher gibt es keine wirklichen Perspektiven für die Reisesaison. Dennoch sind einige Richtungen erkennbar.

Reisen innerhalb der Schweiz

Die meisten Menschen werden in diesem Jahr im eigenen Land bleiben und hier die Regionen erkunden, die noch unbekannt oder weniger stark besucht sind. Internationales Reisen steht bei den wenigsten Menschen derzeit auf dem Plan. Interessant ist, dass es in 2020 viele Erstgäste gab, die zum Beispiel das erste Mal in ihrem Leben Urlaub in den Bergen gemacht haben, nachdem sie vorher immer ans Meer oder auf eine Insel geflogen sind.
Der Schweizer Reiseverband hat zusammen mit Allianz Partners Schweiz eine Studie herausgebracht, die zeigt, dass sich rund die Hälfte der Schweizer in diesem Jahr für einen Urlaub im eigenen Land entscheiden werden.

Übernachten in Ferienhäusern

Sicherlich ist der im Hotel gebotene Komfort bequemer, doch viele Schweizer werden in 2021 in Ferienhäusern und Ferienwohnungen übernachten. Wobei diese nicht nur durch die Schweizer selbst reserviert sind, sondern auch durch Besucher aus anderen Ländern, die in der Schweiz ihre Ferien verbringen wollen. Der Grund: In Ferienhäusern werden die physischen Kontakte auf ein Minimum reduziert. Es gibt keine gemeinsam genutzten Frühstückssäle, meist herrscht sogar Selbstverpflegung. Auf das Reisen verzichtet werden muss dennoch nicht, gleichzeitig sind Ferienhäuser sogar in sehr abgeschiedenen Regionen zu buchen. Auch Alphütten und Maiensässe sind gut gebucht, gern entscheiden sich die Urlauber auch für Ferienhäuser, die „irgendwo im Nirgendwo“ liegen. Urlaub in der Natur kommt gerade gut an!

Remote-Work im Urlaub

Die Zahl der Angestellten, die im Home-Office tätig sind, ist in 2020 deutlich gewachsen. Nun wollen diese vielleicht in die Ferien reisen und dennoch erreichbar sein. Oder es geht darum, Ferien und Arbeit miteinander zu verbinden und dort zu arbeiten, wo man normalerweise Urlaub machen würde. Somit werden verstärkt Mietobjekte gesucht, in denen die Internetanbindung sehr gut ist. Mehr braucht es nicht zum Arbeiten im Remote-Office, das zumindest einen Tapetenwechsel im tristen Büroalltag zu Hause bringt.
Manche Hotels sind besonders findig und bieten die Übernachtung für drei Tage an, von denen nur zwei bezahlt werden müssen. Wer ein verlängertes Wochenende macht, kann noch einen Tag dranhängen und im Remote-Office tätig sein. Die Hotelzimmer sind damit auch als Arbeitszimmer nutzbar und entsprechend gut ausgestattet.

On the road again

Wer braucht schon stets und ständig den maximalen Komfort? Roadtrips sind in 2021 besonders angesagt und führen die Urlauber an Orte, die sie schon immer besuchen wollten, wobei hier der Weg das Ziel ist. Schon 2020 gehörte das Auto zu den Gewinnern in Sachen Reisen, denn es wurde stärker denn je genutzt, um in den Ferien von A nach B zu gelangen. Kurztrips und Campingausflüge sind für viele Schweizer die Mittel der Wahl, um sich zu erholen und Abstand vom Corona-Alltag zu bekommen. Hier kann jeder reisen, wie es beliebt und gleichzeitig ist man nur mit dem eigenen Haushalt unterwegs. Keine physischen Kontakte zu anderen Menschen, wenn diese nicht gewünscht sind! Experten gehen davon aus, dass sich der Trend, der sich in 2020 abgezeichnet hat, auch in 2021 fortsetzen wird bzw. sogar noch deutlicher zu erkennen sein könnte. Die Campingplätze der Schweiz sind jedenfalls jetzt schon gut gebucht und es sind im letzten Jahr so viele Wohnmobile neu angemeldet worden, wie niemals zuvor.

 

Fazit: Das Reisen verändert sich in 2021

Aktuell schrauben die Schweizer einen Gang zurück und es geht nicht mehr darum, so viele Ziele wie möglich auf dem ganzen Erdball zu besuchen. Man konzentriert sich auf den Urlaub innerhalb der eigenen Grenzen und darauf, möglichst wenig physische Kontakte zu haben. Ferienhäuser, Hotelzimmer für ein verlängertes Wochenende und Campingplätze sind in 2021 so stark gefragt wie nie.

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Einsatz im Notfall: Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

Einsatz im Notfall: Wer zahlt den Rettungshubschrauber?

Alois H. wurde im Januar 2020 in seinem Garten ohnmächtig. Der Anruf im Kantonsspital führte dazu, dass ein Hubschrauber geschickt wurde, um Herrn H. ins Spital zu bringen. Nun muss er den Einsatz selbst bezahlen. Zu Recht?

Sturz mit Folgen

Bei seinem Sturz im Garten verletzte sich Alois H. im Januar letzten Jahres schwer. Das angerufene Spital Schaffhausen war überlastet und schickte den Rettungshubschrauber, der Alois H. nach Zürich flog. Den Notruf setzte die Lebenspartnerin von Alois H. ab, denn sie wähnte ihren Partner in höchster Gefahr. Erst im Jahr davon hatte dieser einen Schlaganfall erlitten, nun waren die Befürchtungen gross, dass es sich wieder um eine solche Katastrophe handelte.
Für Alois H. geht der Flug mit dem Rettungshubschrauber direkt nach Zürich ins Spital, nachdem er vor Ort lediglich stabilisiert werden konnte. Die Air Alpine Ambulance war rasch zur Stelle und flog das Unispital in Zürich an. Einen Tag später durfte Herr H. wieder nach Hause. Doch trotz aller Erleichterung kam die Ernüchterung bald: Drei Rechnungen trafen in Folge ein, Herr H. sollte nun den Rettungsdienst und den Notarzt bezahlen. Die Kosten beliefen sich auf 2´000 Franken, rund 1´100 Franken sollte er selbst bezahlen. Dazu kam die Rechnung für den Helikopter, der 5´000 Franken kosten sollte. Der Anteil des Alois H. lag bei 3´000 Franken. In Summe sind dies also 4´100 Franken, die Alois H. nun bezahlen soll. Leider weiss dieser nicht, wie er die Kosten tragen soll, und ist der Meinung, dass ihn seine eigene Rettung ruiniert habe.

Das sagt das Gesetz

Der geschilderte Fall wurde schon vielen Menschen zum Verhängnis. Sie wurden wegen eines Notfalls ins Spital gebracht und mussten danach tief in die Tasche greifen. Je nach Region kann schon allein der Transport mit dem Rettungswagen bis zu 2´000 Franken kosten, die Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur die Hälfte davon. Die Rettung mit dem Hubschrauber wird um einiges teurer.
Organisiert die Rega die Rettung selbst, können die Kosten für den Rettungseinsatz reduziert werden oder entfallen ganz. Kommt aber die Alpine Air Ambulance (AAA), werden die Kosten dafür an den Patienten weitergereicht, selbst wenn eine Rega-Gönnerschaft vorliegt. Diese übernimmt nur die Kosten für Einsätze der Air Glacier und der Air Zermatt. Damit sind die vorliegenden Rechnungen für Alois H. zwar eine finanzielle Katastrophe, dennoch sind sie berechtigt ausgestellt worden. Umgehen lassen sich solche Belastung nur durch eine Zusatzversicherung, die durch die Krankenversicherungen angeboten werden. Dort sind unter Umständen die ganzen Transportkosten gedeckt.

Geht es aber um eine Verlegung in ein anderes Spital, welche durch das behandelnde Spital angeordnet wurde, werden die Kosten wiederum durch die Grundversicherung übernommen. Im Fall Alois H. bedeutet das, dass die Kosten nicht angefallen wären, wenn die Notärzte Herrn H. zuerst in das Kantonsspital Schaffhausen gebracht hätten und erst dann die Verlegung mit dem Helikopter aufgrund der Überlastung angefallen wäre. Dann wären nur die Rettungskosten für den Notarzt und den Rettungswagen fällig geworden, nicht aber für den Flug mit der AAA. Doch das Spital Schaffhausen deklariert den Flug nicht als Verlegung wegen Überlastung und so bleibt Alois H. auf seinen Kosten sitzen. Als Grund dafür wird angegeben, dass bei Herrn H. neurologische Auffälligkeiten vorgelegen hätten, die einen Transport in die Uniklinik auch aufgrund seiner Vorgeschichte notwendig gemacht hätten.
Inzwischen hat Alois H. die Rettungs- und Notarztkosten bezahlt und damit begonnen, die Kosten für den Hubschrauber abzustottern. Leider ist inzwischen ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden, welches seinerseits Verzugsschäden und Zinsen geltend machen möchte.

Fazit: Zusatzversicherung als sinnvolle Ergänzung für die Grundversicherung abschliessen

Eine der wichtigsten Zusatzversicherungen zur Grundversicherung schliesst die Transportkosten im Notfall mit ein. Diese können ansonsten den finanziellen Ruin bedeuten und es gibt keine rechtliche Handhabe, um sich vor den berechtigten Forderungen im Falle einer Hubschrauberrettung zu schützen.

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