Wichtige Anlaufstelle für KMU: Neue Wissensplattform “bexio University”

Wichtige Anlaufstelle für KMU: Neue Wissensplattform "bexio University"

Wer eine rechtliche Frage hat, kann künftig Fragen kostenlos am Telefon beantwortet bekommen. Möglich wird das durch die JurLine der Protekta, die von bexio integriert wurde. Bexio ist ein Unternehmen für Business-Software und hat die „bexio University“ gegründet.

Sichere und effiziente Geschäftsprozesse möglich

Bexio möchte mit der University-Plattform erreichen, dass KMU in der Schweiz effizient, digital und sicher ihre Geschäftsprozesse planen und abwickeln können. Natürlich kommt es dabei immer wieder zu rechtlichen Fragen, die meist sehr kostenintensiv durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden. Deutlich günstiger soll das mit JurLine und der „bexio University“ gehen, wobei die genannte Plattform von Kooperationen mit mittlerweile mehr als 50 Partnern profitiert. Rechtliche Fragen können zum Beispiel sein:

    • Darf ein Mitarbeiter wegen dauernder Verspätung gekündigt werden?
    • Wie kann ich Forderungen von einem Kunden eintreiben?
    • Was mache ich, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Häufig genug hängt die Effizienz eines Unternehmens daran, wie sicher es rechtlich gesehen agieren kann und welche Entscheidungen juristisch fundiert getroffen werden bzw. nicht anfechtbar sind. Mittlerweile nutzen mehr als 30´000 Kunden bexio und bekommen nun schnell und direkt telefonische Auskünfte zu wichtigen rechtlichen Fragen.

Voller Funktionsumfang der Software

Erfahrene Juristen beantworten die Fragen der Unternehmer und sorgen damit dafür, dass das Geschäft rechtlich sicher bleibt. Dabei werden Auskünfte zu allen Rechtsgebieten erteilt, sofern sie das Schweizer Recht betreffen.

Keine Beschränkungen gibt es im Hinblick auf die Anzahl der Auskünfte: Wer Fragen hat, kann diese unabhängig davon stellen, wie oft er oder sie bereits angerufen hat und Hilfe brauchte. Wer den vollen Funktionsumfang der bexio-Software gebucht hat, kann die Rechtsauskunft nun nutzen. Wer eingeschränkte Pakete hat, kann die Rechtsfunktion zusätzlich buchen.

Nicht zuletzt hilft Unternehmern die neue Wissensplattform „bexio University“ dabei, effizienter zu arbeiten. Die digitale Plattform richtet sich an KMU und Treuhänder und bietet alle relevanten Informationen rund um die Themen Digitalisierung, Vertrieb oder Online-Marketing. Sie wird schrittweise ergänzt und bleibt somit nicht auf dem aktuellen Stand bestehen. Neue Inhalte führen dazu, dass die Plattform als Anlaufstelle zur eigenen Weiterbildung genutzt werden kann.

Interne und externe Experten arbeiten hier zusammen und teilen ihr Know-how wissbegierigen Unternehmern mit. Es geht vor allem darum, Unternehmern das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, damit ihre Firma Erfolg haben kann und wettbewerbsfähig bleibt. Ausserdem steht die Administration der KMU im Mittelpunkt. Die Software bietet durch die oben genannten 50 Partner, die ihre Applikationen zur Verfügung stellen, eine individuelle Anpassungsmöglichkeit der Plattform. Es können zum Beispiel Schnittstellen zum Online-Shop entstehen, weitere Lösungen und Angebote für die Bezahlung im Internet sowie Apps, um Spesen automatisch zu verbuchen.

Fazit: Mit bexio sind Unternehmer gut gerüstet

Die Unternehmens-Software von bexio bietet Firmen eine ständig zu erweiternde Grundlage für neues Wissen. Es geht um alle Themen, die das tägliche Unternehmensleben betreffen, Wissensinhalte dazu werden laufend ergänzt. Neben dieser „bexio University“ ist die neue JurLine der Protekta ein für KMU sehr interessantes Angebot. Erfahrene Juristen beantworten die Fragen der Anrufer, wobei es egal ist, wie häufig sich diese melden. Im vollumfänglichen Softwarepaket ist die Beratung inbegriffen, ansonsten kann dieses Produkt zugebucht werden.

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Skiurlaub in Corona-Zeiten: Das müssen Reisende wissen

Skiurlaub in Corona-Zeiten: Das müssen Reisende wissen

Ein Ende der Corona-Pandemie ist auch im Winter nicht in Sicht, im Gegenteil. Generell wird den Menschen dazu geraten, Kontakte zu vermeiden und bestenfalls zu Hause zu bleiben. Und wer dennoch in den Skiurlaub reisen möchte? Diese Dinge gilt es dabei zu beachten.

Nicht überall ist der Winterurlaub möglich

Vor allem die kleineren Skigebiete hinken noch hinterher und haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Einige davon werden wohl auch den ganzen Winter über geschlossen bleiben, da die Kosten für eine Öffnung und Unterhaltung zu hoch sind angesichts der zu erwartenden geringen Einnahmen. So werden die Fideriser Heuberge und andere Skigebiete gänzlich geschlossen bleiben.

Die grösseren haben jedoch ihren Betrieb zum Teil schon aufgenommen, es kommt aktuell auch noch nicht zu Betriebseinschränkungen. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat auch keine Kenntnis darüber, dass solche Einschränkungen demnächst vorgenommen werden müssen. Reisende sollten sich aber vor der Anreise darüber informieren, welche Bedingungen aktuell in dem jeweiligen Skigebiet gelten.

Geringe Infektionszahlen durch Masken

Die Wintersportgebiete wollen dafür sorgen, dass sich so wenige Menschen wie möglich anstecken. Das soll über das konsequente Tragen von Masken erreicht werden. Die Pflicht zum Tragen der Masken gilt in allen geschlossenen Räumen wie Gondeln oder auch Restaurants.

Auch auf den Liften sowie im Wartebereich vor den Liften müssen die Masken getragen werden. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat für das Anstehen an den Liften ein Schutzkonzept entwickelt, was unter anderem Markierungen vorsieht, an denen sich die Wartenden bezüglich des richtigen Abstands orientieren können. Ausserdem soll Personal dafür sorgen, dass keine grossen Ansammlungen von Menschen auftreten und die Wartezeit „geordnet“ verbracht wird.

Wichtig: Es sind keine anderen Masken erlaubt als die industriell gefertigten und im Handel als „Hygienemasken“ erhältlichen Bedeckungen. Einige Hersteller arbeiten derzeit an Halsschläuchen, die ebenfalls zertifiziert werden müssen und die aber noch in der Entwicklung stecken. Damit würde das ständige Auf- und Absetzen der Maske reduziert werden, was letzten Endes der Hygiene und einer geringeren Ansteckungsgefahr zugutekommt.

Doch auch die Halsschläuche müssen den Empfehlungen entsprechen, die durch die Swiss National COVID-19 Science Task Force an das Bundesamt für Gesundheit übermittelt wurden. Dies ist noch nicht der Fall. Herkömmliche Halsschläuche sind nicht zertifiziert und damit auch nicht zugelassen. Sie stellen keine Alternative zu den Hygienemasken dar.

Weitere Regelungen für Skiurlauber in der Schweiz

Der Verband Seilbahnen Schweiz sieht derzeit keine Beschränkungen für die Fahrgäste in Bergbahnen vor, was die Kapazität der Beförderung betrifft. Einige Skigebiete regeln dies aber selbstständig, sodass es zu Abweichungen und Verschärfungen der Vorgaben kommen kann. Andermatt-Sedrun begrenzt die Anzahl der Menschen, die im Skigebiet Gemsstock transportiert werden dürfen. Wer die Gondel nutzen möchte, muss hier eine Reservation vornehmen.

Des Weiteren sind Skischulen dazu angehalten, Menschenansammlungen zu verhindern. Schüler und Schülerinnen der Skischulen müssen zeitlich gestaffelt unterrichtet werden. Werden Skirennen veranstaltet, müssen längere Pausen zwischen den einzelnen Kategorien liegen, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Zuschauer zu stark vermischen. Für die Skischulen gilt das nationale Grobkonzept, welches sie als Grundlage verwenden können. Auf dieser Basis erfolgt eine individuelle Anpassung der Regelungen.

Hilfe, ich kann die Skiferien nicht antreten!

Wer nicht in die Skiferien reisen kann, weil eine positive Testung auf das Corona-Virus vorliegt, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann eine Reiseversicherung helfen, die Kosten für den nicht in Anspruch genommenen Skiurlaub zu erstatten. Zum anderen haben einige Skiorte die Stornierungsfrist verkürzt, sie gilt nun nur noch 48 Stunden vor Antritt der Reise.

Ausserdem ist wichtig, was zu tun ist, wenn im Urlaubsort ein Corona-Fall auftritt: Hierfür hat eine private Initiative („Die Schweiz fährt Ski!“) versprochen, dass im Einzelfall individuelle Regelungen für nicht bezogene Leistungen gefunden werden. Was das im Einzelnen heisst, ist bisher allerdings unklar.

Fazit: Der Skiurlaub kann kommen

Die Schweiz hat einige wesentliche Vorkehrungen getroffen, um die Skigebiete in diesem Corona-Winter öffnen zu können. Allerdings werden viele kleine Skigebiete ihren Betrieb nicht aufnehmen. Für andere gilt die strenge Maskenpflicht, wobei nur zertifizierte Hygienemasken verwendet werden dürfen.

Ausserdem ist auf die ausreichenden Abstände zu achten. Wer seine Reise nicht antreten kann, hat hoffentlich eine Reiseversicherung oder muss auf die Kulanz des Hotels hoffen.

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Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Der Bundesrat möchte, dass die Krankenkassen ihre Reserven abbauen, da sie nach Meinung der Politiker zu hoch seien. Dabei setzt der Bundesrat auf Freiwilligkeit, gleichzeitig soll den Kassen eine Vorgabe gemacht werden: Kein Reserveabbau zu Werbezwecken!

Freiwillig Reserven abbauen zum Ausgleich hoher Prämien

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen der Schweiz ihre hohen Reserven freiwillig abbauen mögen. Dies soll zugunsten der Versicherten geschehen. Der Bundesrat schlägt dazu vor, dass die Bedingungen gelockert werden, die für Versicherer massgeblich sind und nach denen sie die Reserven freiwillig abbauen können. Gleichzeitig soll es nicht möglich sein, den Abbau der Reserven dafür zu nutzen, neue Versicherte zu gewinnen und somit kommerziellen Interessen zu unterwerfen.

Der Bundesrat definiert aber auch ein Verhältnis, das zwischen Einnahmen und Ausgaben entsteht, wobei die Einnahmen aus den von den Versicherten gezahlten Prämien stammen. Dieses neu definierte Verhältnis müssen die Krankenkassen aufweisen, um einen Abbau der Reserven angehen zu können. Dafür bedarf es nämlich eines Antrags zum Ausgleich der hohen Prämieneinnahmen, dem stattgegeben werden muss. Der Bundesrat möchte dabei auch, dass die Vorgaben, die zum Abbau der Reserven gelten, in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung festgehalten werden. Bisher wurden sie in Kreisschreiben an die Krankenversicherungen verschickt. Hintergrund ist, dass damit die Rechtssicherheit der Versicherungen gestärkt werden soll.

Prämienabsenkung positiv für Geringverdiener

Ende 2019 betrug die Höhe der Reserven der Krankenkassen rund 11,3 Milliarden Schweizer Franken, was eine Milliarde mehr als noch Ende 2018 war. Damit hatten die Kassen einen neuen Rekord aufgestellt. Eine Bekanntgabe der tatsächlichen Reserven sieht das Bundesamt für Gesundheit aber erst in einigen Tagen bis Wochen vor, dies soll gleichzeitig mit der Bekanntgabe der neuen Versicherungsprämien geschehen.

Die Kassen können einen Ausgleich der Prämien beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Möglich ist das aber nur, wenn die Einnahmen – also die Prämien – in dem betreffenden Kanton in dem Jahr über den angesammelten Kosten lagen. Das Bundesamt für Gesundheit legt als Massgabe eine Solvenzquote fest, die die betreffende Krankenkasse noch erreichen muss. Diese Quote muss 150 Prozent betragen und das nach dem Abbau der Reserven und bei widrigen Umständen. Nur dann kann der Reserveabbau grundsätzlich genehmigt werden. Ob das im Einzelfall so ist oder nicht, muss individuell entschieden werden.

Für das laufende Jahr sieht das Bundesamt für Gesundheit den Abbau von 27 Millionen Schweizer Franken vor, zumindest gibt das BAG diese Summe auf der eigenen Internetseite an. Im vorigen Jahr war der Abbau der Reserven deutlich höher, die bewilligten Ausgleichszahlungen lagen bei 158 Millionen Franken. Nun fordert aber der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen höheren Abbau der Reserven im laufenden Jahr. Vor allem Geringverdiener würden davon profitieren, wenn die Prämien gesenkt werden würden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der immer noch aktuellen Corona-Krise, die zu teils massiven Einkommenseinbussen geführt hat. Geringverdiener könnten ein wenig Entlastung erfahren und gleichzeitig würden die Versicherer den Reservenabbau nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

Fazit: Bundesrat fordert Abbau der Reserven

Der Abbau der sehr hohen Reserven, wie sich der Bundesrat selbst ausdrückte, würde dazu führen, dass vor allem Geringverdiener durch niedrigere Prämien entlastet würden. Der aktuell angestrebte Abbau liegt bei rund 27 Millionen, was knapp ein Sechstel des Reserveabbaus aus dem vorigen Jahr wäre.

Warum das Bundesamt für Gesundheit den Reserveabbau derart gering ansetzt, ist allerdings nicht bekannt. Tatsächlich auf diese Summe festgelegt ist er aber ebenso wenig wie die Art des Abbaus über eine Reduzierung der Prämien oder über Sonderzahlungen.

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Braucht es eine Rechtsschutzversicherung?

Braucht es eine Rechtsschutzversicherung?

Nicht immer lassen sich alle Streitigkeiten in aller Güte lösen und ab und zu kommt es zu juristischen Streitigkeiten. Die landen teilweise vor Gericht und es bedarf einer anwaltlichen Vertretung. Diese wiederum kann teuer werden! Jetzt wäre eine Rechtsschutzversicherung gut – oder nicht?

Was ist bei der Rechtsschutzversicherung inbegriffen?

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung ist bei einer Rechtsschutzversicherung längst nicht alles inbegriffen. Zum einen werden die Kosten nur bis zu der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt und nicht unbegrenzt. Versichert sind zum Beispiel Kosten für die Beratung beim und Vertretung durch den Rechtsanwalt, Prozesskosten, Entschädigungen, Kosten für Übersetzungen oder Strafkautionen.

Letztere werden aber von keiner Versicherung wirklich übernommen, sondern sie werden lediglich als Vorschuss gewährt. Rechtsfälle, die sich im Ausland ereignen bzw. dort verhandelt werden, sind deutlich teurer, gleichzeitig aber durch die Versicherer in der Regel weniger gut abgedeckt. Die Versicherungssummen sind dafür geringer.

Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung belaufen sich auf 130 bis 290 Franken im Jahr, wenn der Versicherte alleinstehend und 30 Jahre alt ist. Eine Familienversicherung kostet zwischen 150 und 350 Franken im Jahr.

Braucht es wirklich eine Rechtsschutzversicherung?

Die Frage muss anders gestellt werden: Wie gross ist das Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden? Wer zum Beispiel neben streitlustigen Nachbarn wohnt und damit rechnen kann, wegen jeder Kleinigkeit verklagt zu werden, braucht sicherlich eher eine solche Versicherung als jemand, der sich aus allen Streitigkeiten heraushält und auch ansonsten nicht in Ärger verwickelt ist.

Gleichzeitig ist das Angebot an Versicherungen aber riesig und die Werbeversprechen grossartig: Scheinbar kann jeder Rechtsfall versichert werden! Dies ist freilich nicht so und nicht selten springt die Rechtsschutzversicherung genau für den Fall, in dem sie in Anspruch genommen werden soll, nicht ein.

Gerade bei Familien- und Erbrechtsangelegenheiten sowie im Bereich des Steuerrechts sind Leistungen meist ausgeschlossen.

Sinnvoll ist jedoch immer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die auch für ständige Fussgänger empfehlenswert ist. Versicherte sollten allerdings darauf achten, dass sie keine Doppelversicherung haben, denn das wird unnötig teuer und hilft im Ernstfall nicht weiter.

Wichtig zu beachten: In der Regel hat die Rechtsschutzversicherung eine Karenzfrist. Das heisst, dass die Versicherung nicht in Leistung geht, wenn ein Rechtsstreit bei Abschluss der Versicherung schon in der Schwebe war. Wer sich also mit dem Unfallgegner zankt, braucht keine Verkehrsrechtsschutzversicherung mehr abzuschliessen. Diese würde kein Stück weiterhelfen, denn die Karenzfrist liegt meist bei mindestens drei Monaten.

Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht zwingend nötig

Rechtsschutzversicherungen versprechen viel, halten aber längst nicht alles. Der Grund ist, dass die Werbung die Übernahme zahlreicher Rechtsfälle suggeriert, gleichzeitig sind die wichtigsten Bereiche aber ausgeschlossen. Die Versicherer gehen vor allem bei den Rechtsgebieten nicht in Leistung, in denen Streitigkeiten besonders häufig vorkommen und sehr teuer werden können.

Steuerrecht, Familien- und Erbrecht sind die drei Rechtsgebiete, in denen sich die Menschen am meisten streiten und die bei den Versicherern von einer Leistung ausgenommen sind. Ansonsten ist die Rechtsschutzversicherung für alle die Menschen empfehlenswert, die in hohes Risiko haben, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.

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Schub beim Online-Verkauf von Lebensversicherungen durch Corona

Schub beim Online-Verkauf von Lebensversicherungen durch Corona

Die Versicherer beklagen einen Rückgang des direkten Verkaufs von Lebensversicherungen durch Corona. Der Grund: Die Menschen wollen besser persönlich beraten werden. Doch zugleich gab es Corona-bedingt einen Schub: Nun werden Lebensversicherungen verstärkt online abgeschlossen.

Neuerung beim Verkauf von Lebensversicherungen

Die Digitalisierung hat längst auch bei den Versicherern Einzug gehalten und dafür gesorgt, dass Lebensversicherungen nun auch online abgeschlossen werden können. Was für viele Menschen noch bis vor Kurzem undenkbar war, ist nun Realität. Es wird kein Kundenberater mehr nach Hause kommen und das, obwohl der Beratungsbedarf doch beim Kauf einer Lebensversicherung deutlich grösser ist als beim Kauf von Hausrat- oder Kfz-Versicherungen.

Doch die Menschen sind nun weniger erpicht darauf, einen Kundenberater ins Haus zu holen und suchen sich die nötigen Informationen lieber online zusammen. Neue Beratungsformen stehen an der Tagesordnung und hier sind es vor allem Videochats, die bei den Kunden punkten.

Der landesweite Lockdown im Frühling 2020 hat dafür gesorgt, dass die Versicherer neue Wege gehen mussten, denn ein reiner Online-Verkauf von Lebensversicherungen ohne vorherige Beratung ist schlichtweg unrealistisch. Die Menschen, die sich wie bei einer Lebensversicherung so lange an einen Vertrag binden wollen, möchten eine gute Beratung mit umfassenden Informationen haben. 

Das wiederum führte dazu, dass neue Methoden der Beratung entwickelt werden mussten bzw. die bereits etablierten Methoden besser zugänglich werden mussten. Die Bereitschaft, auch online Beratungen wahrzunehmen, ist zuletzt auch bei den älteren Kunden deutlich angestiegen. Gleichzeitig sank die Hemmschwelle, die bisher Onlineverkäufe von Versicherungen bei vielen Menschen verhinderte.

Neue Verfahrensweise mit grösstmöglicher Sicherheit

Innerhalb nur weniger Wochen starteten viele Versicherer wie die Zurich Versicherung neu durch und entwickelten die technischen Voraussetzungen weiter. Diese mussten für den Onlineverkauf von Lebensversicherungen sowie weiteren Versicherungsprodukten gegeben sein. Gleichzeitig brauchte es neue Schnittstellen, über die die Versicherungen verkauft werden können.

Die nötige Infrastruktur hingegen war in den meisten Fällen schon vorhanden und konnte dementsprechend genutzt werden.
Allerdings waren die Versicherer noch unsicher, was den richtigen Zeitpunkt zum Lancieren des digitalen Vertriebs der Versicherungen anging. Dabei ist das Kundenpotenzial gross und geht weit über die bisherige Zielgruppe der Menschen, die zwischen 1981 und 1996 geboren wurden, hinaus.

Wichtiger Aspekt der Onlineverkäufe von Lebensversicherungen: Die Sicherheit muss in jedem Fall gegeben sein. Jeder Kunde muss seine Identität bestätigen, ehe ein Abschluss als solcher verbucht werden kann. Das geht nur, wenn ein offizielles Ausweispapier beim Versicherer vorliegt. Dies wiederum ist aber bisher nur möglich, wenn der Betreffende persönlich auf der Versicherungsagentur erschienen ist.

Die Versicherungen können dieses Prozedere aber ersetzen und bauen auf die digitale Identifikation, bei der die strikten Auflagen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht eingehalten werden.
Die Kunden der Versicherer können einen ID-Check vor dem Abschluss der Versicherung durchführen, indem sie einem Identifikationsprozess über das Smartphone folgen. Unabhängig von Agenturöffnungszeiten ist es damit möglich, sich identifizieren zu lassen, der Vorgang ist in wenigen Minuten erledigt. Person und Ausweis werden über eine App fotografiert, das Dokument und die enthaltenen Angaben werden über ein Video überprüft.

Der neue ID-Check wird schon als digitaler Durchbruch gefeiert und stellt das letzte Glied der Identifikation auf digitalem Weg dar. Kunden können sich aber dennoch persönlich von einem Makler beraten lassen und danach den ID-Check vornehmen, um die Lebensversicherung zum Abschluss zu bringen.

Fazit: Digitale Angebote bringen Schub bei Lebensversicherungen

Während viele Versicherer dank Corona einen Rückgang beim Verkauf von Lebensversicherungen zu beklagen haben, gehen andere Anbieter neue Wege und nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung für sich aus. Sie offerieren eine neue Art und Weise der Online-Identifikation und kombinieren diese mit Video-Chats zur Beratung.

Kunden müssen nicht mehr zur Versicherungsagentur kommen oder eine Makler in ihren eigenen vier Wänden begrüssen. Abstand wird gewahrt, dennoch bleibt die Beratung nicht auf der Strecke. Die Folge: Es werden wieder mehr Lebensversicherungen abgeschlossen.

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Um die Finanzierung kümmern – trotz Hypothek

Um die Finanzierung kümmern – trotz Hypothek

Viele Leute sind der Meinung, dass sie sich um keine weitere Finanzierung mehr kümmern müssten, wenn sie die Hypothek unter Dach und Fach haben. Dabei ist die Hypothek nur ein wichtiger Teil der gesamten Immobilienfinanzierung, die noch deutlich darüber hinaus geht.

Hypothek und weitere Aspekte der Finanzierung

Es ist geschafft: Die Hypothek ist abgeschlossen und läuft für die vorgesehene Anzahl an Jahren. Sie ist ein wichtiger Teil der gesamten Finanzierung für eine Immobilie. Doch angesichts der Laufzeit einer Hypothek ist es klar, dass hier viel passieren kann. Die Lebensumstände sind in zehn Jahren vielleicht nicht mehr die gleichen wie jetzt, vielleicht ist auch der Hauptverdiener ausgefallen.

Von Invalidität über Scheidung und Tod kann viel passieren, auch ein einfacher Familienzuwachs kann die gesamte Finanzierung durcheinanderwirbeln. Das heisst, dass sowohl freudige als auch traurige, immer aber unvorhergesehene Ereignisse für ein grosses finanzielles Durcheinander sorgen können. Auch das Alter, in dem die Hypothek aufgenommen wurde, spielt eine Rolle: Wer wenige Jahr vor der Pensionierung eine Hypothek aufgenommen hat, muss unbedingt sicherstellen, dass diese dann auch noch tragfähig ist, wenn das regelmässige Einkommen wegfällt.

Das alles muss bei der Planung der Finanzierung berücksichtigt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung, die teilweise sogar steueroptimierend wirken können.

Mit der 3. Säule sparen

Die 3. Säule ist eine sehr gute Möglichkeit, um Geld für den Notfall zu sparen. Denn das Gesparte kann notfalls zur Amortisation der Hypothek eingesetzt werden, ausserdem bietet es die Chance, die eigene Familie abzusichern. Das gilt für den Todes- oder Invaliditätsfall des Hauptverdieners und Sparers. Nicht zuletzt lassen sich mit dem Sparen in der 3. Säule Steuern sparen, was schon allein Anreiz für sich sein dürfte.

Jedes Jahr darf in der Steuererklärung ein bestimmter Betrag für die Altersvorsorge geltend gemacht werden, wobei die Beiträge zum Sparen an Banken oder Versicherungen gehen können. Das Guthaben aus der Säule 3a darf einbezogen werden, wenn es für den Kauf, die Amortisation der Hypothek oder für Umbauten und Sanierungen selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt wird. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder tritt eine Invalidität ein, darf das Guthaben ebenfalls steuerlich angerechnet werden. 

Dies gilt auch, wenn der Sparer auswandert oder wenn er das Geld fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung in Anspruch nimmt. Die Beiträge, die hier eingezahlt werden, können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Beim Bezug des Geldes wird zwar auch eine Steuer fällig, allerdings ist diese zum reduzierten Steuersatz anzurechnen.

Die Beiträge, die in die Säule 3b eingezahlt werden, können nur teilweise bzw. mit Einschränkungen vom Einkommen abgerechnet werden. Die Auszahlung des Guthabens ist aber steuerfrei, ausserdem kann hier eine Begünstigung im Todesfall festgelegt werden. Dies ist vor allem dann hilfreich, wenn unverheiratete Paare Wohneigentum erwerben und die Begünstigungsmöglichkeit in der Säule 3a zu gering ist.

Abziehbar sind des Weiteren werterhaltende Massnahmen: Wenn eine neue Küche eingebaut oder das Dach neu gedeckt wird, können die Ausgaben dafür vom steuerbaren Einkommen abgerechnet werden.

Fazit: Die Finanzierung ist immer im Auge zu behalten

Im Laufe einer Hypothek kann vieles geschehen, was so nicht vorhersehbar war. Es ist daher sinnvoll, die Finanzierung als Gesamtes nicht aus den Augen zu verlieren und im Laufe der Zeit immer wieder zu überprüfen. Gerade bei einem Eigenheim fallen nach circa zehn bis fünfzehn Jahren die ersten grossen Renovierungsarbeiten an, die ebenfalls finanziert werden müssen.

Ein neues Dach oder eine neue Heizung verschlingt Unsummen an Geld, das meist nicht nebenbei angespart wurde. Derartige Ausgaben müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Möglichkeiten, die sich aus steuerlicher Sicht ergeben. Ausgaben für selbst genutztes Wohneigentum können steuerlich geltend gemacht werden und mindern das steuerpflichtige Einkommen. Zu berücksichtigen ist überdies die 3. Säule der Vorsorge, die ebenfalls steuerlich relevant ist.

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Weniger Lebensversicherungen: Schadengeschäft wächst bei Zurich

Weniger Lebensversicherungen: Schadengeschäft wächst bei Zurich

Das vergangene Jahr 2020 war vor allem für die Zurich-Versicherung im Bereich Schadengeschäft massgeblich. Lebensversicherungen wurden indes deutlich weniger verkauft, was vor allem an der weltweit grassierenden Corona-Pandemie lag. Neugeschäfte in diesem Bereich gingen stark zurück.

Erschwerte Bedingungen für den Verkauf von Lebensversicherungen

Bereits im Frühjahr 2020 wurden die ersten Lockdowns verhängt und mit ihnen kamen die Schwierigkeiten auch für Versicherungsvertreter. Denn die Massnahmen erschwerten deren Aufgaben deutlich, sie konnten beispielsweise nicht mehr mit den Kunden direkt sprechen. Genau das ist aber ein entscheidender Punkt beim Verkauf von Lebensversicherungen: Potenzielle Kunden wollen Gespräche von Angesicht zu Angesicht, wollen Fragen stellen und sich rundum beraten lassen. 

Theoretisch ist das auch am Telefon möglich, praktisch wird es aber kaum derart gehandhabt. Die Verunsicherung der Kunden ist angesichts einer langfristigen Vertragsbindung gross und viele wollen sich nicht allein auf Internetauskünfte oder Informationen am Telefon verlassen.

Die ersten Auswertungen des Verkaufs von Lebensversicherungen der Zurich Versicherung brachte dann auch den Beweis für den Einbruch. Das Jahresprämienäquivalent brach in den ersten neun Monaten 2020 um rund ein Fünftel ein und betrug nur noch 2,57 Mrd. US-Dollar. Gründe für den Einbruch waren die Einschränkungen, die auf mehreren Märkten hingenommen werden mussten und die auf die Corona-Krise zurückgeführt werden können. 

Weltweit gesehen ist das Versicherungsgeschäft allerdings gewachsen bzw. hielt sich der Rückgang in Grenzen, denn im dritten Quartal hat ein Wachstum um rund sieben Prozent den Rückgang aus den ersten beiden Quartalen teilweise ausgeglichen.

Besseres Schadensgeschäft für die Versicherungen

Der Verkauf von Sach- und Unfallversicherungen hingegen ist deutlich stärker als der der Lebensversicherungen. Die Bruttoprämien waren hier im Zeitraum von Januar bis September 2020 um rund drei Prozent angewachsen. Dieses Wachstum war sogar schneller als von den Analysten erwartet worden ist. Zum einen wurden dafür die weltweit angehobenen Prämiensätze verantwortlich gemacht.

So konnte die Zurich Versicherung in Nordamerika zum Beispiel um 18 Prozent höhere Prämiensätze durchsetzen. Auch in Europa wurden die Prämien im zweistelligen Bereich angehoben.
Gleichzeitig stieg das Interesse der Menschen an Haftpflichtversicherungen, was ebenfalls für einen Preisanstieg sorgte.

Das grösste Wachstum wurde seitens der Versicherungen allerdings durch KMU verzeichnet, denn das Geschäft mit Privatkunden lief nur schleppend bzw. konnten lediglich leichte Gewinnsteigerungen verzeichnet werden. Die Nachfrage nach Reiseversicherungen sank jedoch angesichts der zahlreichen Reiseverbote und Einreisebeschränkungen.

Hohe Belastung erwartet

Nicht nur bei der Zurich, auch bei anderen Versicherungen werden hohe Belastungen erwartet. Corona-bedingt werden hohe Forderungen wegen ausgefallener Reisen gestellt, auch die KMU treten mit Forderungen zur Betriebsunterbrechungsversicherung an die Versicherer heran.

Hierin unterscheiden sich die Versicherer aber, denn einige haben Deckungen für Betriebsschliessungen herabgesetzt oder gänzlich aus dem Leistungskatalog genommen. Höhere Belastungen könnten aber auch aufgrund der starken Wetterschäden durch Hurricans und weitere Wetterereignisse auf die Versicherer zukommen.

Insgesamt zeigen sich die Versicherer bislang dennoch zufrieden, weil ihre Bilanz gut kapitalisiert bleibt. In dieser Art äussert sich jedenfalls die Zurich Versicherung, die sich zuversichtlich im Hinblick auf die Dividendenpolitik zeigt.

Fazit: Höhere Schäden, dennoch guter Status der Versicherer

Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Den Versicherern geht es bislang in 2020 weniger schlecht als befürchtet. Auch wenn sie weniger Lebensversicherungen und andere Produkte, bei denen die Kunden eine persönliche Beratung bevorzugen, verkaufen konnten, so ist doch das Schadensgeschäft lukrativ. Hier müssen auf der einen Seite höhere Schäden beglichen werden, was vor allem durch nötige Betriebsunterbrechungen und die daraus resultierenden Forderungen der Fall ist.

Auf der anderen Seite wird der Wunsch nach Absicherung grösser und mehr Unternehmen schliessen Haftpflichtversicherungen ab. Auch Privatpersonen wünschen sich eine Rundum-Versicherung und setzen häufiger auf Haftpflichtversicherungen. Entgegen den Erwartungen könnten die Versicherer dieses Jahr demnach sogar mit einem höheren Umsatz und Gewinn abschliessen als gedacht.

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Tierarztrechnungen bitte direkt begleichen: Auch mit einer Tierversicherung

Tierarztrechnungen bitte direkt begleichen: Auch mit einer Tierversicherung

Meist müssen Tierhalter die Kosten der Behandlung ihres vierbeinigen Lieblings beim Tierarzt oder in der Tierklinik direkt bezahlen. Dabei gehen die Tierärzte auf Nummer sicher und bieten nur selten andere Zahlungsarten an.

Die am häufigsten gewünschte Zahlungsart beim Tierarzt: Zahlung per Rechnung

Geht es dem Haustier schlecht, wollen Tierbesitzer nur eines: Dem Liebling soll es so schnell wie möglich wieder besser gehen, koste es, was es wolle! Dabei ist Letzteres leicht gesagt, denn eine OP kann schnell mehrere Hundert oder Tausend Franken kosten.

Meist wählen Tierhalter die Zahlungsart Rechnung, wenn sie denn überhaupt die Wahl haben. Der Vorteil dabei ist, dass sie sich zuerst auf die Genesung ihres Tieres konzentrieren können und dass sie sich später um die Bezahlung kümmern. Leider ist das in der Realität nur selten möglich, die Zahlung per Rechnung gilt schon fast als Ausnahmefall. Meist erwartet der Tierarzt, dass die Behandlungskosten sofort getragen werden.

Neukunden können teilweise gar nicht per Rechnung zahlen, was vor allem bei Tierkliniken der Fall ist. Diese geben auf Nachfrage an, dass es zu riskant sein, die Zahlung per Rechnung zu offerieren. Schliesslich wisse man nicht, wie es um die Zahlungsmoral der Tierbesitzer bestellt sei. Stammkunden können schon eher per Rechnung zahlen, Neukunden dann mit Bargeld oder Karte.

Anders ist es, wenn es sich um eine grosse Rechnung handelt, die zum Beispiel für eine OP angefallen ist. Hier liegen meist Kostenvoranschläge vor, es werden Anzahlungen verlangt. Die endgültige Rechnung kann dann teilweise und je nach Absprache per Rechnung oder sogar in Raten bezahlt werden. Meist versuchen sowohl niedergelassene Tierärzte als auch Tierkliniken, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

In der Kleintierklinik der Universität Bern ist es üblich, dass eine Anzahlung in Höhe des halben Kostenvoranschlags verlangt wird, mindestens müssen 500 Franken angezahlt werden. Dann können auch die Restkosten per Rechnung bezahlt werden.

Häufige Kosten bei der Tierbehandlung

Am häufigsten fallen Kosten für die Erstkonsultation an, in deren Rahmen sich die weitere Behandlung ergibt. Der erste Tierarztbesuch schlägt meist mit 50 bis 60 Franken zu Buche. Das Röntgen kostet rund 130 Franken, ein Ultraschall wird mit bis zu 230 Franken berechnet. Kommt es dann zur Behandlung, werden Anästhesie, Infusionen, Medikamente, Hospitalisation und weitere Leistungen aufgerechnet, wobei hier fast immer durchschnittliche Preise zwischen 60 und 100 Franken zu erwarten sind.

Für jeden Einzelposten! Notfallbehandlungen sind teurer, so fallen bei einer OP wegen einer Magendrehung eines Hundes bis zu 2000 Franken an, der Kreuzbandriss schlägt mit bis zu 3000 Franken zu Buche. Der Knochenbruch ist günstiger, seine Behandlung kostet aber immer noch rund 1500 Franken.

Im Notfall wird aber kein Tierarzt eine Behandlung verweigern, weil der Tierbesitzer gerade kein Geld in der Tasche hat und direkt in die Klinik gerast ist. Allerdings muss dann eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, denn kostenlos gibt es die Notfallbehandlung freilich dennoch nicht. Normalerweise werden trotz des Zeitdrucks die üblichen Anzahlungskosten verlangt, zumal dies in der Wartezeit erledigt werden kann.

Tipp: Wer in der Zeit, in der das Tier gesund ist, genügend Geld anspart und auf ein separates Konto legt, steht im Fall der Fälle nicht mittellos da und kann seinem Liebling die dringend benötigte Behandlung zahlen. Auch eine Tierversicherung ist sinnvoll und deckt die wichtigsten Kosten ab.

Fazit Tierarztrechnungen müssen direkt beglichen werden

In der Regel gilt daher: Eine Tierarztrechnung muss immer sofort bezahlt werden, auch wenn es im Notfall individuelle Lösungen für den Tierhalter gibt. Die am häufigsten gewünschte Zahlungsart per Rechnung wird nur von wenigen Tierärzten angeboten und das meist auch nur für Stammkunden. Zu gross ist die Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil die Zahlungsmoral der Patientenbesitzer zu wünschen übrig lässt.

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Unfaire AGB bei Fitnessstudios

Unfaire AGB bei Fitnessstudios

Bald schon endet das Jahr 2020 und schon stehen die guten Vorsätze wieder im Raum. Mit Sicherheit geht es auch wieder um den Sport: Die Schweizer nehmen sich regelmässig vor, mehr Sport zu treiben. Fitnessstudios unterstützen aber oft nicht nur den Sportwunsch der Kunden, sondern arbeiten mit unfairen AGB in die eigene Tasche.

Viele Studios als schwarze Schafe

Schon lange haben Verbraucherschützer die Schweizer Fitnessstudios genauer unter die Lupe genommen und wissen, dass nicht alle AGB wirklich rechtens oder gut sind. Nur allzu häufig hagelt es Beschwerden wegen unfairer oder kundenunfreundlicher Geschäftsbedingungen, wie auch die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) weiss.

Allerdings sind es in der letzten Zeit deutlich weniger solcher Fitnessstudios geworden, die meisten haben ihre Vertragsbedingungen doch nachgebessert. Doch egal, ob kleine oder grosse Studios, ob solche mit bekannten Namen oder neu auf dem Markt erschienene: Viele sehen ihren eigenen Vorteil zuerst und belasten Budget und Nerven der Kunden. Auf die folgenden Dinge sollte daher bei der Auswahl eines Fitnessstudios geachtet werden:

    • Vertrag verlängert sich automatisch
      Abo-Verträge verlängern sich meist automatisch zum Ende eines Vertragsjahres. Das ist zwar üblich, dennoch laut SKS nicht gerechtfertigt, wenn sich der diesbezügliche Hinweis nur im Kleingedruckten der AGB befindet. Es sollte explizit auf diese Form der Verlängerung hingewiesen werden. Gute Studios erinnern ihre Kunden wenigstens an eine anstehende Verlängerung, sodass die Sportbegeisterten noch die Chance haben, ihr Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.

    • Keine Auflösung des Vertrags bei Abwesenheit
      Wer einen Unfall erleidet, kann aus dem Vertrag ausgeschlossen werden. Es gibt tatsächlich Studios, die genau das nicht ermöglichen und trotz längerer Abwesenheit des Kunden das Abo aufrechterhalten. Wer jedoch aus gutem Grund nicht trainieren kann, sollte die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen. Das Fitnesscenter Well Come Fit ist hier ein negatives Beispiele, denn dort ist es laut SKS nicht möglich, den Vertrag bei Absenz aufzulösen. Die Sprecherin des Fitnessstudios sagte aber, dass genau das möglich sei. Anscheinend sind dann nur die AGB missverständlich formuliert oder es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.

    • Regelung der Haftung missverständlich
      Kundenfreundliche Fitnessstudios sollten ihre Haftungsbedingungen nennen und klar darstellen, wer für Schäden im Studio aufkommt. Fitnesscenter müssen die Haftung für Schäden übernehmen und können diese nicht pauschal von sich weisen. Ein Studio, welches die Haftung generell in seinen AGB ausschliesst, sollte daher nicht als Sportpartner ausgewählt werden. Es handelt sich dabei um ein sehr kundenunfreundliches Verhalten. Selbst für rechtswidriges oder grob fahrlässiges Verhalten sollte die Haftung übernommen werden.

    • Übertragung des Abos nicht möglich
      Es ist eine sinnvolle Regelung: Das eigene Fitnessabo kann an andere Personen übertragen werden, was aber nicht bei allen Studios möglich ist. Manche Fitnessstudios wie Aura Fitness schreiben in den AGB, dass eine Übertragung des Abos nicht möglich sei, antworteten auf Anfrage von SKS aber, dass es doch ging. Auch hier gilt, dass es scheinbar Einzelfallentscheidungen sind und keine generellen Regelungen. Nicht empfehlenswert!

Fazit: Bei der Auswahl des Fitnessstudios auf die AGB achten

Es gilt also generell: Wer ein Fitnessstudio sucht, sollte unbedingt auf die AGB achten. Nicht einfach etwas von einem Trainer erzählen lassen, auch der begeisterte Blick in das Studio beim ersten Besuch dort zählt nicht. Die AGB sind das Mass der Dinge und regeln die Trainingsmöglichkeiten sowie alle rechtlichen Angelegenheiten. 

Das Fitnessstudio sollte keine Haftung ausschliessen, ausserdem sollten sowohl die Übertragung des Abos sowie eine Auflösung des Vertrags bei längerer Absenz möglich sein. Generell ist es wichtig, dass die AGB kundenfreundlich und nicht in erster Linie auf den Vorteil des Fitnesscenters ausgelegt sind. Hierfür ist aber eine eigehende Überprüfung vorab nötig.

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Nicht immer lässt sich eine Kreditaufnahme gänzlich umgehen: Ein neues Auto muss gekauft werden oder es geht um die Erfüllung eines lang ersehnten Wunsches. Ein Privatkredit, der durch einen kompetenten Kreditvermittler offeriert wird, kann die Lösung sein. Diese Gründe sprechen für die Aufnahme des Kredits.

1. Finanzielle Engpässe überbrücken

Meist sind es finanzielle Engpässe, die überbrückt werden müssen: Eine Rechnung, mit der nicht gerechnet wurde, hohe Aufwendungen für Reparaturen oder eine zwingend nötige Neuanschaffung übersteigen das vorhandene Budget und sorgen dafür, dass rasch eine Lösung benötigt wird. Der Kredit hilft dann dabei, diesen Engpass zu überwinden, soll jedoch selbst mit guten Konditionen aufwarten.

Andernfalls besteht die Gefahr der Überschuldung: Der Kredit kann nicht zurückgezahlt werden und braucht seinerseits eine anderweitige Finanzierung. Daher ist der Kreditvergleich vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrags zwingend nötig!

2. Finanzierung der eigenen Ausbildung

Die eigene Ausbildung oder die Ausbildung der Kinder kostet viel Geld. Dabei gilt: Die Investition in die eigene Zukunft bringt die besten Zinsen und ist daher immer eine gute Idee. Allerdings gilt auch hier: Der Kredit muss rückzahlbar sein und sollte daher auch nur in der unbedingt nötigen Höhe aufgenommen werden.

Er bringt jedoch den Vorteil, dass sich Auszubildende und Studenten voll und ganz auf das Lernen konzentrieren können und nicht nebenbei arbeiten müssen, um das nötige Geld für die Ausbildung zu bekommen. Dies verlängert die Ausbildung oder das Studium meist unnötig und kostet letzten Endes noch mehr Geld.

3. Umschuldung bestehender Kredite

Kredite werden aufgenommen, die Konditionen fest vereinbart. Doch angesichts sinkender Zinsen kann es sein, dass ein Angebot einer anderen Bank deutlich lukrativer ist. Dann kann ein weiterer Kredit bei dieser anderen Bank aufgenommen werden, der bisher bestehende Kredit wird dann mit dem Geld abgelöst. Häufig fallen dafür Gebühren an, die als Vorfälligkeitsgebühren bezeichnet werden.

Um zu entscheiden, ob diese nicht am Ende eine mögliche Ersparnis übersteigen, ist es wichtig, sich die jeweiligen Kreditkosten zuvor genau auszurechnen.
Sinnvoll kann es auch sein, einen Privatkredit als Forwarddarlehen aufzunehmen. Dieses wird praktisch im Voraus abgeschlossen und läuft ab einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Datum. Es kann einen bestehenden Kredit ablösen und mit niedrigeren Zinsen aufwarten.

Privatkredit über Kreditvermittler erhalten

Wird der Privatkredit direkt über einen Kreditvermittler aufgenommen, schon das das eigene Kreditscoring. Denn: Wenn Kreditanträge gestellt werden, durchlaufen diese automatisch den Weg durch die ZEK. Das wiederum heisst aber, dass dort auch Ablehnungen derartiger Anträge zu finden sind.

Mehrere solcher Ablehnungen verschlechtern das Kreditscoring im schlimmsten Fall derart, dass an einen bewilligten Kredit überhaupt nicht mehr zu denken ist. Es kann also auch später zu Ablehnungen kommen, obwohl die Bonität des Antragstellers eigentlich gegeben wäre. Der Kreditvermittler prüft die Anträge zuerst sehr genau, sodass Einträge bei der ZEK vermieden werden können.

Darüber hinaus ist ein Kredit bei einem Kreditvermittler in der Regel einfacher zu bekommen als bei einer Bank. Es müssen nur wenige Dokumente ausgefüllt und als Nachweise eingereicht werden, oft reicht schon die letzte Lohnabrechnung. Bei einer Bank reichen diese Nachweise viel weiter und sind deutlich umfassender. Privatkredite von Kreditvermittlern lassen sich in der Regel online beantragen und die Angebote sind bequem von zu Hause aus zu vergleichen.

Fazit: Viele gute Gründe für einen Privatkredit

Der Privatkredit ist eine gute Möglichkeit, eine Eintragung bei der ZEK zu vermeiden und kann aus vielen Gründen beantragt werden. Meist handelt es sich um einen finanziellen Engpass, der überbrückt werden muss. Oder es geht um die Ausbildung, die mit den üblichen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht finanzierbar ist.

Der Privatkredit beläuft sich meist auf eine geringere Kreditsumme als ein üblicher Bankkredit und wartet überdies oft mit lukrativen Zinsen auf. Besonders einfach kann er beantragt werden, wenn ein Kreditvermittler hinzugezogen wird.

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