VW-Mogelmotoren: Klagewelle in der Schweiz beendet

VW-Mogelmotoren: Klagewelle in der Schweiz beendet

Das Bundesgericht hat nun einen Schlusspunkt gesetzt und der Stiftung für Konsumentenschutz die Prozessfähigkeit abgesprochen. Damit ist die Klagewelle in der Schweiz nun beendet, es wird keine weiteren Entschädigungen mehr geben.

Bundesgericht urteilt über die Prozessfähigkeit

Die Stiftung für Konsumentenschutz trat bis zum August 2020 für rund 6´000 Autofahrer ein, die durch die VW-Mogelmotoren betrogen worden waren. Die Stiftung wollte Entschädigungen erreichen, die an die durch die Manipulation der Abgaswerte Betroffenen gehen sollten. Doch nun hat das Bundesgericht die Prozessfähigkeit der Stiftung verneint und damit einen Schlusspunkt unter die schon lange währenden Debatten und Forderungen gesetzt. Das Urteil zeigt nun aber deutlich, wie wenig geschützt die Konsumenten in der Schweiz wirklich sind. Ein rechtlicher Schutz scheint selbst bei so offenkundig widerrechtlichen Dingen nicht gegeben zu sein. In dieser Art äusserte sich der Konsumentenschutz in seiner Pressemitteilung nach dem Gerichtsurteil.

Während in anderen Ländern VW für seine Vorgehensweise verurteilt worden war und dort Entschädigungen zahlen musste, soll dies den Schweizern verwehrt bleiben. Dabei musste VW bereits Milliarden für die Schummelei zahlen! Nun geht es der Stiftung für Konsumentenschutz darum, dass das Verfahren der Gruppenklage in der Rechtsordnung der Schweiz fest verankert wird.

Nicht nachvollziehbares Urteil?

Die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz erklärte, dass es nicht nachvollziehbar sei, wieso das Urteil des Bundesgerichts in dieser Form ergangen war. Allerdings sei das Urteil nun klar und wurde wohl wegen formeller Fragen für gescheitert erklärt. Der VW-Abgasskandal muss nun in der Schweiz durch prozessrechtliche Gründe beigelegt werden. Die Gerichte konnte die Pflicht von VW und der AMAG, Entschädigungen zu zahlen, nicht prüfen.

Von der Mogelei sind allein in der Schweiz rund 170´000 Autobesitzer betroffen, davon hatten sich aber lediglich 6´000 der Sammelklage angeschlossen. Dass die Stiftung für Konsumentenschutz, die genau in solchen Fällen eigentlich helfen soll, nun nichts weiter tun oder erreichen konnte, zeigt laut ihrer Geschäftsführerin nur, dass der kollektive Rechtsschutz unbedingt einer neuerlichen Stärkung bedarf.

Die Konsumenten in der Schweiz sind derzeit den Machenschaften der Unternehmen ohne weiteren Schutz ausgeliefert und müssen sich auf eigene finanzielle Mittel stützen, wenn sie sich wehren wollen. Das kann aber nicht jeder, zumal ein jeder Prozess ein gewisses finanzielles Risiko birgt. Wer das nicht eingehen kann oder will, bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Der kollektive Rechtsschutz wurden nun aus der Zivilprozessordnung einfach so herausgestrichen, was für die Stiftung für Konsumentenschutz nur die Notwendigkeit unterstreicht, das Rechtsmittel „Gruppenklage“ endlich weiter zu stärken bzw. überhaupt zu etablieren. In der heutigen Zeit wird die Gruppenklage als nahezu unverzichtbar gesehen und dennoch ist sie nicht in der Rechtsordnung der Schweiz verankert.

Dies soll in Zukunft behoben werden. Auf welchen Wegen die Gruppenklage nun gesetzlich legitim werden soll und was die Stiftung dafür unternehmen möchte, ist noch nicht geklärt. Fakt ist aber, dass VW erst einmal davongekommen ist und mit seinen Mogeleien auch noch den Rückhalt der Rechtsordnung in der Schweiz geniessen konnte.

Fazit: Keine Klagewelle wegen VW mehr

VW ist in der Schweiz mit seiner Abgasschummelei scheinbar gut weggekommen, denn hier ist das Rechtsmittel der Gruppenklage nicht verankert. Das bedeutet, dass eine solche Klage keine Berechtigung hat, was sich an der Abweisung der eingereichten Sammelklage im Namen von 6´000 Geschädigten gezeigt hat. Das Bundesgericht sprach der Stiftung für Konsumentenschutz ihre Prozessfähigkeit ab. Diese will nun darum kämpfen, dass die Gruppenklage fest in der Rechtsordnung der Schweiz verankert wird.

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Swiss Life und 3a-Kunden: Business first!

Swiss Life und 3a-Kunden: Business first!

Die Schweizer Versicherer haben zwar das Wohl der Versicherten im Kopf. Doch bei einigen geht die Kundenfreundlichkeit nur so weit, wie es dem eigenen Wohle dient. Ein Beispiel dafür ist Swiss Life.

Gemeinsam für die Schweiz und das eigene Business

Geworben wird mit Slogans wie „Gemeinsam für die Schweiz“, doch wenn es um das Business geht, ist sich scheinbar jeder selbst der Nächste. Das gilt auch für die Versicherungen, die nun 3a-Versicherten gezeigt haben, dass sie auch anders können. So bot die Swiss Life ein Produkt an, das den Namen „FlexSave Duo“ trägt und das jeden Monat Beteiligungsgewinne abwerfen sollte. Renditen zwischen fünf und zehn Prozent wurden versprochen, ausserdem sollte der Fall der Indizes in den negativen Bereich nicht möglich sein.

Kunden sollten dann lediglich eine Nullrunde fahren. Das Angebot kam grossartig an, viele Kunden sprangen auf und berichteten sogar schon über die tollen Renditen, die in den letzten Jahren verzeichnet werden konnten. Da lief es an den Aktienmärkten auch richtig gut, und dass die Gewinne aus 3a-Produkten steuerfrei zu verbuchen sind, kam noch einmal so gut an.

Es war einmal ein Sparer …

Ein Versicherter war sehr zufrieden mit seinem Sparprodukt und wollte nun seiner Frau ebenfalls solche Renditen ermöglichen. Er schloss den Duo-Deal ab. Doch jetzt ist alles anders und die Swiss Life musste ihre Konditionen anpassen. Sie teilte dies den Versicherten mit, die natürlich wie vor den Kopf geschlagen waren. Die neuen Konditionen sehen vor, dass der Kassensturz mit anschliessender Gewinnausschüttung nicht mehr monatlich gemacht wird, sondern einmal im Jahr.

Eine Beachtung der Performance in positive oder negative Richtung wird damit ebenfalls nur einmal jährlich vorgenommen. Die Rede war hier vom Ersetzen der bisher monatlich maximal anrechenbaren Indexperformance durch eine jährliche Performance. Damit werden aber mögliche Gewinne im Jahr reduziert. Die Sparer sind darüber freilich nicht erfreut, auch wenn ihnen im Gegenzug stabilere Gewinne versprochen werden.

Ein weiteres Problem der Anpassung: Die monatliche Renditebegrenzung für Monate, in denen sich die Indizes stark negativ entwickeln, fällt weg, doch Swiss Life geht wohl davon aus, dass diese Minus-Renditen bis zum Ende des jeweiligen Beteiligungsjahres wieder ausgeglichen werden können.

Ein schlechter Deal für die Versicherten

Bisher wurde die jährliche Rendite an den monatlichen Renditen bemessen, die nach oben begrenzt waren und auf den einzelnen Indizes beruhten. Seit Februar 2020 ist es aber so, dass eine jährlich maximal anrechenbare Indexperformance diese Vorgehensweise ersetzen soll.

Für den Sparer bedeutet das aber einen schlechten Deal, auch für seine Frau war die Sache mehr als ärgerlich. Der Grund: Sein Investment von 150´000 Schweizer Franken ist noch für 30 Jahre gebunden. Selbst wenn Swiss Life für die Dauer der Festschreibungszeit den maximal möglichen Performance-Ertrag ausschütten würde, könnte daraus eine Null-Rendite werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Rendite eine Schmalspur-Variante sein wird, zumal Swiss Life von den genannten 150´000 Franken eine feste Summe abzieht.

Das Garantiekapital beträgt damit deutlich weniger, wobei wir hier von einigen Tausend Franken sprechen. Der Kunde muss nun mit einem Minus starten. Für ihn waren die zurückliegenden Jahre gut, denn die Renditen waren zu dieser Zeit noch top und die Absicherung gegen Nullrunden war ebenfalls vorhanden.

Mit der neuen Vorgehensweise ist das nicht mehr möglich, denn im besten Fall werden Renditen von zwei Prozent ausgeschüttet, was freilich gänzlich andere Werte als zweistellige Renditen ergibt.

Swiss Life begründet seine Anpassung damit, dass die anhaltenden Niedrigzinsen dafür sorgten, dass die Zinsüberschüsse in den Keller gingen. Angeblich hätten Analysen gezeigt, dass die Indexpartizipation mit einer Jahresrendite deutlich lukrativer sein als bei einer Monatsrendite. Angepasst wurden angeblich nur die Verwendungen der Zinsüberschüsse, die für den Kunden optimaler gestaltet werden sollen. Wer’s glaubt, wird selig.

Fazit: Swiss Life unattraktiv für 3a-Versicherte

Wer der Meinung ist, mit einer Lebensversicherung bestens für das Alter vorzusorgen und die 3a-Säule zu bedienen, wird nun dank der Anpassungen von Swiss Life eines Besseren belehrt. Die Renditen wurden hier nach unten angepasst, angeblich, um dem Kunden optimalere Zinsverwendungen bieten zu können. Doch das ist bestenfalls Augenwischerei, denn die jährlichen Renditeausschüttungen sind deutlich geringer als die monatlichen, die im zweistelligen Bereich lagen. Jetzt gibt es im besten Fall nur noch eine Rendite von zwei Prozent.

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Hypothekarzinsen steigen im November wieder an

Hypothekarzinsen steigen im November wieder an

Im November 2020 haben sich die langfristigen Hypothekarzinsen nach längerer Zeit leicht verteuert. Geht man von zehnjährigen Wohnbaukrediten aus, liegt der Richtsatz für Hypothekarzinsen im Schnitt bei über ein Prozent.

Erst Senkung, dann wieder Steigerung bei den Hypothekarzinsen

Noch im Oktober waren die Hypothekarzinsen für Festzinshypotheken, die auf zehn Jahre angelegt waren, leicht gesunken. Das allerdings nur um durchschnittlich 0,04 Prozent. Um den gleichen Wert sind sie nun im November 2020 wieder angestiegen und liegen nun bei durchschnittlich 1,03 Prozent. Im historischen Vergleich gesehen ist der Zinssatz allerdings immer noch extrem niedrig und weit davon entfernt, auf ein neuerliches Hoch zuzusteuern, wie es schon teilweise befürchtet wurde.

Laut Experten ist der günstigste Satz bei Hypotheken, die über zehn Jahre abgeschlossen wurden, im November sogar leicht gesunken und das trotz des erhöhten Durchschnittswertes. Im September war es Zurich Insurance, wo der günstigste Wert zu haben war. Die Hypothekarzinsen betrugen dort nur 0,84 Prozent. Im Oktober war es an Homegate, die niedrigsten Zinsen zu bieten und diese lagen bei 0,79 Prozent. Aktuell ist es die Pensionskasse BVK, die im Kanton Zürich zu finden ist, die einen Zinssatz von 0,78 Prozent für zehnjährige Hypotheken bieten. Damit ist die BVK dem allgemeinen Trend nicht gefolgt und hat ihre Hypothekarzinsen vergünstigst, statt sie wie üblich zu erhöhen.

Gleichbleibende Sätze bei kürzeren Hypotheken

Hypotheken, die nur über eine Dauer von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen werden, sind bezüglich der Hypothekarzinsen immer noch ähnlich gelagert wie zuvor. Die Zinssätze sind hier nur wenig verändert oder sogar gleich geblieben. Ein wenig höher liegen sie bei Raiffeisen, dagegen hat die Zürcher Kantonalbank ihre Zinssätze nach unten korrigiert. Fachleute der Finanzwelt sind sich einig, dass sich die Zinsen wohl kaum so schnell gravierend ändern werden, denn auch am Kapitalmarkt wird angenommen, dass die Zinsen noch längere Zeit so niedrig bleiben könnten.

Die Europäische Zentralbank lässt derzeit noch an keiner Stelle darauf hoffen, dass der Einlagensatz erhöht werden könnte. Derzeit beträgt er minus 0,5 Prozent. Noch bis vor Kurzem war eine geplante Verschärfung des Negativzinses im Gespräch, doch dieses Problem scheint wohl vom Tisch zu sein. Doch es bleibt zu erwarten, dass die Europäische Zentralbank ihre Zinspolitik eher lockert als verschärft. Das gilt übrigens auch für die Schweizerische Nationalbank, die ebenfalls einen Negativzinssatz aufweist und mit den derzeit minus 0,75 Prozent dafür sorgen will, dass sich die Schweizer Franken zu stark aufwerten. Dazu werden auch starke Interventionen am Devisenmarkt in Kauf genommen bzw. sogar forciert.

Ganz anders scheint die Lage bei den langfristigen Zinsen zu sein. Sollte sich die Konjunktur erhöhen, bleibt laut Credit Suisse zu erwarten, dass sich die Zinssätze deutlich erhöhen und dass davon vor allem die Hypothekarzinsen für zehnjährige Hypotheken betroffen sein werden. Es lohnt sich daher umso mehr, die Anbieter für Hypotheken zu vergleichen und deren Konditionen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Immerhin gilt der Hypothekarmarkt immer noch als Käufermarkt.

Fazit: Höhere Zinssätze bei zehnjährigen Hypotheken

Während die Hypothekarzinsen bei Darlehen, die über zwei oder fünf Jahre gehen, in den vergangenen Monaten gesunken sind, stiegen sie bei Hypotheken, die auf mindestens zehn Jahre festgeschrieben sind. Experten gehen sogar davon aus, dass die Hypothekarzinsen auch in naher Zukunft steigen werden, was aber ebenfalls nur für die langfristigen Hypotheken gilt. Kurz- und mittelfristige Hypotheken könnten verschont werden und weiterhin mit niedrigen Zinssätzen oder sogar Minuszinsen aufwarten.

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IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA: Möbel und Versicherungen

IKEA kennen wir alle und bringen das schwedische Möbelkaufhaus in erster Linie mit einer stabilen und leicht zu montierenden Wohnungseinrichtung in Verbindung. Nun will IKEA den Servicebereich deutlich erweitern und setzt auf Versicherungen.

IKEA verkauft Versicherungen

Die Schweden können mehr als nur gute Möbel bauen: IKEA verkauft nun auch Versicherungen, wenn auch in weitaus weniger Ländern. Erst einmal ist die Schweiz an der Reihe, auch in Singapur werden die Versicherungen bereits angeboten. Diese werden online vertrieben, wofür IKEA einen eigenen Kanal eingerichtet hat. Das Produkt hört auf den Namen „Hemsäker“, was aus den schwedischen Worten für „Zuhause“ und „sicher“ zusammengesetzt ist.

Kombiniert werden bei diesem Versicherungsprodukt die Bereiche Hausratversicherung und wie übliche die private Haftpflichtversicherung. Die Schweizer haben hier sogar noch einen grossen Vorteil: Sie können den Haftpflichtschutz einzeln abschliessen und sind nicht an das Kombiprodukt gebunden. In Singapur hingegen müssen die Menschen beide Produkte nehmen, denn sie sind eben nicht separat erhältlich.

Angepasste Preise bei IKEA

Wie auch bei den Möbeln, versucht IKEA mit seinem neuen Versicherungsprodukt vergleichsweise günstig zu sein. Die Preise für die Police sind daher auch auf die Bausteine, die den Leistungsumfang ausmachen, angepasst. Der Kunde kann diese Bausteine nach eigenen Vorgaben auswählen und passt seinen Versicherungsschutz damit individuell auf seine Bedürfnisse an.

Einen besonderen Vorteil haben dabei die Mitglieder im IKEA-Family-Programm. Für sie wirbt IKEA mit einem Gutschein, der nach einem Jahr ohne Schadensmeldung vergeben wird. Es soll darauf abgezielt werden, dass kleinere Schäden lieber aus eigener Tasche bezahlt werden, ohne dass die Versicherung dafür in Leistung gehen muss.

IKEA als Helfer im Alltag

Wer kennt nicht den Werbespruch des schwedischen Möbelhauses: „Mach dein Leben schöner!“ Genau das ist jetzt auch der Plan, wobei sich IKEA vor allem in der Rolle des Alltagshelfers sieht. Dadurch, dass die Policen online angeboten und abgeschlossen werden können, sollen die Menschen vor unnötigen Wegen bewahrt werden. Dabei ist interessant, dass nicht wirklich IKEA als Versicherungspartner auftritt, sondern dass es sich um Iptiq handelt. Die Tochter des Rückversicherers Swiss Re aus der Schweiz ermöglicht es dem Schweden erst, überhaupt solch eine Leistung anbieten zu können.

Fazit: IKEA als Helfer bei Versicherungsfragen

Wie passend, dass sich IKEA gerade als Alltagshelfer in Versicherungsfragen rund um die private Haftpflicht- sowie die Hausratversicherung präsentiert, hat sich das schwedische Möbelkaufhaus doch schon längst mit dem besonderen Service in Sachen Einrichtung einen Namen gemacht. So hängt alles miteinander zusammen und die Hilfe für ein schönes, sicheres Zuhause wird überall erkennbar.

Wie gut oder schlecht das Angebot von IKEA ist, ist derzeit noch nicht ganz klar. Auch, ob es auch in anderen Ländern als nur in der Schweiz und in Singapur zu buchen sein wird, weiss noch niemand genau. Fakt ist jedenfalls, dass es bereits jetzt Unterschiede gibt und im asiatischen Raum beide Versicherungsbausteine nur zusammen gebucht werden können. In der Schweiz hingegen können die Kunden sich für einen Baustein entscheiden.

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Tierversicherungen: Notwendig oder überflüssig?

Tierversicherungen: Notwendig oder überflüssig?

Solange es dem geliebten Vierbeiner gut geht, denkt kaum jemand an die Kosten, die im Krankheitsfall auftreten können. Doch wenn dieser eintritt, sind viele Tierhalter überrascht: Vierstellige Beträge warten auf die Bezahlung! Eine Tierversicherung könnte böse Überraschungen verhindern.

Teure vierbeinige Familienmitglieder

Ein Hund, der ungefähr 13 Jahre alt wird, kostet im Laufe seines Lebens bis zu 25´000 Schweizer Franken. Eine Katze kostet mindestens die Hälfte, wird dabei sogar noch älter. In den Kosten ist kein Kaufpreis für das Tier enthalten, lediglich die Kosten für Futter, Pflege und regelmässige Tierarztbesuche sind hier eingerechnet. Doch der vierbeinige Freund ist vielleicht nicht sein Leben lang gesund und es fallen hohe Behandlungskosten beim Tierarzt an.

Schnell stehen dort drei- bis vierstellige Beträge auf der Rechnung, die meistens sogar noch vor Ort bezahlt werden muss. Vielleicht kommt es auch zu einem Notfall und die Tierklinik muss aufgesucht werden? Dann kommen noch Notfallgebühren und vielleicht sogar doppelte Gebührensätze hinzu. Ein Unfall oder eine Krankheit des vierbeinigen Familienmitglieds kann schnell dafür sorgen, dass hohe Kosten entstehen. Wer will dann entscheiden, dass das Tier eingeschläfert wird, obwohl ihm mit der richtigen medizinischen Behandlung zu helfen wäre?

Tierversicherung teilweise empfehlenswert

Da unerwartet hohe Kosten für viele Tierhalter durchaus zur finanziellen Herausforderung werden können, kann die Tierversicherung sinnvoll sein. Hier zahlt der Tierhalter monatlich oder jährlich einen festen Betrag ein. Kommt es zum Versicherungsfall, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Behandlung von Hund oder Katze. Allerdings nur bis zu einer vereinbarten Höchstsumme und teilweise nur für begrenzte Fälle pro Jahr.

Ausserdem muss der Tierhalter oft meist in Vorkasse gehen und kann erst später mit der Tierversicherung abrechnen. Angesichts dessen, dass eine Krebsbehandlung bei Hund oder Katze aber vierstellige Beträge kosten kann, entscheiden sich viele Tierhalter dennoch für die Versicherung. Aktuell sind rund drei Prozent der Hunde und Katzen in der Schweiz krankenversichert, die Versicherer melden jedoch steigende Tendenzen.

Ob die Tierversicherung im Einzelfall empfehlenswert ist oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung des Fakts, dass nicht jeder Fall versichert werden kann bzw. manche Risiken ausgeschlossen werden. Experten empfehlen meist, materiell oder immateriell sehr wertvolle Tiere zu versichern, wobei bei manchen Versicherungen die Tiere nur bis zum sechsten Lebensjahr versichert werden können. Einmal versicherte Tiere verbleiben dann bis zu ihrem Tod in der Versicherung. Für Besitzer älterer Hunde und Katzen ist es dann nicht mehr möglich, die Tiere noch zu versichern. Sie sollten unbedingt regelmässig Geld in den Sparstrumpf legen, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

Bei der Versicherung bitte bedenken

Nicht nur die Frage, ob das Tier versicherbar ist, ist relevant, sondern auch die Frage, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Versicherungsfall ist. Die Versicherer bieten hier unterschiedliche Produkte und Lösungen an, sodass für jedes Budget das passende Produkt dabei ist. Als Faustregel gilt aber, dass ein sehr niedriger Beitrag meist auch zu einer eingeschränkten Leistung oder zu einem sehr hohen Selbstbehalt führt. Zudem sind bei den meisten Versicherern keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten abgesichert, es können des Weiteren Einschränkungen in puncto operativer Eingriffe oder zu verabreichende Medikamente vorhanden sein. Vor der Unterschrift der Versicherungspolice sollte das genau geprüft werden!

Fazit: Tierversicherungen im Einzelfall empfehlenswert

Immer mehr Tierversicherer drängen auf den Markt und versuchen, den Tierhaltern eine Krankenversicherung für Hund und Katze zu verkaufen. Doch nicht immer ist das anfangs so verheissungsvoll klingende Produkt wirklich geeignet. Manche Risiken können im Einzelfall gänzlich ausgeschlossen werden, andere hingegen müssten in der Versicherung enthalten sein.

Dahin gehend sollte der Anbieter mit seinem Produkt zwingend überprüft werden. Experten raten aber generell dazu, nicht blind jedes Haustier zu versichern, sondern auch den materiellen oder immateriellen Wert entscheiden zu lassen.

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Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Lockdown: Mangel an Bewegung droht den Schweizern

Ausgangsbeschränkungen, Arbeit von zu Hause aus und geschlossene Fitnessstudios: Wer nicht gerade diszipliniert selbst Sport treibt, dürfte längst an Bewegungsmangel leiden. Nun warnt auch die WHO vor dauerhaft zu wenig Bewegung. Das könnte schwerwiegende Folgeerkrankungen nach sich ziehen.

Bis zu fünf Stunden in der Woche Sport

Allgemeine Empfehlungen besagen, dass Erwachsene zwischen zweieinhalb und fünf Stunden Bewegung pro Woche benötigen, was schon sehr niedrig gehalten ist. Denn immerhin bedeutet das nicht einmal eine Stunde Bewegung am Tag! Dabei geht es um moderate bis intensive Bewegung, wozu der Spaziergang ebenso zählt wie das Joggen, Fahrradfahren oder Schwimmen.

Doch die schon so lange geschlossenen Sporteinrichtungen verhindern die geregelte Bewegung, zu der sich viele Schweizer verpflichtet sahen, weil sie „nun einmal ein Fitnessabo“ hatten. Der Lockdown ist die willkommene Entschuldigung und für viele auch wirkliche Begründung dafür, sich nicht mehr ausreichend zu bewegen. Wobei es für Kinder und Jugendliche noch weitaus schlimmer ist, denn diese sollten sich mindestens eine Stunde am Tag aktiv bewegen. Dieses Ziel erreichen die meisten ohnehin schon nicht und jetzt, in Zeiten des Lockdowns, schon gar nicht.

Die WHO geht davon aus, dass im Lockdown rund 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen zu wenig Bewegung bekommen, bei den Erwachsenen können es sogar noch mehr sein. Dabei ist die körperliche Aktivität entscheidend dafür, dass sich Gesundheit und Wohlbefinden einstellen. Damit könne das Leben um einige Jahre verlängert werden, wie WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte. Regelmässige Bewegung sei überdies der Schlüssel dazu, weitere Erkrankungen zu verhindern, vor allem Typ-2-Diabetes und Krebs werden hier genannt. Durch Bewegung wird das Immunsystem gestärkt, was letzten Endes auch im Kampf gegen Corona helfen würde.

Sport verhindert noch weitere Erkrankungen

Ausreichend Sport stärkt den Körper, lässt die Leistungskraft von Lunge und Herz nach oben gehen. Auch Symptome wie Depressionen oder Angstzustände können durch Sport zumindest gemildert werden. Dabei geht es nicht darum, Leistungssport zu betreiben, sondern es ist bereits ausreichend, sich wirklich aktiv zu bewegen. Mit dem Hund wird eben keine Bummelstunde eingelegt, sondern der Spaziergang wird ein flotter Marsch. Kinder toben auf dem Spielplatz oder können sich bei einem Spaziergang durch die freie Natur austoben. Wissenschaftler gehen davon aus, dass ausreichend Bewegung überdies die Gedächtnisleistung fördert, somit werden sowohl Körper als auch Geist durch Bewegung auf Trab gehalten.

Keine ausreichenden Statistiken vorhanden

Wie wenig sich jeder wirklich bewegt, ist derzeit noch nicht klar, die Auswirkungen der Pandemie sind in diesem Bereich noch relativ wenig erforscht. Die WHO warnt jedoch bereits jetzt davor, dass die Zahl der Erkrankungen, die sich auf einen Mangel an Bewegung zurückführen lassen, nach oben schnellen könnte. Immer noch sind viele Menschen dazu gezwungen, von zu Hause aus zu arbeiten. So entfällt der Weg zur Arbeit, der quasi als Zusatzbewegung gesehen werden konnte. Die normalen Routinen der alltäglichen Bewegung fallen immer noch weg.

Die WHO zeigt sich nun besorgt und schätzt, dass die Kosten für die gesundheitliche Versorgung der Menschen, die aufgrund von Bewegungsmangel erkranken, auf bis zu 45 Milliarden weltweit hochgehen könnten. Zudem könnten bis zu fünf Millionen zusätzliche Todesfälle pro Jahr verhindert werden, wenn sich die Menschen mehr bewegen würden.

Fazit: Unterschätzte Auswirkungen der Pandemie

Die meisten Menschen unterschätzen die Zeit des Tages, die sie im Sitzen verbringen. Für sie ist die Nutzung von Fitnesstrackern sinnvoll, die konkret anzeigen, wie viel sich der Träger des Trackers am Tag bewegt hat. Hiermit kann die allgemeine tägliche Bewegung gemessen werden und der Betreffende sieht sofort, wo er nachbessern muss. Ohne mehr Bewegung, die gerade in Corona-Zeiten so wichtig ist, können schon bald zahlreiche weitere Erkrankungen auftreten, die letzten Endes auch corona-bedingt sind, wenn auch nicht durch das Virus hervorgerufen.

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Gute Vorsätze für 2021: Sparen oder doch lieber investieren?

Gute Vorsätze für 2021: Sparen oder doch lieber investieren?

Jedes Jahr zur Jahreswende werden sie aufgestellt: die guten Vorsätze. Nicht alle werden eingehalten, aber sie ähneln sich immer. Mehr Fitness, mehr sparen, gesünder leben. Und in diesem Jahr vielleicht auch: mehr investieren?

Die Psychologie des Gelingens

Die Psychologen haben sich eine eigene Bezeichnung für das Glücksgefühl einfallen lassen, welches sich einstellt, wenn ein Vorhaben gelingt. Hier kommt die „Psychologie des Gelingens“ um Tragen. Damit sind die Glückgefühle gemeint, die auftreten, wenn ein guter Vorsatz oder ein festes Vorhaben wirklich in die Tat umgesetzt wird. Wer seine Pläne auch erfüllen kann, stärkt sein Selbstbewusstsein und das Selbstvertrauen. Es tritt ein Hochgefühl auf, was sicherlich gerade in der aktuellen Zeit nicht unwichtig sein dürfte.

Meist stellen sich aber Hürden in den Weg: Es fehlt an Zeit, Geld oder Energie. Doch zumindest der Faktor des fehlenden Kleingelds kann aus dem Weg geräumt werden, wenn konsequent gespart wird. Dabei muss die Zeit des Sparens keine entbehrungsreiche Zeit sein, sondern es geht vielmehr darum, an den richtigen Stellen zu sparen und unnötige Ausgaben zu vermeiden.

Zuerst einen Überblick verschaffen

Wer sparen oder investieren möchte, muss erst einmal wissen, wie viel Geld überhaupt zur Verfügung steht. Dabei sind diese Punkte wichtig:

    • Welche laufenden Ausgaben sind zu berücksichtigen?
    • Was kosten Versicherungen?
    • Sind Kredite zurückzuzahlen?
    • Wie gut sind die Konditionen für den eigenen Kredit und für vergleichbare Darlehen?
    • Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben für Kleinigkeiten (Bücher, Konzertbesuche, Mitbringsel usw.)?
    • Welche Ausgaben habe ich für Geburtstage und ähnliche Verpflichtungen?

Nur wer genau weiss, wie viel Geld im Monat benötigt wird, sieht, was noch zum Sparen übrig bleibt. In den meisten Fällen übersteigen die Einkünfte die Ausgaben und dennoch ist am Ende des Monats das Geld weg. Hier hilft nur, ein Haushaltsbuch zu führen, um die versteckten Ausgaben zu finden. Dabei bitte auch die nicht monatlich, sondern quartalsweise oder jährlich anfallenden Kosten berücksichtigen!

Mögliche Ausgaben für Sparer

Allein der Vorsatz, sparen zu wollen, ist meist nicht erfolgreich. Vielmehr muss ein Ziel gesetzt werden. Vielleicht soll im Urlaub eine bestimmte Destination besucht werden, der Kauf eines neuen Autos steht an oder Reparaturarbeiten am Haus sind nötig. Vielleicht ist auch eine Zahnkorrektur gewünscht, die längst überfällig ist, die die Krankenkasse aber nicht bezahlt. Egal was: Wichtig ist nur, dass ein konkretes Ziel festgemacht wird und dass für dieses gespart wird.

Wie lange gespart werden muss, ergibt sich aus der vorherigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dabei sollte nie der gesamte Betrag, der theoretisch übrig bleibt, als Sparbetrag angesetzt werden. Zu schnell machen Sonderausgaben sowohl das Ersparte als auch die Motivation zunichte!

Häufige Gründe, um Geld beiseitezulegen oder gar einen Kredit aufzunehmen, sind die eigene Weiterbildung oder die Renovierung der Wohnung. Gerade die Weiterbildung kann mehrere Tausend Franken kosten und muss als Sparmassnahme meist sehr lange geplant und durchgeführt werden. Oft ist die Massnahme selbst längst abgeschlossen, eine finanzielle Rehabilitation ist dennoch nicht greifbar. Auch hier gilt: Konsequentes Sparen ist angesagt! Gleichzeitig verschafft die Investition in die eigene Bildung oder in Wertgüter das oben beschriebene Hochgefühl.

Fazit: Sparen und Investieren sorgen für Glückshormone

Niemand muss gleich kaufsüchtig sein, um zu wissen, dass das Investieren für Glückshormone sorgt. Dabei geht es vor allem darum, dass das Umsetzen eines guten Vorsatzes erfüllt wird. Wer sich zum Beispiel zur Jahreswende etwas vornimmt, darauf konsequent hinarbeitet und sich einen Wunsch erfüllt, folgt der „Psychologie des Gelingens“ und fühlt sich angespornt, auch weitere gute Vorsätze umzusetzen.

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Wichtige Anlaufstelle für KMU: Neue Wissensplattform “bexio University”

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Wer eine rechtliche Frage hat, kann künftig Fragen kostenlos am Telefon beantwortet bekommen. Möglich wird das durch die JurLine der Protekta, die von bexio integriert wurde. Bexio ist ein Unternehmen für Business-Software und hat die „bexio University“ gegründet.

Sichere und effiziente Geschäftsprozesse möglich

Bexio möchte mit der University-Plattform erreichen, dass KMU in der Schweiz effizient, digital und sicher ihre Geschäftsprozesse planen und abwickeln können. Natürlich kommt es dabei immer wieder zu rechtlichen Fragen, die meist sehr kostenintensiv durch einen Rechtsanwalt beantwortet werden. Deutlich günstiger soll das mit JurLine und der „bexio University“ gehen, wobei die genannte Plattform von Kooperationen mit mittlerweile mehr als 50 Partnern profitiert. Rechtliche Fragen können zum Beispiel sein:

    • Darf ein Mitarbeiter wegen dauernder Verspätung gekündigt werden?
    • Wie kann ich Forderungen von einem Kunden eintreiben?
    • Was mache ich, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Häufig genug hängt die Effizienz eines Unternehmens daran, wie sicher es rechtlich gesehen agieren kann und welche Entscheidungen juristisch fundiert getroffen werden bzw. nicht anfechtbar sind. Mittlerweile nutzen mehr als 30´000 Kunden bexio und bekommen nun schnell und direkt telefonische Auskünfte zu wichtigen rechtlichen Fragen.

Voller Funktionsumfang der Software

Erfahrene Juristen beantworten die Fragen der Unternehmer und sorgen damit dafür, dass das Geschäft rechtlich sicher bleibt. Dabei werden Auskünfte zu allen Rechtsgebieten erteilt, sofern sie das Schweizer Recht betreffen.

Keine Beschränkungen gibt es im Hinblick auf die Anzahl der Auskünfte: Wer Fragen hat, kann diese unabhängig davon stellen, wie oft er oder sie bereits angerufen hat und Hilfe brauchte. Wer den vollen Funktionsumfang der bexio-Software gebucht hat, kann die Rechtsauskunft nun nutzen. Wer eingeschränkte Pakete hat, kann die Rechtsfunktion zusätzlich buchen.

Nicht zuletzt hilft Unternehmern die neue Wissensplattform „bexio University“ dabei, effizienter zu arbeiten. Die digitale Plattform richtet sich an KMU und Treuhänder und bietet alle relevanten Informationen rund um die Themen Digitalisierung, Vertrieb oder Online-Marketing. Sie wird schrittweise ergänzt und bleibt somit nicht auf dem aktuellen Stand bestehen. Neue Inhalte führen dazu, dass die Plattform als Anlaufstelle zur eigenen Weiterbildung genutzt werden kann.

Interne und externe Experten arbeiten hier zusammen und teilen ihr Know-how wissbegierigen Unternehmern mit. Es geht vor allem darum, Unternehmern das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, damit ihre Firma Erfolg haben kann und wettbewerbsfähig bleibt. Ausserdem steht die Administration der KMU im Mittelpunkt. Die Software bietet durch die oben genannten 50 Partner, die ihre Applikationen zur Verfügung stellen, eine individuelle Anpassungsmöglichkeit der Plattform. Es können zum Beispiel Schnittstellen zum Online-Shop entstehen, weitere Lösungen und Angebote für die Bezahlung im Internet sowie Apps, um Spesen automatisch zu verbuchen.

Fazit: Mit bexio sind Unternehmer gut gerüstet

Die Unternehmens-Software von bexio bietet Firmen eine ständig zu erweiternde Grundlage für neues Wissen. Es geht um alle Themen, die das tägliche Unternehmensleben betreffen, Wissensinhalte dazu werden laufend ergänzt. Neben dieser „bexio University“ ist die neue JurLine der Protekta ein für KMU sehr interessantes Angebot. Erfahrene Juristen beantworten die Fragen der Anrufer, wobei es egal ist, wie häufig sich diese melden. Im vollumfänglichen Softwarepaket ist die Beratung inbegriffen, ansonsten kann dieses Produkt zugebucht werden.

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Skiurlaub in Corona-Zeiten: Das müssen Reisende wissen

Skiurlaub in Corona-Zeiten: Das müssen Reisende wissen

Ein Ende der Corona-Pandemie ist auch im Winter nicht in Sicht, im Gegenteil. Generell wird den Menschen dazu geraten, Kontakte zu vermeiden und bestenfalls zu Hause zu bleiben. Und wer dennoch in den Skiurlaub reisen möchte? Diese Dinge gilt es dabei zu beachten.

Nicht überall ist der Winterurlaub möglich

Vor allem die kleineren Skigebiete hinken noch hinterher und haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Einige davon werden wohl auch den ganzen Winter über geschlossen bleiben, da die Kosten für eine Öffnung und Unterhaltung zu hoch sind angesichts der zu erwartenden geringen Einnahmen. So werden die Fideriser Heuberge und andere Skigebiete gänzlich geschlossen bleiben.

Die grösseren haben jedoch ihren Betrieb zum Teil schon aufgenommen, es kommt aktuell auch noch nicht zu Betriebseinschränkungen. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat auch keine Kenntnis darüber, dass solche Einschränkungen demnächst vorgenommen werden müssen. Reisende sollten sich aber vor der Anreise darüber informieren, welche Bedingungen aktuell in dem jeweiligen Skigebiet gelten.

Geringe Infektionszahlen durch Masken

Die Wintersportgebiete wollen dafür sorgen, dass sich so wenige Menschen wie möglich anstecken. Das soll über das konsequente Tragen von Masken erreicht werden. Die Pflicht zum Tragen der Masken gilt in allen geschlossenen Räumen wie Gondeln oder auch Restaurants.

Auch auf den Liften sowie im Wartebereich vor den Liften müssen die Masken getragen werden. Der Verband Seilbahnen Schweiz hat für das Anstehen an den Liften ein Schutzkonzept entwickelt, was unter anderem Markierungen vorsieht, an denen sich die Wartenden bezüglich des richtigen Abstands orientieren können. Ausserdem soll Personal dafür sorgen, dass keine grossen Ansammlungen von Menschen auftreten und die Wartezeit „geordnet“ verbracht wird.

Wichtig: Es sind keine anderen Masken erlaubt als die industriell gefertigten und im Handel als „Hygienemasken“ erhältlichen Bedeckungen. Einige Hersteller arbeiten derzeit an Halsschläuchen, die ebenfalls zertifiziert werden müssen und die aber noch in der Entwicklung stecken. Damit würde das ständige Auf- und Absetzen der Maske reduziert werden, was letzten Endes der Hygiene und einer geringeren Ansteckungsgefahr zugutekommt.

Doch auch die Halsschläuche müssen den Empfehlungen entsprechen, die durch die Swiss National COVID-19 Science Task Force an das Bundesamt für Gesundheit übermittelt wurden. Dies ist noch nicht der Fall. Herkömmliche Halsschläuche sind nicht zertifiziert und damit auch nicht zugelassen. Sie stellen keine Alternative zu den Hygienemasken dar.

Weitere Regelungen für Skiurlauber in der Schweiz

Der Verband Seilbahnen Schweiz sieht derzeit keine Beschränkungen für die Fahrgäste in Bergbahnen vor, was die Kapazität der Beförderung betrifft. Einige Skigebiete regeln dies aber selbstständig, sodass es zu Abweichungen und Verschärfungen der Vorgaben kommen kann. Andermatt-Sedrun begrenzt die Anzahl der Menschen, die im Skigebiet Gemsstock transportiert werden dürfen. Wer die Gondel nutzen möchte, muss hier eine Reservation vornehmen.

Des Weiteren sind Skischulen dazu angehalten, Menschenansammlungen zu verhindern. Schüler und Schülerinnen der Skischulen müssen zeitlich gestaffelt unterrichtet werden. Werden Skirennen veranstaltet, müssen längere Pausen zwischen den einzelnen Kategorien liegen, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Zuschauer zu stark vermischen. Für die Skischulen gilt das nationale Grobkonzept, welches sie als Grundlage verwenden können. Auf dieser Basis erfolgt eine individuelle Anpassung der Regelungen.

Hilfe, ich kann die Skiferien nicht antreten!

Wer nicht in die Skiferien reisen kann, weil eine positive Testung auf das Corona-Virus vorliegt, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann eine Reiseversicherung helfen, die Kosten für den nicht in Anspruch genommenen Skiurlaub zu erstatten. Zum anderen haben einige Skiorte die Stornierungsfrist verkürzt, sie gilt nun nur noch 48 Stunden vor Antritt der Reise.

Ausserdem ist wichtig, was zu tun ist, wenn im Urlaubsort ein Corona-Fall auftritt: Hierfür hat eine private Initiative („Die Schweiz fährt Ski!“) versprochen, dass im Einzelfall individuelle Regelungen für nicht bezogene Leistungen gefunden werden. Was das im Einzelnen heisst, ist bisher allerdings unklar.

Fazit: Der Skiurlaub kann kommen

Die Schweiz hat einige wesentliche Vorkehrungen getroffen, um die Skigebiete in diesem Corona-Winter öffnen zu können. Allerdings werden viele kleine Skigebiete ihren Betrieb nicht aufnehmen. Für andere gilt die strenge Maskenpflicht, wobei nur zertifizierte Hygienemasken verwendet werden dürfen.

Ausserdem ist auf die ausreichenden Abstände zu achten. Wer seine Reise nicht antreten kann, hat hoffentlich eine Reiseversicherung oder muss auf die Kulanz des Hotels hoffen.

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Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Bundesrat fordert Krankenkassen zum Reserveabbau auf

Der Bundesrat möchte, dass die Krankenkassen ihre Reserven abbauen, da sie nach Meinung der Politiker zu hoch seien. Dabei setzt der Bundesrat auf Freiwilligkeit, gleichzeitig soll den Kassen eine Vorgabe gemacht werden: Kein Reserveabbau zu Werbezwecken!

Freiwillig Reserven abbauen zum Ausgleich hoher Prämien

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die Krankenkassen der Schweiz ihre hohen Reserven freiwillig abbauen mögen. Dies soll zugunsten der Versicherten geschehen. Der Bundesrat schlägt dazu vor, dass die Bedingungen gelockert werden, die für Versicherer massgeblich sind und nach denen sie die Reserven freiwillig abbauen können. Gleichzeitig soll es nicht möglich sein, den Abbau der Reserven dafür zu nutzen, neue Versicherte zu gewinnen und somit kommerziellen Interessen zu unterwerfen.

Der Bundesrat definiert aber auch ein Verhältnis, das zwischen Einnahmen und Ausgaben entsteht, wobei die Einnahmen aus den von den Versicherten gezahlten Prämien stammen. Dieses neu definierte Verhältnis müssen die Krankenkassen aufweisen, um einen Abbau der Reserven angehen zu können. Dafür bedarf es nämlich eines Antrags zum Ausgleich der hohen Prämieneinnahmen, dem stattgegeben werden muss. Der Bundesrat möchte dabei auch, dass die Vorgaben, die zum Abbau der Reserven gelten, in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung festgehalten werden. Bisher wurden sie in Kreisschreiben an die Krankenversicherungen verschickt. Hintergrund ist, dass damit die Rechtssicherheit der Versicherungen gestärkt werden soll.

Prämienabsenkung positiv für Geringverdiener

Ende 2019 betrug die Höhe der Reserven der Krankenkassen rund 11,3 Milliarden Schweizer Franken, was eine Milliarde mehr als noch Ende 2018 war. Damit hatten die Kassen einen neuen Rekord aufgestellt. Eine Bekanntgabe der tatsächlichen Reserven sieht das Bundesamt für Gesundheit aber erst in einigen Tagen bis Wochen vor, dies soll gleichzeitig mit der Bekanntgabe der neuen Versicherungsprämien geschehen.

Die Kassen können einen Ausgleich der Prämien beim Bundesamt für Gesundheit beantragen. Möglich ist das aber nur, wenn die Einnahmen – also die Prämien – in dem betreffenden Kanton in dem Jahr über den angesammelten Kosten lagen. Das Bundesamt für Gesundheit legt als Massgabe eine Solvenzquote fest, die die betreffende Krankenkasse noch erreichen muss. Diese Quote muss 150 Prozent betragen und das nach dem Abbau der Reserven und bei widrigen Umständen. Nur dann kann der Reserveabbau grundsätzlich genehmigt werden. Ob das im Einzelfall so ist oder nicht, muss individuell entschieden werden.

Für das laufende Jahr sieht das Bundesamt für Gesundheit den Abbau von 27 Millionen Schweizer Franken vor, zumindest gibt das BAG diese Summe auf der eigenen Internetseite an. Im vorigen Jahr war der Abbau der Reserven deutlich höher, die bewilligten Ausgleichszahlungen lagen bei 158 Millionen Franken. Nun fordert aber der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen höheren Abbau der Reserven im laufenden Jahr. Vor allem Geringverdiener würden davon profitieren, wenn die Prämien gesenkt werden würden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der immer noch aktuellen Corona-Krise, die zu teils massiven Einkommenseinbussen geführt hat. Geringverdiener könnten ein wenig Entlastung erfahren und gleichzeitig würden die Versicherer den Reservenabbau nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

Fazit: Bundesrat fordert Abbau der Reserven

Der Abbau der sehr hohen Reserven, wie sich der Bundesrat selbst ausdrückte, würde dazu führen, dass vor allem Geringverdiener durch niedrigere Prämien entlastet würden. Der aktuell angestrebte Abbau liegt bei rund 27 Millionen, was knapp ein Sechstel des Reserveabbaus aus dem vorigen Jahr wäre.

Warum das Bundesamt für Gesundheit den Reserveabbau derart gering ansetzt, ist allerdings nicht bekannt. Tatsächlich auf diese Summe festgelegt ist er aber ebenso wenig wie die Art des Abbaus über eine Reduzierung der Prämien oder über Sonderzahlungen.

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