Nicht ohne Risiko: Cyberrisiken werden im Home Office unterschätzt

Nicht ohne Risiko: Cyberrisiken werden im Home Office unterschätzt

Die Umstellung auf die Arbeit im Home Office ist im Corona-gebeutelten Jahr 2020 gut gelungen. Die meisten KMU vermelden diesbezüglich keine Probleme. Was allerdings unterschätzt wurde, sind die Cyberrisiken, von denen die Unternehmen nun stärker denn je bedroht sind.

Etablierung der Arbeit im Home Office

Im Frühjahr 2020 wurde der erste Lockdown ausgerufen, der viele KMU vor unerwartete Probleme stellte. Sie mussten von einen Tag auf den anderen ihren Betrieb gänzlich neu organisieren und so viele Mitarbeiter wie möglich ins Home Office schicken. Was anfangs als problematisch gesehen wurde, erwies sich in der Praxis einfacher als gedacht. Vor allem die kleinen Unternehmen konnten gut reagieren, wie eine Umfrage zeigte. Deren Chefs sind einhellig der Meinung, dass die Umstellung auf das Home Office gut funktionierte und dass rund zwei Drittel der Mitarbeiter ihre Arbeit von zu Hause aus sehr gut erledigen konnten.

Mittlerweile hat sich die Arbeit im Home Office etabliert und sehr viele Firmen haben sich nicht wieder gänzlich davon gelöst. Immerhin bringt diese Arbeitsvariante auch durchaus Vorteile mit sich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist besser gegeben, die Infektionsgefahr sinkt und viele Mitarbeiter zeigen sich motivierter und leistungsfähiger, wenn sie sich ihre Zeit selbst einteilen können. Dennoch ist nicht alles Gold, was glänzt und es gibt durchaus Probleme. Vor allem das Risiko der Cyberangriffe wurde deutlich unterschätzt. Rund ein Viertel der Unternehmen war bisher durch einen Cyberangriff betroffen, davon erlitt etwa ein Drittel einen finanziellen Schaden. Scheinbar hatten die Unternehmen die Risiken, die mit der Verlegung der Arbeitsplätze in die eigenen vier Wände der Arbeitnehmer einhergingen, unterschätzt.

Das Risikobewusstsein fehlt offenbar

Ein Grund für die verstärkten Angriffe, die mitunter auch geglückt waren, könnte im mangelnden Risikobewusstsein vieler Mitarbeiter liegen. Ausserdem habe aktuellen Erkenntnissen zufolge nur rund die Hälfte der Unternehmen einen Notfallplan zur Hand, der zum Einsatz kommt, wenn ein Cyberangriff die Weiterführung des Tagesgeschäfts verhindert. Nur zwei Drittel aller Unternehmen schulen ihre Mitarbeiter regelmässig zu den Risiken, die durch die Digitalisierung entstehen und zu Massnahmen in puncto Cybersicherheit. Ein Sicherheitskonzept liegt in vielen KMU bislang nicht vor. Umfragen zufolge ist sich nur jeder zehnte CEO des hohen Risikos bewusst, dass das gesamte Unternehmen durch einen Cyberangriff ausser Gefecht gesetzt werden kann.

Die übrigen Geschäftsführer empfinden das Risiko als gering oder handeln nach dem Motto, dass ihrem Unternehmen schon nichts passieren werde. Fakt ist, dass viele KMU viel zu blauäugig sind und das Thema Cybersicherheit nicht ernsthaft genug betrachten. Viele Lücken seien hier noch zu schliessen, meinen Experten.

Befragt wurden für die vorliegenden Aussagen insgesamt 503 Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, die Umfrage selbst wurde durch das GFS Zürich durchgeführt. Digitalswitzerland als Dachverband der KMU, das Nationale Zentrum für Cybersicherheit, die Hochschule für Wirtschaft (Fachhochschule Nordschweiz), die Mobiliar und die Schweizer Akademie der Technischen Wissenschaften hatten die Studie beauftragt.

Fazit: Cyberrisiko ist grösser als gedacht

Die Verlagerung zahlreicher Mitarbeiter ins Home Office ist seit dem Frühjahr 2020 sehr gut gelungen. Allerdings zeigt sich, dass das Risiko für Cyberangriffe deutlich unterschätzt worden ist. Rund ein Viertel der Unternehmen, die einen Teil der Mitarbeiter ins Home Office geschickt haben, wurde in den letzten Monaten Opfer eines Cyberangriffs. Hier gilt es, nachzubessern und das Bewusstsein für derartige Risiken bei den Angestellten zu erhöhen. Gleichzeitig sollte die KMU-Versicherung auf dieses Risiko optimiert werden.

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Umweltfreundlich reisen: Die Schweiz hat einen E-Bike-Reiseveranstalter

Umweltfreundlich reisen: Die Schweiz hat einen E-Bike-Reiseveranstalter

E-Bikes haben in den letzten Jahren mehr und mehr zugenommen. Wohin man auch schaut finden sich diese Fahrräder mit elektrischer Unterstützung, die Alt und Jung mobiler sein lassen. Nun gibt es in der Schweiz sogar einen Reiseveranstalter, der sich auf schönsten Radtouren Europas spezialisiert hat – mit dem E-Bike!

Gestiegene Verkaufszahlen bei E-Bikes

Wie einst das normale Fahrrad hat nun auch das E-Bike die Strassen erobert. Dies ist nicht nur bei einem Blick auf selbige erkennbar, sondern auch bei einer Prüfung der Verkaufszahlen: Im Jahr 2019 waren es 133´000 E-Bikes, die in der Schweiz verkauft wurden und die damit rund ein Drittel aller Fahrradverkäufe ausmachten. Noch liegen keine konkreten Zahlen für 2020 vor, doch allem Anschein nach werden die Verkäufe im Vergleich zu 2019 noch einmal um rund 25 Prozent zugenommen haben. Daran mag auch das aktuelle Corona-Jahr seinen Anteil haben, in dem die Fitnessstudios geschlossen blieben und die Menschen verstärkt nach Möglichkeiten zur körperlichen Ertüchtigung in der freien Natur suchten.

Die Vorteile der E-Bikes liegen dabei auf der Hand: Damit lässt sich die halbe Welt bereisen, denn wenn die Muskelkraft allein nicht mehr ausreicht, warum dann nicht auf eine Unterstützung durch den integrierten Elektromotor setzen? Dieser unterstützt das Treten immerhin bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, was Reisende eine ansehnliche Strecke am Tag zurücklegen lässt. Damit können sogar ganze Gruppen mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit unterwegs sein, selbst schwächere Radfahrer halten mühelos mit den anderen mit. Das Radeln wird entspannter und ist vor allem in den hügeligen bis bergigen Landschaften der Schweiz eine Erholung.

Neuer Reiseveranstalter bietet reine E-Bike-Touren an

Warum die Vorteile der E-Bikes nicht für ein kommerzielles Angebot nutzen? So dachten sich wohl die Gründer von e-Biketours.ch, dem ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der nur E-Bike-Touren anbietet. Erste Tests haben bereits den möglichen Erfolg des Angebots prophezeit und mittlerweile können 47 verschiedene Reisen gebucht werden. Sie führen durch die schönsten Landschaften Europas: An Flüssen vorbei, entlang der Küsten und durch die Alpen gehen die Touren, die von dem Reiseveranstalter angeboten werden.

Radreise-Profis bereiten die Touren sorgfältig vor, finden die schönsten Raststellen und Sehenswürdigkeiten kultureller sowie landschaftlicher Art, die unterwegs angefahren werden können. Dabei sind die bekannten Klassiker wie der Alpen-Adria-Radweg, bei dem die Teilnehmer die Julischen Alpen bis zum Mittelmeer befahren. Auch der Donau-Radweg gehört freilich mit dazu und führt die Radfahrer von der Wachau bis nach Wien. Oder wie wäre es mit der Schweizer Herzroute, die von Lausanne nach Luzern geht?

Zahlreiche Reisen können bei dem oben genannten Reiseveranstalter gebucht werden und es steht zu erwarten, dass stetig neue Reiserouten hinzukommen, sollte der bisherige Erfolg der Angebote anhalten. Alle Reisen starten dabei an einem zentralen Einsteigerort, wobei derzeit drei dieser Orte offeriert werden:

    • Horw
    • Bern
    • Spreitenbach

Die an einem dieser Orte gesammelte Reisegruppe wird durch ein Reisecar zur jeweiligen Destination gebracht, die E-Bikes werden im Veloanhänger transportiert. Übrigens kann jeder auch sein eigenes E-Bike nutzen, wenn keines gemietet werden soll! Zusätzlich zum Chauffeur werden zwei Radreisebegleiter die Tour anführen, die Gruppengrösse ist jeweils auf höchstens 15 Teilnehmer begrenzt. Die Tagesetappen sind gut zu schaffen, niemand muss vor dem Radurlaub mit dem Fitnesstraining beginnen, um die nötige Ausdauer zu bekommen! Ausserdem sollen unterwegs Kultur und Gastronomie nicht zu kurz kommen, daher sind genügend Pausen eingeplant, bei denen sich auch untrainierte Teilnehmer ausreichend erholen können.

Das Gesamtpaket, das durch den Urlauber gebucht werden kann, beinhaltet die Abholung und Fahrt zur Zieldestination, die Begleitung auf der Tour sowie Verköstigungen und Eintritte zu Veranstaltungen oder kulturellen Highlights mit fachkundiger Führung.
Die Reisen können direkt online gebucht werden und sind mit zwölf Prozent Rabatt versehen, wenn sie von Reisebüros kommissioniert werden. Derzeit gibt es noch keinen Reisekatalog, doch dieser ist bereits in Arbeit.

Fazit: Europa wird mit dem E-Bike erfahrbar

Wer Europa im wahrsten Sinne des Wortes erfahren möchte, hat nun die besten Chancen dazu: In der Schweiz gibt es den ersten Reiseveranstalter, der sich rein auf Touren mit dem E-Bike spezialisiert hat. Viel Spass beim Radeln!

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Prämiengelder: Nicht alle Krankenkassen sind sparsam

Prämiengelder: Nicht alle Krankenkassen sind sparsam

Bisher galten die Krankenkassen als wenig sparsam, was Prämiengelder angeht. Doch nach neuen Umfragen gehen sie inzwischen effizienter mit den Beiträgen um, wenngleich die Unterschiede zwischen den Versicherern immer noch sehr gross sind.

Höhere Prämien durch grösseren Verwaltungsaufwand?

Wie effizient eine Krankenversicherung arbeitet, wird meist an der Höhe ihrer Kosten für die eigene Verwaltung bemessen. Wie viel Geld braucht die Krankenkasse für ihre Mitarbeiter und deren Gehälter, was kosten die eigenen Immobilien und wie hoch ist der jährliche Betrag für Werbung und Marketing? Genau diese Kosten machen einen grossen Unterschied zwischen verschiedenen Krankenversicherungen aus. Während einige sehr sparsam wirtschaften, treiben andere die eigenen Kosten in die Höhe. Frei nach dem Motto: Was kostet die Welt?

Dennoch zeigen aktuelle Erkenntnisse, dass höhere Verwaltungskosten nicht zwingend für eine geringe Effizienz der jeweiligen Krankenversicherung stehen. Massgeblich ist, wie die Ausgaben eingesetzt werden und welche Prämieneinnahmen den Ausgaben gegenüberstehen. Zudem bedeuten höhere Verwaltungsausgaben nicht zwingend, dass die Prämien ebenfalls hoch sein müssen, denn sie werden ohnehin nur zu einem Teil für die Begleichung der Verwaltungskosten verwendet. Einem sehr kleinen Teil, denn bei den meisten Kassen erreicht der Anteil der Verwaltungskosten nicht einmal 4,5 Prozent, die von den Prämiengeldern bezahlt werden.

Grosse Unterschiede bei den Krankenversicherern

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenversicherungen zeigen sich ein einem Vergleich als durchaus beträchtlich. Dazu zwei Beispiele:

    • Visana
      Bei dieser Krankenkasse zahlen die Versicherten pro Jahr rund 3´700 Franken. Die Verwaltungskosten pro Person liegen bei rund 127 Franken, sofern diese Person in der Grundversicherung geführt wird.

    • Helsana
      Hier liegt die durchschnittliche Prämie bei einer versicherten Person bei rund 4´100 Franken im Jahr. Die Verwaltungskosten für eine Person in der Grundversicherung sind aber deutlich höher und betragen rund 212 Franken.

Die Helsana versucht sich zu rechtfertigen und erklärt, dass etwa 94 Rappen in Form einer Leistung an den Versicherten zurückfliessen und das für jeden Franken, der als Prämie eingezahlt wird. Das bedeutet, dass die wirklichen Verwaltungskosten deutlich geringer sind und nur noch sechs Rappen pro Prämienfranken betragen.

Kosten nicht als Zeichen für Qualität sehen

Experten gehen davon aus, dass die Ausgaben, die eine Krankenkasse für eigene Zwecke tätigt und die somit in den Bereich der Verwaltungskosten fallen, nicht zwingend für eine gute oder minder gute Qualität der Krankenversicherung gesehen werden können. Kassen, die eine sehr gute Servicequalität bieten, sind nicht per se mit höheren Verwaltungskosten vertreten. Gleichzeitig hat nicht jede Kasse, die nur geringe Kosten für die eigene Verwaltung hat, einen schlechten Service zu bieten.

Auffällig ist aber eines und das ist allen Krankenkassen gemein: Die Kosten für die eigene Verwaltung sind in den letzten Jahren um rund 50 Prozent gesunken. Dabei werden die Verwaltungskosten aber nur in Verbindung mit den Prämien gesehen bzw. zu diesen ins Verhältnis gesetzt. Dennoch: Die Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen sind immer noch vorhanden und es bleibt festzustellen, dass die Kassen unterschiedlich effizient arbeiten. Während manche nur minimalste Kosten haben, schöpfen andere aus dem Vollem, was letzten Endes nichts über den gebotenen Service aussagt.

Fazit: Nicht jede Krankenversicherung spart an Verwaltungskosten

Einige Krankenversicherungen sind stetig darum bemüht, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten und legen diese geringeren Kosten auf die Prämiengelder um. Andere wirtschaften alles andere als effizient und lassen die Krankenkassenbeiträge dadurch steigen. Wie der Service der Kasse aussieht, darüber sagt die Höhe der Verwaltungskosten jedoch nichts aus.

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VW-Mogelmotoren: Klagewelle in der Schweiz beendet

VW-Mogelmotoren: Klagewelle in der Schweiz beendet

Das Bundesgericht hat nun einen Schlusspunkt gesetzt und der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit abgesprochen. Damit ist die Klagewelle in der Schweiz nun beendet, es wird keine weiteren Entschädigungen mehr geben.

Bundesgericht urteilt über die Prozessfähigkeit

Die Stiftung für Konsumentenschutz trat bis zum August 2020 für rund 6´000 Autofahrer ein, die durch die VW-Mogelmotoren betrogen worden waren. Die Stiftung wollte Entschädigungen erreichen, die an die durch die Manipulation der Abgaswerte Betroffenen gehen sollten. Doch nun hat das Bundesgericht die Prozessfähigkeit der Stiftung verneint und damit einen Schlusspunkt unter die schon lange währenden Debatten und Forderungen gesetzt. Das Urteil zeigt nun aber deutlich, wie wenig geschützt die Konsumenten in der Schweiz wirklich sind. Ein rechtlicher Schutz scheint selbst bei so offenkundig widerrechtlichen Dingen nicht gegeben zu sein. In dieser Art äusserte sich der Konsumentenschutz in seiner Pressemitteilung nach dem Gerichtsurteil.

Während in anderen Ländern VW für seine Vorgehensweise verurteilt worden war und dort Entschädigungen zahlen musste, soll dies den Schweizern verwehrt bleiben. Dabei musste VW bereits Milliarden für die Schummelei zahlen! Nun geht es der Stiftung für Konsumentenschutz darum, dass das Verfahren der Gruppenklage in der Rechtsordnung der Schweiz fest verankert wird.

Nicht nachvollziehbares Urteil?

Die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz erklärte, dass es nicht nachvollziehbar sei, wieso das Urteil des Bundesgerichts in dieser Form ergangen war. Allerdings sei das Urteil nun klar und wurde wohl wegen formeller Fragen für gescheitert erklärt. Der VW-Abgasskandal muss nun in der Schweiz durch prozessrechtliche Gründe beigelegt werden. Die Gerichte konnte die Pflicht von VW und der AMAG, Entschädigungen zu zahlen, nicht prüfen.

Von der Mogelei sind allein in der Schweiz rund 170´000 Autobesitzer betroffen, davon hatten sich aber lediglich 6´000 der Sammelklage angeschlossen. Dass die Stiftung für Konsumentenschutz, die genau in solchen Fällen eigentlich helfen soll, nun nichts weiter tun oder erreichen konnte, zeigt laut ihrer Geschäftsführerin nur, dass der kollektive Rechtsschutz unbedingt einer neuerlichen Stärkung bedarf.

Die Konsumenten in der Schweiz sind derzeit den Machenschaften der Unternehmen ohne weiteren Schutz ausgeliefert und müssen sich auf eigene finanzielle Mittel stützen, wenn sie sich wehren wollen. Das kann aber nicht jeder, zumal ein jeder Prozess ein gewisses finanzielles Risiko birgt. Wer das nicht eingehen kann oder will, bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Der kollektive Rechtsschutz wurden nun aus der Zivilprozessordnung einfach so herausgestrichen, was für die Stiftung für Konsumentenschutz nur die Notwendigkeit unterstreicht, das Rechtsmittel „Gruppenklage“ endlich weiter zu stärken bzw. überhaupt zu etablieren. In der heutigen Zeit wird die Gruppenklage als nahezu unverzichtbar gesehen und dennoch ist sie nicht in der Rechtsordnung der Schweiz verankert.

Dies soll in Zukunft behoben werden. Auf welchen Wegen die Gruppenklage nun gesetzlich legitim werden soll und was die Stiftung dafür unternehmen möchte, ist noch nicht geklärt. Fakt ist aber, dass VW erst einmal davongekommen ist und mit seinen Mogeleien auch noch den Rückhalt der Rechtsordnung in der Schweiz geniessen konnte.

Fazit: Keine Klagewelle wegen VW mehr

VW ist in der Schweiz mit seiner Abgasschummelei scheinbar gut weggekommen, denn hier ist das Rechtsmittel der Gruppenklage nicht verankert. Das bedeutet, dass eine solche Klage keine Berechtigung hat, was sich an der Abweisung der eingereichten Sammelklage im Namen von 6´000 Geschädigten gezeigt hat. Das Bundesgericht sprach der Stiftung für Konsumentenschutz ihre Prozessfähigkeit ab. Diese will nun darum kämpfen, dass die Gruppenklage fest in der Rechtsordnung der Schweiz verankert wird.

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Swiss Life und 3a-Kunden: Business first!

Swiss Life und 3a-Kunden: Business first!

Die Schweizer Versicherer haben zwar das Wohl der Versicherten im Kopf. Doch bei einigen geht die Kundenfreundlichkeit nur so weit, wie es dem eigenen Wohle dient. Ein Beispiel dafür ist Swiss Life.

Gemeinsam für die Schweiz und das eigene Business

Geworben wird mit Slogans wie „Gemeinsam für die Schweiz“, doch wenn es um das Business geht, ist sich scheinbar jeder selbst der Nächste. Das gilt auch für die Versicherungen, die nun 3a-Versicherten gezeigt haben, dass sie auch anders können. So bot die Swiss Life ein Produkt an, das den Namen „FlexSave Duo“ trägt und das jeden Monat Beteiligungsgewinne abwerfen sollte. Renditen zwischen fünf und zehn Prozent wurden versprochen, ausserdem sollte der Fall der Indizes in den negativen Bereich nicht möglich sein.

Kunden sollten dann lediglich eine Nullrunde fahren. Das Angebot kam grossartig an, viele Kunden sprangen auf und berichteten sogar schon über die tollen Renditen, die in den letzten Jahren verzeichnet werden konnten. Da lief es an den Aktienmärkten auch richtig gut, und dass die Gewinne aus 3a-Produkten steuerfrei zu verbuchen sind, kam noch einmal so gut an.

Es war einmal ein Sparer …

Ein Versicherter war sehr zufrieden mit seinem Sparprodukt und wollte nun seiner Frau ebenfalls solche Renditen ermöglichen. Er schloss den Duo-Deal ab. Doch jetzt ist alles anders und die Swiss Life musste ihre Konditionen anpassen. Sie teilte dies den Versicherten mit, die natürlich wie vor den Kopf geschlagen waren. Die neuen Konditionen sehen vor, dass der Kassensturz mit anschliessender Gewinnausschüttung nicht mehr monatlich gemacht wird, sondern einmal im Jahr.

Eine Beachtung der Performance in positive oder negative Richtung wird damit ebenfalls nur einmal jährlich vorgenommen. Die Rede war hier vom Ersetzen der bisher monatlich maximal anrechenbaren Indexperformance durch eine jährliche Performance. Damit werden aber mögliche Gewinne im Jahr reduziert. Die Sparer sind darüber freilich nicht erfreut, auch wenn ihnen im Gegenzug stabilere Gewinne versprochen werden.

Ein weiteres Problem der Anpassung: Die monatliche Renditebegrenzung für Monate, in denen sich die Indizes stark negativ entwickeln, fällt weg, doch Swiss Life geht wohl davon aus, dass diese Minus-Renditen bis zum Ende des jeweiligen Beteiligungsjahres wieder ausgeglichen werden können.

Ein schlechter Deal für die Versicherten

Bisher wurde die jährliche Rendite an den monatlichen Renditen bemessen, die nach oben begrenzt waren und auf den einzelnen Indizes beruhten. Seit Februar 2020 ist es aber so, dass eine jährlich maximal anrechenbare Indexperformance diese Vorgehensweise ersetzen soll.

Für den Sparer bedeutet das aber einen schlechten Deal, auch für seine Frau war die Sache mehr als ärgerlich. Der Grund: Sein Investment von 150´000 Schweizer Franken ist noch für 30 Jahre gebunden. Selbst wenn Swiss Life für die Dauer der Festschreibungszeit den maximal möglichen Performance-Ertrag ausschütten würde, könnte daraus eine Null-Rendite werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Rendite eine Schmalspur-Variante sein wird, zumal Swiss Life von den genannten 150´000 Franken eine feste Summe abzieht.

Das Garantiekapital beträgt damit deutlich weniger, wobei wir hier von einigen Tausend Franken sprechen. Der Kunde muss nun mit einem Minus starten. Für ihn waren die zurückliegenden Jahre gut, denn die Renditen waren zu dieser Zeit noch top und die Absicherung gegen Nullrunden war ebenfalls vorhanden.

Mit der neuen Vorgehensweise ist das nicht mehr möglich, denn im besten Fall werden Renditen von zwei Prozent ausgeschüttet, was freilich gänzlich andere Werte als zweistellige Renditen ergibt.

Swiss Life begründet seine Anpassung damit, dass die anhaltenden Niedrigzinsen dafür sorgten, dass die Zinsüberschüsse in den Keller gingen. Angeblich hätten Analysen gezeigt, dass die Indexpartizipation mit einer Jahresrendite deutlich lukrativer sein als bei einer Monatsrendite. Angepasst wurden angeblich nur die Verwendungen der Zinsüberschüsse, die für den Kunden optimaler gestaltet werden sollen. Wer’s glaubt, wird selig.

Fazit: Swiss Life unattraktiv für 3a-Versicherte

Wer der Meinung ist, mit einer Lebensversicherung bestens für das Alter vorzusorgen und die 3a-Säule zu bedienen, wird nun dank der Anpassungen von Swiss Life eines Besseren belehrt. Die Renditen wurden hier nach unten angepasst, angeblich, um dem Kunden optimalere Zinsverwendungen bieten zu können. Doch das ist bestenfalls Augenwischerei, denn die jährlichen Renditeausschüttungen sind deutlich geringer als die monatlichen, die im zweistelligen Bereich lagen. Jetzt gibt es im besten Fall nur noch eine Rendite von zwei Prozent.

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Hypothekarzinsen steigen im November wieder an

Hypothekarzinsen steigen im November wieder an

Im November 2020 haben sich die langfristigen Hypothekarzinsen nach längerer Zeit leicht verteuert. Geht man von zehnjährigen Wohnbaukrediten aus, liegt der Richtsatz für Hypothekarzinsen im Schnitt bei über ein Prozent.

Erst Senkung, dann wieder Steigerung bei den Hypothekarzinsen

Noch im Oktober waren die Hypothekarzinsen für Festzinshypotheken, die auf zehn Jahre angelegt waren, leicht gesunken. Das allerdings nur um durchschnittlich 0,04 Prozent. Um den gleichen Wert sind sie nun im November 2020 wieder angestiegen und liegen nun bei durchschnittlich 1,03 Prozent. Im historischen Vergleich gesehen ist der Zinssatz allerdings immer noch extrem niedrig und weit davon entfernt, auf ein neuerliches Hoch zuzusteuern, wie es schon teilweise befürchtet wurde.

Laut Experten ist der günstigste Satz bei Hypotheken, die über zehn Jahre abgeschlossen wurden, im November sogar leicht gesunken und das trotz des erhöhten Durchschnittswertes. Im September war es Zurich Insurance, wo der günstigste Wert zu haben war. Die Hypothekarzinsen betrugen dort nur 0,84 Prozent. Im Oktober war es an Homegate, die niedrigsten Zinsen zu bieten und diese lagen bei 0,79 Prozent. Aktuell ist es die Pensionskasse BVK, die im Kanton Zürich zu finden ist, die einen Zinssatz von 0,78 Prozent für zehnjährige Hypotheken bieten. Damit ist die BVK dem allgemeinen Trend nicht gefolgt und hat ihre Hypothekarzinsen vergünstigst, statt sie wie üblich zu erhöhen.

Gleichbleibende Sätze bei kürzeren Hypotheken

Hypotheken, die nur über eine Dauer von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen werden, sind bezüglich der Hypothekarzinsen immer noch ähnlich gelagert wie zuvor. Die Zinssätze sind hier nur wenig verändert oder sogar gleich geblieben. Ein wenig höher liegen sie bei Raiffeisen, dagegen hat die Zürcher Kantonalbank ihre Zinssätze nach unten korrigiert. Fachleute der Finanzwelt sind sich einig, dass sich die Zinsen wohl kaum so schnell gravierend ändern werden, denn auch am Kapitalmarkt wird angenommen, dass die Zinsen noch längere Zeit so niedrig bleiben könnten.

Die Europäische Zentralbank lässt derzeit noch an keiner Stelle darauf hoffen, dass der Einlagensatz erhöht werden könnte. Derzeit beträgt er minus 0,5 Prozent. Noch bis vor Kurzem war eine geplante Verschärfung des Negativzinses im Gespräch, doch dieses Problem scheint wohl vom Tisch zu sein. Doch es bleibt zu erwarten, dass die Europäische Zentralbank ihre Zinspolitik eher lockert als verschärft. Das gilt übrigens auch für die Schweizerische Nationalbank, die ebenfalls einen Negativzinssatz aufweist und mit den derzeit minus 0,75 Prozent dafür sorgen will, dass sich die Schweizer Franken zu stark aufwerten. Dazu werden auch starke Interventionen am Devisenmarkt in Kauf genommen bzw. sogar forciert.

Ganz anders scheint die Lage bei den langfristigen Zinsen zu sein. Sollte sich die Konjunktur erhöhen, bleibt laut Credit Suisse zu erwarten, dass sich die Zinssätze deutlich erhöhen und dass davon vor allem die Hypothekarzinsen für zehnjährige Hypotheken betroffen sein werden. Es lohnt sich daher umso mehr, die Anbieter für Hypotheken zu vergleichen und deren Konditionen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Immerhin gilt der Hypothekarmarkt immer noch als Käufermarkt.

Fazit: Höhere Zinssätze bei zehnjährigen Hypotheken

Während die Hypothekarzinsen bei Darlehen, die über zwei oder fünf Jahre gehen, in den vergangenen Monaten gesunken sind, stiegen sie bei Hypotheken, die auf mindestens zehn Jahre festgeschrieben sind. Experten gehen sogar davon aus, dass die Hypothekarzinsen auch in naher Zukunft steigen werden, was aber ebenfalls nur für die langfristigen Hypotheken gilt. Kurz- und mittelfristige Hypotheken könnten verschont werden und weiterhin mit niedrigen Zinssätzen oder sogar Minuszinsen aufwarten.

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IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA kennen wir alle und bringen das schwedische Möbelkaufhaus in erster Linie mit einer stabilen und leicht zu montierenden Wohnungseinrichtung in Verbindung. Nun will IKEA den Servicebereich deutlich erweitern und setzt auf Versicherungen.

IKEA verkauft Versicherungen

Die Schweden können mehr als nur gute Möbel bauen: IKEA verkauft nun auch Versicherungen, wenn auch in weitaus weniger Ländern. Erst einmal ist die Schweiz an der Reihe, auch in Singapur werden die Versicherungen bereits angeboten. Diese werden online vertrieben, wofür IKEA einen eigenen Kanal eingerichtet hat. Das Produkt hört auf den Namen „Hemsäker“, was aus den schwedischen Worten für „Zuhause“ und „sicher“ zusammengesetzt ist.

Kombiniert werden bei diesem Versicherungsprodukt die Bereiche Hausratversicherung und wie übliche die private Haftpflichtversicherung. Die Schweizer haben hier sogar noch einen grossen Vorteil: Sie können den Haftpflichtschutz einzeln abschliessen und sind nicht an das Kombiprodukt gebunden. In Singapur hingegen müssen die Menschen beide Produkte nehmen, denn sie sind eben nicht separat erhältlich.

Angepasste Preise bei IKEA

Wie auch bei den Möbeln, versucht IKEA mit seinem neuen Versicherungsprodukt vergleichsweise günstig zu sein. Die Preise für die Police sind daher auch auf die Bausteine, die den Leistungsumfang ausmachen, angepasst. Der Kunde kann diese Bausteine nach eigenen Vorgaben auswählen und passt seinen Versicherungsschutz damit individuell auf seine Bedürfnisse an.

Einen besonderen Vorteil haben dabei die Mitglieder im IKEA-Family-Programm. Für sie wirbt IKEA mit einem Gutschein, der nach einem Jahr ohne Schadensmeldung vergeben wird. Es soll darauf abgezielt werden, dass kleinere Schäden lieber aus eigener Tasche bezahlt werden, ohne dass die Versicherung dafür in Leistung gehen muss.

IKEA als Helfer im Alltag

Wer kennt nicht den Werbespruch des schwedischen Möbelhauses: „Mach dein Leben schöner!“ Genau das ist jetzt auch der Plan, wobei sich IKEA vor allem in der Rolle des Alltagshelfers sieht. Dadurch, dass die Policen online angeboten und abgeschlossen werden können, sollen die Menschen vor unnötigen Wegen bewahrt werden. Dabei ist interessant, dass nicht wirklich IKEA als Versicherungspartner auftritt, sondern dass es sich um Iptiq handelt. Die Tochter des Rückversicherers Swiss Re aus der Schweiz ermöglicht es dem Schweden erst, überhaupt solch eine Leistung anbieten zu können.

Fazit: IKEA als Helfer bei Versicherungsfragen

Wie passend, dass sich IKEA gerade als Alltagshelfer in Versicherungsfragen rund um die private Haftpflicht- sowie die Hausratversicherung präsentiert, hat sich das schwedische Möbelkaufhaus doch schon längst mit dem besonderen Service in Sachen Einrichtung einen Namen gemacht. So hängt alles miteinander zusammen und die Hilfe für ein schönes, sicheres Zuhause wird überall erkennbar.

Wie gut oder schlecht das Angebot von IKEA ist, ist derzeit noch nicht ganz klar. Auch, ob es auch in anderen Ländern als nur in der Schweiz und in Singapur zu buchen sein wird, weiss noch niemand genau. Fakt ist jedenfalls, dass es bereits jetzt Unterschiede gibt und im asiatischen Raum beide Versicherungsbausteine nur zusammen gebucht werden können. In der Schweiz hingegen können die Kunden sich für einen Baustein entscheiden.

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Tierversicherungen: Notwendig oder überflüssig?

Tierversicherungen: Notwendig oder überflüssig?

Solange es dem geliebten Vierbeiner gut geht, denkt kaum jemand an die Kosten, die im Krankheitsfall auftreten können. Doch wenn dieser eintritt, sind viele Tierhalter überrascht: Vierstellige Beträge warten auf die Bezahlung! Eine Tierversicherung könnte böse Überraschungen verhindern.

Teure vierbeinige Familienmitglieder

Ein Hund, der ungefähr 13 Jahre alt wird, kostet im Laufe seines Lebens bis zu 25´000 Schweizer Franken. Eine Katze kostet mindestens die Hälfte, wird dabei sogar noch älter. In den Kosten ist kein Kaufpreis für das Tier enthalten, lediglich die Kosten für Futter, Pflege und regelmässige Tierarztbesuche sind hier eingerechnet. Doch der vierbeinige Freund ist vielleicht nicht sein Leben lang gesund und es fallen hohe Behandlungskosten beim Tierarzt an.

Schnell stehen dort drei- bis vierstellige Beträge auf der Rechnung, die meistens sogar noch vor Ort bezahlt werden muss. Vielleicht kommt es auch zu einem Notfall und die Tierklinik muss aufgesucht werden? Dann kommen noch Notfallgebühren und vielleicht sogar doppelte Gebührensätze hinzu. Ein Unfall oder eine Krankheit des vierbeinigen Familienmitglieds kann schnell dafür sorgen, dass hohe Kosten entstehen. Wer will dann entscheiden, dass das Tier eingeschläfert wird, obwohl ihm mit der richtigen medizinischen Behandlung zu helfen wäre?

Tierversicherung teilweise empfehlenswert

Da unerwartet hohe Kosten für viele Tierhalter durchaus zur finanziellen Herausforderung werden können, kann die Tierversicherung sinnvoll sein. Hier zahlt der Tierhalter monatlich oder jährlich einen festen Betrag ein. Kommt es zum Versicherungsfall, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behandlung von Hund oder Katze. Allerdings nur bis zu einer vereinbarten Höchstsumme und teilweise nur für begrenzte Fälle pro Jahr.

Ausserdem muss der Tierhalter oft meist in Vorkasse gehen und kann erst später mit der Tierversicherung abrechnen. Angesichts dessen, dass eine Krebsbehandlung bei Hund oder Katze aber vierstellige Beträge kosten kann, entscheiden sich viele Tierhalter dennoch für die Versicherung. Aktuell sind rund drei Prozent der Hunde und Katzen in der Schweiz krankenversichert, die Versicherer melden jedoch steigende Tendenzen.

Ob die Tierversicherung im Einzelfall empfehlenswert ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung des Fakts, dass nicht jeder Fall versichert werden kann bzw. manche Risiken ausgeschlossen werden. Experten empfehlen meist, materiell oder immateriell sehr wertvolle Tiere zu versichern, wobei bei manchen Versicherungen die Tiere nur bis zum sechsten Lebensjahr versichert werden können. Einmal versicherte Tiere verbleiben dann bis zu ihrem Tod in der Versicherung. Für Besitzer älterer Hunde und Katzen ist es dann nicht mehr möglich, die Tiere noch zu versichern. Sie sollten unbedingt regelmässig Geld in den Sparstrumpf legen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Bei der Versicherung bitte bedenken

Nicht nur die Frage, ob das Tier versicherbar ist, ist relevant, sondern auch die Frage, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Versicherungsfall ist. Die Versicherer bieten hier unterschiedliche Produkte und Lösungen an, sodass für jedes Budget das passende Produkt dabei ist. Als Faustregel gilt aber, dass ein sehr niedriger Beitrag meist auch zu einer eingeschränkten Leistung oder zu einem sehr hohen Selbstbehalt führt. Zudem sind bei den meisten Versicherern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten abgesichert, es können des Weiteren Einschränkungen in puncto operativer Eingriffe oder zu verabreichende Medikamente vorhanden sein. Vor der Unterschrift der Versicherungspolice sollte das genau geprüft werden!

Fazit: Tierversicherungen im Einzelfall empfehlenswert

Immer mehr Tierversicherer drängen auf den Markt und versuchen, den Tierhaltern eine Krankenversicherung für Hund und Katze zu verkaufen. Doch nicht immer ist das anfangs so verheissungsvoll klingende Produkt wirklich geeignet. Manche Risiken können im Einzelfall gänzlich ausgeschlossen werden, andere hingegen müssten in der Versicherung enthalten sein.

Dahin gehend sollte der Anbieter mit seinem Produkt zwingend überprüft werden. Experten raten aber generell dazu, nicht blind jedes Haustier zu versichern, sondern auch den materiellen oder immateriellen Wert entscheiden zu lassen.

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Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Ausgangsbeschränkungen, Arbeit von zu Hause aus und geschlossene Fitnessstudios: Wer nicht gerade diszipliniert selbst Sport treibt, dürfte längst an Bewegungsmangel leiden. Nun warnt auch die WHO vor dauerhaft zu wenig Bewegung. Das könnte schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen.

Bis zu fünf Stunden in der Woche Sport

Allgemeine Empfehlungen besagen, dass Erwachsene zwischen zweieinhalb und fünf Stunden Bewegung pro Woche benötigen, was schon sehr niedrig gehalten ist. Denn immerhin bedeutet das nicht einmal eine Stunde Bewegung am Tag! Dabei geht es um moderate bis intensive Bewegung, wozu der Spaziergang ebenso zählt wie das Joggen, Fahrradfahren oder Schwimmen.

Doch die schon so lange geschlossenen Sporteinrichtungen verhindern die geregelte Bewegung, zu der sich viele Schweizer verpflichtet sahen, weil sie „nun einmal ein Fitnessabo“ hatten. Der Lockdown ist die willkommene Entschuldigung und für viele auch wirkliche Begründung dafür, sich nicht mehr ausreichend zu bewegen. Wobei es für Kinder und Jugendliche noch weitaus schlimmer ist, denn diese sollten sich mindestens eine Stunde am Tag aktiv bewegen. Dieses Ziel erreichen die meisten ohnehin schon nicht und jetzt, in Zeiten des Lockdowns, schon gar nicht.

Die WHO geht davon aus, dass im Lockdown rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen zu wenig Bewegung bekommen, bei den Erwachsenen können es sogar noch mehr sein. Dabei ist die körperliche Aktivität entscheidend dafür, dass sich Gesundheit und Wohlbefinden einstellen. Damit könne das Leben um einige Jahre verlängert werden, wie WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte. Regelmässige Bewegung sei überdies der Schlüssel dazu, weitere Erkrankungen zu verhindern, vor allem Typ-2-Diabetes und Krebs werden hier genannt. Durch Bewegung wird das Immunsystem gestärkt, was letzten Endes auch im Kampf gegen Corona helfen würde.

Sport verhindert noch weitere Erkrankungen

Ausreichend Sport stärkt den Körper, lässt die Leistungskraft von Lunge und Herz nach oben gehen. Auch Symptome wie Depressionen oder Angstzustände können durch Sport zumindest gemildert werden. Dabei geht es nicht darum, Leistungssport zu betreiben, sondern es ist bereits ausreichend, sich wirklich aktiv zu bewegen. Mit dem Hund wird eben keine Bummelstunde eingelegt, sondern der Spaziergang wird ein flotter Marsch. Kinder toben auf dem Spielplatz oder können sich bei einem Spaziergang durch die freie Natur austoben. Wissenschaftler gehen davon aus, dass ausreichend Bewegung überdies die Gedächtnisleistung fördert, somit werden sowohl Körper als auch Geist durch Bewegung auf Trab gehalten.

Keine ausreichenden Statistiken vorhanden

Wie wenig sich jeder wirklich bewegt, ist derzeit noch nicht klar, die Auswirkungen der Pandemie sind in diesem Bereich noch relativ wenig erforscht. Die WHO warnt jedoch bereits jetzt davor, dass die Zahl der Erkrankungen, die sich auf einen Mangel an Bewegung zurückführen lassen, nach oben schnellen könnte. Immer noch sind viele Menschen dazu gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. So entfällt der Weg zur Arbeit, der quasi als Zusatzbewegung gesehen werden konnte. Die normalen Routinen der alltäglichen Bewegung fallen immer noch weg.

Die WHO zeigt sich nun besorgt und schätzt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung der Menschen, die aufgrund von Bewegungsmangel erkranken, auf bis zu 45 Milliarden weltweit hochgehen könnten. Zudem könnten bis zu fünf Millionen zusätzliche Todesfälle pro Jahr verhindert werden, wenn sich die Menschen mehr bewegen würden.

Fazit: Unterschätzte Auswirkungen der Pandemie

Die meisten Menschen unterschätzen die Zeit des Tages, die sie im Sitzen verbringen. Für sie ist die Nutzung von Fitnesstrackern sinnvoll, die konkret anzeigen, wie viel sich der Träger des Trackers am Tag bewegt hat. Hiermit kann die allgemeine tägliche Bewegung gemessen werden und der Betreffende sieht sofort, wo er nachbessern muss. Ohne mehr Bewegung, die gerade in Corona-Zeiten so wichtig ist, können schon bald zahlreiche weitere Erkrankungen auftreten, die letzten Endes auch corona-bedingt sind, wenn auch nicht durch das Virus hervorgerufen.

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Jedes Jahr zur Jahreswende werden sie aufgestellt: die guten Vorsätze. Nicht alle werden eingehalten, aber sie ähneln sich immer. Mehr Fitness, mehr sparen, gesünder leben. Und in diesem Jahr vielleicht auch: mehr investieren?

Die Psychologie des Gelingens

Die Psychologen haben sich eine eigene Bezeichnung für das Glücksgefühl einfallen lassen, welches sich einstellt, wenn ein Vorhaben gelingt. Hier kommt die „Psychologie des Gelingens“ um Tragen. Damit sind die Glückgefühle gemeint, die auftreten, wenn ein guter Vorsatz oder ein festes Vorhaben wirklich in die Tat umgesetzt wird. Wer seine Pläne auch erfüllen kann, stärkt sein Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen. Es tritt ein Hochgefühl auf, was sicherlich gerade in der aktuellen Zeit nicht unwichtig sein dürfte.

Meist stellen sich aber Hürden in den Weg: Es fehlt an Zeit, Geld oder Energie. Doch zumindest der Faktor des fehlenden Kleingelds kann aus dem Weg geräumt werden, wenn konsequent gespart wird. Dabei muss die Zeit des Sparens keine entbehrungsreiche Zeit sein, sondern es geht vielmehr darum, an den richtigen Stellen zu sparen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Zuerst einen Überblick verschaffen

Wer sparen oder investieren möchte, muss erst einmal wissen, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht. Dabei sind diese Punkte wichtig:

    • Welche laufenden Ausgaben sind zu berücksichtigen?
    • Was kosten Versicherungen?
    • Sind Kredite zurückzuzahlen?
    • Wie gut sind die Konditionen für den eigenen Kredit und für vergleichbare Darlehen?
    • Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben für Kleinigkeiten (Bücher, Konzertbesuche, Mitbringsel usw.)?
    • Welche Ausgaben habe ich für Geburtstage und ähnliche Verpflichtungen?

Nur wer genau weiss, wie viel Geld im Monat benötigt wird, sieht, was noch zum Sparen übrig bleibt. In den meisten Fällen übersteigen die Einkünfte die Ausgaben und dennoch ist am Ende des Monats das Geld weg. Hier hilft nur, ein Haushaltsbuch zu führen, um die versteckten Ausgaben zu finden. Dabei bitte auch die nicht monatlich, sondern quartalsweise oder jährlich anfallenden Kosten berücksichtigen!

Mögliche Ausgaben für Sparer

Allein der Vorsatz, sparen zu wollen, ist meist nicht erfolgreich. Vielmehr muss ein Ziel gesetzt werden. Vielleicht soll im Urlaub eine bestimmte Destination besucht werden, der Kauf eines neuen Autos steht an oder Reparaturarbeiten am Haus sind nötig. Vielleicht ist auch eine Zahnkorrektur gewünscht, die längst überfällig ist, die die Krankenkasse aber nicht bezahlt. Egal was: Wichtig ist nur, dass ein konkretes Ziel festgemacht wird und dass für dieses gespart wird.

Wie lange gespart werden muss, ergibt sich aus der vorherigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dabei sollte nie der gesamte Betrag, der theoretisch übrig bleibt, als Sparbetrag angesetzt werden. Zu schnell machen Sonderausgaben sowohl das Ersparte als auch die Motivation zunichte!

Häufige Gründe, um Geld beiseitezulegen oder gar einen Kredit aufzunehmen, sind die eigene Weiterbildung oder die Renovierung der Wohnung. Gerade die Weiterbildung kann mehrere Tausend Franken kosten und muss als Sparmassnahme meist sehr lange geplant und durchgeführt werden. Oft ist die Massnahme selbst längst abgeschlossen, eine finanzielle Rehabilitation ist dennoch nicht greifbar. Auch hier gilt: Konsequentes Sparen ist angesagt! Gleichzeitig verschafft die Investition in die eigene Bildung oder in Wertgüter das oben beschriebene Hochgefühl.

Fazit: Sparen und Investieren sorgen für Glückshormone

Niemand muss gleich kaufsüchtig sein, um zu wissen, dass das Investieren für Glückshormone sorgt. Dabei geht es vor allem darum, dass das Umsetzen eines guten Vorsatzes erfüllt wird. Wer sich zum Beispiel zur Jahreswende etwas vornimmt, darauf konsequent hinarbeitet und sich einen Wunsch erfüllt, folgt der „Psychologie des Gelingens“ und fühlt sich angespornt, auch weitere gute Vorsätze umzusetzen.

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