Rechtsschutzversicherung: Grosse Unterschiede bei den Versicherern

Für wen ist eine Lebensversicherung sinnvoll

Grosse Unterschiede bei den Versicherern

Die richtige Rechtsschutzversicherung zu finden, kann zur Mammutaufgabe werden. Die folgenden Tipps bringen künftig Versicherte auf den richtigen Weg und zeigen auf, worauf bei der Auswahl des Versicherers geachtet werden sollte.

Für wen ist eine Lebensversicherung sinnvoll

Tipps zum Finden der passenden Rechtsschutzversicherung

Die Unterschiede zwischen den Anbietern von Rechtsschutzversicherungen sind gross und nicht alle Anbieter sind wirklich empfehlenswert. Unterschiedliche Prämien, Kündigungsfristen und Leistungseinschränkungen liegen zugrunde und sollten bei der Auswahl beachtet werden. Die folgenden Punkte sind bei der Auswahl der passenden Rechtsschutzversicherung wichtig: 

    1. Prämien
      Die Prämien gestalten sich je nach Rechtsschutzversicherung extrem unterschiedlich. Für eine Einzelperson müssen zwischen 150 und 350 Schweizer Franken eingerechnet werden, der Verkehrsrechtsschutz kostet noch einmal zwischen 60 und 150 Franken.
      Meist sind Verkehrs- und Privatrechtsschutz in einem Paket zusammengefasst und kosten bis 500 Franken. Familienversicherungen sind oft teurer, junge Versicherungsnehmer aber können mit niedrigeren Prämien rechnen.

    2. Privatrechtsschutz
      Hierbei sind verschiedene Rechtsgebiete inbegriffen, die eine Privatperson betreffen können. Die Anbieter warten allerdings mit grossen Leistungsunterschieden auf. Ausserdem decken nicht alle jedes Rechtsgebiet wirklich ab. Hier sollte festgelegt werden, was individuell wichtig ist und die Versicherer dahin gehend unter die Lupe genommen werden.

    3. Verkehrsrechtsschutz
      Dieser deckt nur die Rechtsgebiete rund um die Teilnahme am Strassenverkehr ab. Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht mit versichert.

    4. Beratungsrechtsschutz
      Auch hierbei gibt es grosse Unterschiede zwischen den Anbietern. Meist werden Rechtsberatungen nur eingeschränkt in die Leistungen aufgenommen und sind bei einem maximalen Betrag von 500 Franken gedeckelt. Angesichts der hohen Kosten für einen Anwalt ist das ein verschwindend geringer Betrag.

    5. Freie Wahl des Anwalts
      Viele Rechtsschutzversicherungen schreiben vor, dass der Rechtsanwalt nur über sie beauftragt werden kann. Der Versicherte darf aber meist einen Anwalt vorschlagen. Die Versicherung hat das Recht, diesen abzulehnen und kann ihrerseits Vorgaben machen. Eine gänzlich freie Anwaltswahl ist nur selten möglich.

    6. Deckungshöhen
      Die Rechtsschutzversicherungen unterscheiden nicht nur in den Deckungshöhen selbst, sondern auch noch in Leistungsregionen. Schweiz, Europa und die Welt sind drei verschiedene Regionen, in denen die Versicherungsleistungen greifen können. Je nach Region gibt es Unterschiede in den Deckungshöhen der Rechtsschutzversicherung. Teilweise werden bis zu einer Million Franken übernommen, andere Versicherer schränken ihre Deckung aber stark ein. Für einen Versicherungsfall in Europa kann die Deckungshöhe sogar auf 30´000 Franken beschränkt sein.

    7. Mindestvertragslaufzeit
      Häufig soll den Versicherten ein mehrjähriger Vertrag untergejubelt werden. Die Mindestvertragslaufzeit sollte jedoch ein Jahr nicht überschreiten, ansonsten ist es schwer, bei Unzufriedenheit aus dem Vertrag zu kommen. Meist gibt es die erste Kündigungsmöglichkeit erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Selbst diejenigen, die den Vertrag nicht mehr benötigen, kommen nicht eher aus diesem heraus.

    8. Karenzzeiten
      Bei rechtlichen Auseinandersetzungen ist es nicht mehr möglich, noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen und auf die Leistungen der Versicherung zu hoffen. Meist wird eine Karenzfrist gefordert. Die Versicherung übernimmt dann die Rechtskosten erst, wenn die Karenzzeit vorüber ist. Daher gilt: Keine Leistung bei bereits bestehenden Streitigkeiten!

Fazit: Die passende Rechtsschutzversicherung finden

Es kann ein Glücksspiel sein, die passende Rechtsschutzversicherung zu finden. Damit es nicht zwingend zu einem solchen wird, sollte vor dem Abschluss der Versicherung ein umfassender Versicherungsvergleich stattfinden. Vor allem feste Vertragslaufzeiten, Prämienhöhen und Leistungen sollten hier miteinander verglichen werden. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter teils sehr stark und können so zum Vor- oder Nachteil des Versicherten gereichen.

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Was kann man versichern, was nicht

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Die deutschen Nachbarn schreien empört auf: Eine Lebensversicherung ohne Beitragsgarantie, wo gibt’s denn so was? In der Schweiz ist dies schon lange üblich und niemand regt sich hier über die Ankündigung der Allianz auf.

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Deutscher Versicherer schockt – aber nicht die Schweizer

Die Allianz als grösster Lebensversicherer hat die Deutschen geschockt: Es soll keine Garantie mehr auf eingezahlte Beiträge geben! Was bei den nördlichen Nachbarn für einen Aufschrei unter den Menschen sorgte, ist in der Schweiz schon lange so und nicht einmal mehr eine Nachfrage wert. Lebenslange Garantien auf Beiträge und Zinsen gibt es hier ohnehin nicht, so soll es künftig auch bei den Lebensversicherungen in Deutschland sein. 

Nach Ablauf der Sparphase gibt es dann keine Garantie mehr darauf, dass wenigstens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Die Regelung betrifft alle Neukunden der Allianz und ist sowohl für Lebens- als auch für Rentenversicherungen gedacht. Garantiert werden nur noch 60, 80 oder 90 Prozent der bis dahin eingezahlten Beiträge.

In Deutschland spricht man von einem Tabubruch, doch in der Schweiz agieren die Versicherer schon seit Längerem auf diese Art. Der Grund ist ganz einfach der, dass die Tiefzinsphase schon so lange anhält und Versicherer keinen Gewinn mehr mit Zusagen auf Beiträge und hohe Zinssätze machen können. Schon seit 2015 sind Veränderungen auf dem Vorsorgemarkt spürbar, das weiss auch die Schweizer Allianz-Tochter „Allianz Suisse“. Die Produktpalette wurde daher angepasst und die Garantien werden nur noch zwischen 50 und 90 Prozent vergeben. Vorbei die Zeiten, in denen ohne jegliches Risiko bis zu vier oder sogar fünf Prozent Zinsen einkassiert werden konnten.

Auch andere Versicherer gehen diesen Weg

Verschiedene Versicherer in der Schweiz geben an, dass eine Lebensversicherung durchaus eine Herausforderung sei, die unter den herrschenden Bedingungen auf dem Kapitalmarkt nicht mehr zu den bisher versprochenen attraktiven Renditen möglich sei. Bruttoprämien können nicht mehr garantiert werden und das ist keine Neuerung. 

Für den Versicherer ist diese Regelung von Vorteil, kann er doch dank niedrigerer Garantien vor allem bei risikoreichen Anlageklassen einen grösseren Spielraum gewinnen. Er investiert das Geld stärker in Aktien und ähnlich volatilere Geldanlagen, die zwar ein höheres Verlustrisiko, gleichzeitig aber auch bessere Renditechancen mitbringen.

Die Kunden in der Schweiz stört es nicht, sie sind mittlerweile daran gewöhnt. Die klassische Lebensversicherung von einst gibt es hier schon lange nicht mehr, auch wenn es in Deutschland noch bis vor Kurzem kein Thema war, derart zu agieren. Dass es auch dort nicht mehr lange gut gehen konnte, war Experten klar. 

In der Schweiz ist die gemischte Lebensversicherung in der dritten Säule die häufigste Form. Hier wird zum einen für die Altersvorsorge gespart, zum anderen sollen Tod und Invalidität als grösste Risiken abgesichert werden. Damit ist der Schutz der Hinterbliebenen im Fokus, Sparen und Risikoabsicherung sollen kombiniert werden. 

Das wird aber schon seit Jahren kritisch gesehen, denn die Produkte sind nur eingeschränkt flexibel, die zugehörigen Lebensversicherungen nur wenig transparent. Zudem muss der Kunde schon beim Abschluss festlegen, wie er die Leistung künftig in Anspruch nehmen will, was kaum möglich ist, da niemand seine Lebenssituation in einigen Jahren kennt.

Fazit: Lebensversicherungen bleiben ohne Garantie

Auch wenn die deutschen Nachbarn empört aufstampfen und sich bei der Allianz beschweren: Eine Lebensversicherung, wie es sie früher einmal gab, wird es dank des anhaltenden Zinstiefs nicht mehr geben. Die Versicherer gehen kein grosses Risiko mehr ein und sichern höchstens 60 bis 90 Prozent der Beiträge ab. 

Für den Versicherten heisst das aber, dass er im schlimmsten Fall Verluste einfährt und nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurückbekommt. In der Schweiz ist dies aber keine Überraschung, hier agieren die Versicherer längst auf diese Weise.

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Überbrückungskredit beantragen: Das kostet Nerven!

Überbrückungskredit beantragen: Das kostet Nerven!

Bisher bewohnte eine Familie ein kleines Haus, doch bedingt durch den Familienzuwachs sollte etwas Grösseres her. Das neue Haus muss finanziert werden, das Geld steckt aber noch im alten Haus. Der Überbrückungskredit hilft!

Warum ist ein Überbrückungskredit nötig?

Das genannte Beispiel noch einmal ausführlicher: Eine Familie wohnt in einem Dorf in ihrem eigenen Haus. Das wird zu klein, ein neues Haus ist aber rasch gefunden. Und das auch noch im gleichen Ort! Nun muss alles sehr schnell gehen, damit das neue Objekt gesichert werden kann. Das Problem ist, dass ein hoher Betrag als Eigenkapital verlangt wird. Dieser wiederum ist nicht aufzubringen, da er in der bisher bewohnten Immobilie steckt. Bis diese verkauft ist, kann es Wochen oder Monate dauern.

Was hilft, ist ein Überbrückungskredit. Der Lombardkredit kann zum Beispiel aufgenommen werden, wenn Barmittel, Sicherheiten oder Wertschriften vorhanden sind und eingesetzt werden können. Die Konditionen sind bei einem Lombardkredit in der Regel verhandelbar. Manche Banken lasen sogar mit sich reden und stocken eine bestehende Hypothek auf. Auch dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit. Dies ist meist nur möglich, wenn die bestehende Immobilie bereits zu grossen Teilen abbezahlt wurde und wenn sie vielleicht inzwischen noch an Wert gewonnen hat.

Die Liegenschaft dient als Sicherheit

Es ist im Grundsatz möglich, dass eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit für ein weiteres Objekt gesetzt wird. Die Bank wird aber immer einen Schuldbrief für die erste Liegenschaft verlangen. Dieser Schuldbrief muss beim Grundbuchamt bestellt werden. Wichtig: Soll die bestehende Hypothek aufgestockt werden, muss die finanzielle Situation des Antragstellers erneut unter die Lupe genommen werden. Nur weil seine Bonität einmal als gut eingestuft wurde, muss das nicht zwingend bei der Aufstockung der Hypothek gelten.

Um zum Ziel zu kommen, ist eine geschickte Verhandlung mit der Bank nötig, wobei nicht alle Banken für einen Überbrückungskredit infrage kommen. Manche stehen dem Wunsch nach einer Aufstockung eher skeptisch gegenüber und lassen eine Überbelehnung nicht zu. Es ist daher immer wichtig, die Unterlagen, die für einen Kredit benötigt werden, gut vorzubereiten, damit das Gespräch mit der Bank den gewünschten Verlauf nehmen kann. Teilweise muss sich der Kreditnehmer dann auch dazu verpflichten, das erste Objekt innerhalb einer festen Frist zu verkaufen.

Dass die eine Liegenschaft für einen Überbrückungskredit als Sicherheit genommen wird, ist laut Aussage der Banken gar nicht so selten. Der Grund: Wenn erst eine Immobilie verkauft werden muss, damit die nächste angezahlt werden kann, entsteht eine zeitliche Lücke, die nicht ohne Weiteres zu füllen ist.
Ähnlich kompliziert wird es auch, wenn ältere Leute (60 +) ein neues Haus suchen, das den Anforderungen des altersgerechten Wohnens entspricht. In diesem Fall benötigen sie ebenfalls einen Überbrückungskredit. Dabei schätzen Experten aber, das rund 40 bis 50 Prozent der Immobilienkäufe nicht klappen, weil der Überbrückungskredit nicht genehmigt wurde oder weil es dabei Probleme gibt.

Tipps zum Überbrückungskredit

Die Zeit zwischen der Entscheidung für eine neue Immobilie und der nötigen Klärung der Finanzen ist nervenaufreibend. Die folgenden Tipps helfen dabei, die Nerven zu schonen:

    • Gute Vorbereitung
      Je besser vorbereitet jemand in die Verhandlungen mit der Bank geht, desto leichter wird das Gespräch zu einem Überbrückungskredit.

    • Fristen einhalten
      Nötige Fristen müssen eingehalten werden, doch Kreditnehmer sollten es vermeiden, sich bei einem Überbrückungskredit auf lange Fristen einzulassen. Für die Bank ist der Überbrückungskredit eine normale Hypothek und sollte auch als solche behandelt werden.

    • Faire Zinsen
      Der Überbrückungskredit wird individuell gestaltet, dennoch darf er nicht zu horrenden Zinsen vergeben werden. Unbedingt mit anderen Kreditangeboten vergleichen!

Fazit: Der Überbrückungskredit lässt Wohnträume wahr werden

Das gilt aber nur, wenn er auch zu den besten Konditionen abgeschlossen werden kann. Ansonsten ist einzig und allein die Bank der Gewinner, die sich an hohen Zinsen und der Sicherheit der alten Immobilie erfreut. Wichtig ist, die eigene Situation gut zu reflektieren und nach Möglichkeiten zu suchen, den Überbrückungskredit möglichst gering zu halten. Auch die Aufstockung der aktuellen Hypothek ist möglich, um den Überbrückungskredit zum Kauf der neuen Immobilie zu verwenden. Ausserdem sollte sich niemand auf ungünstige Konditionen bei einer Bank einlassen, für einen Überbrückungskredit ist niemand an seine bisherige Bank gebunden.

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Viele Schweizer sind in der Hausratversicherung nicht genügend abgesichert

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Viele Schweizer sind in der Hausratversicherung nicht genügend abgesichert

Viele Schweizer meinen, sie wären in der Hausratversicherung genügend abgesichert. Doch tatsächlich sind sie unterversichert und damit im Versicherungsfall einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt.

Rechtsschutz Geltungsbeginn

Keine Anpassung der Hausratversicherung in den letzten Jahren

Was ihren Hausrat angeht, scheinen die Schweizer ein sehr risikofreudiges Völkchen zu sein. Immerhin haben rund zwei Drittel der Schweizer in den letzten fünf Jahren keine Anpassung ihrer Hausratversicherung vorgenommen. Da erfahrungsgemäss innerhalb einer so grossen Zeitspanne viele Gegenstände neu angeschafft werden und damit ein deutlich höherer Wert im Haushalt befindlich ist, bedeutet die fehlende Anpassung in der Versicherung ein hohes Risiko. 

Die Betroffenen sind unterversichert, was schwere finanzielle Folgen haben kann. Im Schadensfall bekommen sie nämlich nicht alles ersetzt und müssen deutliche Abstriche zum tatsächlichen Wert ihres Hausrats hinnehmen.

Umfragen verschiedener Vergleichsportale haben ergeben, dass rund zwei Drittel der Schweizer Versicherten eine zu geringe Versicherung aufweisen. Die Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die vereinbarte Summe aus der Versicherung niedriger ist als der tatsächliche Wert der jeweiligen Gegenstände. Kommt es nun im gesamten Haushalt zu einem Schaden (zum Beispiel durch Feuer oder Wasserrohrbruch), wird nur ein Teil der nötigen Summe ersetzt. Das wiederum bedeutet, dass die Differenz zum tatsächlichen Wert selbst zu tragen ist.

Zufriedenheit mit der Hausratversicherung ist gestiegen

Den Umfragen zufolge sind die Schweizer mit ihrer Hausratversicherung durchaus zufrieden. Sie vergeben die Note 5,2, wobei die Deutschschweizer sogar noch zufriedener sind und höhere Noten vergeben. Gleichzeitig sind es aber auch die Deutschschweizer, die ihre Hausratversicherung am seltensten anpassen, von ihnen haben fast 70 Prozent im vergangenen Jahr verpasst, die Hausratversicherung auf die tatsächlich im Haushalt zu findenden Werte anzupassen. 

Gleichzeitig fällt auf, dass die Schweizer nicht wechselwütig sind. Sie wollen nicht in einem Jahr bei einer Versicherung und im nächsten Jahr bei der Konkurrenz versichert sein. Vielmehr legt man Wert auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit und langjährige Partnerschaft. Dies zumindest, solange der Preis stimmt, denn Erhöhungen der Prämien in der Hausratversicherung werden nicht nur kritisch gesehen, sondern mit Kündigungen abgestraft.

Die Schweizer sind sogar so zufrieden mit ihrer Hausratversicherung, dass sie angeben, dass sie sie weiterempfehlen würden. Die fehlende Anpassung der Versicherungshöhe in der Hausratsversicherung ist vor allem dem Fakt geschuldet, dass die meisten Menschen schlichtweg vergessen, dass so eine Versicherung auch ein Mindestmass an Aufmerksamkeit benötigt. Und wenn es nur der Versicherungsvergleich ist, der Auskunft darüber gibt, ob nicht andere Anbieter günstigere Versicherungen offerieren, bei denen der Versicherungsschutz dennoch in der gewünschten Höhe gegeben ist.

Fazit: Unterversicherung kann teuer werden – Anpassungen nötig!

Es ist leider immer noch so, dass ein Grossteil der Schweizer in der Hausratversicherung unterversichert ist. Denn trotz der Empfehlungen, eine jährliche Überprüfung der Werte eines Haushaltes vorzunehmen und die Hausratversicherung entsprechend anzupassen, besteht bei vielen Bürgern die einmal abgeschlossene Versicherung in dieser Form weiter. Es werden zwar neue Einrichtungs- und Wertgegenstände angeschafft, diese jedoch nicht versichert. 

Eine zu niedrige Versicherungssumme sagt jedoch, dass im Schadensfall ein hoher finanzieller Schaden droht. Überflutet ein defektes Wasserrohr die Wohnung, kann die Hausratversicherung nur den Schaden ersetzen, der auch versichert ist. Wenn inzwischen aber seit Vertragsschluss ein teures Klavier, mehrere Gemälde und andere Dinge, die den Wert der Einrichtung deutlich erhöhen, angeschafft wurde, kann eine Unterversicherung bestehen. Die Folge: Der Versicherte bleibt auf einem Teil des Schadens sitzen.

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Neue Möglichkeiten für digitale Anpassung der Tierversicherung

Neue Möglichkeiten für digitale Anpassung der Tierversicherung

Die Digitalisierung hält auch bei den Tierversicherungen Einzug und hat beispielsweise bei den ersten Anbietern dafür gesorgt, dass eine neue, einfache Produktauswahl möglich wird. Damit ist es für Tierhalter leichter, das passende Produkt zu finden.

Neue Produkte und bessere Auswahl möglich

Die Welt des Internets macht auch das Leben für Hunde- und Katzenbesitzer leichter. Diese können sich nunmehr über die Produkte wie Krankenversicherungen für ihre vierbeinigen Lieblinge informieren, sondern auch über massgeschneiderte Lösungen. Was für den einen gut ist, muss für den anderen längst noch nicht passen! Daher gibt es nun deutlich effizientere Angebote in der Internetwelt der Tierversicherungen. 

Dabei war die Frage, was der gemeinsame Nenner zwischen allen Hunde- und Katzenversicherungen ist, der ausschlaggebende Punkt, um zu einem effizienteren System zu gelangen. Die Kunden brauchen jetzt nur noch wenige Informationen anzugeben und werden direkt zu den für sie am besten geeigneten Produkten geführt. Damit werden Beratungsstunden überflüssig, auch das stundenlange Nachlesen zu Vor- und Nachteilen einzelner Versicherungsbausteine hat ein Ende.

Nach der Eingabe der geforderten Informationen kann das moderne Versicherungstool massgeschneiderte Produkte anbieten. Das bedeutet, dass die ausgewählte Versicherung bzw. das entsprechende Produkt exakt auf die Bedürfnisse des zu versichernden Tieres und seines Halters zugeschnitten ist. Durch die Neuerungen wird die Auswahl der passenden Versicherung für den Tierhalter leichter, Unter- und Überversicherungen werden vermieten.

Digitale Werkzeuge führen zur passenden Versicherung

Die Spezialisten der Tierversicherungen, die die neuen Tools entwickeln, haben die ihnen zur Verfügung stehenden digitalen Werkzeuge genutzt. Damit haben sie die spezifischen Probleme, die ein Haustier hat, zugrunde gelegt und daraus ihre Lösungen kreiert. Ein Beispiel: Eine Katze, die den ganzen Tag draussen unterwegs ist, ist anderen Risiken – Unfall und Krankheit – ausgesetzt als eine Katze, die als reine Wohnungskatze gehalten wird. Besitzer von Katzen können nun bei der Auswahl des infrage kommenden Produkts entscheiden, welche Variante sie wählen. 

Von der Auswahl des spezifischen Risikos ausgehend werden weitere Fragen gestellt und es kann die entsprechende Auswahl getroffen werden. Entsprechend dieser Auswahl ist es den Versicherern möglich, neue Dienstleistungen zu offerieren und spezifische Preise anzuzeigen.

Was so einfach und einleuchtend klingt, ist es in der Praxis gar nicht. Hier sind umfassende und komplexe Algorithmen entworfen worden, die nach dem Prinzip „wenn x, dann y“ funktionieren. Die dafür nötigen Daten wurden in den letzten Jahrzehnten gesammelt und nun akribisch ausgewertet.
Nicht nur, dass den Kunden bessere und massgeschneiderte Lösungen für ihre vierbeinigen Freunde angeboten werden sollen, geht es den Versicherern auch darum, auf dem Stand der Zeit zu bleiben. Die Erwartungen der Kunden an einen umfassenden Service steigen ebenso wie deren Forderungen nach einer zeitgemässen Versicherung ihres haarigen Familienmitglieds.

Fazit: Neue Versicherungslösungen dank moderner Technologie

Moderne Technologien lassen auch die Versicherungsbranche effektiver und effizienter werden. Der Grund: Neue Tools bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zu bestimmen. Dabei werden die spezifischen Risiken, die einzelne Haustiere haben, zugrunde gelegt. Es wird demnach berücksichtigt, ob das betreffende Tier ein eher risikoreiches Leben hat oder ob es eher unwahrscheinlich ist, dass es mit Unfall- oder Krankheitsauslösern in Kontakt kommt. 

Entsprechend dieser Einschätzung können die Kunden und Tierhalter ihre Auswahl treffen und bekommen massgeschneiderte Produkte angezeigt, die genau die nötigen Risiken absichern. Damit wird zum einen verhindert, dass Risiken versichert werden, die für das einzelne Tier gar nicht infrage kommen. Zum anderen wird der Versicherungsschutz auch in der Höhe auf die speziellen Bedürfnisse eines jeden Tieres angepasst.

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Verlängerung der Fitnessabos wegen Lockdown

Verlängerung der Fitnessabos wegen Lockdown

Viele Fitnessstudios haben ebenfalls mit dem Corona-Lockdown zu kämpfen und können keine Trainings anbieten. Sie haben die Abos, die bereits laufen, um die Zeit des Lockdowns verlängert. Doch es gibt auch schwarze Schafe.

Gutschreibung des Fitnessabos erst bei Verlängerung?

Die Denkweise der Fitnessstudios, die nicht gerade im Sinne ihrer Mitglieder handeln, ist einfach. Sie schreiben die Zeit des Lockdowns zwar gut, jedoch nicht direkt für das laufende Abonnement. Vielmehr erfolgt die Gutschreibung erst mit dem Einlösen eines neuen Fitnessabos. Das ist ein erheblicher Nachteil für den Kunden, denn er konnte während des Lockdowns nicht trainieren. 

Das Geld für das Abo war aber bereits gezahlt, was bedeutet, dass eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden musste. Die logische Schlussfolgerung, die auch gute und seriöse Fitnessstudios gezogen haben: Sie verlängern die Laufzeit des Abos um die Zeit des Lockdowns. Die schwarzen Schafe aber sind nicht in dieser Art vorgegangen und haben vielmehr das laufende Abo auslaufen lassen. Wer nicht verlängern wollte, ging somit leer aus.

Die Argumentation der Fitnessstudios, die sich als wenig kundenfreundlich präsentierten, war, dass sie auch unter den Folgen des Lockdowns zu leiden hätten. Durch die Gutschrift auf ein verlängertes Abo wollten sie die wirtschaftlichen Folgen ein wenig abmildern bzw. auf einen längeren Zeitraum verteilen. Doch das ist nicht rechtens, denn hier greift das Obligationenrecht. 

Dieses Recht besagt, dass ein Ausfall zu erstatten ist, wenn eine Leistung nicht zu erbringen war. Verschiedene Rechtsexperten äusserten sich in der Vergangenheit diesbezüglich und erklärten, dass dies nur anders sei, wenn die AGB des Fitnessstudios eine entsprechend anderslautende Regelung vorsehen. Dann hiesse es, dass der volle Betrag geschuldet würde, auch wenn die Leistung nicht vollständig erbracht werden konnte. War diese Formulierung in den AGB der Studios nicht zu finden, so ist auch die oben beschriebene Vorgehensweise der Gutschrift auf ein verlängertes Abo nicht zulässig.

Nur wenige schwarze Schafe

Nach Umfragen in Schweizer Fitnessstudios ergab sich, dass nur wenige zuungunsten ihrer Kunden agieren würden. Die meisten würden das laufende Fitnessabo um die Zeit des Lockdowns verlängern und sähen hier keine Einschränkungen vor. Zumal auch eine andere Idee eines Studios gegen das Obligationenrecht verstösst. Hierbei wurden nur vier Wochen des insgesamt acht Wochen dauernden Lockdowns angerechnet und damit immer noch die Hälfte der nicht erbrachten Leistungen berechnet.

Wieder andere Studios hatten eine ganz andere Idee. Sie fragten ihre Kunden, ob diese bereit seien, auf die Verlängerung des Abos zu verzichten und damit das Studio zu unterstützen. Viele Kunden zeigten sich solidarisch und erklärten sich bereit, von Forderungen bezüglich einer Verlängerung abzusehen. 

Einige Sportler, die zu den definierten Risikogruppen gehören, wollen auch nach dem Lockdown nicht wieder trainieren gehen, weil sie im Fitnessstudio Angst vor einer Ansteckung haben. Die Studios bieten an, dass deren Pause länger andauern darf und dass das Fitnessabo sogar um die entsprechende Zeit verlängert werden. Allerdings nicht auf blosse Zusage, sondern die betreffenden Kunden müssten ein Attest vom Arzt beibringen, aus dem die Zuordnung zu einer Risikogruppe hervorgehe. Teilweise ist es sogar möglich, dass die Pause länger andauert, wenn nicht der Sportler selbst einer Risikogruppe angehört, sondern wenn er mit einer Risiko-Person zusammenlebt. 

Fazit: Die meisten Fitnessstudios zeigen sich kulant

Der Lockdown hat Sportlern eine Pause aufgezwungen, diese konnten nicht mehr im Fitnessstudio trainieren. Die dadurch nötige Pause wurde seitens der Fitnessstudios kulant auf das laufende Abo angerechnet, sodass dieses zeitlich länger lief. Wenige schwarze Schafe unter den Anbietern wollten die Verlängerung nur offerieren, wenn das Fitnessabo verlängert wird. 

Diese Vorgehensweise entspricht aber nicht dem aktuellen Recht und widerspricht dem Obligationenrecht. Einzige Ausnahme: Wenn in den AGB des Fitnessstudios eine entsprechende Regelung zu finden ist, kann auf die Verlängerung aufgrund des Lockdowns verzichtet werden.

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So bezahlst du für dein Fitness-Abo nichts!

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P2P-Kredite, Unternehmenskredite, Crowdlending: Einfache Darlehen für Privat?

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Verschiedene Anbieter in der Schweiz vergeben Kredite an Unternehmen und Privatleute. Für wen sich der Einzelne bei der Kreditaufnahme entscheidet, ist individuell verschieden und von mehreren Faktoren abhängig.

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Privatkredite als einfache Lösung

Wer in der Schweiz einen Kredit braucht, geht mit seinem Wunsch zu einer Bank und stellt dort den entsprechenden Antrag. Auch digital bzw. über einen Onlineanbieter können Privatkredite beantragt werden, wobei hier hinter dem Kredit ein klassischer Kreditgeber steht oder auch eine Crowdlending-Plattform, die nicht abhängig von einer bestimmten Bank ist. 

Einen Verwendungszweck muss hier kein Kreditnehmer angeben, es ist daher egal, ob der Kredit für den Kauf eines Autos, einer neuen Küche oder für den geplanten Urlaub genutzt wird.

Ob der beantragte Kredit überhaupt gewährt wird, hängt davon ab, wie die Bonität des Antragstellers eingestuft wird. Wie gross ist die Chance, dass dieser das geliehene Geld auch wirklich in der vorgegebenen Zeit zurückzahlt? Die Banken nutzen dafür eine Art Kriterienkatalog und holen die Informationen einer Auskunftei ein. 

Die Zentralstelle für Kreditinformation weiss um die Bonität der Menschen bestens Bescheid! Nach dieser Einschätzung kann der Privatkredit in Höhe und Laufzeit sowie in den Konditionen festgelegt werden. Insofern beeinflusst die Bonität nicht nur, ob der Antragsteller überhaupt einen Kredit bekommt, sondern auch, wie gut seine Konditionen und hier speziell die Zinssätze sind.

Crowdlending als Alternative

In der Schweiz gibt es mittlerweile mehrere verschiedene Plattformen, auf denen ein Kredit per Crowdlending möglich ist. Diese Kreditform wird auch als P2P-Kredit bezeichnet und beschreibt die internetbasierte Vergabe von Darlehen.

Vereinfacht gesagt: Es gibt eine grössere Gruppe von Privatpersonen, die einen Betrag X investieren. Dieser wird zusammengenommen und einer Person als Kredit vergeben. Auch an Unternehmen gehen derartige Darlehen, wobei die Summen auch sehr niedrig sein können. Die Crowdlending-Plattformen sind die Vermittlerstellen, auf denen die beiden beteiligten Partner zusammenkommen. Kreditsuchende stellen ihre Projekte vor und geben den Kreditgebenden damit die Gelegenheit, das Projekt als lukrativ einzuschätzen oder als potenzielles Verlustgeschäft.

Entscheidet sich der Kreditgebende dafür, sein Geld in ein Projekt zu investieren, bekommt er dafür bei der Rückzahlung Zinsen. Wichtig: Auch hier werden Sicherheiten gefordert und die Darlehen müssen selbstverständlich vollständig sowie nebst Zinsen zurückgezahlt werden. Die Vorteile des Crowdlendings liegen auf der Hand:

    • einfache Online-Beantragung möglich
    • auch bei schlechter Bonität möglich
    • schnelle Entscheidung über den Kreditantrag
    • verschiedene Kreditsummen möglich

Allerdings weist das Crowdlending auch Nachteile auf wie teils absurd hohe Zinsforderungen, eine hohe Ablehnungsrate bei scheinbar nicht lukrativen Projekten und oft eine Intransparenz der Gebühren.
Dennoch: Für viele Personen in der Schweiz haben sich P2P-Kredite in den letzten Jahren zu einer guten Möglichkeit entwickelt, Geld für bestimmte Projekte zu sammeln. 

Selbst wenn Banken diese Projekte als wenig aussichtsreich einstufen und keinen Kredit vergeben wollen, so finden sich beim Crowdlending vielleicht doch Kreditgeber, die an einer Weiterentwicklung der betreffenden Idee interessiert sind. Nicht umsonst konnte der Crowdlending-Sektor von 2018 bis 2019 ein sehr hohes Wachstum verzeichnen!

Fazit: Verschiedene Kreditformen für unterschiedliche Zielgruppen

Neben dem klassischen Privatkredit von der Bank, der auch online beantragt werden kann, gibt es in der Schweiz mittlerweile auch das Crowdlending als interessante Alternative. Den Kreditsuchenden ist hier die Möglichkeit freigestellt, sich und ihr Projekt vorzustellen und nach Investoren zu suchen. Diese entscheiden über die Höhe ihrer Beteiligung an einem Projekt und werden dementsprechend mit einer Rendite bedacht. 

Sollte sich herausstellen, dass der Kreditnehmer nicht zahlungsfähig ist, können die vorher geforderten Sicherheiten gepfändet werden. Das Crowdlending gilt teilweise als risikoreicher, dafür sind hier aber auch Kredite zu bekommen, die bei einer Bank nicht möglich wären. Letztere sieht zuerst die Bonität des Antragstellers und achtet erst dann auf die mögliche Lukrativität des betreffenden Projekts, beim Crowdlending ist es oft umgedreht.

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Neues Schweizer Datenschutzgesetz bringt Änderungen für KMU

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Das Schweizer Datenschutzgesetz wurde modernisiert und beinhaltet wichtige Änderungen für KMU. Die Umsetzung der neuen Regelungen ist aber erst für Ende 2021 geplant. Dennoch sollten sich die betroffenen Unternehmen bereits jetzt über nötige Anpassungen informieren.

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Das Ende der Debatten

Das Parlament debattierte nun mehr als drei Jahren darüber, wie das neue Schweizer Datenschutzgesetz wohl aussehen könnte. Der ursprüngliche Erlass zum Datenschutz galt bereits seit 1992 und konnte mit den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen im Land nicht mehr Schritt halten. Er wurde an die neuen Verhältnisse angepasst, wobei eine Anlehnung an die Regelungen in ganz Europa erkennbar ist. Vor allem die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union bildete die Grundlage für die Debatten bzw. für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Die DSGVO ist bereits seit 2018 in Kraft.

Die Modernisierung der Datenschutzverordnung in der Schweiz war notwendig geworden, weil der Informationsaustausch mit internationalen Partnern auch weiterhin uneingeschränkt möglich sein und kein Schweizer Unternehmen dadurch Nachteile erfahren soll. Die EU hatte mit der DSGVO eine Norm geschaffen, die nun auch für die Schweizer Unternehmen bindend ist. 

Hintergrund der notwendigen Überarbeitung der Verordnung war auch, dass nicht immer ganz klar sein kann, ob ein Unternehmen aus der Schweiz in den Anwendungsbereich der Europäischen Union gerechnet werden muss. Nun hatten sich zwei Standards entwickelt: Auf der einen Seite die DSGVO und auf der anderen Seite die Schweizer Datenschutzverordnung. Rechtsunsicherheiten und ein verwalterischer Mehraufwand waren die Folge. Gleichzeitig wurde aber eine Gleichwertigkeit des Datenschutzes gefordert, sodass sich Schweiz und EU auf dieser Ebene annähern.

Probleme und Neuerungen bei der Datenschutzverordnung

Die vollständige Revision des Datenschutzgesetzes erwies sich als durchaus problematisch und es war allen Beteiligten wichtig, dass in erster Linie intelligente und nicht nur andere Lösungen gefunden wurden. Die Besonderheiten der Schweizer Wirtschaft und der Unternehmen hier musste berücksichtigt werden. Dies sollte verhindern, dass die Wirtschaft künftig mehr als nötig belastet würde und gleichzeitig sicherstellen, dass das Schweizer System dem der EU ebenbürtig wird.

Neu ist zum Beispiel, dass sich der Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes nun auf die Daten von Menschen, also von natürlichen Personen bezieht. Vorher ging es nur um juristische Personen. Ausserdem beinhaltet die neue Verordnung eine Auflistung der besonders schützenswerten Daten sowie mögliche Rechtsfolgen bei Speicherung und Verarbeitung dieser Daten. Die Regelungen betreffen hier zum Beispiel: 

    • Einwilligung in die Datenspeicherung
    • Datenschutz-Folgenabschätzung
    • Weitergabe der Daten an Dritte
    • Bonitätsprüfungen

Daten, die eine Person eindeutig identifizieren, gelten nun als besonders schützenswert. Ausserdem gibt es eine neue Regelung zum Profiling, was immer dann vorliegt, wenn die Daten einer Person automatisiert bearbeitet werden und anhand der Daten eine Beurteilung des Betreffenden und seiner Persönlichkeit vorgenommen wird bzw. werden kann. Beim Profiling mit hohem Risiko muss eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Betreffenden vorliegen. Ein hohes Risiko ist zum Beispiel vorhanden, wenn es um die Überprüfung der Kreditwürdigkeit einer Person geht.

Die neue Datenschutzverordnung verlangt von KMU, dass ein Verzeichnis zu den Datenbearbeitungen geführt wird. Ausnahmen gelten für die Firmen, die bis zu 250 Personen beschäftigen und die bei der Verarbeitung der Daten nur ein geringes Risiko aufweisen, die Persönlichkeit von Personen zu verletzen.
„Privacy by Design“ und „Privacy by Default” werden per Gesetz festgeschrieben. 

Das heisst in ersterem Fall, dass die Datenschutzvorschriften schon bei der Datenbearbeitung ab der Planung eingehalten werden müssen. Die zweite Variante meint, dass App- und Website-Voreinstellungen so ausfallen müssen, dass Personendaten nur auf das Mindeste beschränkt bearbeitet werden.

Jeder hat nach der neuen Verordnung ein Recht auf Datenübertragbarkeit und so können Personen die Übertragung der eigenen Daten an andere Unternehmen verlangen. Dieser Service soll kostenlos möglich sein.

Fazit: Das neue Datenschutzgesetz schützt natürliche Personen

Einst waren es juristische Personen, die durch das Datenschutzgesetz in der Schweiz besonders geschützt wurden. Durch die Notwendigkeit der Anpassung eigener Verordnungen an die Vorgaben der Europäischen Union sind es nun die natürlichen Personen, die durch KMU geschützt werden müssen. 

Ein umfassender Schutz der Menschen und ihrer Daten ist vor allem bei der Datenverarbeitung mit hohem Risiko vorgesehen. Ein solches liegt unter anderem bei der Beantragung von Krediten und der zugehörigen Bonitätsprüfung vor. Zugleich haben die Menschen das Recht, eine Weitergabe ihrer Daten an andere Firmen zu verlangen. Die neuen Regelungen werden wahrscheinlich erst gegen Ende 2021 in Kraft treten.

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Reiseversicherungen rechtssicher wechseln

Reiseversicherungen rechtssicher wechseln

Reiseversicherungen werden ähnlich wie andere Versicherungen auch zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Wichtig ist, eventuelle Fristen im Blick zu haben, damit die Kündigung wirklich rechtssicher ist.

Fristen beim Wechsel der Reiseversicherung beachten

Nicht immer ist es ein Wechsel der Reiseversicherung, der angestrebt wird. Es ist auch möglich, die Reiseversicherung zu kündigen und gar keine andere dieser Art wieder abzuschliessen. Die Vorgehensweise ist indes immer gleich. Wichtig: Die Versicherer haben teilweise unterschiedliche Kündigungsfristen, diese müssen unbedingt beachtet werden und sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. 

Häufig sind die Fristen auf drei Monate angelegt, teilweise sind es nur zwei Monate oder sogar vier Wochen. Wer die Frist verpasst, muss eine Verlängerung der Reiseversicherung in Kauf nehmen. Diese ist vertraglich geregelt, der Versicherungsnehmer hat der Verlängerung mit Unterzeichnung des Vertrags zugestimmt. Die Reiseversicherung wird immer um ein Jahr verlängert und ist dann regulär erst zum Ablauf des nächsten Versicherungsjahres kündbar.

Wichtig: Schauen Sie unbedingt in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wenn Sie die Reiserversicherung kündigen wollen! Auch wenn eine einjährige Vertragslaufzeit üblich ist, so verkaufen doch einige Anbieter ihre Versicherungen mit deutlich längeren Laufzeiten und binden ihre Versicherungsnehmer auf zwei oder sogar drei Jahre. Demzufolge ist die Versicherung auch erst mit Ablauf dieser Zeit erstmalig regulär kündbar. Vor dem Abschluss einer solchen Versicherung raten Verbraucherschützer regelmässig ab, denn diese Assekuranzen benachteiligen die Versicherten unnötig.

So geht die Kündigung ganz einfach

Die Reiseversicherung wird wie jede andere Versicherung bestenfalls schriftlich gekündigt. Manche Experten empfehlen sogar, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, sodass ein Nachweis über den Eingang des Schreibens bei der Versicherung vorliegt. Sollte diese die Kündigung nicht vornehmen und die Prämien für das nächste Versicherungsjahr abbuchen, kann dementsprechend juristisch dagegen vorgegangen werden. Einen Nachweis hat der Versicherte hier schliesslich in der Hand!

Vor der Kündigung der Reiseversicherung sollten Sie einen Versicherungsvergleich vornehmen. Welcher andere Anbieter kommt infrage, wie sind dessen Leistungen und wie hoch die Prämien? Diesen Vergleich können Sie ganz einfach hier auf neotralo.ch vornehmen, er muss jedoch nur ausgeführt werden, wenn Sie tatsächlich erneut eine Reiseversicherung abschliessen möchten.

Haben Sie einen Anbieter gefunden, der für Sie infrage kommt, sollten Sie dort die Versicherung beantragen. Dies ist meist völlig unkompliziert online möglich. Haben Sie die Bestätigung der Übernahme Ihrer Versicherung, können Sie das Schreiben mit der Kündigung der vorigen Reiseversicherung an diese verschicken. Angesichts der Dauer von Vergleich und Abschluss einer neuen Versicherung ist es empfehlenswert, mindestens vier Wochen vor dem Kündigungstermin mit den Vorarbeiten zu beginnen. So gehen Sie sicher, dass Sie die gewünschte lückenlose Versicherung auch wirklich bekommen.

Sie erhalten nun von Ihrer alten Reiseversicherung eine Rückmeldung bzw. eine Kündigungsbestätigung. Wichtig ist, dass Sie mit dem Kündigungsschreiben auch gleich Ihren Widerruf zum Einziehen der Prämien von Ihrem Konto abgesandt haben. Der alten Reiseversicherung ist es damit untersagt, die neuen Versicherungsprämien für das kommende Jahr einzuziehen. Sollte dies dennoch geschehen, kann die Bank das unrechtmässig abgebuchte Geld zurückholen.

Fazit: Reiseversicherungen rechtssicher kündigen: Nur mit Einhaltung der Kündigungsfristen!

An die Kündigung der Reisekrankenversicherungen werden ähnliche Anforderungen gestellt wie an Kündigungen anderer Versicherungen. Sie müssen rechtzeitig und damit unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Teilweise sind das drei Monate, teilweise muss nur ein Monat berücksichtigt werden. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag über die Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr und kann folglich auch erst dann wieder gekündigt werden. 

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Kündigungen per E-Mail oder Telefon sind im Allgemeinen nicht zulässig. Die beste Möglichkeit der sicheren Kündigung ist der Versand derselben per Einschreiben. Wird sie per Fax verschickt, sollte die Empfangsbestätigung aufbewahrt werden. Wichtig: Die alte Versicherung erst dann kündigen, wenn bereits eine neue besteht bzw. direkt im Anschluss gültig wird.

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Arztzeugnisse zahlt weiterhin die Krankenkasse

Arztzeugnisse zahlt weiterhin die Krankenkasse

Auch künftig gilt: Die Krankenkasse zahlt das Zeugnis vom Arzt, wenn sich ein Arbeitnehmer krank und nicht arbeitsfähig fühlt. Der Bundesrat hat vor Kurzem entschieden, dass die Kassen auch weiterhin zur Kostenübernahme verpflichtet sind.

Streit um die Kostenübernahme

Immer wieder kommt es zu Forderungen seitens der Krankenkassen, dass die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses vom Versicherten selbst zu tragen sein sollten. Doch der Bundesrat hat diesen Forderungen nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, dass die Versicherten auch künftig darauf vertrauen können, dass die Kosten für derartige Zeugnisse übernommen werden. 

Wie hoch diese Kosten genau sind, lässt sich nicht genau benennen, auch die Krankenkassen wissen keine konkreten Beträge. Der Grund: Wird ein solches Zeugnis ausgestellt, geschieht dies im Rahmen der Konsultation beim Arzt. Dieser weist die Kosten für die Ausstellung des Zeugnisses nicht separat aus, sondern rechnet diese in seinen Gesamtkosten mit ab.

Niemand ist bereit, die Kosten zu tragen. Arbeitnehmer argumentieren, dass es für sie zwingend vorgeschrieben ist, ein solches Zeugnis vorzulegen. Sie selbst hätten davon nichts, würden daher auch keine Kosten tragen wollen. Die Arbeitgeber hingegen haben in Umfragen zugegeben, dass sie ebenso wenig bereit sind, die Kosten für Arztzeugnisse zu tragen. 

Immerhin betreffen diese die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und das Unternehmen ist ohnehin schon durch den Ausfall des Angestellten stärker belastet. Bleiben nur noch die Krankenkassen, die nun vom Bundesrat dazu aufgefordert wurden, die Kosten für diese Zeugnisse auch weiterhin zu tragen.

Arztzeugnis bleibt auch weiterhin Pflicht

Trotz all der Diskussionen um die Kosten für Arztzeugnisse wurde noch einmal bekräftigt, dass diese weiterhin Pflicht bleiben. Das heisst, dass ein Arbeitnehmer auch künftig nicht durch einen blossen Anruf beim Arbeitgeber eine Krankheit melden kann. Er braucht die Bestätigung vom Arzt. Die Krankenversicherung muss daher für die Kosten aufkommen.

Der Bundesrat sah zudem die Gefahr, dass Arbeitnehmer beim Zwang zur Kostenübernahme nicht mehr zum Arzt gingen. Dies wiederum könnte dazu führen, dass es ihnen schlechter ginge oder dass sie andere Arbeitnehmer anstecken könnten. Dies müsse verhindert werden, daher könne es den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden, zusätzliche Kosten zu tragen.

Das Parlament hatte den Bundesrat damit beauftragt, eine Überprüfung der Kosten für Arztzeugnisse vorzunehmen. Doch wie bereits erwähnt wurde, war das nicht möglich herauszufinden. Dies sei nur zu ermitteln, wenn die Ärzte bei der Ausstellung der Zeugnisse sämtliche Einzelposten separat ausweisen würden. Angesichts des damit verbundenen erhöhten verwalterischen Aufwands ist es von den Ärzten nicht zu verlangen, einen derartigen Aufwand zu betreiben.

Fazit: Krankenversicherungen tragen auch weiterhin die Kosten für das Arztzeugnis

Mit der Entscheidung des Bundesrates ist die Streitfrage nun endlich geklärt: Die Kosten für die Ausstellung eines Arztzeugnisses, wie es von Arbeitgebern für sich krankmeldende Arbeitnehmer gefordert wird, müssen auch weiterhin von den obligatorischen Krankenkassen getragen werden. Es ist nicht möglich, die Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, auch eine Zusatzversicherung darf damit nicht belastet oder eine solche extra verlangt werden. 

Die Kosten sind nicht separat aufzuschlüsseln, da sie nicht eigens vom Arzt ausgewiesen werden. Sie sind vielmehr in den allgemeinen Behandlungskosten, die für eine übliche Konsultation abgerechnet werden, inbegriffen.

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