Gerichte müssen Beschwerden wegen Geheimdienstüberwachung prüfen

Gerichte müssen Beschwerden wegen Geheimdienstüberwachung prüfen

Gegen Ende des Jahres 2020 ging es durch die Medien: Das Bundesgericht der Schweiz hiess eine Beschwerde, die wegen der Kabelaufklärung geführt wurde, für gut. Nun geht die Sache zum Bundesverwaltungsgericht, das klären muss, ob die Grundrechte des Klägers tatsächlich verletzt worden waren. 

Kabelaufklärung als Teil der Massenüberwachung

Die Schweizer Behörden können ohne Anlass und Verdacht eine sogenannte Kabelüberwachung durchführen, mit der eine Massenüberwachung möglich ist. Damit wird der Datenverkehr, der zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt hin- und hergeht, lückenlos überwacht. Das neue Nachrichtendienstgesetz von 2017 ermöglichte diese Massnahme, die die Schweizer Bevölkerung in einer Abstimmung bewilligt hatte.
Die Digitale Gesellschaft Schweiz hatte nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, genau aus dem Grund, dass es sich um eine anlasslose und von jedem Verdacht unabhängige Überwachung handele. Das Gericht aber sprach den Beschwerdeführern das Beschwerderecht ab. Der Grund für diese Entscheidung: Mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht würde die Möglichkeit bestehen, bei Vorliegen von Grundrechtsverletzungen eine Rüge gegen den Geheimdienst zu führen. Eine rechtmässige Überprüfung könnte damit vor Gericht durchgesetzt werden.

Auskunftsrecht war nicht ausreichend

Das Auskunftsrecht war beschränkt und wurde bisher für untauglich befunden, denn es galt lediglich für die Daten, die in einem Informationssystem des Geheimdienstes nachträglich abgespeichert worden waren und die einer Person zugeordnet werden konnten. Die Massenüberwachung setzt aber automatisch bei den Datenströmen an und erfasst alle Personen, die ihr Recht auf Auskunftserteilung gar nicht in genügendem Masse in Anspruch nehmen können. Genau in diesem automatischen Scannen besteht das erklärte Ziel der Kabelaufklärung: Sie soll möglichst viele Personen überwachen, die Kommunikation mit geheimen Suchbegriffen auswerten.

Von den Massnahmen könnten alle betroffen sein

Das Bundesgericht erliess am 1. Dezember 2020 das Urteil, in dem die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft Schweiz gutgeheissen wurde und mit dem das vorige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben wurde. Der Grund: Die Massnahmen, die mit der Kabelaufklärung in Verbindung stehen, seien geheim und würden auch Betroffenen nicht nachträglich bekannt gegeben. Es gäbe demzufolge auch keinen Schutz gegen die Massnahmen.
Das Bundesgericht erkannte an, dass jede Person von der Massenüberwachung betroffen sein könne und dass bei der anlasslosen Massenüberwachung auch die Kommunikation innerhalb der Schweiz überwacht würde. Das Gericht war der Ansicht, dass das elektronische Scannen der Daten das Fernmeldegeheimnis beeinträchtige und dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung mit den Massenüberwachungen verletzt würde. Dieses ist aber wiederum durch die Bundesverfassung geschützt und ebenso durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Beschwerdeführer könnten nun keine einzelnen Massnahmen anprangern, sondern müssten in Ermangelung näherer Auskünfte das gesamte System der Kabelaufklärung anfechten. Betroffene, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen, können sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wenden.

Fazit: Nationale Gerichte müssen die Einhaltung der Grundrechte prüfen

Beschwerden über nicht eingehaltene Grundrechte dürfen nicht einfach abgeschmettert werden, wie nun das Urteil des Bundesgerichts beweist. Es gilt zum Beispiel, Daten zu schützen und jedem Bürger das Recht auf informelle Selbstbestimmung zuzugestehen. Das wiederum ist mit einem massenhaften Scannen der Kommunikation unter geheimdienstlichen Aspekten nicht möglich, zumal die Bürger noch nicht einmal Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten erhalten können. Es ist jedoch mit den derzeitigen technischen Mitteln nicht möglich, einzelne Personen von der Überwachung auszunehmen, denn nur die flächendeckende Überwachung der Kommunikation kann im Sinne der Geheimdienste gewinnbringend sein. Ist dies aber tatsächlich nicht möglich und muss immer jedwede Kommunikation überwacht werden, lässt sich das nicht mit dem Grundrecht vereinbaren und die Einstellung der Kabelaufklärung könnte das einzig probate Mittel sein, um die Grundrechte zu wahren.

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2020 war ein teures Jahr für die Versicherungsbranche

2020 war ein teures Jahr für die Versicherungsbranche

Das Jahr 2020 war für die gesamte Versicherungsbranche eine riesige Herausforderung. Pandemiebedingte Zahlungen unter anderem wegen Betriebsschliessungen kosteten Unsummen. Doch die Nichtlebenversicherer machten ein deutliches Plus.

Prämienanstieg bei verschiedenen Versicherungsarten

Der Schweizerische Versicherungsverband veröffentlichte unlängst Hochrechnungen, nach denen im Jahr 2020 die Einnahmen bei den Prämien für die Nichtlebenversicherung um rund 1,4 Prozent gestiegen waren. Sie liegen damit bei etwa 28,9 Milliarden Franken, damit konnte die Branche den positiven Trend der letzten Jahre kontinuierlich fortsetzen.
Deutlich kräftiger fiel das Wachstum in der Sachschaden-, Feuer- und Elementarversicherung aus, hier ist ein Volumenanstieg von 3,1 Prozent zu verzeichnen gewesen. In den letzten Jahren wuchs die Wirtschaft kräftig an, was dazu führte, dass auch die versicherten Werte stetig zugenommen hatten. Daraus wiederum resultierte massgeblich der Prämienanstieg.
Die restlichen Sachversicherungen konnten nur um etwa zwei Prozent zulegen, hierbei handelt es sich um die Kredit-, Rechtsschutz- und Kautionsversicherungen. Auch die Personenversicherungen nahmen um zwei Prozent zu, was vor allem an den steigenden Kosten im Gesundheitswesen lag sowie in der erhöhten Nachfrage nach Krankenversicherungen.
Die Berufs- sowie die allgemeine Haftpflichtversicherung hingegen zeigten ein Nullwachstum in 2020, die Versicherung für Motorfahrzeuge legte sogar ein Minuswachstum von 0,5 Prozent hin. Niedrige Tarife und eine gesunkene Nachfrage hatten zu den Mindereinnahmen geführt.

Lebensversicherung brach in 2020 ein

Der Schwund bei den Prämien für die Lebensversicherung war überaus stark, hier verzeichnen die Versicherer Einbrüche von bis zu 18 Prozent und damit auf eine Summe der Prämien von 24,7 Milliarden. Der Grund dafür ist der Ausstieg der Axa, die zu Beginn des Jahres 2019 aus der Vollversicherung zur Beruflichen Vorsorge ausgestiegen war. Nun waren für 2020 keine hohen Einmaleinlagen mehr zu verzeichnen, die ursprünglich aus Vertragseinnahmen stammten. Viele Firmen wechselten in der Folge des Rückzugs der Axa zu einem anderen Anbieter, der die Vollversicherung offerieren konnte.

Corona-Jahr 2020 als Herausforderung für Versicherer

Die Versicherer können jetzt darauf hoffen, dass die Nachfrage nach Rückversicherungen weiter steigen wird, zumal eine Erneuerungsrunde im Januar 2021 Möglichkeiten zur Verbesserung der Tarife und Versicherungsbedingungen aufzeigte. Die Nachfrage wird aber weniger wegen den Überarbeitungen, sondern vielmehr wegen Corona steigen.
Generell war 2020 für Versicherer ein Problem, vor alle die Anbieter von Reiseversicherungen sowie zum Schutz vor den Folgen einer Betriebsschliessung waren mit hohen Forderungen konfrontiert worden. Der Versicherungsverband der Schweiz geht jetzt davon aus, dass die Versicherer rund eine Milliarde Franken für Ausfälle in 2020 zahlen mussten oder noch müssen. Ob sich auch 2021 derart gestalten wird oder ob es hier geringere oder sogar höhere Forderungen geben wird, ist derzeit noch unklar.

Fazit: 2020 als Jahr zum Abhaken

Zumindest gilt die Aussage in der Überschrift für die Anbieter von Versicherungen, denn die Ausgaben für die Versicherten waren hoch wie selten. Wenngleich in einigen Sparten höhere Prämien zu verzeichnen waren, sind die Zahlungen doch deutlich höher gewesen als im Jahr. Vor allem die Reiseversicherungen sowie die Betriebsausfallversicherungen wurden in 2020 schwer gebeutelt.

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Hypothekarzinsen: Grosse Unterschiede unter den Anbietern

Hypothekarzinsen: Grosse Unterschiede unter den Anbietern

Zehnjährige Bundesobligationen verzeichnen steigende Renditen, doch die Zinsen für Hypothekarkredite sind bisher nur wenig teurer geworden. Allerdings beginnen viele Anbieter mit Anpassungen, die einen Kredit nun teurer werden lassen. 

Zinsen steigen nur wenig

Seit Anfang Januar des Jahres 2021 ist zu beobachten, wie die Zinsen für zehnjährige Bundesobligationen mehr und mehr steigen. Sie sind mittlerweile von – 0,56 auf – 0,43 gestiegen, wobei sich auch US-Treasuries ähnlich verhalten. Auch deren Renditen haben angezogen und mittlerweile schon über ein Prozent erreicht. Der „Eidgenoss“, wie die Bundesobligationen auch genannt werden, wird normalerweise als wichtigster Treiber für Hypothekarzinsen bezeichnet: So wie er steigt, steigen auch die Kreditzinsen. Doch dies ist momentan noch nicht zu beobachten, der durchschnittliche Zinssatz hat sich von 1,05 auf 1,06 Prozent zwar erhöht, das ist aber ein verschwindend geringer Anstiegswert. Experten sehen eher den übergeordneten Trend als massgeblich an und dieser besagt, dass die Zinsen wie schon seit Jahren immer weiter sinken.

Der Trend, dass die Zinsen weiter sinken, wurde vor Kurzem durch die Corona-Krise unterbrochen, zwischendurch stiegen sie leicht an und erreichten Durchschnittswerte von 1,15 Prozent. Mittlerweile scheint der Trend die 0,98 Prozent wieder anzupeilen, die vor der Krise vergeben wurden. Fachleute aus der Finanzwelt vermuten, dass die Hypozinsen auch deshalb nicht ansteigen, weil erwartet wird, dass sie auf Jahre hinweg tief bleiben. Die Regierungen müssen Unsummen an Unterstützungsgeldern bereithalten, die Staatsverschuldung wächst damit deutlich an. Die Experten sehen darin einen Zusammenhang und vermuten, dass die Zinsen auch weiterhin tief bleiben werden.

Anbieter reagieren unterschiedlich

Einzelne Anbieter haben ihre Zinsen dennoch angepasst, wobei gerade die Anbieter, die ohnehin schon höhere Zinsen verlangt haben, nun noch weiter angestiegen sind. Anbieter mit eher niedrigen Zinssätzen hingegen haben nicht nachgezogen und ihre Zinsen eher noch weiter gesenkt, anstatt sie anzuheben. Am günstigsten ist derzeit (Stand: Februar 2021) der Internetdienst hypoclick, der nur 0,767 Prozent verlangt. Die sogenannte Schaufensterpreise setzen jedoch eine sehr gute Bonität voraus. Wer hier mit einer schlechten Zahlungsmoral ankommt und keine gute Kreditwürdigkeit bescheinigt bekommt, wird diesen Zinssatz freilich nicht geboten bekommen.
Nur wenig teurer ist die Pensionskasse Bühler, bei der 0,79 Prozent fällig werden, auch die BVK und die Pensionskasse Post haben ihre Zinssätze für Hypothekarkredite gesenkt. Die Raiffeisen Bank hingegen ist mit ihren Zinssätzen für zehnjährige Hypotheken nach oben gegangen und verlangt derzeit 1,35 Prozent. Ähnlich liegen die Angebote der Zuger Kantonalbank.

So sind die Aussichten

Nicht nur beim Wetter, auch bei den Hypothekarkrediten gibt es einen langfristigen Trend und der sieht momentan noch so aus, als wenn das Niedrigzinsniveau noch längere Zeit erhalten bleibt. Eine tiefere Verzinsung als jetzt ist bei einigen Anbietern möglich, allerdings legen sich die Experten nicht fest, wie lange das noch der Fall sein wird. Es ist durchaus denkbar, dass sich das derzeitige Niedrigzinsumfeld ändert, wobei sogar spürbare Zinserhöhungen in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden können. Richtig festlegen mag sich niemand, weil die Einflüsse zum Beispiel durch die Corona-Krise derzeit nicht konkret abwägbar sind.

Fazit: Die Zinsen für Hypothekarkredite bleiben tief

Dennoch: Auch wenn die derzeitigen Zinsen für Hypothekarkredite niedrig sind und scheinbar noch tief bleiben, ziehen einige Anbieter leicht an. Wer jetzt eine langfristige Hypothek abschliessen möchte, sollte nicht zu lange zögern, denn viel tiefer werden die Zinsen nicht gehen. Sie verbleiben höchstens aus dem derzeitigen Niveau, ehe sie wieder anziehen. Interessant ist dabei auch, dass die Zinsunterschiede im Durchschnitt gesehen und auf den Vergleich einer zweijährigen und einer zehnjährigen Laufzeit bezogen, sehr gering sind. Finanzfachleute gehen daher davon aus, dass jemand, der nun eine zehnjährige Hypothek abschliesst, damit so gut bedient ist wie nie zuvor und die grösstmögliche Planungssicherheit bekommt.

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Hausratversicherung: Was gilt als Elementarschaden?

Hausratversicherung: Was gilt als Elementarschaden?

Geht es um Elementarschäden, ist häufig die Rede von Stürmen, Überschwemmungen, Erdrutschen oder ähnlichen Ereignissen. Generell geht es um Naturkatastrophen, die in der Hausratversicherung mit eingeschlossen sind. Ein durch das Naturereignis entstandener Glasschaden ist jedoch meist separat versicherbar.

Diese Elementarschäden sind versichert

In der Aufsichtsverordnung sind Feuer- und Elementarereignisse definiert, wozu auch Hochwasser und Lawinen gehören. Ausserdem gehören Stürme und Erdrutsche dazu. Feuer- und Elementarereignisse sind als Grundrisiken in der Hausratversicherung abgesichert und werden dort neben Wasserschäden und Diebstahl geführt.
Eine Deckung von Elementarschäden ist laut Versicherungsaufsichtsgesetz in der Feuerversicherung enthalten, zu der auch Brand, plötzliche Rauchentwicklung, Explosion, Blitzschlag sowie der Absturz von Luft- und Raumfahrzeugen zählt. Die folgenden Elementarschäden sind in der Hausratversicherung enthalten:

    • Erdrutsch
      Durch einen abstürzenden Hang werden Gebäude oder Teile davon zerstört.

    • Hochwasser
      Tritt viel Wasser durch starke Niederschläge auf und bleibt in den Grenzen, die der Mensch ihm gesetzt hat, spricht man von Hochwasser.

    • Steinschlag
      Eine Hauswand wird durch einzelne Steine beschädigt.

    • Überschwemmung
      Es entstehen Schäden durch unverhältnismässig viel Wasser, das über die Grenzen tritt, die der Mensch gesetzt hat (z. B. über die Ufer tretende Flüsse und Seen).

    • Felssturz
      Gebäude oder Teile davon werden durch einen Steinschlag zerstört, wobei grosse Gesteinsmassen zugrunde liegen.

    • Sturm
      Sturm mit Windgeschwindigkeiten von mind. 75 km/h richtet Schäden an, es können Dächer abgeworfen oder Bäume umgeworfen werden.

    • Hagel
      Durch Hagelkörner werden Dachfenster und Ziegel zerstört.

    • Schneedruck
      Schnee sammelt sich auf dem Dach und drückt es ein.

Diese Elementarereignisse sind nicht versicherbar

Treten Erdbeben oder Vulkane auf, sind die dadurch verursachten Schäden zwar ärgerlich, versicherbar sind sie jedoch nicht. Auch Bodensenkungen, Schäden durch einen schlechten Baugrund, eindringendes Grundwasser oder Wasser aus künstlichen Wasseranlagen kann zwar Schäden anrichten, diese sind aber nicht als Elementarschäden in der Hausratversicherung enthalten. Dazu kommen noch viele andere Schadensereignisse, die in der Hausratversicherung ausgeschlossen sind, Beispiele dafür sind Leitungsbrauch, Schneerutsch, Schäden durch fehlerhafte Baukonstruktionen, Frostschäden oder Pandemien.
Tipp: In vielen Kantonen ist der Abschluss einer Hausratversicherung freiwillig möglich, in den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden verpflichtend abzuschliessen. Auch in den Kantonen Jura und Freiburg muss die Versicherung verpflichtend geführt werden, dort ist sie aber nicht über die kantonale Gebäudeversicherung abzuschliessen, sondern der Versicherungsanbieter kann frei gewählt werden.

Versicherte Wasserschäden?

Gerade Wasserschäden treten sehr häufig auf, nicht immer ist jedoch klar, ob der Versicherer für die Schäden aufkommen muss oder nicht. Daher: Handelt es sich um einen Schaden durch ein Elementarereignis, ist die Gebäudeversicherung für die Immobilie zuständig, das Mobiliar ist durch die Hausratversicherung abgesichert. Tritt zum Beispiel Wasser aus der Waschmaschine aus, muss für die Immobilie eine Gebäudewasserversicherung vorliegen, für den Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig.
Wichtig: Bei allen Wasserschäden ist ein gesetzlicher Selbstbehalt zu berücksichtigen, der bei 500 Franken liegt.
Wichtig: Die Höhe der Hausratversicherung sollte immer wieder angepasst werden. Im Laufe der Zeit werden vielleicht neue Möbel angeschafft oder auch Wertgegenstände. Grundsätzlich gilt daher, dass die Höhe der Hausratversicherung entsprechend angepasst werden muss, wenn sich der Wert des Hausrats erhöht.

Fazit: Nicht alle Schäden in der Hausratversicherung abgesichert

Wichtig ist die Gebäudeversicherung für alle Immobilienbesitzer, denn Elementarschäden an dem Gebäude werden durch diese Versicherung getragen. Für das Mobiliar hingegen ist die Hausratversicherung wichtig, welche die Schäden durch Elementarereignisse trägt. Wichtig ist, die Höhe der jeweiligen Versicherung an den Wert des Gebäudes bzw. des Inventars anzupassen und regelmässig zu überprüfen.

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(K)Eine Haftpflichtversicherung? So haften Tierhalter bei Schadensfällen

(K)Eine Haftpflichtversicherung? So haften Tierhalter bei Schadensfällen

Tierhalter müssen einer besonderen Sorgfaltspflicht nachkommen und haften in Schadensfällen. Doch nicht immer, denn es gilt der Entlastungsbeweis. Gerichte entscheiden zudem in Einzelfällen, ob der Tierhalter haftbar zu machen ist oder nicht. 

Wer gilt als Tierhalter?

Ein Tierhalter ist nicht immer automatisch nur der Eigentümer des Tieres, sondern auch der, der die tatsächliche Gewalt über das Tier hat und wer demzufolge in der Lage ist, ein möglicherweise schädigendes Verhalten des Tieres zu verhindern. Das heisst, dass derjenige per Gesetz als Tierhalter gilt, der bestimmen kann, wo und wie das Tier gehalten wird, wie es behandelt wird und wer einen wirtschaftlichen oder persönlichen Nutzen durch das Tier hat. Ehepaare können gemeinsame Tierhalter sein, auch in einer WG können mehrere Personen als Tierhalter gelten. Eine Haltergemeinschaft haftet solidarisch, sodass eine geschädigte Person von jedem einzelnen Halter den Ersatz des Schadens fordern kann.

Unfälle geschehen schnell

Keine Frage, ein Unfall kann schnell geschehen. Das Pferd, das von der Koppel ausbricht und auf die Strasse läuft, verletzt vielleicht einen Autofahrer so schwer, dass er fortan als Invalide gilt. Der Hund, der nicht an der Leine gehalten wird, beisst ein anderes Tier und verletzt es lebensbedrohlich. Die Katze zerkratzt die Autotür des Nachbarn – diese und viele weitere Beispiele aus dem Alltag der Tierhaltung können an dieser Stelle aufgezählt werden. Die Betrachtung der Haftung indes muss detailliert erfolgen.

Wenn der Pferdehalter aus dem ersten Beispiel nachweisen kann, dass das Pferd sicher auf der Koppel verwahrt war, jedoch in jedem Fall durch Panik, weil Kühe auf die Weide gelaufen kamen, ausgebrochen wäre, ist er nicht haftbar zu machen. Der Hundehalter aber, der sein Tier nicht wie vorgeschrieben an der Leine geführt hat, muss sehr wohl für den Schaden haften, den der Hund angerichtet hat. Auch wenn sich ein anderes Tier vielleicht gewehrt und den Angreifer schwer verletzt hätte – der Halter des Angreifer Hundes muss dennoch haften und die Kosten für die Behandlung seines Hundes selbst übernehmen. Mit ausreichender Erziehung und dem vorgeschriebenen Führen an der Leine wäre dieser Unfall zu verhindern gewesen.
Das Beispiel der Katze aber zeigt, dass der Tierhalter nicht haftbar gemacht werden kann. Die Gerichte argumentieren hier, dass sich eine Katze nur schwerlich erziehen lässt, folglich kann sie beim Freilaufen nicht daran gehindert werden, sich die Krallen an Nachbars Auto zu schärfen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, die solche Schäden mit integriert, sollte im Sinne einer guten Nachbarschaft den Schaden bezahlen.

Tierhalter und die Haftpflichtversicherung

Auch wenn Hundehalter mittlerweile zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen, so gilt diese doch für die Halter anderer Tierarten nicht. Es ist dennoch zu empfehlen, eine entsprechende Versicherung zu führen oder bei der privaten Haftpflicht nachzufragen, ob und in welchem Masse Schäden durch Haustiere abgesichert werden können. Wichtig ist, dass bestimmte Risiken nicht einfach ausgeschlossen werden, denn es handelt sich häufig um Risiken, die oft vorliegen. So ist bei der Pferdehalterhaftpflicht nicht selten das Reiten fremder Pferde nicht mit gedeckt. Macht die Versicherung eine Zusage zur Deckung eines Risikos, sollte diese Zusage unbedingt schriftlich vorliegen.

Wichtig ist darüber hinaus eine ausreichende Deckung, sowohl in der Höhe als auch bezogen auf die geografische Gültigkeit. Wer den Hund mit in den Urlaub nimmt, sollte auch dort ausreichend versichert sein!
Tipp: Wer selbst kein Tier besitzt, aber zum Beispiel regelmässig mit Nachbars Hund spazieren geht, sollte unbedingt bei seiner Versicherung nachfragen, ob dieser Fall versichert ist. Denn hier kann die Regelmässigkeit der Tätigkeit dazu führen, dass der Betreffende als Tierhalter gilt.

Fazit: Haustiere unbedingt haftpflichtversichern lassen!

Haustiere können grosse Schäden anrichten und sollten daher unbedingt ausreichend versichert sein. Dabei ist es aber wichtig, nicht nur auf das Vorliegen einer Versicherung zu achten, sondern diese auch in ausreichender Deckungshöhe abzuschliessen und keine wichtigen Ausschlüsse enthalten zu haben. Das kann im Ernstfall teuer werden, denn der Tierhalter haftet mit seinem kompletten Einkommen und Vermögen und das notfalls lebenslang!

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Fitnesscentern droht die Konkurswelle

Fitnesscentern droht die Konkurswelle

Die Corona-Krise lässt sich nicht für alle Unternehmen gleichermassen gut bewältigen. Vor allem die Fitnessbranche leidet, denn die Sportzentren sind nun wieder seit Mitte Dezember geschlossen. Nun droht eine Konkurswelle. 

Prekäre Situation in den Fitnesscentern

Gerade die Schliessung in den Monaten Januar und Februar trifft die Branche hart. Der Grund ist, dass in dieser Zeit normalerweise besonders viele Abos verkauft werden und dieser Verkauf ist nun in 2021 komplett weggefallen. Mittlerweile gibt es schon die ersten Konkursanmeldungen. Einige Lehrlinge haben ihre Lehrstelle verloren, weil der zugehörige Betrieb insolvent war. Viele weitere stehen an der Grenze und kämpfen ums Überleben. Bisher können allerdings noch keine genauen Zahlen genannt werden, diese werden erst im Laufe der nächsten Wochen kommen. Momentan weiss der Branchenverband lediglich vom Hörensagen von den Konkursen sowie davon, dass einige Betriebe ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass in ein bis zwei Monaten die wirkliche Konkurswelle angerollt kommt.

Keine Unterstützung seitens der Regierung

Der Branchenverband klagt, dass zwar grosszügige Hilfszahlungen zugesagt worden waren, dass davon aber bislang noch nichts angekommen sei. Gerade jetzt, Anfang des Jahres, kommen die Rechnungen von den Versicherungen. Diese wiederum müssen ebenso bezahlt werden wie die üblichen Fixkosten. Durch das schon schlechtere Betriebsjahr 2020 wurden aber kaum Ansparungen getätigt, sodass die Versicherungen aus dem ohnehin knappen Budget gezahlt werden müssen. Viele Vermieter kommen den Fitnesscentern aktuell nicht oder nur wenig entgegen. Corona-Kredite mussten von vielen Sportcentern zu rund 70 Prozent für die Mietzahlungen ausgeben, andere Fixkosten waren darin nicht enthalten. Viele haben sich dadurch verschuldet oder noch weiter in Schulden gestürzt. Kurios: Viele Liegenschaften gehören Schweizer Banken, die wiederum Kredite an ihre Mieter vergeben und ihnen dennoch nicht entgegenkommen. Geld für Ressourcen ist mittlerweile kaum noch vorhanden.

Kaum Liquidität vorhanden

Die Fitnesscenter haben keine Chance, an der aktuellen Situation etwas zu ändern. Sie können keine Liquidität aufbauen, denn sie haben die Monate, in denen sie den stärksten Umsatz machen würden, gänzlich verloren. Viele Abos laufen aus und werden nicht verlängert, weil auch die Kunden kein Ende der Situation sehen. Einige haben sich während des Lockdowns solidarisch gezeigt und ihre Beiträge nicht zurückgefordert oder teilweise das Abo verlängert. Doch irgendwann ist die Geduld der Kunden zu Ende und sie sehen nur die unsichere Situation. Mittlerweile rechnet kaum noch ein Fitnessstudio damit, dass nach der Lockerung gleich viele Kunden in die Fitnesscenter stürmen und sich per Abo für längere Zeit binden. Das Risiko ist den meisten Sportfreunden zu gross.

Auch Onlinekurse sind nur bedingt eine Alternative, denn viele junge, sportaffine Leute setzen eher auf Youtube oder andere kostenlose Angebote für das tägliche Workout. Andere setzen auf eine persönliche Betreuung, weil sie Schmerzen haben und eine exakte Anleitung benötigen. Diese ist per Video einfach nicht zu geben, weil keine direkten Rückmeldungen möglich sind. Auch wenn die Fitnesscenter einiges versuchen, um die Kunden bei der Stange zu halten, werden sie auf Dauer wohl zu den grossen Verlierern der Corona-Krise gehören. Wenn der Lockdown noch einmal über den Februar hinaus verlängert werden würde, wäre das das Aus für deutlich mehr Betriebe.

Fazit: Die Fitnessbranche geht auf dem Zahnfleisch

Für viele Fitnesscenter heisst es jetzt: Alles oder nichts! Wenn sie nach dem Februar immer noch nicht öffnen dürfen, ist das letzte Fünkchen Hoffnung verschwunden und es wird eine deutlich grössere Konkurswelle geben als ohnehin schon. Denn bereits jetzt müssen viele Fitnessbetriebe schliessen, weil sie keine Einnahmen mehr haben, die Ausgaben für Miete, Versicherungen und weitere Kostenpunkte aber hoch bleiben. Corona-Kredite werden nicht oder nur schleppend ausgezahlt, diese gehen sofort in die Begleichung der wichtigsten Kosten. Was bleibt, sind verschuldete Studios, die nur noch den Gang zur Konkursanmeldung unternehmen können.

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Die Bonität als entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe

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Wer eine Anschaffung plant und nicht das nötige Eigenkapital aufbringen kann, benötigt einen Privatkredit. Doch ob dieser gewährt wird oder nicht, hängt vor allem von der Bonität ab. Die Bonitätsprüfung ist damit das nicht zu unterschätzende Hindernis, das auf dem Weg zur Kreditbewilligung übersprungen werden muss.

Die Bonität des Antragstellers richtig einschätzen

Für Banken ist die Bonitätsprüfung des Antragstellers auf einen Kredit ein Teil des eigenen Risikomanagements. Denn: Nur wer genau hinschaut, erkennt, ob sich eine Investition lohnt oder nicht! Ebenso, wie es bei Unternehmen der Fall ist, gilt diese Aussage auch für Banken und andere Kreditgeber. Sie schauen auf die Bonität des Antragstellers und schätzen danach ein, ob sie das Risiko des Geldleihens eingehen wollen oder nicht. Zumal es nicht nur darum geht, selbst ein geringes Risiko für den Verlust des Geldes hinnehmen zu müssen, es ist auch wichtig, mit wenigen Kreditausfällen für eine gute Bilanz zu sorgen. So jedenfalls sehen es die Eigentümer der Banken. Kunden bekommen einen Score zugewiesen, der über ihre Bonität Auskunft gibt.

Die Bonität besagt, wie kreditwürdig eine Person ist. Hat sie genügend Einnahmen, um die üblichen Ausgaben zu decken? Bleibt von den Einnahmen noch etwas übrig, um nach Abzug aller Ausgaben die Tilgungsraten für einen Kredit zu stemmen? Wie steht es um die Zahlungsmoral: Wartet der Antragsteller stets auf Mahnungen oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach? Ist das Einkommen geregelt, das Arbeitsverhältnis unbefristet? Oder handelt es sich gar um einen Selbstständigen, der mit seinem vielleicht noch jungen Unternehmen nur einen unregelmässigen oder gar keinen Gewinn macht? Diese und weitere Fragen werden seitens einer Auskunftei aufgestellt und beantwortet, um danach einen Bonitätsscore festzulegen. Dieser Score sollte so hoch wie möglich sein, denn damit stehen dem Betreffenden alle Türen bei einer Bank offen und der Weg zum Kredit ist frei.

ZEK ist für die Einstufung der Bonität relevant

Gern werden in der Schweiz sogenannte Schufa-freie Kredite angeboten, wobei die Schufa die Auskunftei ist, die für die Deutschen massgeblich ist. Für die Schweizer hingegen ist es die ZEK, die Zentralstelle für Kreditinformationen, die aber nichtsdestotrotz einen Score entwickelt. Sie verrät nicht genau, wie dieser Bonitätsscore errechnet wird und was dafür getan werden muss, um einen Score zu verbessern bzw. überhaupt einen guten Score zu behalten. Generell sind es die üblichen Punkte wie pünktliche Zahlung von Rechnungen, Vermeidung von Inkasso-Verfahren, regelmässige Zahlung von Krediten usw., die eine Score positiv beeinflussen.

Bekannt sind die erfassten Daten, die bei der ZEK gespeichert werden, worunter sich auch offene Kreditanfragen befinden. Es ist daher ratsam, dass eine Person, die einen Kredit haben möchte, nicht bei mehreren Banken eine Kreditanfrage stellt. Der Hintergrund: Wenn eine Person so viele Banken anschreiben muss, bekommt sie wohl keinen Kredit angeboten. Ergo ist die Bonität als schlechter einzustufen. Diese Schlussfolgerung muss nicht der Realität entsprechen, wird aber in dieser Form gezogen. Wer bei mehreren Banken anfragen möchte, sollte daher lieber auf eine Konditionsanfrage setzen und nicht auf eine Kreditanfrage! Diese wird nicht gespeichert. Allerdings werden auch diejenigen Anfragen, zu denen das Angebot nicht mehr gültig ist, von der ZEK gelöscht, sie bleiben nicht ewig hier bestehen und können sich demzufolge auch nicht dauerhaft auf die Bonität auswirken.
Sehr negativ wirken sich gesperrte Bankkarten aus, egal, aus welchem Grund sie gesperrt wurden. Es gilt daher, im Sinne einer guten Bonität und eines positiven Kreditentscheids, Bankkarten möglichst nicht sperren zu lassen.

Fazit: Die Bonität als Hindernis für die Kreditvergabe

Geht es um die Vergabe eines Kredits, kommt es vor allem auf die Bonität aus. Ein Antragsteller sollte daher unbedingt darauf achten, wie es um seine Bonität bestellt ist und vorab eventuell eine Auskunft durch die ZEK einholen. Generell sollten Verbraucher darauf achten, dass sie ein gutes Zahlungsverhalten zeigen, denn nur damit ist es überhaupt möglich, einen positiven Kreditentscheid zu bewirken.

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KMU investieren trotz Corona in mehr Sicherheit

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Security-Anbieter Eset hat eine Umfrage dazu gestartet, wie es in KMU in der Corona-Krise um die Sicherheit bestellt ist. Dabei kam heraus, dass viele Unternehmen gerade jetzt planen, die Sicherheit zu erhöhen und entgegen der allgemeinen Annahme nicht auch in diesem Punkt sparen wollen.

Sicherheit in Unternehmen: Home-Office als Sicherheitsrisiko

Was lange undenkbar war, ist nun Realität: Immer mehr Arbeitnehmer sind im Home-Office beschäftigt und greifen von ihrem Haus oder ihrer Wohnung auf die Daten des Unternehmens zu. Netzwerke wurden dafür geöffnet, um den Zugriff auf die Daten sicherzustellen. Doch die Geräte der Mitarbeiter sind dadurch grossen Gefahren ausgesetzt, auch die Netzwerke der Unternehmen sind durch die Arbeit von zu Hause aus angreifbarer. Die Studie des Security-Anbieters Eset hat nun gezeigt, dass viele Unternehmen genau aus dem Grund, dass sie sich angreifbarer fühlen, in ein Plus an Sicherheit investieren wollen. Sie möchten stärker auf zentral verwaltete Sicherheitslösungen zurückgreifen und sich mit Firewalls und Virenscannern verbessern. Rund zwei Fünftel der Unternehmen arbeitet inzwischen schon mit Verschlüsselungstechniken, auch hier möchten andere Firmen nachbessern. Doch gleichzeitig zeigt sich ein gewisses Mass an Unwissenheit: Viele wissen gar nicht, wie sie die Sicherheit erhöhen können und was zu tun ist, um die Daten auf den Rechnern der Firma und im Home-Office zu schützen.

Schwierig ist, dass das DSGVO-konforme Arbeiten zu Hause als schwierig eingeschätzt wird oder gar nicht umgesetzt werden kann. Häufig sind auch sensible Daten nur mit einem Passwort geschützt und das wiederum kann leicht geknackt werden. Nur ein Drittel aller Unternehmen schützt den Zugang zu den Servern durch VPN-Netzwerke oder Zwei-Faktor-Authentifizierung. Was bisher vernachlässigt wurde, rächt sich jetzt.

Positive Aspekte der Umfrage

Die Umfrage unter den mehr als 100 Unternehmen zeigte aber nicht nur Verbesserungsmöglichkeiten, sondern auch positive Dinge. Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben bereits einiges dafür getan, um die Sicherheit der Netzwerke sowie der Daten so hoch wie möglich zu halten. Auch wenn viele Unternehmen durch die Corona-Krise finanziell ins Straucheln geraten sind, so wollen doch viele davon versuchen, mehr Geld in den Bereich Security zu bringen. Es geht darum, hier Verbesserungen und neue Produkte einzusetzen, um die Arbeit im Home-Office auch auf längere Sicht zu ermöglichen. Denn ein Ende der Krise ist nicht in Sicht und auch für die Zeit danach werden bereits jetzt Forderungen von Arbeitnehmern laut, dass sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.
Die Mittel, die seitens der Unternehmen dafür eingeplant werden, die Sicherheit zu erhöhen, sollen vor allem in Verschlüsselungslösungen fliessen. Der Virenschutz soll verbessert werden, ausserdem soll die Zwei-Faktor-Authentifizierung Standard werden. Auch VPN und Managed Services stehen auf dem Investitionsplan.

Security-Anbieter profitieren von Corona-Krise

Die Security-Anbieter werden von der Corona-Krise durchaus profitieren, denn sie sehen dem Investitionswillen der Unternehmen gelassen entgegen. Die Firmen in der Schweiz wollen verstärkt in die Sicherheit im Unternehmen investieren und werden dazu neue Lösungen brauchen, die vor allem die Arbeit im Home-Office absichert und sensible Daten schützt.

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Stornierung von Reisen: Wie kulant sind Hotels bei Buchungsabsagen?

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Wohl noch nie gab es solche Diskussionen rund um die Stornierungsmöglichkeiten für gebuchte Reisen und Unterkünfte. Was ist möglich, was nicht? Wo liegen die Grenzen? Fakt ist, dass eine Buchung in jedem Fall ein Wagnis darstellt.

Objektive Hindernisse als Grund für eine Stornierung

Im Vergleich zu vielen anderen Ländern geht es der Schweiz aktuell gut. Die Hotels sind geöffnet und auch in den Restaurants dürfen Übernachtungsgäste bewirtet werden. Für Hotelbesitzer ist es derzeit schwer: Auf der einen Seite wollen sie die Gäste zufriedenstellen, auf der anderen Seite ist Planungssicherheit gefordert. Was ist, wenn die Infektionszahlen steigen und es geänderte Einreisebestimmungen gibt? Wie kann das Hotel dem Gast entgegenkommen und gleichzeitig sich selbst über Wasser halten?
Eine Stornierung ist möglich, wenn „objektive Hindernisse“ vorliegen. Nun stellt sich die Frage, was genau denn „objektive Hindernisse“ sein sollen? Der Fachmann erklärt, dass es sich hierbei um Umstände handelt, die für eine grössere Gruppe von Personen als Hindernis zu sehen sind. Folglich ist es kein objektives Hindernis, wenn nur eine Person oder eine Familie betroffen wäre. Beispiele für derartige Hindernisse sind verhängte Quarantänen oder Einreiseverbote sowie behördlich angeordnete Schliessungen von touristischen Anlagen und Einrichtungen.

Besteht nun also ein echtes Reisehindernis bzw. liegen Gründe vor, die die Reise unmöglich oder nur schwer durchführbar werden lassen, gilt eine in der Regel recht problemlose Stornierung. Diese ist auch kurzfristig möglich und nicht mit Gebühren behaftet. Wer jedoch erwartet, dass das Hotel eine Buchung kostenfrei storniert, weil der Gast nach seiner Buchung ein schlechtes Gefühl und Angst vor einer möglichen Infektion hat, liegt falsch. Hier gelten die vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen, die sich meist auf einen festen Zeitraum staffeln lassen und je nach Frist bis zum Reiseantritt einen Teil der Buchungsgebühren als Stornogebühren verrechnen. Eine private Reiseversicherung kann diese Dinge auffangen.

Buchung besser direkt im Hotel

In Corona-Zeiten sollten Reisende am besten die Finger von Buchungsportalen im Internet lassen. Die Buchung sollte lieber direkt im Hotel vorgenommen werden, denn viele Hoteliers bieten deutlich günstigere Stornierungsbedingungen an. Sie sind jetzt deutlich flexibler und haben einige Lösungen in petto, die über das Buchungsportal im Internet nicht nutzbar wären. Es gelten zwar die üblichen Stornierungsregeln, doch häufig können Stammgäste oder Gäste, die eine Infektion nachweisen können, von einer kulanten Regelung ausgehen. Allerdings mahnen Hoteliers auch, dass die Gäste selbst umdenken müssen. Denn: Viele Buchungsportale werben zwar mit besonders kulanten Lösungen, doch viele davon wurden klammheimlich wieder rückgängig gemacht, seit sie bei der ersten Corona-Welle so stark in Anspruch genommen werden mussten. Die Hotelbetreiber mahnen die Kunden daher, unbedingt selbst die nötigen Buchungen vorzunehmen. Für das betreffende Hotel hat das sogar noch einen weiteren Vorteil: Es kann auf der einen Seite besser planen, auf der anderen Seite spart es die Provisionen, die üblicherweise an die Buchungsportale gezahlt werden müssten.

Mit Gutscheinen eine gute Lösung gefunden

Muss eine kurzfristige Absage der Reise stattfinden, gibt es dennoch Lösungen, die alles retten können. Diese sehen vor, dass ein Gutschein vergeben wird. Das bedeutet, dass der Gast zwar für den gebuchten Zeitraum absagen muss, dass das Hotel aber das bereits gezahlte Geld nicht wieder auszahlen muss. Es gibt einen Gutschein aus, den der Gast dann zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann. Eine gute Lösung für beide Seiten, wenn die Buchung ansonsten nicht mehr rechtmässig zu stornieren wäre!

Fazit: Kulante Hotels mit gastfreundlichen Stornierungsbedingungen

Dank der Corona-Krise mussten sich die Hotels etwas einfallen lassen, wie sie künftig mit Stornierungen umgehen wollen. Was kann getan werden, damit der Gast zufrieden ist? Die Lösung bestand nun darin, zum Beispiel Gutscheine zu vergeben, damit das Hotel die bereits getätigte Anzahlung nicht wieder auszahlen muss, worauf der Kunde in den meisten Fällen ohnehin kein Recht mehr hätte. Eine sinnvolle Lösung ist überdies, dass der Gast nur noch beim Hotel direkt bucht, dann sind auch kulantere Stornierungsmöglichkeiten drin.

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Es gibt die obligatorische Krankenversicherung und die Zusatzversicherungen. Gerade mit Letzterem haben die Versicherer lange Zeit gutes Geld verdient. Doch nun scheint es, als würden die Versicherten zweimal überlegen, ob eine Zusatzversicherung wirklich nötig ist.

Mehr zahlen, weniger bekommen: Wo liegt der Sinn?

Viele Schweizer schauen jetzt genauer hin: Sie zahlen höhere Prämien für die Zusatzversicherung und bekommen weniger Leistungen. Auch ohne Zusatzversicherung kann es sein, dass jemand im Einzelzimmer liegt und vom Chefarzt behandelt wird. Der Grund für die Preisanstiege bei den Zusatzversicherungen ist leicht erklärt. Es geht vor allem um die viel zu hohen Verwaltungskosten! Bei einer normalen Krankenversicherung liegen die Verwaltungskosten zwischen 3,6 und 6,4 Prozent, bei den Zusatzversicherungen hingegen bei 12,7 bis 20,5 Prozent. Das sind Mehrausgaben, die über erhöhte Prämien wieder eingenommen werden müssen. Derweil zahlen die Kunden aber immer mehr aus eigener Tasche und übernehmen somit zahlreiche Zahlungen für Gesundheitsleistungen, die vorher in den Bereich der Krankenversicherung gefallen sind. Wen wundert es hier, dass die Beliebtheit der Zusatzversicherungen merklich abnimmt?

Versicherer hinken hinterher

Als die Zusatzversicherungen ins Leben gerufen wurden, ging es noch darum, den Versicherten einen tatsächlichen Mehrwert zu bieten. Sie sollten rundum abgesichert sein und auch Zusatzleistungen erhalten. Doch die Anbieter der Zusatzversicherungen haben kaum nachgebessert, vielmehr haben sie eher nachgelassen. Gleichzeitig sind aber die Versicherer für die reguläre Krankenversicherung nicht untätig gewesen und haben vielmehr dafür gesorgt, dass das Angebot an Gesundheitsleistungen, die über die Grundversicherung abgedeckt sind, immer weiter gewachsen ist.
Laut einer Schätzung von McKinsey sind die Versicherer schlichtweg noch nicht soweit, um besondere Leistungen anzubieten. Es gibt noch nicht die Möglichkeit, die Mindestlaufzeit der Verträge zu kürzen, es können noch keine Leistungsbündel angeboten werden. Das wiederum senkt das Interesse der Versicherten an den Zusatzangeboten. Auch die Digitalisierung ist noch ein Hinderungsgrund und wirft die Versicherer zurück. Denn: Nur ein niedriger Prozentsatz an Versicherungen wird direkt online abgeschlossen, damit wird ein grosser Marktanteil verschenkt.

Noch gibt es keine Klagen

Derzeit scheint es noch nicht so, als hätten die Versicherer Grund zum Klagen. Sie haben noch keinen Druck von den Versicherten bekommen und müssen die Zusatzversicherungen noch nicht anpassen. Noch ist ihr Geschäft rentabel. Doch wie lange noch? Am Beispiel der Spital-Zusatzversicherung zeigt sich deutlich, wie es um die Notwendigkeit dieser Versicherung bestellt ist. Denn: Die öffentlichen Spitaler rüsten ihre Grundversorgung auf, denn sie stehen in ständigem Wettbewerb zueinander. Allgemeinversicherte bekommen ein umfassendes Leistungsangebot, sodass es schlichtweg nicht mehr nötig, die zusätzlichen Prämien für die halbprivate oder private Zusatzversicherung in Kauf zu nehmen. Ausserdem gibt es inzwischen viele Operationen, die ambulant durchgeführt werden und keinen Aufenthalt mehr im Spital erfordern. Warum sollte dann eine Zusatzversicherung dafür abgeschlossen werden?

Die Schweizer gelten in Bezug auf die Krankenversicherung als wechselfaul. Das heisst, sie bleiben lieber bei der gewohnten Versicherung, als zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das können sich die Anbieter der Zusatzversicherungen noch zunutze machen, denn sie erhöhen zwar die Prämien und bringen keine zusätzlichen Leistungen, können aber relativ sicher sein, dass der Versicherte nicht kündigt. Das ist jedoch keine Möglichkeit, um immer so weiter zu wirtschaften wie bisher. Schon bald könnte die Geduld der Schweizer erschöpft sein und mit ihr auch die finanziellen Mittel. Dann müssen sich die Anbieter der Zusatzversicherungen auf zahlreiche Kündigungen einstellen oder schnell die gebotenen Leistungen nachbessern.

Fazit: Reform der Zusatzversicherungen wäre nötig

Die Zusatzversicherungen wurden in der Vergangenheit seitens der Versicherer eher stiefmütterlich behandelt. Während bei der Grundversicherung ständig nachgebessert wird, ist das bei der Zusatzversicherung nicht der Fall. Das bedeutet aber, dass bei einer laufenden Erhöhung der Prämien und dem Verzicht auf die gleichzeitige Anhebung der Leistungen riskiert wird, dass die Versicherten kündigen. Wird hier nicht nachgebessert, laufen die Versicherer Gefahr, dass die Versicherten abspringen.

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