Überarbeitung juristischer Möglichkeiten: Bedrohen Sammelklagen das Schweizer Rechtssystem?

Überarbeitung juristischer Möglichkeiten: Bedrohen Sammelklagen das Schweizer Rechtssystem?

Das Thema Sammelklagen beschäftigt die Schweizer, die auf irgendeine Art und Weise mit der Rechtssprechung zu tun haben, schon seit Längerem. Jetzt sehen Experten das Schweizer Rechtssystem durch Sammelklagen bedroht. Zu Recht?

Sammelklagen schädigen das „Erfolgsmodell Schweiz“

Anfang 2020 hatte der Bundesrat die Instrumente zum sogenannten kollektiven Rechtsschutz aus der geplanten Revision der Zivilprozessordnung herausgelöst. Es ging dabei um die vielfach geforderten Sammelklagen, die für Verbraucher zweifellos wirkliche Vorteile hätten. Doch auch Nachteile, denn das Schweizer Rechtssystem wird nicht umsonst als Erfolgsmodell bezeichnet. Nun soll bis Ende 2021 ein separater Gesetzesentwurf zu den Sammelklagen vorgestellt werden.

Anfang Dezember 2020 hatte die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen zu einer Diskussion rund um das Thema Sammelklagen eingeladen. Es ging um deren Bedeutung und um die Sinnhaftigkeit bzw. ob eine solche überhaupt vorhanden sei. Ausserdem sollte in dem Zuge geklärt werden, ob eine schweizweite Regelung dazu geschaffen werden sollte. Die Wirtschaft sieht dieser Sache wenig positiv entgegen und hat entsprechende Vorschläge in der Vergangenheit regelmässig bekämpft. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass der kollektive Rechtsschutz aus der Revision der Zivilprozessordnung herausgenommen worden war.
Nun allerdings steht fest, dass der Bundesrat bis zum Ende diesen Jahres eine separate Vorlage erstellen soll, in der es um das Thema Sammelklagen geht. Die Wirtschaft lehnt die Einführung solcher Instrumente aber immer noch ab und wird sich aller Voraussicht nach vehement dagegen wehren.

Wohlstand nur ohne Sammelklagen?

Kritiker der Sammelklagen sind der Meinung dass es die Schweiz nur zum Erfolgsmodell gebracht hätte, weil es eben keinen kollektiven Rechtsschutz gäbe. Der Wohlstand des Landes sei einer funktionierenden Wirtschaft zu verdanken, ohne die es keine Arbeitsplätze, keine Infrastruktur und keinen sozialen Auffang gäbe. Somit wird gefordert, nichts an dem bisherigen Erfolgsmodell zu verändern, um genau dieses erhalten zu können. Eine ausgewogene Gesetzgebung, die sich auch auf das Prozessrecht bezieht, gehört für Kritiker dazu. Es ist gar die Rede von „Feindbildern“ und „Verzerrungen“, wenn es um das Thema Sammelklagen geht. Somit sei es falsch, die Gesetze zu verändern, nur weil ein paar wenige Schweizer Unternehmen eine unkorrekte Verhaltensweise zeigen. Eine strafrechtliche Handhabe gegen diese schwarzen Schafe der Wirtschaft sei bereits vorhanden und es gäbe keinen Grund, diese zu verändern. Denn: In der Schweiz gibt es auch das Unternehmensstrafrecht, was in anderen Ländern nicht üblich ist. Ausserdem muss das Aufsichtsrecht berücksichtigt werden, das Missstände bereits vorbeugend verhindern soll. Des Weiteren ist das Ombudssystem zu erwähnen, mit welchem viele Streitigkeiten professionell, kostengünstig und vor allem schnell beigelegt werden können. Nun fragen die Verantwortlichen aus der Wirtschaft: Soll das wirklich alles aufgegeben werden, weil ein kollektiver Rechtsschutz integriert werden soll?

Die Konsumenten haben das Sagen

Doch nicht die Wirtschaft entscheidet allein über das geltende Recht, meist sitzen die Konsumenten am längeren Hebel. Dabei haben diese oft ohnehin schon weitaus mehr Rechte, als ihnen überhaupt bewusst ist. Unternehmen benötigen eine gute Reputation, damit sie weiterhin Erfolg haben oder damit dieser ihnen überhaupt erst ermöglicht wird. Die Reputation bekommen die Firmen durch die Konsumenten – verwehren diese einen guten Ruf, ist es um das Unternehmen in Zukunft schlecht bestellt. Einige Branchen sind zudem gut organisiert, was die Selbstregulierung angeht. Die Konsumenten setzen einen enormen Wirkungshebel an und können das Fehlverhalten von Unternehmen öffentlich machen. Ein Beispiel dafür sind diverse Internetplattformen, auf denen eine Unternehmensbewertung möglich ist. Teilweise sind hier sogar schon eher die Unternehmen als die Konsumenten zu schützen und rein rechtlich gesehen sind diese Plattformen nicht immer ideal aufgestellt.

Fazit: Kollektiver Rechtsschutz als zweischneidiges Schwert

Auf der einen Seite fordern die Konsumenten immer mehr Recht und stärkere Möglichkeiten, um diese Rechte auch durchsetzen zu können. Auf der anderen Seite stehen die Unternehmen, die sich durch die Forderung nach einem kollektiven Rechtssystem, das die Möglichkeit zu Sammelklagen bietet, bedroht sehen. Letztere gehen davon aus, dass Konsumenten bereits genug Hebel hätten, um Unternehmen in die gewünschte Richtung zu lenken. Massgeblich für die Forderung nach einer Sammelklage dürften zum Beispiel Fälle wie der VW-Abgasskandal sein, bei dem so viele Verbraucher geschädigt wurden und keine Entschädigung erhalten werden. Hier hätte die Möglichkeit zur Sammelklage zu mehr Gerechtigkeit für die Verbraucher geführt. Demnach sind beide Seite zu verstehen und sowohl die Forderung als auch die Ablehnung des kollektiven Rechtsschutzes wird nachvollziehbar.

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In puncto Altersvorsorge setzen die Schweizer nach wie vor auf die Lebensversicherung. Doch die aktuell niedrigen Zinsen machen es nicht leicht, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der am Ende auch noch die gewünschte Rendite bringt. Wichtig ist daher die Finanzstärke des jeweiligen Anbieters genauer unter die Lupe zu nehmen.

Finanzstarker Lebensversicherer: Was ist wichtig?

Wie lässt sich durch einen Laien die Finanzstärke einer Lebensversicherung beurteilen? Ganz wichtig ist dabei, dass viele Aspekte mit einbezogen werden müssen, denn nur gemeinsam ergeben diese ein passendes Bild. Dabei ist auch relevant, dass die Anbieter sogenannte Fondspolicen anbieten, denn sie werden als wichtigster Baustein im Vorsorgegeschäft gesehen. Natürlich müssen auch die Zahlen, die regelmässig von den Versicherern veröffentlicht werden, berücksichtigt werden, denn sie ergeben das passende Bild. Ausserdem sind Tests aussagekräftig, bei denen es um die Transparenz, um Gewinnerwartungen und Solvenz geht.

Welche Lebensversicherung bietet Potenzial?

Der Markt ist nicht eben übersichtlich und so tendieren nicht wenige Schweizer dazu, eine Lebensversicherung einfach bei einem besonders bekannten oder grossen Anbieter abzuschliessen. Damit liegen sie aktuellen Umfragen zufolge auch gar nicht so falsch, denn die Zurich konnte sich im Vergleich besonders gut schlagen. Sie überzeugt vor allem bezogen auf die Gewinnerwartung und auf die Solvenz, hier wurden sehr gute Teilnoten erzielt.
Doch nicht nur die Zurich kann überzeugen, auch die Basler Risikolebensversicherung hat mit guten Noten abgeschnitten. Durch das Analysehaus ascore wurde diese Versicherung mit 5,5 von 6,0 möglichen Sternen ausgezeichnet. Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Lebensversicherer, bei denen sich im Vergleich ein genauer Blick unbedingt lohnt, die beiden genannten Anbieter sind hier nur beispielhaft zu sehen.

Unersetzliche Lebensversicherung

Die Lebensversicherung bleibt Experten zufolge auch in den kommenden Jahren noch unerlässlich für die Altersvorsorge. Allerdings ist deren Attraktivität vor verschiedenen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wer nur einen Blick auf die Zinssätze wagt, wird die Unterschiede unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeit erkennen: Ein Zins von vier Prozent war noch vor drei Jahren eher im mittleren Bereich üblich, heute erscheint er als sehr hoch und fast schon utopisch. In den 1990er Jahren hingegen war eine solche Rendite eher niedrig. Für die Beurteilung der Lebensversicherung bzw. der Anbieter derartiger Produkte muss daher das aktuelle Zinsniveau berücksichtigt werden.

Jede Lebensversicherung agiert nach dem Prinzip des Risikoausgleichs, wobei die konkrete Ausgestaltung des Ausgleichs je nach Anbieter verschieden ist. Vorrangig sind dafür die Gegebenheiten an den Kapitalmärkten wichtig, der Risikoausgleich wirkt je nach Jahrgang der Versicherten und nach den aktuellen Wirtschaftsbedingungen unterschiedlich.
Dennoch: Lebensversicherungen sind kein Auslaufmodell und werden vielmehr von Experten als „quicklebendig“ bezeichnet. Auch in Zeiten, in denen die Zinsen sich auf einem absoluten Tief befinden, werden Lebensversicherungen stark nachgefragt, was auch mit der Einschätzung ihrer Sicherheit zu tun haben dürfte.

Fazit: Lebensversicherungen nach vielen Kriterien beurteilen

Bei der Beurteilung der Gesundheit einer Lebensversicherung darf es nicht nur danach gehen, wie hoch der aktuell gebotene Zinssatz jeweils ist. Vielmehr ist wichtig, welche Leistungen durch die Versicherung in welchem Fall geboten werden, welche Risikoabdeckung vorhanden ist und wie es um die Solvenz der Versicherung steht. Langfristig gesehen sind daher alle Entwicklungen zu berücksichtigen. Insgesamt gilt aber, dass die Lebensversicherung kein Auslaufmodell ist und nach wie vor für die Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielt.

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Die Preise für Einfamilienhäuser sind in den letzten Monaten in der Schweiz stark gestiegen. Mittlerweile hat der Preisanstieg die Marke von 2,3 Prozent überschritten, wobei nur die Monate von Juni bis Dezember 2020 betrachtet wurden.

Beliebte Festzinshypotheken auf mindestens zehn Jahre festgelegt

Immer noch sind es die auf zehn Jahre festgelegten Festzinshypotheken, die von den Schweizern am häufigsten zum Immobilienkauf abgeschlossen werden. Sie bieten den Vorteil, dass die neuen Immobilienbesitzer genau wissen, mit welchen Kosten sie für die Hypothek in der kommenden Dekade rechnen müssen. Bemerkenswert dabei ist, dass die Westschweizer meist langfristigere Hypotheken abschliessen als die Deutschschweizer. Erstere sind zu rund 85 Prozent für langfristige Verträge und damit für solche, die auf mindestens zehn Jahre festgelegt sind. Letztere hingegen schliessen diese nur zu rund 73 Prozent auf eine solche Dauer ab. Nur noch rund 20 Prozent der Hypotheken wurden im zweiten Halbjahr 2020 für eine sehr lange Frist abgeschlossen und damit für elf Jahre oder länger. Die Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren sind damit die beliebtesten.

Banken als wichtigste Partner in Sachen Hypothek

Geht es um die Hypothek, erweisen sich die Banken als wichtigste Partner für die Kunden. Rund 70 Prozent der Hypothekarabschlüsse in der Schweiz wurden an eine Bank vermittelt. Die alternativen Kreditgeber haben damit immer noch keine Vormachtstellung erhalten, rund 20 Prozent der Schweizer wenden sich statt an eine Bank eher an die Pensionskasse, um eine Immobilie zu finanzieren. Der Anteil der Banken ist damit im zweiten Halbjahr 2020 deutlich gestiegen und liegt nun bei rund 10 Prozentpunkten mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Der Ausbau der Vormachtstellung der Banken geht zulasten anderer Kreditgeber, die im gleichen Masse weniger beliebt gewesen sind.
Tipp für Hypothekarnehmer: Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter ist unbedingt empfehlenswert!

Anstieg bei den Preisen für Einfamilienhäuser in der ganzen Schweiz

Dass die Preise für Einfamilienhäuser steigen, ist in der ganzen Schweiz zu bemerken. Dabei steigen auch Eigentumswohnungen weiter an, wenngleich sie weniger stark angezogen haben. Sie sind im gleichen Zeitraum (Juni bis Dezember 2020) nur um rund 1,5 Prozentpunkte gestiegen, während es bei den Einfamilienhäusern die bereits erwähnten 2,3 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren. Es gibt allerdings Unterschiede: In der Westschweiz stiegen die Preise zwar auch, doch nur um rund 1,9 Prozent. In der Ostschweiz hingegen waren es 2,2 Prozent.
Bei Wohnungen lässt sich generell ein positiver Trend für alle Immobilienverkäufer entdecken, wobei auch hier die Ostschweiz eine deutlich stärkere Nachfrage zu verzeichnen hat. In der Romandie hingegen flaut der Trend ab, die Nachfrage nach Eigentumswohnungen ist hier deutlich gesunken.

Fazit: Immobilienpreise steigen trotz Corona-Krise weiter an

Auch wenn die landläufige Meinung vorsieht, dass die Anzahl der Immobilieninteressenten dank der unsicheren wirtschaftlichen Lage aufgrund der Corona-Pandemie sinkt, so zeigen doch die Immobilienpreise, dass die Nachfrage sogar steigt. Denn nur die steigende Nachfrage würde die wachsenden Preise erklären, die sich mit rund 2,3 Prozent in der ganzen Schweiz bemerkbar machen. Die höheren Immobilienpreise sind auch bei Eigentumswohnungen erkennbar, wenngleich diese nicht im gleichen Masse anziehen wie die Preise bei den Einfamilienhäusern.

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E-Skateboards und Hoverboards: Weder Spielzeuge noch Fahrzeuge

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Sie sind derzeit immer häufiger zu sehen und erfreuen sich grösster Beliebtheit: E-Skateboards und Hoverboards sind so manches Jugendlichen Traum. Ein Traum, der sie teuer zu stehen kommen kann, wie das Beispiel des Danny Vivas aus Würenlos zeigt.

Der aktuelle Fall Vivas

Danny Vivas ist Lehrling und verdient entsprechend nicht viel. Dennoch sparte er lange Zeit seinen Lehrlingslohn und erfüllte sich endlich einen Traum: Ein E-Skateboard sollte es sein! Mit diesem nun sauste Vivas durch Würenlos, achtete aber darauf, den Elektroantrieb auf den Strassen nicht anzuschalten. Er begegnete damit zwei Polizisten und allein die Tatsache, dass er den Antrieb hätte anstellen können, bescherte ihm nun eine ordentliche Strafe. Vivas war davon ausgegangen, dass ein E-Skateboard mit ausgeschaltetem Motor als normales Skateboard gelte. Er war auf dem Trottoir unterwegs und bewegte sich dabei allein mit der Kraft seiner Beine fort.

Die Polizisten hätten aber angeblich ein Motorengeräusch gehört und liessen sich nicht davon überzeugen, dass das Skateboard auch mit ausgestelltem Motor ein ähnliches Geräusch verursachen würde. Sie hätten ihn weiterfahren lassen, doch am nächsten Tag wurde er auf die Polizeiinspektion geladen. Dort lautete die Frage, ob er mit seinem Board gefahren sei, das Vivas bejahte. Er war ja tatsächlich mit dem E-Skateboard gefahren, nur eben ohne Motorantrieb.
Die Folge war, dass Vivas einen Strafbefehl erhielt, der auf mehrfache Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz lautete. Die Begründung: Der Besitzer wusste, dass er auf öffentlichen Strassen nicht damit fahren durfte, und hätte es dennoch getan, das E-Skateboard besass aber keine Haftpflichtversicherung und auch kein Kontrollschild.
Vivas legte Einspruch ein, zog diesen auf Anraten seines Anwalts aber wieder zurück. Er könne nicht beweisen, dass er im Recht sei, und sollte nun die Busse zahlen. 960 Franken wurden ihm auferlegt, die aus der Busse und den Verwaltungsgebühren zusammenkamen.

Die rechtliche Lage bei E-Skateboards

Die Justiz sieht die Sache etwas enger als die meisten Besitzer der modernen E-Skateboards und Hoverboards: Ihr ist es egal, ob ein Motor eingestellt ist oder nicht. Fakt ist, dass er vorhanden ist und theoretisch auch genutzt werden kann.
Das Problem bei diesen Fahrzeugen: Sie werden normalerweise nicht mit Muskelkraft angetrieben, sondern besitzen einen Motor. Damit können sie bis zu 15 km/h schnell werden, teilweise erreichen sie sogar noch höhere Geschwindigkeiten. Auf der anderen Seite sind aber die Haftpflichtversicherer, die der Meinung sind, dass die Gefährte nicht verkehrstauglich und folglich nicht versicherbar seien. Damit wiederum ergibt sich das Problem: Einesteils sind die Skateboards zu schnell, um als Kinderfahrzeuge zu gelten, andererseits werden sie dennoch als solche deklariert. Ohne Versicherung aber keine Zulassung für den Strassenverkehr und so drehen sich die E-Skateboardfans im Kreis.

E-Skateboards und Hoverboards dürfen folglich nur dort gefahren werden, wo sie keine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen, also auf privaten Geländen. Da die meisten Skateboarder aber nicht auf einem holperigen Grundstück unterwegs sein wollen, sondern ihr Gefährt im Alltag nutzen möchten, ergeben sich immer wieder Überschreitungen und Zuwiderhandlungen gegen das geltende Recht in der Schweiz. Die dem eingangs erwähnten Danny Vivas auferlegten 960 Franken werden dabei noch als Minimalstrafe angesehen, denn für eine derartige Zuwiderhandlung fallen mindestens 400 Franken an. Die restlichen 560 Franken sind als Bearbeitungsgebühr zu sehen. Es sind allerdings auch Strafen von bis zu 1´200 Franken (plus Bearbeitungsgebühren) möglich und in der Vergangenheit bereits verhängt worden.

Fazit: Lieber auf E-Skateboard und Hoverboard im öffentlichen Raum verzichten

E-Skateboards und Hoverboards sollten bestenfalls gar nicht im öffentlichen Raum zum Einsatz kommen, denn hier sind sie auch ohne Motorunterstützung nicht erlaubt. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen einem eingestellten oder einem nicht genutzten Motor. Wer also keine Strafe riskieren will, setzt somit lieber auf ein normales Skateboard und fährt die elektrischen Spassmobile lieber nur im privaten Raum.

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Die vollmundigen Versprechungen der Tierversicherungen kennen alle Tierhalter, die für ihren vierbeinigen Liebling eine entsprechende Absicherung unterzeichnet haben. Wann aber kommt das versprochene Geld im Notfall wirklich? Wie lange muss ein Tierhalter auf die Erstattung seiner oftmals drei- bis vierstelligen Ausgaben warten?

Einige Versicherungen als schlechtes Beispiel

Erst vor Kurzem gingen Meldungen über die Tierversicherung der Epona durch die Medien, in denen darüber berichtet wurde, dass diese in einem Fall weder mit der Kostenerstattung noch mit Informationen besonders freizügig gewesen sein soll. Eine Kundin aus dem Kanton Zürich wartete in dem Fall mehrere Monate auf die Erstattung von rund 1´500 Franken, die Versicherung war für die Kundin nicht erreichbar. Weitere Betroffene schilderten einen ähnlichen Fall, inzwischen hat die Versicherung aber einige Entschuldigungen versandt und die Leistungen übernommen. Dennoch bleibt die Frage: Wie lange muss ein Versicherter, der regelmässig seiner Beitragspflicht nachkommt, auf die Erstattung der Leistungen warten?

Dabei geht es bei allen Tierversicherungen darum, dass die Versicherung einspringt, wenn das Tier einen grösseren Eingriff benötigt, der wiederum hohe Kosten verursachen wird. Der Tierhalter sichert sich mit der Versicherung gegen einen solchen Fall ab und zahlt regelmässig seine Prämien.
Die Ausrede des genannten Versicherers bestand in einem veralteten IT-System, das wohl nicht in der Lage war, die Vielzahl der Fälle zeitnah abzuarbeiten. Es ging dann wohl darum, mehr personelle Unterstützung für die Abarbeitung der Fälle zu gewinnen und ausserdem ein neues Schadenssystem einzuführen, das verlässlicher arbeiten und die Versicherten schneller bedienen sollte.

Wie lange dauert das noch?

Viele Tierhalter sind zu Recht sauer: Sie zahlen ihre oft nicht gerade günstigen Beiträge, die schon allein für einen Hund zwischen 300 und 500 Franken im Jahr liegen können. Treten sie dann mit dem Wunsch einer Leistungserbringung an die Tierversicherung heran, werden sie ignoriert oder vertröstet. Die Kosten in oft vierstelliger Höhe müssen die Tierhalter zuerst selbst tragen, da Tierarzt oder Tierklinik in der Regel auf einer sofortigen Zahlung vor Ort bestehen. Danach müssen die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden, die Versicherung überweist dann den festgelegten Kostensatz an den Tierhalter und damit an den Versicherten. Normalerweise sollte das umgehend funktionieren, zumal damit geworben wird, dass die Bearbeitung von sogenannten Härtefällen nur zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen soll.

Wichtig ist dabei, dass die an einer Tierversicherung interessierten Tierhalter vor dem Abschluss der Versicherung genau hinsehen. Sie sollten sich vor allem für die Ausschlüsse interessieren: In welchen Fällen übernimmt die Versicherung keine Leistung und der Tierhalter bleibt auf den Kosten sitzen? Auch die Bearbeitungszeiten sind zumindest im Groben angegeben. Wenn nicht, sollte hier unbedingt nachgefragt werden! Die Versicherungen berufen sich ansonsten darauf, dass es diesbezüglich keine Absprachen gab, und lassen sich mit der Bearbeitung Zeit. Der Versicherte hat dann keinerlei Druckmittel in der Hand.

Was aber auch klar sein muss: Jeder Tierhalter muss das nötige Geld erst einmal aufbringen und die Kosten ohnehin zuerst selbst tragen. Nur wenige Versicherungen bieten eine direkte Zahlung der Leistung an den Leistungserbringer an, zumal immer mehr Tierärzte sich darauf nicht verlassen wollen. Sie fordern Geld gegen Behandlung: Wer kein Geld dabei hat, kann keine Behandlung beanspruchen. Auf eine reine Notfallversorgung bezieht sich das sicherlich nicht, dennoch ist es auch ein Zeichen von Respekt dem Tierarzt gegenüber, auch im Notfall die Kosten für die Behandlung des geliebten Vierbeiners zu begleichen.

Fazit: Einige Versicherungen als schwarze Schafe bei der Leistungserbringung

Nicht wenige Versicherer zeigen sich als schwarze Schafe und drücken sich so lange wie möglich vor der Leistungserbringung. Auch bei grossen Versicherern, von denen das die Kunden nicht erwartet hätten, gab es jüngst Probleme. Allerdings sind diese kurzzeitigen Schwierigkeiten sicherlich kein Grund, die gesamte Versicherung infrage zu stellen. Kunden sollten sich lediglich rechtzeitig über ihre Rechte zur Leistungseinforderung informieren und im Ernstfall entsprechend rechtlich fundiert nachhaken.

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Die Schweizer kaufen mehr elektronische Gesundheitshelfer

Gesundheitsvorsorge und Fitness in Eigenverantwortung: Die Schweizer kaufen mehr elektronische Gesundheitshelfer

Technikbasiertes Zubehör für das persönliche Fitnesstraining ist im letzten Jahr so stark wie nie zuvor verkauft worden. Die Corona-Krise hat damit einen stärkeren Absatz an Zubehör für die Gesundheitsvorsorge sowie für die persönliche Überwachung der eigenen Fitness bewirkt.

Die Schweizer bewegen sich mehr

Das Forschungsinstitut GfK hat nachgefragt und in einer Studie herausgefunden, dass im Jahr 2020 rund sieben Prozent mehr tragbare elektronische Geräte verkauft wurden als zuvor. In ganz Europa stieg der Absatz sogar auf rund 22 Prozent!
Der Grund dafür wird vor allem in den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gesehen. Gingen die Menschen bislang in die Fitnesscenter und konnten dort ihre Fitness überwachen, mussten sie nun vermehrt in Eigenregie handeln. Wer fit bleiben wollte, trainiert allein und musste folglich auch für die Überwachung der Vitalfunktionen und der eigenen Fitnesswerte sorgen. Insgesamt ergab sich durch den Lockdown ein Trend zu mehr Bewegung. Umfragen zufolge gingen die Schweizer im letzten Frühling häufiger spazieren, wobei diese Angabe mehr als ein Drittel der Befragten bestätigten. Rund ein Viertel mehr trieb nun mehr Sport als vorher. Die Freude an der Bewegung wurde durch den Herbst ein wenig geschmälert, doch im November wurden die Schweizer wieder sportlicher. Sie gehen immer noch häufiger spazieren als vor der Pandemie und treiben deutlich mehr Sport.

Starkes Wachstum bei tragbaren elektronischen Geräten

Auffällig ist, dass nicht nur elektronische tragbare Geräte deutlich häufiger verkauft worden sind, sondern dass der Verkauf anderer Geräte zur Gesundheitsvorsorge ebenfalls stark angestiegen ist. Somit sind zum einen die sogenannten Wearables deutlich häufiger verkauft worden, zu denen die bekannten Fitnesstracker gehören. Zum anderen gingen unter anderem Blutdruckmessgeräte häufiger über den (virtuellen) Ladentisch. Der Verkauf an diesen Geräten nahm von Januar bis Oktober 2020 rund 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Für viele Schweizer gehört es mittlerweile zu einem gesunden Leben hinzu, die eigenen Werte regelmässig zu prüfen und damit zu wissen, in welchem Bereich sie individuell in der Norm liegen.
Ebenfalls deutlich stärker verkauft wurden Hometrainer und andere Fitnessgeräte, die mittlerweile Lieferzeiten von einigen Wochen bis Monaten haben. Die Nachfrage stieg auch hier coronabedingt sehr stark an, da die Fitnesscenter geschlossen waren oder aus Infektionsschutzgründen nicht aufgesucht werden sollten.

Gesündere Schweizer durch die Pandemie?

Nicht nur die Schweizer, sondern auch andere Europäer machen Studien zufolge mehr Sport, seit die Einschränkungen durch die Pandemie bestehen. Allerdings gaben gegenüber der GfK schon zu Beginn der Coronakrise viele Schweizer an, dass sie deutlich gesünder als noch vor einem Jahr leben würden, die körperliche und mentale Fitness sei von entscheidender Bedeutung für sie. Auf einen Zeitraum von fünf Jahren gesehen haben die Fitness- und Sportaktivitäten der Europäer generell stark zugenommen. Laut der Befragung sind es nun etwa 38 Prozent der Europäer, die regelmässig sportlich aktiv sind. Wenigstens einmal in der Woche treiben etwa 60 Prozent der Befragten Sport. Gegenüber der letzten Befragung in 2015 sind damit beide Werte um vier Prozent gestiegen.

Fazit: Die Schweizer leben gesünder und überwachen sich besser

Die Schweizer leben nicht erst seit der Corona-Pandemie gesünder als noch vor einigen Jahren, dies haben Umfragen deutlich gezeigt. Nun aber haben sie sich vor allem auf die Fitness in den eigenen vier Wänden sowie im häuslichen Umfeld eingerichtet. Es werden mehr Hometrainer verkauft, die die Geräte im Fitnessstudio zumindest teilweise ersetzen sollen. Ausserdem wurden in 2020 deutlich mehr Fitnesstracker und andere Wearables abgesetzt, des Weiteren nahm der Verkauf an Geräten für die Gesundheitsüberwachung und -vorsorge deutlich zu.

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Autokauf per Kredit: Welche Variante ist die beste?

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Wer ein Auto kaufen will, muss mit hohen Kosten rechnen, denn dieses notwendige Fahrzeug bedeutet eine umfassende Investition in einen Wertgegenstand. Wer das nötige Eigenkapital nicht mitbringt, muss einen Kredit aufnehmen, wobei auch die Möglichkeit besteht, ein Auto zu abonnieren.

Privates Leasing-Geschäft ist im Kommen

Der private Auto-Leasing-Markt ist in der Schweiz deutlich im Kommen, sodass auch die Swissquote als Online-Bank mittlerweile entschieden hat, in das Leasinggeschäft einzusteigen. Hierfür sollen Kooperationen mit Tesla erfolgen.
Das Konsumentenleasing hat bereits in 2019 extrem zugenommen, wie der Schweizer Leasingverband zu berichten weiss, im Corona-Jahr 2020 sank die Nachfrage allerdings ein wenig. Die Kreditsumme, die in 2019 durchschnittlich für Leasingfahrzeuge aufgebracht werden musste, betrugt rund 34´500 Franken, wobei es nur um neue Fahrzeuge ging. Rund 30 bis 75 Prozent der Neuwagen, die in der Schweiz zugelassen werden, sind heute per Leasing finanziert.

Barkauf als beste Variante

Ganz klar: Wer ein Auto in bar kauft und dafür keinen Kredit aufnehmen muss, braucht sich nicht mit Zinsen und Kreditkonditionen zu befassen. Es werden keine höheren Gebühren durch die Zinsen fällig, damit ist der Barkauf natürlich die beste Wahl. Die Vorteile des Barkaufs, die zum Beispiel in einem günstigeren Fahrzeugangebot bestehen, lassen sich aber auch mit der Inanspruchnahme eines Kredits verbinden. Bei einer Bank wird der Kredit aufgenommen, im Autohaus kann das Fahrzeug bar bezahlt werden.
Der Rabatt, den der Barzahler bekommt, lohnt sich Experten zufolge aber erst, wenn das Fahrzeug für mindestens sechs Jahre im Besitz bleibt, ansonsten macht der Wertverlust eines Neuwagens die Ersparnis durch die Barzahlung wieder wett. Finanziell betrachtet sollte ein Fahrzeug auf keinen Fall nach zwei bis drei Jahren verkauft werden, der Verlust wäre dabei zu gross.

Abo als bessere Wahl?

Wer kein eigenes Auto kaufen möchte, kann auch eines abonnieren. Möglich wird das durch die verschiedenen Abo-Anbieter, die je nach Standort unterschiedlich grosse Flotten an Fahrzeugen unterhalten. Die Verträge gehen meist mit einer kurzen Kündigungsfrist einher, gezahlt werden müssen nur die Kosten für Treibstoff oder Strom. Weitere Kosten fallen pro Fahrzeug nicht an, sie sind alle bereits im Abo-Preis enthalten. Zwischen 300 und 2´000 Franken fallen monatlich je nach Fahrzeug und Abo-Anbieter an.
Das Abo ist vor allem für diejenigen Autofahrer sinnvoll, die nur für eine begrenzte Zeit ein Auto haben wollen – die Kündigungsfristen betragen meist nur einen Monat – oder die immer wieder ein anderes Fahrzeug ausprobieren wollen.

Auf den ersten Blick mögen die durchschnittlichen Leasingraten von 208 Franken günstiger wirken, doch bei einer längeren Haltedauer sind es die Zinsen, die hier den Unterschied machen. Effektiv sind es am Ende rund 600 Franken monatlich, die beim Leasing eingerechnet werden müssen, während es beim Abo nur rund 570 Franken im Jahr sind. Allerdings kann der Vergleich nicht einfach auf die ganze Schweiz umgelegt werden, denn manche Gebühren wie die Strassenverkehrssteuer oder die administrativen Kosten sind je nach Kanton verschieden.

Fazit: Teurer Privatkredit und bessere Alternativen

Der Kauf eines Autos mittels Privatkredit stellt sich als die teuerste Variante heraus, weil der Zinssatz meist mindestens vier Prozent beträgt. Das gilt auch nur für einen Schuldner mit guter Bonität. Wer eine schlechtere Bonität hat und demzufolge ungünstigere Kreditbedingungen hinnehmen muss, wird deutlich über diesem Zinssatz liegen.
Zusammenfassend bleibt also zu sagen, dass der Privatkredit die teuerste Variante ist, der Barkauf die günstigste, um an ein neues Auto zu kommen. Wer sich nicht langfristig an das Fahrzeug binden möchte, sollten überdies über ein Abo nachdenken. Dieses bietet vor dem Hintergrund der monatlichen Kündbarkeit die grösste Kostenersparnis, weil sämtliche Gebühren, die für die Unterhaltung des Fahrzeugs anfallen würden, in der Abo-Gebühr inbegriffen sind und damit pauschal berechnet werden.

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Schweizer KMU fühlen sich im Stich gelassen

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Die Folgen der Corona-Krise sind vor allem für KMU zu spüren, welche sich eigenen Aussagen entsprechend im Stich gelassen fühlen. Viele Firmen sind der Meinung, dass die Regierungen im Ausland deutlich grosszügiger seien und bessere bzw. leichtere Lösungen finden würden.

Zu geringe Corona-Hilfe für KMU?

In der gesamten Schweiz und hier vor allem in den KMU geht es täglich darum, dass die Härtefallhilfen nicht ausreichend sind. Viele Branchen und Tausende von Unternehmern sehen ein Problem: Auf der einen Seite gilt die Schweiz als eines der reichsten Länder der Welt, auf der andren Seite werden die Härtefallhilfen nur knauserig gezahlt. Trotz Corona-Pandemie befinden sich die Schulden des Landes auf einem rekordverdächtig niedrigen Niveau und dennoch zahlt das Land nur wenige oder gar keine Hilfeleistungen. Die Firmen sind von Umsatzeinbussen betroffen und erhalten keine Hilfe, der Schweizer Regierung wird unterstellt, so knauserig wie keine andere Regierung eines Industrielands zu sein.

Noch Mitte September ging es darum, dass die Corona-Nothilfe bis zu 4,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen sollten. Das war denkbar wenig, denn in Deutschland waren es rund 8,3 Prozent, Grossbritannien zahlte sogar etwa 9,2 Prozent. Noch besser aufgestellt waren Japan (11,3 Prozent) und die USA (11,8 Prozent). Noch besser ging es den Firmen in Singapur, denn dort wurden im Rahmen der Corona-Nothilfe bis zu 16,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgeschüttet. Mit der Schweiz sind aber eher Italien und Spanien vergleichbar, die 4,9 bzw. 3,5 Prozent zahlten. Beide Länder ächzen aber unter einem hohen Schuldenberg und sind daher eigentlich nicht mit der Schweiz zu vergleichen. Traurig: Sogar deutlich ärmere Länder unterstützen ihre KMU mehr als die Schweiz! So wurden in Brasilien rund 8,3 Prozent und in Südafrika etwa 5,3 Prozent gezahlt.

Knauserigkeit mit Folgen

Die KMU der Schweiz stöhnen unter den Belastungen, denen sie durch Lockdown und die verschiedenen Massnahmen unterworfen sind. Vor allem die Gastronomie leidet, auch die Event- und die Reisebranchen müssen hohe Einbussen hinnehmen. Viele Kleinunternehmer müssen mittlerweile an ihre Altersvorsorge gehen und die dortigen Rücklagen anzapfen, weil sie ihre Existenz anderweitig nicht mehr retten können. Viele von ihnen fühlen sich von der Schweizer Regierung im Stich gelassen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz schon lange Härtefallentschädigungen versprochen wurden, die jedoch nie gezahlt werden. Rund 2,5 Milliarden Franken wurden bewilligt, doch Bundesrat, Parlament und auch die einzelnen Kantone sehen sich derzeit nicht in der Pflicht, etwas für die KMU zu tun. Von den bewilligten Hilfen wurden bis jetzt gerade einmal 8,4 Millionen Franken an die KMU ausgezahlt, was weniger als ein halbes Prozent darstellt. Der Grund dafür sind die besonders strengen Anforderungen an die Auszahlung. Es gibt überhaupt nur dann Geld, wenn der Umsatzrückgang mindestens 40 Prozent beträgt und auch dann werden höchstens zehn Prozent des Umsatzes an die Firmen ausbezahlt. Die Unternehmen leiden aber schon lange und ein dauerhafter Umsatzrückgang von 35 Prozent führt ebenfalls unweigerlich zur Insolvenz.

Fazit: Schweizer KMU halten sich nicht mehr lange über Wasser

Die Schweizer KMU haben es derzeit schwer und werden auch in den kommenden Wochen weiter leiden. Grund sind die hohen Anforderungen an die Auszahlung der Corona-Hilfen, wobei die Schweiz inzwischen stark unter Kritik steht. Vor allem die bürgerlichen Politiker werden nun angegangen, wie sie die Anforderungen an die Härtefallmassnahmen viel zu hoch ansetzen und zum Beispiel auch die schon lange geforderten Mietausfallentschädigungen nach wie vor vehement ablehnen würden, so die Meinung vieler KMU. Inzwischen ist die Rede von einem weiteren Hilfspaket, das vielleicht ein wenig Licht am Ende des Tunnels bedeuten kann.

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Steigende Prämien in der Reiseversicherung dank Pandemie?

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Viele Reisen wurden im letzten Jahr bedingt durch die Corona-Pandemie abgesagt oder früher als vorgesehen beendet. Die Reiseversicherungen übernahmen einen Grossteil der Kosten, was nun Folgen hat. Die Versicherer haben Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen überarbeitet.

Ausschluss wichtiger Risiken

Die Reiseversicherer arbeiten weniger daran, die Prämien zu erhöhen, als sich vielmehr generell vor bestimmten Risiken zu schützen. Sie haben die Allgemeinen Versicherungsbedingungen jüngst überarbeitet und schliessen nun Pandemien, Epidemien sowie weitere Ereignisse, die mit Covid-19 in Verbindung zu bringen sind, aus. Die Rede ist von einem „expliziten Ausschluss“ bestimmter Ereignisse, die mit Epidemien und Pandemien in Zusammenhang stehen, sofern diese von Behörden ausgerufen wurden. Auch ähnliche Ereignisse und daraus folgende Quarantänen sind nicht mehr im Leistungskatalog der meisten Versicherer enthalten. Die neuen Regelungen gelten teilweise nur für neu abgeschlossene Verträge, teilweise werden bereits bestehende Versicherungsbedingungen durch die neuen AVB ergänzt.

Dadurch, dass die Versicherer wichtige Risiken ausschliessen, sind sie nicht mehr darauf angewiesen, die Prämien zu erhöhen, denn die Mehrleistungen, die bisher erbracht werden mussten, treten dann nicht mehr auf. Allerdings besteht dennoch die Möglichkeit, dass die Prämien nach oben korrigiert werden, was von der Entwicklung der Schadenslage wegen Covid-19 abhängig ist.
Ein Beispiel für bisherige Mehrkosten ist die Mobiliar, die im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres rund 40 Millionen Schweizer Franken für die Annullierung von Reisen zahlen musste. Im Jahr davor waren es rund fünf Millionen Franken weniger.

Das bedeuten die Neuerungen für die Versicherten

Angesichts der zahlreichen Überarbeitungen und der grossen Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen ist es ratsam, sich unbedingt genau zu informieren, ehe eine Reiseversicherung überhaupt abgeschlossen wird. Gültig sind immer nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wie sie zum Vertragsabschluss vorlagen. Die Kunden sollten sich daher genau erklären lassen, welche Risiken wie versichert sind und welche Möglichkeiten sie für eine Inanspruchnahme der Leistungen haben. Wichtig: Über die Beratung sollte ein Protokoll angefertigt werden!

Ein weiterer Tipp: Reiselustige sollten unbedingt kurzfristig buchen und dann bei Reiseveranstaltern, die vergleichsweise grosszügig mit den Stornobedingungen sind. Eine langfristige Buchung ist derzeit nicht zu empfehlen, denn die Unwägbarkeiten den Urlaub betreffend sind immer noch zu gross. Sinnvoll ist es derzeit auch, eher auf Pauschalreisen zu setzen, denn hierbei ist die Flexibilität immer noch grösser als bei individuell geplanten Reisen.

Ausgeschlossene Risiken lassen sich teilweise als Zusatzbausteine versichern, diese sind dann allerdings deutlich teurer als bisher, solange sie noch in der Versicherung inkludiert waren. Ansonsten gilt es, unbedingt vor Versicherungsabschluss genau hinzusehen und auch die Rechte der Versicherung zu kennen. Wann muss sie in Leistung gehen, wann hat sie das Recht, diese zu verweigern? Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich teilweise sehr, daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.

Fazit: Noch ist die Reiseversicherung nicht teurer

Was nicht ist, kann aber noch werden! So ähnlich lässt sich die derzeitige Situation bei der diskutierten Prämienerhöhung bei den Reiseversicherungen beschreiben. Bisher sind die Versicherungen noch nicht teurer geworden, einige Versicherer schliessen aber nicht aus, dass ihre Verträge demnächst mit höheren Prämien einhergehen. Andere schliessen immer mehr Risiken aus, die derzeit als wahrscheinlich gelten und entziehen sich damit gänzlich der Haftung. Wieder andere bieten bestimmte Teilleistungen als Zusatzbausteine an und verteuern damit die Prämien einmal mehr.

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Sozialversicherung: Diese Neuerungen gibt es in 2021

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Die Sozialversicherung – und nicht nur die Krankenversicherung! – wurde umfassenden Überarbeitungen unterzogen, die sich in 2021 nun auswirken werden. Vor allem die Ergänzungsleistungen haben sich deutlich geändert.

Ergänzungsleistungen deutlich umfangreicher

Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Ergänzungsleistungen wurden bereits im März 2019 reformiert und betreffen vor allem die Höhe der Leistungen sowie deren Berechnung. Auch die zu erbringenden Voraussetzungen wurden deutlich überarbeitet:

    • Mietzinsmaxima erhöht
      Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden die Wohnkosten berücksichtigt. Die Obergrenze für diese Kosten wurde nun angehoben, damit die tatsächlichen Kosten besser berücksichtigt werden können.

    • Vermögen berücksichtigt
      In Zukunft wird das Vermögen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen hinzugerechnet. Anspruch auf Leistungen haben nur noch die Personen, deren Vermögen weniger als 100.000 Franken beträgt, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Die Freibeträge für Erwachsene wurden gesenkt, für Kinder sind sie gleich geblieben.

    • Rückerstattungspflicht
      Wurden seitens einer Person Ergänzungsleistungen bezogen, müssen Erben diese zurückzahlen, sofern das Erbe mehr als 40.000 Franken beträgt und die verstorbene Person diese Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod bezogen hat.

    • Neue Berechnung
      Das Einkommen einer Person wird nun mit 80 Prozent angerechnet, wenn es um die Berechnung der Ergänzungsleistung geht. Bei der Angabe der Prämie für die Krankenversicherung wird der volle Beitrag angerechnet.

    • Vaterschaftsurlaub möglich
      Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2021 geboren wurden, können Väter nun Vaterschaftsurlaub nehmen, der für eine Dauer von bis zu zehn Tagen bezahlt wird. Sowohl das Nehmen von Einzeltagen als auch von zwei Wochen am Stück ist möglich. Danach kann der Vater 14 Taggelder beziehen, die über die Erwerbsersatzordnung zu finanzieren sind. Um den Vaterschaftsurlaub nehmen zu können, muss der Vater allerdings in den letzten neun Monaten vor Geburt des Kindes bei der AHV versichert gewesen sein und zudem seit mindestens fünf Monaten einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Angesetzt werden für die Berechnung 80 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, maximal werden 196 Franken pro Tag gezahlt.

Änderungen auch in der Krankenversicherung

In 2021 steigt der Beitrag zur Krankenversicherung um rund 0,5 Prozent, wobei in einigen Kantonen die durchschnittliche Prämie gleich bleibt oder sogar abnimmt. Vor allem bei Kindern nehmen die Beiträge eher ab, bei jungen Erwachsenen und Erwachsenen steigen sie meist an.

Damit die Krankenversicherungen dazu veranlasst werden, die Prämien richtig zu berechnen und keine unnötig hohen Reserven bilden, soll die Krankenaufsichtsverordnung angepasst werden. Die Reserven sollen danach in 2021 nur noch 28 Millionen Franken betragen und nicht mehr wie in 2020 rund 11 Milliarden Franken. Damit wiederum soll erreicht werden, dass die Prämien, die bislang zu viel eingenommen wurden, an die Versicherten zurückgehen. Diese neue Verordnung gilt jetzt allerdings noch nicht, sondern sie wird erst im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Und noch eine Sache, die in Planung ist: Es gibt mittlerweile zwei Volksinitiativen, die sich mit den Prämien der Krankenversicherungen befassen. Zum einen ist hier die Initiative zur Kostenbremse zu nennen („Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen“), zum anderen die Initiative „Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien“. In den kommenden Jahren werden die eidgenössischen Räte über die Vorschläge der Initiativen beraten und auch Gegenvorschläge berücksichtigen. Danach werden die Vorlagen dem Volk vorgestellt.

Fazit: Zahlreiche Neuerungen in 2021 zu erwarten

2021 bringt in Sachen Sozialversicherungen in der Schweiz zahlreiche Neuerungen, wobei die oben genannten längst nicht vollständig sind. Auch in puncto Lohnfortzahlung bei kurzzeitigen Abwesenheiten von der Arbeit für die Pflege von Angehörigen, zur Ausweitung der Betreuungsgutschriften und zum Intensivpflegezuschlag bei Spitalaufenthalten gibt es verschiedene Veränderungen, die die Versicherten entlasten sollen. Zudem werden auch die Renten der 1. Säule ab 2021 erhöht. Insgesamt wird die Versorgung somit deutlich besser abgesichert.

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