Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder Rechtsstreit vorprogrammiert?

Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder Rechtsstreit vorprogrammiert?

Bald ist wieder Frühlingszeit und damit die Zeit zum Angrillen. Aber ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt oder steht die Polizei vor der Tür, um die gestressten Nachbarn vor Lärm und Gerüchen zu schützen?

Mietvertrag beachten!

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt, die Hausverwaltung darf dies nicht verbieten. Es kann aber sein, dass die Art des Grills beschränkt wird: Ein Holzkohlegrill darf verboten werden, stattdessen sind dann nur Gas- oder Elektrogrills erlaubt. Für ein solches Verbot muss aber eine gewisse Sachlichkeit vorliegen, das heisst, es darf nicht ohne Gründe erlassen werden. Ein Verbot muss immer verhältnismässig sein! Das Privatleben der Mieter ist in jedem Fall zu schützen. Wichtig ist überdies, dass der Mietvertrag auf die geltende Hausordnung verweist. Mieter sollten unbedingt ihrer Rücksichtspflicht nachkommen und eine zu starke Rauchentwicklung oder das Grillen, wenn alle anderen schlafen, vermeiden. Ansonsten darf die Verwaltung des Hauses eine Mahnung aussprechen. Wenn sich der Mieter nicht daran hält und wiederholt gegen ein Verbot oder Gebot verstösst, kann eine ausserordentliche Kündigung drohen. Vor dem Grillen sollte daher unbedingt ein Blick auf die Hausordnung und in den Mietvertrag geworfen werden. Wer trotz Verbot eines Holzkohlegrills mit diesem grillen möchte, sollte die Zustimmung der übrigen Mieter einholen. Tipp: Auch bei einer geplanten Grillparty, die mit etwas mehr Lärm einhergehen kann, sollten die anderen Mieter informiert werden.

Wichtige Tipps zum Grillen auf dem Balkon

Der Holzkohlegrill mag zwar besonders beliebt sein, doch er entwickelt starken und teilweise beissenden Rauch, der andere Menschen stört. Er ist daher für das Grillen auf dem Balkon eine schlechte Wahl. Eine Alternative ist der Gasgrill, auch der Lotusgrill ist eine gute Wahl. Durch eine Lüftung, die per Batterie betrieben wird, heizt sich die Grillkohle sehr schnell auf und es werden sämtliche Emissionen vermieden.
Die zu starke Rauchbildung lässt sich zudem durch einige weitere Massnahmen verhindern. Grillanzünder sollte nur sparsam verwendet werden, ausserdem sollte nur so viel Holzkohle aufgelegt werden, wie auch wirklich benötigt wird. Der Grill ist sonst unnötig lange in Betrieb, die Kohle muss erst ausbrennen, was für eine teils sehr lange und vor allem unnötige Rauchentwicklung sorgt. Feuchte Kohle hat auf dem Grill nichts zu suchen, hierbei ist der Rauch besonders stark und die Kohle brennt nicht richtig. Auch behandeltes Holz ist keine gute Wahl, es kann sogar giftige Dämpfe erzeugen.
Schnell entwickelt sich der unangenehme Rauch überdies durch herabtropfendes Fett oder Marinade. Eine Auffangschale unter dem Grillgut hilft!
Ansonsten gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: Wer auf dem Balkon grillen möchte, sollte alles daran setzen, die Nachbarn nicht unnötig zu stören und die Grillparty am Abend nicht noch von lauter Musik begleiten zu lassen. Eine sinnvolle Methode, Ärger zu vermeiden, besteht auch darin, die Nachbarn einfach mit einzuladen.

Fazit: Grillen erlaubt, aber mit Einschränkungen

In einem Mehrfamilienhaus wollen alle gut miteinander auskommen, daher ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme von besonderer Bedeutung. Wer auf dem Balkon grillen möchte, darf das grundsätzlich, doch ein wenig Rücksicht auf die anderen Mieter ist wichtig. So gilt, dass kein übermässiger Rauch, kein Geruch und Lärm entstehen darf. Teilweise können Holzkohlegrills sogar verboten werden, dann ist der Elektrogrill sicherlich eine gute Wahl.

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Lebensversicherung: Vorurteile unter die Lupe genommen

Lebensversicherung: Vorurteile unter die Lupe genommen

Viele Schweizer haben Vorbehalte gegen Lebensversicherungen. Die Angst ist gross: zu teuer, zu unflexibel, wenig transparent. Doch nicht alle Vorurteile entsprechen der Wahrheit.

Vorurteile unter die Lupe genommen

Die folgenden Vorurteile werden Lebensversicherungen häufig entgegengebracht, dabei sind sie nicht alle wahr. Generell gilt, dass Lebensversicherungen zur privaten Vorsorge gehören und hier sowohl in der 3a- als auch in der 3b-Säule zu finden sind. Wer die 3a-Säule nutzt und die Lebensversicherung bei einer Bank führt, legt hier in das reine Sparen an. Geschützt sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Angehörigen, sollte eines der versicherten Risiken eintreten.

Vorurteil 1: Schutz gibt es nur im Todesfall
Der Schutz der Lebensversicherung kann sogar deutlich über die reine Todesfallabsicherung hinausgehen. So ist ein Schutz vor Erwerbsunfähigkeit ebenso möglich wie eine Prämienbefreiung im Falle einer Krankheit. Dabei muss zwischen den verschiedenen Arten der Lebensversicherungen unterschieden werden. Eine reine Risikoversicherung zahlt auch nur, wenn das versicherte Risiko eintritt. Versichert sind hier meist Tod und Invalidität. Eine gemischte Lebensversicherung hingegen kombiniert verschiedene Risiken und reicht von der Todesfallvorsorge über die Erwerbsunfähigkeit bis hin zum Sparen als Altersvorsorge. Auch dann, wenn das versicherte Risiko nicht eintrifft, profitiert der Versicherungsnehmer somit von den Prämien.

Vorurteil 2: Die vorzeitige Auflösung wird teuer
Es stimmt schon, dass die vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung teuer werden kann, was vor allem für die gemischte Lebensversicherung gilt. Eine vorzeitige Auflösung kann teilweise herbe Verluste bedeuten, was aber von der bisherigen Dauer der Versicherung abhängig ist. Denn: In den ersten Jahren nach Vertragsschluss wird zuerst einmal die Abschlussprovision amortisiert. Danach kann der Aufbau des Vermögens beginnen. Das heisst, dass eine Kündigung zu Anfang der Versicherung dazu führt, dass die Kosten, die mit dem Vertragsschluss entstanden sind, noch nicht einmal beglichen wurden. Der Rückkaufswert einer solchen Versicherung liegt bei null. Erst nach 10 bis 15 Jahren kann sich ein Plus durch die vorzeitige Auflösung ergeben.

Vorurteil 3: Nur für Familien geeignet
Die Absicherung durch eine Lebensversicherung ist nicht nur für Familien wichtig, sondern auch Alleinstehende profitieren davon. Vor allem für junge Menschen, die noch keine eigene Familie haben, ist der Abschluss der Lebensversicherung besonders günstig. Sie können die Versicherung später aufstocken bzw. anpassen, ohne dass dafür eine neuerliche Prüfung für die Aufnahme des Ehepartners oder der Kinder erfolgen muss. Die Lebensversicherung ist zudem auch für Selbstständige wichtig, denn diese verfügen oft nicht über die eigentlich so wichtige 2. Säule zur Vorsorge. Um die eigene Erwerbsunfähigkeit abzusichern, ist die Vorsorge über die Lebensversicherung sinnvoll.
Generell gilt: Wer Vorsorgelücken in der ersten und zweiten Säule ausgleichen will, sollte über eine gemischte Lebensversicherung nachdenken. Und das unabhängig davon, ob eine eigene Familie vorhanden ist oder nicht!

Vorurteil 4: Intransparent und wenig flexibel
Wie die Prämien verwendet werden, wollen Versicherte zwar gern wissen. Angeblich wird es aber nicht mitgeteilt, wie mit den Prämien verfahren wird. Doch dem ist nicht so, denn die Versicherungen müssen die Verwendung der Prämien darstellen. Kosten werden klar ausgewiesen, ausserdem ist auf Antrag volle Transparenz zu gewährleisten.
Des Weiteren gelten Lebensversicherungen gern als wenig flexibel, doch auch das stimmt so nicht. Inzwischen haben sie sich längst an die Bedürfnisse der Kunden angepasst und sind in Bezug auf die Höhe der Prämien, auf Zeitpunkte der Zahlung und auf verschiedene Bausteine der Versicherung flexibel.

Fazit: Lebensversicherungen sind besser als ihr Ruf

Viele Vorurteile werden gegenüber Lebensversicherungen gehegt, doch ganz so schlecht, wie ihr Ruf ist, sind sie nicht. Sie sind deutlich transparenter und flexibler, ausserdem stellen sie eine wichtige Vorsorge für Selbstständige dar. Sie können auf das jeweilige Risiko angepasst werden und bieten nicht nur im Todesfall Schutz. Lediglich das Vorurteil betreffend des niedrigen Rückkaufswertes ist haltbar, zumindest in den ersten 10 bis 15 Jahren nach Vertragsschluss.

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Neues Rekordtief: Hypozinsen gehen in den Keller

Neues Rekordtief: Hypozinsen gehen in den Keller

Diejenigen, die im letzten Jahr eine Immobilie gekauft oder die ihre Hypothek verlängert haben, haben gute Aussichten auf ein hohes Sparpotenzial. Interessant ist, dass Pensionskassen oftmals bessere Bedingungen offerieren als konventionelle Banken.

Rekordtief bei den Hypozinsen

Alle, die in 2020 ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder die ihre bereits bestehende Hypothek verlängert haben, haben Grund zur Freude: Die Hypothekarzinsen befinden sich auf einem Rekordtief. Dabei sind die Festhypotheken schon fast auffällig, denn sie bieten als beliebteste Kreditform hohe Zinseinsparungen. Die Einsparungen, die die Schweizer in 2020 machen konnten, waren sogar so gross, wie es seit fünf Jahren nicht mehr der Fall war. Wer in dieser Zeit gut verhandelt hatte, konnte zwischen 16 und 20 Prozent verglichen mit dem Richtsatz sparen. Im Jahr davor, also in 2019, waren die Einsparungen sogar noch höher, die Hypotheken waren um etwa 22 Prozent günstiger gegen über dem Jahr 2018. Die tatsächlichen Hypozinsen waren damit besonders gering.

Bei kluger Kalkulation und geschickter Verhandlung lassen sich demnach über zehn Jahre gesehen, Zehntausende Franken sparen. Dabei sind es vor allem die alternativen Anbieter, die besonders gute Angebote machen. So treten Pensionskassen und Versicherungen im Vergleich besonders deutlich hervor und warten mit hohen Einsparungen auf. Die Beträge, die als Einsparungssummen möglich sind, sind immer die Vergleichswerte zu den Richtsätzen, die von den Banken publiziert worden sind.
Die niedrigen Hypozinsen dürfen sicherlich zumindest teilweise kaufentscheidend gewesen sein, auch wenn die Preise für Häuser und Wohnungen im letzten Jahr mitunter deutlich angezogen haben. Vor allem Häuser, die sich abseits der grossen Städte und Zentren befinden, erfreuen sich reger Nachfrage. Das liegt sicherlich nicht nur daran, dass die Schweizer ein wenig Ruhe geniessen wollen, sondern dass sie diese hier auch in Corona-Zeiten finden können.

Grosses Wachstum bei den Pensionskassen

Versicherungen und Pensionskassen werden als alternative Anbieter bezeichnet, sie sind im Umfeld der Dauerniedrigzinsen aber stetig gewachsen. Vor allem Pensionskassen wuchsen zuletzt am stärksten und konnten zwischen 2014 und 2019 ein Wachstum von mehr als 36 Prozent erreichen. Ende 2019 betrug das verwaltete Vermögen rund 18,6 Milliarden Franken.

Der Marktanteil der Pensionskassen beträgt aber immer noch nur 1,7 Prozent. Die Banken halten den grössten Teil und hier sind es vor allem die Kantonalbanken, die ein Vermögen von mehr als 400 Milliarden Franken halten. Doch so langsam werden die Pensionskassen durchaus zur Konkurrenz für die Banken, denn jeder, der ein entsprechend hohes Einkommen hat oder ein nachweisbares Vermögen, kann die Vorteile der Pensionskassen geniessen. Sie sind deutlich flexibler als die Banken, bieten neben Festhypotheken auch variable Hypotheken an. Teilweise ist sogar der kostenlose Ausstieg aus der Festhypothek möglich, was vor allem für diejenigen gut ist, die planen, ihre Immobilie zu verkaufen.

Es ist aber nicht für jeden möglich, eine Hypothek bei der Pensionskasse zu bekommen. Der Spielraum für die Vergabe der Kredite ist sehr eng. So werden die Hypotheken teilweise nur für Eigenheime vergeben, Ferienwohnungen können damit nicht finanziert werden. Wer aber den Abschluss schafft, kann von sehr guten Konditionen profitieren.
Pensionskassen bieten sogar eine Rendite, daher lohnt es sich auch weiterhin, in diese zu investieren. Die Risiken sind niedrig.
Experten gehen aber davon aus, dass es noch Jahre dauern wird, bis die Pensionskassen ihren Marktanteil deutlich ausbauen können. Ausserdem sehen viele Schweizer in der Hausbank die Bank ihres Vertrauens: Rund 70 Prozent der Schweizer, die eine Hypothek aufnehmen wollen, wenden sich zuerst an die Hausbank, Angebote von der Konkurrenz werden kaum eingeholt.

Fazit: Jetzt niedrige Hypozinsen nutzen

Die Hypozinsen sind so niedrig wie nie, was vor allem für einen geplanten Kauf einer Immobilie hilfreich ist, denn die Immobilienpreise steigen weiter an. Interessant sind hier in erster Linie die Angebote der Pensionskassen, wenngleich diese nicht für alle infrage kommen. Doch ein Blick auf die Konkurrenz der alteingesessenen Banken lohnt sich!

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Unbeabsichtigter Feueralarm: Wer zahlt den Einsatz?

Unbeabsichtigter Feueralarm: Wer zahlt den Einsatz?

Die Feuerwehr muss ausrücken, weil ein Gast im Hotel versehentlich den Feueralarm gedrückt hat. Die Rechnungen dafür bekommt der Gast übermittelt und muss sie beide übernehmen. Ein teures Versehen!

Die Ausgangslage

Ein Paar verbringt seit vielen Jahren den Urlaub in dem immer gleichen Hotel. Man kennt sich mittlerweile und so unterhält sich das Paar mit dem Hoteldirekter auf dem Gang. Der Gast tritt einen Schritt zurück und stösst unabsichtlich gegen den Brandmelder, der auf Schulterhöhe an der Wand befestigt ist. Der Handalarmtaster löst den Alarm nicht im Hotel selbst aus, sondern meldet ihn direkt an die nächste Zentrale der Feuerwehr. Zur Erklärung: Handalarmtaster sind häufig dort zu finden, wo mit viel Publikumsverkehr zu rechnen ist. Sie sind mit einem Alarmknopf in der Mitte ausgerüstet, welcher durch eine Glasscheibe gesichert ist. Nach dem Einschlagen der Scheibe kann der Knopf gedrückt werden.
Nur kurze Zeit nach Auslösen des Alarms im Hotel war die Feuerwehr vor Ort. Für den Fehlalarm wurden dem Hotel 400 Franken in Rechnung gestellt. Hinzu kamen 500 Franken für einen neuen Melder, weil sich der alte nicht mehr auf die ursprüngliche Position zurückstellen liess. Beide Rechnungen wurden an den Gast weitergereicht, der den Einsatz der Feuerwehr verschuldet hatte.

Ein Fall für die Versicherung?

Dem Gast war laut eigener Aussage klar, dass er für einen Teil der Kosten aufkommen müsse, immerhin ging der unnötige Einsatz auf sein Konto. Doch dass er allein für die gesamte Rechnung geradestehen sollte, war ihm dann doch zu viel. So stellt sich die Frage, ob ein solcher Fehlalarm nicht Sache der Haftpflichtversicherung ist. Der Hoteldirekter war der Meinung, dass das Verschulden eindeutig dem Gast zuzuordnen sei, daher müsse er auch für den Schaden haften. Für das Hotel liegt hier ein typischer Haftpflichtschaden vor.
Die Haftpflichtversicherung sieht das aber anders, denn sie deckt keine Vermögensschäden ab. Sie übernimmt 300 der insgesamt 900 Franken, wobei sich die Kostenübernahme auf die Reparaturkosten beschränkt. Davon wurden aber noch einmal 200 Franken abgezogen, die als Selbstbehalt vereinbart waren. Der Feuerwehreinsatz selbst ist hier nicht mit gedeckt, weil es sich weder um einen Sach- noch um einen Personenschaden handelte.

Ob und in welcher Höhe die Haftpflichtversicherung für den unabsichtlich ausgelösten Feuermelder haften muss, ist unterschiedlich. Während einige Anbieter derartige Schäden komplett aus der Leistung nehmen, hätten andere Assekuranzen die Kosten übernommen und lediglich den Selbstbehalt einbehalten.
Der Schweizer Feuerwehrverband sagt dazu, dass es meist üblich ist, dass ein solcher unabsichtlicher Einsatz beim ersten Mal nicht berechnet würde. Der Grund ist, dass dies jedem mal passieren könne und die Feuerwehr doch lieber vor Ort sein wolle, auch wenn es sich als unnötig herausstelle. Passiert solch ein Vorfall aber noch einmal, so würden dafür Kosten berechnet. Ab dem zweiten Mal ist es daher möglich, dass der Verursacher die Rechnung für den Feuerwehreinsatz erhält. In welcher Höhe die Rechnungen ausgestellt werden, obliegt der jeweiligen Gemeinde.
Im vorliegenden Fall war die Feuerwehr schon das zweite Mal in dem Hotel, weil der Feueralarm unbeabsichtigt ausgelöst worden war. Nun gab es eben die Rechnung und diese traf den Gast. Leider zu Recht, wie sich herausstellte.

Fazit: Unbeabsichtigte Feueralarme können teuer werden

Wer unbeabsichtigt einen Feueralarm auslöst, muss damit rechnen, dass dieses Missgeschick hohe Kosten verursachen kann. Denn die Feuerwehr muss ausrücken und den Alarm abstellen, teilweise wird der Austausch des Feuermelders nötig. Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Im besten Fall liegt eine Haftpflichtversicherung vor, die die Kosten übernimmt, wobei der Selbstbehalt abgezogen wird. Es ist aber auch möglich, dass die Versicherung gar keine Kosten trägt und der Verursacher für den Schaden allein aufkommen muss. Immer sind die Gemeinden dafür zuständig, wie hoch die Rechnung ausfallen darf, denn sie legen die Gebühren für Feuerwehreinsätze selbst fest.

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Vegetarische Ernährung für Haustiere?

Vegetarische Ernährung für Haustiere?

Immer mehr Menschen werden Vegetarier und wollen nun, dass die Haustiere kein Fleisch mehr zu sich nehmen. Aber ist es gesund, den „Fleischfresser Hund“ oder die Katze vegetarisch zu ernähren? Verschiedene Argumente sprechen für beide Seiten.

Ethische Gründe sprechen gegen Fleisch

In der Schweiz liegt der Anteil an Vegetariern bei rund 5,8 Prozent, das macht etwa 500.000 Menschen aus, Tendenz steigend. Es sind vor allem die ethischen Gründe, die die Menschen dazu bewegen, auf Fleisch zu verzichten und sich selbst nicht auf Kosten anderer Lebewesen zu ernähren. Selbst eine vegane Ernährung kommt immer stärker ins Spiel und wird sogar auf Haustiere übertragen. Experten sind der Meinung, dass Fleisch generell die falsche Ernährung sei, immerhin werden etwa 50 Prozent der weltweiten Getreideernte sowie bis zu 98 Prozent der Sojaernte nur zum Füttern der Nutztiere verwendet. Haustiere werden dann mit diesen Nutztieren gefüttert und Kinder verhungern dafür. Warum sollte Haustieren ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als den Kindern, die in Entwicklungsländern täglich verhungern?

Fleischlose Ernährung für Hund und Katze?

Wer für sich selbst entschieden hat, als Vegetarier oder Veganer zu leben, möchte vielleicht gar kein Fleisch mehr im Haus haben und ernährt in der Folge auch die Haustiere völlig fleischlos. Bei einigen Tieren kann es sogar sinnvoll sein, wenn eine Allergie auf einige Fleischsorten vorliegt. Kann dieser Allergie kein Ende bereitet werden, indem auf andere Fleischsorten oder Insektenfutter zurückgegriffen wird, kann der Wechsel zur vegetarischen Ernährung sinnvoll sein. Immerhin sind die meisten Fleischfresse wie eben auch Hund und Katze im Grunde Allesfresser. Auch ein Wildtiere würde Brombeeren und Kräuter fressen, wenn sich diese im Magen des Beutetieres befinden! Doch genau hier liegt für Gegner der vegetarischen Haustierernährung der Hase im Pfeffer. Die Wildtiere würden pflanzliche Bestandteile immer nur zusätzlich und nicht ersatzweise fressen. Es wurde nachgewiesen, dass der Verdauungstrakt eines Hundes rund 60 Jahre bräuchte, um sich vollständig von einer fleischlichen auf eine pflanzliche Ernährung umzustellen. So alt wird aber kein Hund, daher sind die Fachleute der Meinung, dass eine Umstellung auf eine blosse Ernährung mit Pflanzen keine gute Idee sei. Vertreter des vegetarischen Fütterns hingegen sehen eine gesunde Ernährung als solche an, die dem Tier alle Nährstoffe bietet, die es braucht. Angeblich könne das auch vegetarisches Futter leisten.

Besser verwertbare Eiweisse in tierischer Nahrung

Einige Nährstoffe müssen in jedem Futter enthalten sein, wenn Hund und Katze gesund bleiben sollen. Laien sollten nicht damit herumexperimentieren, ob und wann sie bestimmte Nährstoffe geben, das kann zu Mangelerscheinungen beim Tier führen. Experten für die Tierernährung hingegen sehen dies kritisch, denn tierische Eiweisse sind für Hunde und Katzen deutlich besser zu verwerten als pflanzliche Eiweisse. Diese Experten sehen eher die ethischen als die gesundheitlichen Gründe, um ein Tier vegetarisch zu ernähren. Katzen hingegen sind sogar reine Fleischfresser und sollten keinesfalls nur rein pflanzlich ernährt werden. Das würde binnen kurzer Zeit zu Mangelerscheinungen führen. Sie haben sich nicht wie der Hund an die Ernährung des Menschen angepasst und können wenigstens teilweise Stärke verdauen. Zudem ist ein Mangel nicht gleich ersichtlich, oft wird er erst erkennbar, weil Krankheiten auftreten, die sogar irreparable Schäden anrichten können.

Ob eine Ernährung artgerecht ist oder nicht, lässt sich nur anhand der enthaltenen Nährstoffe beurteilen, die in einem passenden Verhältnis zueinander stehen müssen. Ein gutes Alleinfuttermittel ist in den meisten Fällen ausreichend. Ausserdem kann es sinnvoll sein, regelmässig den Tierarzt zu konsultieren, um über eine Blutanalyse herauszufinden, ob ein Mangel vorliegt oder ob die Ernährung ausgewogen genug ist. Gegebenenfalls müssen Anpassungen vorgenommen werden.

Fazit: Haustiere besser nicht vegetarisch ernähren

An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass Hund und Katze besser nicht allein vegetarisch ernährt werden sollten, sondern dass das Futter immer ein ausgewogenes Verhältnis von Fleisch und Pflanzenanteilen aufweisen sollte. Der Verdauungstrakt der Tiere ist nicht auf eine rein pflanzliche Ernährung eingestellt. Wer dennoch ein schlechtes Gewissen gegenüber den Nutztieren hat, sollte auf Fleisch und Futter in Bio-Qualität zurückgreifen, hier werden wenigstens die artgerechte Haltung und tierfreundliche Schlachtung sichergestellt.

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Fitnesscenter verschweigen Recht auf Rückerstattung

Fitnesscenter verschweigen Recht auf Rückerstattung

Fitnesscenter haben seit einigen Wochen geschlossen, der verordnete Lockdown zwingt sie dazu. Die Mitglieder, die eigentlich ein Fitnessabo haben, schwitzen nun zu Hause auf der Matte oder gehen joggen, um sich halbwegs fit zu halten. Übungen per Video sind aber nicht das gleiche wie das Training vor Ort. Haben Kunden ein Recht auf Rückerstattung?

Onlinetraining als Alternative?

Viele Fitnesscenter versuchen, ihre Kunden bei Laune zu halten und bieten diesen die Möglichkeit, wenigstens online zu schwitzen. Es werden Videoangebote gemacht, die vielfach auch genutzt werden. Die Leute stehen zu Hause vor dem Bildschirm und bemühen sich, den Anweisungen zu folgen, erhalten dabei aber keine Rückmeldung, ob sie die Übungen richtig ausführen, was schliesslich auch gar nicht in ausreichendem Masse möglich wäre. Unterdessen läuft das Fitnessabo weiter, es kostet Geld, ohne in Anspruch genommen werden zu können. Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz sieht genau das als Problem an, denn der Anspruch auf Kostenrückerstattung wird von den meisten Fitnesscentern gar nicht erwähnt oder berücksichtigt. Die Kunden werden bewusst im Unklaren gelassen.

Keine Aussagen zu möglichen Rückerstattungen

Lange haben die Kunden der Fitnesscenter die aktuelle Situation toleriert und hingenommen, dass sie keinen finanziellen Ausgleich für die Zeit des Lockdowns bekommen. Es wird davon ausgegangen, dass es den Fitnesscentern selbst nicht gut geht. Doch so langsam ist die Geduld der Menschen erschöpft und auch sie sehen das Geld, das für sie ungenutzt in das Fitnessabo fliesst. Die Zeit des Mitgefühls für die Fitnesscenter scheint vorbei zu sein. Dabei sieht das Gesetz eigentlich vor, dass die Kunden des Center einen Teil der Abo-Kosten erstattet bekommen müssten. Hier gilt der allgemeine Grundsatz von Leistung und Gegenleistung: Wird keine Leistung erbracht, muss diese auch nicht bezahlt werden. Wer nun die im Vertrag versprochene Leistung nicht bekommt, muss eigentlich sein Geld zurück bekommen. Häufig sind diesbezüglich Hinweise im Kleingedruckten der Verträge zu finden, doch derartige Regelungen sind nicht rechtens. Sie können das geltende Recht nicht einfach aushebeln und andere Festlegungen treffen, die zum Nachteil der Kunden werden.

Derzeit halten sich die meisten Fitnesscenter noch bedeckt und bieten vor allem Gutschriften an. Angeblich könne die verlorene Zeit nach der Öffnung der Center nachgeholt werden. Dass es einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung gibt, wurde bislang wohlweislich verschwiegen. Die Anträge, die seitens der Kunden an die Fitnesscenter gestellt wurden, sind bisher einfach abgelehnt worden. Dabei fallen einige Anbieter besonders negativ auf. Sie haben ihre Geschäftsbedingungen geändert und das nicht offiziell, sondern still und heimlich im Kleingedruckten der Verträge. Das betrifft keine alten Verträge, doch wer zwischen den beiden Lockdowns einen Vertrag geschlossen hat, sieht sich mit den neuen Regelungen konfrontiert. Es gelten immer die Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Eine Änderung nach Vertragsabschluss muss durch den Kunden nicht akzeptiert werden. Sollte ein Fitnesscenter seinen Kunden gar kündigen, können diese ihr Recht auf eine zumindest teilweise Erstattung ihrer Auslagen geltend machen.

Fazit: Fitnesscenter kämpfen ums Überleben – mit teilweise unfairen Mitteln

Dass die Fitnesscenter angesichts anhaltender Schliessungen ums Überleben kämpfen, ist verständlich. Dass sie diesen Kampf allerdings auf dem Rücken der Kunden austragen, erschliesst sich nicht. Dabei haben die Kunden ein Recht auf Rückerstattung ihrer Kosten, wenn sie ihr Fitnessabo nicht nutzen können, doch das ist den meisten nicht bewusst. Auch, dass sie nachträgliche Änderungen in den AGB nicht hinnehmen müssen und ein Ausschluss der Rückerstattungen im Kleingedruckten nicht rechtsgültig ist, ist häufig unbekannt. Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen und das eigene Recht zu kennen. Notfalls über einen Anwalt, der ein entsprechendes Schreiben an das Fitnesscenter aufsetzen wird.

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Nur noch wenige neutrale Vergleichsportale am Markt

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Gern nutzen die Schweizer Vergleichsseiten im Internet, um sich über Kreditkonditionen zu informieren. Doch die Zahl der neutralen Vergleichsanbieter schwindet und ist mittlerweile auf einige wenige namhafte geschrumpft. Die angeblich transparenten Vergleiche sind längst nicht mehr so durchschaubar, wie sie sein sollten.

Landing Pages mit leeren Versprechungen

Landing Pages zu programmieren, hat im Sinne der Suchmaschinenoptimierung durchaus seine Berechtigung. Die Menschen, die bei Google und Co. nach einem Begriff, einem Produkt oder einer Dienstleistung suchen, werden über diese Seite zu einem Anbieter geführt. Doch nicht selten locken diese Landing Pages mit leeren Versprechungen und halten deutlich weniger, als sie eigentlich angeben. Schein-Vergleiche sind gerade bei Privatkrediten nichts Neues. Diese stammen von Firmen, die eigens dafür beauftragt wurden, oder von Brokern und Anbietern von Krediten selbst. Diese haben nur das Ziel, ihr eigenes Produkt gut zu verkaufen und preisen es demzufolge als Sieger in dem angeblichen Vergleich an. Häufig sind es auch Suchmaschinenspezialisten, die viele Hundert Seiten im Internet betreuen und mit geeigneten Inhalten dafür sorgen, dass ihre Kunden gefunden werden. Neutral ist hier nichts mehr! Gerade Vergleiche rund um Kredite, Telefonverträge und Krankenversicherungen sind häufig betroffen, denn bei ihnen geht es für den Kunden um viel Geld. Verständlich, dass sich die Menschen absichern und einen Vergleich vornehmen lassen wollen, denn all die Kleinigkeiten selbst zu vergleichen, würde sehr viel Mühe bereiten. Die angeblichen Vergleiche locken dann die Schweizer und Schweizerinnen auf die Seiten, auf denen sie nichts weiter finden, als ausgedachten oder geschönte Vergleiche. Nicht selten führen die Links, unter denen angeblich eine Anfrage möglich ist, nicht zu den Anbietern selbst, sondern zu Maklern, die daran verdienen, dass sie im Verkaufsgespräch die Produkte verkaufen. Oft noch nicht einmal die Produkte, die der Interessent angefragt hat, sondern im Gespräch empfehlen sie dann ganz andere, die deutlich teurer oder für den Kunden wegen der Konditionen ungünstiger sind.

Eigene Vergleiche werden dargestellt

Telefonanbieter und Versicherungen bieten ebenso häufig wie Banken und Kreditgeber Vergleiche, die sie selbst als die beste Wahl darstellen. Dann werden andere Anbieter als schlechter dargestellt, wobei es keine Unwahrheiten sind, die behauptet werden. Vielmehr ist die Gewichtung einzelner Kriterien eine andere, sodass sich auf ganz natürlichem Wege ein anderes Ranking ergeben muss. Fallen einige Anbieter für Privatkredite dann aus der engeren Wahl heraus, werden sich die Suchenden auch später noch daran erinnern, dass der Anbieter „doch schon beim vorigen Vergleich nicht gut war“. Dieser Anbieter wird auch bei einem neuerlichen Versuch nicht mehr in die engere Wahl kommen, obwohl sein Angebot gar nicht wirklich schlecht sein muss.
Kunden erhalten heute von vielen Vergleichsportalen keine optimalen Ergebnisse mehr, es werden viel zu teure Produkte oder Leistungen vorgeschlagen. Inzwischen gibt es nur noch wenige Vergleichsportale, die wirklich neutral sind, darunter neotralo. Hier bei neotralo können sich die Suchenden darauf verlassen, dass kein Makler am anderen Ende lauert, der nur auf die Provision aus ist und dafür nicht immer im Sinne des Kunden agiert. Bei neutralen Anbietern wird das Vergleichsergebnis auch nicht dadurch verfälscht, dass ein Anbieter für seine bessere Platzierung zahlt. Vielmehr werden bei jedem Vergleich die optimalen Ergebnisse angezeigt.

Fazit: Nur noch wenige neutrale Vergleichsportale im Netz

Viele Menschen verlassen sich auf Vergleichsportale, ehe sie einen Privatkredit abschliessen oder daran denken, diesen überhaupt aufzunehmen. Dumm nur, wenn diese Vergleichsportale nicht ordentlich arbeiten und Scheinangebote über Landing Pages offerieren oder die Kreditgeber vorschlagen, die am meisten für gute Darstellungen bezahlen. Kunden sollten sich darauf verlassen können, dass sie nur neutrale Vergleichsergebnisse angezeigt bekommen und bei einer Anfrage auch tatsächlich dort landen, wo sie hin wollten und sich nicht an Broker weitergeleitet wiederfinden. Neotralo ist eines dieser neutralen Vergleichsportale im Netz und wird auch künftig ein verlässlicher Partner in Sachen Kreditvergleich sein.

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IT-Sicherheit: Das ist für Schweizer KMU wichtig

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Auch für die Schweizer Unternehmen hat die Corona-Krise zahlreiche Änderungen gebracht. Unter anderem arbeiten mehr Menschen denn je im Home Office. Damit sind Sicherheitslücken verbunden, die mit dem passenden Produkt geschlossen werden müssen.

Corona beeinflusst die KMU-Entscheidungen in puncto IT-Sicherheit

Lange wurde der Punkt der IT-Sicherheit zwar als wichtig gesehen, bekam jedoch nicht die nötige Aufmerksamkeit. Seit jedoch immer mehr Mitarbeiter im Home Office beschäftigt sind, steigt auch die Zahl der Hackerangriffe. Diese versuchen, sich über die Netzwerke Zugang zu sensiblen Daten zu verschaffen und je mehr Menschen ausserhalb ihres eigentlichen Unternehmensstandorts von jedem Ort der Welt aus arbeiten, desto grösser werden die Sicherheitslücken. Kein Wunder also, dass Umfrage nun ergebe, dass sich KMU durch Corona beeinflusst fühlen und dementsprechend die Kaufentscheidungen in Bezug auf Produkte für die IT-Sicherheit bewusster getroffen werden. In der Schweiz sind mittlerweile rund 84 Prozent der Unternehmen der Meinung, dass sie von Corona in Sachen IT-Sicherheit beeinflusst werden. Zum Vergleich: In Deutschland fühlen sich nur etwa 50 Prozent der KMU durch Corona in ihrer IT-Sicherheit bedroht. Die Kaufentscheidungen für IT-Sicherheitsprodukte aber treffen nicht die Unternehmenschefs, sondern in den meisten Fällen die IT-Verantwortlichen. Dabei verfolgen rund 68 Prozent der Unternehmen die sogenannte Single-Vendor-Strategie, bei der alle Produkte von einem Anbieter gekauft werden.

Keine cloud-basierte Security gefragt

In der Schweiz wird im Gegensatz zu den übrigen Ländern des DACH-Raums keine cloud-basierte Securitylösung gefragt. Beziehungsweise keine reine cloud-basierte Lösung, denn davon wollen nur rund 18 Prozent der Unternehmen etwas wissen. On-Premises-Lösungen werden ebenfalls nur von 22 Prozent gefragt. Was allerdings gewünscht ist, sind Managed-Service-Provider, hier ist die Schweiz der absolute Spitzenreiter und hängt Deutschland und Österreich ab. Österreich wird aber aufholen, zumindest lassen dies die KMU vermuten, die in Umfragen bei entsprechenden Fragen teilnehmen und sich in dieser Weise äussern.

Wie soll IT-Security sein?

Produkte für die IT-Security werden nach ganz bestimmten Kriterien ausgewählt. Es geht vor allem darum, dass sie leicht bedienbar sein sollen, denn kaum ein Mitarbeiter im Unternehmen soll erst eine lange Einführungszeit für ein neues Produkt benötigen müssen. Vielmehr sollen die Produkte installiert werden und ihren Dienst versehen, ohne dass damit Einschränkungen oder massive Neuerungen verbunden sind. Die einfache Installation ist ohnehin ein wichtiger Punkt, der bei der Auswahl der IT-Produkte berücksichtigt wird. Viele Schweizer orientieren sich dabei an Testberichten und lassen sich nicht nur von dem Namen des jeweiligen Produkts lenken. Die KMU bzw. die Verantwortlichen in den Unternehmen lesen die Berichte sowie Empfehlungen der Reseller und entscheiden erst dann. Nicht zuletzt spielt der Preis für die Wahl eine Rolle, denn auch ein sehr gutes IT-Produkt, welches zu hohen Summen angeboten wird, wird eher nicht gewählt, wenn es als zu teuer empfunden wird. Im Umkehrschluss sind es aber auch nicht die ganz günstigen Produkte, die als erste Wahl bezeichnet werden, hier wird gern ein mangelnder Nutzen unterstellt.

Fazit: Schweizer KMU setzen verstärkt auf IT-Sicherheit

Die Zeiten sind unsicher geworden und damit ist nicht allein die Sicherheit gemeint, die sich durch Corona als nicht mehr ganz so selbstverständlich darstellt. Auch die KMU in der Schweiz haben mit mangelnder Sicherheit zu kämpfen, denn Cyberattacken werden immer häufig. Es wird sogar davon ausgegangen, dass die Zahl der Hackerangriffe auf über 200 Prozent im Vergleich zum 2019 angestiegen ist. Das Thema IT-Sicherheit bekommt daher eine besondere Relevanz und wird stärker beachtet denn je. Die Unternehmen setzen dabei auf namhafte Produkte, die leicht zu installieren und einfach zu verstehen sind, die in Testberichten gut abgeschnitten haben und die nicht zu teuer sind. Ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis ist für die KMU in der Schweiz besonders wichtig.

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Trotz Corona geht es in diese Reisegebiete

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Die Osterfeiertage stehen an und mit ihnen die perfekte Reisezeit. Endlich wird es warm und der Kurztrip ins Ausland lockt – auch in Corona-Zeiten werden die Schweizer reisen. Diese Reisegebiete werden besonders beliebt sein.

Beliebte Reiseziele für den (Oster-)Urlaub 2021

Die Corona-Zahlen nehmen weltweit ab und die Länder lockern ihre Lockdown-Massnahmen wieder. Doch der Flugverkehr wird auch in diesem Jahr eingeschränkt sein und vor allem noch das Ostergeschäft bestimmen. Seit die Schweiz die Durchführung der PCR-Tests verpflichtend bei einer Ein- oder Rückreise eingeführt hat, sind die Anfragen von Reiseunternehmen noch einmal weniger geworden. Jetzt geht es als Ausweichmöglichkeit ins Ausland und vor allem Tansania, die Malediven und Ägypten sind stark gebuchte Gebiete.
Auch die Dominikanische Republik und Mexiko stehen auf der Hitliste der beliebten Urlaubsziele für 2021 ganz oben. Neben den Schweizer Bergen, die wohl auch in diesem Jahr wieder das Reiseziel schlechthin für viele Schweizer werden. Individuelle Ferien in einem Ferienhaus in der Schweiz scheinen der aktuelle Trend zu sein, denn hier verbringen die Gäste ihren Urlaub nahezu ohne jeglichen physischen Kontakt zu anderen Personen. Vor allem, wenn auch noch Selbstverpflegung verlangt wird.

Lieber kurzfristig buchen?

Reisende entscheiden sich wegen der sich ständig wechselnden Lage nun eher kurzfristig. Damit haben sie die Chance, jederzeit auf eine wechselnde Lage zu reagieren und können die Ferienreise wirklich antreten. Bei einer langfristigen Buchung besteht die Gefahr, dass eine Stornierung nötig wird, weil sich die Corona-Situation plötzlich verändert hat. Zu Ostern rechnen die Reiseunternehmen daher vor allem mit Urlaubsreisen im Kurzstreckenbereich, die kurz vor Beginn erst gebucht und bestätigt werden. Mallorca, Griechenland, die Kanarischen Inseln und Zypern werden beliebte Reiseziele werden. Als Langstreckenziele kommen vor allem Thailand, Kanada und die USA infrage, wie es auch schon in den letzten Jahren der Fall war. Grundsätzlich zeichnet sich aber ein Trend zu Flügen innerhalb von Europa ab, die Nachfrage nach Interkontinentalflügen ist bisher eher mau. Im Sommer könnten es vor allem der Mittelmeerraum und Osteuropa sein, die als Reiseziele am häufigsten gebucht werden. Zudem werden Städtereisen wohl häufiger infrage kommen, London oder Berlin sind bereits jetzt die Gewinner im Rennen um die beliebteste Stadt als Reiseziel.

Schwierigkeiten für Hotelbetriebe

Den Hotels sowie der gesamten Gastronomie fehlt nun die Planungssicherheit, denn eine Reise, die kurzfristig gebucht wird, kann kaum eingeplant werden und es besteht immer die Gefahr, dass die Gäste ausbleiben. Auch die Reiseveranstalter sehen der Zukunft skeptisch entgegen, denn sie können sich nicht auf die Buchungen verlassen, die bei einem erneuten Aufflammen der Pandemie ausbleiben werden. Es wird davon ausgegangen, dass es nicht Rhodos und Kreta sein werden, die in diesem Jahr gebucht werden. Vielleicht lieber Paros und Korfu als individuellere Destinationen? Grosse Hotelanlagen werden ebenfalls die Verlierer der Krise sein, denn aller Voraussicht nach werden die Urlauber eher auf kleinere Hotels und Ferienhäuser setzen.

Fazit: Das schwierige Reisejahr 2021

Auch in 2021 sieht es für Reiseveranstalter, Hotels und generell für das Gastgewerbe nicht gut aus. Der Grund ist immer noch die Corona-Pandemie, die dafür sorgt, dass Urlaube entfallen und viele Menschen eher im Inland bleiben als ins Ausland zu reisen. Langstreckenflüge werden voraussichtlich vermieden werden, die Menschen bleiben eher innerhalb von Europa oder verlassen sich auf die Schweizer Berge als bewährtes Urlaubsziel. Noch sorgt die unsichere Reisesituation für Zurückhaltung und wird vor allem zu kurzfristigen Buchungen führen.

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Steigende Prämien: Der Arzt ist nicht mehr im Hausarztmodell zu finden

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Verschiedene Krankenversicherungen haben das Hausarztmodell, bei dem der Versicherte weniger Prämien zahlen muss. Im Umkehrschluss kann es teuer werden, wenn der betreffende Arzt aus diesem Modell verschwindet.

Neuer Hausarzt oder mehr bezahlen?

Immer wieder trifft es Versicherte: Sie bekommen plötzlich Post von ihrer Krankenversicherung und darin mitgeteilt, dass sie sich einen anderen Hausarzt suchen müssen. Der bisher gewählte Arzt ist plötzlich nicht mehr im Hausarztmodell zu finden. Eine Alternative dazu besteht darin, höhere Prämien zu zahlen, wobei diese 13 Prozent und mehr betragen können. Wenn es sich dann nicht nur um einen Versicherten, sondern um Paar oder gar eine ganze Familie handelt, geht die Änderung ins Geld.
Viele Versicherte wollen dann lieber die Krankenversicherung wechseln, weil sie bei ihrem Arzt bleiben und dennoch die Vorzüge des Hausarztmodells nutzen wollen. Das wiederum wollen die Krankenversicherungen verhindern und entlassen ihre Mitglieder nicht. Sie bieten ihnen vielleicht an, in das Telefonmodell zu wechseln und danach muss die höhere Prämie gezahlt werden. Ein Wechsel der Krankenkasse wird erst erlaubt, wenn das Versicherungsjahr zu Ende ist. Die Versicherung schliesst somit eine ausserordentliche Kündigung aus und beharrt auf der ordentlichen Beendigung des Versicherungsvertrags. Sehr ärgerlich für alle Versicherten, die bis dahin mehr Geld bezahlen müssen.

Kassenwechsel rechtmässig verhindert?

Da stellt sich die Frage, ob das Verhindern einer ausserordentlichen Kündigung überhaupt rechtmässig ist. Immerhin ändert sich die Leistung der Krankenversicherung und dann sollte doch dem Versicherten ein Kündigungsrecht zugestanden werden! Weit gefehlt, denn im Kleingedruckten stehen die entsprechenden Bedingungen. Diese besagen, dass die Versicherten mit der Wahl des Hausarztmodells auch mit den geltenden Versicherungsbedingungen einverstanden sind und diese wiederum beinhalten die Verweigerung des ausserordentlichen Kündigungsrechts, weil ein Arzt aus dem Hausarztmodell ausgeschieden ist.
Die Kassen argumentieren, dass es immer wieder Änderungen gäbe und dass Ärzte ihre Praxis aufgeben oder auch in Pension gehen könnten. Vielleicht hat sich der Arzt auch nicht an die geltenden Richtlinien zur Behandlungsqualität gehalten und muss daher von der Hausarztliste gestrichen werden. Wenn dann jedes Mal die Versicherten kündigen würde, wäre das nicht nur finanziell eine Katastrophe für die Versicherung, sondern auch bezogen auf den verwalterischen Aufwand.

Ein häufiger Grund, warum Hausärzte von der jeweiligen Liste der Krankenversicherung verschwinden, betrifft die abrechneten Kosten. In den Augen der Versicherung verursacht der Arzt überhöhte Kosten, die durch die Krankenversicherung getragen werden müssen. Der Krankenkassenverband Santésuisse prüft vorsichtshalber jährlich, ob die Ärzte nicht zu viel abrechnen. Wer dabei auffällig wird, muss sich erklären, im schlimmsten Fall kann sogar ein Gerichtsverfahren wegen dieser Kosten anstehen. Für die Versicherungen gibt es hingegen kein Muss, sie können selbst aussuchen, wen sie auf die Liste ihrer Hausärzte setzen. Dies wiederum birgt für die Versicherten ein gewisses Risiko, wie auch Morena Hostettler Socha weiss, ihres Zeichens nach Ombudsfrau Krankenversicherung. Wird ein Arzt von der Hausarztliste gestrichen, müssen die betreffenden Versicherten in die Standard-Grundversicherung wechseln, bei der sie die freie Arztwahl haben. Das klingt zwar gut, doch die dabei entstehenden Kosten sind so hoch, dass sich der Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres lohnt.

Fazit: Kein Recht auf ausserordentliche Kündigung bei Ausschluss des Hausarztes

Wird der bisherige Hausarzt durch die Krankenversicherung von der Liste der Hausärzte gestrichen, ist das schlecht für die Versicherten. Sie müssen in den teureren Grundtarif wechseln und haben bis zum Ende des Versicherungsjahres keine Möglichkeit, aus der Versicherung in eine andere zu wechseln. Dafür müssen sie aber mehr bezahlen, denn der Grundtarif ist in der Regel deutlich teurer als das Hausarztmodell. Für Familien wird diese Änderung teuer, eine rechtliche Handhabe dagegen haben sie nicht.

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